Gemeinde ournal AMTSBLATT NORDKREIS WEIMAR. Herzlichen Glückwunsch AMTLICHES. Verwaltungsgemeinschaft. Notrufe bei Havariefällen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde ournal AMTSBLATT NORDKREIS WEIMAR. Herzlichen Glückwunsch AMTLICHES. Verwaltungsgemeinschaft. Notrufe bei Havariefällen"

Transkript

1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft NORDKREIS WEIMAR Gemeinde ournal Geltungsbereich: SPRECHZEITEN: der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Sitz BERLSTEDT Tel. Zentrale ( ) Fax vg@berlstedt.thueringen.de Internet: Bereich BUTTELSTEDT Tel. Zentrale ( ) Fax vgbuttelstedt@t-online.de Internet: Alle Ämter der Verwaltungsgemeinschaft sind in Berlstedt und Buttelstedt wie folgt geöffnet: montags: geschlossen dienstags: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr freitags: 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr sowie an jedem ersten Samstag im Monat zusätzlich das Einwohnermeldeamt von 9 bis 12 Uhr Notrufe bei Havariefällen Thür. Energie AG Störungsdienst Gasversorgung / Störungsdienst Stromversorgung / Kundenservice / Wasserversorgung Wasserversorgungszweckverband Meisterber. Sachsenhausen / Störungsdienst / Havarie: / Abwasserbehandlung Abwasserzweckverband Nordkreis / Rohrreinigung Morawietz Sömmerda (Entsorgungsunternehmen) / Kontaktbereichsbeamter (Polizei) Berlstedt (Do Uhr) / Buttelstedt (Do Uhr) / Mo / Di / Do Mi u. Fr Sa/So/Feiertag 19-7 Uhr des Folgetages 13-7 Uhr des Folgetages 7-7 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: lebensbedrohenden Notfällen 112 AMTLICHES Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, folgenden Brückentagen im Mai geschlossen; ebenso der Sprechtag für das Einwohnermeldeamt am Samstag, dem Bitte beachten Sie die veränderten Öffnungszeiten im Mai Axel Schneider Gemeinschaftsvorsitzender Herzlichen Glückwunsch Unsere Jugendlichen feiern im Mai ihre Jugendweihe und treten damit in das Erwachsenenleben ein. Im Namen aller Bürgermeister und der Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar wünschen wir Allen für ihren weiteren Lebensweg viel Gesundheit, Erfolg und Freude. Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, statt. Die Sitzung war in eine öffentliche Sitzung. An der Sitzung nahmen 30 von 35 Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung bzw. ihre amtlichen oder gewählten Stellvertreter teil. Folgende Beschlüsse wurden gefasst. Die Gemeinschaftsversammlung war somit beschlussfähig. Folgende Beschlüsse wurden gefasst. Beschluss 16/03/2014 Bestätigung des Umlaufbeschlusses zur Vergabe der Instandsetzungsarbeiten in Vorbereitung der Verwaltungszusammenführung. 30 x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 0 x Enthaltungen. Beschluss 17/04/2014 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar am Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die Niederschrift über die meinschaft Nordkreis Weimar vom mit den gemachten Änderungen.

2 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 3 x Enthaltungen. Axel Schneider Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar HAUSHALTSSATZUNG 2014 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDKREIS WEIMAR Weimar 2. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am Bekanntmachung. 3. Auslegungshinweis 2014 ab 05. Mai 2014 für die Dauer von zwei Wochen aus bzw. werden Geschäftszeiten. HAUSHALTSSATZUNG der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar für das Haushaltsjahr wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 sind nicht vorgesehen. 3 gesetzt. 4 Die zu erhebende Umlage von den Mitgliedsgemeinden zur Deckung des Finanzbedarfes wird auf 121,20 / Einwohner festgesetzt. 5 6 Berlstedt- wird auf 248,-- / Monat festgesetzt. 304,11 festgesetzt. angenommen. 7 Berlstedt, den Schneider - Siegel - Gemeinschaftsvorsitzender WAHLBEKANNTMACHUNG für die VGem Nordkreis Weimar Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr 2. Die Stadt Buttelstedt und die Gemeinde Berlstedt bilden 4 Wahlbezirke. zirke. Die Stadt Neumark und die Gemeinden Ballstedt, Ettersburg, Wahlbezirk. Abgrenzung des Lage des Wahlraumes Wahlbezirkes 1 Buttelstedt Stadt Saalanbau, Markt 14 2 Saal, Buttelstedter Str. 1A Ballstedt 1 Berlstedt Ettersburg Gemeindesaal, An der Schule Kleinobringen 1 Krautheim Neumark 1 1 Dorfgemeinschaftshaus "Schnurenbude" 1 Sachsenhausen Pfarrgasse 34 1 Schwerstedt Wohlsborn 4. Mai 2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. nung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

3 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahl- einträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. meinschaft einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. lich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem gesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Berlstedt, gez. Schneider Vorsitzender der VGem Nordkreis Weimar B A L L S T E D T DAS THÜRINGER FORSTAMT BAD BERKA INFORMIERT! im Privatwald forstliche Planungsbüros beauftragt worden. Erfasst werden sollen alle vorliegen. zulassen. Beschränkungen oder gar Nachteile bei der forstlichen Bewirtschaftung ihrer werden können. Für Fragen zur Waldbiotopkartierung können sich Waldeigentümer jederzeit gern an Ihren zuständigen Revierleiter-/in oder an das Thüringer Forstamt Bad Berka ( ) wenden. Bürgermeister: Joachim Pommeranz Telefon: (036452) Beigeordneter: Gemeindeanschrift:Sprechzeit: Dienstag Uhr SATZUNG über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz- Satzung) der Gemeinde Ballstedt Gemeinderat der Gemeinde Ballstedt in der Sitzung am folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern Ballstedt, den gez. J. Pommeranz, Bürgermeister - Siegel - Der Gemeinderat Ballstedt hat in seiner Sitzung am unter der Beschluss- 36/03/2014 die o.g. Satzung über die Erhebung der Mit Schreiben vom wurde durch die Kommunalaufsicht des Ballstedt für das 2014 geänderte Grundsteuer- und Gewerbesteuerbescheide. ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG für die Kommunalwahl von 8.00 bis Uhr statt (Wahl zum Gemeinderat, Wahl zum Kreistag). 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffent- trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbriefe müssen der 1 Steuerhebesätze für das Gebiet der Gemeinde Ballstedt wie folgt festgesetzt: (1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe kreis Weimar eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief- umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 3. Die Gemeinde Ballstedt bildet einen Stimmbezirk. Stimmbez. 2 In- Kraft- Treten Diese Satzung tritt mit dem in Kraft. karte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis

4 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 5.1 Wahl zum Gemeinderat der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl Die Wahl zum Gemeinderat wird als Mehrheitswahl (ein Wahlvorschlag am wurde eingereicht) ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und in der Gemeinde Ballstedt Der Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare die Wahl zum Gemeinderat. Dieser Wahlvorschlag wird hiermit bekannt oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel gegeben. handschriftlich hinzufügt. Kennzeichnet der Wähler den Wahlvorschlag Liste 1 Freie Wählergruppe Ballstedt zu wählen sind. Kennzeichnet der Wähler den Wahlvorschlag in der Mediaberater Am Steingarten 22 Marco bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen, wie er Bewerber gestrichen hat. 6. Ablauf der Wahlhandlung Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahl- 2 3 Ufer, Gerd Am Steingarten 6 Am Pfarrgarten 6 Klaus - Dieter Am Pfarrgarten 6 der Sie zugelassen sind. Sie begeben sich in die Wahlkabine, kenn Andreas 6 Fischer, 1971 Briefzusteller Maik. 7 Fischer, 1984 Dachdecker Am Steingarten 4 Bitte beachten Sie: Steffen 8 Müller, 1971 Callcenter Agent gefaltet hat, Simone 9 Surborg, 1976 Produktionsleiterin kennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, Kerstin d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat 10 Mohrmann, 1938 Am Pfarrgarten 16 oder Manfred legen will. Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (hier 6). oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und bar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen annehmen. auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. Joachim Pommeranz Wahlleiter der Gemeinde Ballstedt Wahlkabine aufhält. kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 8. Gegebenenfalls wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, nis der Gemeinderatswahl fest. gez. Joachim Pommeranz Wahlleiter der Gemeinde Ballstedt

5 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar B E R L S T E D T / OT HOTTELSTEDT / OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN Bürgermeister: Sylvia Engel Telefon: (036452) Beigeordneter: Gemeindeanschrift: Sprechzeit: Dienstag Uhr Ortsteilbürgermeister Hottelstedt: Sprechzeit: Dienstag Uhr Gemeindeanschrift: BEKANNTMACHUNG der 4. Satzung der Gemeinde Berlstedt zur Änderung der Hauptsatzung satzung beschlossen: (Gemeinde Journal), 4. Ausgabe 2008, und die 1. Satzung zur Änderung und Buttelstedt (Gemeinde Journal) sowie die 2. Satzung zur Änderung in der 15. Ausgabe vom , sowie die 3. Satzung zur Änderung waltungsgemeinschaften Berlstedt und Buttelstedt, 7. Ausgabe vom , wird wie folgt geändert: 1 Berlstedt, den Gemeindeverwaltung Berlstedt gez. Engel Bürgermeisterin öffentlichung zugestimmt. Weimar Gemeinde Journal, 4. Ausgabe vom HAUSHALTSSATZUNG 2014 GEMEINDE BERLSTEDT 2. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Die Gemeinderat Berlstedt hat in der Sitzung am unter der Bekanntmachung. 3. Auslegungshinweis 2014 ab dem 05. Mai 2014 für die Dauer von zwei Wochen aus bzw. HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Berlstedt für das Haushaltsjahr 2014 (1) Satzungen und Beschlüsse der Gemeinde Berlstedt werden öffentlich 1 dungstafeln). Diese sind an folgenden Stellen aufgestellt bzw. angebracht: im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5. am Bäckerteich ab. 2 sind nicht vorgesehen. 3 festgesetzt. (3) Sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) 4 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 2 2. Gewerbesteuer in Kraft. Berlstedt, den S. Engel, Bürgermeisterin - Siegel -

6 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat für die Kommunalwahl oder legen will. von 8.00 bis Uhr statt (Wahl zum Gemeinderat, Wahl des 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahl- Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbriefe müssen urne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen brauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Nordkreis Weimar eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. zettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein 3. Die Gemeinde Berlstedt bildet vier Stimmbezirke. eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. Stimmbez. Wahlkabine aufhält. kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands karte angegeben. erforderlich ist. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis 5. Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis 5.1 Wahl zum Gemeinderat 8. Gegebenenfalls wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnen, denen dener Wahlvorschläge geben. Gibt der Wähler weniger als drei Stimmen ab oder streicht er Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe fest. dadurch nicht berührt. Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag, gez. Sylvia Engel ohne seine Stimmen einzelnen Bewerbern zu geben, so entfallen auf Wahlleiter der Stadt Buttelstedt die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von ge- ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG einen Wahlvorschlag und vergibt er gleichzeitig innerhalb der Stimmenzahl an einzelne Bewerber Stimmen, so haben die auf die Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am schlags; nur gegebenenfalls verbleibende Stimmen entfallen auf die in der Gemeinde Berlstedt Ausnahme von gestrichenen Bewerbern folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat als gültig 5.2 Wahl zum Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Hottelstedt zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gegeben. Es ist 1 Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine 1. WAHL ZUM GEMEINDERAT dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten Liste 1 Die Linke zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten 1 Stein, 1974 Modellbauer 6. Ablauf der Wahlhandlung Andreas Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahlaus Sozialassistentin Petra 3 Götze, 1978 der Sie zugelassen sind. Sie begeben sich in die Wahlkabine, kenn- Christian Elektromeister Andreas. Liste 2 Wählergruppe Berlstedt / TSV / Ottmannshausen / Stedten a.e. Bitte beachten Sie: 1 Pfaffe, 1959 Werkzeugmacher gefaltet hat, Wolfgang 2 Salisch, 1947 kennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, Eberhard

7 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Bernd 4 Petra 5 Dankert, Birgit 6 Arndt, Michael 7 Müller, Gerd 8 Dr. Ulrich, Peter - Christian 9 Dienel, 10 Matthias Liste 3 Feuerwehr Hottelstedt 1 2 Seidler, 3 Wagner, Manfred 1964 sfeuerwehrmann Friedens Friseurmeisterin Malermeister 1958 ingenieur 1948 agraringenieur 1964 Koch 1961 Kfz - Meister 1971 Elektromeister Malermeister 1964 Müllwerker 1953 Liste 4 Therapeutisches Reiten, Reiten und Fahren am Fiaker e.v. 1 Cornelia 1966 Beauftragte für Wähler hat 3 Stimmen. 2. ORTSTEILBÜRGERMEISTERWAHL IM ORTSTEIL HOTTELSTEDT Liste 1 UWG Malermeister Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe. Der Wähler hat eine Stimme. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann den Bewerber streichen annehmen. gez. Silvia Engel Wahlleiter der Gemeinde Berlstedt Achtung! sofort in der Hauptstraße 24 (gegenüber der VGem Nordkreis Weimar). Frau Engel ist zu den üblichen Sprechzeiten dort erreichbar. Gratulation der Jubilare in Berlstedt Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Berlstedt, der Kita zukünftig zu den runden Geburtstagen, Mit freundlichen Grüßen Ihre Bürgermeisterin Sylvia Engel Stadt B U T T E L S T E D T OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden Bürgermeister: Joachim Ulrich Gemeindeanschrift: Telefon: (036451) Beigeordneter: Sprechzeit: ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG für die Kommunalwahl 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffent- trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbriefe müssen der kreis Weimar eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 3. Die Stadt Buttelstedt bildet vier Stimmbezirke. Stimmbez. 2 Saal in Daasdorf, Buttelstedter Str. 1a, karte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis 5. Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. 5.1 Wahl zum Stadtrat Sie auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnen, denen schiedener Wahlvorschläge geben. Gibt der Wähler weniger als drei Stimmen ab oder streicht er Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe dadurch nicht berührt. Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag, ohne seine Stimmen einzelnen Bewerbern zu geben, so entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Aus- der Wähler einen Wahlvorschlag und vergibt er gleichzeitig innerhalb der Stimmenzahl an einzelne Bewerber Stimmen, so haben die auf

8 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar des Wahlvorschlags; nur gegebenenfalls verbleibende Stimmen ent- Benennung mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern. 5.2 Wahl zum Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Daasdorf Es sind 2 Wahlvorschläge zugelassen worden. Die Stimmabgabe erfolgt wie folgt: auf dem Stimmzettel einen Wahlvorschlag kennzeichnen. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Bei 5.3 Wahl zum Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Nermsdorf Es ist 1 Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten 5.2 Wahl zum Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Weiden Es ist 1 Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten 6. Ablauf der Wahlhandlung Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahlaus- der Sie zugelassen sind. Sie begeben sich in die Wahlkabine, kenn-. Bitte beachten Sie: gefaltet hat, kennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder legen will. oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. Wahlkabine aufhält. kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands erforderlich ist. ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 8. Gegebenenfalls wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, fest. gez. Doreen Törmer Wahlleiter der Stadt Buttelstedt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am in der Stadt Buttelstedt folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadtrat und für die 1. WAHL ZUM STADTRAT Liste 1 CDU 1 Dürrbeck, Alfred 2 3 Bottin, Christian 4 Einicke, Knut 5 Kielmann, Liste 2 UWG 1 Ulrich, Joachim 2 Norbert 3 Schirrmeister, Claudia 4 Marggraff, 5 Jürgen 6 Bottin, 7 Müller, Meinhard 8 Schellhorn, Matthias 9 Kolbe, 10 Feine, Dieter 1975 Geschäftsführer Friedensstr. 1a 1977 Schornsteinfeger 1985 Friseurmeister 1978 Friedensstr Dachdeckermeister Weimarische Str Maschinenbauingenieur 1945 Autolackierermeister 1975 Anwältin 1977 Fliesenleger Angergasse 62a, 1970 Elektromeister Selbständig Weimarische Str Bürokauffrau 1961 Angestellter

9 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Senftleben, Frank 14 Doris 1956 Schmiedeberg Bauwesen hat 3 Stimmen. 2. ORTSTEILBÜRGERMEISTERWAHL IM ORTSTEIL DAASDORF Liste 1 - UWG 1 Norbert 1945 Autolackierermeister Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe. Liste 2 Andrea Schwenkenbecher 1 Schwenkenbecher, Andrea 1963 Angestellte Angergasse 62, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe. Der Wähler hat eine Stimme. Es sind zwei gültige Wahlvorschläge zugelassen worden, die auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler den Bewerber kennzeichnet, dem er seine Stimme geben will. 3. ORTSTEILBÜRGERMEISTERWAHL IM ORTSTEIL NERMSDORF Liste 1 UWG 1 Stockmann, Petra 1960 fachangestellte Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe. Der Wähler hat eine Stimme. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann den Bewerber streichen annehmen. 4. ORTSTEILBÜRGERMEISTERWAHL IM ORTSTEIL WEIDEN Liste 1 UWG 1 Müller, Meinhardt 1951 Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe. Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber. Der Wähler hat eine Stimme. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann den Bewerber streichen annehmen. Doreen Törmer Wahlleiter der Stadt Buttelstedt INFORMATION DES BAUAMTES vom 05. Mai 2014 bis einschließlich 30. Mai 2014 während der Die bis und bis Uhr Do bis und bis Uhr Fr bis Uhr Verehrte Bürgerinnen und Bürger! Während der Stadtratssitzung am waren von den 13 Stadträten 11 anwesend. 2 Stadträte fehlten entschuldigt. Somit war die Beschlussfähigkeit gegeben. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss : 8a/14 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom Die Niederschrift wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein- Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt. Beschluss : 9/14 Bestätigung der eshaushaltsrechnung 2013, vorbehaltlich der Prüfung durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt. Die eshaushaltsrechnung 2013 wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen genehmigt. Beschluss : 10/14 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die e wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen genehmigt. Beschluss : 11/14 Verkauf des Flurstückes : 101/1, Flur 2, Gemarkung Nermsdorf an das Straßenbauamt Mittelthüringen. u. a. auch von der Stadt Buttelstedt. 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen zugestimmt. Beschluss : 12/14 Antrag auf Neubau eines Melkhauses und Umbau des bestehenden Melkhauses auf dem Betriebsgelände des Thür. Lehr-, Prüf- und Versuchsgutes, Am Feldschlößchen 9 in Buttelstedt. 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Beschluss : 13/14 Antrag auf Neubau einer Werkstatt und Unterstellhalle auf dem Flurstück : 21, Flur 1, Gemarkung Weiden. 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Beschluss : 14/14 Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom Die Niederschrift wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt. Beschluss : 15/14 Vorkaufsrechtserklärung über das Flurstück : 9, Flur 1, Gemarkung Buttelstedt. Buttelstedt wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen verzichtet.

10 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Beschluss : 16/14 Flurstückes : 88/11, Flur 1, Gemarkung Nermsdorf. 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen. Der Beschluss : 4/14 vom wird aufgehoben. Baugrundstücke zu verkaufen Die Stadt Buttelstedt verkauft im Wohngebiet Hinter den Scheunen Interessenten melden sich bitte dienstags in der Zeit von Uhr persönlich oder unter Tel.: / im Bürgermeisteramt bzw. täglich persönlich oder unter Tel.: / in der Verwaltungsgemeinschaft. Die Feuerwehr informiert Monat Mai Sichern und Selbstsichern Die Schulungen der Jugendfeuerwehr Monat Mai lt Uhr J o a c h i m U l r i c h, Bürgermeister ETTERSBURG Werte Bürgerinnen und Bürger, Mülleimern zu entsorgen. Dies gilt Selbstreden ebenfalls für alle anderen Joachim Ulrich, Bürgermeister Energetische Nutzung von Abwärme der Fa. Dürrbeck, Kunststoffe GmbH in wie weit die im erheblichen Umfang anfallende Prozessabwärme der Fa und darüber hinaus für die Wohngebäude auf der südlichen Seite Um den Wärmebedarf und die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Wohngebäude in diesem sog. Stadtquartier zu ermitteln, wird Frau Bauer, Bürgermeister: Werner Mitsching Telefon: (03643) Beigeordneter: Fritz Kaufhold Gemeindeanschrift: An der Schule 3, Ettersburg Sprechzeit: Dienstag Uhr 3. Satzung der Gemeinde Ettersburg zur Änderung der Hauptsatzung Gemeinde Ettersburg in der Sitzung am die folgende 3. Satzung (Gemeinde Journal), 1. Ausgabe 2005, die 1. Satzung zur Änderung der vom , bekannt gemacht in der 7. Ausgabe 2010 des Amtsblattes Journal) wird wie folgt geändert: 1 (1) Satzungen der Gemeinde Ettersburg werden öffentlich bekannt gemacht Nordkreis Weimar herausgegebenen Amtsblatt "Gemeinde Journal". (4) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Aushang an den fol- 1. Bushaltestelle am Schloss 3. Gemeindehaus, An der Schule 3 machung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt, auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen. 2 Ettersburg, den Gemeinde Ettersburg W. Mitsching Bürgermeister - rechtsaufsichtlich bestätigt und der vorzeitigen Bekanntmachung zugestimmt mit Schreiben vom Weimar Gemeinde Journal, 4. Ausgabe vom Werte Bürgerinnen, Werte Bürger, zur der Gemeinderatssitzung am waren von 9 Gemeinderatsmitgliedern, 8 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit war der Gemeinderat beschlussfähig, es wurden folgende Beschlüsse gefasst. Beschluss 199/03/14/09-14 Genehmigung der Niederschrift über die öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Niederschrift des Gemeinde- 6 x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 2 x Stimmenthaltungen. Beschluss 36/03/2014 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Ballstedt. Ballstedt. 5 x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 1 x Stimmenthaltungen. Beschluss 37/03/2014 Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Ballstedt. die Gemeinde Ballstedt.

11 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 0 x Stimmenthaltungen. Joachim Pommeranz Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am in der Gemeinde Ettersburg folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat in Ettersburg als gültig zugelassen: Liste 1 CDU 1 Stiebitz, Dirk 2 Jens 3 Klever, Carsten 1963 Beamter felde Kameramann Liste 2 Freie Wählergemeinschaft 1 Enderlein, Jens 2 Dr. Kammel, Karlheinz 3 Beucke, Petra 4 5 Kaufhold, Fritz 6 Sandra 7 Anger, 8 Kaufholz, Bernd 9 Glowig, Wilfried 10 Kohlhoff, Matthias 11 Brodkammer Bankkaufmann 1968 Polier 1951 agraringenieur 2 a Gemeindearbeiter industrielle Elektronik 1957 fachmann Sonnenweg Beamter Bauingenieurwesen 1975 Bauingenieur felde 15 felde 21 Wähler hat 3 Stimmen. gez. Torsten Schorcht Wahlleiter der Gemeinde Ettersburg ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG für die Kommunalwahl von 8.00 bis Uhr statt (Wahl zum Gemeinderat, Wahl zum Kreistag). 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffent- einträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbriefe müssen der Weimar eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 3. Die Gemeinde Ettersburg bildet einen Stimmbezirk. Stimmbez. 1 Gemeindesaal, An der Schule 3, Ettersburg karte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis 5. Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. 5.1 Wahl zum Gemeinderat Sie auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnen, denen schiedener Wahlvorschläge geben. Gibt der Wähler weniger als drei Stimmen ab oder streicht er Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe dadurch nicht berührt. Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag, ohne seine Stimmen einzelnen Bewerbern zu geben, so entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag und vergibt er gleichzeitig innerhalb der Stimmenzahl an einzelne Bewerber Stimmen, der Kennzeichnung des Wahlvorschlags; nur gegebenenfalls verbleibende Stimmen entfallen auf die Bewerber des Wahlvorschlags in der Bewerbern. 6. Ablauf der Wahlhandlung Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahl- der Sie zugelassen sind. Sie begeben sich in die Wahlkabine, Bitte beachten Sie: gefaltet hat, erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder legen will. oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen bar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. Wahlkabine aufhält. kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. forderlich ist.

12 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 8. Gegebenenfalls wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, den um 9.00 Uhr im Gemeindesaal, An der Schule 3 fortgesetzt. G R O S S O B R I N G E N Bürgermeister: Bernd Schröder Gemeindeanschrift: Weimarische Str. 48 A, Telefon: (03643) Beigeordneter: Sprechzeit: Einsichtnahme aus. HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Großobringen Landkreis Weimarer Land für das Haushaltsjahr im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben mit ab. 2 werden nicht festgesetzt. 3 4 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 2. Gewerbesteuer ,00 festgesetzt. 6 7 Bernd Schröder Bürgermeister Gemeinde Ettersburg im Gemeindesaal, An der Schule 3 in Ettersburg das Wahlergebnis der Gemeinderatswahl fest. gez. Torsten Schorcht Wahlleiter der Gemeinde Ettersburg Satzung Zusammenhang bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) Südliche Neue Straße der Gemeinde Großobringen Beschluss 05/2014 beschlossen. angezeigt und nicht bemängelt. Buttelstedt während der Dienstzeiten Mo., Mi., Do. Die. Fr. eingesehen werden Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr eines es seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben en seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Ergänzungssatzung Schröder Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am in der Gemeinde Großobringen am folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat als gültig zuge-lassen:. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gegeben. Liste 1 CDU 1 Eichhorn, Gerhard 2 Dieter 3 Dr. Messer- 4 Matthias 5 Klein, Guido 6 Gerd Bauingenieur 1964 Bahndamm Weimarische Str Anger 32

13 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Liste 2 Initiative für Großobringen 1 2 Yorck 3 Barthel, 4 Klaus 5 Schuchort, Cornelia 6 Anke 7 Prüfer, 8 Düll, Karsten 9 Domanetzki, Nicki a 1977 beiter Unterdorf Ahornstr Elektrofachkraft 1972 Kfz - Servicetechniker Baumgartenstr Stuckateur Am Flurgrabenweg 2 Wähler hat 3 Stimmen. Sonja Meng Wahlleiter der Gemeinde Großobringen ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG für die Kommunalwahl wahl von 8.00 bis Uhr statt (Wahl zum Gemeinderat, Wahl zum Kreistag). 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffent- trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbriefe müssen der Weimar eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Stimmbez. karte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis 5. Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. 5.1 Wahl zum Gemeinderat Sie auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnen, denen verschiedener Wahlvorschläge geben. Gibt der Wähler weniger als drei Stimmen ab oder streicht er Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe dadurch nicht berührt. Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag, ohne seine Stimmen einzelnen Bewerbern zu geben, so entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag und vergibt er gleichzeitig innerhalb der Stimmenzahl an einzelne Bewerber Stimmen, so haben zeichnung des Wahlvorschlags; nur gegebenenfalls verbleibende folge ihrer Benennung mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern. 6. Ablauf der Wahlhandlung Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahl- der Sie zugelassen sind. Sie begeben sich in die Wahlkabine, kenn-. Bitte beachten Sie: gefaltet hat, erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder legen will. oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen bar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. Wahlkabine aufhält. kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands erforderlich ist. ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 8. Gegebenenfalls wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, den um 9.00 Uhr im Bürgerhaus Weimarische Str. 48a fortgesetzt. Gemeinderatswahl fest. gez. Sonja Meng Wahlleiter der Gemeinde Großobringen

14 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar H E I C H E L H E I M Bürgermeister:Gemeindeanschrift:Telefon: (03643) Beigeordneter: konrad.hage@heichelheim.de Sprechzeit: ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am in der Gemeinde Heichelheim folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat in Liste 1 Feuerwehrverein Heichelheim e.v. 1 Streiber, 2 Götze, Detlef 3 Salzmann, Werner 4 Salzmann, 5 Sommerfeld, Kati 6 Jan Maschinenbau Liste 2 Bürgerverein Heichelheim e.v. 1 Graf, 2 Schwarz, Nicky 3 Peinzger, 4 Ungert, Alexander 5 Stubendorff, Bärbel 6 Stubendorff, Dietmar 7 Graf, Weg nach Schwerstedt Schlosser 1950 Agrartechniker 1967 Betriebswirtin 1974 Kirchgasse Produktionsmitarbeiter Kirchgasse Kirchgasse Angestellte 1947 Selbständiger Kaufmann Gartenweg Justizangestellte Am Gutshof Elektriker Am Gutshof Schinderberg 11 Wähler hat 3 Stimmen. gez. Konrad Hage Wahlleiter der Gemeinde Heichelheim ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG für die Kommunalwahl wahl von 8.00 bis Uhr statt (Wahl zum Gemeinderat, Wahl zum Kreistag). 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbriefe müssen Nordkreis Weimar eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Stimmbez. karte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis 5. Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. 5.1 Wahl zum Gemeinderat Sie auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnen, verschiedener Wahlvorschläge geben. Gibt der Wähler weniger als drei Stimmen ab oder streicht er Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe dadurch nicht berührt. Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag, ohne seine Stimmen einzelnen Bewerbern zu geben, so entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag und vergibt er gleichzeitig innerhalb der Stimmenzahl an einzelne Bewerber Stimmen, so haben zeichnung des Wahlvorschlags; nur gegebenenfalls verbleibende folge ihrer Benennung mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern. 6. Ablauf der Wahlhandlung Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahl- der Sie zugelassen sind. Sie begeben sich in die Wahlkabine, kenn-. Bitte beachten Sie: gefaltet hat, erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder legen will. oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. Wahlkabine aufhält. kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands

15 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar erforderlich ist. ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 8. Gegebenenfalls wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, den um 9.00 Uhr in der Gaststätte Akazienhof fortgesetzt. der Gemeinderatswahl fest. K L E I N O B R I N G E N Bürgermeister: Gerhard Schauerhammer Gemeindeanschrift: Telefon: (03643) Beigeordnete: Sprechzeit: Donnerstags Uhr ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am in der Gemeinde Kleinobringen die Wahl zum Gemeinderat. Dieser Wahlvorschlag wird hiermit bekannt gegeben. Liste 1 Freie Wählergemeinschaft Kleinobringen 1 Becker, Mathias 2 Becker, Daniela 3 Seymer, Steffen 4 Pilz, Christian 5 Albrecht, Christian 6 Allimann, Nils 7 Stober, 8 Flor, 1975 Unter dem Dorfe Selbständig Weimarische Str. 51A 1978 Maurer Weimarischer Weg 42a 1980 Kirchgasse makler Möbeltischler 1984 Gesundheit- und Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (hier 6). Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und annehmen. Gerhard Schauerhammer Wahlleiter der Gemeinde Kleinobringen ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG für die Kommunalwahl wahl von 8.00 bis Uhr statt (Wahl zum Gemeinderat, Wahl zum Kreistag). 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffent- waltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Markt 2 in Buttelstedt eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 3. Die Gemeinde Kleinobringen bildet einen Stimmbezirk. Stimmbez. karte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis 5. Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. 5.1 Wahl zum Gemeinderat Die Wahl zum Gemeinderat wird als Mehrheitswahl (ein Wahlvorschlag wurde eingereicht) ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber geführt. Der Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an und oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügt. Kennzeichnet der Wähler den Wahl- meinderatsmitglieder zu wählen sind. Kennzeichnet der Wähler den sonst eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen, wie er Bewerber gestrichen hat. 6. Ablauf der Wahlhandlung Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahl- der Sie zugelassen sind. Sie begeben sich in die Wahlkabine, kenn-. Bitte beachten Sie: gefaltet hat, kennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder legen will. oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen brauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten zettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. Wahlkabine aufhält.

16 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 8. Gegebenenfalls wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, fortgesetzt. der Gemeinde Kleinobringen im Bürgerhaus das Wahlergebnis der Gemeinderatswahl fest. gez. Gerhard Schauerhammer Wahlleiter der Gemeinde Kleinobringen K R A U T H E I M / Haindorf Bürgermeister: Axel Schneider Telefon: (036451) Beigeordneter: Wolfgang Bock Gemeindeanschrift: Sprechzeit: Dienstag Uhr SATZUNG über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz- Satzung) der Gemeinde Krautheim der Gemeinde Krautheim in der Sitzung am folgende Satzung Satzung) beschlossen: 1 Steuerhebesätze für das Gebiet der Gemeinde Krautheim wie folgt festgesetzt: (1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (2) Grundsteuer für Grundstücke 2 In- Kraft- Treten Diese Satzung tritt mit dem in Kraft. Krautheim, den Siegel -... Bock, stellv. Bürgermeister Der Gemeinderat Krautheim hat in seiner Sitzung am unter der Beschluss- 183/03/14/09-14 die o.g. Satzung über die Erhebung der Mit Schreiben vom wurde durch die Kommunalaufsicht des de Krautheim für das 2014 geänderte Grundsteuer- und Gewerbesteuerbescheide. Werte Bürgerinnen, Werte Bürger, zu der Gemeinderatssitzung am waren von 7 Gemeinderatsmitgliedern, 5 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit war der Gemeinderat beschlussfähig, es wurden folgende Beschlüsse gefasst. Nicht öffentlicher Teil aus dem Flurstück 29 in Haindorf. des Wasserversorgungszweckverbandes. 5 x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 0 x Stimmenthaltungen. Werte Bürgerinnen, Werte Bürger, zu der Gemeinderatssitzung am waren alle 7 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit war der Gemeinderat beschlussfähig, es wurden folgende Beschlüsse gefasst. Öffentlicher Teil Beschluss 182/03/14/09-14 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Niederschrift der 7 x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 0 x Stimmenthaltungen. Beschluss 183/03/14/09-14 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung). Krautheim. 5 x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 2 x Stimmenthaltungen. Beschluss 184/03/14/09-14 Erlass der Hundesteuersatzung. Bestandteil des Beschlusses. 6 x Ja-Stimmen, 1 x Nein-Stimmen, 0 x Stimmenthaltungen. aus dem Flurstück 784 der Gemarkung Krautheim. 7 x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 0 x Stimmenthaltungen. Axel Schneider Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am in der Gemeinde Krautheim die Wahl zum Gemeinderat. Dieser Wahlvorschlag wird hiermit bekannt gegeben. Liste 1 Feuerwehrverein Krautheim Haindorf e.v. 1 Ulrich, Gerhard 2 Meier, Christian 1957 Baumaschinist Schwenkanger Bankkaufmann

17 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Bock, 1951 Fahrzeugbauer Wolfgang 100 a der Sie zugelassen sind. Sie begeben sich in die Wahlkabine, 4 Künzer, 1974 Kirchstr. 37 Marko mechaniker Sekretärin Doris Bankangestellte Dorit 101 a Bitte beachten Sie: Malermeister Schenkanger 27 Daniel gefaltet hat, Kalkulator Am Kirchberg 2 Steve kennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (hier 8). legen will. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und steher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen annehmen. Axel Schneider Wahlleiter der Gemeinde Krautheim brauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. für die Kommunalwahl Wahlkabine aufhält. wahl von 8.00 bis Uhr statt (Wahl zum Gemeinderat, Wahl zum Kreistag). 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbriefe müssen kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands Nordkreis Weimar eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahl- erforderlich ist. briefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 3. Die Gemeinde Krautheim bildet 2 Stimmbezirke. ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis Stimmbez. herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis 8. Gegebenenfalls wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, karte angegeben. Krautheim fortgesetzt. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis 5. Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. Gemeinderatswahl fest. gez. Axel Schneider 5.1 Wahl zum Gemeinderat Wahlleiter der Gemeinde Krautheim Die Wahl zum Gemeinderat wird als Mehrheitswahl (ein Wahlvorschlag wurde eingereicht) ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese mit Nach- Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügt. Kennzeichnet Benennung, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. streicht Bewerber, kann er ebenso viele wählbare Personen mit Nach- Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen, wie er Bewerber gestrichen hat. 6. Ablauf der Wahlhandlung Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahl-

18 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar L E U T E N T H A L Bürgermeister: Telefon: (036451) Beigeordneter: Udo Malisius Gemeindeanschrift: Sprechzeit: ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am in der Gemeinde Leutenthal die Wahl zum Gemeinderat. Dieser Wahlvorschlag wird hiermit bekannt gegeben. Liste 1 Kulturverein Leutenthal e.v. 1 Dirk 2 Malisius, Udo 3 Brunner, Frank 4 Prager, Franziska 5 Brigitte 6 Schulze, 7 Malarski, 1972 techniker Fleischer 1988 fachangestellte 1951 Erzieherin / Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (hier 6). Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und annehmen. Herbert Steinhäuser Wahlleiter der Gemeinde Leutenthal geführt. Der Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an und oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügt. Kennzeichnet der Wähler den Wahl- ratsmitglieder zu wählen sind. Kennzeichnet der Wähler den Wahl- sonst eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen, wie er Bewerber gestrichen hat. 6. Ablauf der Wahlhandlung Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahl- der Sie zugelassen sind. Sie begeben sich in die Wahlkabine, kenn-. Bitte beachten Sie: gefaltet hat, kennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder legen will. oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen bar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG für die Kommunalwahl auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. wahl von 8.00 bis Uhr statt (Wahl zum Gemeinderat, Wahl zum Wahlkabine aufhält. Kreistag). 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffent- einträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbriefe müssen der kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands Nordkreis Weimar eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahl- briefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. erforderlich ist. Stimmbez. ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu karte angegeben. 8. Gegebenenfalls wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis 5. Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. 5.1 Wahl zum Gemeinderat Gemeinderatswahl fest. Die Wahl zum Gemeinderat wird als Mehrheitswahl (ein Wahlvorschlag gez. Herbert Steinhäuser wurde eingereicht) ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber Wahlleiter der Gemeinde Leutenthal

19 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar S T A D T N E U M A R K Bürgermeister: Stadtanschrift: Am alten Gutshof 1, Neumark Telefon: (036452) Beigeordneter: Jörg Geibert 2. Beigeordneter: Egon Meier Sprechzeit: Dienstag Uhr Haushaltssatzung 2014 der Stadt Neumark 2. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Der Stadtrat Neumark hat in seiner Sitzung am unter der 2014, einschl. der Anlagen beschlossen. Bekanntmachung. 3. Auslegungshinweis 2014 ab 05. Mai 2014 für die Dauer von zwei Wochen aus bzw. Geschäftszeiten. HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Neumark für das Haushaltsjahr im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 sind nicht vorgesehen. 3 gesetzt. 4 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 2. Gewerbesteuer ,-- festgesetzt. 6 Neumark, den Siegel -.. Ronald Runge, Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am in der Stadt Neumark folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadtrat in Neumark als gültig zugelassen: Liste 1 Freie Wähler Neumark 1 Meier, Egon 2 Bernschein, 3 Bernd 4 Meier, Daniel Schwerz, 8 9 Jannasch, Liste 2 Kirmesverein 1 Bethge, Amelie 2 Clemens 3 Necke, Anke 1957 Elektromeister 1988 mitarbeiter 1957 Malermeister Neubauersiedlung Elektromeister Betriebswirt 1979 Kfz - Mechaniker 1991 Metzger 1972 Kabelanalgenmonteur Liste 3 Bürgerinitiative Neumark 1 Sauerbrey, Beatrice 1984 Architektin Am alten Gutshof Student 1987 Selbständig Am alten Gutshof Medienwissenschaftlerin Niederdorfgasse 122 hat 3 Stimmen. gez. Katja Monden Wahlleiter der Stadt Neumark ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG für die Kommunalwahl 8.00 bis Uhr statt (Wahl zum Stadtrat, Wahl zum Kreistag). 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffent- trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbriefe müssen der kreis Weimar eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.

20 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Die Stadt Neumark bildet einen Stimmbezirk. Stimmbez. kennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder karte angegeben. legen will. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis 5. Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. 5.1 Wahl zum Stadtrat oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Sie auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnen, unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im verschiedener Wahlvorschläge geben. Gibt der Wähler weniger als drei Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. Stimmen ab oder streicht er Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimm- abgabe dadurch nicht berührt. Kennzeichnet der Wähler einen Wahl- vorschlag, ohne seine Stimmen einzelnen Bewerbern zu geben, so Wahlkabine aufhält. entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Aus- Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag und vergibt er gleich- zeitig innerhalb der Stimmenzahl an einzelne Bewerber Stimmen, so Kennzeichnung des Wahlvorschlags; nur gegebenenfalls verbleibende kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands folge ihrer Benennung mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern. 6. Ablauf der Wahlhandlung erforderlich ist. Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahl- ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu der Sie zugelassen sind. Sie begeben sich in die Wahlkabine, 8. Gegebenenfalls wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, fortgesetzt.. Bitte beachten Sie: das Wahlergebnis der Stadtratswahl fest. gefaltet hat, gez. Katja Monden Wahlleiter der Stadt Neumark R A M S L A Bürgermeister: Telefon: (036452) Beigeordneter: Günther Schmidt Gemeindeanschrift: Sprechzeit: Montag: 16:30-17:30 Uhr Werte Bürgerinnen, Werte Bürger, zu der Gemeinderatssitzung am waren von 7 Gemeinderäten, 6 Gemeinderäte anwesend. Somit war der Gemeinderat beschlussfähig, es wurde folgender Beschluss gefasst. Nicht Öffentlicher Teil: unbebauten Flurstück 121/22, Gemarkung Ramsla. Kosten sind vom Erwerber zu übernehmen. 6 x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 0 x Stimmenthaltungen. Werte Bürgerinnen, Werte Bürger, zu der Gemeinderatssitzung am waren von 7 Gemeinderatsmitgliedern, 5 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit war der Gemeinderat beschlussfähig, es wurden folgende Beschlüsse gefasst. Beschluss 04/03/2014 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 0 x Stimmenthaltungen. Beschluss 05/03/2014 ung des Gemeindewahlleiters und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am Gemeindewahlleiter und ein stellvertretender Gemeindewahlleiter benötigt. 5 x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 0 x Stimmenthaltungen. Beschluss 06/03/2014 Haushaltssatzung 2014 mit Anlage des Haushalts- und Stellenplanes. 5 x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 0 x Stimmenthaltungen. Beschluss 07/03/2014 Finanzplan für den Zeitraum 2013 bis x Ja-Stimmen, 0 x Nein-Stimmen, 0 x Stimmenthaltungen. Dr. Thomas Basche Bürgermeister

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,

Mehr

AMTSBLATT. Amt Altdöbern

AMTSBLATT. Amt Altdöbern AMTSBLATT für das Amt Altdöbern Jahrgang 22 Altdöbern, den 30. April 2014 6 2 Amtsblatt Altdöbern Nr. 6/2014 A M T L I C H E R T E I L HERAUSGEBER: Amt Altdöbern Marktstr. 1 03229 Altdöbern Verantwortlich

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. - 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - WAHLAUSSCHREIBEN für die Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße 56 70174 Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung

Mehr

Allgemeine Hinweise und Überlegungen:

Allgemeine Hinweise und Überlegungen: Allgemeine Hinweise und Überlegungen: Einsatz einer PC-gestützten Wahlergebniserfassung für GR- und KT-Wahl Bgm. und LR werden auf herkömmliche Art und Weise ermittelt Wahllokale werden mit je zwei Laptops

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt: 17.09.2015. Jahrgang 4 Nr. 21 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Witten vom 13.09.2015... 2 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 Der Gemeinderat Wintrich hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Europa- und Kommunalwahl 2014 Tipps zur Wahl Briefwahl Wahl im Wahllokal

Europa- und Kommunalwahl 2014 Tipps zur Wahl Briefwahl Wahl im Wahllokal KW 20 Europa- und Kommunalwahl 2014 Tipps zur Wahl Am 25.Mai 2014 finden gleichzeitig die Europawahl, die Wahlen der Gemeinderäte, der Kreisräte und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbandes

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

Mitteilungs Blatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4

Mitteilungs Blatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4 Mitteilungs Blatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4 INHALT Inhalt INHALT WAHLEN 1. BESTELLUNG DES WAHLVORSTANDES FÜR DIE WAHL DES BETRIEBSRATES

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen und seiner Partner gelesen haben, wissen Sie wie Wählen funktioniert.

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-,

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-, Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-, Gemeinde- und Landeswahlbehörden sowie des Kontrollrechts

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den 18.12.2014 Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2015 277

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den 18.12.2014 Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2015 277 Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis Nauen, den 31. Juli 2015 1 AMTSBLATT für den mit den Mitgliedsgemeinden Beetzseeheide (OT Gortz), Brieselang, Groß Kreutz (Havel) (OT Deetz und OT Schmergow), Päwesin, Roskow (OT Roskow und OT Weseram),

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff - Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Gebiet des Amtes Neubukow-Salzhaff - Herausgeber: Amt Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow Tel. 038294-70210,

Mehr

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2015 Ausgabe - Nr. 30 Ausgabetag 07.08.2015 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff - Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Gebiet des Amtes Neubukow-Salzhaff - Herausgeber: Amt Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow Tel. 038294-70210,

Mehr

PFARRBRIEF- SONDERAUSGABE ZUR

PFARRBRIEF- SONDERAUSGABE ZUR PFARRBRIEF- SONDERAUSGABE ZUR in den Pfarrgemeinden St. Antonius und St. Pius Liebe Mitglieder unserer Pfarrgemeinden St. Antonius, Künzell und St. Pius, Fulda! Sie halten eine Sondernummer des Pfarrbriefes

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 10. Jahrgang Leuna, den 06. Mai 2019 Nummer 24 Inhalt 1. Walhlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 1 2. Wahlbekanntmachung für die Wahlen

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt:

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt: Wahlbekanntmachung zu den Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten der FernUniversität in Hagen am 23. März 2016 vom 23. Dezember 2015 Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Verbandsordnung des Schul Verbandes Sonderschule für Körperbehinderte Mainz 122-1 Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz Die Stadt Mainz und die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms bilden seit dem 03.06.1975 einen Schulverband. Sie haben

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. 1/8 Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte und der Wahl des Kreistags am 1. Am findet in der

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde Zugleich amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Nortorf, des Schulverbandes Nortorf der Gemeinden Bargstedt, Bokel, Borgdorf-Seedorf, Brammer, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Gnutz, Groß Vollstedt,

Mehr

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe Amtsblatt Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, 25.04.2014 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt

Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt Gemeinde Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 5/2/2007 des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt am 18.10.2007 in in den Vereinsräumen der Wetterauhalle, Södeler Weg

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Mülheim an der Ruhr, 07.12.2009 Laufende Nummer: 03/2009 Siegelordnung der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten der Hochschule Ruhr West Brunshofstr. 12, 45470 Mülheim

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2013 hannover, 18. juli 2013 nr. 26 Inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der Region

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke:

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke: Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament, in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und in der Stadt Bocholt die Integrationsratswahlen

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l HA Trittau, Drucksache 3/2014 P r o t o k o l l über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Trittau am Dienstag, den 26.08.2014, um 19.45 Uhr, im kleinen Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung

Mehr

Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT)

Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT) TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für (SMT) Institutsordnung Die Institutsordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Informatik in seiner Sitzung am 16.04.2012 bestätigt. Ordnung

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

Niederschrift. Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht.

Niederschrift. Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht. Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Winningen am Dienstag, 17.06.2014, 19.30 Uhr im Turnerheim, Neustraße 31, Winningen Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht.

Mehr

Niederschrift. über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der. (Name des Wahlvorschlagträgers)

Niederschrift. über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der. (Name des Wahlvorschlagträgers) Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der (Name des Wahlvorschlagträgers) zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt am 07. Februar 2010 Der/Die hat am (Einberufende

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

für das Hotel- und Gaststättengewerbe

für das Hotel- und Gaststättengewerbe Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat am 18.12.2000, sowie Änderungen vom 05.11.2001, 13.05.2002, 16.12.2002,

Mehr

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG)

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) DrittelbG Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat: "Drittelbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2004

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 26 vom 06.11.2015 Inhaltsverzeichnis Seite Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Kommunalverwaltung) 2 Schulhausmeister für die

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale)

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale) Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale) - Friedhofsgebührensatzung Ortsteile- Satzung Beschlossen / Ausgefertigt Amtliche

Mehr