Das Denken gehört zu den größten Vergnügungen der menschlichen Rasse. Berthold Brecht

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2 Das Denken gehört zu den größten Vergnügungen der menschlichen Rasse. Berthold Brecht

3 Die neue biko! Unser Angebot In den letzten 20 Jahren hat die Bildungskooperation Mittelfranken über Teilnehmer qualifiziert. Nun übernimmt die neue biko Bildungs-und Beratungsgenossenschaft. Als Mitarbeitergenossenschaft konzipiert und mit dem gleichen Team bietet sie ihnen die bewährte Qualität der Bildungskooperation. Die neue biko ist aber mehr wie ein Generationenwechsel. Wir bauen auf den großen Erfahrungen auf und wollen sie erweitern qualitativ, inhaltlich und räumlich. Etwas holprig formuliert, besser: Unsere Seminare bieten abwechslungsreiche Inhalte und referieren selbstverständlich jeweils den aktuellen Stand der Fakten und Rechtsprechung. So optimieren Sie Ihre betriebliche Praxis Schritt für Schritt. Stärken Sie Ihre Kompetenz, fördern Sie Ihre Überzeugungskraft im betrieblichen Alltag! Mit unseren Bildungsangeboten werden komplexe Zusammenhänge klar. Unsere Experten stellen Ihnen ihre Erfahrung und ihr Wissen zur Verfügung: versierte Betriebsräte und betriebliche Fachleute, FachanwältInnen, TrainerInnen, RichterInnen, BeraterInnen von Fachinstituten und Gewerkschaften, Journalist- Innen, ProfessorInnen von Universitäten und Fachhochschulen. Sie sind unser starkes Netzwerk. Bei uns finden Sie Angebote für Ihre Grund- und Aufbauqualifizierung. Ein großes Angebot von Spezialseminaren dient Ihrer individuellen Weiterqualifizierung. Gerne entwickeln wir auch Ihr persönliches Gremien- oder Inhouse-Seminar. Unser Team berät Sie kompetent vor und nach dem Seminar. 96 % der Teilnehmer bewerteten die biko- Seminare mit gut bis ausgezeichnet. Das werden wir ausbauen. Solidarisches Lernen und Handeln ist unsere Maxime. Wir arbeiten für bessere Arbeitsund Lebensbedingungen. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Hier tanken Sie Kraft für eine engagierte und gute Interessenvertretung. Claudia Wüstner & Anny Heike Geschäftsführung 3

4 Brauchen Sie das denn überhaupt...? Was ist erforderlich nach 37 Abs. 6 BetrVG? von Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Bremen Welche Seminare darf ein Betriebsratsmitglied besuchen? In Zeiten der Sparsamkeit kann man nicht damit rechnen, dass der Arbeitgeber großzügig beide Augen zudrückt, wenn man sich für eine Einführung in die Betriebswirtschaft oder einen Kurs über Gesprächs- und Verhandlungsführung anmelden will. Vielmehr wird aller Voraussicht nach in die juristische Literatur geschaut und nur dann grünes Licht gegeben, wenn eine einigermaßen gesicherte Rechtsprechung vorhanden ist. Teilnahme ist Pflicht Soll der Betriebsrat überhaupt einzelne seiner Mitglieder auf Schulung schicken? Wird es nicht Kollegen geben, die vielleicht vom Arbeitgeber heimlich ermuntert im Betrieb kolportieren, der Betriebsrat mache sich ein schönes Leben und das auch noch an der Ostseeküste oder in Garmisch? Dem ist eindeutig entgegenzuhalten: Der Seminarbesuch ist nach einheitlicher Auffassung eine Amtspflicht des einzelnen Betriebsratsmitglieds. (siehe auch BAG AP Nr. 5 zu 40 BetrVG) Wer sich als bildungsabstinent erweist, verletzt seine Pflichten aus dem Betriebsratsamt in gleicher Weise, wie wenn er ohne ausreichenden Grund nicht an Sitzungen teilnehmen würde. Eine dauernde Weigerung, sich fortbilden zu lassen, oder der wiederholte Ausstieg aus einem Seminar stellen eine schwere Pflichtverletzung im Sinne des 23 Abs. 1 BetrVG dar, die zum Ausschluss aus dem Betriebsrat führen kann. Sicher: Dumme Reden lassen sich nie verhindern, aber notfalls kann man angesichts dieser Rechtslage den Meckerern in der Betriebsversammlung das Nötige sagen. (...) Grundwissen und Spezialkenntnisse Erforderlich ist ein bestimmtes Wissen und sind bestimmte Fertigkeiten dann, wenn ohne sie die Aufgaben des Betriebsrats schlechter als im Gesetz vorgesehen erfüllt werden könnten. Dies klingt noch sehr abstrakt; es empfiehlt sich daher, die Rechtsprechung im Einzelnen daraufhin zu untersuchen, was sie aus der Formel von der Erforderlichkeit gemacht hat. Dabei ist die Zweiteilung in Grundwissen und Spezialkenntnisse von ganz entscheidender Bedeutung. In einer Reihe von Materien wird die Erforderlichkeit praktisch immer angenommen: Ohne solche Kenntnisse würde das Betriebsratsamt überhaupt nicht sachgerecht wahrgenommen werden können, es würde die Basis fehlen. Nur in Ausnahmefällen ist es denkbar, dass Teile dieses Wissens schon vorhanden ist; ein angestellter Fachanwalt für Arbeitsrecht, der in den Betriebsrat einer großen Anwaltssozietät gewählt wurde, muss nicht unbedingt an einer Einführung in das Betriebsverfassungsrecht teilnehmen. 4

5 Alles was nicht zu diesem notwendigen Grundwissen gehört, wird zur Kategorie Spezialkenntnisse gerechnet. Diese kann man sich dann auf einem Seminar aneignen, wenn ein konkreter betriebsbezogener Anlass besteht, wenn man die vermittelten Kenntnisse jetzt oder demnächst im Betrieb benötigt. Würde beispielsweise auch in absehbarer Zukunft im Betrieb nur mit Papier und Schreibmaschine gearbeitet, wäre ein PC-Kurs für den Betriebsrat nicht erforderlich. Abgedruckt mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. Wolfgang Däubler. Die ausführliche Langfassung des Artikels finden Sie auf unserer Homepage unter News, oder über nebenstehenden QR-Code: Was gehört zum Grundwissen? Welche Themen sind zulässig? Wie viele Personen dürfen teilnehmen? Dürfen auch Ersatzmitglieder teilnehmen? 5

6 Organisatorische Hinweise und Service Seminarplanung Für jede Teamarbeit ist es wichtig, dass alle Mitglieder des Teams aufgabenbezogen und zielgerichtet gut ausgebildet sind. Das gilt erst recht für die Betriebsratsgremien. Angesichts der vielfältigen Aufgaben, der meist kurzfristig auftretenden Probleme und der Schwierigkeiten, dieses Amt mit den eigenen Anforderungen im Beruf zu koordinieren, kommt es auf feine sinnvoll geplante Bildungsarbeit an. Dafür ist sowohl eine Arbeitsteilung wie auch eine Arbeitsplanung des Gremiums wichtig. Deshalb empfehlen wir, die Bildungsplanung des Betriebsrats, der JAV und der Schwerbehindertenvertretung in regelmäßigen Abständen in Sitzungen zu behandeln. Unser Seminarprogramm gibt dazu wichtige Anregungen. Viele Seminare sind schnell ausgebucht. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung bei der biko sichert Ihnen einen Platz im gewünschten Seminar. Wir planen unsere Seminare mit unterschiedlicher Teilnehmerzahl. Dabei stellen wir sicher, dass die Teilnehmerzahlen dem Thema und der Dauer angemessen sind. Überfüllte Seminare sind nicht unser Stil. Service Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung des Seminars. Die Seminargebühren werden von uns mit Ihrem Arbeitgeber abgerechnet, bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung rechnet auch die Tagungsstätte die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit Ihrem Arbeitgeber ab. Hinweis zum Seminarprogramm In unserem Seminarprogramm verwenden wir die männliche Schreibweise ausschließlich zur Vereinfachung, diese schließt die weibliche Anrede explizit ein. 6

7 Beschlussfassung Hinweise zur Beschlussfassung des Betriebsrats Vor der Anmeldung zum Seminar ist eine ordnungsgemäße Beschlussfassung nach 37 Abs. 6 BetrVG bzw. 96,4 SGB IX sowie die Entsendemitteilung an den Arbeitgeber erforderlich. Der Betriebsrat muss einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen und protokollieren, damit Betriebsratsmitglieder an Schulungsveranstaltungen teilnehmen können. Für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung ist folgendes zu beachten: Der Teilnehmer bzw. der Bildungsbeauftragte beantragt beim Betriebsrat die Freistellung für die gewählten Seminare. Eine ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsratssitzung muss die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme als Tagesordnungspunkt aufführen. Die Erforderlichkeit der Qualifizierungsmaßnahme für die Betriebsratsarbeit muss geprüft sein. Dies ist bei unseren Seminaren zu Grundlagen der betrieblichen Interessenvertretung und JAV nicht nötig. Diese Seminare vermitteln Grundwissen, das der Betriebsrat... unabhängig von seiner jeweiligen betrieblichen Lage zur sachgerechten Bewältigung seiner gesetzlichen Aufgaben stets benötigt. (BAG). Der Beschluss ist im Protokoll festzuhalten. Handelt es sich um ein weiterführendes Seminar oder ein Spezialthema, beschließt das Betriebsratsgremium, dieses Thema natürlich mit jeweiliger betriebsspezifischer Begründung in Angriff zu nehmen und beauftragt namentlich Mitglieder des Betriebsrats damit. Diese Beschlüsse werden in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. Für eine Freistellung nach 37 Abs. 6 fasst der Betriebsrat den erforderlichen Beschluss zur Freistellung und teilt der Geschäftsleitung rechtzeitig die zeitliche Lage, Dauer und Kosten des Seminars mit. Sollte die Geschäftsleitung die Seminarteilnahme verweigern, bitten wir um entsprechende Benachrichtigung über die Gründe. Unsere Rechtsvertreter stehen für eine diesbezügliche Beratung von Teilnehmern und Betriebsrat zur Verfügung. Für die Schwerbehindertenvertretung sowie deren Stellvertreter gelten die Bestimmungen des SGB IX, 96 und 40 Abs. 1 BetrVG. Freistellung und Kostenübernahme Für alle Seminare in unserem Bildungsprogramm gilt der gesetzliche Bildungsanspruch gemäß 37.6, 40 Abs. 1 BetrVG und 96.4 und 8 SGB IX. Demnach hat der Arbeitgeber Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebsrat, JAV, Schwerbehindertenvertretung) unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes von der Arbeit freizustellen. Er ist auch verpflichtet, alle mit dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Seminargebühren) zu übernehmen. Dieser Anspruch ist zeitlich unbegrenzt. 7

8 Grußwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Wissen ist Macht Macht ist Wissen. Dieses Zitat von Wilhelm Liebknecht aus dem Jahr 1872 ist heute so aktuell wie nie. Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen, Gewerkschaftsrechte, sämtliche Aspekte der Sozialpolitik, die Berufsausbildung, der Übergang in den Ruhestand und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer u. a. stehen heute in der großen Politik auf dem Prüfstand. In 20 von 28 Mitgliedstaaten der EU wurden wesentliche Arbeitnehmerrechte bereits beschnitten oder gar abgeschafft von der Öffentlichkeit allerdings kaum bemerkt. Noch verfügen wir in Deutschland über eine breite Palette von Arbeitnehmerrechten. Ob dies angesichts der beschriebenen Entwicklungen in anderen europäischen Ländern so bleibt ist zweifelhaft. Das wesentliche Feld für die Vertretung und die Verteidigung von Arbeitnehmerrechten ist der Betrieb. Die Kompetenz der betrieblichen Interessenvertretungen ist entscheidend. Sie bestimmt ihre Stärke. Dass Wissen Macht ist und Macht Wissen ist wissen die da oben sehr gut. Sie verfügen darüber oft nach belieben zur Durchsetzung ihrer Interessen. Es kommt darauf an, die Gegenmacht derer da unten, der Beschäftigten mit und über ihre Interessenvertretungen zu stärken. Dazu ist eine gute Qualifizierung der InteressenvertreterInnen die wichtigste Voraussetzung. Ihr Thomas Händel MdEP und Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Europäischen Parlament 8

9 Hohe Bildung kann man dadurch beweisen, dass man die kompliziertesten Dinge auf einfache Art zu erläutern versteht. George Bernard Shaw 9

10 Bildungsangebote der biko 2016 Einführung in die Betriebsratsarbeit Betriebsräte 1 Termin Seminar-Nr.: GL Hotel Friedrichs-Hof, Obertrubach Sie erhalten einen Überblick über Ihre Rolle als Interessenvertreter der Beschäftigten. Sie lernen die wichtigsten Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsratsgremiums kennen. Wie werden diese in der Praxis angewandt? Welche Handlungsfelder können sich daraus ergeben? Im Seminar erproben wir gemeinsam bewährte Arbeitsmethoden und Hilfsmittel. Die betrieblichen und arbeitsrechtlichen Erfahrungen unserer Referenten werden Ihnen dabei von besonderem Nutzen sein. Referent/in Heinz Urban war freigestelltes Betriebsratsmitglied und ist langjähriger Bildungsreferent. Karin Grasser ist freigestelltes Betriebsratsmitglied und langjährige Bildungsreferentin. Aus dem Inhalt Die Rolle: der Betriebsrat als Interessenvertreter der Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz: Stellung, Entstehung und Hintergrund Die Handwerkszeuge: Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Die Gebrauchsanweisung: Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren Die Aufgaben: Handlungsmöglichkeiten des BR Die Durchsetzung: Mitwirkung und Mitbestimmung Die Unterstützung: beteiligungsorientierte Betriebspolitik Die Organisation: die Geschäftsführung des BR Wissen ist Macht: die Bildungsplanung des Betriebsrats Grundlagen und Kosten Wir empfehlen einen vorherigen Besuch des Seminars: Betriebsrat was nun?. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 5 Tage Teilnahmegebühr: 1.010, Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 10

11 Grundlagen der betrieblichen Interessenvertretung Mitbestimmung und Betriebsratshandeln Betriebsräte 2a Als Betriebsrat müssen Sie die Initiative ergreifen, um Ihre und die Interessen der Beschäftigten bei betrieblichen Konflikten und Problemen zu vertreten. Wir vermitteln Ihnen fundierte Kenntnisse zum wirksamen Gebrauch betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften. Das Seminar wird Sie in die Lage versetzen, Ihre Rechte umfassend zu nutzen und auch durchzusetzen. Sie lernen die Voraussetzungen und Auswirkungen der Mitbestimmungsrechte kennen und erhalten Anregungen und Instrumente, die eigene Betriebsratsarbeit zu verbessern. Termin Seminar-Nr.: GL Hotel Dirsch, Titting Emsing Aus dem Inhalt Die Rechtsstruktur: Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG Tarifvorrang und Tarifsperre: das Verhältnis von Tarifverträgen, gesetzlichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen ( 77.3 BetrVG) Die Regelungsformen: Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede und Einigungsstelle Die Durchsetzung: das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und die Einigungsstelle Die Tarifverträge: ihr Stellenwert im betriebspolitischen und gewerkschaftlichen Kontext Die Fallbeispiele: ausgewählte Fälle der betrieblichen Mitbestimmungspraxis des BetrVG Die Strategieentwicklung: Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten Referenten Edelbert Zimmermann ist systemischer Berater für Organisationsprozesse, Sachverständiger und Trainer. Heinz Urban war freigestelltes Betriebsratsmitglied und ist langjähriger Bildungsreferent. Grundlagen und Kosten Wir empfehlen einen vorherigen Besuch des Seminars: Einführung in die Betriebsratsarbeit. Dieses Wissen ist die Grundlage für das Seminar Mitbestimmung und Betriebsratshandeln. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 5 Tage Teilnahmegebühr: 1.010, Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 11

12 Bildungsangebote der biko 2016 Grundlagen der Entgeltgestaltung Betriebsräte 3a Termin Seminar-Nr.: GL Parkhotel Altmühltal, Gunzenhausen Referentinnen Uschi Eiter ist Arbeitszeit- und Entgeltexpertin und war freigestellte Betriebsrätin und Gewerkschaftssekretärin. Monika Ebel ist freigestelltes Betriebsratsmitglied und langjährige Referentin für Entgelt. Eines der zentralen Handlungsfelder im Betrieb ist die Auseinandersetzung um die Entlohnung ganz gleich, ob alte oder neue Produktionskonzepte. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die nötigen Grundkenntnisse für den Bereich der betrieblichen Entlohnung. In diesem Einstiegsseminar erhalten Sie grundlegende Kenntnisse zu tarifpolitischen, betriebspolitischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie lernen den Entgeltaufbau, die Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Entgeltgrundsätze und -methoden kennen. Sie erfahren die Grundzüge der Entgelt- und Leistungsregulation und der wesentlichen Bestimmungendes ERA-Tarifvertrags. Sie erarbeiten Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Entgeltgestaltung und lernen weitere Handlungsmöglichkeiten kennen. Aus dem Inhalt Lohn- und Leistungsbedingungen und deren Gestaltung Die Bedeutung von Tarifverträgen Die Beziehungen zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung Die tarifliche Regelung der Lohnbestandteile und Tarifautonomie Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung zur Regelung der Entlohnung Voraussetzung der Leistungsentlohnung Grundlagen zur Eingruppierung Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats Handlungsanforderungen und Handlungsvoraussetzungen Grundlagen und Kosten Wir empfehlen einen vorherigen Besuch des Seminars: Einführung in die Betriebsratsarbeit sowie Mitbestimmung und Betriebsratshandeln, Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln. Dieses Wissen ist die Grundlage für das Seminar Grundlagen der Entgeltgestaltung. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 5 Tage Teilnahmegebühr: 1.070, Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 12

13 Grundlagen der betrieblichen Interessenvertretung Arbeitszeit Betriebsräte 3b Die Arbeitszeitgestaltung wird immer wichtiger. Immer häufiger stöhnen Beschäftigte unter Leistungsverdichtung und Arbeitszeitverlängerung. In diesem Seminar erhalten Sie grundlegendes Wissen über das Arbeitszeitrecht in Tarifverträgen, im Arbeitszeitgesetz und in der EU-Richtlinie zur Arbeitszeit. Sie lernen, die gesundheitlichen und ökonomischen Aspekte von Arbeitszeitgestaltung für Ihre tägliche Praxis noch besser einzuschätzen. Wir erarbeiten Gestaltungselemente für Betriebsvereinbarungen und üben anhand der Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats die Anwendung in der Praxis. Termin Seminar-Nr.: GL Hotel Fuchsbräu, Beilngries Referentinnen Aus dem Inhalt Menschengerechte Arbeitszeitgestaltung: arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, Gesundheit und soziale Auswirkungen Das Recht: Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag, EU-Richtlinie Wie gelten Tarifbindung, Tarifüblichkeit und Tarifvorbehalt Ohne Tarifvertrag: was gilt dann? Die Regelungsfelder: Dauer und Lage, Mehrarbeit, Kurzarbeit, Schichtarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit Der Schutz: Pausen, Ruhezeiten und Ausgleichszeiträume Die Flexibilisierung: Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Jahresarbeitszeit, usw. Weniger arbeiten: Teilzeit und befristete Absenkung von Arbeitszeit Die Besonderheiten: Vertrauensarbeitszeit, Bereitschaft und Reisezeiten Die Handlungsmöglichkeiten: Gestaltung betrieblicher Arbeitszeitmodelle Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung Überwachung der Betriebsvereinbarung Uschi Eiter ist Arbeitszeit- und Entgeltexpertin und war freigestellte Betriebsrätin und Gewerkschaftssekretärin. Anny Heike war Geschäftsführerin der IG Metall, e. a. Arbeitsrichterin und ist Expertin für Arbeitszeit. Grundlagen und Kosten Wir empfehlen einen vorherigen Besuch des Seminars: Einführung in die Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung und Betriebsratshandeln sowie Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln. Dieses Wissen ist die Grundlage für das Seminar Arbeitszeit. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 5 Tage Teilnahmegebühr: 1.070, Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 13

14 Bildungsangebote der biko 2016 Die Betriebsvereinbarung Termin Seminar-Nr.: PI Gasthof Bären, Randersacker Referent Edelbert Zimmermann ist systemischer Berater für Organisationsprozesse, Sachverständiger und Trainer. Das Aushandeln und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist eine der Hauptaufgaben von Betriebsratsgremien. Sie sind mit dem Arbeitgeber betriebliche Gesetzgeber und legen verbindliche betriebliche Normen fest. Tarifverträge aber auch Arbeitsverträge begrenzen allerdings den Handlungsspielraum der Betriebsparteien. Unser Seminar klärt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsvereinbarungen. Was kann durchgesetzt werden? Wo ist der Abschluss freiwillig? Das Seminar vermittelt nicht nur Rechtssicherheit im Umgang mit Betriebsvereinbarungen. Es bietet auch praktische Übungen für das richtige Formulieren. Wir erarbeiten eine exemplarische Betriebsvereinbarung. Sie erhalten Praxistipps für das Verhandeln und den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Aus dem Inhalt Die Betriebsvereinbarung als bindender Vertrag zwischen den Betriebsparteien Erzwingbare und freiwillige Vereinbarung die Rechtsfolgen Anforderungen an Inhalte und Form Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag was ist zu beachten? Für wen gelten Betriebsvereinbarungen wer führt sie durch? Wieso eine Präambel wozu eine Salvatorische Klausel? Die Überwachungsaufgaben gemäß 80 BetrVG Die Beendigung und Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung Die Einbeziehung von Sachverständigen Praktische Übungen zum richtigen Formulieren Wichtige Praxistipps vom Entwurf bis zum Abschluss Grundlagen und Kosten Wir empfehlen den vorherigen Besuch des Seminars Einführung in die Betriebsratsarbeit. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 3 Tage Teilnahmegebühr: 790, Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 14

15 Die Praxis der betrieblichen Interessen vertretung Weiterbildung im Betrieb Arbeitnehmer sind mit ständig neuen Herausforderungen konfrontiert: Arbeitsaufgaben verändern sich, neue Technologien wollen beherrscht sein. Die ursprüngliche Qualifikation reicht für ein Arbeitsleben nicht mehr aus. Fundierte Fortbildung ist nötig, um nicht von der beruflichen Entwicklung abgekoppelt zu werden. Der Betriebsrat verfügt über weitgehende Mitbestimmungsrechte von der Bedarfsermittlung bis hin zu Inhalten, Teilnehmerkreis und Durchführung der Fortbildung. Wie kann er seine Mitbestimmungsrechte im Interesse der Arbeitnehmer wahrnehmen? Termin Seminar-Nr.: PI Hotel Sonnenhügel, Bad Kissingen Aus dem Inhalt Referent Personalentwicklung: Jobsicherung der Zukunft? Wachsende Bedeutung der betrieblichen Fortbildung Ermittlung des Fortbildungsbedarfs, Fortbildungsprogramme Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Edelbert Zimmermann ist systemischer Berater für Organisationsprozesse, Sachverständiger und Trainer. Grundlagen und Kosten Wir empfehlen den vorherigen Besuch des Seminars Einführung in die Betriebsratsarbeit. Dieses Seminar kann auch als Gremienseminar oder Inhouse-Seminar gebucht werden. Sprechen sie mit uns über die Konditionen. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 3 Tage Teilnahmegebühr: 790,- Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 15

16 Bildungsangebote der biko 2016 Die Betriebsversammlung Termin Seminar-Nr.: PI Strandhotel Seehof, Langlau Referent Voraussetzung für eine gute Betriebsratsarbeit ist die Beteiligung und Unterstützung durch die Belegschaft. Dazu gehört eine gut informierte Belegschaft. Doch Betriebsversammlungen sind nicht selten langweilig. Damit wird die Chance verpasst, die Abläufe in Betrieb und Unternehmen transparenter zu machen und vor allem für die Arbeit des Betriebsrats zu werben Betriebsversammlungen können lebendiger und interessanter gestaltet werden! Wir erörtern in unserem Seminar nicht nur rechtliche Fragen sondern liefern auch Praxistipps und -vorschläge für die erfolgreichere Gestaltung Ihrer Betriebsversammlung. Edelbert Zimmermann ist systemischer Berater für Organisationsprozesse, Sachverständiger und Trainer. Aus dem Inhalt Rechtliche Grundlagen Die Auswahl und Aufbereitung der Themen Die Vorbereitung im Gremium Die Gestaltung und Durchführung der Versammlung. Die Rolle des Betriebsratsvorsitzenden und der Betriebsratsmitglieder Möglichkeiten der konkreten Ausgestaltung Die Rolle des Unternehmers und der Gewerkschaftsvertreter Tipps für eine lebendige Einbeziehung der Belegschaft Grundlagen und Kosten Wir empfehlen den vorherigen Besuch des Seminars Einführung in die Betriebsratsarbeit. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 3 Tage Teilnahmegebühr: 790, Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 16

17 Die Praxis der betrieblichen Interessen vertretung Widerspruch! Der Betriebsrat kann einer ordentlichen Kündigung widersprechen. Nicht nur bei betriebsbedingten Kündigungen sondern bei jeder Art von ordentlicher Kündigung ist ein Widerspruch möglich. Auch bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen. Ein wirksamer Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung hat aber zur Folge, dass der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat Dazu ist ein frist- und ordnungsgemäßer Widerspruch wichtig. Ihr Widerspruch kann Mitarbeiter davor schützen ihren Arbeitsplatz zu verlieren. In unserem Seminar lernen sie die Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen und den Widerspruch des Betriebsrats bei Kündigungen rechtlich unanfechtbar zu formulieren. In diesem Seminar arbeiten sie anhand von Praxisfällen und üben Schlüsselsituationen zu analysieren. Sie werden dabei unterstützt Formfehler zu vermeiden und erhalten wertvolle Hilfestellungen. Die Fallbeispiele sind so gewählt, dass Sie zukünftig auf ein enormes Spektrum an Lösungsmöglichkeiten zurückgreifen können. Damit werden Sie in die Lage versetzt, später auftretende Praxisfälle professionell zu meistern. Ihre Praxisfälle können anonymisiert - gemeinsam bearbeitet und zur Weiterentwicklung hilfreich sein. Entdecken Sie neue Möglichkeiten und optimieren Ihre Lösungsansätze. Termin Seminar-Nr.: PI Parkhotel Altmühltal, Gunzenhausen Referent Edelbert Zimmermann ist systemischer Berater für Organisationsprozesse, Sachverständiger und Trainer. Aus dem Inhalt Rechtgrundlagen der 99 ff. und 102 ff. im Betriebsverfassungsgesetz Anhörung und Fristen Formulieren von Bedenken und deren Wirkung im Gerichtsverfahren Rechtlich unanfechtbare Formulierung von Zustimmungsverweigerungen Das Beschlussverfahren bei personelle Einzelmaßnahmen Die Bearbeitung von Praxisfällen personeller Einzelmaßnahmen und Kündigungen Grundlagen und Kosten Wir empfehlen den vorherigen Besuch des Seminars Einführung in die Betriebsratsarbeit. Dieses Seminar kann auch als Gremienseminar oder Inhouse-Seminar gebucht werden. Sprechen sie mit uns über die Konditionen. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 3 Tage Teilnahmegebühr: 790,- Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 17

18 Bildungsangebote der biko 2016 Die Einigungsstelle Termin Seminar-Nr.: PI Arvena Kongress Hotel, Bayreuth Referent Edelbert Zimmermann ist systemischer Berater für Organisationsprozesse, Sachverständiger und Trainer. Was tun, wenn es in betrieblichen Verhandlungen über Bildungsmaßnahmen, zur Arbeitszeit, etc. zu keiner Einigung kommt? In Mitbestimmungsangelegenheiten kann von beiden Seiten die Einigungsstelle angerufen werden, um zu einer verbindlichen Betriebsvereinbarung zu kommen. Was ist zu beachten? Wie läuft ein Einigungsstellenverfahren ab? Wir geben Hinweise zu Strategie und Taktik. Aus dem Inhalt Mitbestimmungsrechte und Konfliktlösungen Zuständigkeit, Zusammensetzung und Anrufung der Einigungsstelle Grundlagen und Kosten Wir empfehlen den vorherigen Besuch des Seminars Einführung in die Betriebsratsarbeit. Dieses Seminar kann auch als Gremienseminar oder Inhouse-Seminar gebucht werden. Sprechen sie mit uns über die Konditionen. Ablauf des Einigungsstellenverfahrens Ergebnis der Einigungsstelle und Anfechtungsmöglichkeiten Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 2 Tage Teilnahmegebühr: 560, Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 18

19 Die Praxis der betrieblichen Interessen vertretung Die Betriebsratssitzung Sind ihre Betriebsratssitzungen rechtlich unanfechtbar? Es ist noch nichts angefochten worden? Aber was passiert wenn? In unserem Seminar behandeln wir die rechtlichen Anforderungen an die Tagesordnung, die Einladung, die ordnungsgemäße Beschlussfassung und die Protokollführung detailliert bis auf Punkt und Komma. Das Seminar richtet sich vor allem an Betriebsratsvorsitzende und Schriftführer und deren Stellvertreter. Termin Seminar-Nr.: PI Landhotel Birkenhof, Neunburg v. Wald Aus dem Inhalt Festlegung der Tagesordnung Die ordnungsgemäße Einladung Die Teilnahme von Ersatzmitgliedern Grundlagen und Kosten Wir empfehlen den vorherigen Besuch des Seminars Einführung in die Betriebsratsarbeit. Dieses Seminar kann auch als Gremienseminar oder Inhouse-Seminar gebucht werden. Sprechen sie mit uns über die Konditionen. Leitung der Betriebsratssitzung Die ordnungsgemäße Beschlussfassung Die Protokollführung Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 2 Tage Teilnahmegebühr: 560,- Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten Referent Edelbert Zimmermann ist systemischer Berater für Organisationsprozesse, Sachverständiger und Trainer. 19

20 Bildungsangebote der biko 2016 Veränderungsprozesse wirksam gestalten Termin Seminar-Nr.: LB Hotel Sonnenhügel, Bad Kissingen Referent/in Marion Houben ist Wirtschaftsmediatorin, systemischer Businesscoach, Dipl. Sozialwirtin und Industriekauffrau. Jupp Hoormann ist Dozent, Wirtschaftsmediator, promovierter Ingenieur und Kaufmann. In jedem Unternehmen, in jeder Verwaltung gibt es Veränderungen. Die Anforderungen des Marktes, die Kundenwünsche, die politischen Vorgaben, die Finanzierungsrahmen etc. ändern sich ständig. Technologische Entwicklungen einerseits und Bedürfnisse der Beschäftigten andererseits fordern Veränderungen heraus. Häufig werden aber Veränderungsprozesse zu schnell, zu oft oder mit zu vielen Themen angestoßen oder aber notwendige Veränderungen verzögert oder versäumt. Veränderungskompetenz bedeutet, mit bevorstehenden Veränderungen umzugehen oder Veränderungen zu initiieren und Belegschaften und Unternehmen in die Zukunft zu führen. Dabei gilt es, Widerstände zu erkennen und zu überwinden, Chancen zu sehen und zu nutzen, geeignete Prozesse zu entwickeln und zu integrieren. In diesem Seminar bauen Sie Ihre Veränderungskompetenz weiter aus, um die Unternehmensentwicklung mitzugestalten und die Beteiligung der Beschäftigten sicher zu stellen. Sie reflektieren Ihre Erfahrungen mit Veränderungsprojekten und erweitern Ihr Handlungsrepertoire für laufende oder anstehende Veränderungsprozesse. Das Seminar bietet Gelegenheit zur Selbstreflexion, zum Erfahrungsaustausch und zum praktischen Transfer in den eigenen beruflichen Alltag. Aus dem Inhalt Systemischer Eigensinn von Unternehmen und Organisationen Initiierung und Steuerung von Veränderungsprozessen Widerstände erkennen und überwinden Dynamik in Veränderungsprozessen verstehen Gestaltung von Information und Kommunikation nach innen und außen Gestaltung und Steuerung von Mitarbeiterbeteiligung in Veränderungsprozessen Verantwortung als Betriebsrat in Veränderungsprozessen. 20 Grundlagen und Kosten Wir empfehlen einen vorherigen Besuch des Seminars: Einführung in die Betriebsratsarbeit. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 3 Tage Teilnahmegebühr: 1.290,- Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten

21 Leitungskompetenz für den Betriebsrat Bildung soll allen zugänglich sein. Man darf keine Standesunterschiede machen. Konfuzius, chinesischer Philosoph 21

22 Bildungsangebote der biko 2016 Arbeits- und Sozialrecht Die aktuelle Rechtsprechung Termin Seminar-Nr.: AM Fürther Hotel Mercure, Fürth Erfahren Sie aktuelle Urteile und Tendenzen in der Rechtsprechung des Bundesarbeits- bzw. Bundessozialgerichtes, die für die tägliche Praxis von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertreter relevant sind. Die konkreten Inhalte werden rechtzeitig vor der Veranstaltung in einer extra Einladung beschrieben. Diese Einladung kann ebenfalls zur Anmeldung für das jeweilige Seminar verwendet werden. Referent Manfred Kessler ist Fachanwalt für Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Grundlagen und Kosten Wir empfehlen einen vorherigen Besuch des Seminars: Einführung in die Betriebsratsarbeit. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 1 Tag Teilnahmegebühr: 330, Euro zzgl. MwSt., inkl. Verpflegung 22

23 Arbeitsrecht und Mitbestimmung Spezial Schicht! Gestaltung von Nacht-, Sonntags- und Schichtarbeit Nacht-, Sonntags- und Schichtarbeit wurden in den letzten Jahren deutlich stärker genutzt. Jeder elfte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitete 2012 nachts. Die veränderten Arbeitszeiten verursachen immer häufiger gesundheitliche und soziale Belastungen. Egal ob Fließbandarbeiter, Polizist oder Chirurg im Operationssaal: Schichtarbeit ist nie wirklich gesund, sagen uns die Arbeitsmediziner. Mit der Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung haben Sie wirksame Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu beeinflussen. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie richtig auf die Schichtplangestaltung in Ihrem Betrieb Einfluss nehmen und beschäftigtenfreundlich gestalten können. Aus dem Inhalt Bestandsaufnahme zur Schichtarbeit Tarifliche und gesetzliche Bestimmungen Wirkungen von Nacht- und Schichtmodellen für Soziales und Gesundheit Arbeitswissenschaftliche Empfehlungen Bewertung von Schichtmodellen Gestaltungskriterien für die Schichtplangestaltung Termin Seminar-Nr.: AM Strandhotel Seehof, Langlau Referentin Uschi Eiter ist Arbeitszeit- und Entgeltexpertin und war freigestellte Betriebsrätin und Gewerkschaftssekretärin. Grundlagen und Kosten Wir empfehlen einen vorherigen Besuch des Seminars: Einführung in die Betriebsratsarbeit. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 3 Tage Teilnahmegebühr: 790,- Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 23

24 Bildungsangebote der biko 2016 Burnout! Ursachen, Auswirkungen, Prävention Termin Seminar-Nr.: AGS Die Hirschenhotels, Parsberg Immer mehr Arbeitnehmer leiden an Burnout und anderen psychischen Erkrankungen. Belastungen am Arbeitsplatz leisten nicht selten einen (wesentlichen) Beitrag dazu, dass Beschäftigte krank werden. Betriebsräte können einerseits die akut Betroffenen unterstützen. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die psychische Erkrankung als solche zunächst überhaupt erkannt wird und Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung der Betroffenen besteht. Andererseits können Betriebsräte durch Ausübung ihrer Mitbestimmungsrechte einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten, indem Belastungen für die psychische Gesundheit beseitigt oder zumindest verringert werden. Referent Andreas Schuchardt ist Referent für Arbeits- und Sozialrecht und war Betriebsratsvorsitzender. Aus dem Inhalt Was ist Burnout? Was sind die Symptome? Wie erkenne ich es frühzeitig? Wodurch entsteht Burnout? Betriebliche und persönliche Risikofaktoren Folgen von Burnout und psychischen Erkrankungen für die Betroffenen und den Betrieb Wer sind die besten Ansprechpartner für die Betroffenen? Wie kann die Interessenvertretung die Betroffenen unterstützen? Was kann der Betrieb/das Unternehmen tun, um psychischen Erkrankungen vorzubeugen? Welche Maßnahmen in der Arbeitsgestaltung sind sinnvoll? Welche Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten haben Betriebsräte? Grundlagen und Kosten Wir empfehlen einen vorherigen Besuch des Seminars: Einführung in die Betriebsratsarbeit. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 3 Tage Teilnahmegebühr: 790, Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 24

25 Arbeit, Gesundheit und Soziales Druck!!! Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Hohe Verantwortung und Leistungsdruck führen immer öfter zu Überlastung und Stress bei den Beschäftigten. Die psychischen Fehlbelastungen sind in den letzten Jahren stark gestiegen und nehmen weiter zu. Das Betriebsklima und der Umgang miteinander leiden unter dieser Entwicklung. Beschäftigte haben mit den Folgen zu kämpfen. Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hat der Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten, um die Situation der Betroffenen positiv zu beeinflussen. Sie lernen die gesetzlichen Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung kennen. Wir erarbeiten mit Ihnen Möglichkeiten und Verfahren. Sie erfahren, wie Sie die Beschäftigten aktiv in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen einbeziehen und einbinden können. Aus dem Inhalt Die Rechtsgrundlagen: das Arbeitsschutzgesetz Möglichkeiten zur Beurteilung von psychischen Fehlbelastungen Menschengerechte Arbeitsgestaltung Sensibilisierung der Betroffenen Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmung des Betriebsrats Termin Seminar-Nr.: AGS Hotel Sonnenhügel, Bad Kissingen Referent Andreas Schuchardt ist Referent für Arbeits- und Sozialrecht und war Betriebsratsvorsitzender. Grundlagen und Kosten Wir empfehlen einen vorherigen Besuch des Seminars: Einführung in die Betriebsratsarbeit. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 3 Tage Teilnahmegebühr: 790, Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 25

26 Bildungsangebote der biko 2016 Mobbing Termin Seminar-Nr.: AGS Landhotel Birkenhof, Neunburg v. Wald Mobbing am Arbeitsplatz das ist mehr als schlechtes Betriebsklima, schlimmer als gelegentlich ungerechte Vorgesetzte, belastender als der übliche Büroklatsch. Mobbing ist massiver Psychoterror, den kleine Gruppen von Beschäftigten meist gegen Einzelne ausüben. Die Opfer brauchen die Hilfe der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Betriebsrats. Die Handlungsmöglichkeiten und Pflichten der Interessenvertretungen werden in unserem Seminar ebenso aufgezeigt wie die Rechte der Betroffenen. Referent Edelbert Zimmermann ist systemischer Berater für Organisationsprozesse, Sachverständiger und Trainer. Aus dem Inhalt Mobbing was ist das eigentlich? Die 45 Handlungen was Mobber tun? Mobbing aus rechtlicher Sicht Was hat sexuelle Belästigung mit Mobbing zu tun? Mobbing wer sind die Beteiligten? Mobbing Folgen für die Betroffenen Folgen für den Arbeitgeber Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Grundlagen und Kosten Wir empfehlen einen vorherigen Besuch des Seminars: Einführung in die Betriebsratsarbeit. Dieses Seminar kann auch als Gremienseminar oder Inhouse-Seminar gebucht werden. Sprechen sie mit uns über die Konditionen. Freistellung: 37 Abs. 6 und 40 Abs. 1 BetrVG bzw. 96 Abs. 4 SGB IX Seminardauer: 2 Tage Teilnahmegebühr: 560, Euro zzgl. MwSt. und Hotelkosten 26

27 Arbeit, Gesundheit und Soziales Wer aufhört zu lernen, ist alt. Er mag zwanzig oder achtzig sein. Henry Ford, amerikanischer Großindustrieller 27

28 Bildungsangebote der biko 2016 Seminare à la carte Gremien- und Inhouse-Seminare nach Maß In unserem Programm finden Sie ein umfassendes Angebot für Ihre Grund- und Aufbauqualifizierung. Ein großes Angebot von Spezialseminaren steht für Ihre individuelle Weiterqualifizierung zur Verfügung. Aber für Ihr Gremien- oder Inhouse-Seminar entwickeln wir gerne mit Ihnen gemeinsam ein passgenaues Konzept à la carte. Wenn Sie in unserem Seminarprogramm möglicherweise ein Konzept gefunden haben, das Ihren Vorstellungen entspricht oder nahe kommt, ist das schon eine mögliche Grundlage. Viele Themen und Variationen dieser Themen bieten wir Ihnen auch als Gremien- oder Inhouse- Seminar an und stimmen sie auf Ihre Teilnehmer und Ziele ab. Wir arbeiten mit erfahrenen ExpertInnen und mit TrainerInnen zusammen, die selbst in Unternehmen arbeiten oder gearbeitet haben oder schon lange als Trainer tätig sind. Unsere ExpertInnen stellen Ihnen ihre Erfahrung und ihr Wissen zur Verfügung: versierte Betriebsräte und betriebliche Fachleute, FachanwältInnen, RichterInnen, BeraterInnen von Fachinstituten und Gewerkschaften, JournalistInnen, Professor- Innen von Universitäten und Fachhochschulen. Unsere TrainerInnen verfügen über einen reichhaltigen Methodenkoffer, mit dem sie das Lernen anregend und abwechslungsreich gestalten. Sie setzen auf ein vertrauensvolles Klima, das alle Beteiligten einbezieht und Lernerfolge durch Theorieeinheiten und praxisnahe Übungen erzielt. Unser Team begleitet Ihr Projekt von der Konzeption über die Durchführung bis zur Beratung nach dem Seminar. Eine feste AnsprechpartnerIn steht Ihnen von Anfang an für alle Fragen zur Verfügung. Wir entwerfen für Sie ein erstes Konzept, schlagen Ihnen passende Trainer oder ReferentInnen vor. Bei unserem Vorschlag für Ihre/n TrainerIn achten wir auf optimale Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen ein ausführliches Trainerprofil mit Arbeitsschwerpunkten und Referenzen zur Verfügung. Unser Team berät Sie bei der Auswahl Sie entscheiden! Mit ihr/ihm erarbeiten Sie gemeinsam die Feinkonzeption. Erreichen Sie Ihre Ziele am besten mit einem Seminar besser mit einem Workshop, ist ein aufbauendes Seminar-Programm geeignet oder vielleicht eine mehrteilige Beratung? Profitieren Sie von unseren Erfahrungen aus mehr als 20 Jahren Bildungsarbeit für Gremien der betrieblichen Interessenvertretung und Arbeitsteams. Wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne nicht nur vor sondern auch nach dem Seminar! Ihre Inhouse-Beratung: Tel.: +49 (0) 911/

29 Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen der biko Anmeldung Für die Teilnahme an einem Seminar benötigen wir eine schriftliche Anmeldung. Anmeldeformulare der biko sind im Anhang des Seminarprogramms und auf der Internetseite veröffentlicht. Die Anmeldung ist auch per oder online möglich. Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung wird umgehend eine Anmeldebestätigung verschickt. Seminarplätze können bis zu 21 Tagen reserviert werden. Liegt zum Ablauf dieses Zeitraums keine schriftliche Anmeldung vor, verfällt die Reservierung. Einladung und Rechnung Drei Wochen vor Seminarbeginn erhalten die angemeldeten Teilnehmer eine schriftliche Einladung, eine Anfahrtsbeschreibung zum Seminarort und die Seminarrechnung. Die Seminargebühr beinhaltet Referentenhonorare, Unterrichtsmittel, Teilnehmermaterialien und Literatur nach den jeweiligen Anforderungen des Seminars. Diese Kosten sind mit der biko abzurechnen. Weitere Kosten des Arbeitgebers Die Fahrtkosten der Teilnehmer sind direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind direkt mit der Tagungsstätte / dem Hotel abzurechnen, diese akzeptieren eine Kostenübernahme-Erklärung des Arbeitgebers. Eine Vorlage dazu wird von der biko mit der Einladung versandt. Seminarunterlagen Allen Teilnehmern werden beim Seminar die notwendigen Arbeitsunterlagen und -materialien zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bitten wir, relevante Betriebsvereinbarungen, das Betriebsverfassungsgesetz sowie die jeweils gültigen Tarifverträge mitzubringen. Änderungen der Seminarunterlagen, der Referenten und der Literatur behalten wir uns vor. Ausfallgebühren Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Bei Absagen bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Die Ausfallgebühren betragen bei einer Absage in dem Zeitraum zwischen vier und zwei Wochen vor Seminarbeginn 50 %, zwischen zwei Wochen und drei Tagen vor Seminarbeginn 80 % der Seminargebühr. Bei späteren Absagen wird die volle Seminargebühr fällig. Bei einer kurzfristigen Absage kann die Tagungsstätte / das Hotel nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen Ausfallgebühren geltend machen. Werden der biko wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten bzw. Kosten für Verpflegung und Übernachtung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. 29

30 Bildungsangebote der biko 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen der biko Ausfallgebühren können durch die Entsendung eines Ersatzteilnehmers zum Seminar vermieden werden. Seminarabsage durch die biko Wir müssen uns eine Seminarabsage aus wichtigem Grund insbesondere wegen Ausfall von Referenten vorbehalten. Sofern ein Seminar abgesagt werden muss, werden bereits angemeldete Teilnehmer umgehend in der Regel vier Wochen vor Beginn schriftlich informiert. Ein Schadensersatz gegen die biko kann daraus nicht geltend gemacht werden. Sie können uns dabei helfen, Seminarausfälle zu vermeiden. Teilen Sie uns Ihren Qualifizierungsbedarf so früh wie möglich mit das erleichtert uns die Seminarplanung erheblich. Datenschutz Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen. Nur die zur Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und nicht weiter gegeben. Haftung Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind die Teilnehmer über ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während Aktivitäten im Rahmen eines Begleitprogramms zum Seminar besteht dieser Versicherungsschutz nicht. Die biko haftet für sich, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 30

31 Allgemeines Impressum biko Bildungs- und Beratungsgenossenschaft Genossenschaft in Gründung Seminarverwaltung und -organisation Claudia Wüstner, Barbara Janßen, Levent Weber, Geschäftsführung Anny Heike, Claudia Wüstner, Anschrift biko Bildungs- und Beratungsgenossenschaft eg i.g. Königswarterstraße Fürth Tel.: +49 (0)911/ Fax: +49 (0)911/ Herausgeber biko Bildungs- und Beratungsgenossenschaft eg i.g. Anny Heike, Geschäftsührung Claudia Wüstner, Geschäftsührung Redaktion Claudia Wüstner, Levent Weber Gestaltung comdeluxe GmbH & Co. KG, Nürnberg Druck osterchrist druck und medien GmbH, Nürnberg Bildnachweis Werner Bachmeier Alle Bilder sind aus dem Buch von Udo Achen und Werner Bachmeier Arbeitswelten Einblicke in einen nichtöffentlichen Raum Klartext-Verlag, Essen 2010 Änderungen vorbehalten. Die biko im Social Web facebook.com/bikoeg xing.com/companies/bikoeg Leitbild der biko Unser Leitbild finden Sie unter leitbild.html

32 biko Bildungs- und Beratungsgenossenschaft eg i.g. Königswarterstraße Fürth Tel.: +49 (0) 911/ Fax: +49 (0) 911/

Bildungsangebote der biko 2016

Bildungsangebote der biko 2016 Jahresübersicht Bildungsangebote 2016 JANUAR FEBRUAR JULI AUGUST Woche 53 1 2 3 4 Woche 5 6 7 8 9 Woche 26 27 28 29 30 Woche 31 32 33 34 35 Montag 4 11 18 25 Montag 1 8 15 22 29 Montag 4 11 18 25 Montag

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