Registereintrag der stenographischen Reichstagsberichte Bayerische Staatsbibliothek Online-Version: 24. November 2015 um 06:21:49 Uhr CET

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1 Registereintrag der stenographischen Reichstagsberichte Bayerische Staatsbibliothek Online-Version: 24. November 2015 um 06:21:49 Uhr CET Bürgerliches Gesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch. 1. Aufhebung der Bestimmung des 61 B.G.B., betreffend Eintragung politischer, sozialpolitischer oder religiöser Vereine; Rechtsfähigkeit der Berufsvereine, siehe Berufsvereine und Vereinsregister. 2. Rechtsgeschäfte mit heimlichen Geisteskranken, Nichtigkeit, Auslegung des 122 B.G.B., Judikatur des Reichsgerichts, Gefahren für die Geschäftswelt, Beispiele (Käufer von Kuxen u. a.): Bd. 287, 108. Sitz. S. 3628A ff., Bd. 287, 108. Sitz. S. 3632B. Bd. 293, 217. Sitz. S. 7466C ff., Siehe jedoch auch Geisteskranke unter Verträge zwischen Reisenden, Agenten von Schwindelfirmen usw. und geschäftsunkundigen Leuten auf dem Lande usw. über Lieferung von Waren, Benachteiligung der Besteller durch gewisse Vereinbarungen; Notwendigkeit eines gesetzlichen Eingreifens: Bd. 287, 108. Sitz. S. 3629B. Bd. 293, 216. Sitz. S. 7397D., Siehe auch Rechtsauskunftsstellen , 138, Entscheidung des Kammergerichts, nach welcher es zulässig ist, daß der Verkäufer einer Liegenschaft sich das Recht ausbedingt, daß ein Weiterverkauf an seine Zustimmung gebunden sein soll (entgegen den 137, 138 B.G.B. und den Entscheidungen des Amts- und des Landgerichts Ostrowo): Bd. 284, 40. Sitz. S. 1213A. 138, Nichtigkeit der Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen, Anwendung auf Arbeitsverträge, die das Koalitions- und Vereinigungsrecht ausschließen; Beratung des 138 in der Kommission, Anträge des Abgeordneten Stadthagen: Bd. 286, 82. Sitz. S. 2708D, Bd. 286, 82. Sitz. S. 2709C, Bd. 286, 82. Sitz. S. 2713D, Bd. 286, 82. Sitz. S. 2721D. Bd. 286, 83. Sitz. S. 2738B, Bd. 286, 83. Sitz. S. 2740B., Siehe auch Koalitionsrecht.

2 Anwendung des 138 B.G.B, in bezug auf die Konkurrenzklausel, Praxis der Gerichte, Interpretation zu Ungunsten der Angestellten: Bd. 286, 88. Sitz. S. 2863D, Bd. 286, 88. Sitz. S. 2877A, Bd. 286, 88. Sitz. S. 2885A., Siehe auch Konkurrenzklausel , Umgehungen in Arbeitsordnungen und bei Lohnabzügen, Lohnbezüge als Ordnungsstrafen und Schadenersatz, Einzelfälle: Bd. 292, 195. Sitz. S. 6628A ff. Petitionen, betreffend Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber Lohnund Gehaltsforderungen (Abänderung des 394 B.G.B.). Mündlicher Bericht der Petitionskommission: Bd. 304 Nr Berichterstatter: Abgeordneter König. Bd. 294, 247. Sitz. S. 8400A. Uebergang zur Tagesordnung , Fortzahlung des Arbeitsverdienstes auf Grund des 616 B.G.B.: Bd. 287, 96. Sitz. S. 3177A, Bd. 287, 96. Sitz. S. 3178A, Bd. 287, 96. Sitz. S. 3180A, Bd. 287, 96. Sitz. S. 3182B. 7. Antrag Brandys (Oppeln) u. Gen.: Der Reichstag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen: Gesetz, betreffend die Zuständigkeit für die Entscheidung von Ansprüchen gegen Beamte. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Für die Entscheidung von Ansprüchen gegen Beamte nach Maßgabe des 839 B.G.B. sind ohne Beschränkung ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig. Alle entgegenstehenden landesgesetzlichen Bestimmungen werden aufgehoben. Bd. 298 Nr Unerledigt Petition, betreffend Aenderung des 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie der 18 und 26 der Gewerbeordnung Bericht der Petitionskommission: Bd. 305 Nr Berichterstatter: Abgeordneter Thiele. Bd. 295, 260. Sitz. S. 9006B. Ueberweisung zur Kenntnisnahme , Sicherungsübereignung ohne wirkliche Besitzübertragung, Umgehung des Verbots der Mobiliarhypothek; Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung, Einführung des Registerzwangs, Schaffung einer Mobiliarhypothek:

3 Bd. 284, 40. Sitz. S. 1210D, Bd. 284, 40. Sitz. S. 1225C, Bd. 284, 40. Sitz. S. 1231A. Bd. 287, 107. Sitz. S. 3613B. Bd. 287, 108. Sitz. S. 3649C ff. Bd. 287, 109. Sitz. S. 3656C ff. Bd. 288, 111. Sitz. S. 3736B. Bd. 293, 215. Sitz. S. 7377C. Bd. 293, 217. Sitz. S. 7436A ff. Antrag und Resolution Bassermann, Schiffer (Magdeburg), Bd. 303 Nr und Bd. 303 Nr. 1292, siehe Justizwesen. Petitionen, betreffend Sicherungsübereignungen. 96. Bericht der Petitionskommission: Bd. 301 Nr Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kerschensteiner. Bd. 289, 138. Sitz. S. 4726C, Bd. 289, 138. Sitz. S. 4727B. Ueberweisung zur Erwägung , Abänderung usw. ResolutionDr. Arendt, Warmuth u. Gen. zum Etat für die Reichsjustizverwaltung auf 1913: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, schleunigst noch in dieser Session dem Reichstage eine Vorlage zu machen, durch welche in Aenderung des 1124 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des 57 des Zwangsversteigerungsgesetzes bestimmt wird, daß die Verfügung über den Miet- oder Pachtzins dem Hypothekengläubiger gegenüber nur wirksam ist, soweit sie sich auf den Miet- oder Pachtzins für das zur Zeit der Beschlagnahme laufende Kalendervierteljahr bezieht: Bd. 301 Nr Bd. 287, 107. Sitz. S. 3613D ff. Bd. 287, 108. Sitz. S. 3633A, Bd. 287, 108. Sitz. S. 3640ABd. 287, 108. Sitz. S. 3649C. Bd. 287, 109. Sitz. S. 3658A. Bd. 288, 111. Sitz. S. 3732B, Bd. 288, 111. Sitz. S. 3745B ff., Bd. 288, 111. Sitz. S. 3749A. Abgelehnt. Anfrage Nr. 118 Dr. Müller (Meiningen), Dr. v. Liszt (Glogau): Ist zu erwarten, daß dem Reichstage in dieser Session ein Gesetzentwurf zur Beseitigung der schweren Schäden vorgelegt werden wird, welche der Grundkredit durch die übermäßige

4 Erstreckung der Fristen für die Wirkung von Mietzessionen in den Fällen der 1124 B.G.B. und 57 Zwangsversteigerungsgesetzes erleidet?: Bd. 303 Nr Bd. 292, 204. Sitz. S. 6945A. Beantwortet. Resolution Warmuth u. Gen. zum Etat für die Reichsjustizverwaltung für 1914: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der abweichend von 1124 B.G.B. und 57 des Zwangsversteigerungsgesetzes bestimmt, daß die Verfügung über den Miet- oder Pachtzins dem Hypothekengläubiger gegenüber nur wirksam ist, soweit sie sich auf den Miet- oder Pachtzins für das zur Zeit der Beschlagnahme laufende Kalendervierteljahr bezieht: Bd. 303 Nr Bd. 293, 215. Sitz. S. 7365D. Bd. 293, 216. Sitz. S. 7391B (Vorlegung eines Gesetzes), Bd. 293, 216. Sitz. S. 7406D, Bd. 293, 216. Sitz. S. 7413D. Bd. 293, 217. Sitz. S. 7438A. Bd. 293, 218. Sitz. S. 7485A. Angenommen. Siehe auch: Bd. 292, 200. Sitz. S. 6811A. Bd. 292, 203. Sitz. S. 6910A. Petitionen betreffend Sicherung der Rechte des Hypothekengläubigers am Miet- oder Pachtzins. Mündlicher Bericht der Petitionskommission: Bd. 304 Nr Berichterstatter: Abgeordneter Strack. Bd. 294, 238. Sitz. S. 8173D. Ueberweisung als Material. 11. Wehrordnung 33 Ziffer 2 und 3 und Bürgerliches Gesetzbuch 1305, Reklamationen auf Befreiung von der Militärpflicht (verheiratete Brüder, die über bezw. unter 26 Jahre alt sind), Unstimmigkeit zwischen den Gesetzen: Bd. 290, 161. Sitz. S. 5508C. 12. Erbbaurecht, Ausbau, siehe Wohnungswesen unter I und II Städtischer Hypothekenkredit, Zession der Hypothekenrückstände an Dritte, Umwandlung der ersten Hypotheken in Tilgungshypotheken: Bd. 293, 216. Sitz. S. 7407A ff. 14. Ueberweisung der pfändbaren Teile des Diensteinkommens von Angestellten

5 durch Vertrag siehe Zivilprozeßordnung unter Einführungsgesetz Art Religiöse Erziehung der Kinder aus Mischehen, gesetzliche Neuregelung: Bd. 293, 217. Sitz. S. 7436D ff., Bd. 293, 217. Sitz. S. 7445C. BSB München 2015

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