Messstellenbetreiber MSB

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1 Messstellenbetreiber MSB Liberalisierung Messwesen Gesetzeslage Messstellenbetreiber wer ist das? Voraussetzungen für MSB Nutzen für den Anschlussnehmer? Reinhard Mayer Stand V 1.0 1

2 Reinhard Mayer Dipl.-Ing. / Dipl.-Wirt.-Informatiker (FH) Leiter der Abteilung Netzservice Prüfstellenleiter EB115 Allgäuer Überlandwerk GmbH Illerstraße 14 D Kempten Telefon (0831) Mobil (0173) Telefax (0831) reinhard.mayer@auew.de. 2

3 Die Themen des Vortrages Liberalisierung im Messwesen Rechtliche Grundlage Prozessbetrachtung Zählen, Messen Messstellenbetreiber Anforderungen? Wirtschaftlicher Messstellenbetrieb? Kundennutzen? 3

4 Ist das die gängige Praxis?? Liberalisierung im Messwesen in Könnten der Energieversorgung Sie bitte meine Wage ermöglicht verwenden dies!!?! 4

5 Wie kam es dazu? Tatsache Die Verrechnungspreise für Zählen, Messen und Abrechnen differierten sehr stark große Volatilität Ziele der Liberalisierung Auflösung des Netzbetreibermonopols Kosteneinsparpotenziale Wettbewerb soll Zählerpreise senken Verbesserung des Datenaustausches und der Datenqualität Transparenz in der Leistungserbringung - Kosten Gesetzgeber Verankerung der Liberalisierung im Energiewirtschaftsgesetz EnWG 21 ff 5

6 Alles läuft in einem rechtlichen Rahmen Europarecht Messgeräte- Richtlinie Verfassung Grundgesetz z.b. Art 12, 14, 73 Gesetze BGB 448 / EnWG 21 / EichG Verordnungen Umsetzung durch Behörde NEV / NZV / NAV / GVV / EichO Entgeltgenehmigung durch Bundesnetz- Agentur 6

7 Blick in das EnWG 21b - Messeinrichtungen EnWG 21b (1) Dem Netzbetreiber obliegt die Aufgabe für - Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen - Messung der gelieferten Energie (Ablesung und Datenweitergabe) EnWG 21b (2) Satz 1 Der Anschlussnehmer hat die Möglichkeit der Beauftragung eines Dritten mit Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen Voraussetzung: Der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtungen ist gewährleistet. EnWG 21b (2) Sätze 2 und 3 Der Netzbetreiber ist berechtigt die Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen durch einen Dritten abzulehnen Die Ablehnung ist schriftlich zu begründen. 7

8 Blick in das EnWG 21b - Messeinrichtungen EnWG 21b (2) Sätze 4 und 5 Der Messstellenbetreiber hat Anspruch auf Einbau einer in seinem Eigentum stehenden Messeinrichtung. Voraussetzung 1: Die Messeinrichtung muss den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Voraussetzung 2: Die Messeinrichtung muss den vom Netzbetreiber einheitlich für sein Netzgebiet vorgesehenen technischen Mindestanforderungen und den Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität entsprechen. EnWG 21b (2) Satz 6 Die Mindestanforderungen des Netzbetreibers müssen sachlich gerechtfertigt und nicht diskriminierend sein. 8

9 Blick in das EnWG 21b - Messeinrichtungen EnWG 21b (2) Satz 7 Verpflichtung zum Vertrag zwischen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber Messstellenbetreiber-Rahmen-Vertrag EnWG 21b (2) Satz 8 Verpflichtung zum Vertrag zwischen bisherigem und neuem Messstellenbetreiber 9

10 Rechtsgrundlage EnWG 21b Ablesung Datenbereitstellung Messtellenbetrieb (Zählen) Grundsätzlich Netzbetreiber Wahlrecht Anschlussnehmer Dritter im Sinne des EnWG 21 b Messung Grundsätzlich Netzbetreiber Wahlrecht Anschlussnutzer Rechtsverordnung fehlt Abrechnung Immer Netzbetreiber Liberalisierter Bereich Netzbetreiber Regulierter Bereich 10

11 Die Themen des Vortrages Liberalisierung im Messwesen Rechtliche Grundlage Prozessbetrachtung Zählen, Messen Messstellenbetreiber Anforderungen? Wirtschaftlicher Messstellenbetrieb? Kundennutzen? 11

12 Es geht nicht um Zähler! Es geht um Geschäftsprozesse und die Verantwortung! Prozess Messstellen Betrieb Messwert Erfassung Aufbereitung der Daten Bereitstellung der Daten Aufgaben Daten Einbau, Betrieb, Wartung der Messstelle Wahl der Zählung Eichgesetzliche Verwaltung Zählstellenverwaltung Zählpunktbezeichnung Gerätedaten / Stammdaten Zählerdaten Wandlerkonstanten Zählpunktbezeichnung Zählwerte ablesen Zählwerte auslesen PlausiCheck-Vorort Rohdatensicherung Zählerstände Lastgangdaten (15 min Energiewerte) Zeitbasis Plausibilisierung d. Zähldaten Ersatzwertbildung Ermittlung d. Abrechnungsdaten für NN Datensicherung- Archivierung Lastgänge (kwh und kvarh) Abrechnungsdaten f. Netznutzung Netzbetreiber hat die Prozessverantwortung Zählerwerte im standardisierten Format bereitstellen Berechtigungen für Weitergabe Protokollierung Datenbereitstellung EDIFACT-MSCONS Zählpunktbezeichnung Zählerstände (SLP) Zählwerte Lastgänge (15 min) Messstellenbetreiber Messwertverwender 12

13 Es geht nicht um Zähler! Dritter Netzbetreiber Prozess Messstellen Betrieb Messwert Erfassung Aufbereitung der Daten Bereitstellung der Daten Prozesskopplung Aufgaben Daten Einbau, Betrieb Wartung Zählerverwaltung Eichgültigkeitskontrolle Störungsmanagement Wartung Qualitätsicherung Zählpunktvergabe Mindestanforderung Messstellenverwaltung Zählerdatenerfassung / Zählerverwaltung Eichgültigkeitskontrolle Netzbetreiber hat die Prozessverantwortung Messstellenbetreiber Messwertverwender 13

14 Die Themen des Vortrages Liberalisierung im Messwesen Rechtliche Grundlage Prozessbetrachtung Zählen, Messen Messstellenbetreiber Anforderungen? Wirtschaftlicher Messstellenbetrieb? Kundennutzen? 14

15 Anforderungen Messstellenbetreiber MSB juristische Person Einhalten der gesetzlichen Grundlagen Anzeige bei der zuständigen Eichaufsichtsbehörde Messstellenbetreibervertrag mit dem Netzbetreiber Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Anforderungen an den Datenumfang/Qualität Aufbau eines Messstellenbetreiberprozesses Eichdaten, Datenaustausch und Logistik Vertrag mit dem Anschlussnehmer (Objekteigentümer) Abrechnungsbasis mit dem Anschlussnehmer Kunde Netzbetreiber Gesetzgeber Kalkulation der Messbetreiberpreise Angebote / Marktpreis Aufbau der Resourcen Manpower, Infrastruktur, Know-how MSB Betrieb 15

16 Messstellenbetreiber - Rahmenvertrag Vertrag Anlagen zum Vertrag Zuordnungslisten Abwicklungsregeln Datenaustausch Meldesätze Inbetriebnahme von Messstellen Adressen - Ansprechpartner 16

17 Messstellenbetreiber - Rahmenvertrag Vertragsgegenstand Vertragliche Voraussetzungen Messstellen für die der Vertrag gelten soll Pflichten des Messstellenbetreibers Anforderungen an den Netzbetreiber Erfüllung der rechtlichen Vorschriften Installation und Betrieb der Messeinrichtungen Verweis auf technische Mindestanforderungen Kontrolle der Messstellen Störungsbeseitigung Regelungen zur Überprüfung der Messeinrichtung Datenaustauschregeln und Formate Haftung Wechsel des Messstellenbetreibers Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten Sonstige Regelungen (Übertragbarkeit, Schriftform, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel) 17

18 Die Themen des Vortrages Liberalisierung im Messwesen Rechtliche Grundlage Prozessbetrachtung Zählen, Messen Messstellenbetreiber Anforderungen? Wirtschaftlicher Messstellenbetrieb? Kundennutzen? 18

19 Kosten pro Messart - Abrechnungsart MA1 Direktzähler, Drehstrom, Eintarif mit jährlicher Abrechnung Messstellenbetrieb Technische Messstellenbetreuung Messwerterfassung/Bereitstellung Messung (StromNEV) Abrechnung Netznutzung Abrechnung Netznutzung x,xx /a x,xx /a x,xx /a 10,80 /a xx,xx /a 12,00 /a Verrechnungspreis 22,80 /a Preise sind veröffentlicht unter: 19

20 Kosten pro Messart Abrechnungsart MA1 Direktzähler, Drehstrom, Eintarif mit jährlicher Abrechnung Techn. Messstellenbetr. Messwerterfassung Bereitstellung Abrechnung Netznutzung x,xx /a x,xx /a x,xx /a xx,xx /a Messstellenbetrieb Verrechnungspreis Messstellenbetrieb 1 y,yy /a y,yy /a 12,00 /a Verrechnungspreis Messen/Abrechnen xx,xx /a Dritter Anschlussnutzer Anschlussnehmer 20

21 Die Themen des Vortrages Liberalisierung im Messwesen Rechtliche Grundlage Prozessbetrachtung Zählen, Messen Messstellenbetreiber Anforderungen? Wirtschaftlicher Messstellenbetrieb? Kundennutzen? 21

22 Kundennutzen - Vertragsverhältnisse Anschlussantrag Anschlussnehmer (Eigentümer/Vermieter) Netzanschlussvertrag Netzbetreiber Mietvertrag Anschlussnutzungsvertrag Lieferantenrahmenvertrag (Netznutzung) Anschlussnutzer (Endkunde/Mieter) Stromlieferant (idr) integrierter Stromliefervertrag 22

23 Kundennutzen - Vertragsverhältnisse Anschlussantrag Anschlussnehmer (Eigentümer/Vermieter) Mietvertrag Messstelle als Nebenkosten? Anschlussnutzer (Endkunde/Mieter) MSB Vertrag Netzanschlussvertrag Messstellenbetreiber MSB Rahmenvertrag Anschlussnutzungsvertrag Eichbehörde Netzbetreiber Lieferanten- Rahmenvertrag (Netznutzung) Stromlieferant (idr) integrierter Stromliefervertrag Datenfluss Rechnungsstellung 23

24 Erfahrungsberichte von der Liberalisierung im Messwesen Marktöffnung des Zähler- und Messwesens in den Niederlanden (2002) Nach vier Jahren Liberalisierung gibt es keinen Markt für Zähler- und Messwesen *) Quelle: KEMA Consulting Europe keine neuen Anbieter hohe Kosten des Wechselprozesses nur wenige (<100) Wechselkunden Preise für den durchschnittlichen Haushaltskunden sind innerhalb der vier Jahre um 63% gestiegen Die Regulierungsbehörde erwartet von der Liberalisierung keine Erfolge mehr 24

25 Fazit offene Fragen Es gibt die Marktrolle Messstellenbetreiber Neue Funktionen, neue Prozesse, neue Fristen und neue Schnittstellen entstehen Der integriert laufende Prozess des Netzbetreibers wird aufgesplittet Kosten für Datenmanagement Auswirkung für den Kunden?? Komplexe Zusammenhänge - Höhere Kosten?? Wer ist Gewinner der Liberalisierung? Wird es so technische Innovationen im Zählerwesen geben?? Auswirkung auf das Marktgeschehen : Regulierte Messkosten Dumping Preise Messung kann jeder Cherry Picking Kann so die hohe Qualität und das Vertrauen in die Energiemessung erhalten bleiben? 25

26 Ist das die Zukunft? Hoffentlich NICHT 26

27 Zeit für die Diskussion Diskussion Fragen Offene Diskussionsrunde Ihre Stellungnahme fachliche Diskussion 27

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011.

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