Elektromontagen Bock GbR

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1 Preisliste 2014 Gütlig ab für unsere Dienstleistungen rund um den Messstellenbetrieb und der Messdienstleistung nach 21b EnWG. Elektromontagen Bock GbR Barnitz 21A Käbschütztal Tel Fax Web: info[at]mediaelektrik.de Messstellenbetreiber nach 21b EnWG 1 - Besuchen Sie uns im Internet unter

2 Inhaltsverzeichnis Messstellenbetrieb... 3 SLP (Standard Last Profil)... 3 RLM (registrierende Leistungsmessung)... 5 Montagekosten... 6 Messdienstleistung... 7 Messkosten Zählerablesung... 7 Musterangebote... 8 SLP Standard Zähler... 8 RLM Zähler... 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistungen Besuchen Sie uns im Internet unter - 2

3 Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb (MSB) im Bereich SLP und RLM im Niederspannungsnetz 230/400V SLP (Standard Last Profil) Betrifft alle Haushalte und Gewerbetreibende mit einem Jahresverbrauch bis kwh. direktmessende Zähler bis 60A/85A bzw. 100A Wir betreiben auf Wunsch bei Ihnen diverse elektronische Zähler mit und ohne Schnittstellen bzw. Zubehör wie Webserver. Dieser Service beinhaltet Wartung und den Turnuswechsel zum Ablauf der Eichgültigkeit. Bitte beachten Sie, dass wir bei den jährlichen Gebühren keine Unterscheidung in Eintarif-, Zweitarif- und Zweirichtungszähler machen und wir verbauen ausschließlich Zähler mit Dreipunktbefestigung. Miet - Preise / Jahr MSB01 Zähler ohne Schnittstelle 21,43 25,50 MSB02 Zähler mit EIB/KNX Schnittstelle 33,53 39,90 MSB03 Zähler mit integriertem Webserver 33,53 39, Besuchen Sie uns im Internet unter

4 halbindirektmessende Zähler Wir betreiben auf Wunsch bei Ihnen diverse elektronische Zähler mit und ohne Schnittstellen z.b. KNX. Dieser Service beinhaltet Wartung und den Turnuswechsel zum Ablauf der Eichgültigkeit. Bitte beachten Sie, dass wir bei den jährlichen Gebühren keine Unterscheidung in Eintarif-, Zweitarif- und Zweirichtungszähler machen und wir verbauen ausschließlich Zähler mit Dreipunktbefestigung. Miet - Preise / Jahr MSB11 Standardzähler incl. NS Wandler 65,82 78,33 MSB04 Pmax Zähler incl. NS Wandler 79,78 94,94 MSB04-1 Pmax Zähler mit KNX BCU incl. NS Wandler 87,44 104,05 Zu- und Abschläge für Zusatzkomponenten die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Messstelle vonnöten sind. GSMM GSM / GPRS Modem 46,22 55,00 NSW Niederspannungsstromwandler (NS Wandler) 28,00 33,32 FRE Tarifsteuergerät 12,00 14,28 Besuchen Sie uns im Internet unter - 4

5 Elektromontagen Bock GbR RLM (registrierende Leistungsmessung) Betrifft alle Haushalte und Gewerbetreibende mit einem Jahresverbrauch über kwh bzw. PV Anlagen ab 100 kwp intallierter Leistung. Bitte bachten Sie, dass wir die RLM Messung nur im Niederspannungsnetz anbieten! 1/4h Leistungsmessung Auf Wunsch betreiben wir bei Ihnen Zähler mit 1/4h Leistungsmessung im Niederspannungsnetz. Dieser Service beinhaltet den Betrieb, Wartung und den Turnuswechsel zum Ablauf der Eichgültigkeit. Im jährlichen Mietpreis enthalten ist : RLM Zähler für halbindirekte Messung 4-Leiter 230/400 V, 4-Quadrantenmessung, incl. GPRS-Modem und NS-Wandler. Bitte beachten Sie, dass wir bei den jährlichen Gebühren keine Unterscheidung in Eintarif-, Zweitarif- und Zweirichtungszähler machen und wir verbauen ausschließlich Zähler mit Dreipunktbefestigung. Miet - Preise / Jahr zzgl. Messung siehe Seite 7 MSB05-1 RLM Zähler für NS Messung 229,03 272,55 Zu- und Abschläge für Zusatzkomponenten die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Messstelle vonnöten sind. GSMM GSM / GPRS Modem NSW Niederspannungsstromwandler (NS Wandler) FRE Tarifsteuergerät MSB05-2 Freischaltung EVU Kontakt (nur bei PV) 46,22 28,00 12,00 100, Besuchen Sie uns im Internet unter 55,00 33,32 14,28 119,00

6 Montagekosten Hier finden Sie alle Preise für die Montage von Zählerm und Zubehör, sowie für sonstige Diestleistungen im Zählerwesen. SLP Zähler und Zubehör Montagekosten bei SLP Zählern und Zubehör MSB9001 Einbau Smart Meter incl. Anfahrt bis 50km 42,00 49,98 MSB9002 Einbau Pmax Zähler incl. 50km Anfahrt 119,00 141,61 MSB9003 Montagezuschlag für KNX BCU 8,40 10,00 MSB Montagezuschlag für GSM/GPRS Modem 8,40 10,00 MSB9005 Einbau NS Wandler 33,61 40,00 RLM Zähler und Zubehör Montagekosten bei RLM Zählern und Zubehör MSB9004 Einbau RLM Zähler incl. 50km Anfahrt 119,00 141,61 MSB Montagezuschlag für GSM/GPRS Modem 8,40 10,00 MSB9005 Einbau NS Wandler 33,61 40,00 Sonstiges Preise für sonstige Arbeiten bzw. Dienstleistungen am Zählpunkt. Freischaltung EVU Kontakt bei PV Anlagen >100kWp 100,00 119,00 Rückbau Kommunikationsgeräte 30,00 35,70 Plombieren 25,00 29,75 Recherchedienste 25,00 29,75 Sperrung von Messstellen 27,00 32,13 Entsperrung 35,00 41,65 Regiearbeiten nach Stundensatz 33,00 39,27 km - Pauschale / km für die Anfahrt über 50km 0,60 0,71 Besuchen Sie uns im Internet unter - 6

7 Messdienstleistung Messkosten Zählerablesung Als Messdienstleister sind wir für die Ablesung und die Datenweiterleitung an die jeweiligen Marktpartner (Netzbetreiber und Energielieferant) verplichtet. Wir geben keine Daten an andere Drittanbieter weiter! Die Abrechnungskosten für Messung sind in den unten genannten Kategorien aufgeschlüsselt. SLP Messkosten für SLP Zähler pro Jahr Die Preise gelten pro Zählpunkt (Zweirichtungszähler haben je einen ZP für Bezug und Lieferung). Die Ablesung der Zähler erfolgt via Postkarte, oder bei Bedarf über die Fernauslesung via Modem. Standard Zähler 1x jährlich 3,10 3,69 halbjährlich 6,21 7,39 vierteljährlich 9,32 11,09 monatlich via Fernauslesung 185,04 220,20 Pmax Zähler 1x jährlich 16,20 19,28 RLM Messkosten für RLM Zähler pro Jahr Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden die Lastgangdaten im Exel Format (.xls) zur Verfügung. monatlich via Fernauslesung 185,04 220, Besuchen Sie uns im Internet unter

8 Musterangebote SLP Standard Zähler elektronischer Standard Zähler jährliche Kosten Smart Meter 21,43 25,50 Ablesung 1x jährlich 3,10 3,69 jährliche Kosten Gesamt: 24,53 29,19 einmalige Montagekosten Einbau Smart Meter incl. Fahrtkosten bis 50km 42,00 49,98 Smart Meter mit KNX BCU oder Webserver jährliche Kosten Smart Meter mit KNX oder Webserver 33,53 39,90 Ablesung 1x jährlich 3,10 3,69 jährliche Kosten Gesamt: 36,63 43,69 einmalige Montagekosten Einbau Smart Meter incl. Fahrtkosten bis 50km 42,00 49,98 Einbau Schnittstelle: KNX oder Webserver 8,40 10,00 einmalige Kosten Gesamt: 50,40 59,98 Besuchen Sie uns im Internet unter - 8

9 RLM Zähler RLM Zähler (Bezug) mit 1/4h Leistungmessung jährliche Kosten: RLM Zähler incl. Modem und NS Wandler 229,03 272,55 Messung via Fernauslesung 185,04 220,20 jährliche Kosten Gesamt: 414,07 492,75 eimalige Montagekosten: Einbau RLM Zähler incl. Fahrtkosten bis 50km 119,00 141,61 Einbau GSM / GPRS Modem 8,40 10,00 Einbau NS- Wandler 33,61 40,00 einmalige Kosten Gesamt: 161,01 191,61 RLM Zähler mit 1/4h Leistungmessung für PV Anlagen jährliche Kosten: RLM Zähler incl. Modem und NS Wandler 229,03 272,55 Messung via Fernauslesung 185,04 220,20 jährliche Kosten Gesamt: 414,07 492,75 eimalige Montagekosten: Einbau RLM Zähler incl. Fahrtkosten bis 50km 119,00 141,61 Einbau GSM / GPRS Modem 8,40 10,00 Einbau NS- Wandler 33,61 40,00 Freischaltung EVU Kontakt 100,00 119,00 einmalige Kosten Gesamt: 261,01 310, Besuchen Sie uns im Internet unter

10 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistungen 1 Gegenstand des Vertrages ist die Ersteinrichtung bzw. Übernahme der vorhandenen Messstelle (für Strom) des Kunden, sowie deren Betrieb, Wartung und Instandhaltung. Die Messstelle umfasst gem. 4 Abs. 2 Nr. 2 lit. a. MessZV die im Objekt des Kunden einzubauende oder eingebaute Messeinrichtung (Stromzähler), Wandler einzubauende oder vorhandene Telekommunikationseinrichtungen (ab Anschlussdose) gem. Metering Code weiterhin Zusatz-, Tarif- und Steuereinrichtungen. Nicht zur Messstelle gehören netzwerkseitige Geräte und Zubehör, diese sind Eigentum des Kunden oder durch diesen zu erwerben. Weiter wird dem MSB die Ablesung der Messeinrichtung, die Verarbeitung der Messergebnisse und deren Weiterleitung an die Empfangsberechtigten (Lieferant oder Netzbetreiber) übertragen. Der Vertrag beginnt mit dem Einbau des Zählers. Sondervereinbarungen werden in einem gesonderten Vertrag festgehalten. 2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Das Vertragsverhältnis ist von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende kündbar. Wird das Vertragsverhältnis von keiner der Vertragsparteien gekündigt, verlängert es sich um jeweils ein Jahr. Der MSB ist für die Dauer der Vertragsperiode an die vereinbarten Preise gebunden. Verlängert sich das Vertragsverhältnis über die Erstlaufzeit hinaus, gilt der ab Beginn der weiteren Vertragsperiode jeweils gültige Preis. Veränderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind von der Preisbindung ausdrücklich ausgenommen, sowie gesetzliche Änderungen der zu verwenden Technik. Der Kunde erteilt dem MSB die Ermächtigung, die jeweils zahlungsfälligen Beträge aus dem Vertrag mit anliegender Einzugsermächtigung einzuziehen. 3 Alle Messeinrichtungen sowie Steuer- und Kommunikationsgeräte Eigentum des MSB ausgenommen der Messstellen von Wärmepumpen, Wärmespeicher- und Kirchenheizungen. Hier bleibt der Netzbetreiber Eigentümer des Rundsteuerempfängers. Individuelle Kundenlösungen sind möglich und erfordern zusätzliche schriftliche Vereinbarungen. 4 Der Kunde ist verpflichtet, alle Veränderungen wie Wohnungswechsel, Leerstand, Eigentümerwechsel, Ende der Anschlussnutzung, Veränderungen der Bankverbindung u.s.w. unverzüglich an den MSB zu melden. Der Kunde ist verpflichtet Beschädigungen am Zählerplatz unverzüglich dem Grundstückseigentümer Vermieter oder Verwalter zur Abstellung zu melden. Gegebenenfalls ist der MSB zu informieren. 5 Der MSB ist zur Wartung und Instandhaltung der Messstelle verpflichtet, dies beinhaltet auch die Einhaltung der eichrechtlichen Bestimmungen. Der MSB kontrolliert die Messstelle in regelmäßigen Abständen, die Festlegung der Intervalle obliegt ihm selbst. Die Kontrolle erfolgt hinsichtlich Zustand, Vorschriftsmäßigkeit und Verplombung, ausgenommen die dem Messplatz vorgelagerten Teile der Hauptstromversorgung. Der Kunde gewährt dem MSB nach rechtzeitiger Besuchsankündigung ungehinderten Zutritt zur Messstelle. 6 Beiden Vertragsparteien steht ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Besuchen Sie uns im Internet unter

11 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung des Entgelts ganz oder in Teilen mehr als 14 Tage in Rückstand gerät oder die erteilte Einzugsermächtigung widerruft. Wichtige Gründe sind auch Verletzung oder Zuwiderhandlung gegen wesentliche, durch den vorliegenden Vertrag getroffenen Regelungen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat zum Monatsende. Der Wechsel des MSB regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7 Sollte es zu Rücklastschriften kommen, so berechnen wir pro Rücklastschrift 20,00 Bearbeitungsgebühr. Die erneute Belastung des Kontos erfolgt innerhalb der darauf folgenden 14 Tage. 8 Der MSB erklärt hiermit, dass er alle Kundendaten streng vertraulich behandelt und diese nur in erforderlichem Umfang und nur an empfangsberechtigte Dritte weitergibt (Messung). Der MSB verwendet nur die abgelesenen Momentanwerte zur Weiterleitung. Der Inhalt des Datenloggers steht dem Kunden für eine begrenzte Zeit zur Auswertung zur Verfügung und wird dann automatisch gelöscht. Auf Anforderung des Kunden erfolgt die Datenauswertung gemeinsam mit dem MSB gegen Vergütung. Die Speicherinhalte sind Dritten nicht zugänglich. Sollte eine technische Lösung gewählt werden, die den Zugriff Dritter ermöglicht, wird der Kunde gesondert informiert. 9 Der MSB haftet für Schäden und Fehler, die durch die Messeinrichtung selbst oder deren fehlerhaften Einbau, Ausbau, Betrieb oder Wartung verursacht worden sind, nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für mittelbare und Folgeschäden haftet der MSB nur, wenn und soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 10 Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung umgehend durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige wirksame oder durchführbare zu ersetzen. Dies erfordert die Schriftform. Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Vertrages ändern verpflichten sich die Parteien dieseauch nachträglich umzusetzen. Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. Gerichtsstand für Kaufleute i.s.d. HGB, juristische Personen d. ö. R. und öffentliche Sondervermögen ist Meißen. Fotos: Kamstrup Elektromontagen Bock GbR 11 - Besuchen Sie uns im Internet unter

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