Jahresbericht Amt für den Arbeitsmarkt

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1 Jahresbericht Amt für den Arbeitsmarkt 2014 Direction de l économie et de l emploi DEE Volkswirtschaftsdirektion VWD Liebherr Maschinen Bulle AG, 2015

2 Inhalt Editorial des Volkswirtschaftsdirektors 3 Botschaft des Dienstchefs des Amts für den Arbeitsmarkt 4 1 Aufgabe des AMA Das AMA Arbeitslosigkeit Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Unterstützung der Stellensuchenden Dienstleistungen für die Unternehmen Ombudsstelle Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) Beschäftigungsmassnahmen Bildungsmassnahmen Spezielle Massnahmen AMM-Budget Verträge nach BAMG Unterstützung für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung 10 3 Arbeitsmarkt Arbeitsinspektorat Sicherheit und Gesundheitsschutz Abweichungen von der wöchentlichen Normalarbeitszeit Plangenehmigungen Betriebsbewilligungen 3.2 Arbeitsmarktinspektion Obligatorische Meldungen Kontrollen Inspektion im Bereich Schwarzarbeit Kontrollen Zusammenarbeit und Prävention Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih Bewilligungen Kontrollen Arbeitsmarktobservatorium des Kantons Freiburg Wirtschaftliche Landesversorgung Kantonale Einigungsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeiten (ESKA) 14 4 Recht Erstinstanzliche Verfügungen Zweitinstanzliche Verfügungen Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen Weitere Tätigkeiten des Rechtsdiensts 16 5 Abteilung Organisation 17 6 Stabsdienste Kommunikation Planung, Logistik und Informatik Empfang Buchhaltung 18 7 Personal 18 8 Nützliche Adressen 19 2

3 Editorial des Volkswirtschaftsdirektors Trotz der Beruhigung auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2014 hat sich das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) nicht auf seinen Lorbeeren ausgeruht. Es hat seine Werkzeuge zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verbessert und für einen möglichst ausgeglichen Arbeitsmarkt gesorgt. Wir können daher die Herausforderungen des Jahres 2015, das für die Freiburger Wirtschaft im Zeichen der Risiken steht, mit Zuversicht angehen. Nach mehreren kontrastreichen Jahren zeichnete sich das Jahr 2014 durch eine gewisse Beruhigung auf dem Arbeitsmarkt aus. Dennoch kam es auch in diesem Jahr zu Betriebsschliessungen und Standortverlagerungen, die bedauerlicherweise stets mit Entlassungen verbunden sind. In einigen Fällen konnten das Amt für den Arbeitsmarkt und die anderen Dienststellen der Volkswirtschaftsdirektion bereits früh eingreifen und Vorschläge unterbreiten, um den Schaden zu begrenzen. In anderen Fällen blieb jedoch nichts anderes übrig, als den entlassenen Personen die bestmögliche Betreuung zu bieten und ihnen so schnell wie möglich wieder in den Sattel zu helfen. Das AMA hat sich nicht auf seinen Lorbeeren ausgeruht. Seine 183 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (93 Frauen und 90 Männer: Gratulation zu dieser ausgeglichenen Verteilung) haben die Situation genutzt, um die bestehenden Werkzeuge zu verbessern, neue Instrumente auszuarbeiten und die Synergien mit den Partnern des Amts zu verstärken. Ich stelle überdies erfreut fest, dass der Beat Vonlanthen Kanton Freiburg in der diesjährigen Studie der M.I.S Trend AG zur Wettbewerbsfähigkeit der Kantonsverwaltungen wiederum den 2. Rang belegt und zwar nicht zuletzt dank dem ausgezeichneten Resultat des Arbeitsinspektorats des AMA. Herzliche Gratulation! Das Amt für den Arbeitsmarkt hat seine Aufgaben in der Unterstützung und Kontrolle gekonnt bewältigt und geht nun gestärkt und für die Herausforderungen des neuen Jahres gerüstet aus dem Jahr 2014 hervor. Dies ist umso wichtiger, als das Jahr 2015 mit einigen Herausforderungen aufwartet. Im März habe ich anlässlich der Medienkonferenz der Wirtschaftsförderung ja bereits eine «Sturmwarnung» ausgesprochen. Die Folgen der Abstimmung vom 9. Februar 2014 zur Masseneinwanderungsinitiative sowie die Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die SNB im Januar lasten schwer auf unserer Wirtschaft. Und dies in einem besonders ungünstigen Umfeld: Während auf der einen Seite geopolitische Spannungen die Märkte verunsichern, hält die nicht enden wollende wirtschaftliche und politische Krise Europa fest im Griff, was unsere Handelspartner schwächt und die bilateralen Verhandlungen erschwert steht für unsere Wirtschaft im Zeichen der Risiken und ich bin sehr glücklich, dabei auf ein erfahrenes, motiviertes und leistungsstarkes Amt für den Arbeitsmarkt zählen zu können. Abschliessend möchte ich daher der Amtsleitung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AMA gratulieren und mich herzlich für ihren grossen Einsatz bedanken, den sie bei der Ausübung ihrer menschlich nicht immer einfachen Aufgaben stets zeigen. Ich möchte zudem die Gelegenheit nutzen, vor dem AMA den Hut zu ziehen für sein Projekt zur nachhaltigen Entwicklung. Dies ist eine beispielhafte Aktion zugunsten der Nachhaltigkeit, die unserem Kanton so wichtig ist. Beat Vonlanthen 3

4 Botschaft des Dienstchefs des Amts für den Arbeitsmarkt Das Jahr 2014 war für den Arbeitsmarkt im Kanton Freiburg von Stabilität geprägt. Dies könnte sich 2015 wegen der Aufwertung des Frankens jedoch ändern. Das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) hat die Beziehungen zu seinen externen Partnern gefestigt. Intern hat es eine ambitionierte Strategie für die nachhaltige Entwicklung erarbeitet. Nach drei Jahren der Verschlechterung hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Kanton Freiburg stabilisiert. Diese Verbesserung spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Die durchschnittliche Stellensuchendenzahl im Kanton hat im Berichtsjahr gegenüber 2013 kaum zugenommen. Über das ganze Jahr gesehen, tendiert sie sogar nach unten. Trotz gewisser schmerzhafter Ereignisse, die in einigen Fällen in eine Massenentlassung mündeten, konnte der Kanton Freiburg die Schocks auffangen. Dies könnte sich 2015 aber ändern. Der starke Franken, der Volksentscheid vom 9. Februar 2014, die Unternehmenssteuerreform oder auch die Entwicklung der Erdölpreise schüren Unsicherheit. Die Konjunkturindikatoren haben sich verschlechtert. In den Sektoren, die besonders empfindlich auf Wechselkursschwankungen reagieren, könnten Stellen gestrichen werden. Nun zur Entwicklung des Amts für den Arbeitsmarkt: Auch hier stand das Jahr 2014 im Zeichen der Stabilität. «Erhalten» und «sichern» sind denn auch die Charles de Reyff beiden Begriffe, die die Tätigkeit des AMA am besten zusammenfassen. Das AMA hat seine Beziehungen mit seinen externen Partnern verstärkt. Ein Beispiel dafür ist die Unterzeichnung der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und den regionalen Sozialdiensten (RSD) des Kantons. Der Integrationspool+ ist eines der grösseren Projekte, die im Rahmen dieser Zusammenarbeit umgesetzt wurden. Er betreut stellensuchende Personen mit sozialen und beruflichen Problemen und hat dabei grossen Erfolg. Damit Langzeitarbeitslose wieder eine Stelle finden, dürfen sie den Kontakt zum Arbeitsmarkt nicht verlieren. Ich begrüsse daher die Aufgeschlossenheit der zahlreichen Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und nicht gewinnorientierten Institutionen, die für einige Monate eine stellensuchende Person, die vom IP+ betreut wird, bei sich beschäftigt haben. Und ich weiss, dass auch viele andere Arbeitgeber in Zukunft ihre soziale Ader unter Beweis stellen werden. Amtsintern gehört die Förderung der Nachhaltigkeit zu den Projekten, die das AMA erfolgreich angepackt hat. So hat das Amt einen Mobilitätsplan eingeführt, mit dem es die Strategie für eine nachhaltige Entwicklung umsetzt, die der Freiburger Staatsrat 2011 verabschiedet hat. Zur Beobachtung der Entwicklungen im Umweltbereich wurde eine Gruppe aufgestellt, mit der dieses Projekt auch in Zukunft weitergeführt wird. Apropos Zukunft, die Bilanz zum Jahr 2015 wird uns zeigen, ob der Kanton die richtige Antwort auf die wirtschaftlichen Herausforderungen findet, die ihn erwarten. Eins ist aber gewiss: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AMA werden mit ihrem stetigen, grossen Einsatz dazu beitragen, diese Aufgabe zu bewältigen. Charles de Reyff 4

5 1 Aufgabe des AMA Das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) ist die kantonale Behörde, die sich mit dem Arbeitsmarkt befasst. Seine Aufgabe ist es, zu einem möglichst ausgeglichenen Markt beizutragen. Das AMA unterstützt Unternehmen, Gemeinden, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in allen Fragen rund um den Arbeitsmarkt. Und auch allen, die eine Stelle suchen oder eine Frage zu ihrem Arbeitsverhältnis haben, steht das AMA jederzeit zur Verfügung. Die 183 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AMA sind an zwei verschiedenen, aber sich ergänzenden Fronten aktiv: > Verhütung drohender und Bekämpfung bestehender Arbeitslosigkeit. > Beobachtung und Einflussnahme auf den Arbeitsmarkt, besonders beim Arbeitnehmerschutz, bei der Überwachung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) und bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Organigramm

6 1.1 Das AMA 2014 Die Festigung der Synergien zwischen dem Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) und den Einrichtungen, mit denen es bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zusammenarbeitet, war im Jahr 2014 ein wichtiges Thema. Die kantonale Kommission für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung (KJS) hat namentlich den Lehrstuhl für Soziologie, Sozialpolitik und Sozialarbeit der Universität Freiburg beauftragt, die Wirksamkeit des Case Managements in einer Studie zu evaluieren. Der im Sommer 2014 erschienene Bericht der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) für das Jahr 2013 bestätigt ebenfalls, dass die Zusammenarbeit der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), der kantonalen IV-Stelle und der regionalen Sozialdienste (RSD) für eine dauerhafte Wiedereingliederung von schwächeren Stellensuchenden unverzichtbar ist. Dies erscheint umso offensichtlicher, als die Zahl der komplexen Fälle, die von der IIZ bearbeitet werden, in den vergangenen Jahren regelmässig gestiegen ist und zwar von 65 Fällen im Jahr 2009 auf 182 im Jahr Im Oktober wurde zudem eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen den RAV und den RSD unterzeichnet. Sie beschreibt die Strategien zur Vorbeugung von Langzeitarbeitslosigkeit, die sich insbesondere auf die Koordination der Massnahmen der beiden Dienststellen stützen. Der Integrationspool+, der sich an Stellensuchende richtet, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigungen haben oder ausgesteuert sind, ist eines der grösseren Projekte, die im Rahmen dieser Zusammenarbeit umgesetzt wurden. Im Jahr 2014 wurde der zweite Teil der Kampagne zur Prävention von Schwarzarbeit lanciert, der sich an die Arbeitgeber richtet. Intern hat das AMA in den letzten zwei Jahren ein ambitioniertes Projekt zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung durchgeführt und 2014 abgeschlossen. Zwischen 2012 und 2014 wurden verschiedene Massnahmen ergriffen. Dazu gehören ein System für die Abfalltrennung, ein Mobilitätsplan und eine Sensibilisierungskampagne, die die Mitarbeitenden dazu ermutigen soll, im Büro besser auf die Umwelt zu achten. All diese Massnahmen entsprechen der kantonalen Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, die der Freiburger Staatsrat 2011 verabschiedet hat. 2 Arbeitslosigkeit Nachdem sich die Konjunkturlage während drei Jahren verschlechtert hat, fand 2014 sowohl in der Schweiz als auch im Kanton Freiburg eine Trendwende statt. Zu den Ursachen dieser Aufhellung zählen die starke Binnennachfrage, die historisch tiefen Zinssätze, der Rückgang der Erdölpreise und die Erholung der amerikanischen Wirtschaft. Die Entwicklung auf dem kantonalen Arbeitsmarkt war stabil. Freiburg verzeichnete die tiefste Arbeitslosenquote der Westschweiz und lag nach wie vor unter dem Schweizer Durchschnitt. Die Arbeitslosenquote im Kanton ist von 3,4 % im Januar auf 3,2 % im Dezember gesunken (Dezember 2013: 3,3 %). Die durchschnittliche Arbeitslosenquote für das Jahr 2014 beläuft sich auf 2,9 % der erwerbstätigen Bevölkerung (2,7 % im Jahr 2013). Sie liegt damit unter dem Schweizer Durchschnitt von 3,2 %. Die Stellensuchendenquote hat ebenfalls abgenommen: Sie ist von 5,5 % im Januar auf 5,3 % im Dezember gesunken der Jahresdurchschnitt beträgt 4,9 % (4,8 %). Pro Monat waren im Kanton Freiburg durchschnittlich 4409 (4200) Personen arbeitslos gemeldet, während sich die Zahl der Stellensuchenden auf durchschnittlich 7480 (7381) Personen pro Monat belief. 72,5 % der stellensuchenden Personen waren nur für eine kurze Dauer arbeitslos gemeldet (1 bis 6 Monate), 19 % für 7 bis 12 Monate und 8,5 % waren länger als ein Jahr arbeitslos schöpften 1290 Personen ihren Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung aus (gegenüber 1279 im Vorjahr). 6

7 4.0% Schweiz % 3.0% Arbeitslosenquote: Vergleich der Jahre 2012/2013/2014 und Vergleich Freiburg/Schweiz % 2.0% 1.5% 1.0% 0.5% 0.0% Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Das AMA leitet drei regionale Arbeitsvermittlungszentren: das RAV Zentrum für den Saanebezirk, das RAV Süd mit seinen drei Anlaufstellen im Glane-, im Greyerz- und im Vivisbachbezirk und das RAV Nord mit seinen drei Anlaufstellen im Broye-, im See- und im Sensebezirk. Zu den Aufgaben der RAV gehört es, arbeitslose Personen bei der Stellensuche und bei der beruflichen Wiedereingliederung zu unterstützen und zu beraten. Die RAV richten sich bei ihrer Arbeit nach dem Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) und sorgen für dessen Anwendung. Seit März 2013 beherbergt jedes RAV einen Integrationspool+, in dem jeweils eine Personalberaterin oder ein Personalberater und eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter zusammenarbeiten, um Langzeitstellensuchende bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen Unterstützung der Stellensuchenden Im Jahr 2014 haben die RAV insgesamt (11 843) Anmeldungen zur Arbeitslosigkeit bearbeitet, dies sind 1,5 % weniger als im Vorjahr. Jede Personalberaterin und jeder Personalberater ist stets für die Vermittlung von über 130 Personen zuständig. Alle stellensuchenden Personen hatten mindestens einmal pro Monat ein Beratungsgespräch mit ihrer Personalberaterin oder ihrem Personalberater. Im Monatsdurchschnitt führten die Personalberaterinnen und -berater 7550 (7220) Beratungs- und Kontrollgespräche durch und boten den Stellensuchenden 1286 (1088) Stellen an, wodurch 585 (535) Vermittlungen zustande kamen. Über das gesamte Jahr hinweg haben 59 % (58 %) der Personen, die sich von der Arbeitslosenversicherung abgemeldet haben, eine Stelle gefunden. Von Januar bis Dezember 2014 haben die Integrationspools+ 239 (294) Stellensuchende betreut, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben und Sozialhilfe beziehen. In dieser Zeit wurden 106 (208) Massnahmen gewährt und 74 (54) Personen konnten den Integrationspool+ verlassen, nachdem sie eine Stelle gefunden haben Dienstleistungen für die Unternehmen Die RAV unterstützen auch die Unternehmen. Sie unterbreiten ihnen mögliche Kandidatinnen und Kandidaten und bieten ihnen verschiedene Anstellungshilfen. Das AMA hat in jedem RAV eine Vermittlungszentrale eingerichtet. Ihr Ziel ist es, eine zentrale Dienststelle für die Verwaltung der offenen Stellen zu betreiben und so die Zusammenarbeit mit den Unternehmen sicherzustellen. Die Unternehmen im Kanton haben den RAV im Monatsdurchschnitt 295 (277) offene Stellen gemeldet. Dies ermöglichte es den RAV, den Unternehmen Bewerberinnen und Bewerber mit den geeigneten Profilen vorzuschlagen. 7

8 Durchschnittlich fanden pro Monat 29 (23) Berufspraktika bei den Unternehmen im Kanton statt. Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus 114 (96) Ausbildungspraktika und Schnupperlehren gezählt. Je nach Ausrichtung ermöglichen diese Praktika den Unternehmen, eine stellensuchende Person einzuschätzen oder auszubilden. Dabei fallen die Kosten für die Unternehmen gering aus. Die Unternehmen bieten jeden Monat durchschnittlich 43 (36) Personen, die über dreissig Jahre alt sind, die Gelegenheit, in ihrem Betrieb eine Lehre zu absolvieren. Ermöglicht wird dies durch Ausbildungszuschüsse. 157 (131) Personen waren jeden Monat im Rahmen von Einarbeitungszuschüssen beschäftigt, die es den Unternehmen ermöglichen, die Kenntnisse der Arbeitnehmenden ganz auf ihre Bedürfnisse abzustimmen. Gleichzeitig reduzieren sich die Lohnkosten für die Dauer der Einarbeitungszeit. (Für weitere Informationen zu den gewährten Praktika und speziellen Massnahmen siehe auch die nachfolgenden Seiten.) Ombudsstelle Stellensuchende können bei Streitigkeiten mit den RAV, den Arbeitslosenkassen oder dem Rechtsdienst einen Ombudsmann beiziehen. Dieser ist direkt dem Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion (VWD) unterstellt. Im Jahr 2014 wurden 77 (74) Einsätze erfasst. 2.2 Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) Immer mehr Personen haben nicht nur Probleme im Bereich der Arbeitslosigkeit, sondern sind gleichzeitig auch mit gesundheitlichen und sozialen Problemen konfrontiert, was ihre Rückkehr auf den Arbeitsmarkt erschwert und zu Ungewissheit und sozialer Ausgrenzung führen kann. Um die betroffenen Personen zu unterstützen, nutzen die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die kantonale IV-Stelle und die regionalen Sozialdienste (RSD) eine gemeinsame Strategie: die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ). Die kantonale IIZ-Kommission wird vom Staatsrat ernannt und ist beauftragt, das IIZ-Betreuungssystem im Kanton zu organisieren und die Erfolgskontrolle zu gewährleisten haben die drei Institutionen insgesamt 62 (102) Fälle an die IIZ weitergeleitet. Davon waren 42 (80) komplexe Fälle. Die RAV nahmen in 38 (42) Fällen die Hilfe der IIZ und der Informatikplattform zur Verwaltung der einzelnen Fälle (CaseNet) in Anspruch, wobei 34 (31) als komplexe Fälle galten. Komplexe Fälle werden in den Koordinationsplattformen der IIZ behandelt. Diese bestehen aus jeweils einem Vertreter der drei Partnereinrichtungen der IIZ und einer Ärztin oder einem Arzt. 2.3 Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) Der Sektor Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) stellt den RAV Instrumente zur Verfügung, die es ihnen ermöglichen, die Vermittlungsfähigkeit der Stellensuchenden zu steigern. Er sorgt für ein ausreichendes Angebot an Beschäftigungs- und Bildungsmassnahmen sowie an speziellen Massnahmen, die auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet sind. > Beschäftigungsmassnahmen: Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB), Motivationssemester (SEMO), Berufspraktika. > Bildungsmassnahmen: Kurse, kaufmännische Praxisfirmen (KPF), Ausbildungspraktika und Schnupperlehren. > Spezielle Massnahmen: Ausbildungszuschüsse (AZ), Einarbeitungszuschüsse (EAZ), Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (FsE), Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge Beschäftigungsmassnahmen Die Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB) sollen die rasche und dauerhafte berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung der Versicherten erleichtern. Sie bieten realitätsnahe Tätigkeiten und entsprechen möglichst genau der Ausbildung und den Fähigkeiten der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger und der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Im Jahr 2014 wurden 2074 (1998) PvB bewilligt. 65 % der Versicherten nahmen an einem PvB bei einem subventionierten Anbieter teil (deren Verwaltungs- und Betreuungskosten vom AMA finanziert 8

9 werden), 15 % bei einer nicht gewinnorientierten Institution und 20 % bei einer Gemeinde, einer Dienststelle des Staates oder einem ausserkantonalen Anbieter. Die Motivationssemester (SEMO) und die Strukturen, die Berufsvorbereitungsmassnahmen (PreFo) anbieten, kombinieren Beschäftigung und Ausbildung. Sie sollen arbeitslose Jugendliche bei der Wahl einer Berufsbildung unterstützen. Im Schuljahr haben 358 (325) Jugendliche an einem SEMO oder PreFo teilgenommen, das durchschnittlich 5,3 Monate dauerte. Insgesamt wurden 91 (71) Beschäftigungsmassnahmen in Form von Berufspraktika durchgeführt, die es den versicherten Personen ermöglichen, Berufserfahrung zu sammeln oder wieder in ihren Beruf und die Arbeitswelt einzusteigen. Programme zur vorübergehenden Beschäftigung: Aufteilung im Jahr % 20.0% 65.0% Subventionierte Anbieter Nicht gewinnorientierte Institutionen Gemeinden, Staat, ausserkantonale Anbieter Bildungsmassnahmen In den Plattformen und Kursen sollen die Kenntnisse der Stellensuchenden eingeschätzt, gesteigert und zertifiziert werden. Gesamthaft wurden 5541 (5309) Massnahmen in verschiedenen Bereichen bewilligt (Bewerbungstechnik: 49 %; Sprachen: 30 %; Informatik: 6 %; andere Kurse: 15 %). Die kaufmännische Praxisfirma (KPF), ebenfalls eine Bildungsmassnahme, ermöglicht es den Versicherten, in einem Unternehmen zu arbeiten, dessen Organisation und Bestellungsverwaltung derjenigen eines privaten Unternehmens entspricht. Die beiden Freiburger KPF konnten im Verlauf des Jahres insgesamt 165 (175) Versicherte aufnehmen. Insgesamt wurden 1011 (849) Ausbildungspraktika und Schnupperlehren besucht, die es den Versicherten ermöglicht haben, sich weiterzubilden oder ihre eigenen Fähigkeiten und die Anforderungen einer Stelle einzuschätzen Spezielle Massnahmen Die 599 (524) bewilligten speziellen Massnahmen bestanden zu 66 % aus Einarbeitungszuschüssen (für arbeitslose Personen, die vor einer Anstellung eine Schulung benötigen), zu 8 % aus Ausbildungszuschüssen (für Versicherte über 30, die keine berufliche Ausbildung haben), zu 6 % aus Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträgen und zu 20 % aus Beiträgen zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit AMM-Budget Das AMM-Budget (AVIG) umfasst die Bildungs- und die Beschäftigungsmassnahmen. Nicht darin enthalten sind die speziellen Massnahmen, deren Budget direkt vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) verwaltet wird. Im Jahr 2014 wurden 42 % (40 %) des AMM-Budgets für Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB), 41 % (42 %) für Bildungsmassnahmen (Kurse, kaufmännische Praxisfirmen) und 17 % (18 %) für Motivationssemester (SEMO) bereitgestellt Verträge nach BAMG Das kantonale Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) sieht eine Massnahme zur beruflichen Wiedereingliederung vor, deren Ziel es ist, die berufliche Wiedereingliederung von ausgesteuerten stellensuchenden Personen zu unterstützen, indem ihnen eine qualifizierende Beschäftigung bei einem Unternehmen, einer öffentlichrechtlichen Körperschaft oder einer nicht gewinnorientierten Institution oder Stiftung geboten wird. Von den 185 9

10 (115) Verträgen nach BAMG, die 2014 bewilligt wurden, gingen 42 % (57 %) an nicht gewinnorientierte Institutionen oder Stiftungen, Gemeinden und Dienststellen des Kantons und 58 % (43 %) an private Unternehmen. Die Verträge liefen durchschnittlich ungefähr 2,8 Monate. 2.4 Unterstützung für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung Das AMA unterstützt die Kommission für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung (KJS). Seit die KJS im Jahr 2007 geschaffen wurde, stellt ihr das Amt mehrere Arbeitskräfte zur Verfügung. Dazu zählen ein Projektleiter und eine Person für die Leitung des administrativen Bereichs hat eine neue Projektleiterin ihre Arbeit aufgenommen. Im Jahr 2014 konzentrierte sich die Arbeit der KJS auf die Resultate der Universität Freiburg, die das Case Management in der Berufsbildung beurteilt hat. Das Case Management soll die Betreuung von Jugendlichen optimieren, die Gefahr laufen, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden. Im Anschluss an diese Beurteilung wurden verschiedene Verbesserungsmassnahmen beschlossen, die 2015 umgesetzt werden. Die Plattform Jugendliche, die seit 2001 besteht, nimmt eine zentrale Rolle im kantonalen Betreuungssystem ein: Sie verweist die Jugendlichen an Übergangsmassnahmen (Motivationssemester, Vorlehre usw.) wurde der Präsident des Steuerungsausschusses der Plattform Jugendliche zum Mitglied der KJS ernannt. Damit werden die Synergien verstärkt, die für die Integration der Jugendlichen in die Arbeitswelt unerlässlich sind. 3 Arbeitsmarkt Der Kanton Freiburg zählt fast Vollzeitstelleneinheiten. Das Amt für den Arbeitsmarkt ist als kantonale Behörde zuständig für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetze in den Bereichen Arbeitnehmerschutz, entsandte Arbeitnehmende, Bekämpfung der Schwarzarbeit und flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. 3.1 Arbeitsinspektorat Die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren handeln im Rahmen von gezielten Aktionen oder auf Anfrage, um eine angemessene Gesundheits- und Sicherheitspolitik in den Unternehmen zu gewährleisten. Ihr Einsatzbereich umfasst: > die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie den Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen (jugendliche Arbeitnehmende, schwangere Frauen). > die Arbeitszeiten: Kontrolle der Arbeitszeit und Bewilligung von Nacht- und Sonntagsarbeit, von ununterbrochenem Betrieb, von mehrschichtiger Arbeit. > die Arbeitsräume: Kontrolle beim Bau und Umbau von Arbeitsräumen, Planbegutachtungen im Baubewilligungsverfahren für Unternehmen Sicherheit und Gesundheitsschutz Im Jahr 2013 haben die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren 329 (307) Betriebe kontrolliert, dies zum Teil in Zusammenarbeit mit dem SECO (Eidgenössische Arbeitsinspektion) und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA). Diese Kontrollen wurden ganz oder teilweise von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) vergütet. Das Arbeitsinspektorat hat ebenfalls 56 (35) Audits nach dem ASA-System durchgeführt (Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit), bei denen die Organisation und der Umgang mit der Sicherheit am Arbeitsplatz in den Unternehmen untersucht wurden. Das Arbeitsinspektorat spielt auch bei der Asbest-Prävention eine wichtige Rolle. Für Gebäude, die vor 1993 erbaut wurden und anschliessend umgebaut oder abgerissen werden, muss vor Beginn der Arbeiten zwingend eine 10

11 Gebäudediagnostik vorgelegt werden hat das Arbeitsinspektorat für 191 Dossiers, bei denen eine derartige Diagnostik verlangt wird, ein Gutachten erstellt. In Zusammenarbeit mit dem Interkantonalen Labor für Gesundheit am Arbeitsplatz (LIST) führte das Arbeitsinspektorat Untersuchungen im Bereich der Arbeitshygiene durch. Dabei wurde namentlich die Exposition gegenüber Metallstaub, Lösungsmittel und Schneidölen kontrolliert Abweichungen von der wöchentlichen Normalarbeitszeit Das Arbeitsinspektorat erteilt kurzfristige Bewilligungen (unter sechs Monaten). Über Abweichungen von der wöchentlichen Normalarbeitszeit während mehr als sechs Monaten entscheidet das SECO. Am stärksten betroffen sind das Baugewerbe und der Vertriebssektor. Das Arbeitsinspektorat hat eines der 16 (22) eingegangenen Gesuche abgelehnt, mit denen überwiegend Bewilligungen für Sonntagsarbeit und für Arbeit an Feiertagen beantragt wurden. Das Register der Industriebetriebe wurde folgendermassen angepasst: Eine neue Unterstellung und zwei Änderungen der Unterstellung wurden ausgesprochen; Befreiung wurde keine ausgesprochen. Bewilligungen erteilt durch das AMA Bewilligungen erteilt durch das SECO Nachtarbeit Sonntagsarbeit Durchgehender Betrieb Dreischichtige Arbeit Total Plangenehmigungen Betriebsbewilligungen Alle Vergrösserungs- und Umbauarbeiten, die von Industriebetrieben im Kanton durchgeführt werden, müssen vom Arbeitsinspektorat genehmigt werden, das anschliessend auch die Betriebsbewilligung erteilt. Bei nichtindustriellen Betrieben gibt das Arbeitsinspektorat im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens eine Stellungnahme ab. Vergrösserungen (Umbau) von Industriebetrieben Betriebsbewilligungen Nichtindustrielle Betriebe (inkl. Gutachten zu gefährlichen Stoffen Asbest) Total Arbeitsmarktinspektion Das AMA sorgt auf Freiburger Kantonsgebiet dafür, dass die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für Erwerbstätige, die vom Abkommen über den freien Personenverkehr (Freizügigkeitsabkommen, FZA) betroffen sind, eingehalten werden. Der Sektor Arbeitsmarktüberwachung ist für die Arbeitsmarktinspektion und die Beobachtung des Arbeitsmarkts in diesem Bereich zuständig, der folgende Arbeitnehmende betrifft: > entsandte Arbeitnehmende, die von einem EU-Unternehmen für maximal 90 Tage in die Schweiz entsandt werden; > Arbeitnehmende aus dem EU-Raum, die von einem schweizerischen Unternehmen für maximal 90 Tage eingestellt werden; > Selbstständigerwerbende aus dem EU-Raum. 11

12 3.2.1 Obligatorische Meldungen Die Arbeitgeber müssen Arbeitnehmende, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit eine Tätigkeit in der Schweiz aufnehmen, obligatorisch melden. Die Inspektoren haben 6778 (5811) Meldungen bearbeitet, die für 8924 (7792) Arbeitskräfte eingereicht wurden. Die Meldungen betrafen 3896 entsandte Arbeitnehmende, 3227 Arbeitsaufnahmen in der Schweiz (darunter mehrere über Agenturen) und 1801 selbstständige Dienstleistungserbringer. Die Arbeitnehmenden, die der obligatorischen Meldung unterstehen (< 90 Tage pro Jahr), stellen jedoch lediglich 823 (938) Vollzeitstellen dar. Dies entspricht etwas weniger als einem Prozent der im Kanton Freiburg registrierten Arbeitsplätze Kontrollen Die Arbeitsmarktinspektion kontrolliert ausschliesslich Bereiche, die nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt werden wurden insgesamt 388 (353) Kontrollen durchgeführt, bei denen 672 (739) Arbeitnehmende überprüft wurden. Die meisten dabei festgestellten Verstösse betrafen die Meldepflicht vor der Aufnahme einer Tätigkeit in der Schweiz. Es wurde kein missbräuchliches oder wiederholtes Lohndumping festgestellt Zur Beobachtung des Arbeitsmarkts wurde eine Marktumfrage zu den Lohnbedingungen durchgeführt, bei denen schweizerische und ausländische Arbeitnehmende im Gartenbau befragt wurden. Die Befragung der 220 Unternehmen und 1100 Angestellten ergab, dass die Löhne im Allgemeinen den Empfehlungen des Gesamtarbeitsvertrags für die grüne Branche (nicht allgemeinverbindlich erklärter GAV) und den branchenüblichen Löhnen entsprechen. Auch hier wurde kein missbräuchliches oder wiederholtes Lohndumping festgestellt. Im Rahmen ihrer Kontrollen bei ausländischen Unternehmen überprüfen die Inspektoren, ob branchenübliche Löhne gezahlt werden. Auf diese Weise konnte erwirkt werden, dass Franken an Lohngeldern zugunsten entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachgezahlt werden. Im Auftrag des Amts für Bevölkerung und Migration (BMA) hat der Sektor Arbeitsüberwachung zudem bei 80 Gesuchen von Unternehmen die Lohnbedingungen geprüft. Mit diesen Gesuchen beantragten die Unternehmen eine Aufenthaltsbewilligung für Erbringer grenzüberschreitender Dienstleistungen, die in eine Entsendebestätigung für die Arbeitnehmenden mündet. 3.3 Inspektion im Bereich Schwarzarbeit Das Amt ist die kantonale Vollzugsbehörde des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA). Die Inspektion im Bereich Schwarzarbeit kontrolliert die Arbeitgeber, um verschiedene Arten von Schwarzarbeit aufzudecken. Gegen das Gesetz verstösst, wer: > Arbeitnehmende nicht bei den obligatorischen Sozialversicherungen oder bei der Quellensteuer meldet; > ausländische Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitsbewilligung anstellt; > den Lohn von Personen, die Sozialleistungen beziehen (Arbeitslosenversicherung, IV), nicht deklariert. Die Inspektion im Bereich Schwarzarbeit besteht aus drei Inspektorinnen und Inspektoren des AMA sowie mehreren Inspektorinnen und Inspektoren im Bereich des Bauwesens, die dem Freiburgischen Prüfungsverband unterstellt sind. Das AMA hat diesem Verband mittels eines Leistungsauftrags die Kontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie in der Gebäudereinigung übertragen Kontrollen Die Inspektion im Bereich Schwarzarbeit hat 459 (509) Kontrollen durchgeführt, die insgesamt 1297 (1132) Arbeitnehmende betrafen. Dabei wurden 163 (144) Unternehmen angezeigt; 600 (348) Arbeitnehmende waren von diesen Anzeigen betroffen. Die strafbaren Handlungen betrafen hauptsächlich Verstösse im Bereich des Ausländerrechts. 12

13 3.3.2 Zusammenarbeit und Prävention Die Informations- und Präventionsarbeit im Bereich der Schwarzarbeit gehörte auch 2014 zu den Schwerpunkten. Eine neue Einlegemappe, die sich an die Arbeitgeber richtet und die Kerninformationen zur Schwarzarbeit enthält, kam im Berichtsjahr zu den Kommunikationsmitteln für die Präventionsarbeit hinzu. Sie ergänzt den Flyer, der allen Arbeiterinnen und Arbeitern bei den Kontrollen abgegeben wird. Im Rahmen der von GastroFribourg organisierten Ausbildung wurden für die Kandidatinnen und Kandidaten von Patenten für öffentliche Gaststätten fünf Kurse zum Thema Schwarzarbeit abgehalten. 3.4 Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih Das AMA erteilt die Bewilligungen für private Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe und beaufsichtigt diese Betriebe Bewilligungen Das Amt hat im Berichtsjahr 25 (30) Bewilligungen erteilt: 6 für die private Arbeitsvermittlung, 8 für den Personalverleih sowie 11 für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih. Zwei Bewilligungen wurden aufgehoben: eine wegen Betriebsschliessung und eine wegen der Übernahme durch ein anderes Unternehmen. Das AMA gab ferner zu 18 (10) Gesuchen für den grenzüberschreitenden Personalverleih und für die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung, die beim SECO eingereicht wurden, eine positive Stellungnahme ab. Die Zahlen für das Jahr 2014 zum vermittelten und verliehenen Personal waren bei Redaktionsschluss noch nicht verfügbar. Im Jahr 2013 vermittelten die privaten Arbeitsvermittler des Kantons Freiburg 816 Personen (2012: 898). Beim Personalverleih wurden im selben Jahr mit 6369 (6676) Personen Verträge über insgesamt Arbeitsstunden abgeschlossen (2012: ). Der Anteil ausländischer Personen, deren Dienstleistung vermittelt wurde, beläuft sich auf 71,1 % (69,2 %) und liegt somit leicht über dem Schweizer Durchschnitt von 64,1 % (62,4 %) Kontrollen Das AMA hat Untersuchungen durchgeführt, um die rechtswidrige Ausübung der privaten Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs zu bekämpfen und zu verhindern. Die bei den Kontrollen aufgedeckten Verstösse betrafen insbesondere die Form und den Inhalt der Verträge. Diese wurden korrigiert, damit sie den Standards und Weisungen entsprechen. Die Regelung der Arbeitszeit im Personalverleihvertrag gab ebenfalls häufig Anlass zu Bemerkungen. Zur Erinnerung: Das AMA und die Regionale paritätische Kommission Personalverleih für die Westschweiz, mit der das Amt eng zusammenarbeitet, kontrollieren die Lohnabrechnungen, die Vergütung von Spesen, die Arbeitszeiten usw. Die Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVV) hat mehrere Änderungen erfahren, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten sind. Sie betreffen namentlich die unentgeltlich ausgeübte Vermittlungstätigkeit von Bildungsinstitutionen, die Prüfung der Muster von Arbeits- und Verleihverträgen und die Verwertung der Kaution. 3.5 Arbeitsmarktobservatorium des Kantons Freiburg Das Arbeitsmarktobservatorium des Kantons Freiburg wird vom Amt für den Arbeitsmarkt und vom Amt für Statistik verwaltet. Es steht der tripartiten Aufsichtskommission über den Arbeitsmarkt zur Verfügung nahm der Kanton Freiburg an verschiedenen Erhebungen des Westschweizer und Tessiner Organs zur Beobachtung des Arbeitsmarkts (ORTE) teil, die im Auftrag der Westschweizer und Tessiner Konferenz der Arbeitsämter durchgeführt wurden: Broschüren über die «Quartalsindikatoren zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den Westschweizer Kantonen» (interne Publikation); 13

14 Bericht über das Baugewerbe; Studie über Arbeitslosigkeit und Nationalität (insbesondere über die Staatsangehörigen der EU-27); Aktualisierung der Daten zur «Entwicklung der Temporärarbeit in der Westschweiz» für 2013; Vierteljährliches Bulletin des Arbeitsmarktobservatoriums des Kantons Freiburg (Januar, April, Juli, Oktober 2014). Halbjährliches Bulletin des Arbeitsmarktobservatoriums des Kantons Freiburg (Januar, Juli 2014). Jahresbulletin des Arbeitsmarktobservatoriums des Kantons Freiburg (Januar 2014). Das Arbeitsmarktobservatorium des Kantons Freiburg war überdies an verschiedenen Projekten beteiligt. Dazu gehörten u.a. die Produktion von Statistiken für die Unterkommission für die Arbeitsmarktüberwachung sowie die Erstellung von Berichten für das SECO und die VWD. 3.6 Wirtschaftliche Landesversorgung Das AMA ist dafür zuständig, alle Massnahmen zu koordinieren, um im Krisenfall gewährleisten zu können, dass die Haushalte und Unternehmen ausreichend mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen versorgt werden. Das kantonale Organ für wirtschaftliche Landesversorgung (KOWL) nutzt, zusätzlich zu den Kompetenzen des AMA, die Kompetenzen mehrerer Dienststellen des Staats, unter anderem des Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt, des Amts für Umwelt, des Amts für Landwirtschaft und des Amts für Verkehr und Energie. Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit dieses Organs bildet das kantonale Gesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (WLG), das am 1. Mai 2012 in Kraft getreten ist. Die Kantone sind insbesondere aufgerufen, mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung in drei bestimmten Bereichen zusammenzuarbeiten, nämlich bei der Lebensmittelrationierung, der Heizölbewirtschaftung und der Treibstoffrationierung. Für die örtliche Umsetzung der Weisungen des Bundes und des Kantons im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung sind die Gemeinden zuständig. Das gestützt auf Artikel 3 WLG errichtete kantonale Organ ist der VWD angegliedert. Seine Mitglieder werden vom Staatsrat ernannt. Charles de Reyff, Dienstchef des AMA, leitet dieses Organ. 3.7 Kantonale Einigungsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeiten (ESKA) Das AMA ist für das Sekretariat der kantonalen Einigungsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeiten zuständig. Es koordiniert die Tätigkeiten dieser Stelle, die Schlichtungen und Schiedsverfahren bei Kollektivstreitigkeiten durchführt. Die von alt Staatsrat Michel Pittet geleitete Einigungsstelle musste 2014 in keinem Fall zwischen Sozialpartnern vermitteln. 14

15 4 Recht 4.1 Erstinstanzliche Verfügungen Im Jahr 2014 erstellte der Rechtsdienst in seiner Funktion als zuständige kantonale Amtsstelle 8635 (8218) Verfügungen und Rechtsgutachten im Bereich der Arbeitslosenversicherung: Einstellungen in der Anspruchsberechtigung Vermittlungsfähigkeit und andere Entscheide Erlass der Rückerstattungspflicht Rechtsgutachten zur Arbeitslosenversicherung Zweitinstanzliche Verfügungen Der Rechtsdienst registrierte ferner 549 (548) Einsprachen gegen Verfügungen des AMA. Er hat Verfügungen zu 663 (487) Einsprachen gefällt, wobei 59 % (58,95 %) der Einsprachen abgewiesen oder als unzulässig erklärt wurden. Insgesamt wurden 23,5 % (25,65 %) der Einsprachen gutgeheissen, 13,5 % (12,5 %) teilweise gutgeheissen und 4 % (2,9 %) als erledigt abgeschrieben. Im Jahr 2014 wurden beim Kantonsgericht 33 (28) Beschwerden gegen Verfügungen des AMA eingereicht. Gegen 4 Entscheide des Kantonsgerichts wurde zudem Beschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) eingereicht. Das Kantonsgericht fällte 19 (9) Entscheide und das EVG 3 Urteile. Insgesamt wurden 95,5 % (66,7 %) der Beschwerden abgewiesen oder als unzulässig erklärt, 4,5 % (0 %) gutgeheissen, keine (33,3 %) teilweise gutgeheissen und keine (0 %) als erledigt abgeschrieben reichte der Rechtsdienst in 37 (36) Fällen Stellungnahmen zur Begründung ein. 4.3 Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) leistet einen angemessenen Lohnersatz für Unternehmen, die aus wirtschaftlichen Gründen einen vorübergehenden Arbeitsausfall verzeichnen und Entlassungen vermeiden wollen. Die Arbeitslosenversicherung zahlt Entschädigungsleistungen, die einen Teil der Lohnkosten der vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmenden abdecken. Die Schlechtwetterentschädigung leistet Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle. Die Erwerbszweige, in denen Schlechtwetterentschädigungen bewilligt werden, sind hauptsächlich der Hoch- und Tiefbau, die Zimmerei, das Steinhauer- und Steinbruchgewerbe, der Geleise- und Freileitungsbau, die Umgebungsarbeiten, die Waldwirtschaft (sofern nicht Nebenzweig eines landwirtschaftlichen Betriebs) und die Sägerei. Insgesamt wurden 2014 im Kanton aufgrund von Kurzarbeit und Schlechtwetter ( ) Ausfallstunden registriert. Pro Monat waren durchschnittlich 45 (172) Arbeitnehmende von Kurzarbeit betroffen (siehe Tabelle auf Seite 16). Diese Zahl liegt deutlich tiefer als 2013, was ein Zeichen für die positive Entwicklung des Arbeitsmarkts ist. Allerdings ist sie immer noch höher als in den Jahren vor der Krise von 2008 (ungefähr im Jahr 2008 und im Jahr 2007). Die KAE werden für einen bis drei Monate bewilligt und können bis höchstens 12 Monate verlängert werden. 15

16 Ausfallstunden aufgrund von Kurzarbeit und Schlechtwetter im Kanton Freiburg und in der Schweiz in den Jahren 2013 und 2014 Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ausfallstunden CH 2013 CH CH 2013 CH 2014 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Weitere Tätigkeiten des Rechtsdiensts Der Rechtsdienst bietet interessierten Personen telefonisch oder in seinen Räumlichkeiten einen Beratungsdienst an. Er berät das Amt in all seinen Tätigkeitsbereichen und gibt gegebenenfalls Rechtsgutachten ab. Zudem erstellt er regelmässig rechtliche Texte, die für den reibungslosen Amtsbetrieb nötig sind. Im Jahr 2014 kamen zwei neue Tätigkeiten zu den bisherigen Aufgaben des Rechtsdiensts hinzu: die Betreuung der Dossiers, die er an den Vertrauensarzt am Institut IST in Lausanne weitergeleitet hat (4 Fälle im Jahr 2014), und der Informationsaustausch mit dem kantonalen Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) betreffend EU-/EFTA- Staatsangehörige mit L-, B-, oder G-Bewilligung (20 Fälle im Jahr 2014). Der Rechtsdienst entscheidet des Weiteren über die Einsprachen, die gegen die Verfügungen des Arbeitsinspektorats erhoben wurden. Zudem spricht er Verfügungen im Bereich des Entsendegesetzes (EntsG) aus und ist in Zusammenarbeit mit dem SECO für die Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen auf Kantonsebene zuständig. 16

17 5 Abteilung Organisation Die Abteilung hat die Produktion und Analyse von Statistiken neu organisiert. Für jede der offiziellen Statistiken und für die punktuellen Anfragen, die beim Amt eingehen, wurde eine ausführliche und für alle Mitarbeitenden der Abteilung zugängliche Dokumentation erstellt, um die kontinuierliche Produktion der Daten zu gewährleisten. Die Organisation des IT-Supports wurde ebenfalls angepasst. Die Plattform EasyVista, mit der die Einsätze priorisiert und besser nachverfolgt werden können, ist seit Mai im Betrieb. Zwischen Mai und Dezember wurden über 1100 Anfragen bearbeitet. Das Qualitätsmanagementsystem hat eine neue Benutzeroberfläche erhalten und ist nun in Form von Arbeitsprozessen aufgebaut. Die Dokumente aus den Jahren vor 2011 wurden komplett überarbeitet. Das Projekt «Nachhaltige Entwicklung» wurde 2014 nach der Umsetzung mehrerer Massnahmen abgeschlossen. So wurde das Abfallrecycling an allen Standorten des Amts optimiert, ein Mobilitätsplan eingeführt und eine Sensibilisierungskampagne für ein umweltbewussteres Verhalten realisiert. Die Abteilung führt Schulungen für die Projektleiterinnen und -leiter durch und unterstützt sie bei der Führung ihrer Projekte. Mit einer Bedarfsanalyse und der Durchführung von technischen Tests wurde im Berichtsjahr das Projekt zur Neugestaltung des Intranets lanciert. 6 Stabsdienste 6.1 Kommunikation Das Amt hat 2014 sein Angebot an Publikationen erweitert. Es hat das nötige Kommunikationsmaterial für die Integrationspools+ erarbeitet (Flyer, Broschüren usw.) sowie eine Broschüre für Studierende und Lernende veröffentlicht, die sie über ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nach der Ausbildung aufklärt. Die Kommunikation im Rahmen der Prävention von Schwarzarbeit richtete sich 2014 in erster Linie an die Unternehmen. Dafür wurde eine Informationsbroschüre für die Arbeitgeber im Kanton herausgegeben. Ferner verwalten die Stabsdienste den Ausstellungsraum Espace 25, der sich im Haus der Wirtschaft befindet. 6.2 Planung, Logistik und Informatik Für die Schaffung der Einheit Planung, Logistik und Informatik, die für das AMA eine langfristige Strategie in den Bereichen Informatik und Logistik festlegen soll, war die Erarbeitung von Arbeitsabläufen, Weisungen und Führungsinstrumenten nötig. Im Bereich der Telekommunikation des AMA wurden die Smartphones ersetzt und das neue System zur Synchronisation der Mobiltelefone und Tablet-PCs aktiviert. Zur besseren Ausnutzung der Bandbreite wurden die Netzwerkports, die Switches und die Telefone zum Teil ersetzt. Diese Arbeit wird 2015 fortgeführt. Der Druckerbestand wurde ebenfalls erneuert. Was die Logistik angeht, hat die Einheit mit den Vorbereitungen des Umzugs des RAV Nord, Seebezirk, begonnen, der für den Sommer 2015 vorgesehen ist. Sie hat die Büropläne aufgestellt, das Mobiliar ausgewählt und mit Besuchen von zwei RAV (Zürich und Biel) die Möglichkeiten für die Einrichtung der Büros verglichen. Gleichzeitig hat die Einheit ein Konzept rund um das «Standardbüro» erstellt, in dem die Bereiche Ergonomie und Sicherheit berücksichtigt werden. 6.3 Empfang Seit 2014 sind die Stabsdienste für den Empfang im Haus der Wirtschaft zuständig. Neue Arbeitsabläufe wurden erstellt, um die Anrufe und den Empfang der Besucher besser zu verwalten. Die Mitarbeiterinnen am Empfang haben neue Aufgaben erhalten. Sie bieten den anderen Abteilungen des Amts nun eine administrative Unterstützung. 17

18 6.4 Buchhaltung Die Stabsdienste sind für die Buchhaltung der vom Bund finanzierten Ressourcen sowie für die Buchhaltung des kantonalen Beschäftigungsfonds zuständig. Die Hauptaufgaben liegen in der Auszahlung der Löhne von Stellensuchenden, die im Rahmen eines Vertrags nach BAMG beschäftigt werden, und in der Erstellung von Arbeitgeberbescheinigungen, Lohnausweisen und AHV-, SUVA- oder Quellensteuerabrechnungen. Die Betriebskosten des Amts beliefen sich unter Berücksichtigung der kantonalen und der eidgenössischen Buchhaltungen auf 23,4 Millionen Franken. Aus dem kantonalen Beschäftigungsfonds wurden Franken zur Finanzierung von Massnahmen für Arbeitslose aufgewendet, die ihren Anspruch auf Leistungen des Bundes ausgeschöpft haben. Die Verträge nach BAMG bei Unternehmen kosteten Franken (abzüglich der Beteiligung der Unternehmen in Höhe von Franken), jene bei Institutionen Franken und jene bei Kanton und Gemeinden Franken. Am 31. Dezember 2014 verfügte der Fonds über Mittel in der Höhe von 13,2 Millionen Franken. 7 Personal Am 31. Dezember 2014 zählte das AMA 183 (180) Mitarbeitende (93 Frauen und 90 Männer), was 168,6 (165) Vollzeitstelleneinheiten entspricht. In den verschiedenen Abteilungen wurden 15 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt. In den verschiedenen RAV arbeiten insgesamt 123 Personen, 11 davon im Sektor Arbeitsmarktliche Massnahmen. Die Abteilung Arbeitsmarkt zählt 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das übrige Personal verteilt sich auf die Direktion des Amts (5), den Rechtsdienst (16), die Stabsdienste (11), die Abteilung Organisation (7) und die Personalverwaltung (2). Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten durchschnittlich 2,5 Weiterbildungstage in Anspruch nehmen, insgesamt waren dies 472 Tage. 6 (14) Personalberaterinnen und -berater wurden für die Ausbildung zur Erlangung des Fachausweises HR angemeldet. Des Weiteren nahmen 15 Personen an der halbtägigen Informationsveranstaltung teil, bei der sie in die Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsabläufe des Amts eingeführt wurden. Die krankheitsbedingte Abwesenheitsquote lag im Berichtsjahr bei 4 % (3,9 % im Vorjahr). 18

19 8 Nützliche Adressen Amt für den Arbeitsmarkt AMA Bd de Pérolles 25 Postfach Freiburg Telefon Fax Arbeitsinspektorat T F Inspektion im Bereich Schwarzarbeit T F T F ama@fr.ch Freier Personenverkehr und entsandte Arbeitnehmende Wirtschaftliche Landesversorgung Arbeitsmarktobservatorium des Kantons Freiburg Sekretariat der kantonalen Einigungsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeiten (ESKA) T F T F T F T F Massenentlassungen T F Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih T F Kurzarbeit und Schlechtwetter T F Arbeitsmarktliche Massnahmen Rte de Riaz Bulle T F

20 RAV Telefon Fax Vermittlungszentrale Zentrum T Integrationspool+ T Vermittlungszentrale Süd T Integrationspool+ T Vermittlungszentrale Nord T Integrationspool+ T RAV Zentrum Saanebezirk Rte des Arsenaux Fribourg orf@fr.ch RAV Süd Greyerzbezirk Rte de Riaz Bulle 2 orb@fr.ch RAV Süd Glanebezirk Place St-Jacques Romont orr@fr.ch RAV Süd Vivisbachbezirk Rte de Vevey Châtel-St-Denis orc@fr.ch RAV Nord Sensebezirk Schwarzseestrasse Tafers ort@fr.ch RAV Nord Seebezirk Bernstrasse 22 (ab Juli 2015: Alte Freiburgstr. 21) 3280 Murten orm@fr.ch RAV Nord Broyebezirk Rue Saint-Laurent Estavayer-le-Lac ore@fr.ch T F T F T F T F T F T F T F Impressum - Amt für den Arbeitsmarkt AMA Bd de Pérolles 25, 1701 Freiburg 20

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