Apéro für Banken und Effektenhändler 2009 Januar 2009
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- Guido Junge
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Apéro für Banken und Effektenhändler 2009
2 Agenda Begrüssung und Einleitung Was bedeutet die Finanzkrise für Schweizer Banken? Risiko- und Liquiditätsmanagement Bewertung von Finanzinstrumenten Compensation Neuerungen im Steuerbereich Regulatorische Entwicklungen
3 CHF Seite 3
4 CHF Seite 4
5 CHF Seite 5
6 Welche Bedeutung hat die Finanzkrise für Schweizer Banken? 1 Liquiditätsmanagement Corrigan Report 2 Bewertung illiquider Aktiven 3 Berichterstattung IIS 4 Risikomanagement Senior Supervisory 5 Interne Kontrollsysteme Group 6 Governance EBK 7 Compensation Seite 6
7 Welche Bedeutung hat die Finanzkrise für Schweizer Banken? Risiko- und Liquiditätsmanagement Bewertung von Finanzinstrumenten Compensation
8 Risiko- und Liquiditätsmanagement Herausforderungen an das Risikomanagement im Jahr 2009 Kreditrisikosteuerung: Bonitätsänderungen, Chancen für qualitativ gute Neugeschäfte Kundenzufriedenheit im Anlage- und Vermögensverwaltungsgeschäft Reputationsrisiko: Vertrauen schaffen durch klare Kommunikation Liquiditätsrisikomanagement und weitere! Seite 8
9 Risiko- und Liquiditätsmanagement Die globale Liquiditätskrise und die Schweizer Banken zu viel Liquidität genug Liquidität zu wenig Liquidität??? Kantonalbanken Raiffeisenbanken Regionalbanken Privatbanken Handelsbanken Fonds Auslandbanken Grossbanken Seite 9
10 Risiko- und Liquiditätsmanagement Treiber des Liquiditätsrisikos Marktspezifische Risikotreiber Zusammenbruch des Interbankengeldmarktes Zunehmende Nachfrage nach Krediten Illiquidität des Marktes für Finanzinstrumente Kreditkrise; Ausfall eines grossen Finanzintermediärs (Dominoeffekte) Ausweitung der Kredit-Spreads Börsen-Crash (erhebliche Abschläge bei Wertpapieren und liquiden Aktiven) Institutspezifische Risikotreiber Herabsetzung des eigenen Kredit-Ratings - Verteuerung der Finanzierung - Pflicht zur Leistung von zusätzlichen Sicherheiten - sofortige Fälligkeit von Verpflichtungen Überdurchschnittlicher Abzug von Einlagen Verletzung von Debt Covenants Streichung von Kreditzusagen Ausbleibende Rückzahlungen Vermehrte Beanspruchung zugesagter Kreditlimiten Ungünstige Diversifikation Seite 10
11 Risiko- und Liquiditätsmanagement Risiko- und Ertragsperspektive im Liquiditätsmanagement Regulatorien Offenlegung Solvenz Aufsicht, Rechnungslegungsstandards Risikoereignisse Liquiditätsrisikomanagement Risiko Mittelzufluss (z.b. Kreditausfall) Mittelabfluss (Einlagen, Kreditlinie) Refinanzierungskosten (Downgrading, Kredit-Spreads) Ertrag Diversifikation von Aktiven Diversifikation der Verbindlichkeiten Mögliche Refinanzierungsquellen Liquiditätsrisikocontrolling und -kontrolle Massnahmen Erwartungen von Investoren und Management Bonität Wertschöpfung Marktilliquidität Liquiditätsreserve Kapitalmanagement Seite 11
12 Risiko- und Liquiditätsmanagement Bausteine des Liquiditätsmanagements Governance Asset-Liability Committee (ALCO), Risikokontrolle, Risikoappetit/Limiten, Reporting (intern/extern) Kurze und langfristige Sicht Risiko- Ertragsprofil Diversifikation der Aktiven Diversifikation der Passiven Zuflüsse Abflüsse LaR LVaR Marktspezifisch Institutspezifisch Krisenkonzept Kommunikation Tests Geld Geldnahe Vermögen Finanzquellen (Zentralbank) Liquidation Aktiven (langsam) Liquiditätsstrategie Liquiditätsablaufbilanz Szenarioanalyse Stresstests Notfallplan Liquiditätsreserve Betriebskonzept Tresorerie Collateral Management Transferpreise Systeme Messverfahren IKS Seite 12
13 Risiko- und Liquiditätsmanagement Liquiditätsvorschriften im Bankenaufsichtsrecht Liquiditätsvorschriften der Bankenverordnung Neue Spezialregelung für die Grossbanken Mindestreservehaltung gemäss Nationalbankgesetz Empfehlungen für das Business Continuity Management der Schweizerischen Bankiervereinigung Internationale Entwicklungen Seite 13
14 Welche Bedeutung hat die Finanzkrise für Schweizer Banken? Risiko- und Liquiditätsmanagement Bewertung von Finanzinstrumenten Compensation
15 Bewertung von Finanzinstrumenten Die Bewertung illiquider Instrumente steht auf dem Prüfstand wie noch nie zuvor in der Finanzwelt Markt Externe Anforderungen Liquidität Grosse Unsicherheit auf den Finanzmärkten Signifikante Wertberichtigungen in Finanz- und Industrieunternehmen Beobachtete Marktpreise und gestellte Broker- Quotes entsprechen nicht unbedingt dem Fair Value Entwicklungen in Rechnungslegung (IAS 39, IFRS 7, FAS 157 etc.) Bewertung als Grundlage des Risikomanagements und des Anlageentscheidungsprozesses Erwartungen der Stakeholders Marktliquidität ist extrem zurückgegangen Die Anzahl illiquider Anlagen ist merklich gestiegen Notwendigkeit des Einsatzes alternativer Bewertungsmethoden! Seite 15
16 Bewertung von Finanzinstrumenten Die grösste Herausforderung bei der Bewertung sind Level-3-Instrumente Level 1 Anlagen, für die Marktpreise auf aktiven Märkten existieren Mark-to-Market Level 2 Keine beobachtbaren Marktpreise, aber Anhaltspunkte, die über den Wert Aufschluss geben, bspw. Preise vergleichbarer Anlagen Benchmarking/Interpolation Level 3 Instrumente, für die es weder beobachtbare noch nichtbeobachtbare Preise oder Anhaltspunkte gibt Mark-to-Model Fokus auf illiquide Anlagen steht hier im Mittelpunkt Geben mir der Bewertungsprozess und die gewonnene Transparenz genügend Sicherheit? Habe ich meine Bewertungsprozesse gut dokumentiert? Sind die verwendeten Modelle fehlerfrei, zur Bewertung geeignet und prüfungssicher? Seite 16
17 Bewertung von Finanzinstrumenten Der Fair Value von illiquiden Anlagen (1/2): Wie sollte man einen 1936er-Austin 10 bewerten? Level-1-Bewertung ist nicht möglich es gibt keinen aktiven Markt für den 1936er-Austin 10. Level-2-Bewertung man könnte ähnliche Produkte in der Sparte Oldtimer zum Vergleich beiziehen. Da gäbe es z.b. einen 1935er-Austin 7 für CHF 4 200, aber das ist bloss eine Verhandlungsbasis. Leider ist nicht auszumachen, ob diese Autos tatsächlich verkauft wurden und, wenn ja, zu welchem Preis. Level-3-Bewertung sie erfordert ein Mark-to-Model, aber es wird dem Bewerter überlassen, an welchem Modell er sich orientieren wird. Er lässt den den Zustand des Autos von einem unabhängigen Dritten einschätzen und erhält einen Wert von CHF Seite 17
18 Bewertung von Finanzinstrumenten Der Fair Value von illiquiden Anlagen (2/2): Wie sollte man einen 1936er-Austin 10 bewerten? 1. Resultat Die eigene Liquidität ist kein bestimmender Faktor, da das Auto sowieso nicht zum Verkauf stand, aber man eine Idee bzgl. seines Wertes haben wollte. Man setzt den persönlichen Minimumpreis auf CHF Resultat Man hat Liquiditätsprobleme und muss das Auto sofort verkaufen. Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage gibt es kaum Interessenten. Man erhält dafür nur noch einen Bruchteil des Minimumpreises: CHF Zusätzliche Implikation Der Nachbar hat einen 1938er-Morris 12. Da der Austin zu einem solchen Spottpreis verkauft wurde, müsste der Nachbar den Wert seines Autos nach Level-2-Bewertung entsprechend berichtigen! Seite 18
19 Bewertung von Finanzinstrumenten Wie sollte man eine CDO mit Subprime ABS bewerten? Level 1 ABX-Index? Level 2 Level 3 Herausforderungen bei der Modell-Bewertung: Komplexe Struktur Transparenz über die verpackten Anlagen Zuverlässigkeit der Credit Ratings Seite 19
20 Bewertung von Finanzinstrumenten Wie sollte man eine Floating Rate Note bewerten? Input-Parameter für das binomiale Modell: Erwartete Volatilität der Zinsen Diskontierungssatz: Credit Rating vs. CDS-Spread? Seite 20
21 Bewertung von Finanzinstrumenten Marktbewertung festverzinslicher Anlagen Niederstwertprinzip: Marktwert < Nominalwert Wertberichtigung Ursachen der Marktwertschwankungen: - Veränderung des Zinsniveaus keine Wertberichtigung, wenn die Obligation bis Verfall gehalten wird - Veränderung des Kreditrisikos (Bonität des Schuldners) mögliche Wertberichtigung Marktwert sollte aus einem liquiden Markt stammen. Merkmale eines illiquiden Marktes: - fehlende Transaktionen - hoher Spread zwischen dem Brief- und Geldkurs Beurteilung der Angemessenheit des Marktwertes erforderlich Bei einem illiquiden Markt wäre bspw. eine Modellbewertung unter Berücksichtigung des Emittentenrisikos vorzuziehen Seite 21
22 Bewertung von Finanzinstrumenten Rangfolge der Bewertungen Rang A Rang B Rang C Rang D Preisvorschläge eines anerkannten und aktiven Marktes Marktdaten eines unabhängigen anerkannten Marktdatenanbieters (wie Marktindex-Provider), die auf tatsächlich ausgeführten Transaktionen basieren Letzte Marktbewegungen Ausführbare Broker Quotes Interpolation von Daten, die aus einem Drittmarkt stammen Drittwerte eines ähnlichen Instrumentes (Benchmarks) oder andere Parameter als Näherungswert Auktionen oder andere Transaktionen, die als Indikatoren verwendet werden können Benchmark auf Portfolioebene Hochgerechnete Informationen Komplexe modellbasierte Bewertungen, synthetische und statische Replikationen Nicht mehr aktuelle Preise Interner Konsens Extrapolation historischer Daten Seite 22
23 Bewertung von Finanzinstrumenten Bewertung von Anlageinstrumenten: Handlungsbedarf Inventarisierung und Kategorisierung der Anlageinstrumente im Portfolio Bestimmung der Bewertungsverfahren und -modelle Dokumentation der Bewertungsgrundsätze und -modelle Governance und IKS-Prozesse in Bezug auf Bewertung: - interne Gremien - Monitoring der Daten und Parameter - Validierung und Plausibilisierung der Bewertungsmodelle - Reporting Disclosure Bewertungsverfahren bei verwalteten Kundenvermögen Seite 23
24 Welche Bedeutung hat die Finanzkrise für Schweizer Banken? Risiko- und Liquiditätsmanagement Bewertung von Finanzinstrumenten Compensation
25 Compensation Die Vergütung steht im Rampenlicht Pressestimmen Die Chefsaläre steigen weiter Handelszeitung, 2. Juli 2008 Boni-Debatte ruft Sorge wegen Überregulierung hervor NZZ, 31. Oktober 2008 Die Firmeneigentümer sollten stärkere Kontrollrechte erhalten NZZ, 25. Oktober 2008 Niederlande schröpfen Spitzenverdiener NZZ, 6./7. September 2008 Regierung begrenzt Managergehälter FAZ online, 20. Oktober 2008 An den Boni wird nicht gerüttelt Cash, 21. Oktober 2008 EBK will Zügel bei den Banken anziehen 20 minuten, 4. November 2008 Seite 25
26 Compensation Einflussfaktoren bezüglich Managementvergütung Steuern Rechnungslegung Regulierung Finanzkrise Börse Transaktionen (M&A/ Private Equity) Finanzmärkte Corporate Governance Rechtliche Rahmenbedingungen Gesamtentlöhnung Wettbewerb Transparenz und Offenlegung Öffentliches Interesse Integrität und Unabhängigkeit Demographie Globalisierung und War for Talent Leistungsdruck Benchmarking Überalterung Altersvorsorge Arbeitsmodelle Seite 26
27 Compensation Finanzkrise und Entlöhnung hat in Zusammenarbeit mit der Economist Intelligence Unit eine globale Studie erstellt Über 250 Führungskräfte von Finanzunternehmen weltweit wurden befragt Interviews wurden mit Managern, Verwaltungsräten, Experten, Behörden und Aktionären geführt Seite 27
28 Compensation Die meisten Befragten sehen Änderungsbedarf Müssen Vergütungssysteme in der Finanzbranche überarbeitet werden? Seite 28
29 Compensation Vergütungen haben eine wichtige Rolle gespielt Was hat die Umstände für die Finanzkrise begünstigt? Seite 29
30 Compensation Die grössten Probleme der Vergütungssysteme Seite 30
31 Compensation Aktuelle Entwicklungen Regulierung: Schweiz 1. Vorschlag zur Erweiterung der Revision des Aktienrechts: Vergütungsrichtlinien für den Verwaltungsrat erforderlich Generalversammlung bewilligt Vergütungsrichtlinien und -höhe für Verwaltungsrat Möglichkeit der Rückforderung von ungerechtfertigten Zahlungen ( claw-back ) 2. Festlegung minimaler Standards im Bereich der Vergütung für gesamten Finanzsektor durch FINMA erster Entwurf in 2009 erwartet Seite 31
32 Compensation Aktuelle Entwicklungen Regulierung: Ausland Land USA UK Deutschland Frankreich Aktuelle Entwicklungen* Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft New York an verschiedene Banken, bezüglich Bonuspools, Zuteilungen und individueller Zahlungen über USD Rechenschaft abzulegen Noch keine formellen Richtlinien durch die FSA veröffentlicht Schreiben im Oktober an CEOs, bezüglich Good Remuneration Policies : Bonus Metrics, Composition of Pay, Deferred Compensation Regierung gründete Unterstützungsfonds für Finanzinstitute mit schwerwiegenden finanziellen Problemen Bedingungen für Empfänger u.a.: Begrenzung der Verwaltungsrats- und Managemententschädigung auf EUR , keine variable Vergütung während der Unterstützungsdauer etc. Neue Vorschriften bei der Zuteilung von Optionen oder Gratisaktien an Verwaltungsräte * Status November 2008 Seite 32
33 Compensation Überlegungen zu Best Practice Keine Änderung bei Vergütungselementen jedoch bei Design und Gewichtung Bonus Basissalär Beteiligung an der langfristigen, nachhaltigen Wertschöpfung (prospektive Sichtweise) Ausrichtung auf Unternehmenskultur und langfristige Geschäftsstrategie Angleichen der Interessen von Aktionären und Management durch Miteigentum (Haltefristen) Kurzfristige retrospektive Leistungsmessung (quantitative und qualitative Ziele) Risikoadjustierung und Gebrauch nicht-finanzieller Kennzahlen wie Kundenzufriedenheit etc. Längerfristige Ausrichtung (Bonusbank mit Malus und claw-back ) Fixer Lohnbestandteil, repräsentiert Marktwert der entsprechenden Funktion Strukturierte Funktionsbewertung (z.b. mit STRATA) als Grundlage für Entlöhnungssystem Stärkerer Fokus auf Basissalär Vorsorge Hohe Wertverluste bei Pensionskassen (Unterdeckung) Beteiligungsinstrumente Lohnnebenleistungen Kritische Kostenüberwachung Seite 33
34 Compensation Zusammenfassung und Ausblick Verschiedene Faktoren beeinflussen die Entlöhnung Regulierung und Transparenz werden zunehmen Aktionäre fordern mehr Mitspracherecht Verwaltungsrat und Vergütungsausschüsse sind stark gefordert - Schwieriges Marktumfeld mit hohem Druck - Finanzmarkt und Börse - Erwartungen der Mitarbeitenden und des Managements Ausgewogenes Gesamtvergütungsmodell ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor Seite 34
35 Neuerungen im Steuerrecht Entwicklungen bei der Umsetzung des KAG EU-Zinsenrichtlinie Qualified Intermediaries Entwicklungen der Schweizer Mehrwertsteuer im Bankensektor
36 Entwicklungen bei der Umsetzung des KAG Neue Kreisschreiben Neues Kreisschreiben zur Verrechnungssteuer und Emissionsabgabe per 1. Neues Kreisschreiben zur Direkten Bundessteuer erwartet für Frühling 2009 Rundschreiben zur steuerlichen Behandlung der Entschädigung an Private-Equity- und Hedge-Fund-Manager on hold Seite 36
37 Entwicklungen bei der Umsetzung des KAG Besteuerung von Private-Equity- und Hedge-Fund- Managern (1/3) Obwohl das derzeitige Schweizer Steuerrecht äusserst attraktiv ist, hat die Schweiz aufgrund fehlender Safe-Harbour-Regeln und -Richtlinien bisher weniger Manager angezogen, als man hätte erwarten können Das Ziel des Rundschreibens ist daher, verlässliche Safe-Harbour- Regeln und -Richtlinien für die Vergütung von Private-Equity- und Hedge-Fonds-Managern zu schaffen Es wird keine steuerliche Privilegierung von Managern geben Seite 37
38 Entwicklungen bei der Umsetzung des KAG Besteuerung von Private-Equity- und Hedge-Fund- Managern (2/3) Die wichtigste Abgrenzung gemäss dem geplanten Rundschreiben wird im Bereich selbständige vs. unselbständige Erwerbstätigkeit resp. private Vermögensanlage vorgenommen Voraussetzungen, nach denen die Tätigkeiten von Managern als selbständige Tätigkeiten qualifiziert werden oder unter welchen Bedingungen ein Manager einen steuerfreien Kapitalgewinn realisieren kann: In dem Umfang, in dem leistungsbezogene Vergütungen an den Manager für seine persönliche und direkte Mitwirkung bezahlt werden (entweder direkt oder indirekt durch eine Personengesellschaft): => Diese Art von Vergütung führt zu einer Neuqualifizierung seines gesamten Einkommens als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Seite 38
39 Entwicklungen bei der Umsetzung des KAG Besteuerung von Private-Equity- und Hedge-Fund- Managern (3/3) In dem Umfang, in dem der Manager keine leistungsbezogene Vergütung erhält, sondern gleich wie jeder andere Investor über den Erfolg am Fondsvermögen partizipiert: => Kapitalgewinne, die vom Fonds an den Manager bezahlt werden, können als steuerfreie Kapitalgewinne realisiert werden Seite 39
40 Neuerungen im Steuerrecht Entwicklungen bei der Umsetzung des KAG EU-Zinsenrichtlinie Qualified Intermediaries Entwicklungen der Schweizer Mehrwertsteuer im Bankensektor
41 EU-Zinsenrichtlinie Entscheid der EU-Kommission vom 12. November 2008 Änderungen in den Bereichen: Beneficial Ownership - Look-through-Ansatz bei Offshore-Gesellschaften - Definition Paying Agent upon Receipt bei EU-Gesellschaften Betroffene Produkte - innovative Finanzprodukte, kapitalgeschützte Produkte - Lebensversicherungsprodukte Anlagefonds - sämtliche kollektiven Anlageformen inner- und ausserhalb der EU Technische Verbesserungen Inkraftsetzung allenfalls per 2011 oder 2012 Seite 41
42 Neuerungen im Steuerrecht Entwicklungen bei der Umsetzung des KAG EU-Zinsenrichtlinie Qualified Intermediaries Entwicklungen der Schweizer Mehrwertsteuer im Bankensektor
43 Qualified Intermediaries Vorgeschlagene Änderungen gültig ab 1. Januar 2010 (1/2) Verschiedene Änderungen am QI-Agreement sind gegenwärtig in der Vernehmlassung: - Internes Kontrollsystem (IKS): Verstärkter Einbezug des IKS hinsichtlich der Pflichten unter dem QI-Agreement, Benachrichtigung des IRS innert 60 Tagen nach Entdeckung eines systematischen Fehlers/Fehlverhaltens - Gemeinsame Prüfung: Der schweizerische Prüfer soll inskünftig durch einen US-Prüfer unterstützt werden, der Prüfbericht ist von beiden zu unterzeichnen Seite 43
44 Qualified Intermediaries Vorgeschlagene Änderungen gültig ab 1. Januar 2010 (2/2) Umfang der Prüfung der Kundenbeziehung: Tendenz zu materieller Prüfung, bloss formelle Prüfung nicht mehr ausreichend Prüfungen des Steuerjahres 2008: QIs mit einem zu meldenden Betrag von bis zu USD 1 Mio. können bis am 30. Juni 2009 eine Befreiung von der Prüfungspflicht beantragen Seite 44
45 Neuerungen im Steuerrecht Entwicklungen bei der Umsetzung des KAG EU-Zinsenrichtlinie Qualified Intermediaries Entwicklungen der Schweizer Mehrwertsteuer im Bankensektor
46 Entwicklungen der Schweizer Mehrwertsteuer im Bankensektor Zwei Gerichtsentscheide BGE 2A.264/2006 vom 3. September 2008: Beweispflicht der ESTV bei Leistungen unter Nahestehenden BVGE A-1444/2006 vom 22. Juli 2008: Gewinntransfer von ausländischen Zweigniederlassungen müssen in Bankenpauschale berücksichtigt werden Seite 46
47 Entwicklungen der Schweizer Mehrwertsteuer im Bankensektor Neue Branchenbroschüre Nr. 14 (1/2) Entwurf der neuen Branchenbroschüre 14, Finanzbereich, am 23. Dezember 2008 publiziert; Publikation der definitiven Fassung und Inkrafttreten noch offen Änderungen gegenüber der bestehenden Ausgabe: Kollektive Kapitalanlagen gelten nicht als sog. passive Investmentgesellschaften Neue Regelung betreffend Trusts (wer gilt bei welcher Art von Trusts als Leistungsempfänger?) und Stiftungen Beim Vertrieb von inländischen oder ausländischen, zum Vertrieb in der Schweiz zugelassenen kollektiven Kapitalanlagen kein Erfordernis der direkten Stellvertretung mehr für die Qualifikation als von der MWST ausgenommener Umsatz Seite 47
48 Entwicklungen der Schweizer Mehrwertsteuer im Bankensektor Neue Branchenbroschüre Nr. 14 (2/2) Personalverleih innerhalb eines Konzerns gilt nicht mehr als steuerbare Leistung, sofern kein Gewinnzuschlag verlangt wird Banken dürfen für die Zwecke der Mehrwertsteuer ihre eigenen offiziellen Devisenkurse anwenden (Kauf-, Verkauf- oder Mittelkurs, Tages- oder Monatskurs), müssen die gewählte Systematik aber mindestens ein Jahr lang anwenden Explizite Regelung, dass bei Devisenhandel nur eine allfällige Kommission als Umsatz gilt Noch nicht im Entwurf enthalten ist (mit Ausnahme der kollektiven Kapitalanlagen) die grundsätzliche Regelung betreffend passiver Domizilgesellschaften. Seite 48
49 Regulatorische Entwicklungen Rückblick 2008 FINMA Ausblick
50 Rückblick 2008 BankG / BankV Kunden-Devisenhändler Benötigen aufgrund einer seit 1. April 2008 gültigen Änderung der BankV eine Banklizenz Bereits bestehende Kunden- Devisenhändler müssen bis 1. April 2009 eine Banklizenz beantragen Seite 50
51 Rückblick 2008 BEHG / BEHV / BEHV-EBK Selbstregulierung zu Art. 11 BEHG Überarbeitung der Broschüre der SBVg: Besondere Risiken im Effektenhandel Überarbeitung der Verhaltensregeln für Effektenhändler Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen: 1. Juli 2009 Seite 51
52 Rückblick 2008 KAG / KKV / KKV-EBK KAG / KKV-EBK: keine Änderungen KKV: Grundlage geschaffen für Grundbucheintrag auf den Namen des Fonds Diverse Bereinigungen Anpassung der Selbstregulierung an das KAG Seite 52
53 Rückblick 2008 GwV-EBK Überarbeitung Inkrafttreten 1. Juli 2008 (*1. ) - Anwendungsbereich - Erwähnung Verbot der Terrorismusfinanzierung - Minimalprinzipien für Auslandorganisation - Korrespondenzbankbeziehungen (*) - Angaben im Zahlungsverkehr (*) Seite 53
54 Rückblick 2008 VSB 08 Überarbeitung Inkrafttreten: 1. Juli 2008 (*1. Juli 2009) - Behandlung von Inhabersparheften - Identifikation von juristischen Personen: zusätzlich eröffnende Personen (*) - Definition von Sitzgesellschaften - Frist für Bereinigung fehlerhafter Dokumente - Formulare A und R - Prüfung Kommentar für Auslegungsfragen Seite 54
55 Rückblick 2008 EBK-Rundschreiben 06/6 Überwachung und interne Kontrolle (neu FINMA-RS 08/24) Inkrafttreten: 1. Januar 2007 mit Übergangsfrist bis 1. Januar 2008 (bzw. 1. für Unabhängigkeitserfordernis auf Stufe Verwaltungsrat) Regelungen über: Unabhängigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats Aufgaben von Verwaltungsrat und Audit Committee Internes Kontrollsystem (IKS) Interne Revision Aufgaben der Geschäftsleitung Compliance-Funktion Risikokontrolle Seite 55
56 Rückblick 2008 EBK-Rundschreiben 08/1 Marktverhaltensregeln (neu FINMA-RS 08/38) Inkrafttreten: 1. Mai 2008 (Übergangsfrist bis zum 30. April 2009) Regelungen über: Verwendung von vertraulichen preissensitiven Informationen Echtes Angebots- und Nachfrageverhalten Verbreitung von preissensitiven Informationen Treu und Glauben Organisationspflichten von Effektenhändlern - Überwachung von Mitarbeitergeschäften - Aufzeichnung von Telefongesprächen und Archivierung von s Seite 56
57 Rückblick 2008 RRV-EBK FAQ-Liste (FINMA-Website) Zwischenabschlüsse: ausserordentlicher Ertrag wegen Auflösung von Wertberichtigungen Verwendung eines Agios Verbuchung von Zahlung an Einlagensicherung Verbuchung von bonitätsbedingten Wertveränderungen auf Finanzanlagen Umschichtung zwischen Handelsbeständen und Finanzanlagen Seite 57
58 Rückblick 2008 RRV-EBK Handlungsbedarf Jahresbericht EBK-RS 06/6: Offenlegung bzw. Begründung bei Abweichungen Eigenmittelvorschriften EBK-RS 06/4: Offenlegung Art. 663b Ziffer 12 OR Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung durch den Verwaltungsrat Seite 58
59 Rückblick 2008 Obligationenrecht (OR) Transparenzvorschriften Inkrafttreten: 1. Januar 2007 Zweck: Transparenz bei den Bezügen von Verwaltungsrat, Beirat und Geschäftsleitung Geltungsbereich: Gesellschaften mit kotierten Beteiligungsrechten Veröffentlichung einer FAQ-Liste auf der Website der FINMA geplant, um eine einheitliche Interpretation sicherzustellen Seite 59
60 Rückblick 2008 EBK-Mitteilung Nr. 47 vom 25. Juli 2008: Einlagensicherung Präzisierung zur jährlichen Meldepflicht Behandlung von Vorsorgekonten (hinfällig wegen Neuregelung) Behandlung von Gesamthandschaft/Compte joint Behandlung von Nummernkonten Behandlung von Intercompany-Verpflichtungen Prüfung Besonderes Augenmerk legen auf System und Prozesse zur Ermittlung der notwendigen Daten Beanstandung im Fall von Unzulänglichkeiten Gesetzesänderung vom 19. Dezember 2008 Seite 60
61 Rückblick 2008 Einlagensicherung Überblick Sicherungslimite (2. Konkursklasse) Vorsorgestiftungen (2. Konkursklasse) Deckungserfordernis Sofortauszahlung bisher CHF inbegriffen n/a bis CHF seit 20. Dezember 2008 CHF * zusätzlich CHF % (gedeckte Forderungen / Aktiven in der Schweiz) wird von FINMA im Einzelfall festgelegt * Im Bedarfsfall Bevorschussung durch Einlagensicherungssystem der Banken; Systemobergrenze: bisher CHF 4 Mia.; neu CHF 6 Mia. Seite 61
62 Rückblick 2008 Streichung Abs. 3 von Art. 161 StGB Insiderstrafnorm Inkrafttreten: 1. Oktober 2008 Ausweitung des Insidertatbestandes: - Verbot des Ausnützens vertraulicher Tatsachen bezieht sich auf jegliche kursrelevanten Tatsachen Text des gestrichenen Absatzes: - Als Tatsachen im Sinne von Ziffern 1 und 2 gelten eine bevorstehende Emission neuer Beteiligungsrechte, eine Unternehmensverbindung oder ein ähnlicher Sachverhalt von vergleichbarer Tragweite Seite 62
63 Regulatorische Entwicklungen Rückblick 2008 FINMA Ausblick
64 FINMA FINMA Teilinkraftsetzung FINMAG: 1. Februar 2008 Behördenaufbau Neun Mitglieder des Verwaltungsrats ernannt Geschäftsleitung ernannt Seite 64
65 FINMA Aufbau Organisation CEO: Dr. Patrick Raaflaub Grossbanken (Daniel Sigrist) Banken / Finanzintermediäre (inkl. Vermögensverwalter nach KAG) (Kurt Bucher) Versicherungen: Versicherungen Branchen (Hans Peter Gschwind) Versicherungen: Integrierte Versicherungsaufsicht (Dr. René Schnieper) Märkte (inkl. kollektive Kapitalanlagen) (Franz Stirnimann) Recht / Enforcement / Internationales (Dr. Urs Zulauf) Dienste (Andreas Wortmann) Seite 65
66 FINMA Beaufsichtigte und Aufgaben Beaufsichtigte Personen, die nach den Finanzmarktaufsichtsgesetzen eine Bewilligung, eine Anerkennung, eine Zulassung oder eine Registrierung der FINMA benötigen Kollektive Kapitalanlagen Prüfgesellschaften Aufgaben Aufsicht nach: - FINMAG - Finanzmarktgesetzen - internationalen Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsichtstätigkeit (z.b. grenzüberschreitende Prüfungen und Amtshilfe) Seite 66
67 FINMA Aufsichtsinstrumente Neuerungen bei den Aufsichtsinstrumenten Meldepflicht an die FINMA: Beaufsichtigte müssen Vorkommnisse, die für die Aufsicht von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich melden Verhängung eines Berufsverbots von bis zu fünf Jahren Einzug von Gewinnen bzw. vermiedenen Verlusten Begleitung Seite 67
68 FINMA Wesentliche Änderungen in den Finanzmarktgesetzen BankG / BankV Streichung Art. 5 BankG (Reservezuweisung): OR-Bestimmungen anwendbar (bzw. Statuten) BEHG / BEHV Art. 11a BEHG (Bestimmungen von Art. 17 BankG bzw. Art. 33 BankV) über Weiterverpfändung von Faustpfändern anwendbar BEHV-FINMA (Überarbeitung der BEHV-EBK) Art. 33a d BEHG: Übernahmekommission Totalrevision der Übernahmeverordnung (UEV) Seite 68
69 Regulatorische Entwicklungen Rückblick 2008 FINMA Ausblick
70 Ausblick Projekte FINMA-Diskussionspapier Anreizsysteme und Interessenkonflikte beim Vertrieb von Finanzprodukten Entwurf des FINMA-Rundschreibens Eckwerte zur Vermögensverwaltung Geplantes FINMA-Rundschreiben: Bonus Seite 70
71 Ausblick Börsendelikte und Marktmissbrauch Expertenkommission Prüfen der Notwendigkeit der Revision der Art. 161 und 161 bis StGB sowie des Börsenrechts Unterbreitung von Lösungsvorschlägen bis Ende 2008 Seite 71
72 Ausblick Bucheffektengesetz (BEG) Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2009 Zweck: Einführung von Bucheffekten und Ratifikation des Haager Wertpapierabkommens, das das anwendbare Recht im internationalen Verhältnis regelt Gesetz durch Parlament am 3. Oktober 2008 verabschiedet Seite 72
73 Ausblick Registerschuldbrief Einführen eines Registerschuldbriefs Inkrafttreten: offen Gesetzesentwurf durch Ständerat mit Änderungen verabschiedet Beratung im Nationalrat ausstehend Seite 73
74 Ausblick Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts Botschaft im Dezember 2007 veröffentlicht Parlamentarische Beratung ausstehend Inkrafttreten: offen Seite 74
75 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Diese Präsentation finden Sie auch digital unter All rights reserved. refers to the network of member firms of International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. *connectedthinking is a trademark of LLP (US).
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