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4 Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Anlage 2 Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ) Delta-Dokument für SRZ zu EBICS Delta-Dokument für Service-Rechenzentren (SRZ) zur Verwendung von EBICS (Basis: DFÜ-Abkommen Anlage 1 Version 2.5) Stand: Version 2.0 vom Seite 1 von 9 D i e D e u t s c h e K r e d i t w i r t s c h a f t

5 Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Anlage 2 Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ) Inhalt 1 Grundlagen und Überblick Intention zur Verwendung von EBICS im SRZ-Verfahren Grundlegende Festlegungen zur Änderung der Dokumentation Verwendete EBICS-Version und Grobüberblick über das Delta Festlegungen Unterschriftsklasse Vorabprüfung Ablauf der Autorisierung SRZ-Kundenprotokoll Verwendung von XML-Containern Auftragsarten für das SRZ-Verfahren SEPA-Format Kontoinformationen SEPA Card Clearing Sonstige Hinweise zu Auftragsarten... 9 Stand: Version 2.0 vom Seite 2 von 9 D i e D e u t s c h e K r e d i t w i r t s c h a f t

6 Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Anlage 2 Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ) 1 Grundlagen und Überblick Bei der Verwendung von EBICS unter Beteiligung von Service-Rechenzentren (SRZ) gelten grundsätzlich die in der Anlage 1 (Spezifikation für die EBICS-Anbindung) des DFÜ-Abkommens beschriebenen Regeln und Definitionen. Die jeweils aktuelle Version stellt die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) im Internet zur Verfügung ( Darüber hinaus werden die nachstehenden, die EBICS-Spezifikation einschränkenden, Festlegungen für das SRZ-Verfahren getroffen. 1.1 Intention zur Verwendung von EBICS im SRZ-Verfahren SRZ treten im EBICS-Verfahren als EBICS-Kunden mit eigener EBICS-Kunden-ID auf, die auf der Grundlage der SRZ-Vereinbarung für ihre Mandanten Auftragsdaten einreichen und /oder Kontoinformationen abrufen. Im Rahmen der Einreichung der Daten durch das SRZ kommt dabei ausschließlich die in EBICS spezifizierte Unterschriftsklasse T ( Berechtigung nur zum Transport ) zur Verwendung. Der bzw. die entsprechenden EBICS-Teilnehmer des SRZ dürfen daher nur die Unterschriftsklasse T besitzen. Zur Autorisierung der SRZ-Auftragsdaten durch Kunden des Zahlungsdienstleisters (= Mandant des SRZ) kommen entweder elektronische Freigabeverfahren (z.b. Verteilte Elektronische Unterschrift gemäß EBICS bzw. zwischen Zahlungsdienstleister (ZDL) und dessen Kunden bilateral vereinbarte Verfahren) oder ein papierhafter Sammelauftrag zum Einsatz. Von SRZ eingereichte Dateien enthalten in der Regel Auftragsdaten für mehrere Mandanten des SRZ. Diese Dateien werden durch die entgegennehmende Stelle (Zentrale Annahmestelle, Zentralstelle) auf die beauftragten ZDL und deren Kunden aufgeteilt. 1.2 Grundlegende Festlegungen zur Änderung der Dokumentation Um das SRZ-Verfahren und insbesondere dessen Weiterentwicklung und Fortschreibung von der Versionsführung der Anlage 1 des DFÜ-Abkommens zu entkoppeln, wurden diese Festlegungen in dem vorliegenden Dokument (Delta-Dokument) beschrieben. Es wird dabei auf eine konkrete Version der EBICS-Spezifikation verwiesen. Bei einem Versionswechsel der EBICS-Spezifikation sind folgende Schritte erforderlich: 1. Anpassung des Verweises auf die EBICS-Version, auf die Bezug genommen wird, in Kapitel 1.3 ( Verwendete EBICS-Version und Grobüberblick über das Delta ) 2. ggf. eine Überarbeitung der im Delta-Dokument beschriebenen Festlegungen, falls der Versionswechsel in EBICS Auswirkungen auf das SRZ-Verfahren hat 3. Mitteilung an das SRZ, dass sich ein Versionswechsel ergeben hat und Zurverfügungstellung der aktualisierten Dokumente (EBICS-Spezifikation und Delta-Dokument) Stand: Version 2.0 vom Seite 3 von 9 D i e D e u t s c h e K r e d i t w i r t s c h a f t

7 Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Anlage 2 Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ) 1.3 Verwendete EBICS-Version und Grobüberblick über das Delta Dieses Delta-Dokument nimmt Bezug auf die EBICS-Version 2.5 und die zugehörigen EBICS- Schemas H004/S001. Daraus ergeben sich im Grobüberblick folgende Festlegungen für das SRZ-Verfahren: Festlegungen hinsichtlich Kapitel in EBICS 2.5 Siehe Kapitel im Delta- Dokument Beschreibung SRZ wird grundsätzlich nur die Unterschriftsklasse T zugeordnet. 3.6, Die Vorabprüfung ist nicht vorgesehen Modifikationen zum Ablauf der Autorisierung im EBICS-Verfahren EBICS-Kundenprotokoll (HAC): Die Spezifikation des Kundenprotokolls PTK, das nur in Deutschland verwendet wird, wird durch die Spezifikation eines XML-basierten Kundenprotokolls (HAC) ergänzt Die für das SRZ-Verfahren zulässigen Auftragsarten Stand: Version 2.0 vom Seite 4 von 9 D i e D e u t s c h e K r e d i t w i r t s c h a f t

8 Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Anlage 2 Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ) 2 Festlegungen 2.1 Unterschriftsklasse Die Auftragsdaten der Sendeaufträge müssen vor dem Versand signiert, d.h. mit einer Elektronischen Unterschrift (EU) versehen werden. Vom SRZ eingereichte Sendeaufträge werden grundsätzlich mit einer Transport-Unterschrift (Unterschriftsklasse T) signiert. Zur nachträglichen elektronischen Autorisierung steht dem Kunden z.b. die Verteilte Elektronische Signatur (VEU; siehe Kapitel 8 der EBICS-Spezifikation) zur Verfügung. Unterschriftsberechtigungen des Typs T werden dem SRZ bzw. den EBICS-Teilnehmern des SRZ pauschal zugewiesen. Die vom SRZ eingesetzte Transportunterschrift dient ausschließlich zur Absicherung der Einreichung von Sendeauftragsdaten, die das SRZ im Auftrag seiner Kunden gemäß SRZ-Vereinbarung durchführt. Die Transportunterschrift ist in diesem Fall nur dem SRZ (Teilnehmer innerhalb des SRZ) zugeordnet. Sofern mit dem Kunden des ZDL (Mandant des SRZ) eine EBICS- Autorisierung mittels VEU vereinbart wurde, so muss der Kunde des ZDL dies mit seinen eigenen EBICS-Kennungen durchführen. 2.2 Vorabprüfung Die Vorabprüfung steht in der Abwicklung des Zahlungsverkehrs unter Einschaltung von SRZ nicht zur Verfügung. Daher entfallen für das SRZ-Verfahren die Kapitel 3.6 und 5.3 der EBICS- Spezifikation. 2.3 Ablauf der Autorisierung Die in Kapitel 3.12 (Ablauf der EBICS-Transaktionen) der EBICS-Spezifikation beschriebenen Varianten der Autorisierung sind für das SRZ-Verfahren nur eingeschränkt gültig. Für die Autorisierung der Auftragsdaten im SRZ-Verfahren gelten folgende Bestimmungen: Die Einreichung der Nutzdaten (Auftragsdaten) der Mandanten (Sammeldatei) erfolgt zusammen mit einer Transport-EU (Unterschriftsklasse T) durch einen Sendeauftrag des SRZ mit den Auftragsattributen DZHNN. Die Zentralstelle bzw. eine von ihr autorisierte Zentrale Annahmestelle prüft die Transport-EU des SRZ unmittelbar nach Empfang der Auftragsdaten der Mandanten gemäß den in EBICS unterstützten Signaturverfahren. Bei negativem Prüfergebnis wird die gesamte Datei mit den Auftragsdaten der Mandanten von der Zentralstelle bzw. der autorisierten Zentralen Annahmestelle abgelehnt und unmittelbar das negative Prüfergebnis in das für das SRZ bestimmte Kundenprotokoll gemäß der EBICS-Spezifikation protokolliert. Das SRZ ist verpflichtet, sich durch zeitnahes Abholen des Kundenprotokolls vom Status der Bearbeitung der eingereichten Auftragsdaten zu informieren. Eine Konto- und/oder Limitprüfung erfolgt im Rahmen der Prüfung der Transport-EU (Unterschriftsklasse T) des SRZ nicht. Stand: Version 2.0 vom Seite 5 von 9 D i e D e u t s c h e K r e d i t w i r t s c h a f t

9 Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Anlage 2 Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ) Bei positivem Prüfergebnis wird die gesamte Datei mit den Auftragsdaten der Mandanten von der Zentralstelle bzw. der autorisierten Zentralen Annahmestelle der Weiterverarbeitung zugeführt und unmittelbar das positive Prüfergebnis in das für das SRZ bestimmte Kundenprotokoll gemäß der EBICS-Spezifikation protokolliert. Das SRZ ist verpflichtet, sich durch zeitnahes Abholen des Kundenprotokolls vom Status der erfolgreichen Dateiübertragung und der Prüfung der Transportunterschrift der eingereichten Auftragsdaten zu informieren. Durch die positive Prüfung der Transport-EU des SRZ ist keine Autorisierung der Auftragsdaten der Mandanten erfolgt. Eine Autorisierung durch die berechtigten Kunden des ZDL (Mandanten des SRZ) erfolgt nachträglich. Die Autorisierung durch die Kunden des ZDL kann je nach grundsätzlicher Vereinbarung zwischen ZDL und Kunde unterschiedlich erfolgen: 1. Autorisierung durch Elektronische Unterschrift(en) gemäß EBICS-Spezifikation Die Einreichung der noch ausstehenden bankfachlichen EU(s) erfolgt unmittelbar durch den (unterschriftsberechtigten) Kunden des ZDL, d.h. durch dessen unterschriftsberechtigte EBICS-Teilnehmer mit Hilfe der Auftragsart HVE gemäß der EBICS-Spezifikation. Hierzu muss zwischen Kunde und ZDL eine EBICS-Vereinbarung bestehen. 2. Autorisierung außerhalb des EBICS-Verfahrens durch papierhaften Sammelauftrag. Sonstige Autorisierungsverfahren können zwischen ZDL und Kunde bilateral vereinbart werden. Jede logische Datei (Sammler) bezieht sich auf genau eine Kontoverbindung. Die Art der Autorisierung wird entsprechend der jeweiligen Kundenvereinbarungen je Kontoverbindung auf den Systemen der ZDL hinterlegt. Sofern vom Kunden gewünscht, erfolgt die Weiterleitung der Daten zur Freigabe auf Basis eines Datenbegleitzettels. Die Autorisierung durch Elektronische Unterschrift kann gewählt werden, wenn zu dem betreffenden Kunden des ZDL eine EBICS-Vereinbarung existiert und Teilnehmer mit entsprechender Unterschrift administriert sind. Die Bereitstellung der Auftragsdaten für die elektronische Signatur (Einstellung in VEU) wird im jeweiligen Kundenprotokoll des betreffenden Kunden eingetragen. 2.4 SRZ-Kundenprotokoll Für die Protokollierung von Einreichungen (vgl. EBICS-Spezifikation, Kapitel 10) gilt folgende Besonderheit: Pro im Container enthaltener logischer Datei wird immer der Hashwert im Kundenprotokoll ausgegeben. Die anderen Kundenprotokollvarianten des Kapitels 10 gelten somit nicht. Seit der EBICS-Version 2.5 wird das Kundenprotokoll in Form des maschinenlesbaren XML-Formats mittels der Auftragsart HAC (Abholen Kundenprotokoll) bereitgestellt 1. 1 Die Auftragsart HAC ist vorzugsweise zu verwenden. Auf Basis bilateraler Vereinbarung kann alternativ oder ergänzend das Kundenprotokoll im bisherigen Textformat mittels der Auftragsart PTK (vgl. Kapitel 4.2 des EBICS Implementation Guides vom 16. Mai 2011, basierend auf Version 2.5 der EBICS-Spezifikation) bereitgestellt werden. Stand: Version 2.0 vom Seite 6 von 9 D i e D e u t s c h e K r e d i t w i r t s c h a f t

10 Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Anlage 2 Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ) 2.5 Verwendung von XML-Containern Es ist immer ein XML-Container zu verwenden (mit 1 bis n pain-nachrichten), dies wird in Anlage 3c (Delta-Dokument für SRZ zum SEPA-Zahlungsverkehr) bzw. Anlage 5 (SEPA Card Clearing) beschrieben. Im SRZ-Verfahren enthält eine pain-nachricht genau einen Sammler (PmtInf-Block, Details siehe Anlage 3c und Anlage 5). Selektionskriterium für eine Weiterleitung der einzelnen pain-nachrichten nach Auflösung des Containers ist der BIC bzw. die IBAN des Auftraggeberkontos (kommt pro pain- Nachricht nur einmal vor, da nur ein Sammler erlaubt). Um eine Möglichkeit zur Überprüfung der unveränderten Weitergabe der pain-nachricht zu haben, ist die Verwendung des im XML-Container vorgesehenen optionalen Hashwertes im SRZ-Verfahren verpflichtend. 2.6 Auftragsarten für das SRZ-Verfahren Für das SRZ-Verfahren gelten die nachfolgend beschriebenen Auftragsarten SEPA-Format Für SRZ gelten folgende Auftragsartenkennungen gemäß EBICS Anhang 2 mit den in Anlage 3c angegebenen Formatspezifikationen: Kennung Text Format CCS (Customer Credit Transfer SRZ) CDS (Customer Direct Debit SRZ) Senden von SEPA-Überweisungen in einem Container durch Service- Rechenzentrum Senden von SEPA-Basis-Lastschriften in einem Container durch Service- Rechenzentrum XML-Container mit 1-n pain.001-nachrichten XML-Container mit 1-n pain.008-nachrichten C2S (Customer B2B Direct Debit SRZ) Senden von SEPA-Firmen-Lastschriften in einem Container durch Service- Rechenzentrum XML-Container mit 1-n pain.008-nachrichten C7S (Customer payment reversal of SEPA Direct Debit SRZ) Senden von Lastschriftkorrekturen in einem Container durch Service- Rechenzentrum (entweder B2B oder Core, d.h. sortenrein ) XML-Container mit 1-n pain.007-nachrichten Sofern die Autorisierung durch den Kunden des ZDL mittels Verteilter Elektronischer Unterschrift (VEU) erfolgt, wird die vom SRZ eingereichte Sammeldatei nach Mandanten aufgesplittet und unter Verwendung der folgenden Auftragsarten in das EBICS-System des kontoführenden ZDL eingestellt. SRZ Auftragsart CCS CDS Auftragsart zur Einstellung in die VEU CCX (EBICS-interne Abbildung von über CCS eingereichten SEPA- Überweisungen bei Nutzung der VEU im SRZ-Verfahren) oder CCS CDX (EBICS-interne Abbildung von über CDS eingereichten SEPA-Basis- Stand: Version 2.0 vom Seite 7 von 9 D i e D e u t s c h e K r e d i t w i r t s c h a f t

11 Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Anlage 2 Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ) C2S C7S Lastschriften bei Nutzung der VEU im SRZ-Verfahren) oder CDS C2X (EBICS-interne Abbildung von über C2S eingereichten SEPA- Firmen-Lastschriften bei Nutzung der VEU im SRZ-Verfahren) oder C2S CS7 (EBICS-interne Abbildung von über C2S eingereichten SEPA-Firmen- Lastschriften bei Nutzung der VEU im SRZ-Verfahren) oder C7S Kontoinformationen Für SRZ gelten folgende Auftragsartenkennungen gemäß EBICS Anhang 2 mit den in Anlage 4a und 4b angegebenen Formatspezifikationen: Kennung Text Format STA C52 C53 C54 Abholen Swift-Tagesauszüge Abholen Bank To Customer-Account Report Abholen Bank To Customer-Statement Report Abholen Bank To Customer-Debit Credit Notification MT940 (gemäß Kapitel 8 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) Zip-Datei mit 1-n Nachrichten des Typs camt (gemäß Kapitel 7 und 9 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) Zip-Datei mit 1-n Nachrichten des Typs camt (gemäß Kapitel 7 und 9 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) Zip-Datei mit 1-n Nachrichten des Typs camt (gemäß Kapitel 7 und 9 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) Neben dem MT 940, können sofern das kontoführende Institut dies unterstützt, die drei auf ISO basierenden Cash Management-Nachrichten (camt) für Kontoauszugsinformationen verwendet werden. Stand: Version 2.0 vom Seite 8 von 9 D i e D e u t s c h e K r e d i t w i r t s c h a f t

12 Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Anlage 2 Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ) SEPA Card Clearing Für SRZ gelten folgende Auftragsartenkennungen gemäß EBICS Anhang 2 mit der in Anlage 5 angegebenen Formatspezifikation: Kennung Text Format CK7 (Upload SEPA Cards Clearing Reversal) CK8 (Upload SEPA Cards Clearing Collection) Senden von Korrekturen von SCC-Vorlagen in einem Container durch SRZ Senden von SCC-Vorlagen in einem Container durch SRZ XML-Container mit pain XML-Container mit pain Sonstige Hinweise zu Auftragsarten Die Zentralstelle/Zentrale Annahmestelle kann mit dem SRZ weitere EBICS-Auftragsarten zur Abholung gemäß Anhang 2 der EBICS-Spezifikation bilateral vereinbaren. Stand: Version 2.0 vom Seite 9 von 9 D i e D e u t s c h e K r e d i t w i r t s c h a f t

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