MERKBLATT. Recht und Steuern - BRASILIEN

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1 MERKBLATT Recht und Steuern - BRASILIEN Allgemeines Brasilien ist eine föderalistisch aufgebaute Republik und besteht aus 26 Bundesstaaten, einem Bundesbezirk und über Gemeinden. Ein Unternehmer kann daher sowohl bundesweit geltenden Regelungen als auch solchen des jeweiligen Bundesstaats unterworfen sein. Dazu kommen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde. Das brasilianische Rechtssystem gilt als ein Mischsystem mit Einflüssen aus dem französischem Code Civil und dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. Brasilien ist Mitglied verschiedener internationaler Organisationen, wie etwa der Vereinten Nationen, der Weltbank, dem en Währungsfonds (IWF) und der en Atomenergie-Organisation (IAEO). Weiterhin ist Brasilien Mitglied des Mercosul (der gemeinschaftliche Markt Südamerikas) und des UNASUL (der Union Südamerikanischer Nationen). UN-Kaufrecht Dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom (CISG/Convention on Contracts for the Sale of Goods) gehört Brasilien nicht an. Gewährleistung Bei der Gewährleistung ist zwischen dem Zivilgesetzbuch und dem daneben anwendbaren Verbraucherschutzgesetz (Gesetz Nr von 1990) zu unterscheiden. Im Zivilgesetzbuch sind die Gewährleistungsrechte in den Artikeln 441 bis 446 geregelt. Dem Mängelbegriff des Artikel 441 unterfallen dabei nur verdeckte Mängel. Um einen solchen verdeckten Mangel handelt es sich nicht, wenn dieser bei Anwendung der gewöhnlichen Sorgfalt während einer einfachen Untersuchung erkennbar ist. Liegt ein Mangel im Sinne des Artikels 441 vor, kann der Käufer die Ware zurückgeben und bei bereits erfolgter Zahlung den Kaufpreis zurückverlangen. Alternativ kann der Käufer nach Artikel 442 Minderung des Kaufpreises verlangen. Artikel 443 bestimmt, dass der Verkäufer bei Kenntnis des Mangels die entstandenen Verluste und Schäden ersetzen muss. Bei Unkenntnis muss er nur den erhaltenen Betrag und die Transaktionskosten erstatten. Wird eine andere Sache als die vereinbarte geliefert, unterfällt dies im brasilianischen Recht nicht den Gewährleistungsansprüchen, sondern stellt einen Fall der Nichtleistung nach Artikel 389 des Zivilgesetzbuches dar. Zur Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ist der Käufer bei einer beweglichen Sache innerhalb von 30 Tagen ab Übergabe, bei einer unbeweglichen Sache innerhalb eines Jahres befugt. Zeigen sich die Mängel erst später, läuft die Frist ab Kenntnis, maximal beträgt die Zeitspanne bei beweglichen Sachen jedoch 180 Tage,

2 bei unbeweglichen ein Jahr. Im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes liegt nach Artikel 18 des Gesetzes ein Gewährleistungsfall vor, wenn ein Mangel das Produkt ungeeignet für seine spezifische Verwendung macht oder sein Wert durch ihn gemindert ist. Das Verbraucherschutzgesetz unterscheidet im Gegensatz zum Zivilgesetzbuch nicht danach, ob ein verdeckter Mangel vorliegt oder ob der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe erkennbar war. Der Lieferant hat zunächst die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nachzubessern und den Mangel zu beseitigen. Erfolgt keine Nachbesserung kann der Verbraucher nach seiner Wahl Ersatzlieferung, Rückerstattung des Kaufpreises oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Nach dem Verbraucherschutzgesetz haftet der Lieferant auch für ihm nicht bekannte Mängel. Die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Verbraucherschutzgesetz ist an eine Ausschlussfrist von 30 Tagen bei verderblichen Produkten und 90 Tagen bei haltbaren Produkten geknüpft. Auch hier beginnt die Frist mit Übergabe zu laufen, bei versteckten Mängeln ab deren Erkennbarkeit. Sicherungsmittel Das brasilianische Recht kennt einen Eigentumsvorbehalt (reserva de domínio oder reserva de propriedade). Dieser ist in den Artikeln 521 ff. des Zivilgesetzbuches geregelt. Er kann bis zur tatsächlichen Übergabe der Sache schriftlich vereinbart werden. Wirkung gegenüber Dritten entfaltet der Eigentumsvorbehalt jedoch nach Artikel 129-5º des Gesetzes Nr /1973 nur, wenn er beim Register für Titel und Dokumente (Registro Público de Titulos e Documentos) am Wohnort des Käufers eingetragen wird. Dort muss auch das Sicherungseigentum (propriedade fiduciária) eingetragen werden, welches in den Artikeln ff. des Zivilgesetzbuches geregelt ist. Das Sicherungseigentum wird häufig bei Bankkrediten vereinbart. Der Sicherungsnehmer erhält das Eigentum, welches mit Rückzahlung des Kredits automatisch auf den Sicherungsgeber übergeht. Bei Fälligkeit des Kredits und gleichzeitiger Zahlungsunfähigkeit des Sicherungsgebers ist der Sicherungsnehmer verpflichtet, die Sache zu verkaufen und den eingenommenen Kaufpreis mit der ausstehenden Forderung zu verrechnen. Einen eventuellen Überschuss hat er an den Sicherungsgeber auszuzahlen. Das Sicherungsmittel der Hypothek (hipoteca) ist in den Artikeln ff. des Zivilgesetzbuches geregelt. Flugzeug- und Schiffshypotheken werden darüber hinaus in eigenen Gesetzen geregelt. Dingliche Wirkung gegenüber Dritten entfaltet auch die Hypothek nur bei Eintragung in ein Register, dem Grundstücksregister (Cartório de Registro de Imóveis). Hypothek und Forderung sind akzessorisch, mit dem Erlöschen der Hauptforderung erlischt auch die Hypothek. Die Hypothek kann nach Artikel des Zivilgesetzbuches höchstens mit einer Laufzeit von 30 Jahren bestehen. Wird dieser Zeitraum erreicht, so muss die Hypothek neu vereinbart und eingetragen werden. Produzentenhaftung

3 Eine Haftung des Produzenten kann sich in Brasilien, wie auch bei der Gewährleistung (siehe dort), aus verschiedenen Gesetzen ergeben. Zum einen aus dem brasilianischen Zivilgesetzbuch (auf Grundlage der deliktischen Generalklausel des Artikel 927 sowie aus der deliktischen Produkthaftung des Artikels 931) und zum anderen aus Artikel 12 des Verbraucherschutzgesetzes. Artikel 927 des Zivilgesetzbuches knüpft (verschuldensabhängig) an eine unerlaubte Handlung an (ato ilícito, Artikel 186 des Zivilgesetzbuches). Die Haftung kann ausnahmsweise auch verschuldensunabhängig erfolgen, wenn der Schaden von einer regelmäßig ausgeübten Handlung des Schädigers herrührt, die von ihrer Natur aus bereits das Risiko der Schädigung von Rechten Dritter in sich trägt. Die beiden speziellen Produkthaftungsnormen des Zivilgesetzbuches (Artikel 931) und des Verbraucherschutzgesetzes (Artikel 12) überschneiden sich in den meisten Fällen. Hier haftet der Unternehmer (empresário individual und empresa) bzw. (im Verbraucherschutzgesetz) der Lieferant (fornecedor) verschuldensunabhängig für Schäden aus dem von ihm in den Verkehr gebrachten Produkten (bzw. im Verbraucherschutzgesetz daneben auch für mangelhafte Informationen über die Benutzung und Aufklärung über die Risiken des Produktes sowie für Dienstleistungen). Der Begriff des Lieferanten ist im Verbraucherschutzgesetz weit zu verstehen und umfasst nach Artikel 3 des Verbraucherschutzgesetzes unter anderem den Hersteller, Konstrukteur und Vertreiber des Produktes oder einer Dienstleistung. Dem Umfang des Lieferantenbegriffs entsprechend, können die Fehler des Produktes oder der Dienstleistung auch aus den verschiedenen Stadien der Produktion herrühren, nach Artikel 12 des Verbraucherschutzgesetzes z.b. aus der Fabrikation, der Montage, dem Vertrieb und der Vermarktung des Produktes. Voraussetzung für die Haftung für Schäden durch das Produkt ist seine Fehlerhaftigkeit (defeito). Diese liegt dann vor, wenn das Produkt oder die Dienstleistung nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden kann. Der Konsument kann sich wegen der Haftung an den Fabrikanten, den Produzenten, den Konstrukteur, den Importeur und (jedoch nur subsidiär) an den Händler wenden. Ausnahmsweise entfällt die Haftung, wenn der Lieferant beweisen kann, dass er eine Ware nicht in Verkehr gebracht hat, zu diesem Zeitpunkt kein Fehler vorlag oder der Schaden auf dem ausschließlichen Verschulden des Verbrauchers oder eines Dritten beruhte. Die subsidiäre Haftung des Händlers tritt ein, wenn entweder der Fabrikant, der Produzent, der Konstrukteur oder der Importeur nicht identifiziert werden kann, das Gut nicht die vorgenannten Beteiligten bezeichnet oder wenn der Händler verderbliche Waren nicht entsprechend gelagert hat. Ein Anspruch auf Ersatz der Schäden, die durch das Produkt oder die Dienstleistung hervorgerufen wurden, verjährt fünf Jahre nach Kenntnis des Fehlers und seines Verursachers. Immobilienrecht

4 Ausländer (natürliche oder juristische Personen) können unter den gleichen Bedingungen Grundstücke kaufen, wie dies brasilianische Bürger können. Nach der Instrução Normativa 200 müssen sie sich jedoch beim Steuerregister für natürliche o- der juristische Personen (CNPJ/CPF) vor dem Kauf anmelden. Darüber hinaus unterliegen sie Beschränkungen beim Kauf von Grundstücken an der Küstenlinie oder in Grenznähe (150 km) sowie in bestimmten als nationale Sicherheitszonen ausgewiesenen Gebieten. Restriktionen können sich auch beim Kauf von Grundstücken auf dem Land ab einer bestimmten Größe ergeben. Kaufverträge von Grundstücken beinhalten eine schuldrechtliche Pflicht zur Eigentumsverschaffung. Das Eigentum wird dabei grundsätzlich durch öffentliche Beurkundung und Registrierung der öffentlichen Urkunde im Grundbuchauszug übertragen. Der Notar unterschreibt das Dokument im Beisein der Parteien. Vermerkt sind im Grundbuch auch die früheren Eigentümer, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte und Hypotheken. Es ist eine Grunderwerbsteuer zu entrichten. Jedem Grundbuch ist eine widerlegbare Vermutung dahingehend zu entnehmen, dass ein in ihm vermerkter Eigentümer der wahre Eigentümer eines eingetragenen Grundstücks ist. Wer eine Berichtigung des Buches als fälschlich Nichteingetragener erstrebt, hat die Möglichkeit, eine Anfechtungsklage zu erheben. Hinsichtlich des Grundbuchs gilt das Prioritätsprinzip (der zuerst erfolgten Eintragung wird Priorität vor späteren eingeräumt), das Legalitätsprinzip (die eingetragenen Rechtsgeschäfte müssen gültig sein), das Spezialitätsprinzip (die im Grundbuch eingetragenen Rechte müssen eindeutig identifizierbar sein) und das Publizitätsprinzip (jeder Interessierte kann Einsicht in die im Grundbuch eingetragenen Rechte verlangen). Vertriebsrecht Das Vertriebsrecht wird im brasilianischen Recht an unterschiedlichen Orten geregelt. Vorschriften zum Agentur- und Vertriebsvertrag (contrato de agência/contrato de distribução) finden sich in den Artikeln 710 bis 720 des brasilianischen Zivilgesetzbuches. Ebenfalls im Zivilgesetzbuch wird der Kommissionsvertrag (contrato de comissão) in den Artikeln 693 bis 709 und der Maklervertrag (contrato de corretagem) in den Artikeln 722 bis 729 geregelt. Grundlage des Rechts der selbstständigen Handelsvertreter (representante comercial autônomo) ist das Gesetz Nr von 1965, welches nach Artikel 721 des Zivilgesetzbuches subsidiär auch auf Agenturund Vertriebsverträge anzuwenden ist. Unternehmerisches Franchise (franquia empresarial) wird im Gesetz Nr aus 1994 geregelt. Im Automobilbereich gibt es darüber hinaus ein Vertragshändlergesetz (Gesetz Nr aus 1979).

5 Ein Agenturvertrag liegt vor, wenn der Agent gegen Zahlung einer Vergütung und ohne das Eingehen einer arbeitsrechtlichen Abhängigkeitsbeziehung für Rechnung des Auftraggebers dessen Geschäft in einem bestimmten Bezirk fördert. Wird der Agent ausnahmsweise mit Vertretungsmacht des Auftraggebers tätig, liegt meist ein Fall der selbstständigen Handelsvertretung im Sinne des Gesetzes Nr /1965 vor. Handelsvertreter müssen sich bei dem zuständigen regionalen Berufsverband des jeweiligen Bundeslandes registrieren, welcher dem Vertreter einen Berufsausweis ausstellt. Weitere notwendige Registrierungen sind (als Selbstständiger) bei der Sozialversicherung und bei der Kommunalverwaltung vorzunehmen. Bei der Vertragsgestaltung sind die zwingend zu treffenden Regelungen zu beachten: nach Artikel 27 des Gesetzes Nr /1965 müssen die Parteien unter anderem festlegen, ob der Vertrag befristet oder unbefristet läuft, in welchem Vertragsgebiet der Vertreter tätig wird, ob (und wenn ja für welche Dauer und für welchen Bereich) der Vertreter exklusiv in dem Gebiet tätig wird, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsbereich nicht als exklusiv angesehen wird und welche Abfindungen zum Vertragsende fällig werden. Üblicherweise wird ein Handelsvertretervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Befristung ist möglich. Wird ein befristeter Vertrag jedoch (stillschweigend) verlängert oder neu abgeschlossen, so gilt er als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Kommt ein Geschäftsabschluss zustande, erhält der Handelsvertreter für seine Vermittlungsarbeit eine Provision. Diese beträgt meist einen prozentualen Anteil, wobei die Berechnungsgrundlage die Gesamtheit der Waren ist. Der Provisionsanspruch eines Handelsvertreters verjährt nach fünf Jahren. Es besteht die beiderseitige Möglichkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung bei bestimmten Voraussetzungen (z.b. Verzug der Provisionszahlung). Unbefristete Verträge können vom Prinzipal oder von dem selbstständigen Handelsvertreter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen ordentlich gekündigt werden, wenn die vertragliche Bindung länger als sechs Monate bestanden hat. Alternativ zur Einhaltung der Kündigungsfrist kann der Prinzipal dem Handelsvertreter auch eine Entschädigung in Höhe eines Drittels der Provisionssumme der vergangenen drei Monate zahlen. Unabhängig davon steht dem Handelsvertreter bei Kündigung eines unbefristeten Vertrages eine Abfindung in Höhe von mindestens einem Zwölftel seiner gesamten Provisionszahlungen zu. Investitionsrecht Brasilien bietet einem Unternehmer manche bürokratische Hürde, gleichzeitig aber auch eine Vielzahl von steuerlichen Anreizen. Solche finden sich sowohl auf Bundeswie auch auf Länderebene und können, je nach Bundesland, sehr unterschiedlich ausfallen. Die Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) der Vereinten Nationen stufte Brasilien nach Umfragen verschiedener Unternehmer in ihrem World Investment Report 2012 als Nummer 5 der attraktivsten Ziele für ausländische Di-

6 rektinvestitionen ein. So wurden im vergangenen Jahr (Januar bis November 2012) Investitionen in Höhe von rund 45,36 Milliarden Euro getätigt. Im Vergleich zu den anderen sogenannten BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) hat es im vergangenen Jahr lediglich Brasilien geschafft, sich im Ranking des Weltwirtschaftsforums zu verbessern. Vom vorherigen Platz 53 ist es im Global Competitiveness Report 2012/2013 auf Platz 48 von 144 geklettert. Es herrschen nur wenige Investitionseinschränkungen. Aus Gründen der nationalen Sicherheit ist es verboten, sich im Bereich der Nuklearenergie, des Post- und Telegraphenwesens, des Gesundheitswesens und der Raumfahrtindustrie zu beteiligen. Beschränkungen der Investitionsmöglichkeiten bestehen bei Gewerbetätigkeiten in Grenzgebieten, der Beteiligungen in Finanzinstituten, im Luftfahrtwesen und im Presse- und Medienbereich. Diese Beschränkungen können in der Art und Weise der Investition oder im Erfordernis einer vorherigen Genehmigung der Tätigkeit liegen. Ein bilaterales Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaty - BIT) wurde zwar mit Brasilien geschlossen, ist aber nicht in Kraft getreten. Brasilien ist kein Mitglied des ICSID ( Centre for Settlement of Investment Disputes). Gesellschaftsrecht Das brasilianische Recht kennt verschiedene Gesellschaftsformen. Die einfache Gesellschaft (sociedade simples), die offene Handelsgesellschaft (sociedade em nome coletivo), die Kommanditgesellschaft (sociedade em comandita simples), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedade limitada), die Aktiengesellschaft (sociedade anônima oder sociedade por ações) und eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (sociedade em comandita por ações). Die Gründung einer Gesellschaft dauert in Brasilien vergleichsweise lange. Die Kosten der Gründung liegen deutlich unterhalb der durchschnittlich in Lateinamerika/Karibik zu zahlenden Kosten. Eine sociedade anônima (S.A.) wird in Artikel des brasilianischen Zivilgesetzbuches genannt und ist im Gesetz Nr in der derzeit geltenden Fassung geregelt. Die Firma bedarf des Zusatzes "Sociedade Anônima" (oder der Abkürzung S/A) oder des vorausgehenden Begriffs "Companhia" (oder der Abkürzung Cia.). Eine S.A. kann als offene oder geschlossene Gesellschaft gegründet werden. Im ersten Fall erfolgt die öffentliche Zeichnung entweder im Rahmen einer Hauptversammlung oder durch öffentliche Beurkundung. Die offene S.A. untersteht der brasilianischen Kapitalaufsichtsbehörde (Comissão de Valores Mobiliários, CVM), bei welcher die S.A. auch registriert sein muss. Mit Ausnahme von Kreditinstituten und Im- und Exportgesellschaften bedarf es zur Gründung einer S.A. keines Mindestkapitals. Die S.A. muss im Handelsregister eingetragen werden. Der gesetzliche Vertreter der S.A. ist der Vorstand. Dieser muss aus zwei natürlichen Personen bestehen, die nicht notwendigerweise Aktionäre sind, aber ihren Wohnsitz in Brasilien haben müssen. Bei einer offenen S.A. sowie bei einer solchen mit genehmigtem Kapital ist er-

7 gänzend die Errichtung eines Verwaltungsrates vorgeschrieben. Dieser Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Aktionären, die ihren Wohnsitz auch im Ausland haben können. Optional ist die Einrichtung eines Kontrollrates. Die sociedade limitada ist mit etwa 90% die am meisten gewählte Gesellschaftsform und ist in den Artikeln bis des brasilianischen Zivilgesetzbuches geregelt. Auch für die limitada ist kein Mindestkapital vorgeschrieben (Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen sowie bei Import/ Export-Firmen). Der Firma muss der Zusatz "Limitada" (oder "Ltda.") zugefügt sein. Wird die Firma ohne Zusatz im Geschäftsverkehr geführt, entfällt die Haftungsbeschränkung. Zur Gründung der Limitada bedarf es zwei Gesellschafter. Diese können sowohl natürliche als auch juristische, inländische oder ausländische Personen sein. Ein ausländischer Gesellschafter braucht keinen Wohnsitz in Brasilien zu haben, muss aber zumindest eine natürliche Person mit Wohnsitz in Brasilien als Zustellungsbevollmächtigten bestimmen. Geschäftsführer kann nur eine natürliche Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Brasilien sein. Seit 2012 ist durch das Gesetz Nr auch die Gründung einer Ein-Mann-GmbH (empresa individual de responsabilidade limitada, EIRELI) möglich. Inhaber kann dabei jedoch nur eine natürliche Person sein. Im Unterschied zur sociedade limitada bedarf es zur Gründung der EIRELI eines Stammkapitals, dessen Höhe das 100- fache des geltenden gesetzlichen Mindestlohns beträgt. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht Aufgrund eines zwischen der EU und Brasilien am abgeschlossenen Abkommens benötigen deutsche Staatsbürger kein Visum für Besuche in Brasilien, wenn sie das Land als Touristen, Studenten, Geschäftsreisende, Forscher, Lehrer, Praktikanten oder Journalisten (mit Ausnahme von Filmaufnahmen und Dreharbeiten) besuchen. Voraussetzung ist, dass sie die Aufenthaltsdauer von 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nicht überschreiten. Zu Geschäftsaufenthalten zählen dabei unter anderem Messeteilnahmen, Teilnahme an Meetings und Kongressen (solange die Teilnahme nicht von brasilianischer Seite aus entlohnt wird), Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten und Reisen zur Abwicklung von Adoptionsverfahren. Als Arbeitsaufenthalte gelten dagegen alle Aufenthalte, die Arbeits- oder arbeitsähnliche Verhältnisse implizieren (z.b. Firmenmitarbeiter, Monteure, Ingenieure). Alle Tätigkeiten, die ein Arbeitsverhältnis begründen, bedürfen einer Arbeitserlaubnis und eines Arbeitsvisums. Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Verfahren, wobei das Verfahren zur Visabeantragung ein abgeschlossenes Verfahren zur Erlangung einer Arbeitsgenehmigung voraussetzt. Das Arbeitsvisum kann erst beantragt werden, wenn eine Arbeitsgenehmigung vorliegt.

8 Devisenrecht/Zahlungsverkehr Nach der Zusammenlegung der ehemals verschiedenen Wechselkurse in 2005 gibt es nunmehr nur noch ein einheitliches Wechselkurssystem für sämtliche Operationen im internationalen Zahlungsverkehr. Zahlungen können seitdem ohne Einschränkungen und ohne vorherige Zustimmung der brasilianischen Zentralbank ( veranlasst und empfangen werden. Ausländisches Kapital muss bei der Zentralbank registriert werden, um ausgeschüttete Dividenden ins Ausland überweisen oder das Anlagekapital zurückführen zu können. Dies geschieht durch Ausfüllen des Moduls der elektronischen Registrierungserklärung (Registro Declaratório Eletrônico RDE) auf dem Informationssystem der Zentralbank SIS- BACEN (Sistema de Informações do Banco Central). Das RDE hat vier verschiedene Module: RDE-IED (Registro Declaratório Eletrônico- Investimentos Estrangeiros Diretos RDE-IED) für ausländische Direktinvestitionen, RDE-ROF (Registro Declaratório Eletrônico- Operações Financeiras RDE-ROF) bei Finanzierungsgeschäften, PORT- FOLIO bei Investitionen in Portfolios und CBE (Capitais Brasileiros no Exterior) bei brasilianischem Kapital im Ausland. Eine solche Registrierung ist für Überweisungen ins Ausland, Rückführungen des Kapitals und der Wiederanlage von Gewinnen erforderlich. Gewerblicher Rechtsschutz Brasilien ist Mitglied folgender internationaler Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes: e Klassifikation der Bildbestandteile von Marken (Vienna Agreement Establishing the Classification of the Figurative Elements of Marks), ; - Pariser Verbandsübereinkunft (Paris Convention for the Protection of Industrial Property), ; Berner Übereinkunft (Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works), ; Patentrechtsvertrag (Patent Law Treaty), ; Vertrag über die e Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty), ; Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger(GTA-Genfer Tonträger-Abkommen), ; Straßburger Abkommen über die internationale Klassifikation der Erfindungspatente (Strasbourg Agreement Concerning the Patent Classification), ; Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Madrid Agreement for the Repression of False or Deceptive Indications of Source on Goods), ; Brüsseler Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenden programmtragende Signale, ; es Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (Rom-Abkommen), Brasiliens Urheberrecht wird im Gesetz Nr aus 1996 geregelt (eine englische Fassung des Gesetzes kann unter

9 ingles.pdf abgerufen werden). Anmeldung und Registrierung einer Marke (marca) oder eines Patents (patente) erfolgt bei der Bundesbehörde für geistiges Eigentum (Instituto Nacional de Propriedad Industrial, INPI, ). Ein Antrag auf Registrierung einer Marke kann entweder online durch das System e-marcas erfolgen oder durch Einreichung eines schriftlichen Antrags beim INPI. Der Antrag auf elektronischem Wege ist dabei schneller und günstiger. Nach Artikel 123 des Gesetzes Nr werden folgende Marken unterschieden: Marken, die zur Abgrenzung von ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten genutzt werden (marca de produto ou serviço); Marken, mit denen die Konformität eines Produktes oder einer Dienstleistung mit einer bestimmten Norm oder technischen Merkmalen, besonders hinsichtlich der Qualität, Herkunft oder Material, bescheinigt werden (marca de certificação); Marken, welche zur Identifikation von Produkten oder Dienstleistungen von Mitgliedern einer bestimmten Körperschaft genutzt werden (marca coletiva). Nach Erteilung des Markenrechts ist dieses 10 Jahre gültig. Patente werden unterteilt in Erfindungspatente (Patente de Invenção, PI) und Gebrauchsmuster (Modelo de Utilidade, MU). Nach Artikel 8 ff. des Gesetzes Nr /1996 kann etwas patentiert werden, wenn es sowohl eine Neuheit als auch das Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit darstellt und eine gewerbliche Anwendung gestattet. Eine Erfindung gilt dann als Neuheit, wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung des Patents der Öffentlichkeit noch an keinem Ort der Welt zugänglich gemacht wurde. Ein Erfindungspatent ist vom Tag der Einreichung der Anmeldung an 20 Jahre, ein Gebrauchsmuster 15 Jahre gültig. Nach Artikel 40 des Gesetzes Nr /1996 darf die Laufzeit des Patents ab seiner Erteilung bei Erfindungspatenten 10 Jahre, bei Gebrauchsmustern 7 Jahre nicht unterschreiten. Das Patent wird innerhalb der ersten 18 Monate nach der Anmeldung (oder nach einem anderen maßgeblichen Prioritätszeitpunkt) geheim gehalten. Daraufhin erfolgt eine Veröffentlichung mit den wesentlichen Angaben des Patents. Nach der Pariser Verbandsübereinkunft über ausländische Prioritäten wird das Prioritätsrecht für ausländische Patentanmeldungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten gewährleistet. Bei Geschmacksmustern beträgt die Frist 6 Monate. Seit April 2012 ist es möglich, sogenannte "grüne Patente" (Patentes Verdes) bei INPI anzumelden. Darunter fallen solche Patente, die Technologien auf dem Gebiet der alternativen Energie, des Transportwesens, der Energiespeicherung, der Landwirtschaft und der Abfallwirtschaft darstellen. Der Vorteil liegt in einem beschleunigten Anmeldeverfahren, welches unter zwei Jahren liegt. Das Pilotprogramm ist zunächst auf die ersten 500 Anmeldungen beschränkt. Die patentes verdes sind in der Resolution Nr. 283 von 2012 geregelt. Steuerrecht Das brasilianische Steuersystem gilt als außerordentlich komplex. In Brasilien können jeweils der Bund, die Länder und die Gemeinden Steuern erheben. Dies führt zu sehr unterschiedlichen Besteuerungen an den verschiedenen Orten. Als wichtigste

10 vom Bund erhobene Steuer ist die Einkommensteuer (Imposto de Renda de Pessoa Fisica, IRPF) zu nennen. Angewendet wird ein progressiver Steuersatz, der, abhängig von der Einkommenshöhe, zwischen 0% und 27,5% liegt. Die Steuer auf Kapitalgewinne wird mit einem pauschalen Satz von 15% erhoben. Eine weitere bundesweite Steuer ist die Körperschaftsteuer (Imposto de Renda da Pessoa Juridica, IRPJ). Der Steuersatz liegt bei 15%. Dieser Wert erhöht sich um 10% wenn die monatlichen Gewinne Reais übersteigen. Die Unternehmen haben ein Wahlrecht dahingehend, ob der tatsächliche Gewinn (Lucro Real) oder, im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens, der vermutete Gewinn (Lucro Presumido) zugrunde gelegt wird. Bei juristischen Personen, deren Vorjahresumsatz 48 Mio. Reais übersteigt, die Einnahmen durch ausländische Niederlassungen oder Filialen erwirtschaften (dazu zählen nicht die Gewinne aus Exportgeschäften), die Finanzdienstleistungen oder Factoring- Geschäfte betreiben oder die besondere Steuerbegünstigungen oder -befreiungen genießen, ist es dagegen Pflicht, die Steuer auf Basis des tatsächlich erwirtschafteten Gewinns zu berechnen. Zu der Körperschaftsteuer kommt für Unternehmen die auch durch den Bund erhobene Gewinnsozialabgabe (Contribuição Social sobre o Lucro Líquido, CSLL) von 9% auf den Nettogewinn. Weitere Unternehmensabgaben sind die Sozialintegrationsabgabe (Programa de Integração Social, PIS) und die Sozialfinanzierungsabgabe (Contribuição para o Financiamento da Seguridade Social, COFINS). Die Summe der Abgaben beträgt 9,25% und bezieht sich auf den Bruttoumsatz. Andere bundesweit erhobene Steuer sind unter anderem die Industrieproduktsteuern (IPI; die Steuerhöhe richtet sich nach dem Wert und Art der Ware; Durchschnitt 10%; Exportgüter sind von der Industrieproduktsteuer ausgenommen), die Importsteuer (die Steuerhöhe hängt von der Art der Ware, ihrer Klassifizierung und des Herkunftslandes ab; üblicherweise zwischen 0% und 35%), die Exportsteuer (ES) und die Kapitalverkehrssteuer (IOF; zwischen 0% und 25%). Im Gespräch, aber bisher noch nicht implementiert, ist eine Steuer auf große Vermögen (Imposto sobre Grandes Fortunas, IGF). Eine umfängliche Steuerhoheit haben die Länder hinsichtlich drei Steuerarten: die Warenumlaufsteuer (ICMS), die Kfz- Steuer (IPVA) und die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ITCMD). Die Länder bestimmen insbesondere jeweils die Höhe der Steuersätze, so dass diese im ganzen Land variieren können. Auf Gemeindeebene haben die Gemeinden volle Steuerhoheit für folgende Steuerarten: die Dienstleistungsteuer (ISS, zwischen 2% und 5%), die Grunderwerbsteuer (ITBI) und die Grundsteuer für städtische Immobilien (IPTU). Ein Doppelbesteuerungskommen mit Deutschland besteht seit April 2005 nicht mehr. Rechtsverfolgung

11 Das brasilianische Prozessrecht gliedert sich, wie auch das deutsche, in ein Erkenntnisverfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels und in das Zwangsvollstreckungsverfahren. Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch Urteile ausländischer staatlicher Gerichte und ausländischer Schiedsgerichte. Voraussetzung für die Vollstreckung ausländischer Urteile staatlicher Gerichte ist jedoch deren Anerkennung (homologação da sentença) durch den Obersten Gerichtshof Brasiliens (Tribunal Superior de Justiça, STJ, Der Anerkennungsprozess unterliegt dem Anwaltszwang und dauert durchschnittlich zwei Monate (Quelle: STJ). Voraussetzung für die Anerkennung eines ausländischen Urteils ist, - dass das Urteil durch das zuständige ausländische Gericht ergangen ist, - dass die Parteien ordnungsgemäß geladen waren oder ihr Nichterscheinen gerichtlich festgestellt worden ist, - dass das Urteil nach dem ausländischen Recht vollstreckungsfähig ist und - dass das Urteil nicht gegen die Souveränität Brasiliens, den ordre public oder die guten Sitten verstößt. Nach der Anerkennung kann das ausländische Urteil mithilfe des in Brasilien zuständigen Gerichts vollstreckt werden. Auch ausländische Schiedsurteile bedürfen der Anerkennung. Diese Anerkennung erfolgt im Einklang mit internationalen Verträgen und Abkommen sowie nach den Vorgaben des brasilianischen Gesetzes über Schiedssprüche (Gesetz Nr vom , Artikel 34 ff). Brasilien ist Mitglied des Abkommens vom über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Gesetz vom II 121, sogenannte New York Convention). Brasilien ist jedoch kein Mitglied des ICSID ( Centre for Settlement of Investment Disputes). Für die Durchführung eines Erkenntnisverfahrens in Brasilien gilt: die brasilianische Zivilprozessordnung gilt in allen brasilianischen Bundesstaaten, die jedoch jeweils eigene Gerichte haben. Ein Kläger muss seinen Gegner beim für dessen (Wohn-)Sitz zuständigen Gericht verklagen, für juristische Personen ist dies der Ort des Hauptsitzes oder einer Vertretung. Die Klageschrift hat alle nötigen Angaben zu enthalten. Dazu zählen die Angabe des Gerichts, an dem geklagt werden soll, sowie der Name, die Anschrift, der Beruf und der Familienstand des Klägers und des Beklagten. Enthalten muss die Klageschrift weiterhin den Tatsachenvortrag, die Anspruchsgrundlagen, Beweismittel, Streitwert sowie den Antrag, den Beklagten zu laden. Der Streitwert ist Berechnungsgrundlage für die Gerichtsgebühren und ist maßgebend für die Zuständigkeit des Gerichts oder die Möglichkeit einer Berufung. Ein Beklagter hat 15 Tage Zeit, schriftlich auf eine Klage zu antworten. Seiner Klageerwiderung hat er alle beweiserheblichen Unterlagen beizufügen. Nach der Veröffentlichung eines Urteils beginnt die 15-tägige Berufungsfrist. Der Vollstreckungsantrag muss bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat, beantragt werden. Das brasilianische Schiedsgerichtsverfahren wird in dem Gesetz Nr von 1996 geregelt. Schiedsfähig sind

12 Streitigkeiten über Vermögensrechte (zu beachten sind jedoch spezialgesetzlich angeordnete Ausnahmen, wie etwa bei Anwendung des Verbraucherschutzgesetzes). Darüber hinaus kann die Schiedsfähigkeit auch spezialgesetzlich angeordnet werden. Stand: Juni 2013 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck auch teilweise nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Der Herausgeber übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte von Websites, die über die im Text genannten externen Links erreicht werden. Für den Inhalt der Verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

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