Datenschutz und Polizeiarbeit im Zeitalter digitaler Medien und Technologien
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- Gerrit Oskar Schwarz
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1 Datenschutz und Polizeiarbeit im Zeitalter digitaler Medien und Technologien 8.Mai 2013 Chur
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3 Datenschutzbeauftragter Kanton Graubünden
4 Agenda 1. Datenschutz im Allgemeinen 2. Internet 3. Soziale und andere Netzwerke 4. Spezifische Fragen im Polizeidienst 5. Zusammenfassung
5 Agenda 1. Datenschutz im Allgemeinen 2. Internet 3. Soziale und andere Netzwerke 4. Spezifische Fragen im Polizeidienst 5. Zusammenfassung
6 Gesetzliche Gegebenheiten: Bundesgesetz über den Datenschutz ( ): Bundesorgane Private Kantonales Datenschutzgesetz ( ): Kantonsorgane Bezirksorgane Kreisorgane Gemeindeorgane
7 Grundsätze: Prinzip der Gesetzmässigkeit Prinzip der Verhältnismässigkeit Prinzip der Zweckgebundenheit Prinzip der Integrität Prinzip der Datensicherheit Prinzip der Transparenz
8 Definition Daten: Sämtliche Angaben, die sich auf eine Person beziehen Datenträger: Akten Notizen Tonbänder Videobänder Telefonnotizen elektronische Datenträger
9 Bearbeiten von Daten: Jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren Beschaffen Aufbewahren Verwenden Umarbeiten Bekanntgeben Archivieren Vernichten
10 Recht auf Auskunft Jede Person unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität hat das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Verweigerung/Einschränkung: gesetzl. Bestimmung gibt Möglichkeit wesentliches öffentliches Interesse steht gegenüber überwiegende schützenswerte Interessen Dritter Aufklärungsschaden
11 Akteneinsichtsrecht Überwiegende Interessen Dritter = Persönlichkeitsschutz der Dritten Auskunftspersonen Gewährspersonen Angaben von / über Familienangehörige Zusicherung der vertraulichen Behandlung Verweigerung der Einsichtnahme Einschränkung der Einsichtnahme Aufschiebung der Einsichtnahme Begründung der Verweigerung, Einschränkung oder Aufschiebung
12 Auskunft an Dritte Weitergabe von Personendaten Rechtsgrundlage vorhanden Rechtsgrundlage nicht vorhanden gewöhnl. Personendaten beso. schützenswerte Personendaten Unentbehrlichkeit zur Erfüllung der gesetzl. Aufgabe Einwilligung (ausdrücklich oder stillschweigend) gesetzl. Grundlage ausdr. Erwähnung in form. Gesetz Daten allgemein zugänglich ungerechtf. Verweigerung
13 Auskunft an Dritte 2 Gesetzl. Grundlage: - Art. 17 DSG - Art. 19 DSG Amtshilfe: Gegenseitige Hilfe, welche sich Verwaltungseinheiten bei der Erfüllung ihrer Aufgabe gewähren Voraussetzungen: Gesuch (nur im Einzelfall) Daten dienen zur Erfüllung einer gesetzl. Aufgabe Zweck der urspr. Datenbeschaffung nicht verletzt Beschaffung anderweitig nicht möglich Keine überwiegenden Drittinteressen
14 Abrufverfahren: Definition: Automatisiertes Verfahren, welches einem Dritten ermöglicht, über Daten ohne Intervention des bekannt gebenden Organs zu verfügen. ausdrückliche gesetzliche Grundlage allg. Hinweis genügt nicht
15 Datenschutzbeauftragter: Zuständigkeitsbereich Dienstleistungsstelle Aufgabenbereich Unabhängigkeit Sanktionsmittel
16 Agenda 1. Datenschutz im Allgemeinen 2. Internet 3. Soziale und andere Netzwerke 4. Spezifische Fragen im Polizeidienst 5. Zusammenfassung
17 Allgemeines Historie: 1958 ARPA (Advanced Research Projects Agency) 1969 ARPANet 1968 ALOHANet (Ethernet) 1979 CSNet (Computer Sciences Network) 1981 NSFNet (National Science Foundation) 1983 OSI (Open System Interconnection) 1993 World Wide Web Schöne neue vernetzte Welt
18 Internet und Wirtschaft
19 Der Weg eines durchs Internet? Original oder Fälschung??
20 Fälschungen was tun? Skeptisch sein Absender überprüfen Dubiose löschen ohne sie zu lesen
21 Agenda 1. Datenschutz im Allgemeinen 2. Internet 3. Soziale und andere Netzwerke 4. Spezifische Fragen im Polizeidienst 5. Zusammenfassung
22 Beispiele sozialer Netzwerke
23 Datenschutzbeauftragter Kanton Graubünden
24 Freunde
25 Freunde Freunde von Freunden
26 Facebook-Nutzer weltweit Stand April 2013
27 Entwicklung Nutzer facebook April 2013
28 Merksätze und Regeln Das Netz vergisst nichts! Respektiere andere! Erst denken, dann klicken! Zeig Dich nicht (zu offen)! Pass auf Dich auf! Weniger ist besser!
29 Agenda 1. Datenschutz im Allgemeinen 2. Internet 3. Soziale und andere Netzwerke 4. Spezifische Fragen im Polizeidienst 5. Zusammenfassung
30 Vorgaben Polizeigesetzgebung Graubünden Art. 27 PolG: Datenbearbeitung Art. 28 PolG: Daten über gewaltbereite Personen Art. 29 PolG: Datenübermittlung Art. 37 PolV: Geltungsbereich Art. 38 PolV: Datenerhebung (Abrufverfahren) Art. 40 PolV: Datenzugriff Art. 41 PolV: Datenaufbereitung und Löschung Art. 42 PolV: Einsichtsrecht
31 Bild- und Tonaufnahmen
32 Bild- und Tonaufnahmen Keine gesetzliche Grundlage vorhanden Unmittelbar drohende Gefahr muss bestehen (Art. 7 PolG) Vernichtung wenn kein Strafverfahren Schulungszwecke
33 Keine Anwendung KDSG im Strafverfahren Art. 2 Abs. 2 lit. c KDSG: hängige Strafverfahren Art. 12 lit. a StPO: Polizei als Strafverfolgungsbehörde Art. 306 StPO: Ermittlungsverfahren Art. 28 Abs. 1 EGzStPO: Mitwirkungspflichten von Behörden
34 Datenbearbeitung aufgrund Eidg. Rechts Erfolgt eine Datenbearbeitung aufgrund einer Ermächtigung im Eidgenössischen Recht (RIPOL, JANUS etc.) geht diese grundsätzlich dem kantonalen Recht vor.
35 DNA-Profil Gesetz Sehr liberal Anordnung durch Polizei Kein Deliktskatalog Massenuntersuchungen durch Richter angeordnet Info-System durch Bund betrieben Datenschutz wird nicht ausgehebelt
36 Fälle aus der Praxis Auskunft des Spitals an die Polizei Verwertung von Fotoaufnahmen Zugriff auf Daten der Einwohnerkontrolle
37 Agenda 1. Datenschutz im Allgemeinen 2. Internet 3. Soziale und andere Netzwerke 4. Spezifische Fragen im Polizeidienst 5. Zusammenfassung
38 Glücklicherweise liegt die Zukunft in der Zukunft
39 Datenschutzbeauftragter Kanton Graubünden
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