Stabilitätspaket Interne Kurzbewertung 1. KONSOLIDIERUNGSPFAD INTERN FHP/

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1 Stabilitätspaket Interne Kurzbewertung Eine erste Bewertung kann nur auf Basis vorliegender Papiere getroffen werden, die unvollständige Angabenenthalten. Gesetzesentwürfe für steuerliche und andere Regelungen und Finanzrahmengesetz liegen nicht vor. 1. KONSOLIDIERUNGSPFAD Auffallend ist, dass bis 2016 die Vorgabe eines strukturellen Defizits von 0,45% des BIP noch nicht erreicht ist. Die Schuldenbremse wirkt allerdings ab Die Konsolidierung im Jahr 2012 ist erwartungsgemäß gering. 1

2 2. GRUNDSÄTZLICHES ZUR KONSOLIDIERUNG Grundsätzlich zu begrüßen sind die Einsparungen in den Bereichen Verwaltung, Pensionen und Gesundheit. Setzt man die Konsolidierungsmaßnahmen in Relation zu den Staatsausgaben zeigt sich, dass die WKÖ-Forderung nach 5 %igen Einsparungen bei Bund, Länder und Gemeinden nicht erfüllt wird. Hätte man den Konsolidierungsbedarf von 26,46 Mrd. rein ausgabenseitig bewerkstelligen wollen, wäre eine Einsparung von 3,6% der Staatausgaben notwendig gewesen. Bund inkl. SV Länder+Gemeinden Gesamtstaat Konsolidierungsbedarf laut vorliegenden Informationen zum Sparpaket 21,25 Mrd. = 4,9 % der Ausgaben des Bundes 5,2 Mrd. = 2,3 % der Ausgaben der Länder und Gemeinden 26,46 Mrd. = 3,5 % der Staatsausgaben Einsparungsbedarf unter Berücksichtigung der geplanten steuerlichen Maßnahmen 15,8 Mrd. = 3,6% der Ausgaben des Bundes 3,2 Mrd. = 1,4% der Ausgaben der Länder und Gemeinden 19 Mrd. = 2,6 % der Staatsausgaben Soweit Zahlen öffentlich verfügbar sind, beläuft sich das Verhältnis Einnahmenerhöhungen zu Ausgabeneinsparungen 36% zu 64% unter Einrechnung der Ertragsanteile der Länder und der Sozialabgabenerhöhungen (rund 9,2 Mrd. Euro zusätzliche Einnahmen). 1 Die Abgabenquote dürfte sich um knapp 0,7%-Punkte ab dem Jahr 2013 erhöhen. Stabilitätspaket Kumulier t Konsolidierung Ausgaben- Seite in Mio. * Konsolidierung Einnahmen- Seite in Mio Anteil der Ausgabeneinsparungen in %* 65% 55% 64% 66% 68% 63,9% Anhebung der Abgabenquote in % des BIP 0,08% 0,69% 0,61% 0,61% 0,70% *Zeitreihen sind teilweise unvollständig, daher wurden grobe Näherungsrechnungen ausgeführt. Es ist unklar: Was kommt vom Bund, was von den Ländern? Was sind bei den Ländern Einnahmen, und was Ausgaben? Auf Basis der nicht komplett vorliegenden Zahlen schwankt der Anteil der Ausgabeneinsparungen am gesamten Konsolidierungspaket zwischen 55% im Jahr 2012 und 68% im Jahr Die Einnahmenseite dürfte die Abgabenquote bis maximal 0,7%-Punkte 1 Das kumulierte (ausgabenseitige) Konsolidierungsvolumen dürfte überschätzt sein, da die Ertragsanteile der Länder als erhöhte Steuereinnahmen und gleichzeitig als Einsparungen bei den Ländern geführt werden dürften. Dies ist noch zu verfizieren. 2

3 des BIP belasten. Sie beläuft sich aktuell auf 43,8% und steigt mit diesen weiteren Belastungen voraussichtlich auf deutlich über 44% des BIP. INTERN Mehreinnahmen (Mio. Euro) Kumuliert Budgetkonsolidierung Budgetkonsolidierung Gesamt Ausgabeneinsparungen (Mio. Euro) Budgetkonsolidierung Budgetkonsolidierung Gesamt Anteil der Ausgabeneinsparung an der Konsolidierung 55% 55% 54% 59% 61% 62% 59% Wenn beide Konsolidierungspakete zusammen betrachtet werden auch diese Berechnungen beruhen auf unvollständigen Daten - dann ergibt sich im Schnitt ein Verhältnis von 55 bis 62% Ausgbeneinsparungen zu 38 bis 45% Einnahmenerhöhungen. Die großen Brocken verteilen sich wie folgt: Gesamtaufstellung Ausgabeneinsparungen (Mio. ) Dienstrecht und Verwaltung 2.544,0 Pensionen Arbeitsmarkt 5.846,8 Gesundheitsbereich 1.372,0 Staatliche Unternehmungen, Förderungen 3.492,0 Steuerliche Maßnahmen - Ausgabeneinsparungen 476,0 Beitrag Länder und Gemeinden (ohne Erhöhunge Ertragsanteile) 2.629,0 Ausgaben gesamt ,8 Einnahmenseitige Belastung Brutto (Abgaben und Steuern) 9.167,1 3. EINSPARUNGEN BEI DER BUNDESREGIERUNG, NATIONALRAT UND BUNDESRAT Reduktion der Zahl der Mitglieder der Bundesregierung, des Nationalrats und des Bundesrats (um rund 10 Prozent). Diese sind ein symbolischer Akt und bringen keinen nennenswerte Beträge. 4. LÄNDER Die Länder haben gefordert, dass der Finanzausgleich bis 2016 verlängert wird und dass Sie bei allen Einnahmeerhöhungen partizipieren. 3

4 5. DIENSTRECHT UND VERWALTUNG Die Verwaltungsreform betrifft grundsätzlich nur den Bund. Das größte Potenzial der Verwaltungsreform liegt in einer umfassenden Staats- und Verwaltungsreform, die alle föderalen Ebenen erfasst. Diese ist aus dem vorliegenden Papier nicht ableitbar. In den ÖVP-Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass rund die Hälfte der Rechnungshofvorschläge zu Einsparungen aufgegriffen wird. Der Bildungsverwaltungsbereich ist im Papier komplett ausgespart. Die OECD bescheinigt Österreich hohe Bildungsausgaben bei geringer Effizienz (vgl. PISA-Ergebnisse). Es finden sich einige weiche Punkte wie Optimierung der Meldeprozesse, einheitliche IT- Standards. Besonders bei diesen Punkten ist auf eine konsequente und zeitgerechte Umsetzung zu achten, sowie Kosten-Controlling durchzuführen. 6. PENSIONEN UND ARBEITSMARKT Von den 7,3 Mrd. Euro im Pensions- und Arbeitsbereich kommen von der Einnahmenseite 1,7 Mrd. Euro. Die Arbeitskosten über Sozialabgaben werden wieder weiter erhöht, obwohl Österreich im OECD-Vergleich im NEGATIVENSpitzenfeld liegt. Das Pensionen- und Arbeitsmarktpaket enthält nennenswerte Belastungen für die Selbstständigen und Arbeitgeberunternehmen (rd. 1,7 Mrd. Euro). Pensionen Arbeitsmarkt Gesamt (Mio. Eur) Beitragsharmonisierung im Pensionsrecht der gewerblichen und bäuerlichen Wirtschaft Beitragsrechtsänderung im Pensionsrecht der gewerblichen Wirtschaft ,6 28,2 27,6 83,4 Gebühr bei arbeitgeberbedingter Beendigung des Dienstverhältnisse (Experience Rating) Anhebung des Beitragssatzes im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) von 2% auf 5% Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung ALV-Beiträge bis zum Pensionsanspruch ,8 53,9 55,3 57,4 218, ,5 56,7 193,9 303,1 4

5 Anhebung der 0 12,6 13,3 13, ,2 Höchstbeitragsgrundlage in der ALV Summe 0 303,4 360,3 413,5 579,9 1657,1 INTERN Angeführte strukturelle Pensionsreformmaßnahmen sind: Moderate Pensionsanpassungen in den Jahren 2013 und 2014 Kontogutschriftmodell ab 2014 Anhebung der Anspruchsvoraussetzungen in der Korridorpension und Hacklerregelung Pensionen ÖBB Systemumstellung bei der Invaliditätspension Pensionen Struktureffekt Entfall von Blockzeitvereinbarungen bei der Altersteilzeit Bei der Umstellung der Invaliditätspension wird lediglich angeführt, dass dies zu Mehrkosten führt. Diese Kosten sind allerdings nicht ausgewiesen. Auf der Ausgabeneinsparungsseite werden im Durchschnitt jährlich rund 1,2 Milliarden Euro eingespart. Angesichts dieser Zahlen ist schwer nachvollziehbar, wie bis 2020 das effektive Pensionsantrittsalter um 4 Jahre angehoben werden soll. Bei den Pensionen ist auf der Ausgabenseite wesentlich mehr drinnen! Im Forderungspapier der WKÖ findet sich u.a.: Frühpensionen betrifft Bund (Maximalforderung) -> wurde zum Teilangepasst Eine mögliche Maßnahme ist die Abschaffung aller vorzeitigen Alterspensionen (Hackler-, Korridor- und Schwerarbeitspension) bzw. zumindest die Anhebung der Altersgrenzen für den Zugang um jeweils ein Jahr. Ersparnis: Ein Jahr bringt ca. 100 Mio. Euro, die Abschaffung ca. 620 Mio. Euro pro Jahr; kurzfristig ergeben sich weitere positive Effekte bei SV- und Lohnsteuereinnahmen. Vorzeitige Angleichung des gesetzlichen Frauenpensionsalters betrifft Bund, voraussichtlich Verfassungsmehrheit notwendig (Maximalforderung) -> wurde gar nicht umgesetzt Das Pensionsalter der Frauen wird nach derzeitiger Rechtslage von 2024 bis 2033 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben.wird die Angleichung um 10 Jahre vorgezogen, bringt das ceteris paribus im Zeitraum 2014 bis 2023 eine Ersparnis von ca. 75 Mio. Euro im ersten Jahr, ca. 750 Mio. Euro im letzten Jahr. 5

6 Nachhaltigkeitsautomatismus - betrifft Bund (Maximalforderung) > dürfte nicht umgesetzt sein - Steigt die Lebenserwartung, steigt automatisch das Pensionsantrittsalter oder sinkt ceteris paribus der Pensionsanspruch bei Pensionsantritt. Ein solches Instrument wäre nachhaltig, würde die ständig notwendigen Pensionsreformen und änderungen ablösen und damit auch Vertrauen in das Pensionssystem schaffen. - Steigt die Anzahl der Pensionisten im Vergleich zu den Erwerbstätigen, werden die bestehenden Pensionen geringer erhöht oder sogar gekürzt. Einsparungseffekt: Im ersten Jahr ca. 120 Mio. Euro, im zweiten 240 Mio. Euro, im dritten 360 Mio. Euro, etc. 7. GESUNDHEITSBEREICH Abschluss einer Vereinbarung gem. Art. 15a BV-G zwischen Bund, Ländern und SV über ein gemeinsam vereinbartes Zielsteuerungssystem betr. eine integrative Gesundheitsplanung und Steuerung des stationären und ambulanten Bereichs. Dazu liegen keine weiteren Ausführungen vor. 8. FÖRDERUNGEN Striktere Kontrolle bei Forschungsprämien Strengere Kontrolle der indirekten Forschungsförderung. Das in Diskussion befindliche verpflichtende Gutachten der FFG zur Inanspruchnahme der Forschungsprämie würde einen erheblichen Mehraufwand für die Unternehmen bedeuten.verschlechterungen im wichtigen Zukunftsinvestitionsbereich Forschung sind hochproblematisch. (200 Mio. Euro sollen dadurch zusätzlich eingenommen werden.) Ein Einschränkung der Unternehmensförderung fand durch die Streichung der Überweisung der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktpolitik statt (88 Mio. Euro). Förderpyramide Klare Zuständigkeiten bei den Förderungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Etwa die Förderungen der Mikrofinanzierung sind derzeit in den Bundesländern sehr uneinheitlich. Ein bestimmtes Mindesniveau sollte jedenfalls gewährleistet werden. Die Förderpyramide greift erst im Jahr Unklar ist, wer die Fördereinsparungen lukriert und welche Förderungen betroffen sind (Bund oder Länder?). Auch steht die Forderung der Länder nach einer Verlängerung des Finanzausgleichs möglicherweise im Widerspruch zu einer rechtzeitigen Umsetzung der der Förderpyramide (15a-Vereinbarung notwendig). Grundsätzlich könnte man schon vor 2015 mit Pilotprojekten beginnen. 6

7 9. STEUERLICHE MAßNAHMEN Vorab ist festzuhalten, dass aufgrund der knappen Beschreibung der steuerlichen Maßnahmen nur eine sehr grobe Beurteilung abgegeben werden kann.auffallend ist, dass insbesondere die Sektoren Bauwirtschaft, Immobilienwirtschaft, Banken- und Versicherungswirtschaft die stärksten Lasten zu tragen haben. Schließung von Steuerlücken Umwidmungsabgabe und Liegenschaftsbesteuerung Veräußerungsgewinne bei privaten Personen sind derzeit nach Ablauf der Spekulationsfrist (1 Jahr, 10 Jahre Immobilien) steuerfrei. Eine Veräußerungsgewinnsteuer für Immobilien für Private schränkt die Attraktivität von Immobilieninvestments ein. Die Spekulationsfrist bei Immobilienveräußerung wird abgeschafftausgenommen aus neuer Regelung bleiben Hauptwohnsitze, Immobilien, die nach dem gekauft wurden, bleiben steuerverfangen, Wertzuwachs aus dem Verkauf wird mit 25% besteuert. Besteuerung bei Erwerb vor dem Stichtag: bei Immobilien mit vorhergehenden Umwidmungen vor % des Verkaufspreises, bei Immobilien ohne Umwidmungen 3,5% auf die Verkaufssumme. Nachteile für Immobilienbranche und Bauwirtschaft sind zu erwarten. Auch im Tourismus besteht hohe Sensibilität. [Interne Anmerkung:Im Begutachtungsverfahren ist darauf zu achten, ob es auch zu einer Änderung der steuerlichen Behandlung bei den stillen Reserven bei Grund und Boden für 4/1 und 4/3 Ermittlern (Freiwillige Bilanzierer,Einnahmen-Ausgaben-Rechnern) kommt. Dies ist eine wichtige Steuerbegünstigung für Kleinunternehmen und für Betriebsübergaben.] Gruppenbesteuerung-Beschränkung der Verlustabschreibung bei Gruppenmitgliedern und ausländischen Betriebsstätten Dem Vernehmen nach dürfte es in der Praxis eine Gestaltungsmöglichkeit auf der Basis der Anwendung unterschiedlicher Rechtssysteme für die Zurechnung des Auslandsverlusts beim Gruppenträger (österreichisches Steuerrecht) und die Nachversteuerung (ausländisches Steuerrecht) geben. Nun soll offenbar der nach österreichischem Steuerrecht zurechenbare Auslandsverlust mit der Höhe des im Ausland ermittelten Verlust gedeckelt werden. Die Bewertung dieser Lückenschließung ist schwierig, da der FHP Abteilung keine genaue Kenntnis über die in Praxis vorkommenden Gestaltungen hat. Auch kommt es auf die Ausgestaltung der Beschränkung an. Wichtig ist, dass keine weitergehenden Einschränkungen der Gruppenbesteuerung vorgenommen werden. Umsatzsteuer ausgegliederte Bauvorhaben-Verlust des Vorsteuerabzugs Die Ausgliederung zum Zwecke des Vorsteuerabzugs wurde insbesondere von Körperschaften öffentlichen Rechts (Gemeinden, aber auch WKÖ und Landeskammern) 7

8 intensiv genutzt!mehrkosten für diese Bereiche sind die Folge. Substantielle Nachteile für Bauwirtschaft durch verringerte Bauleistung. Umsatzsteuer- Verlängerung der Vorsteuerrückzahlung Schränkt die Attraktivität von Immobilieninvestments ein.substantielle Nachteile für Bauwirtschaft durch verringerte Bauleistung.Unter Umständen auch nachteilig bei der Betriebsaufgabe. Mineralölsteuer- Agrardiesel, Busse, Schienenfahrzeuge Entfall der Begünstigung betrifft Landwirtschaft (50 Mio. ) und Schienenverkehr, Linien- Busverkehr in bestimmten Fällen. Solidarbeitrag für Besserverdienende Diese betrifft das 13./14. Gehalt. Die Abgabe wird befristet eingeführt und gilt von 2013 bis In diesem Zeitraum wird das Urlaubsgeld in vier verschiedenen Steuerklassen versteuert: Bis Euro/Monat ( Euro brutto/jahr) gilt wie bisher die begünstigte Besteuerung von 6 Prozent. Liegt das Einkommen darüber, so wird der darüber liegende Monats-Betrag mit 27 Prozent besteuert. Für Einkommensteile zwischen und Euro gilt ein Steuersatz von 35,75 Prozent, ab werden 50 Prozent beim Urlaubsgeld fällig (befristet bis 2016). Interne Anmerkung: Bei den Selbstständigen soll aliquot eine Einschränkung des Gewinnfreibetrags erfolgen. Es soll sichergestellt werden, dass lediglich Investitionen in Wertpapiere steuerlich eingeschränkt werden. Investitionen in körperliche Anlagegüter dürfen angesichts der schwächelnden Konjunktur nicht beschnitten werden. Finanztransaktionssteuer Es ist nicht sicher, ob FTS bis 2014 auf europäischer Ebene (Eurozone)eingeführt wird, nationaler Alleingang mit einigen MS?,Weiters ist die FTS gemäß Kommissionsvorschlag für das EU-Budget vorgesehen. Einhebung verursacht administrative Belastung der Banken kumulativ zu Wertpapier-KESt, Basel III etc. Unsichere Einnahme! Abgeltungssteuer-Vertrag mit Schweiz Ein diesbezüglicher Vertrag mit der Schweiz (vermutlich nach dem Modell CH-D) könnte Druck auf Österreich erzeugen einen vergleichbaren Vertrag mit Deutschland abzuschließen, was dann mit budgetären Belastungen verbunden ist. Darüber hinaus stellen sich Fragen der Vereinbarkeit mit der EU-Zinsenrichtlinie. Die zu Schätzung der zu erwartende Einnahmen beruht auf unsicheren Annahmen über Schwarzgeld in der Schweiz. Kürzung Bausparförderung und Zukunftsvorsorgeförderung Wird sich nachteilig auf das Geschäft der Bausparkassen und Lebensversicherungen auswirken. Weitere Nachteile für den Wohnbau.Schwächung der dritten Säule der Altersvorsorge, die in Österreich im internationalen Vergleich ohnehin sehr gering ist. 10. AKTIVMAßNAHMEN Die Aktivmaßnahmen aus dem Loipersdorf-Paket werden weiter geführt (z.b. Thermische Sanierung). Im SPÖ-Papier werden 750 Mio. Euro für eine Arbeitsmarktoffensive angeführt: 8

9 insbesondere Neuregelung I-Pension, Lohnsubvention für Beschäftigung. Ab 2013 soll die Uni-Milliarde zur Verfügung stehen wie auch 1,6 Mrd. Euro für Bildung und Schulden allgemein. 9

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