Eigenschaft und Herstellung häufiger Nanomaterialien
|
|
- Margarethe Martin
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Details zur Vorlesung/Präsentation Nanomaterial in der Umwelt Guckelsberger/Eckhardt, Hochschule RheinMain Eigenschaft und Herstellung häufiger Nanomaterialien Nanosilber Silber als Ausgangsmaterial kommt in der Natur sowohl als gediegenes Metall, weiter auch in Form von Silbererzen vor. Charakteristische Eigenschaften (Nano-)Silber: - Hohe Duktilität - Formvielfalt (produktionsabhängig) z.b. Partikel, Nadeln und Drähte mit 100 [ ] 1 - Bakterizide Wirkung - Gute elektrische Leitfähigkeit (die höchste aller Elemente im Periodensystem) - Gute Wärmeleitfähigkeit (die höchste aller Elemente im Periodensystem) - Optische Effekte (Lichtadsorption und Lichtstreuung) - Katalytische Aktivität durch hohe Oberfläche im Vergleich zum Volumen 2 - Die Größe der Nanopartikel reicht je nach Produkt von 5 [nm] bis zu 46 [nm] 3 - Neigung zur Aggregation (deshalb häufig Oberflächenmodifiziert) - In wässrigen Lösungen Freisetzung von Silberionen, welche die vermutlich toxische Form des Nanosilbers darstellen. 4 -Nanopartikel lassen sich auf folgende Weise herstellen: - Durch elektrolytische Abscheidung, - Durch Reduktion von Silbersalzen, - Mechanisch, durch Mahlen des metallischen Silbers, - Kostenintensiv durch Abscheiden von kurz gepulsten Lasern. 1 Vgl. (Frick, 2012) 2 Vgl. (Grambow, o.d.) 3 Vgl. (Schulte-Ebbert, Preuß, Skark, Kuhlmann, Beuninger, & Remmler, 2009), S Vgl. (Hermann, et al., 2013), S. 147
2 Um die natürlich Agglomeration zu verhindern, werden Nanosilber-Partikel oft Oberflächenmodifiziert (mit chemischen Stabilisatoren versehen). 5 Aufgrund der antimikrobiellen Wirkung findet Nanosilber besonders in medizinischen Produkten (Wundpflaster, antimikrobielle Textilien etc.) Anwendung. Weiter auch in Lebensmittelverpackungen, als Suspension an Textilfasern, wie in geruchsfreien Socken etc., oder in Verbraucherprodukten, wie Raumsprays, Produkte zur Wasseraufbereitung, Waschmittel, Wand- und Fassadenfarben und in Antifoulinganstrichen Kohlenstoffnanoröhrchen: Kohlenstoff kommt überall in der Natur vor. Die Gewinnung von CNT s erfolgt aus Graphit. Charakteristische Eigenschaften CNT s: - Außerordentliche mechanische Stabilität! (Ein Versuch mit einer mehrwandigen Kohlenstoffnanoröhre lieferte das Ergebnis einer Zugfestigkeit von 63 GPa, was dem rund 50-fachen Wert von Stahl entspricht) 7 - Hohe chemische Reaktionsfähigkeit - Gute Wärmeleitfähigkeit - Gute elektrische Leitfähigkeit - Wenn nicht modifiziert, wasserunlöslich mit Hang zur Aggregation und Agglomeration - Kann flexibel oder starr; verzweigt oder unverzweigt hergestellt werden - Der Durchmesser liegt bei 1-50 nm - Die Länge der Röhrchen kann mehrere 100 µm betragen 8 Herstellungsverfahren für kohlenstoffbasierte Nanoröhrchen: 5 Vgl. (Frick, 2012) 6 Vgl. (Hermann, et al., 2013), S. 146/147 7 Vgl. (Steinbach & Nau, o.d.), Info: Kohlenstoffnanoröhrchen Stand Vgl. (Hermann, et al., 2013), S.293/294 1
3 - Herstellung durch Laserabtrag von Graphit - Herstellung durch Lichtbogenentladung zwischen Kohlenstoffelektroden - Herstellung durch chemische Gasphasenabscheidung (CVD) 9 Auch die Arten der CNT unterscheiden sich durch die Anzahl der Wandungen und somit wiederum durch unterschiedliche vor allem physikalische Eigenschaften. Unterscheidung nach Anzahl der Wandungen: - SWCNT s sind single-walled carbon nanotubes - DWCNT s sind double-walled carbon nanotubes - fcnt s funktionalisierte (modifizierte) carbon nanotubes 10 Es gibt derzeit über 1300 Produkte in welchen Kohlenstoffnanoröhrchen verarbeitet werden! Unter Anderem finden CNT s Anwendung bei der Herstellung von Verbundwerkstoffen (z.b. Automobilbau, Luftfahrt, Tennisschläger, Helme, Fahrradbauteilen, etc.) oder bei Lacken und Harzen. Aber auch elektrotechnische Anwendungen existieren bereits (bei innovativen Energieträgern oder Solarzellen) Titandioxid Titan kommt in der Natur besonders in Verbindung mit anderen Gesteinsarten, z.b. Ilenit ( ) vor und ist ein sehr oft in der Erdkruste vorkommendes Element. Charakteristische Eigenschaften Titandioxid(-Nanopartikel): - Besondere photokatalytische Aktivität durch ein Oberflächen-Volumen- Verhältnis, welches verglichen mit den Mikropartikeln sehr hoch ist 12 - Drei kristalline Formen durch die Herstellung möglich: Anatas (tetragonale Kristalle), Brookit (orthorhombische Kristalle) und Rutil (tetragonale Kristalle) mit unterschiedlichen physikochemischen und (öko-)toxikolo-gischen Eigenschaften 9 Vgl. (Steinbach & Nau, o.d.), Info: Kohlenstoffnanoröhrchen, Stand: Vgl. (Steinbach & Nau, o.d.), Info: Kohlenstoffnanoröhrchen, Stand: Vgl. (Schäfer, 2011), S.1 12 Vgl. (Steinbach & Nau, o.d.) Info: Titandioxid, Stand:
4 - Wirkt antimikrobiell durch fotokatalytische Eigenschaften - Adsorptionsvermögen energiereicher UV-Strahlen 13 - Nanoskaliges kann als Suspension oder als Pulver hegestellt werden - Die Größe der einzelnen Nanopartikel reichen je nach Produkt von 12,46 42,32 [nm] 14 wird in der zu 70% über das Sulfatverfahren produziert, zu 30% nach dem Chloridverfahren. Nanoskaliges wird hierauf besonders über folgende Methoden gewonnen: - Herstellung über Titan-Akloxylate, welche hydrolisiert und anschließend thermisch behandelt werden. Es ist bei diesem Verfahren temperaturabhängig, welche Kristallmodifikation die Partikel nach dem Prozess aufweisen. - Herstellung durch Umsetzung von Titanchlorverbindungen mit Ammoniak, wobei es unter Wärmeeinwirkung zum Übergang zu Rutil- kommt. - Herstellung durch Umsetzung von Titanchlorverbindungen mit Wasserdampf. 15 Die Anwendungsgebiete von Titandioxid sind breit gestreut. Diese reichen von Kosmetikprodukten (besonders Sonnencreme und Zahnpasta), über Außenanstriche und Oberflächenbeschichtungen (aufgrund der - durch die Hydrophilie hervorgerufenen - selbstreinigenden Wirkung), den Einsatz in Textilien bis hin zur Desinfektion von Abwasser (aufgrund der photokatalytischen Eigenschaften) Siliciumdioxid Siliciumdioxid kommt in der Natur sowohl in kristallinen (z.b. Quarz-Gestein), als auch in amorphen Gesteinsverbindungen vor. Charakteristische Eigenschaften : 13 Vgl. (Hermann, et al., 2013), S. 291, Vgl. (Steinbach & Nau, o.d.) Info: Titandioxid, Stand: Vgl. (Steinbach & Nau, o.d.) Info: Titandioxid, Stand Vgl. (Hermann, et al., 2013), S
5 - Hohe härte - Verwitterungsbeständigkeit - Hohe Beständigkeit gegen chemischen Angriff - Pyrogenes SiO2 (Pulver) hat eine Größe von 5-50 [nm] - Hohe spezifische Oberfläche von 50 [m²/g] - Bildung festere Aggregate mit einer Größe von über 100 [nm] ( [nm]) - Negative Oberflächenladung - Nahezu unlöslich in Wasser und Säuren - Sehr feinteiliges amorphes SiO2 setzt sich in Wasser langsam zu Kieselsäure um. - Angriff nur von Flusssäure 17 kann in der industriellen Produktion in großen Mengen auf zwei Arten hergestellt werden. Entweder in einer Produktion über Fällungsprozesse, oder über eine Produktion in der Knallgasflamme. Das in der Knallgasflamme hergestellte wird häufig als pyrogenes Siliciumdioxid oder als pyrogene Kieselsäure bezeichnet, welches als Pulver anfällt. 18 Die Anwendungsbereiche von dem Nanomaterial Siliciumdioxid sind breit gestreut. Beispiele der Anwendung sind als Zusatzstoff bei Kunststoffen/Gummi (z.b. Autoreifen), in Farben und Pigmenten, als Entschäumer in der Papierproduktion und in der Raffinierung von Lebensmitteln. Aber auch in Antireflexschichten (z.b. bei Solarzellen), als Gasbarriere in PET-Flaschen und Lebensmittelverpackungen, sowie als Trennmittel in Lebensmitteln Vgl. (Steinbach & Nau, o.d.), Info: Siliciumdioxid, Stand: Vgl. (Steinbach & Nau, o.d.), Info: Siliciumdioxid, Stand: Vgl. (Hermann, et al., 2013), S. 290/291 4
6 Zinkoxid Zinkoxid kommt in der Natur als Zinkit vor ein grobkörniges Material aus welchem die Gewinnung erfolgt. 20 Charakteristisch für Zinkoxid sind besonders die folgenden Eigenschaften: - Physikalischen Filtereigenschaften (Filterung von UV-B, besonders aber UV-A-Strahlung durch Reflektion dieser) - Transparenz für den sichtbaren Bereich des Lichtes - Antibakterielle, sowie das Kleinpilzwachstum hemmende Wirkung - Die Größe der Nano-ZnO-Partikel liegen bei dem Additiv für Sonnenschutzmitteln bei [nm], werden jedoch mit SiO oder AlO behandelt und bilden hierbei Aggregate in einer Größenordnung von 200 bis 500 [nm]. Durch die Bildung der Agglomerate wird eine Exposition über die Haut verhindert In wässriger Lösung können -Ionen freigesetzt werden, welche ein toxisches Potential besitzen 22. Zinkoxid-Nanopartikel werden besonders über die Oxidation von Zink bzw. Zinkdampf mit Luftsauerstoff (Zinkweiß) gewonnen. Eine weitere Methode stellt die Herstellung durch Glühen (Calcination) mit verschiedenen Vorstoffen (Zinkhydroxid, Zinkcarbonat, Zinknitrat). 23 Die Anwendungen von Zinkoxid liegen insbesondere in der Verarbeitung in Sonnenschutzprodukte (mit Lichtschutzfaktoren 25+), als Additive für Holz- und Plastiklacke, im Textilbereich und in der Antikratzbeschichtung. Weitere Bereiche Stellen die Elektrotechnik (Zinkoxid als Bestandteil von Halbleitern) und die Medizin 20 Vgl. (Steinbach & Nau, o.d.), Info: Zinkoxid, Stand: Vgl. (Steinbach & Nau, o.d.), Info: Zinkoxid, Stand: Vgl. (Hermann, et al., 2013), S Vgl. (Steinbach & Nau, o.d.), Info: Zinkoxid, Stand:
7 (besonders als antibakterizid). Im letzteren Bereich finden aktuell Forschungen statt, da Zinoxid ein Potential in der Krebstherapie zugesprochen wird Vgl. (Hermann, et al., 2013), S. 159; 291 6
8 2. Gesetzliche Vorgaben Die Gesetzeslage für Nanomaterialien ist schwierig. Es gibt Forderungen, Nanomaterialien gesetzlich eigenständig zu regulieren. Bislang fallen diese besonders unter das Chemikaliengesetz. Der Kritikpunkt liegt darin begründet, dass sich durch die synthetisch gestaltete geringe Größe neue Eigenschaften ergeben, welche sich von den durch das Chemikaliengesetz regulierten Ausgangsstoffen doch erheblich unterscheiden. Daher ergibt sich auch ein anderes Gefährdungspotential der nanoskaligen Materialien Auflistung relevanter Gesetze Im Zeitraum 2009 / 2010 tagte die Themengruppe 3 der Nanokommission zu dem Thema der Überprüfung von Nanomaterialien und Nanoprodukten. Das Ergebnis von vier Sitzungen in diesem Zusammenhang wurde von dem Institut für Ökologie und Politik GmbH in einem Dokument mit dem Titel Überprüfung der Regulierungen von Nanomaterialien und Nanoprodukten zusammengetragen. Aus diesem wurden folgende, von der Nanothematik betroffene, Gesetze entnommen. 7
9 Tabelle 1 Betroffene Gesetze 25 Betroffene Gesetze Bereich Gesetz Ebene REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (Chemikalienverordnung) Stoffe Lebensmittelkontakt-materialien CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und Leitlinien zur Einhaltung der Bestimmungen der neuen Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Chemikaliengesetz Chemikalien-Verbotsverordnung Gefahrenstoffverordnung und Technisches Regelwerk Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 für Lebensmittelkontaktmaterialien (Rahmenverordnung) Verordnung (EG) Nr. 450/2009 für aktive und intelligente Lebensmittelkontaktmineralien Richtlinie 2002/72/EG über Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff Richtlinie 2007/42/EG über Lebensmittelkontaktmaterialien aus Zellglasfolie Lebensmittel- Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Bedarfsgegenständeverordnung 25 Vgl. (Themengruppe 3, 2010), Tagung der Nanokommission 8
10 Betroffene Gesetze Bereich Gesetz Ebene Lebensmittel Kosmetika Lebensmittel- Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Biozid-Produkte Pflanzenschutzmittel Bedarfsgegenstände Produkte Abfall Basis-Verordnung Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts Novel-Food-Verordnung Nr. 258/97 Verordnung Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe Lebensmittel- Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid- Produkten Chemikaliengesetz Biozid-Zulassungsverordnung Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzgesetz 31 Lebensmittel- Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Bedarfsgegenständeverordnung Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis 9
11 Betroffene Gesetze Bereich Gesetz Ebene WEEE-Richtlinie 2002/95/EG RoHS-Richtlinie 2002/96/EG Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen Klärschlammrichtlinie 86/278/EWG Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien Abfall Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Elektro- und Elektronikgesetz Verpackungsrichtlinie 17. BlmSchV über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen Klärschlammverordnung Deponieverordnung Altfahrzeugverordnung IVU-Richtlinie 2008/1/EG Luftqualitätsrahmenrichtlinie 2008/50/EG, sowie deren Tochterrichtlinien Luft Seveso-II-Richtlinie 96/82/EG Bundes-Immissionsschutzgesetz, sowie deren Durchführungsverordnungen Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft Wasser Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien 10
12 Betroffene Gesetze Bereich Gesetz Ebene Wasserhaushaltsgesetz Abwasserverordnung Grundwasserverordnung Wasser Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz 2.2. Vorschläge der Gesetzesoptimierung Mit der Frage der gesetzlichen Regelungen für Nanomaterialien, sowie der Vorsorgestrategie, setzte sich auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen, kurz SRU, auseinander und erstellte in diesem Zusammenhang im September 2011 ein Sondergutachten Vorsorgestrategien für Nanomaterialien. Dieses Dokument ist als Kurzfassung für Entscheidungsträger in Form einer pdf verfügbar und ist hier als Quelle besonders hervorzuheben. 26 Zunächst wird in dem Sondergutachten eine Vorsorgestrategie für diese Problematik analysiert. Der Kerngedanke des Vorsorgeprinzips ist es, Präventivmaßnahmen zu ergreifen, auch wenn noch wissenschaftliche Unsicherheiten bezüglich negativer Auswirkungen bestehen. Wenn Risikoermittlung und normative Risikobewertung im Rahmen des Vorsorgeanlasses nicht ausreichen, greift die Beweislastumkehr. Diese erlaubt es dem Gesetzgeber, Maßnahmen zu ergreifen. So folgt hieraus, dass es Sache des Risikoverursachers ist, die angestellte Gefährlichkeitsvermutung zu 26 Vgl. (SRU, 2011), S. 2 11
13 widerlegen 27. Das Vorsorgeprinzip verlangt, dass Chancen und Risiken von Nanomaterialien strukturiert erfasst und abgewogen werden. Die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Nanomaterialien sind wie der SRU fordert zu optimieren. Da Nanomaterialien, trotz ihrer Besonderheiten zunächst chemische Stoffe sind, fällt der rechtliche Aspekt besonders unter das Chemikaliengesetz. Das Problem welches sich hierbei stellt ist, dass dieses auf die Ausgangsstoffe ausgelegt ist, Nanomaterialien jedoch andere chemische und physikalische Eigenschaften aufweisen und sich somit eventuell auch anders als ihre Ausgangsstoffe verhalten; anders auch in Bezug auf den lebenden Organismus und die Umwelt 28. Da das Produktionsspektrum dieser Technologie so breit gefächert ist, dass viele weitere Rechtsbereiche betroffen sind (Chemikalien, Abfall, Immissionsschutz, Lebensmittel, Kosmetik, ), schlägt der SRU vor, die verschiedenen bereichsspezifischen Anpassungen in einem Rechtsakt zu bündeln. Dieser sollte eine Definition beinhalten, in welcher unter anderem eine Größenbegrenzung von Nanopartikeln auf 300 nm empfohlen wird, in welcher auch die Aggregate und Agglomerate der Primärpartikel, ohne Größenbegrenzung, Berücksichtigung finden. 29 Der SRU stellt folgende Handlungsempfehlungen auf: - Hersteller sollten Daten und Risiken zu den Produkten darstellen, - eine Größenbegrenzung von 300 nm empfiehlt, - eine Schließung der Regulierungslücken der verschiedenen Rechtsbereiche im Rahmen des Vorsorgeprinzips, - eine Erweiterung der Kennzeichnungspflicht von Produkten auf einen Nanozusatz hin, - Änderungen im Chemikalienrecht (REACH), wie eine Behandlung von Nanomaterialien wie eigenständige Stoffe, - im Produktionsrecht, Nanomaterialien eigenständig zugelassen werden müssen, 27 Vgl. (SRU, 2011), S Vgl. (SRU, 2011), S.3 29 Vgl. (SRU, 2011), S. 5/6 12
14 - durch den Forschungsbedarf im Umweltrecht, eine Emissionsbegrenzung von Nanomaterialien, bei denen eine abstrakte Besorgnis besteht, enthalten. 30 Die Themengruppe 3 der Nanokommission (Quelle für die Tabelle der Rechtsbereiche) forderte sehr ähnliche Umstrukturierungen der Gesetzgebung Modifizierungen der Gesetzgebung Nach einem Beschluss des Europäischen Parlamentes vom , wurde eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel beschlossen, welche Nanomaterialien enthalten. Diese tritt ab Herbst 2014 in Kraft. Weiter wurde nach der -Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009, vom für kosmetische Mittel, die Nanomaterialien enthalten, eine Kennzeichnungspflicht eingeführt Vgl. (SRU, 2011), S. 4/5 31 Vgl. (Frick, 2012) 13
Nanomaterialien (BKU-Teil 4)
Bildungsplattform zur Mikro- und Nanotechnologie für Berufsfach- und Mittelschulen sowie Höhere Fachschulen Nanomaterialien (BKU-Teil 4) Handout Datum: September 2014 Autor: Andreas Beck Nanomaterialien
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrZulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014
Zulassungspflichten Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Dr. M. Hofmann, Bundesamt für Gesundheit,, Abteilung Chemikalien Inhalt Schnittstelle ChemV
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrBehandelte Waren aus der Sicht der Industrie
Behandelte Waren aus der Sicht der Industrie Dortmund, 3. November 2014 Michael Engelhardt Die Branche Behandelte Waren aus der Sicht der Industrie// 3. November 2014// Folie 2 Die Produkte Behandelte
MehrRegulatorische- und. Arbeitsschutzaspekte in Bezug auf die Energiewende
Regulatorische- und Arbeitsschutzaspekte in Bezug auf die Energiewende Dr. Aart Rouw, BAuA FB4 16. März 2015 1 Inhalt Woher wir kommen wo wir Jetzt sind Neu Grün Sicher? Wo sind neue Gefahren/ Risiken
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrBerücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen
28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher
MehrEntwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrSchweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten
Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten Fragen und Antworten Seite 1 von 6 Das Eidgenössische Department des Innern
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrFrische Luft in den Keller sobald die Sonne scheint ist Pflicht.
Frische Luft in den Keller sobald die Sonne scheint ist Pflicht. Diese Meinung herrscht vor seit Jahrhunderten. Frische Luft kann nie schaden. Gerhard Weitmann Bautenschutz Augsburg Jan. 2015 1 Frische
MehrREACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!
REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrREACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe
MehrSäuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.
MehrREACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick
REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick Mit dieser Kundeninformation möchten wir Sie auf die neue weltweit einheitliche Verordnung, Globally Harmonized System (GHS)
MehrPflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten
Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene
MehrOhne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?
Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrDie Löslichkeit ist die Lösung. BELLAND alkalisch lösliche Polymere Applikationen und Handhabung
Das Unternehmen Die Löslichkeit ist die Lösung BELLAND alkalisch lösliche Polymere Applikationen und Handhabung BellandTechnology AG ist ein Polymertechnologie-Unternehmen, das ursprünglich 1983 in der
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrDÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz
DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE DESEINSATZESVON EINSATZES BIOKOHLE IN BÖDEN Berlin, den 05.10.2011 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Das Aufbringen und Einbringen von
MehrREACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien
Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,
MehrBetroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen
Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen Der Begriff Erzeugnis ist in Art. 3 wie folgt definiert: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrNanomaterialien. am Arbeitsplatz. Dr. Rolf Packroff
AG 1 Wissens-/Risiko-Governance Nanomaterialien am Arbeitsplatz Wissenschaftlicher Leiter Fachbereich "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1 Von
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrStand 26.03.2015. Vollzugsempfehlung Herstellung Organischer Feinchemikalien (OFC) - 1 -
Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von organischen Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang (OFC) Stand 26.03.2015 Aufgrund der im Merkblatt
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrDurchfall in der Pflege. Der kleine Ratgeber von Aplona
Durchfallerkrankungen Durchfall in der Pflege Der kleine von Aplona Der kleine von Aplona 3 Fotos: Titel, Seite 2, 3 und 4: Fotolia.com Durchfall in der Pflege Akute Durchfallerkrankungen stellen eine
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrE U R O P E A N C O P P E R I N S T I T U T E
Die Freiwillige Risikoanalyse für Kupfer Zusammenarbeit mit öffentlichen Behörden zur Sicherstellung der sicheren Produktion und Verwendung von Kupferprodukten E U R O P E A N C O P P E R I N S T I T U
MehrISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.
ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,
MehrSpritzgießen ein ideales Fertigungsverfahren
Einführung Spritzgießen ein ideales Fertigungsverfahren Leitfragen Was ist Spritzgießen? Wozu wird Spritzgießen eingesetzt? Was sind die Hauptmerkmale einer Spritzgießmaschineneinheit? Inhalt Spritzgießen
MehrÜberprüfung der Bildungsstandards in den Naturwissenschaften. Chemie Marcus Mössner
Überprüfung der Bildungsstandards in den Naturwissenschaften Bildungsstandards im Fach Chemie für den Mittleren Bildungsabschluss (Beschluss vom 16.12.2004) Die Chemie untersucht und beschreibt die stoffliche
MehrDESIGN UNENDLICHE MÖGLICHKEITEN
Wir sind ein junges Unternehmen, welches sich zum Ziel gesetzt hat individuelle Kundenwünsche im Bereich Laserschneiden und Lasergravieren qualitativ, wirtschaftlich und in kürzester Zeit umzusetzen. LASERSCHNEIDEN
MehrHilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung
Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Urlaubs- und Arbeitsplanung: Mit der Urlaubs- und Arbeitsplanung kann jeder Mitarbeiter in Coffee seine Zeiten eintragen. Die Eintragung kann mit dem Status anfragen,
MehrArbeit Leistung Energie
Arbeit Leistung Energie manuell geistig Was ist Arbeit Wie misst man Arbeit? Ist geistige Arbeit messbar? Wann wird physikalische Arbeit verrichtet? Es wird physikalische Arbeit verrichtet, wenn eine Kraft
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrGrundlagen der Elektronik
Grundlagen der Elektronik Wiederholung: Elektrische Größen Die elektrische Stromstärke I in A gibt an,... wie viele Elektronen sich pro Sekunde durch den Querschnitt eines Leiters bewegen. Die elektrische
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner
MehrStaatssekretär Dr. Günther Horzetzky
#upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
MehrÜbungsblatt zu Säuren und Basen
1 Übungsblatt zu Säuren und Basen 1. In einer wässrigen Lösung misst die Konzentration der Oxoniumionen (H 3 O + ) 10 5 M. a) Wie gross ist der ph Wert? b) Ist die Konzentration der OH Ionen grösser oder
MehrBei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,
Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrInternet: www.dt-lagersysteme.de Tel.: 02393/220556 Fax: 02393/220557
Bodenelemente aus Kunststoff 58 www.dt-lagersysteme.de frei Haus Lieferzeit: sofort lieferbar Bodenelemente BK 8 BK 15 BK 22 BK 30 Maße außen B x T x H (mm) 800 x 1500 x 150 1500 x 1500 x 150 2200 x 1500
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrFAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921
FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrMetallausbildung - 2. Ausbildungsjahr
Im Metallbau werden selten reine Metalle verarbeitet, da vor allem ihre Festigkeit nicht ausreicht. Eine Legierung ist ein Gemisch aus mindestens zwei chemischen Elementen, von denen mindestens eines ein
MehrRegulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten
Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Alexander Fink, Metecon GmbH Institut für Medizintechnik Reutlingen University Alteburgstraße 150 D-72762 Reutlingen Reutlingen, 04.03.2015
MehrLinguLab GmbH. Bedienungsanleitung Allgemeine Definition
LinguLab GmbH Bedienungsanleitung Allgemeine Definition LinguLab GmbH T: +49.711.49030.370 Maybachstr. 50 F: +49.711.49030.22.370 70469 Stuttgart E: mba@lingulab.de I: www.lingulab.de Inhaltsverzeichnis
Mehr1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden.
Vorbaurollladen Massanleitung Sehr geehrte Kunden, diese Maßanleitung dient zur korrekten Ermittlung der für den RDEMCHER Vorbaurollladen Konfigurator notwendigen Maße. Um diese nleitung optimal nutzen
MehrHilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014
Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten
Mehr9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71
9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrInga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung
"Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrLeitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen
REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen Stand: August 2015 Für eine geordnete (Vor)registrierung und die nachfolgenden
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrNachhaltigkeit in der gewerblichen Wäscherei
Leonardo da vinci Projekt Nachhaltigkeit in der gewerblichen Wäscherei Modul 5 Energie in Wäschereien Kapitel 1 Energieträger ein Beitrag von Kapitel 1 Energieträger 1 Inhalt Übersicht Energieträger Energieträgerarten
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrEinführung in die optische Nachrichtentechnik. Herstellung von Lichtwellenleitern (TECH)
TECH/1 Herstellung von Lichtwellenleitern (TECH) Dieses Kapitel behandelt drei verschiedenen Verfahren zur Herstellung von Vorformen für Glasfasern: das OVD-Verfahren (outside vapour deposition), das VAD-Verfahren
MehrGrundfunktionen und Bedienung
Kapitel 13 Mit der App Health ist eine neue Anwendung in ios 8 enthalten, die von vorangegangenen Betriebssystemen bislang nicht geboten wurde. Health fungiert dabei als Aggregator für die Daten von Fitness-
MehrOrientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Chemie
Orientierungstest für angehende Industriemeister Vorbereitungskurs Chemie Production Technologies Erlaubte Hilfsmittel: Periodensystem der Elemente Maximale Bearbeitungszeit: 30 Minuten Provadis Partner
Mehrprotect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen 17.02.2016 Magdeburg
protect 2016 Workshop C Menschen verändern Maschinen Wesentliche Veränderung von Maschinen 17.02.2016 Magdeburg Fallbeispiel - Änderung an Formschäummaschine - Änderung: Ersetzen eines Mischkopfes Es entstehen
MehrDas aktuelle Urteil des EUGH schafft Rechtssicherheit
SVHC in Erzeugnissen Das aktuelle Urteil des EUGH schafft Rechtssicherheit Ökopol Institut für Ökologie und Politik, Dr. Olaf Wirth Hamburg Handelskammer, 15. April 2016 der Auslöser REACH Artikel 7 und
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
Mehr4. AUSSAGENLOGIK: SYNTAX. Der Unterschied zwischen Objektsprache und Metasprache lässt sich folgendermaßen charakterisieren:
4. AUSSAGENLOGIK: SYNTAX 4.1 Objektsprache und Metasprache 4.2 Gebrauch und Erwähnung 4.3 Metavariablen: Verallgemeinerndes Sprechen über Ausdrücke von AL 4.4 Die Sprache der Aussagenlogik 4.5 Terminologie
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrREACH-Verordnung EG 1907/2006 Bedeutung für den Kläranlagenbetrieb
REACH-Verordnung EG 1907/2006 Bedeutung für den Kläranlagenbetrieb Gerhard Spatzierer REACH-Verordnung = EU Chemikalienverordnung Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals Gilt
MehrBluetooth Headset Modell Nr. BT-ET007 (Version V2.0+EDR) ANLEITUNG Modell Nr. BT-ET007 1. Einführung Das Bluetooth Headset BT-ET007 kann mit jedem Handy verwendet werden, das über eine Bluetooth-Funktion
MehrAnalyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS
Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com Januar 2010 Inhalt Summary und Key Findings
MehrNutzerhandbuch für die Einreichung von Daten
Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten Teil 15 - Veröffentlichung von Informationen: Anleitung zum Ermitteln der Angaben im Registrierungsdossier, die auf der ECHA-Website veröffentlicht werden Technischer
MehrInVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010
Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrOrdner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten
Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.
MehrReformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven
Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Zweites Gesetz zur Änderung des UWG Das Gesetz dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG
MehrIndustrie 4.0 in Deutschland
Foto: Kzenon /Fotolia.com Industrie 4.0 in Deutschland Dr. Tim Jeske innteract-conference Chemnitz, 07.05.2015 Entwicklung der Produktion Komplexität Quelle: Siemens in Anlehnung an DFKI 2011 07.05.2015
Mehrgestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission ( 1 ),
L 268/24 VERORDNUNG (EG) Nr. 1830/2003 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
Mehr3. GLIEDERUNG. Aufgabe:
3. GLIEDERUNG Aufgabe: In der Praxis ist es für einen Ausdruck, der nicht alle Detaildaten enthält, häufig notwendig, Zeilen oder Spalten einer Tabelle auszublenden. Auch eine übersichtlichere Darstellung
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrSilizium- Rückgewinnung. Wertschöpfung garantiert
Silizium- Rückgewinnung Wertschöpfung garantiert RECOM Edelmetall-Recycling 3 Silizium Element der Solarzellen Der Energiebedarf der Menschheit steigt stetig und die Prognosen sagen eine Verdopplung bis
MehrStandard-Kontaktformular
Online-Tutorials Referat VI.5 Internetdienste Standard-Kontaktformular Legen Sie ein neues Dokument an Klicken Sie die Datei an, unter der Sie das Kontaktformular anlegen möchten Legen Sie über Datei >
Mehr