IHK zu Köln und RIB e.v. Bestellerprinzip und Widerrufsrecht
|
|
- Teresa Maier
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 IHK zu Köln und RIB e.v. Bestellerprinzip und Widerrufsrecht Änderungen im Maklerrecht durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz und Update zum Fernabsatzrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident
2 Agenda Der Makler und das Bestellerprinzip Was will die Politik? Minister Maas als Vermieter Änderung im BGB und WoVermRG? Was macht der Verband? Stichtag 1. Juni Wie können Makler reagieren? Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
3 Bestellerprinzip Was will die Politik? Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD folgende Vereinbarung getroffen: Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt. Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2014 in ihrem Entwurf eines Mietrechtsnovellierungsgesetzes neben der Mietpreisbremse eine Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes beschlossen, die dem Koalitionsvertrag gerecht werden soll. Der Wohnungssuchende soll nur dann zur Zahlung der Provision verpflichtet sein, wenn er dem Wohnungsvermittler einen Suchauftrag in Textform erteilt und der Vermittler ausschließlich aufgrund dieses Suchauftrages einen Auftrag des Vermieters einholt, die Wohnung diesem einen Interessenten anzubieten. Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
4 Bestellerprinzip Was will die Politik? Wasser predigen Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
5 Bestellerprinzip Was will die Politik? Minister Maas als Vermieter aber Wein trinken! Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
6 Bestellerprinzip Änderung im BGB und WoVermRG Begrenzung von Neumieten in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete und das Bestellerprinzip Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
7 Bestellerprinzip Änderung im WoVermRG So ist das WoVermRG geändert worden Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
8 Bestellerprinzip Was macht der IVD? Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am , damit gilt das Bestellerprinzip ab 1. Juni 2015 Der IVD unterstützt 10 Klagen von IVD-Mitgliedern vor dem Bundesverfassungsgericht!!! Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
9 Bestellerprinzip Stichtag 1. Juni Neuregelung gilt ab dem 1. Juni 2015: Was passiert mit den Maklerverträgen mit dem Vermieter? Was ist mit Maklerverträgen von Interessenten, die vor dem 1. Juni oder danach abgeschlossen wurden? Interessent hat Wohnung vor dem 1. Juni angefragt und besichtigt (Maklervertrag 1), Mietvertrag am 3. Juni, Provision des Mieters? Interessent kontaktiert Makler nach dem 1. Juni (Maklervertrag 2), Mietvertrag nach dem 1. Juni, Provisionspflicht des Mieters? Maßgeblich ist der Abschluss des Maklervertrages mit dem Mieter! Quelle: BMJV, Mietpreisbremse: Fragen und Antworten Bestellerprinzip ab 1. Juni 2015 Vermittlungsauftrag vom 22. Mai für 2 Wohnungen Maklervertrag Mai Maklervertrag 2 2. Juni Mietvertrag 1 am 5. Juni Mieter schuldet Provision Rudolf Koch - Köln, 19. Mai 2015 Mietvertrag 2 am 7. Juni Mieter schuldet keine Provision 9
10 Das Bestellerprinzip Wie können Makler reagieren? Neue Geschäftsfelder entwickeln, z.b. Firmen als Auftraggeber, die für neue Mitarbeiter Wohnungen benötigen, nicht selber Mieter sind, aber die Provisionen zahlen; z.b. als Mietermakler (Suchauftrag und Provisionsvereinbarung und Genehmigung vom Eigentümer im Einzelfall). Neue Angebote für Altkunden entwickeln, z.b. Einzelleistungen gegen Honorar anbieten wie nachfolgendes Beispiel, kostenfreie oder reduzierte Wiedervermietung wenn Mieter schnell wieder auszieht, Flatrate u.a. Organisiertes Gemeinschaftsgeschäft, z.b. zwischen Mieter-Makler und Eigentümer-Makler (wie IVD GG-Ticker). Provisionssystem generell überdenken! Einseitige Interessenvertretung wie in anderen Ländern (Es gab schon 2012 eine Initiative mehrerer Bundesländer zur Übertragung des Bestellerprinzips auch für den Verkauf von Immobilien) Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
11 Das Bestellerprinzip Wie können Makler reagieren? Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
12 Das Bestellerprinzip Wie können Makler reagieren? Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
13 Das Bestellerprinzip Wie können Makler reagieren? Nehmen Sie rasch Kontakt zu Ihren Vermietern auf und erläutern die neue Gesetzeslage. Machen Sie Ihre bisherige Leistung transparent, die Sie für den Vermieter erbracht haben. Sprechen Sie offen über Provisionen. Argumente für die Einschaltung eines Maklers: Sichere Ermittlung der Marktmiete (Mietpreisbremse) Professionelle Werbung im Internet und Printmedien Beschaffung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises und Erfüllung der Pflichten nach der Energieeinsparverordnung (Ordnungswidrigkeit des Eigentümers bei Nichtbeachtung Bußgeld!) Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters (Pufferfunktion des Maklers) Durchführung der Besichtigungen auch in den Abendstunden und am Wochenende Vorauswahl der Mietinteressenten Bonitätsprüfung Vorbereitung des Mietvertrages Steuerliche Absetzbarkeit der Provision bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Unterbreiten Sie maßgeschneiderte Angebote für den Eigentümer. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse privater und institutioneller Vermieter. Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
14 Agenda Der Makler und das Widerrufsrecht Maklervertrag mit Verbraucher im Fernabsatz Fehlende / falsche Widerrufsbelehrung Problem für Makler? Was muss der Makler beachten? Die Umsetzung beim Makler Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
15 Widerrufsrecht - Maklervertrag mit Verbraucher Für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, wenn 1. sie im Fernabsatz ( 312c BGB neue Fassung) abgeschlossen werden oder 2. bei einem Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Maklers ( 312b BGB neue Fassung). Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn der Maklervertrag über Fernabsatzmittel (Internet, , Post, Telefon) abgeschlossen wird. Problematisch ist der Maklervertrag mit Interessenten (einfacher Maklervertrag), da dieser fast immer konkludent zustande kommt (BGH, III ZR 62/11 vom ). Der Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Maklers liegt häufig bei Verkaufsaufträgen oder bei Interessenten als Nachweisbestätigung vor. Damit gilt es für eine Vielzahl von Maklerverträgen! Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
16 Widerrufsrecht - Maklervertrag mit Verbraucher BGB 13 Verbraucher Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Makler bietet Immobilie mit Provision im Immobilienportal an = Einladung Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum) Interessent/Verbraucher bittet über das Kontaktformular um Unterlagen / Besichtigungstermin (Angebot Maklervertrag) Makler antwortet mit Termin für Interessenten und Unterlagen (Annahme Maklervertrag) Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
17 Widerrufsrecht - Fehlende/falsche Widerrufsbelehrung Die Folgen wenn der Makler das neue Recht nicht oder falsch umsetzt: 1. Eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung kann abgemahnt werden! (Tausende Ebay-Händler haben das in der Vergangenheit zu spüren bekommen und Abmahner wie Hans Hauser sind schon tätig). Viel problematischer ist aber, 2. die Widerrufsfrist verlängert sich bei fehlender oder falscher Belehrung auf 1 Jahr und 14 Tage! Der Provisionsanspruch geht bei einem Widerruf des Maklervertrags dann sicher verloren!!! Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
18 Widerrufsrecht - Problem für Makler? Bisher über 70 Abmahnungen! Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
19 Widerrufsrecht - Problem für Makler? Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
20 Widerrufsrecht - Was muss der Makler beachten? 1. Die weiteren Informationspflichten beachten (Art. 246a 1 EGBGB): Information zum Unternehmer (Identität, Anschrift, Kommunikationsdaten) Angaben zur Art der Dienstleistung (Makler-/Nachweistätigkeit), Preis 2. Wie muss der Makler über das Widerrufsrecht belehren: Widerrufsbelehrung ( 355 BGB, amtlicher Text) in Textform (Papier erforderlich bei Haustürsituation ) Belehrung über den Wertersatz ( 357 Abs. 8 BGB) möglichst auch Muster-Widerrufsformular Tage warten wenn keine Aufforderung des Verbrauchers zur sofortigen Tätigkeit des Maklers vorliegt: Ausdrückliches Verlangen zur sofortigen Tätigkeit des Maklers Verbunden mit Belehrung über Erlöschen des Widerrufsrechts, wenn der Makler seine Leistung vollständig erbracht hat ( 356 Abs. 4 BGB. Umsetzung im Internet durch eine Checkbox oder mit (Papier erforderlich bei Haustürsituation ) zur Rücksendung an den Makler. Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
21 Widerrufsrecht - Was muss der Makler beachten? Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Beginn der Ausführung der Dienstleistung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt und der Unternehmer erst nach der Zustimmung mit der Dienstleistung (Maklertätigkeit/ Nachweistätigkeit) begonnen und innerhalb der Frist vollständig erbracht hat. Einwilligung/Aufforderung zur sofortigen Tätigkeit Der Text (Internet oder Papier/ zur Rücksendung an den Makler) könnte so lauten: Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere. Der Kunde muss das aktiv erklären. Widerrufsbelehrung und dieser Text sollte mit keinen Anderen Texten (z.b. AGB oder die Datenschutzerklärung) verknüpft werden, da die Einwilligung sonst nicht ausdrücklich erfolgt. Eine solche Erklärung kann vom Kunden auf einem Blatt Papier unterschreiben werden oder als gesendet werden. Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
22 Widerrufsrecht - Was muss der Makler beachten? Wertersatz bei Widerruf und nicht beendeter Maklertätigkeit Widerruft der Verbraucher den Vertrag bevor die Maklertätigkeit vollständig erbracht wurde, schuldet er dem Makler Wertersatz ( 357 Abs. 8 BGB) für die bis zum Widerruf erbrachte Maklertätigkeit, Voraussetzung ist: er muss vom Makler die sofortige Tätigkeit ausdrücklich verlangt haben er muss über sein Widerrufsrecht und Wertersatz ordnungsgemäß belehrt worden sein dies muss dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger (Papier oder PDF-Datei) übermittelt worden sein. Da es sich in der Regel um einfache Maklerverträge ohne Aufwendungsersatz handelt, beträgt der Wertersatz 0,00! Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
23 Widerrufsrecht - Die Umsetzung beim Makler Immobilienportale prüfen und eigene Homepage sicher gestalten, Mitarbeiter schulen, IVD-Merkblatt für Verbraucher einsetzen. Maklerverträge (mit Verbrauchern) mit der Widerrufsbelehrung und Widerrufserklärung (amtliche Texte/IVD-Muster) ergänzen. Erklären Sie Ihren Kunden das neue Recht, vor allem dass zwar ein Maklervertrag vorliegt, aber noch keine Zahlungspflicht besteht. Immobilien nur noch in die Immobilienportale einstellen, die das neue Recht beachten und nur noch Software verwenden, die das neue Recht umgesetzt hat. Versuchen Sie Verträge (Provisionsvereinbarungen) im Büro des Maklers abzuschließen. Provisionssystem überdenken (Innenprovision, Bestellerprinzip)! Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
24 Informationen und Hilfe Hier finden Sie die IVD-Mustertexte zum Widerrufsrecht: IVD informiert zum Widerrufsrecht IHK Köln informiert zum Widerrufsrecht Der IVD informiert zum Bestellerprinzip Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Rudolf Koch - Köln, 19. Mai
Maklervertrag und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 22.10.2014
Maklervertrag und Widerrufsrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 22.10.2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie und die Umsetzung Der Makler und das neue Verbraucherrecht Wann gilt das
MehrIVD vor Ort: EnEV 2014, Widerrufsrecht IVD-Experten geben Praxistipps
IVD vor Ort: EnEV 2014, Widerrufsrecht IVD-Experten geben Praxistipps Rudolf Koch IVD Vizepräsident IVD West, 02./03.12.2014 Essen, Neuss, Bonn, Koblenz-Rauental, Wörrstadt, Kaiserslautern Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrImmobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014
Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrWas Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014
Was Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014 Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Bochum, IVD und Sparkasse Witten 17. Juni 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrIHK Forum Immobilienwirtschaft. Der Maklervertrag und das neue Widerrufsrecht. Der Makler und die EnEV 2014
IHK Forum Immobilienwirtschaft Der Maklervertrag und das neue Widerrufsrecht Der Makler und die EnEV 2014 Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 15. Mai 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrMaklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014
Maklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie Der Makler und das neue Verbraucherrecht Der Maklervertrag
MehrMAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014
MAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014 AGENDA I. Der Makler und das neue Verbraucherrecht 2014 (13.06.2014) II. Typische Fallkonstellationen III. Das gesetzliche Widerrufsrecht IV. Vorzeitiges
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Branchentalk Immobilienwirtschaft Wuppertal, 1. September 2014
Widerrufsrecht für Verbraucher Rudolf Koch IVD Vizepräsident Branchentalk Immobilienwirtschaft Wuppertal, 1. September 2014 Agenda Der Makler und das neue Verbraucherrecht Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrWiderrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrImmobilienscout24 Foren 2014
Immobilienscout24 Foren 2014 Widerruf von Maklerverträgen - Probleme und Lösungen Die Rechtslage seit dem 13.06.2014 Dr. Oliver Buss LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrGeldwäschegesetz und Immobilienmakler Spezielle Pflichten der Makler nach dem GwG
Geldwäschegesetz und Immobilienmakler Spezielle Pflichten der Makler nach dem GwG Neues Verbraucherrecht zum 13.06.2014 Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Rudolf Koch Vizepräsident IVD Hessischer
MehrDie neuen Regelungen des Fernabsatzgesetzes und des Widerrufsrechts
Dieser Artikel wurde verfasst von Herrn Helge Norbert Ziegler, Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) und Vorstand des BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, Hanauer Landstr. 204, 60314 Frankfurt, Telefon:
MehrMerkblatt. für Immobilienmakler. zu dem. ab 13.06.20014 gültigen Widerrufsrecht im Rahmen des Fernabsatzgesetzes
Merkblatt für Immobilienmakler zu dem ab 13.06.20014 gültigen Widerrufsrecht im Rahmen des Fernabsatzgesetzes Hinweis: Hier werden nur die für den Immobilienmakler in Frage kommenden Änderungen beschrieben.
MehrProvisionssicherung bei Immobilienangeboten im Internet
Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Lehner IVD-Immobilientag Rheinland- Pfalz am 30.10.2009 in Mainz 2 Grundsätze Es gibt hinsichtlich der Entstehung und der Durchsetzung des Provisionsanspruchs kein spezielles
MehrTitel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer
Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von
MehrSuchauftrag. Auftraggeber. Vorname, Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail:
Suchauftrag Makler: Bellevie Immobilien e. Kf. Inhaberin: Brigitte Honoré Clausstraße 12 65812 Bad Soden a. Ts. Tel.: 06196 654382, Fax: 06196 654381 E-Mail: info@bellevie-immobilien.de Auftraggeber Vorname,
MehrFlaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrWiderrufsrechte des Kunden - Rechtsfolgen für Immobilienverwaltungen und Makler. Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter HWR Berlin
Widerrufsrechte des Kunden - Rechtsfolgen für Immobilienverwaltungen und Makler Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter HWR Berlin 1 Gliederung 1. Einführung in das Widerrufsrecht 2. Auswirkungen auf die Mietverwaltung
MehrGesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern AKBW Juli 2014 1 Architekt: Thomas Fabrinsky, Karlsruhe, Foto: Stephan
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrIVD vor Ort. Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz. Rudolf Koch IVD IVD West, 26./27.08.2015 Gütersloh, Bochum, Neuss, Aachen
IVD vor Ort Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Rudolf Koch IVD IVD West, 26./27.08.2015 Gütersloh, Bochum, Neuss, Aachen Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Agenda Bestellerprinzip und
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrVermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten
Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Zinsniveau Problem Darlehensnehmer an teure Darlehen gebunden entweder Kündigung gar nicht möglich oder Ausstieg durch Vorfälligkeitsentschädigung
MehrLADENLOKAL ALS PRAXIS, VERKAUF- ODER BÜRORÄUME
LADENLOKAL ALS PRAXIS, VERKAUF- ODER BÜRORÄUME OBJEKT-ÜBERBLICK Einzelhandelsladen (Kauf) Eichstr. 21 (1), 67098 Bad Dürkheim Kaufpreis: 159.000 Verkaufsfläche (ca.): 80,00 m 2 Besichtigung nach Vereinbarung
MehrHinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrBauerwartungsland, nur wenige PKW-Minuten von Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig entfernt. Wohngrundstück / Kauf
Bauerwartungsland, nur wenige PKW-Minuten von Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig entfernt. Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 24 DE-38547 Calberlah Jelpke
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrINFO-Post 4/2014. Achtung Falle Der Widerruf des Mieters im Verbrauchermietrecht. Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7
INFO-Post Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7 E-Mail: recht@raberundcoll.de Telefax: (0361) 43 05 63 99 www.raberundcoll.de In Kooperation mit: 4/2014 Achtung Falle Der Widerruf
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2
MehrInformationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag
Informationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag Diese Informationen gelten bis auf weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand: Januar 2015 A. Allgemeine
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrÄnderungen des Widerrufsrechts
Aktualisierung des Ratgebers Ärger mit Handy, Internet oder Telefon, 1. Auflage 2013 Änderungen des Widerrufsrechts Stand: 13. Juni 2014 Seite 72 81 5 5. Vertragsende und Umzug Wann und wie kann ich einen
Mehr- die Widerrufsbelehrung und ein Muster Widerrufsformular
Sehr geehrter Interessent, aufgrund strenger Gesetze, die vor allem Sie als Verbraucher schützen sollen, sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, folgendes Procedere bei Besichtigungen von Immobilien
MehrACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:
ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net
MehrWiderrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH
Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
MehrObligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)
Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates
MehrSchöne Altbau-Wohnung in Maikammer
Schöne Altbau-Wohnung in Maikammer OBJEKT-ÜBERBLICK Wohnung (Miete) Weinstraße Nord 5, 67487 Maikammer Miete zzgl. NK: 600 Wohnfläche: ca. 75,00 m 2 2 Zimmer Besichtigung nach Vereinbarung Immonet-Nr.:
Mehrvom Bürgen vom Mieter
BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet
MehrAusgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG
Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Digitalen Inhalten auf nichtkörperlichen Datenträgern nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
Mehr2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tinz-Tech, Steffen Tinz 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen
MehrVOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250
VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5 Kurzangebot 912250 ZUM OBJEKT: Modernisierungsbedürftiges Reihenendhaus mit kleinem, pflegeleichtem Garten...! DIE LAGE: Dorfstraße 9, 38300
MehrKontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at
Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrWiderrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht
MehrDas neue Fernabsatzrecht 2014 -
Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Eine systematische Einführung Dr. Felix Buchmann Überblick Anwendungsbereich der fernabsatzrechtlichen Vorschriften neu Einheitliche Regelung für die Europäische Union Widerrufsfrist
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrVerbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel
+ Verbraucherrechte - Richtlinie Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechterichtlinie - Umsetzung ins BGB Kernstück der neuen Regelungen ist die Widerrufsbelehrung. Neu: Muster für die Widerrufserklärung
MehrW O H N E N IM P A R K
W O H N E N IM P A R K F r e i b u r g Zähringen, attraktive 2 -Zimmer-Wohnung Ideal für Kapitalanleger Das 1972 erstellte Gebäude, das laufend modernisiert und instandgehalten wurde, und im Jahre 2001/2012
MehrModellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle
Modellparadies-Messel Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle August 2015 Liebe Kundinnen, liebe Kunden, wir waren über 10 Jahren unterwegs in Sachen historischer Schiffsmodellbau und smart-sammlermodellen.
MehrHerzlich Willkommen zum ÖVI-Businessfrühstück. Xerox Austria, BIZ ZWEI Vorgartenstraße 206C, 1020 Wien
Herzlich Willkommen zum ÖVI-Businessfrühstück Xerox Austria, BIZ ZWEI Vorgartenstraße 206C, 1020 Wien Programm Begrüßung Mag. Elisabeth Rohr, ÖVI Vorstand Aktueller Diskussionsstand der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrVortrag: Maklerrecht und Internet
1 Deutscher Anwaltstag 2014 Der Deutsche Anwaltstag (DAT) ist die bundesweite jährliche Tagung der Anwaltschaft, die sich beruflichen und rechtspolitischen Themen widmet. Der DAT führt jährlich Anwaltschaft,
MehrWiderrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht
Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht 4. April 2008 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley) Rechtsgrundlagen Widerrufsrecht: 312d Abs.
MehrWiderrufsrecht im ecommerce
Widerrufsrecht im ecommerce Sascha-Ulf Habenicht www.sascha.habenicht.name Universität Oldenburg Departement für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften 12. Dezember 2007 1 Europäische Union EG-Richtlinie
MehrMandanten-Fragebogen
Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am Ende des Dokuments) zurück an: Verbraucherzentrale
MehrDie Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht 1 26. Februar 2014 Alexander Meyer Die Ziele der neuen Richtlinie statt einer Vielzahl von nicht kohärenten Richtlinien für
MehrTolle Wohnung zur Kapitalanlage
Tolle Wohnung zur Kapitalanlage OBJEKT-ÜBERBLICK Wohnung (Kauf) Kaufpreis: 97.500 Wohnfläche: ca. 63,00 m 2 2 Zimmer Besichtigung nach Vereinbarung Immonet-Nr.: 27196736 Objekt-Nr.: 6709826 IHR ANSPRECHPARTNER
MehrPflichtangaben in Immobilienanzeigen
Seite 1 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen einhalten Am 01.05.2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Mit ihr gelten erstmals Regeln für Immobilienanzeigen in kommerziellen
MehrÜberblick Anwendung des Fernabsatzrechts Informationspflichten Widerrufs- und Rückgaberecht Urteile Ende. Fernabsatzrecht. Dario Sait. 27.
Anwendung des s 27. Mai 2009 Anwendung des s Inhaltsverzeichnis 1 Anwendung des s Wann kommt das zur Anwendung? Ausnahmeregelungen 2 Identität Widerrufsbelehrungrung 3 Widerruf Rückgabe Rechtsfolgen 4
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrNeutralität ist das oberste Gebot des Ombudsmannes Immobilien im IVD!
Lesertelefonaktion Ombudsmann Immobilien vom 26.2.2009 / Nachbericht Neutralität ist das oberste Gebot des Ombudsmannes Immobilien im IVD! Wer bislang Ärger mit Immobilienmaklern, Sachverständigen oder
MehrIHK Mittlerer Niederrhein Update im Maklerrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident
IHK Mittlerer Niederrhein Update im Maklerrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident Agenda Der Makler und das Widerrufsrecht Der Makler und die EnEV 2014 Der Makler und das Geldwäschegesetz Der Makler und das
MehrMaklerrecht Fallbeispiele zur Courtagesicherung
Maklerrecht Fallbeispiele zur Courtagesicherung ENGEL & VÖLKERS Lizenzpartnertreffen Hamburg, 04. Februar 2010 Dr. Oliver Buss LL.M. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 62/2014 17.11.2014 PK Das neue Widerrufsrecht und seine Auswirkungen auf die anwaltliche Beratungspraxis Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem
MehrSelbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrJACOBI WINTER DEVENTER
JACOBI WINTER DEVENTER Rechtsanwälte Fachanwälte Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken dies anschließend aus und lassen uns das unterschriebene Formular per Fax 02232/942062 oder per Post
Mehr(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.brennweite59.de.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Für die Nutzung dieser Plattform gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer
MehrHiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.
Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen
MehrMaklersuchauftrag für Mietinteressenten
Maklersuchauftrag für Mietinteressenten Zwischen Vorname: Nachname: Anschrift: - nachfolgend auch Auftraggeber genannt - und Dumax Immobilien & Hausverwaltung Bramscher Str. 231 49090 Osnabrück Telefon:
MehrBeitrittserklärung. vertreten durch: Anschrift: Postleitzahl: Unterschrift:...
Mieterschutzverband Österreichs Landesorganisation Steiermark Telefon (0316) 38 48 30, Fax (0316) 38 48 30-40 Sparbersbachgasse 61, 8010 Graz ZVR: 682684047 Montag von 14:30 bis 17:00 Uhr (Einlass bis
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrPflichten der Makler nach dem Geldwäschegesetz
Pflichten der Makler nach dem Geldwäschegesetz Rudolf Koch Vizepräsident IVD Branchenforum Immobilienwirtschaft Trier, 19.03.2013 Die Themen Was will das GwG Pflichten der Immobilienmakler gem. GwG Betriebsinterne
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen im radius-online-
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
Mehrwww.niedermeyer-immobilien.de Ein Immobilienverkauf gehört in sichere Hände
www.niedermeyer-immobilien.de Ein Immobilienverkauf gehört in sichere Hände Beste Qualität bei Dienstleistung und Beratung Sie merken es vom ersten Moment an: Bei mir gibt es keine Vermarktung von der
MehrHändlerschutz deckt auf
Händlerschutz deckt auf Das neue Recht bei ebay Die ganze Wahrheit https://www.händlerschutz.com 1 Einleitung: Die deutschlandweit erste umfangreiche Auswertung nach Umstellung der neuen Verbraucherrechterichtlinie.
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
MehrBürgerliches Gesetzbuch
BGB: 13, 14, 312, 312a, 312f; 355-359 Bürgerliches Gesetzbuch Bekanntmachung der Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr.2, Seite 42 vom 8.01.2002) 13 ) Verbraucher
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen SE7EN Immobilien GmbH Hofgasse 3 A - 6020 Innsbruck Tel.: +43(0)720 303 977 77 Fax: +43(0)720 303 977 99 Homepage: www.se7en-immobilien.com E-Mail: info@se7en-immobilien.com
MehrBEITRITTSERKLÄRUNG. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten automationsunterstützt weiterverarbeitet werden.
Mieterschutzverband Österreichs Landesleitung Kärnten ZVR-Zahl:322 853 813 9020 Klagenfurt Tel. & Fax: 0463/51 30 92 BEITRITTSERKLÄRUNG Mitgliedsnummer:...(nicht ausfüllen) NAME:... Vorname:... Straße:...
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
Mehr