EnergieWissen. Instrumente des Klimaschutzes
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- Georg Fuhrmann
- vor 8 Jahren
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1 EnergieWissen Instrumente des Klimaschutzes Der Klimawandel ist Tatsache. Es gilt, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Nur so kann es gelingen, der globalen Erwärmung und ihren schwerwiegenden Folgen für Mensch und Natur entgegenzuwirken. Das Kyoto-Protokoll und die Schweizer Klimapolitik stellen dafür verschiedene Instrumente zur Verfügung. Der weltweite Klimawandel geht uns alle an Gletscherschmelze, starke Niederschläge, Stürme, Hochwasser und Hitzewellen: Die Folgen der weltweiten Klimaveränderung sind heute überall wahrzunehmen. Hauptgrund für die steigenden Temperaturen ist der zu hohe Ausstoss von Treibhausgasen durch den Menschen. Alle Länder der Welt haben mittlerweile diese Tatsache anerkannt. Aufgrund seiner globalen Tragweite erfährt der Kampf gegen den Klimawandel eine grosse politische und öffentliche Aufmerksamkeit und gewinnt auch bei Unternehmen an ökonomischer Relevanz. Grundlagen der internationalen Klimaschutzpolitik Die Klimarahmenkonvention 1992 fand in Rio de Janeiro die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung statt. An dieser bis dahin weltgrössten internationalen Konferenz wurden mehrere multilaterale Umweltabkommen vereinbart, darunter auch die Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC). Diese völkerrechtlich verbindliche Konvention verankert das Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des globalen Klimas zu verhindern und den Klimawandel zu verlangsamen. Das Kyoto-Protokoll Zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention wurde 1997 in Kyoto ein Zusatzprotokoll beschlossen. Das sogenannte Kyoto-Protokoll und die darauf aufbauenden internationalen Vereinbarungen bilden die rechtlichen und methodischen Grundlagen der internationalen Klimaschutzpolitik. Es ist 2005 in Kraft getreten und läuft bis Ein Folgeabkommen, das die Zeit ab 2013 regeln soll, ist noch nicht verabschiedet. Seit 1997 haben sich über 180 Staaten verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um die Klimaerwärmung zu verlangsamen oder zu verhindern.
2 Während den Entwicklungsländern ein Emissionszuwachs zugestanden wird, sind die Industrieländer als die sogenannten Annex-B-Staaten verpflichtet, ihre Emissionen zu reduzieren. Ziel ist es, im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 eine Emissionsreduktion von Treibhausgasen um 5,2 % gegenüber 1990 zu erreichen. Dies soll primär mit inländischen Massnahmen erzielt werden (inländische Emissionsreduktionen und inländischer Emissionsrechtehandel). Ergänzend dazu wurden die flexiblen Mechanismen eingeführt. Diese erlauben den zur Reduktion verpflichteten Staaten und Unternehmen, einen Teil ihrer Treibhausgasemissionen zu tieferen Kosten im Ausland zu reduzieren. Die Begriffe Emissionsgutschrift und CO 2 -Zertifikate werden als Oberbegriff für Emissionsrechte und Emissionsreduktionen verwendet. Eine Emissionsgutschrift entspricht immer einer Tonne CO 2 -Äquivalente (CO 2 e). Lokale und nicht lokale Emissionsreduktion Der Effekt von Treibhausgasemissionen auf das globale Klima ist immer gleich gross, unabhängig von ihrem Entstehungsort. Physikalisch spielt es also keine Rolle, wo die Emission bzw. die Reduktion der Emission von Treibhausgasen stattfindet. Es ist aber oft so, dass in anderen Ländern oder Unternehmen für denselben finanziellen Aufwand wesentlich mehr Emissionen als im eigenen Land oder Unternehmen reduziert werden können. So werden moderne, klimafreundliche Technologien in Entwicklungsländer transferiert oder in nachhaltige Projekte investiert, was man als intelligente Entwicklungshilfe bezeichnen könnte. Priorität hat jedoch immer die Reduktion im eigenen Land oder Unternehmen. Wo wirtschaftlich vertretbar und sinnvoll, sollten lokale Massnahmen ergriffen werden, um Prozesse klimafreundlicher zu gestalten. Nur so können die sauberen Technologien erst entwickelt und verbessert werden. Mit ausländischen Emissionsgutschriften darf nur ein Teil der Reduktionsverpflichtung erfüllt werden. Um dem globalen Klimawandel entgegenzuwirken, muss sowohl die Reduktion im eigenen Land stattfinden als auch die weltweite Kooperation angestrebt werden. Reduktion im eigenen Land Basis zur Erreichung nationaler Emissionsreduktionsziele bilden lokale Reduktionsmassnahmen. Neben dem Ersatz fossiler Brenn- und Treibstoffe oder der Steigerung der Energieeffizienz gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, um Treibhausgasemissionen zu vermeiden. Um zu erreichen, dass diese lokalen Reduktionsmassnahmen so kostengünstig wie möglich stattfinden, wird das marktwirtschaftliche Instrument des nationalen Emissionsrechtehandels eingesetzt. Der nationale Emissionsrechtehandel funktioniert nach dem sogenannten Cap-and-Trade-System und sorgt dafür, dass die Reduktion auf den maximal zugelassenen Ausstoss ökonomisch sinnvoll erreicht wird. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls erhalten Industriestaaten mit nationalen Reduktionszielen Emissionsrechte (Assigned Amount Units, AAU) zugeteilt. Die Menge entspricht der jeweiligen Emissionsobergrenze (Cap). Ein Emissionsrecht berechtigt zur Emission einer Tonne CO 2 -Äquivalent. Stösst ein Unternehmen weniger Treibhausgase aus, als ihm Emissionsrechte zugeteilt wurden, werden die überschüssigen Emissionsrechte frei. Diese können entweder an andere Unternehmen verkauft oder als Guthaben für die nächste Verpflichtungsperiode nach 2012 aufbewahrt werden. Unternehmen, welche mehr emittieren, als ihnen Emissionsrechte zur Verfügung stehen, müssen die fehlenden CO 2 -Zertifikate auf dem Markt erwerben (Trade). EnergieWissen Instrumente des Klimaschutzes
3 Die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls Unter den flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls versteht man die drei Systeme, die es Staaten ermöglichen, zur Erreichung der nationalen Reduktionsziele ergänzend auch ausländische Emissionsgutschriften zu verwenden. Bei allen drei Möglichkeiten sind handelbare CO 2 -Zertifikate im Spiel, wobei ein Zertifikat immer einer Tonne CO 2 -Äquivalent entspricht. Kyoto-Protokoll Nationale Emissionsreduktionsziele Nationale Reduktionsmassnahmen und nationaler Emissionshandel Brenn- und Treibstoffersatz International Emissions Trading Flexible Mechanismen Joint Implementation Clean Development Mechanism Massnahmen zur Energieeffizienz Modernisierung von Gebäudehüllen Reduktion von Abfall Massnahmen in Land- und Forstwirtschaft Verkehrsregulierungen usw. Handel von internationalen Emissionsrechten (AAU, EUA) zwischen Staaten. Emissionsreduzierendes Projekt in einem Industrieland finanziert durch ein Unternehmen aus einem anderen Industrieland. Erzeugung von Emissionsreduktionen (ERU). Emissionsreduzierendes Projekt in einem Entwicklungsland finanziert durch ein Unternehmen aus einem Industrieland. Erzeugung von Emissionsreduktionen (CER). International Emissions Trading Der internationale Emissionsrechtehandel ist eine Ergänzung zum nationalen Emissionsrechtehandel. Die Grundlage dafür bildet Art. 17 des Kyoto-Protokolls. Staaten kaufen und verkaufen untereinander Emissionsrechte. Der internationale Handel erlaubt es denjenigen Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls, die ihre Emissionen unter die ihnen vorgegebene Menge reduzieren können, einen Teil ihrer Rechte an Vertragsstaaten zu verkaufen, die zusätzliche Emissionsrechte benötigen. Clean Development Mechanism (CDM) CDM ist ebenfalls ein projektbasierter Mechanismus zur Erzeugung von CO 2 -Zertifikaten. Unter CDM versteht man Massnahmen in Entwicklungsländern, für die keine quantifizierten Emissionsreduktionsziele gelten. In einem CDM- Projekt werden Emissionsreduktionen (Certified Emission Reductions, CER) generiert. Diese können dem Emissionsbudget desjenigen Staates (oder Unternehmens) angerechnet werden, der das Projekt finanziert. Sie können aber auch beliebig gehandelt werden. Joint Implementation (JI) JI ist ein projektbasierter Mechanismus zur Erzeugung von CO 2 -Zertifikaten. Unter JI versteht man Massnahmen von Unternehmen aus Industrieländern in anderen Industrieländern (Annex-B-Staaten), für die quantitative Emissionsziele im Rahmen des Kyoto-Protokolls gelten. Die erzeugten Emissionsreduktionen (Emission Reduction Units, ERU) erhöhen das Emissionsbudget desjenigen Landes, welches das Projekt finanziert, während im Gegenzug das Emissionsbudget des Staates, in dem das Projekt realisiert wird, entsprechend sinkt.
4 Klimaschutzpolitik der Europäischen Union Additionalität Um sicherzustellen, dass durch ein Projekt eine reale Reduktion von Emissionen erzielt wird, wurde das Additionalitäts prinzip eingeführt. Gemäss Kyoto-Protokoll müssen alle projektbasierten emissionsreduzierenden Massnahmen (JI, CDM) zusätzliche Emissionsreduktionen verursachen, welche sich additional zum «Business as usual» auswirken. Ein Projekt ist dann additional, wenn zu seiner Realisierung ein spezifizierbares Hindernis überwunden werden muss. Solche Hindernisse können z.b. Mehrkosten, technisches Neuland und damit verbundenes Risiko oder politische Erschwernisse für die neue Technologie sein. Eine bereits etablierte Technologie, die finanziell rentabel ist, wird folglich nicht als additional anerkannt und kann zu keinen handelbaren Emissionsreduktionen führen. Auch in der Schweiz beurteilt der Bund (Bundesamt für Umwelt, BAFU) die Anrechenbarkeit eines emissionsreduzierenden Projektes gemäss den Additionalitätskriterien der vereinten Nationen (UNFCCC). Für die Vergabe von Emissionsreduktionen bei einem Klima schutzprojekt ist Additionalität also das zentrale Kriterium. Den Wortlaut des Kyoto-Protokolls sowie weitere Details zu den flexiblen Mechanismen finden Sie unter Spezifische Reduktionsziele Die Europäische Union hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 eine Treibhausgasemissionsreduktion von 8 % gegenüber 1990 zu erzielen. Jedem Mitgliedstaat wurden zur Zielerreichung Teilaufgaben übertragen. Diese länderspezifischen Reduktionsziele wurden basierend auf bisherigen Emissionen und wirtschaftlichem Entwicklungsstand des jeweiligen Staates festgelegt. Mit diesem sogenannten «Burden Sharing» wurde eine faire Verteilung des gesamten Reduktionsziels angestrebt. Wie die Staaten ihre eigene Reduktionspflicht auf Unternehmen und Privatpersonen verteilen, ist jedem Land selbst überlassen. Europäisches Emissionshandelssystem Die Europäische Union hat ein eigenes Emissionshandelssystem eingeführt das EU ETS. Es verpflichtet Unternehmen mit grossem CO 2 -Ausstoss, am Emissionshandel teilzunehmen. Die Emissionsrechte (European Union Allowance, EUA) werden dabei entsprechend den Zielvorgaben der Unternehmen zugeteilt (Cap). Die Bedingungen für die sogenannte Post-Kyoto-Periode ab 2013 sind noch nicht endgültig definiert. Es soll bis 2020 voraussichtlich eine Emissionsreduktion von 20 bis 30 % gegenüber 1990 erzielt werden. Die erneuerbaren Energien sollen am Ende dieser Periode im Durchschnitt EU-weit 20 % ausmachen.
5 Klimaschutzmassnahmen der Schweiz Instrumente zur Senkung des CO 2 -Ausstosses Wie die EU verpflichtet sich auch die Schweiz im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 zu einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen von 8 %. Im Gegensatz zur EU sollen die Kyoto-Ziele in der Schweiz in erster Linie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden, welche im CO 2 - Gesetz erläutert werden. Da in der Schweiz CO 2 das bedeutendste Treibhausgas ist, wird nur Kohlendioxid, nicht jedoch die übrigen Treibhausgase im CO 2 -Gesetz reguliert. Dafür soll der CO 2 -Ausstoss um 10 % gesenkt werden. Hierzu stehen der Schweiz vor allem zwei Instrumente zur Verfügung: die CO 2 -Abgabe auf Brennstoffen und der Klimarappen auf Treibstoffen. Unternehmen, die eine rechtliche Verpflichtung zur Begrenzung ihrer CO 2 -Emissionen eingehen, erhalten Schweizer Emissionsrechte (Swiss Units, CHU) zugeteilt und können so am inländischen Emissionsrechtehandel teilnehmen. Sie werden im Gegenzug von der CO 2 -Abgabe befreit. Kompensation auf freiwilliger Basis Auf sämtlichen fossilen Brennstoffen wird eine CO 2 -Abgabe erhoben. Dies ist keine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe, welche proportional zur AHV-Lohnsumme (Unternehmen) oder als fixer Betrag pro Kopf (private Haushalte) an die Bevölkerung zurückverteilt wird. So leiden unter einer Lenkungsabgabe Grossverbraucher, während Kleinverbraucher von ihr profitieren. Wer über die CO 2 -Abgabe hinaus mehr tun will, kann eigene Emissionen auf freiwilliger Basis kompensieren. Dazu können sowohl ausländische Emissionsreduktionen (VER, CER, ERU) als auch inländische Emissionsrechte und Emissionsreduktionen verwendet werden. Reduktionsverpflichtung für energieintensive Unternehmen Unternehmen, die sich von der CO 2 -Abgabe befreien lassen wollen (meist energieintensive Industrieunter nehmen), schliessen mit dem Bund eine verpflichtende Zielvereinbarung zur Emissionsreduktion ab. Das Reduktions ziel respektive die Emissionsobergrenze werden festgelegt und die entsprechende Menge an Schweizer Emissionsrechten zugeteilt. Liegen die tatsächlichen CO 2 -Emissionen eines Unternehmens unter dem vereinbarten Ziel, können die überzähligen Emissionsrechte verkauft oder für die nächste Verpflichtungsperiode nach 2012 zurückgestellt werden. Liegen die Emissionen über dem Reduktionsziel, müssen überschüssige Emissionsrechte anderer befreiter Unter - nehmen (mit Einschränkung auch ausländische Emissionsreduktionen CER und ERU) zugekauft werden. Emissionsrechte sind zwischen Unternehmen frei handelbar und zwischen den Handelsperioden (bis und ab 2013) frei übertragbar. Revision des CO 2 -Gesetzes Obwohl es in der Schweiz Unternehmen mit einer Re duktionsverpflichtung und einem eigenen, kleinen Emissionshandelssystem gibt, steht der Grossteil der Schweizer Treibhausgasemittenten nicht unter einer Reduktionsverpflichtung. Insgesamt gesehen hat die Schweiz heute das im Zeitraum 2008 bis 2012 angestrebte Reduktionsziel voraussichtlich noch nicht erreicht. Deshalb sind weitere freiwillige Massnahmen zwingend. Die Reduktionsziele für die Periode nach 2013 sind noch nicht festgelegt, werden sich jedoch stark an den Zielen der EU orientieren. Dies soll mit der Revision des CO 2 -Gesetzes geschehen.
6 Übersicht Schweizer Klimapolitik Referenz CO 2-Emissionen 1990 Ziel Ø CO 2-Emissionen Mechanismen zur Emissionsreduktion 41 Mio. t CO 2 37 Mio. t CO 2 CO 2-Abgabe auf Brennstoffen Stiftung Klimarappen, Kompensation Treibstoff- emissionen Freiwillig 37 Mio. t CO 2 CO 2-Gesetz: 10 % Freiwillig 34 Mio. t CO 2 Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Mineralölsteuerbefreiung der Biotreibstoffe Kantonale Subventionen und Förderprogramme Klimaschutzprojekte Vollzugsweisung UV-0826 Verpflichtet 4 Mio. t CO 2 Verpflichtet 3 Mio. t CO 2 Verpflichtung zu Emissionsobergrenze (Cap) und Handel (Trade) mit Emissionsrechten Weitere Informationen zum CO 2-Gesetz finden Sie unter Die am häufigsten in der Schweiz verwendeten Emissionsgutschriften Um in der Schweiz Emissionen zu kompensieren, die nicht ökonomisch sinnvoll reduziert werden können, stehen verschiedene Typen von Emissionsgutschriften zur Verfügung. Diese stammen von verpflichteten Unternehmen bzw. aus additionalen Projekten im In- und Ausland. In der Schweiz werden hauptsächlich vier qualitativ hochstehende Typen von Emissionsgutschriften zur Kompensation verwendet. Schweizer Emissionsrechte (Swiss Units CHU) werden vom Bund an Schweizer Unternehmen mit einer Reduktionsverpflichtung ausgegeben. Sie sind sowohl im verpflichteten als auch im freiwilligen Markt der Schweiz verwertbar. Schweizer Emissionsreduktionspapiere werden vom Bund auf additionale Klimaschutzprojekte in der Schweiz ausgegeben. Sie sind auf dem freiwilligen Markt in der Schweiz verwertbar. Certified Emission Reductions (CER) werden von den Vereinten Nationen auf additionale Projekte im Rahmen des flexiblen Mechanismus CDM in Entwicklungsländern ausgegeben. Sie sind weltweit auf dem verpflichteten und dem freiwilligen Markt verwertbar. Verified Emission Reductions (VER) werden von unabhängigen Gremien auf additionale Projekte ausgegeben. Sie sind weltweit auf dem freiwilligen Markt verwertbar. Emissionsgutschriften, die auf dem freiwilligen Markt gehandelt werden, sind oft von unabhängigen Gremien mit Qualitätsstandards versehen. Diese bescheinigen die Reduktionsmenge und garantieren teilweise zusätzliche Projektqualitäten (sozioökonomische Nachhaltigkeit). Die Qualitätsstandards orientieren sich in den meisten Fällen am Standard des CDM. EnergieWissen Instrumente des Klimaschutzes
7 Der Klimawandel Aktuellste Klimaforschung Das wissenschaftliche Gremium «Intergovernmental Panel on Climate Change» (IPCC) trägt regelmässig sämtliche weltweit publizierten, relevanten Forschungsergebnisse zum Thema Klimawandel zusammen wurde der vierte grosse Bericht veröffentlicht (Fourth Assessment Report, AR4), welcher die gewonnenen Erkenntnisse zusammenfassend präsentiert. Für seine Arbeit hat das Gremium, das aus Wissenschaftlern aus der ganzen Welt besteht, 2008 den Nobelpreis erhalten. Natürlicher Treibhauseffekt Die kurzwellige Infrarotstrahlung der Sonne erwärmt die Erdoberfläche. Diese strahlt die Wärme als langwellige Infrarotstrahlung wieder ab. Die Treibhausgase in der Erdatmosphäre lassen die kurzwellige Strahlung passieren, absorbieren jedoch langwelliges Infrarot. So bleibt die Wärme, welche die Erde ausstrahlt, in der Atmosphäre. Dieser Effekt wird als Treibhauseffekt bezeichnet. Ohne ihn wäre Leben auf unserem Planeten, wie wir es kennen, nicht möglich, da die globale Durchschnittstemperatur bei ca. 19 C läge. Dank des natürlichen Treibhauseffektes liegt sie bei rund +14 C. Anthropogener Treibhauseffekt Der natürliche Treibhauseffekt wird durch vom Menschen verursachte Treibhausgasemissionen verstärkt. Man bezeichnet dies als anthropogenen Treibhauseffekt. Er ist die Ursache für eine übermässige Erderwärmung. Der anthropogene Treibhauseffekt hat während des vergangenen Jahrhunderts zu einem Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur von +0,7 C geführt. Treibhausgase Kohlendioxid (CO 2 ) ist das am häufigsten vorkommende Treibhausgas. Es ist verantwortlich für etwa zwei Drittel des vom Menschen verursachten Treibhauseffektes. Es entsteht bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl oder Erdgas und durch die grossflächige Entwaldung der Tropen. Der Mensch verursacht aber auch die Emission von weiteren klimaschädlichen Treibhausgasen; insbesondere von Methan, Lachgas und fluorhaltigen Kältemitteln. Treibhauswirkung Jedes Treibhausgas hat eine unterschiedlich starke Treibhauswirkung. Um ihre Wirkungen vergleichbar zu machen, werden die Gase auf die Treibhauswirkung des schwächsten Treibhausgases Kohlendioxid normiert. Diese Einheit wird CO 2 -Äquivalent (CO 2 e) oder Global Warming Potential (GWP) genannt. Lachgas hat beispielsweise ein GWP von 298. Das bedeutet, dass eine Tonne Lachgas die gleiche Treibhauswirkung wie 298 Tonnen Kohlendioxid hat. Das am häufigsten verwendete Kältemittel HFC-134a hat ein GWP von Wenn es gelingt, eine Tonne HFC-134a einzusparen, hat dies also denselben Effekt wie die Emissionsreduktion von 1430 Tonnen CO 2. Wichtigste Treibhausgase und ihr globaler Beitrag zum anthropogenen Treibhauseffekt 64 % 26 % 10 % Kohlenstoffdioxid (CO 2) Fossile Brenn- und Treibstoffe, Entwaldung GWP: 1 Methan (CH 4) und Lachgas (N 2O) Abfalldeponien, Viehzucht, Land wirtschaft GWP: 25 (CH 4), 298 (N 2O) Fluorkohlenwasserstoffe (HFC, PFC) und Schwefelhexafluorid (SF 6) Kältemittel und Isolation in elektrischen Schaltanlagen GWP: 124 bis (HFC, PFC), (SF 6)
8 Kritische Schwelle für die globale Erwärmung Eine Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur um 2 C gilt gemäss der aktuellsten Klimaforschung als Schwelle, die nicht überschritten werden sollte. Deshalb müssen die globalen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 gegenüber 1990 um 50 % gesenkt werden, in den Industrieländern sogar um über 80 %. Mögliche Folgen des Klimawandels Seit der industriellen Revolution ist die CO 2 -Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm (parts per million) auf 387 ppm angestiegen. Eine Konzentration von 550 ppm würde zu einem Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur von 2 bis 3 C führen. Sollte die Menschheit es nicht schaffen, ihre Emissionen einzudämmen, ist eine Erderwärmung von bis zu 7 C möglich. Dies würde das globale Klima und die Welt wirt schaft erheblich beeinflussen. Die Temperaturen in arktischen Regionen dürften sogar noch stärker steigen. Weltweit hätte dies zur Folge, dass der Meeresspiegel ansteigt und ganze Landstriche überflutet würden. Ausserdem würden sich die Klimazonen verschieben, wodurch gewisse Gebiete unfruchtbar würden, andere dafür fruchtbar. Eine solche Verschiebung kann auch dazu führen, dass sich Schädlinge und Krankheitserreger besser ausbreiten und so zum Beispiel die Malaria in die Schweiz zurückkehrt oder das Denguefieber in Europa Fuss fasst. Zudem beeinflusst die Erderwärmung möglicherweise auch grossräumige Wetterphänomene. Es wird vermutet, dass die verstärkte Er wärmung des Oberflächenwassers der Ozeane die Entstehung von Hurrikanen begünstigt, dass eine Veränderung des Niederschlagsregimes (Dürren, Überschwemmungen) eintritt oder Phänomene wie «El Niño» häufiger auftreten. Situation der Schweiz Die Schweiz ist aufgrund ihrer Lage im Einflussbereich verschiedener Wettersysteme vom Klimawandel im globalen Vergleich überdurchschnittlich stark betroffen. Dies zeigen der Temperaturverlauf des letzten Jahrhunderts und die Veränderung der Niederschlagsmenge. In der Schweiz ist die durchschnittliche Temperatur im letzten Jahrhundert um ca. 1,5 C angestiegen rund doppelt so viel wie im globalen Durchschnitt. Bis 2100 muss mit einer Zunahme der Sommertemperaturen von 3,5 C bis 7,0 C gerechnet werden. Ein Durchschnittssommer wird dann in etwa dem Hitzesommer 2003 entsprechen. Dazu wird es im Sommer deutlich trockener, im Winter hingegen feuchter werden. Mehr als die Hälfte des heute noch vorhandenen Gletschervolumens in den Alpen wird wahrscheinlich bereits um 2050 geschmolzen sein. Die Wasserverfügbarkeit in den trockenen Sommermonaten wird damit zusätzlich reduziert. Dies hat Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Schifffahrt und die Energieproduktion. Auch der Tourismus wird von dieser Veränderung betroffen sein. Weitere Informationen zu den aktuellsten Erkenntnissen und den Auswirkungen des Klimawandels finden Sie unter in den jeweiligen «Assessment Reports». EnergieWissen Instrumente des Klimaschutzes
9 Wo sehen Sie Ihr Klimaengagement? Grundbegriffe zum Klimawandel Klima: Der Begriff Klima steht für die Gesamtheit aller meteorologischen Ursachen, die für den durchschnittlichen Zustand der Erdatmosphäre an einem Ort verantwortlich sind. Man kann es als langfristigen Durchschnitt von Wetterereignissen bezeichnen. Globale Erwärmung: Als globale Erwärmung bezeichnet man den vom Menschen verursachten, während der vergangenen Jahrzehnte beobachteten allmählichen Anstieg der Durchschnittstemperatur der erdnahen Atmosphäre und der Meere sowie die in Zukunft erwartete Erwärmung. Mit dem Klimaschutz sind grosse Herausforderungen, aber auch Chancen verbunden: Energieeffizienz hilft, steigende Energiekosten in den Griff zu bekommen. Ebenso fördert die steigende Nachfrage nach Energieeffizienz die Entwicklung innovativer Technologien und Konzepte, die neue Märkte eröffnen können. Axpo verfügt über umfassendes und aktuelles Know-how in Sachen Klimaschutz und Emissionsreduktion. Wenn Sie Ihre Energie- und Ökobilanz optimieren wollen, unterstützen wir Sie gerne dabei. Klimaveränderung: Unter Klimaveränderung versteht man eine Veränderung des Klimas auf der Erde über einen längeren Zeitraum. Seit der Entstehung der Erde verändert sich das Klima ständig. Eine Klimaveränderung kann also auch eine tendenzielle Abkühlung oder Erwärmung der Erde über mehrere Jahrtausende bezeichnen. Klimawandel: Der Begriff Klimawandel wird häufig synonym zum Ausdruck globale Erwärmung ver - wen det. Dies ist aber nicht ganz korrekt. Genau ge nommen ist der Begriff Klimawandel ein Ober begriff, der sowohl die allgemeine Klimaveränderung, die über einen längeren Zeitraum stattfindet, als auch die gegenwärtige, vom Menschen verursachte globale Erwärmung umfasst.
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