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1 Lizenzvertrag SOFTWARE ausschließliche Lizenz Nino Vrkic 2014 > Programmierer (Sites für PC, Notebook, Handy, RSS...) > Coach (IT, Projektmanagement...) > Autor (Personalrekrutierung...) DDipl. Betriebswirt (FH) N I N O V R K I C Seestr Illingen Deutschland ninovk@t online.de blog.ninovrkic.com

2 Zwischen FIRMA: VORNAME UND NAME: STRASSE UND HAUSNUMMER: PLZ UND STADT: TELEFON: E MAIL: POSITION: nachfolgend Lizenzgeber genannt und FIRMA: VORNAME UND NAME: STRASSE UND HAUSNUMMER: PLZ UND STADT: TELEFON: E MAIL: POSITION: nachfolgend Lizenznehmer genannt wird folgender Lizenzvertrag ausschließliche Lizenz geschlossen: Präambel Der Lizenzgeber ist alleiniger Inhaber und Verfügungsberechtigter über die Software Die Software ist patentiert. Das Patent wurde am angemeldet und erteilt. und in 1 Vertragsgegenstand 1.1 Gegenstand des Vertrags ist die Einräumung des Rechts auf Nutzung Herstellung, Gebrauch, Vertrieb ("Lizenz") der Vertragsschutzrechte und des Vertrags Know how. Seite 2 von 11

3 1.2 Vertragsschutzrechte sind "die Software" falls vorhanden: die inländische Patente Nr / Ausländischen Patente Nr /... (Aufzählung der Patente mit Angabe der Daten der Anmeldung, der Erteilung, der Offenlegung und des Geltungsbereiches) / die Patentanmeldungen vom 1.3 Es handelt sich dabei um eine ausschließliche Lizenz. 1.4 Der Lizenznehmer darf die Lizenz ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weder ganz noch zum Teil, weder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder erwerben, noch sonst wie übertragen noch an Dritte unterlizenzieren. 2 Vertragsgebiet 2.1 Die Lizenz wird für folgendes Vertragsgebiet erteilt:. 2.2 Herstellung, Gebrauch und Vertrieb des Lizenzgegenstands außerhalb des Vertragsgebietes ist dem Lizenznehmer nicht gestattet. 3 Sachlicher Lizenzbereich 3.1 Die Lizenz erstreckt sich auf den gesamten Anwendungsbereich der Erfindung, wie sie in der Präambel umschrieben ist, einschließlich technischer Weiterentwicklungen, soweit sie das vertragsgegenständliche technische Gebiet betreffen. 3.2 Als unter die Lizenz fallender Gegenstand (Lizenzgegenstand/Lizenzprodukt) gilt jeder/gegenstand/jedes Produkt, der/das unter mindestens einen Patentanspruch fällt. 4 Lizenzgebühr 4.1 Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber als Gegenleistung für die Einräumung und Ausübung der Lizenz eine Umsatz Lizenzgebühr nach Maßgabe von 4.2. Umsatz im Sinne dieser Bestimmung sind die Netto Verkaufspreise. 4.2 Die Lizenzgebühren betragen bei Quartalsumsätzen bis zu EUR %, bis zu EUR %, bis zu EUR %, ab EUR %. Seite 3 von 11

4 4.3 Die Lizenzgebühren werden mit dem Tag der Rechnungsstellung des Lizenznehmers fällig, wobei Zahlungsausfälle die Höhe der Lizenzgebühren nicht beeinflussen. 4.4 Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Mindestlizenzgebühr. Die Mindestlizenzgebühr beträgt im ersten Jahr im zweiten Jahr im dritten Jahr ab dem vierten Jahr EUR, EUR, EUR, EUR. Die Mindestlizenzgebühr wird am für das zurückliegende fällig. Bereits geleistete Lizenzgebührenzahlungen nach 4.1 werden vollumfänglich angerechnet. 4.5 Sämtliche Umsatzsteuern und indirekte Steuern, die auf die Lizenzzahlungen entfallen, gehen zu Lasten des Lizenznehmers. Sämtliche direkte Steuern sind vom Lizenzgeber zu tragen. 5 Buchführung 5.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet über die Herstellung, den Gebrauch und Vertrieb von Lizenzgegenständen gesondert Buch zu führen. Aus dieser Buchführung müssen die genaue Anzahl der von ihm aufgrund dieses Vertrags hergestellten Gegenstände, die Empfänger und Lieferdaten sowie sonstige wesentliche Umstände, wie sie sich aus 4.1 ergeben, ersichtlich sein. 5.2 Der Lizenzgeber darf mal pro Jahr die Richtigkeit der Buchführung durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten, wie etwa einem Rechtsanwalt, prüfen lassen. Die Kosten für diese Überprüfung trägt der Lizenznehmer falls sich Unrichtigkeiten ergeben sollten. Falls die Überprüfungen solche Unrichtigkeiten nicht ergeben, so trägt der Lizenzgeber die Kosten für die Überprüfung. 6 Abrechnung und Zahlung 6.1 Der Lizenznehmer hat über die Lizenzgebühr vierteljährlich innerhalb eines Monats nach jedem Abrechnungszeitraum abzurechnen. Innerhalb des gleichen Zeitraumes hat der Lizenznehmer die fällige Lizenzgebühr auf das Konto des Lizenzgebers zu überweisen. Die Überweisung erfolgt in der Währung des Landes, in dem der Lizenzgeber seinen Sitz hat. Sämtliche Überweisungskosten gehen zu Lasten des Lizenznehmers. Als Wechselkurs gilt der letzte Tag des jeweiligen Abrechnungsquartals. 6.2 Ab dem Fälligkeitstag werden Verzugszinsen in Höhe von % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Seite 4 von 11

5 Höhere Zinsen können bei Nachweis berechnet werden. 6.3 Ist dem Lizenznehmer das Recht zur Unterlizenzierung eingeräumt und stimmte der Lizenzgeber der Unterlizenzierung zu, muss der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine Abrechnung über die Umsätze des/der Unterlizenznehmers vorlegen und die sich aus 4 ergebende Lizenzgebühr an den Lizenzgeber zahlen. 7 Ausübungspflicht 7.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Lizenz auszuüben. Der Lizenznehmer muss die Herstellung eines unter die Lizenz fallenden Gegenstands bis spätestens zum aufnehmen. 7.2 Sollte die Umsatzentwicklung in der Weise hinter den Erwartungen der Vertragsparteien zurückbleiben, dass die nach 4.2 zu berechnende Lizenzgebühr deutlich weniger ist als die in 4.4 vereinbarte Mindestlizenzgebühr ab dem zweiten Jahr, behält sich der Lizenzgeber vor, die ausschließliche Lizenz (innerhalb einer Frist von Monaten) zum darauf folgenden Kalenderjahr durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer in eine einfache Lizenz umzuwandeln. 7.3 Wandelt der Lizenzgeber die ausschließliche Lizenz in eine einfache Lizenz um, ist der Lizenznehmer nicht mehr zur Zahlung der Mindestlizenzgebühr nach 4.4 des Vertrags verpflichtet. 8 Qualitätsvorgaben und Qualitätskontrolle 8.1 Der Lizenznehmer muss den Lizenzgegenstand in der gleichen Qualität wie der Lizenzgeber herstellen. 8.2 Die Mindeststandards und Vorgaben des Lizenzgebers ergeben sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieses Vertrags ist. 8.3 Der Lizenzgeber darf die Einhaltung der Mindeststandards und der Qualitätsvorgaben überwachen und im Jahr Qualitätskontrollen der Herstellung der Lizenzgegenstände durchführen. 8.4 Ergibt die Qulitätskontrolle, dass nach Auffassung des Lizenzgebers der hergestellte Lizenzgegenstand nicht die vorgegebenen Mindeststandards einhält und damit minderwertig und mangelhaft ist, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Vertrieb dieses minderwertigen Lizenzproduktes zu untersagen. 8.5 Gegenüber Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung stellt der Lizenznehmer den Lizenzgeber frei. Dasselbe gilt für Werbebehauptungen des Lizenznehmers über das lizenzierte Produkt. Seite 5 von 11

6 9 Unterstützung 9.1 Der Lizenzgeber nimmt Mitarbeiter des Lizenznehmers in seinen Betrieb auf, um sie in Bezug auf die Herstellung, des Gebrauchs und Vertriebs anzulernen. Der Lizenznehmer übernimmt für diese Einarbeitung alle Kosten seiner Mitarbeiter und zahlt dem Lizenzgeber einen Pauschalbetrag von und Mitarbeiter. Die Einarbeitung ist auf Mitarbeiter und Tage pro Mitarbeiter begrenzt. 9.2 Die dem Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen bleiben auch nach Übergabe an den Lizenznehmer Eigentum des Lizenzgebers und sind daher unverzüglich und vollständig nach Vertragsbeendigung zurückzugeben. 10 Herstellungs und Vertriebsgenehmigung 10.1 Soweit geboten, wird der Lizenznehmer den Lizenzgeber informieren, ob und inwieweit im Vertragsgebiet Herstellung, Gebrauch und/oder Vertrieb des Lizenzgegenstands einer Genehmigung bedürfen Falls die Lizenzgegenstände im Vertragsgebiet ganz oder teilweise nicht ohne Genehmigung hergestellt, gebraucht und/oder vertrieben werden dürfen, ist es Angelegenheit des Lizenznehmers, die Genehmigung zu erwirken und alle dafür erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen. Ohne eine notwendige Genehmigung darf der Lizenznehmer die Lizenzgegenstände in den betreffenden Staaten nicht herstellen, gebrauchen und/oder vertreiben Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer soweit wie möglich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens unterstützen. Er haftet nicht für die Versagung der Genehmigung Der Lizenznehmer übermittelt dem Lizenzgeber eine Kopie des Antrags auf Genehmigung und der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständige nationale Behörde Sollte die Genehmigung spätestens Jahre nach Abschluss dieses Vertrags nicht vorliegen, obwohl der Lizenznehmer alle hierfür erforderlichen Anstrengungen unternommen hat, kann der Lizenznehmer den Lizenzvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. 11 Geheimhaltung 11.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle ihm vom Lizenzgeber übergebenen Unterlagen, ausgetauschten Informationen und erworbenen Kenntnisse, die diesen Vertrag und seine Durchführung betreffen, geheim zu halten, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht des Lizenznehmers gilt auch nach Vertragsbeendigung fort Der Lizenznehmer muss auch seine Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung für die Mitarbeiter des Lizenznehmers muss diesen auch für Seite 6 von 11

7 die Zeit nach Beendigung ihres Arbeitsvertrags auferlegt werden Der Lizenznehmer muss alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Lizenzgegenstand stehen, vor dem Zugriff Unbefugter sichern und gesichert aufbewahren. 12 Werbemaßnahmen 12.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Vertrieb der Lizenzgegenstände im Vertragsgebiet angemessen zu bewerben und dafür jährlich des Jahresumsatzes nach 4.2 als Werbungskosten aufwenden. Geeignete Werbemaßnahmen sind beispielsweise die Schaltung von Anzeigen in relevanten Fachzeitschriften, Ausstellung auf relevanten Messen, ohne hierauf beschränkt zu sein Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber regelmäßig und unaufgefordert über Umfang, Inhalt und Kosten informieren. 13 Kennzeichnungspflicht 13.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle von ihm hergestellten Lizenzgegenstände mit der Kennzeichnung des Wortlauts "hergestellt unter Lizenz der Firma " und mit einer dauerhaft lesbaren, fortlaufenden Nummer zu versehen Die Größe der Kennzeichnung auf den Lizenzgegenständen und der Verpackung beläuft sich auf. 14 Veränderung und Weiterentwicklung durch den Lizenznehmer 14.1 Der Lizenznehmer darf den Lizenzgegenstand nicht konstruktiv ändern, wenn er nicht vorher die schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers hierzu eingeholt hat Der Lizenznehmer kann die Lizenzprodukte weiterentwickeln. Er ist zur Weiterentwicklung aber nicht verpflichtet Sollte der Lizenznehmer die Lizenzprodukte fortentwickeln, hat der Lizenznehmer den Lizenzgeber hierüber schriftlich/mündlich zu informieren Im Fall der Weiterentwicklung des Lizenzgegenstands durch den Lizenznehmer ist der Lizenzgeber berechtigt, die Weiterentwicklung durch Lizenznahme zu nutzen Wird durch die Fortentwicklung durch den Lizenznehmer eine schutzrechtsfähige Erfindung geschaffen, kann der Lizenznehmer diese in Ländern seiner Wahl selbst anmelden oder dem Lizenzgeber die Möglichkeit dazu insoweit einräumen, wie ihm hieran eine einfache unentgeltliche Lizenz im Umfang von 1 3 eingeräumt wird. Meldet der Lizenznehmer die schutzrechtsfähige Erfindung selbst an, räumt er dem Lizenzgeber hieran eine einfache unentgeltliche Lizenz für den Bereich außerhalb des Vertragsgebietes ein. Der Lizenzgeber ist zur Unterlizenzierung nicht berechtigt. Seite 7 von 11

8 15 Veränderungen und Weiterentwicklung durch den Lizenzgeber 15.1 Der Lizenzgeber kann die Lizenzprodukte weiterentwickeln. Er ist hierzu aber nicht verpflichtet Sollte der Lizenzgeber die Lizenzprodukte verbessern und weiterentwickeln, muss der Lizenzgeber den Lizenznehmer hierüber informieren. Dies gilt auch, wenn die Verbesserung und die Fortentwicklung zu einer neuen Patentanmeldung führen Im Falle der Weiterentwicklung der Lizenzprodukte durch den Lizenzgeber muss der Lizenzgeber die Fortentwicklung an den Lizenznehmer lizenzieren Werden die Weiterentwicklungen durch den Lizenzgeber als Schutzrecht angemeldet oder werden darauf Schutzrechte erwirkt, räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer hieran eine unentgeltliche Lizenz ein. Der Umfang dieser Lizenz im Übrigen ergibt sich aus 1 3. Der Lizenznehmer kann die Lizenz an diesem Schutzrecht ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb ab Bekanntgabe der Anmeldung der Weiterentwicklung als Schutzrecht erfolgen. 16 Gewährleistung 16.1 Der Lizenzgeber erklärt und versichert, dass er allein berechtigt ist, über die Vertragsschutzrechte zu verfügen; ihm keine Rechte Dritter bekannt sind, die der Einräumung der Lizenz entgegenstehen würden; ferner ihm keine Rechtsmängel am Vertragsschutzrecht, eine Abhängigkeit von Schutzrechten Dritter sowie Sachmängel der Erfindung bekannt sind Eine darüber hinausgehende Haftung übernimmt der Lizenzgeber nicht Sollte der Lizenzgeber von Dritten aus der Verletzung von Rechten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung in Anspruch genommen werden, so stellt der Lizenzgeber den Lizenznehmer im Umfang der Bestimmungen dieses Vertrags nach 18 frei. 17 Aufrechterhaltung des Schutzrechtes und Verzicht auf das Schutzrecht 17.1 Der Lizenzgeber wird die Vertragsschutzrechte für die Dauer des Vertrags auf eigene Kosten aufrechterhalten Verzichtet der Lizenzgeber ganz oder teilweise auf eines oder mehrere der Vertragsschutzrechte, ist er verpflichtet, diese zunächst dem Lizenznehmer zur unentgeltlichen Übernahme anzubieten. Seite 8 von 11

9 18 Wettbewerbsverbot Der Lizenznehmer verpflichtet sich, weder Produkte herzustellen noch zu vertreiben, die dem Lizenzprodukt entsprechen oder vergleichbar sind, noch sich an Unternehmen zu beteiligen, die solche Produkte herstellen, gebrauchen vertreiben. 19 Vertragsdauer 19.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft Der Vertrag hat eine Laufzeit von Jahren. 20 Kündigung aus wichtigem Grund Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Vertrag vor Ende der vereinbarten Vertragsdauer fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer die Lizenzgegenstände außerhalb des Vertragsgebietes herstellt, gebraucht vertreibt, minderwertige Lizenzgegenstände, dass heißt mit den Qualitätsvorgaben unvereinbare Lizenzgegenstände herstellt, gebraucht oder vertreibt, die Geheimhaltungsverpflichtung verletzt oder nicht rechtzeitig oder unvollständig über die geschuldeten Lizenzgebühren Abrechnung erteilt. 21 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 21.1 Auf den Lizenzvertrag findet deutsches Recht Anwendung Erfüllungsort ist der Sitz des Lizenzgebers: 21.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Durchführung ist Der Lizenzgeber ist daneben berechtigt, für Streitigkeiten aus diesem Vertrag den Lizenznehmer vor dem örtlich zuständigen Gericht seines Heimatstaates in Anspruch zu nehmen. 22 Nebenabreden Die Parteien sind sich darüber einig, dass außerhalb dieses Vertrags keine Nebenabreden getroffen wurden. Seite 9 von 11

10 Ort und Datum: Lizenzgeber: Ort und Datum: Lizenznehmer: Anlagen Vorgabenliste für Vertragsgegenstände Seite 10 von 11

11 Lizenzvertrag Software Vorgabenliste für Vertragsgegenstände Kontrolle Mindeststandards: Vorgaben: Zahl/Jahr : Typ Werk: Löschen Seite 11 von 11 Details: Menge:

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