Vorschau Sommersession 2014

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1 Vorschau Sommersession 2014 Ständerat Kontakt: Hans Koller, Generalsekretär strasseschweiz ( )

2 Sommersession 2014 Ständerat - 2/7 - strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS Inhaltsverzeichnis Sommersession: 2. bis 20. Juni 2014 Ständerat (Nr.) (Autor) (Titel) Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer (Verteuerung der nichterneuerbaren Energie um 66 Prozent, Abschaffung der MWST) 17. Juni 2014 Ablehnen Bundesratsgeschäft Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs. Änderung (Erhöhung des Zahlungsrahmens für den alpenquerenden Güterverkehr auf der Schiene um 180 Millionen Franken und Verlängerung von dessen Laufzeit um fünf Jahre [ ]) 19. Juni 2014 Ablehnen Motion Eberle Zukunft des Netzbeschlusses (Der Beschluss zum Nationalstrassennetz soll so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden) 19. Juni 2014 Zustimmen Motion Schmid Martin Befreiung der Frachtführer von der Solidarhaftung für Zollschulden 3. Juni 2014 Zustimmen Postulat Bieri Milchkuhinitiative. Von welchem Bauern frisst die Kuh das Gras? (Dem Bundesparlament und der Stimmbevölkerung aufzeigen, welche Auswirkungen die Volksinitiative auf den Bundeshaushalt hat) 3. Juni 2014 Ablehnen

3 Sommersession 2014 Ständerat - 3/7 - strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer Vorhaben: Antrag WAK-SR: Antrag FK-SR: Die Eidg. Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer wurde Mitte Dezember 2012 mit gut 108'000 gültigen Unterschriften von der Grünliberalen Partei (GLP) eingereicht. Das Volksbegehren verlangt die Einführung einer Steuer auf nicht erneuerbaren Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kohle oder Uran. Die steuerliche Mehrbelastung des Energieverbrauchs soll durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer (MWST) kompensiert werden. Mit diesen Forderungen wollen die Urheber der Initiative die Energieeffizienz erhöhen, erneuerbare Energien fördern und den Ausstoss von CO 2 -Emissionen reduzieren. Die Initiative soll dazu beitragen, dass der Ausstieg aus der Kernenergie klima- und wirtschaftsverträglich umgesetzt werden kann. Einführung einer Steuer auf nicht erneuerbaren Energieträgern und Kompensation der steuerlichen Mehrbelastung des Energieverbrauchs durch die Abschaffung der MWST. ( ) Der Bundesrat beantragt, die Eidg Volksinitiative Energiestatt Mehrwertsteuer Volk und Ständen ohne jeglichen Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten mit der Empfehlung, die Initiative abzulehnen. ( ) Die Kommission beantragt mit zwölf zu null Stimmen bei einer Enthaltung, dem Entwurf des Bundesrats zu folgen und die Volksinitiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. ( ) In einem Mitbericht an die WAK-SR unterstützt die Kommission den Antrag des Bundesrats an die Bundesversammlung, Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS empfiehlt im Einklang mit dem Bundesrat und der klaren WAK-SR-Mehrheit, das Volksbegehren zu verwerfen. Die MWST, die im Jahr 2013 rund 35 Prozent der ordentlichen Einnahmen des Bundes lieferte, ist die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Sie gewinnt zunehmend an Bedeutung für die Finanzierung diverser staatlicher Leistungen. Die von der Volksinitiative vorgeschlagene Energiesteuer würde hingegen durch ihre Lenkungswirkung das Steuersubstrat reduzieren und so die Bundeseinnahmen gefährden. Um die Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu garantieren, wären sehr hohe Energiesteuersätze notwendig, die das energie- und klimapolitisch begründbare Mass bei weitem übersteigen. Bei einer Annahme der Initiative würden in der Schweiz die Treibstoffpreise stark ansteigen. Im Jahr 2020 müsste die Energiesteuer ungefähr rund drei Franken pro Liter Benzin betragen. Falls vergleichbare Preiserhöhungen im Ausland ausbleiben, ist zu erwarten, dass dies zu einem beträchtlichen Tanktourismus von in der Schweiz ansässigen Personen in unsere Nachbarländer sowie dem damit verbundenen grossen finanziellen Verlust für die Bundeskasse führen wird. Werden ferner aufgrund der Lenkungswirkung weniger Treibstoffe verbraucht, würde gleichzeitig das Substrat der Strassenfinanzierung schwinden.

4 Sommersession 2014 Ständerat - 4/7 - strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS Bundesratsgeschäft Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs. Änderung Vorhaben: Beschluss NR: Antrag KVF-SR: Der alpenquerende Güterverkehr auf der Schiene soll durch eine moderate Erhöhung des dafür vorgesehenen Zahlungsrahmens um 180 Millionen auf total 1'675 Millionen Franken und eine Verlängerung von dessen Laufzeit ( ) um fünf Jahre ( ) weiterhin gefördert werden. Erhöhung der Planungssicherheit für die Marktakteure im alpenquerenden Güterverkehr. ( ) Der Bundesrat beantragt, dem Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs zuzustimmen. ( ) Der Nationalrat nimmt den Entwurf des Bundesrats mit 134 zu 54 Stimmen klar an. ( ) Die Kommission beantragt einstimmig, den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs zu erhöhen und um fünf Jahre zu verlängern. strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS ist ganz im Gegensatz zu Bundesrat, Nationalrat und KVF-SR mit der Erhöhung sowie der zeitlichen Erstreckung des Zahlungsrahmens grundsätzlich nicht einverstanden und erachtet es staatspolitisch als fragwürdig sowie bedenklich, dass bei dieser Vorlage auf eine entsprechende Vernehmlassung verzichtet worden ist. Angesichts der deutlichen Annahme der FABI-Vorlage durch Volk und Stände ist eine Förderung des alpenquerenden Güterverkehrs künftig via den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und nicht mehr via die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) zu bezahlen. Der heute bestehende Zahlungsrahmen 1'495 Millionen Franken für die Jahre darf demnach nicht mehr auf Kosten der SFSV erhöht bzw. zeitlich erweitert werden, sondern muss Ende 2018 auslaufen. Eventualiter könnten wir den Vorschlag unterstützen, wonach der Zahlungsrahmen auf den heutigen 1'495 Millionen Franken zu belassen und lediglich um drei Jahre (bis 2021) zu verlängern ist.

5 Sommersession 2014 Ständerat - 5/7 - strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS Motion Eberle Zukunft des Netzbeschlusses Antrag: Der Bundesrat wird beauftragt: 1. Den Netzbeschluss (NEB) möglichst bald in Kraft zu setzen, spätestens mit der Beschlussfassung des Parlaments über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). 2. Er wird aufgefordert, im Rahmen der Botschaft zur Schaffung eines NAF, zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse auch die Finanzierung des Netzbeschlusses aufzunehmen. 3. Er zeigt dabei Finanzierungsvarianten auf zur Finanzierung des Mehrbedarfs. Der NEB soll so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden. ( ) Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS empfiehlt im Gegensatz zum Bundesrat die Motion zur Annahme. Der NEB mit der erweiterten Liste der Nationalstrassen wurde im Nationalrat im Verhältnis eins zu drei und im Ständerat einstimmig verabschiedet. Das revidierte Nationalstrassengesetz (NSG), auf welches sich der Netzbeschluss abstützt, wurde im Umfeld der Referendumsabstimmung über die Erhöhung der Nationalstrassenabgabe kaum bestritten. Entsprechend gibt es keine referendumspolitischen Gründe, die dagegen sprechen würden, die Bestimmung betreffend das Inkrafttreten des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (Art. 2 Abs. 2 Netzbeschluss) zu korrigieren und das Junktim mit dem Nationalstrassenabgabengesetz zu streichen. Der Bundesrat hat stets die Notwendigkeit dieses Netzbeschlusses für die weitere Entwicklung des Nationalstrassennetzes betont. Auch die Kantone haben vor und nach der Ablehnung des Vignettengesetzes grosses Interesse an einer raschen Inkraftsetzung des Netzbeschlusses bekundet. strasseschweiz sieht im NEB eine aktuelle und entwicklungsfähige Grundlage zur Formulierung eines verbindlichen Entwicklungsprogramms für die Strasseninfrastruktur, das dereinst Angaben zu den regionalen Ausbauschwerpunkten und Dringlichkeiten der konkreten Projekte enthält sowie die Strategie zum Ausbau des Nationalstrassennetzes und zur Beseitigung der Engpässe formuliert. Für strasseschweiz ist es ausserdem sinnvoll, dass im Rahmen der Botschaft zur Schaffung eines NAF, zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrasse auch die NEB-Finanzierung aufgezeigt und dem Gesetzgeber zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

6 Sommersession 2014 Ständerat - 6/7 - strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS Motion Schmid Martin Befreiung der Frachtführer von der Solidarhaftung für Zollschulden Antrag: Das Zollgesetz sei dahingehend zu ändern, dass reine Frachtführer (Transportunternehmer) von der solidarischen Haftung für Zollschulden befreit sind, wenn sie: 1. für die Verzollung der Ware nicht beauftragt und in die Zollabwicklung nicht involviert sind, 2. die Art der mitgeführten Waren nicht oder nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand überprüfen und keine Einsicht in die Warenbegleitpapiere nehmen können, und 3. daher nicht in der Lage sind zu erkennen, ob die Ware zur Verzollung richtig angemeldet worden ist. Frachtführer (Transportunternehmen) sollen von der Solidarhaftung für die Einfuhrabgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr befreit werden. ( ) Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS empfiehlt im Gegensatz zum Bundesrat die Motion zur Annahme und verweist dabei auf die Begründung des Motionärs. Zum relativ weit gefassten Kreis der Zollschuldner zählen gemäss Art. 70 des Zollgesetzes auch reine Frachtführer, womit diese ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden von der vollen Härte der gesetzlichen Solidarhaftung für Zollschulden getroffen werden. Das geltende Zollgesetz sieht für gewisse Berufsgruppen die Möglichkeit vor, sich von der solidarischen Haftung zu befreien. Insbesondere Zolldeklaranten und Speditionen, deren Haupttätigkeit die gewerbsmässige Zollabwicklung ist, können von der Befreiung profitieren. Frachtführern hingegen wird keinerlei Möglichkeit zur Haftungsbefreiung zugestanden. Wenn also die primär abgabepflichtigen, schuldhaft handelnden Personen wie Importeure, Verkäufer oder Käufer zahlungsunfähig werden, haften selbst schuldlose Frachtführer uneingeschränkt für die volle Zollschuld. Um das Risiko für die Zahlungsfähigkeit seines Auftraggebers auszuschliessen, müsste der Frachtführer jede Deklaration auf ihre Übereinstimmung mit dem effektiven Transportgut überprüfen. Das ist in der Praxis mit ihren arbeitsteiligen Prozessen (Produktion/ Verpackung, Transport, Verzollung, usw.) nahezu unmöglich und wäre gemessen am Transportentgelt mit viel zu hohen Kosten verbunden. Die Solidarhaftung für Frachtführer ist aus diesem Grund nicht nur ungerecht, sondern muss bei einer Gegenüberstellung des öffentlichen Interesses an der Einbringung der Zollschuld einerseits und der Gewährleistung der Wirtschaftsfreiheit anderseits auch als unverhältnismässiger Grundrechtseingriff taxiert und daher korrigiert werden.

7 Sommersession 2014 Ständerat - 7/7 - strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS Postulat Bieri Milchkuhinitiative. Von welchem Bauern frisst die Kuh das Gras? Antrag: Der Bundesrat wird gebeten, in seiner Botschaft zur Volksinitiative Für eine faire Verkehrsfinanzierung (Milchkuhinitiative) aufzuzeigen, in welchen Aufgabenbereichen des Bundes die wegfallenden Mittel eingespart werden müssen und was die Konsequenzen dieser Budgetkürzungen für die Betroffenen bedeuten. Dem Bundesparlament und der Stimmbevölkerung aufzeigen, welche Auswirkungen die Volksinitiative auf den Bundeshaushalt hat. strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS empfiehlt, das Postulat abzulehnen, da es offene Türen einrennt. Im Zusammenhang mit der Milchkuh-Initiative hat der Bundesrat im Rahmen der Neugestaltung der Verkehrsfinanzierung (Stichworte FABI und NAF) bereits lange vor deren Einreichung bzw. Zustandekommen in der breiten Öffentlichkeit zu bedenken gegeben, dass sie Konsequenzen für den Bundeshaushalt haben werde. Deshalb ist davon auszugehen und entspricht es gewohnter Usanz, dass die Landesregierung diese Auswirkungen auch ohne die ausdrückliche Anmahnung durch das Parlament in der entsprechenden Botschaft darlegen wird. Das Postulat ist somit obsolet und zu verwerfen. strasseschweiz ist der Auffassung, dass die Milchkuh-Initiative mit der sich in der Vernehmlassung befindenden Vorlage für einen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) verknüpft werden muss. Sowohl die NAF-Vorlage als auch die Milchkuh- Initiative schlagen Lösungen hinsichtlich der künftigen Strassenfinanzierung vor. Es ergibt daher sachlich Sinn, die beiden Vorlagen zusammenzuführen. Der Finanzbedarf des Bundes für das Strassenwesen hängt wesentlich vom Ausmass der Quersubventionierung von der Strasse hin zum öffentlichen Verkehr (öv) bzw. zur Schiene (Ausgabenseite) und von der Aufteilung der vom Strassenverkehr generierten Einnahmen (Einnahmenseite) ab. Die im NAF-Vernehmlassungsbericht (S. 47 Abb. 17) skizzierte Entwicklung der realen Ausgaben für die Infrastruktur des Nationalstrassennetzes spricht diesbezüglich eine deutliche Sprache. Nebst den heute zweckgebundenen 50 Prozent der Mineralölgrundsteuer sind gemäss der Milchkuh-Initiative die restlichen 50 Prozent will heissen pro Jahr zusätzlich 1,5 Milliarden Franken vorgenannter Steuer für den Strassenverkehr zu reservieren: einerseits, um die geplante Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags aufzufangen (500 Mio. Franken); anderseits, um die öv-querfinanzierung zu kompensieren (je 300 Mio. Franken für NEAT-Viertel und öv-agglo- Projekte) und schliesslich, um die MWST-Erträge auf den Mineralölsteuern (400 Mio. Franken) auszugleichen.

Vorschau Herbstsession 2014

Vorschau Herbstsession 2014 Vorschau Herbstsession 2014 Ständerat Kontakt: Hans Koller, Generalsekretär strasseschweiz (031 329 80 80) Herbstsession 2014 Ständerat - 2/5 - strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS Inhaltsverzeichnis

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