Seminare 2010 MITARBEITER VERTRETUNG
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- Juliane Glöckner
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1 MITARBEITER VERTRETUNG Seminare 2010 Veranstalter: Verein zur Förderung des kirchlichen Dienstes und seiner Mitarbeiterinnen e. V. vkm Geschäftsstelle Nordelbien Glißmannweg Hamburg-Schnelsen
2 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den Mitarbeitervertretungen im Bereich des vkm Deutschland und der GKD Das Profil der Mitarbeitervertretung hat sich in den letzten Jahren verändert. Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung können nur noch dann ihre Rechte und ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen, wenn sie über entsprechende Kenntnisse verfügen. Mitarbeitervertretung zu sein, bedeutet eine hohe Verantwortung für Kolleginnen und Kollegen. Eine solche Tätigkeit benötigt viel innere Kraft, Ausdauer, Geschick und vor allem Mitgefühl für die Kolleginnen und Kollegen. Warum sollte die Mitarbeitervertretung Seminare besuchen? Verantwortliche Arbeit ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied der Mitarbeitervertretung über Mindestkenntnisse für die mit seinem Amt verbundenen Aufgaben verfügt. Jedes Mitglied der Mitarbeitervertretung hat sich für sein Amt vorzubereiten und ist aus diesem Grunde verpflichtet, sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Auch muss über die Lektüre von Fachbüchern und Zeitschriften hinaus, die der Dienstgeber zur Verfügung zu stellen hat, die Gelegenheit gegeben werden, den notwendigen Stoff in Seminaren, im Gespräch mit fachkundigen Referenten und im Austausch mit anderen Mitarbeitervertretungen gemeinsam zu erarbeiten und kritisch zu beleuchten. Die alleinige Lektüre von Fachliteratur kann diese Art der Erschließung des Themas nicht ersetzen. Der Schulungsbedarf beschränkt sich nicht nur auf die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten, sondern bezieht sich ebenso auf die Wahrnehmung der allgemeinen Aufgaben der Mitarbeitervertretungen. Schon deshalb ist es für die Mitglieder der Mitarbeitervertretung erforderlich, sich in Seminaren die erforderlichen Kenntnisse anzueignen. 19 Absatz 3 MVG-EKD regelt den Anspruch auf Arbeitsbefreiung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretung für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, bei denen die notwendigen Kenntnisse für die Tätigkeit in der Mitarbeiter- 2
3 vertretung vermittelt werden. Die Dienststelle ist verpflichtet, Mitglieder der Mitarbeitervertretung bis zur Dauer von mindestens vier Wochen der Amtszeit von der Arbeit frei zu stellen ohne deren Minderung der Bezüge und des Urlaubs. Die Übernahme von Kosten für die Teilnahme an Seminaren richtet sich nach 30 MVG-EKD. Auch für das Jahr 2010 haben wir wieder ein umfangreiches und attraktives Seminarangebot für Sie zusammengestellt. Nachfolgend finden Sie die Angebote des vkm Deutschland für den Zeitraum Januar bis Dezember. Neu in diesen Jahr ist, das wir, der vkm Deutschland, mit der Gewerkschaft Kirche und Diakonie (GKD) Bundesvorstand mit Sitz in Berlin ein gemeinsames Fortbildungsheft und Angebot zusammengestellt haben. Wir freuen uns auf die gemeinsamen Fortbildungen. Sollten Sie ein Seminar vermissen, sprechen Sie uns, Ihre Gewerkschaft für Kirche und Diakonie vkm Deutschland, bitte an. Gern können wir Ihnen für Ihre Mitarbeitervertretung ein individuelles Schulungsangebot unterbreiten. Bei weiteren Fragen zu Seminaren des vkm Deutschland wenden Sie sich bitte an die vkm-geschäftsstelle: Verein zur Förderung des kirchlichen Dienstes und seiner Mitarbeiterinnen e. V. vkm-geschäftsstelle Nordelbien Glißmannweg Hamburg-Schnelsen Telefon (0 40) Telefax (0 40) info@vkmdeutschland.de Für die GKD Bundesvorstand: Bundesvorstand GKD Rathausstr Berlin Telefon (0 30) Telefax (0 30) E- Mail: gkd-bund@t-online.de Wir freuen uns, Sie zahlreich in unseren Seminaren zu begrüßen. 3
4 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seminare 2010 des vkm Deutschland Einführung in das MVG EKD MV Geschäftsführung Gesprächsführung Rhetorik für Mitarbeitervertretungen Verhaltens- und personenbedingte Kündigung Verhaltens- und personenbedingte Kündigung MVG intensiv Kirchengericht Betriebsbedingte Kündigung und Personalabbau aktuell Gestaltung von Kommunikationsmitteln (Print) Einführung in das Arbeitsrecht I Mobbing Was ist Mobbing? Befristete Arbeitsverhältnisse Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) Eingruppierung, Arbeitsplatzbeschreibung Fit für Gespräche Fit für Leitung Mitarbeitervertretungsrecht intensiv unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung der Kirchengerichte Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Einführung in das Kirchliche Arbeitsrecht in Baden die Arbeitsrechtregelung der Evangelischen Landeskirche Anmeldeverfahren für Seminare des vkm Deutschland Anmeldeformular für Seminare des vkm Deutschland
5 Seminare 2010 der GKD MV-Wahlen MV-Wahlen Schulung für neu- und wiedergewählte MV-Mitarbeiter Schulung für neu- und wiedergewählte MV-Mitarbeiter Schulung für neu- und wiedergewählte MV-Mitarbeiter Auflösung der Dienststelle, Betriebsübergang, Outsourcing unter besonderer Berücksichtigung der Probleme im Kitabereich und in Pflegeeinrichtungen Schulung für neu- und wiedergewählte MV-Mitarbeiter Die Kündigung in der Mitbestimmung Problemfeld: Auflösung der Dienststelle, Betriebsübergang, Outsourcing Die Kündigung in der Mitbestimmung Problemfeld: Auflösung der Dienststelle, Betriebsübergang, Outsourcing Unsere Dozentin: Sabine Assmann Anmeldeverfahren für Seminare der GKD Anmeldeformular für Seminare der GKD Über den vkm Beitrittserklärung Impressum Herausgeber: Verein zur Förderung des kirchlichen Dienstes und seiner Mitarbeiterinnen e. V. vkm-geschäftsstelle Nordelbien Glißmannweg Hamburg-Schnelsen Redaktion: Ursula Christiansen Titelfoto: istockphoto/kirk Strickland Gestaltung und Realisation: Druck: Stand: November
6 Einführung in das MVG EKD Das Seminar vermittelt Basiswissen zum Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD). Es gibt eine erste Übersicht über die Rolle und Funktion der Mitarbeitervertretung (MV) und vermittelt Kenntnisse über die Geschäftsführung und Rechtsstellung der MV. An praktischen Beispielen werden im Seminar die rechtlichen Grundlagen vermittelt und in Fallbeispielen Schritte zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben der MV erarbeitet. Themen: Rolle und Funktion der Mitarbeitervertretung Das MVG-EKD im System der Rechtsordnung Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung Einführung in die Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung anhand von Praxisbeispielen Termin 26. und 27. Januar 2010, 9:30 bis 17:00 Uhr Tagungsort Christian Jensen Kolleg, Kirchenstraße 4, Breklum, Kosten 219,00 Euro inkl. Übernachtung, Verpflegung sowie Tagungsskripte Referent Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des vkm Deutschland und Vorsitzender des Landesvorstandes vkm Nordelbien 6
7 MV Geschäftsführung Leider reichen für die wirkungsvolle Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung nicht nur Engagement und Idealismus. Um ihre Ideen und Vorstellungen umsetzen zu können, benötigen Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter zunächst grundlegende Kenntnisse im Mitarbeitervertretungsrecht. Ein Teil ist die Geschäftsführung der MV und die Büroorganisation. Seminarinhalte unter anderem: Vorbereitung, Leitung und Nachbereitung von Sitzungen Aufgabenverteilung in einer MV Informationszugang für eine MV Erforderlicher Geschäftsbedarf Die Geschäftsordnung der MV Hilfreiche Formulare Büroorganisation Termin 03. Februar 2010, 9:30 bis ca. 17:00 Uhr Tagungsort Tagungszentrum Martinshaus, Kanalufer 48, Rendsburg Kosten 98,00 Euro Referent Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des vkm Deutschland und Vorsitzender des Landesvorstandes vkm Nordelbien 7
8 Gesprächsführung Rhetorik für Mitarbeitervertretungen Fundierte Rechtskenntnisse sind die Grundlage jeder erfolgreichen Mitarbeitervertretung. Doch was tun, wenn die Beschäftigten das sachkundige Gremium wenig beachten, weil seine Mitglieder sich kein Gehör verschaffen können? Hier helfen rhetorische Kenntnisse entscheidend weiter. Der Aufbau der überzeugenden Argumentation, das freie Reden vor größeren Gruppen oder richtige Sprachtechnik, das sind nur einige der hier vermittelten Fähigkeiten. Sicher durch Gespräche und Verhandlungen steuern, um den Aufgaben als Mitarbeitervertretung kompetent und professionell gewachsen zu sein dieses Seminar wird Sie schwerpunktmäßig vorbereiten, wie Sie eindeutig Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als MV rhetorisch darstellen, wie Sie in Gesprächen den roten Faden in der Hand behalten, wie Sie auch bei schwierigen Gesprächspartnern ruhig bleiben, wie Sie auf unerwartete oder unangemessene Äußerungen reagieren, wie Sie Ihre persönliche und fachliche Autorität erweitern, wie Sie sich kompetent an Diskussionen beteiligen, wie Sie Konflikte entschärfen, wie Sie professionell Distanz aufbauen. Es werden keine Rollenspiele gemacht, aber zur Unterstützung der eigenen Wahrnehmung wird angeboten, eine Videokamera einzusetzen. Termin 09. Februar 2010, 9:30 Uhr bis 10. Februar 2010, 17:00 Uhr Tagungsort Farchauer Mühle, Farchauer Mühle 6, Farchau Kosten 387,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Referenten Barbara Schmodde, Kommunikationstrainerin Karin Jensen-Bundels, stellv. Vorsitzende des vkm, Landesverband Nordelbien, Gemeindeberaterin 8
9 Verhaltens- und personenbedingte Kündigung Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Arbeitsvertrag kann abgesehen von der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch ordentliche Kündigung von beiden Seiten beendet werden. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, kann eine Kündigung vom Arbeitgeber nur ausgesprochen werden, wenn sie auf personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe gestützt wird. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn Umstände im Verhalten des Arbeitnehmers vorliegen, die objektiv eine Kündigung als angemessen erscheinen lassen. Bei jeder verhaltensbedingten Kündigung ist also zu prüfen, ob das Verhalten objektiv geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen. Außerdem muss die Pflichtverletzung so gravierend sein, dass unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Kündigung unter Berücksichtigung der Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit gerechtfertigt ist. Ein personenbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung und voraussichtlich auch danach die persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen. Seminarinhalte: Abgrenzung verschiedener Kündigungsgründe personenbedingt/verhaltensbedingt Rechtliche Grundlagen Rechtliche Möglichkeiten der MV Rechtsfolgen und Möglichkeiten für den Arbeitnehmer (Kündigungsschutzklage) Aufhebungsvertrag als Alternative? Kündigungsschutz bestimmter Personen Tagungsort Tagungszentrum Martinshaus, Kanalufer 48, Rendsburg Kosten 98,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Referent Fachanwalt für Arbeitsrecht (N.N.) Moderator Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des vkm Deutschland und Vorsitzender des Landesvorstandes vkm Nordelbien 9
10 SEMINAR 1 Termin 24. März 2010, 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr SEMINAR 2 Termin 21. April 2010, 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr 10
11 MVG intensiv Sie wissen es selbst, noch nie war das Arbeitsrecht so in Bewegung wie heute. Was vor einem Jahr eingeführt wurde, soll schon wieder abgeschafft werden. Neue Gesetze, neue Urteile. Wie sollen Sie sich nun verhalten? Wie können Sie die erwartete Gesetzesflut in Ihrem Betrieb rasch umsetzen? Genau hier setzt das Seminar an: Arbeitsrecht, MVG kompakt. Wir wollen in diesem Seminar die wichtigsten neuen arbeitsgesetzlichen Entwicklungen, Urteile und MVG-Bestimmungen aufbereiten. Das Seminar möchte diese Themen näher beleuchten und die rechtliche Handhabung der Mitarbeitervertretungen darlegen. Dieses unter den Schwerpunkten von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Termin Tagungsort Kosten Referent Hinweis 30. März 2010, 9:30 Uhr bis 31. März 2010, 17:00 Uhr Business & more Hotel Zum Zeppelin, Frohmestraße 110, Hamburg 295,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des vkm Deutschland und Vorsitzender des Landesvorstandes vkm Nordelbien Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD Tarifrecht, Rechtsquellensammlung AVR 11
12 Kirchengericht Die kirchengerichtliche Schlichtungsstelle kann bei Streitfällen zu Verstößen aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz angerufen werden. Wenn weder im Betrieb noch in einer Güteverhandlung eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung erreicht wird, trifft das Kirchengericht eine Entscheidung, die für beide Seiten verbindlich ist. Das Verfahren vor der kirchengerichtlichen Schlichtungsstelle entspricht weitgehend dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht und der kirchengerichtlichen Schlichtungsstelle Zuständigkeit / Zusammensetzung / Verfahrensweg Konflikte und Dienstgemeinschaft Die Antragstellung bei dem Kirchengericht, Fallbeispiele Die Rechtsprechung als dritte Quelle des Arbeitsrechts Vorbereitung des Gespräches / Verhandlung vor dem Kirchengericht Termin Tagungsort Kosten Referent 14. April 2010, Uhr bis Uhr Business & more Hotel Zum Zeppelin, Frohmestraße 110, Hamburg 98,00 Euro inkl. Verpflegung sowie Tagungsskripte N.N. 12
13 Betriebsbedingte Kündigung und Personalabbau aktuell Erfahren Sie das Wichtigste zu folgenden Themen: Freie unternehmerische Entscheidung zum Abbau von Arbeitsplätzen Darlegungslast des Arbeitgebers zur Umsetzung und die Reichweite der gerichtlichen Überprüfbarkeit Unterscheidung von außer- und innerbetrieblichen Gründen für eine betriebsbedingte Kündigung Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl nach neuem Kündigungsrecht und der jüngsten Leitentscheidungen BAG Umfang und Bedeutung des neuen gesetzlichen Abfindungsanspruchs bei betriebsbedingter Kündigung Betriebsbedingte Kündigung von besonders geschützten Arbeitnehmergruppen Berücksichtigung von Leistungsträgern in der Sozialauswahl und der rechtssicheren Kündigung Neue Anforderungen durch das Antidiskriminierungsrecht der ordnungsgemäßen Beteiligung Wie weit reicht tatsächlich die Freiheit des Unternehmers, wenn er eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen und Stellen reduzieren will oder ihn betriebliche Erfordernisse dazu zwingen? Wann liegt ein wichtiger betrieblicher Grund vor, und wie ist er nachzuweisen? Welche rechtlichen Vorgaben müssen beispielsweise bei der Sozialauswahl, die im Mittelpunkt einer jeden betriebsbedingten Kündigung steht, berücksichtigt werden, um einen effizienten und rechtssicheren Personalabbau zu gestalten? Welche Möglichkeiten bietet der neue 1a KSchG (Abfindung statt Klage)? Welche Formalien müssen unbedingt beachtet werden? Welche Möglichkeiten bestehen hier, in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu einem sachgerechten Ausgleich der verschiedenen Interessen zu gelangen? Termin 09. Juni 2010, 9:30 bis 17:00 Uhr Tagungsort Tagungszentrum Martinshaus, Kanalufer 48, Rendsburg Kosten 98,00 Euro Referent Fachanwalt für Arbeitsrecht (N.N.) 13
14 Gestaltung von Kommunikationsmitteln (Print) Man kann nicht nicht kommunizieren. Das Miteinander ist eine lebenswichtige und gleichzeitig sehr sensible Angelegenheit. Gedruckte Medien können ein wunderbares Werkzeug sein, um Informationen zu übermitteln, sich auszutauschen Wie man welche Medien ohne Reibungsverluste gestaltet, wie Menschen wahrnehmen und lesen, mit welchen einfachen Kniffs sich die Gestaltung von Broschüren, Plakaten, Flyern und auch elektronischen visuellen Medien optimieren lässt, das soll in diesen zwei Seminarteilen mit viel Spaß und praktischen Beispielen sowie kleinen Übungen vermittelt werden. Das Seminar richtet sich an alle an der Erstellung von Printprodukten Interessierten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Seminarinhalte werden flexibel hinsichtlich des Bezugs auf die Schwerpunkte der Teilnehmenden erarbeitet in Form von Vorträgen mit Overhead-Folien (zur interaktiven individuellen Erklärung) und Übungen in kleinen Gruppen (zur späteren Diskussion im Plenum). Auszug aus der Themenliste: Welche Kommunikationsmittel für wen? Zielanalyse: Was soll bewirkt werden? Warum überhaupt Gestaltung? Grundlegende Gestaltungsprinzipien Farbe und Papier Typographie: Buchstaben, Schriftenmix, Schriftgrößen, Abstände, Zeilenlängen, Überschriften-Hierarchien Linien und Rahmen Fotos und Grafiken Seitengestaltung: Satzspiegel (Varianten) horizontales Seitenraster Optische Mitte Spalten (Anzahl, Breite, Spaltenzwischenschlag, Spaltenzwischenlinien) Listen, Inhaltsverzeichnis Titelgestaltung Aktuelle Design-Trends Termin 22. Juni 2010, 9:30 bis ca. 17:00 Uhr Tagungsort Tagungszentrum Martinshaus, Kanalufer 48, Rendsburg Kosten 98,00 Euro Referenten Rosemarie Komossa, Jörg Lemcke ComLog Visuelle Kommunikation GmbH 14
15 Einführung in das Arbeitsrecht I Das Seminar bietet eine konkrete Einführung sowohl in das staatliche Arbeitsrecht als auch in das kirchliche Arbeitsrecht 3. Weg. Dieses Seminar ist für alle vkm Mitglieder geeignet, die sich bei geringem Zeitaufwand einen guten Überblick verschaffen wollen. Angesprochen sind daher insbesondere Mitglieder von Mitarbeitervertretungen und andere Interessierte, die sich den erforderlichen Fundus im Arbeitsrechtswissen erwerben wollen. Selbstverständlich werden aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung in die Seminarinhalte aufgenommen. Das Seminar eignet sich daher ebenfalls als Auffrischung Ihres arbeitsrechtlichen Wissens. Themen sind insbesondere: Die arbeitsrechtliche Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Inhalte eines Arbeitsvertrages Kündigungsrechte und Kündigungsschutz Wesentliche Arbeitnehmerschutzvorschriften Weitere tagesaktuelle arbeitsrechtliche Themen Handlungsspielräume und Handlungsmöglichkeiten von und für Mitarbeitervertretungen Termin Tagungsort Kosten Referenten , 18:00 Uhr bis , 14:00 Uhr Haus der Kirche, Ev. Akademie Baden, Dobler Str. 51, Bad Herrenalb 60,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Wolfgang Lenssen, stellv. Bundesvorsitzender vkm Deutschland, Freigestellter Mitarbeitervertreter Hubert Baalmann, Dipl.-Jurist, Verbandssekretär vkm Deutschland 15
16 Mobbing Was ist Mobbing? Aus der Vielzahl verschiedener Mobbing-Definitionen erscheint uns die arbeitsrechtliche am prägnantesten: Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Mobbing greift das Selbstwertgefühl an und zerstört das Vertrauen in das bisherige eigene Weltbild. Bei Betroffenen führt der äußerst schwerwiegende psychosoziale Stress rasch zu körperlichem und seelischem Unwohlsein. Hieraus entstehen dann gesundheitliche, psychische und betriebliche Folgen. In diesem Seminar möchten wir die Grundlagen der Problemquellen aufzeigen: Betriebliche Voraussetzung Soziale und gesundheitliche Folgen Juristische Aspekte Psychosoziale Unterstützung und Intervention Flankierende Maßnahmen Rehabilitationsformen Ein besonderes Augenmerk liegt in der Verhaltensweise und Rolle der Mitarbeitervertretung in einem Mobbing-Konflikt. Termin 08. September 2010, Uhr bis 09. September 2010, Uhr Tagungsort Christian Jensen Kolleg, Kirchenstraße 4, Breklum, Kosten 285,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Referent Dr. Alfred Fleissner, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Klima e. V., Moderator Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des vkm Deutschland und Vorsitzender des Landesvorstandes vkm Nordelbien 16
17 Befristete Arbeitsverhältnisse Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit geschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Der Gesetzgeber sieht vor, dass befristete Arbeitsverhältnisse grundsätzlich nur dann wirksam zustande kommen, wenn ein sachlicher Grund die Befristung rechtfertigt. Unter sehr engen Voraussetzungen können befristete Arbeitsverhältnisse ausnahmsweise aber auch ohne Sachgrund wirksam vereinbart werden. Darüber hinaus unterscheidet man Zeitbefristungen, die zu einem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt enden, und Zweckbefristungen, die dann enden, wenn ein bestimmter Zweck erreicht wird. Vom Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zu seinem Ende sollten die folgenden Punkte beachtet werden. Seminarinhalte: Grundlagen aus dem Arbeitsrecht und dem Sozialrecht Mitbestimmung und Mitberatung von Mitarbeitervertretungen Dienstvereinbarungen Risiken und Chancen Termin 15. September 2010, Uhr bis 16. September 2010, Uhr Tagungsort Christian Jensen Kolleg, Kirchenstraße 4, Breklum, Kosten 275,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Referent Fachanwalt für Arbeitsrecht (N.N.) 17
18 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) Durch das am in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird für die Personalarbeit ein neuer Maßstab für die diskriminierungsfreie Behandlung der Beschäftigten gesetzt. Gab es bis dahin nur verstreute Vorschriften oder Gesetze zum Diskriminierungsschutz, so stellt das AGG seither einheitliche Regelungen für Diskriminierungsverbote auf. Es gilt wie 2 AGG zeigt in allen Bereichen der Personalarbeit, von der Stellenausschreibung und Bewerberauswahl (Bewerbung) über den Benachteiligungsschutz im laufenden Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und den Regelungen der sozialen Sicherung. In diesem Seminar wollen wir die Bedeutung des AGG für die MV-Arbeit erarbeiten. Die Rolle/ Kontrolle durch die MV Handlungsmöglichkeiten und Grenzen Termin 21. September 2010, 9:30 bis 17:00 Uhr Referentin RA Kathleen Gärtner, Neumünster Tagungsort Neues Parkhotel Neumünster, Parkstr. 29, Neumünster, Kosten 98,00 Euro inkl. Verpflegung sowie Tagungsskripte 18
19 Eingruppierung, Arbeitsplatzbeschreibung Die Eingruppierung ist eine personelle Einzelmaßnahme im Sinne des Mitarbeitervertretungsrechtes. Sie bedarf also der Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Allerdings hat die Mitarbeitervertretung, da es um eine Rechtsanwendung geht, nur ein Kontrollrecht hinsichtlich der Korrektheit der Eingruppierung. Mit diesem Seminar möchten wir Hilfestellung geben, um das Recht besser ausfüllen zu können. Schwerpunktmäßig werden wir in dem Seminar auf die Formen der Entgeltordnung aus dem KAT und dem KTD eingehen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die im Tarif festgelegte Entgeltordnung und die unbestimmten Rechtsbegriffe gerichtet werden soll. Termin Tagungsort Kosten Referenten Hinweis 28. September 2010, Uhr bis 29. September 2010, Uhr Predigerseminar, Gästehaus Domkloster Domhof 33, Ratzeburg 275,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Fachanwalt für Arbeitsrecht (N.N.) Mitzubringende Tagungsunterlagen MVG-EKD Tarifrecht, Göldner-Muus-Blaschke, Rechtsquellensammlung 19
20 Fit für Gespräche Fit für Leitung Als Mitarbeitervertreter/in müssen Sie Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen führen. An Sie kann auch herangetragen werden, Gespräche mit Dienststellenleitungen, Regelsitzungen oder Mitarbeiterversammlungen zu leiten. Dass alles lässt sich lernen. Mit Handwerkszeug aus der Kommunikationspsychologie und den praktischen Erfahrungen der langjährigen Mitarbeitervertreterin Karin Jensen-Bundels werden Sie für Ihre wichtigen Aufgaben vorbereitet. Themen: Grundlagen der gelungenen Kommunikation Zielorientierte Gesprächsführung auch wenn es schwierig wird Gekonnt diskutieren Umgang mit Konflikten Gute Sätze für den Notfall bei unerwarteten Argumenten und Einwänden Rhetorische Strategien Aufbau von fachlicher Kompetenz und persönlicher Ausstrahlung Termin 12. Oktober 2010, 9:30 Uhr bis 13. Oktober 2010, 17:00 Uhr Tagungsort Farchauer Mühle, Farchauer Mühle 6, Farchau, Kosten 387,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Referenten Barbara Schmodde, Kommunikationstrainerin Karin Jensen-Bundels, stellv. Vorsitzende des vkm, Landesverband Nordelbien, Gemeindeberaterin 20
21 Mitarbeitervertretungsrecht intensiv unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung der Kirchengerichte Dieses ist der Fitness-Kurs für die Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter aus Kirche und Diakonie. Wir vermitteln in dem Seminar konzentriert Grundlagenwissen und praxisgerechte Spezialkenntnisse. Gut geeignet ist die Veranstaltung für alle, die im (kritischen) Dialog mit Mitgliedern von Mitarbeitervertretungen ihre Kenntnisse vertiefen wollen. Vermittelt werden nicht nur Rechtskenntnisse, sondern auch Empfehlungen und Strategien zur erfolgreichen Rechtsdurchsetzung. Themen: Mitbestimmungs- und Mitberatungsrecht in aktuellen Zusammenhängen Aktuelle Rechtsprechung Termin 20. Oktober 2010, 9:30 Uhr bis 21. Oktober 2010, 17:00 Uhr Tagungsort Hotel Am Alten Strom, Am Strom 60/ Warnemünde. Kosten 295,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Referent Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des vkm Deutschland und Vorsitzender des Landesvorstandes vkm Nordelbien Hinweis Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD Tarifrecht, Rechtsquellensammlung AVR 21
22 Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Die Beteiligung an der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) der Beschäftigten ist eine grundlegende Aufgabe für Mitarbeitervertretungen. ( 35 MVG ) Diese 1996 neu geschaffenen Arbeitsschutzvorschriften enthalten viele ausfüllungsbedingte Rahmenvorschriften, deren Konkretisierung der Arbeitgeber bestimmen kann. Hieraus ergeben sich Mitbestimmungsmöglichkeiten für Mitarbeitervertretungen. In dem Seminar sollen einfach anwendbare Instrumente zur Bewertung und Gestaltung von Arbeit vorgestellt und erforderliche Gestaltungsmaßnahmen beispielhaft anhand von gemeinsam bewerteten Arbeitssituationen abgeleitet werden. Das Seminar beinhaltet: Zweck der Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen Grundsätze für Gestaltung und Auswahl von Handlungshilfen Arbeitssysteme Arbeitsmittel Brandschutz und Erste Hilfe Termin Tagungsort Kosten Referent 10. November 2010, bis Uhr Neues Parkhotel, Parkstr.29, Neumünster 98,00 Euro inkl. Verpflegung Michael Groß, Sicherheitsbeauftrager der NEK, Kiel 22
23 Einführung in das Kirchliche Arbeitsrecht in Baden die Arbeitsrechtregelung der Evangelischen Landeskirche Das Seminar bietet eine konkrete Einführung sowohl in das staatliche Arbeitsrecht als auch in das landeskirchliche Arbeitsrecht. Angesprochen sind daher insbesondere Mitglieder von Mitarbeitervertretungen (MV) und andere Interessierte, die sich den erforderlichen Fundus im Arbeitsrechtswissen erwerben wollen. Selbstverständlich werden aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung in die Seminarinhalte aufgenommen. Das Seminar eignet sich daher ebenfalls als Auffrischung Ihres arbeitsrechtlichen Wissens. Themen sind insbesondere: Die arbeitsrechtliche Bestimmung der Ev. Landeskirche Arbeitsrechtregelungsgesetz Mitarbeitervertretungsgesetz EKD Sonderregelungen der Landeskirche Baden Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretungen Initiativen der Mitarbeitervertretungen Handlungsmöglichkeiten des MVG Baden Aktuelle Rechtsprechung zum MVG Praktische Fallbearbeitung Termin Tagungsort Kosten Referenten , 09:30 Uhr bis , 17:00 Uhr Haus der Kirche, Ev. Akademie Baden, Dobler Str. 51, Bad Herrenalb 260,00 Euro inkl. Übernachtung und Verpflegung sowie Tagungsskripte Wolfgang Lenssen, stellv. Bundesvorsitzender vkm Deutschland, Freigestellter Mitarbeitervertreter Hubert Baalmann, Dipl.-Jurist, Verbandssekretär vkm Deutschland 23
24 Anmeldeverfahren vkm Deutschland Unsere Anmeldeadresse lautet: Verein zur Förderung des kirchlichen Dienstes und seiner Mitarbeiterinnen e. V. vkm-geschäftsstelle Nordelbien Glißmannweg Hamburg-Schnelsen Telefon (0 40) Telefax (0 40) info@vkmdeutschland.de Bitte melden Sie sich bis spätestens 14 Tage vor Beginn des gewünschten Seminars an. Am einfachsten ist es, wenn Sie dazu das Formular auf der folgenden Seite kopieren, ausfüllen und an uns faxen. Gern nehmen wir Ihre Anmeldung auch per Post, Telefon oder an. Ihre Anmeldung wird von uns zeitnah schriftlich bestätigt. Für den Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung später als drei Tage vor Beginn der Veranstaltung müssen wir eine Ausfallentschädigung in Höhe von 85% der Seminarkosten in Rechnung stellen. Kann der Platz mit einem Nachrücker besetzt werden, berechnen wir 30,00 Euro Verwaltungskosten. Wir freuen uns auf Sie! 24
25 Verbindliche Anmeldung für Seminare des vkm Deutschland: (Bitte Zutreffendes ankreuzen) Einführung in das MVG EKD MV Geschäftsführung Gesprächsführung Rhetorik für Mitarbeitervertretungen Verhaltens-/personenbedingte Kündigung: MVG intensiv Kirchengericht Betriebsbedingte Kündigung und Personalabbau aktuell Gestaltung von Kommunikationsmitteln (Print) Mobbing Was ist Mobbing? Befristete Arbeitsverhältnisse Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) Eingruppierung, Arbeitsplatzbeschreibung Fit für Gespräche Fit für Leitung Mitarbeitervertretungsrecht intensiv Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Einführung in das Arbeitsrecht I Einführung in das Kirchliche Arbeitsrecht in Baden Nachname Vorname Privatanschrift Telefon privat privat Rechnungsanschrift Telefon dienstlich dienstlich Bitte ankreuzen bei Zustimmung: Ich bin Diabetiker/in. Ich bin Vegetarier/in. Ich benötige keine Übernachtung für das Seminar. (Dieses trifft nur für mehrtägige Seminare zu.) Ort, Datum Unterschrift 25
26 MV-Wahlen 2010 Für das Jahr 2010 stehen Neuwahlen im Bereich der EKBO an. Vorbereitend auf diese Tatsache möchten wir Sie in die Wahlordnung, Durchführung der Wahl, Bildung des Wahlvorstandes, Wahltermine, Vereinfachte Wahl einführen. Kosten Referentin Hinweis 40,00 Euro RA Sabine Assmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin. Berlin (siehe S. 31) Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD Wahlordnung SEMINAR 1 Termin , 9:00 bis 13:00 Uhr Ort Berlin * SEMINAR 2 Termin , 14:00 bis 18:00 Uhr Ort Berlin * *Der genaue Seminarort wird noch bekannt gegeben. 26
27 Schulung für neu- und wiedergewählte MV-Mitarbeiter Ein Grundlagenseminar unter besonderer Berücksichtigung des kirchlichen kollektiven/individuellen Arbeitsrechts in der Diakonie und der verfassten Kirche der EKBO. Neu gewählten Mitarbeitervertretungen erscheinen Gesetze zunächst als ein undurchdringliches Dickicht, gerade das Arbeitsrecht wird häufig als eine Ansammlung unterschiedlicher Fallstricke empfunden. Das Seminar will dieses Dickicht lichten und bietet Ihnen eine qualifizierte Einarbeitung in Ihren neuen Verantwortungsbereich. Neben einer grundlegenden Einführung in das System des (kirchlichen) Arbeitsrechts werden Sie mit den wesentlichen Vorschriften des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG) vertraut gemacht. Kosten Referentin 40,00 Euro RA Sabine Assmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin. Berlin (siehe S. 31) SEMINAR 1 Termin , 9:00 bis 17:00 Uhr (Mittwoch) Ort Berlin * SEMINAR 2 Termin , 9:30 bis 17:00 Uhr (Freitag) Ort Cottbus * SEMINAR 3 Termin , 9:00 bis 17:00 Uhr (Mittwoch) Ort Berlin * SEMINAR 4 Termin , 9:30 bis 17:00 Uhr (Freitag) Ort Neubrandenburg * *Der genaue Seminarort wird noch bekannt gegeben. 27
28 Auflösung der Dienststelle, Betriebsübergang, Outsourcing unter besonderer Berücksichtigung der Probleme im Kitabereich und in Pflegeeinrichtungen Von einem Betriebs(teil)übergang spricht man, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen übertragen wird. Dieses kann sowohl für den Betriebsveräußerer als auch den Betriebserwerber als auch für die betroffenen Arbeitnehmer vielfältige Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang stellen sich eine ganze Reihe von Fragen: Wann liegt überhaupt ein Betriebsübergang vor und welche Folgen knüpfen sich daran? Unter welchen Voraussetzungen kann der veräußernde Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden oder durch Änderungskündigung verändern? Was kann der erwerbende Arbeitgeber tun? Welche Rechte haben die Arbeitnehmer? Was geschieht mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen? Welche Rolle hat die Mitarbeitervertretung? Das Seminar behandelt die Kernfragen des Betriebsübergangs unter Berücksichtigung der Probleme im Kitaund Pflegebereich Termin Ort , 9, Uhr Tagungsstätte Blockhaus Ahlhorn, Ahlhorner Fischteiche 2, Großenkneten, 28
29 Die Kündigung in der Mitbestimmung Beteiligungsrechte der MV bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Kündigungsarten Personenbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Außerordentliche (fristlose) Kündigung Änderungskündigung Kündigungsschutzvorschriften Gesetzlicher Kündigungsschutz Besonders geschützte Personengruppen (BR-Mitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere) Spezielle Kündigungsschutzvorschriften Das Anhörungsverfahren Umfassende und rechtzeitige Information Die wesentlichen Inhalte der Information Die Anhörung des Betroffenen durch den Betriebsrat Widerspruch des Betriebsrats Die gesetzlich zulässigen Widerspruchsgründe Das rechtssichere Widerspruchsschreiben Folgen des Widerspruchs Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Gekündigten Die Weiterbeschäftigungsklage des Gekündigten und deren Rechtswirkung Kosten Referentin 40,00 Euro RA Sabine Assmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin. Berlin (siehe S. 31) SEMINAR 1 Termin , 9:00 bis 17:00 Uhr (Mittwoch) Ort Berlin * SEMINAR 2 Termin , 9:30 bis 17:00 Uhr (Freitag) Ort Güstrow * *Der genaue Seminarort wird noch bekannt gegeben. 29
30 Problemfeld: Auflösung der Dienststelle, Betriebsübergang, Outsourcing Was zeichnet einen Betriebsübergang aus? Sie erfahren alles Wissenswerte über einen Betriebs(teil)- übergang und kennen die Abgrenzung zu Spaltung oder Verschmelzung nach Umwandlungsgesetz, Fremdvergabe. Was ist bei der strategischen Vorbereitung eines Betriebsübergangs zu beachten? Was ist bei der Veränderung von Arbeitsbedingungen zu beachten? Was gilt für den Umgang mit der Mitarbeitervertretung? Kosten Referentin 40,00 Euro RA Sabine Assmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin. Berlin SEMINAR 1 Termin , 9:00 bis 17:00 Uhr (Freitag) Ort Greifswald* SEMINAR 2 Termin , 9:00 bis 17:00 Uhr (Mittwoch) Ort Berlin * *Der genaue Seminarort wird noch bekannt gegeben. 30
31 Sabine Assmann ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin. Sie ist seit mehr als zehn Jahren zunächst für RA Ganß, später in der Kanzlei Ganß + Assmann, Rechtsanwälte in Berlin, tätig. Die Kanzlei Ganß + Assmann, RAe, hat sich auf die Schulung, Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer/innen und Mitarbeitervertretungen im kirchlichen Arbeitsrecht spezialisiert. Der Gründer der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Ganß fungiert seit rund 20 Jahren als Justitiar der GKD, Gewerkschaft Kirche und Diakonie. Seit ihrem Eintritt in die Kanzlei hat auch Sabine Assmann diese Funktion ebenso mit übernommen wie die Beratung/Vertretung der AGMV des DWBO sowie der Mitarbeitervertretungen der Einrichtungen des DWBO. Sabine Assmann führt seit 2002 jährlich erfolgreich Schulungsveranstaltungen für Mitarbeitervertretungen im eigenen Namen wie auch für die GKD und die AGMV durch. Sie zeichnet sich hier durch ihre Fähigkeit aus, auch juristisch schwierige Rechtsprobleme/Sachverhalte für Laien verständlich und für die Praxis nachvollziehbar darzustellen. 31
32 Anmeldeverfahren GKD Unsere Anmeldeadresse lautet: Bundesvorstand GKD Rathausstraße Berlin Telefon (0 30) (0 30) Telefax ( 030) E- Mail: gkd-bund@t-online.de Bitte melden Sie sich bis spätestens 14 Tage vor Beginn des gewünschten Seminars an. Am einfachsten ist es, wenn Sie dazu das Formular auf der folgenden Seite kopieren, ausfüllen und an uns faxen. Gern nehmen wir Ihre Anmeldung auch per Post, Telefon oder an. Ihre Anmeldung wird von uns zeitnah schriftlich bestätigt. Für den Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung später als drei Tage vor Beginn der Veranstaltung müssen wir eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % der Seminarkosten in Rechnung stellen. Kann der Platz mit einem Nachrücker besetzt werden, berechnen wir 5,00 Euro Verwaltungskosten. Wir freuen uns auf Sie! 32
33 Verbindliche Anmeldung für Seminare der GKD: (Bitte Zutreffendes ankreuzen) MV-Wahlen 2010: Schulung für neu- und wiedergewählte MV-Mitarbeiter: Die Kündigung in der Mitbestimmung: Problemfeld: Auflösung der Dienststelle, Betriebsübergang, Outsourcing: Auflösung der Dienststelle, Betriebsübergang, Outsourcing unter besonderer Berücksichtigung der Probleme im Kitabereich und in Pflegeeinrichtungen: Nachname Vorname Privatanschrift Telefon privat privat Rechnungsanschrift Telefon dienstlich dienstlich Bitte ankreuzen bei Zustimmung: Ich bin Diabetiker/in. Ich bin Vegetarier/in. Ich benötige keine Übernachtung für das Seminar. (Dieses trifft nur für mehrtägige Seminare zu.) Ort, Datum Unterschrift 33
34 Über den vkm Deutschland Der vkm ist eine Gewerkschaft und besitzt Tarifhoheit, d. h. das Recht, Tarifverträge zur Regelung der Arbeitsbedingungen seiner Mitglieder abzuschließen. Der vkm ist die Interessenvertretung aller kirchlichen und diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er vertritt deren wirtschaftliche, soziale und berufliche Interessen. Um die Lebens- und Arbeitsbedingungen seiner Mitglieder ständig zu verbessern, ist der vkm in folgenden Bereichen aktiv: Abschluss von Tarifverträgen Einflussnahme auf die kirchliche Gesetzgebung Schulung der Mitglieder von Mitarbeitervertretungen Förderung der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gewährleistung von Rechtsberatung und finanziellem Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht Errichtung von Unterstützungseinrichtungen Die Mitgliedschaft in Ihrem Verband sollte für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso selbstverständlich sein wie die Mitgliedschaft in Ihrer Kirche! Darum lohnt es sich, Mitglied zu werden: Sie erhalten trotz günstiger Beiträge eine qualifizierte Beratung. Sie können die allgemeine Tarifentwicklung in Kirche und Diakonie mitgestalten. Sie werden durch die Zeitschrift vkm Info regelmäßig umfassend informiert. Werden Sie noch heute Mitglied. Füllen Sie bitte einfach die Beitrittserklärung auf der folgenden Seite aus und senden sie an unsere Geschäftsstelle. Sie können Ihren Beitritt auch online auf unserer Website erklären. Willkommen! 34
35 Beitrittserklärung Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Kirche und Diakonie. Nachname Vorname Geburtsdatum Straße PLZ, Ort Telefon privat privat Telefon dienstlich dienstlich Ich bin beschäftigt als Arbeitgeber Im Kirchenkreis seit Ich bin (bitte Zutreffendes ankreuzen) unter 29 Wochenstunden beschäftigt über 29 Wochenstunden beschäftigt im Ruhestand in der Ausbildung zurzeit erwerbslos in Elternzeit Ich bin in der Lohn-/Vergütungs-/Besoldungsgruppe Eintritt in den kirchlichen/diakonischen Dienst Ich wurde geworben von Ort, Datum Unterschrift Einzugsermächtigung für den vkm Deutschland Die Beiträge sind bis auf Widerruf von meinem nachstehend bezeichneten Konto einzuziehen: Kontoinhaber Konto-Nr. Bank BLZ Ort, Datum Unterschrift 35
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