Auftragsbestätigung für Update- und Supportvertrag
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- Judith Hofmann
- vor 8 Jahren
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1 Auftragsbestätigung für Update- und Supportvertrag (Stand ) Vertragsnummer xxxxxxxxxx Auftragnehmer: FastViewer GmbH Schwesterhausgasse 11 D Neumarkt Auftraggeber: xxxxxxxxxxx Die FastViewer GmbH wird durch den Auftraggeber mit der Erbringung der nachfolgend beschriebenen Update- und Supportleistungen beauftragt: Seite 1 von 11
2 Allgemeine Vertragsgrundlagen: 1. Vertragsgegenstand 1.1 Pflege von Standardsoftware gemäß nachfolgender Vereinbarungen. 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegen eine Vergütung gemäß Nr. 5, für die dort vereinbarten Zeiträume vereinbart. 2. Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: Dieser Vertrag einschließlich der Anlage Ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen der FastViewer GmbH in der jeweils aktuellen Fassung EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag bei mietweiser Überlassung - siehe Anlage 2 Diese haben vorrangige Gültigkeit vor den Bestimmungen gemäß Ziffer EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag bei Überlassung durch Kauf - siehe Anlage 3 Diese haben vorrangige Gültigkeit vor den Bestimmungen gemäß Ziffer Sowohl die allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Lizenzverträge stehen auf unserer Homepage zum Download bereit. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen soweit durch diesen Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 3. Annahme und Vertragsbeginn 3.1 Der Vertrag beginnt zum Zeitpunkt der Produktlieferung. 3.2 Nach Erhalt dieser Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt. Zur Fristwahrung ist der Eingang des Widerrufs bei FastViewer maßgeblich. Der Widerruf hat schriftlich an die FastViewer GmbH, Schwesterhausgasse 11, Neumarkt zu erfolgen. 4. Dauer, Fälligkeit der Vergütung, Zahlungsweise, Kündigung 4.1 Der Vertrag über Update- und Supportleistungen wird obligatorisch für die Dauer von ein Jahr abgeschlossen. 4.2 Als Fälligkeitstag der Vergütung (in Anlage I, Hauptfälligkeit genannt) wird der auf den Beginn dieses Vertrages folgende Erste eines Monats festgelegt. 4.3 Zahlungsweise: jährlich im Voraus 4.4 Zahlungsziel: Zahlbar innerhalb 8 Tage nach Erhalt der Rechnung, rein netto ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart. 4.5 Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls dieser nicht bis spätestens drei Monate vor Hauptfälligkeit gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich auf dem Postweg zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei der FastViewer GmbH, Schwesterhausgasse 11, Neumarkt. Seite 2 von 11
3 4.6 Bei mietweiser Überlassung der Vertragssoftware endet dieser Vertrag automatisch mit Ende des Mietvertrages, ohne dass es einer gesonderten Kündigung dieses Updateund Supportvertrages bedarf. 5. Vergütung der Update- und Supportleistung 5.1 Für die Update- und Supportleistung wird eine jährliche Vergütung in Höhe von 15% des jeweils zum Erwerbszeitpunkt gültigen Netto-Listenpreises berechnet, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5.2 Die Berechnung erfolgt mit Beginn des Update- und Supportentgelts und wird für die Dauer von 12 Monaten im Voraus in Rechnung gestellt. 5.3 Die Leistungen gemäß Nr. 7 dieses Vertrages werden bei mietweiser Überlassung der Vertragssoftware automatisch als Nebenleistungen zum Mietvertrag Bestandteil des Mietvertrages. Eine über den Mietpreis hinausgehende Vergütung erfolgt insoweit nicht. 6. Produkterweiterung / Folgebestellungen 6.1 Bei Erweiterung der Produkttypen und Zugriffsrechte auf die Kommunikationsserver und Folgebestellungen innerhalb der jeweiligen Lizenznummern erhöht sich die Vergütung gemäß 5.1 automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. 6.2 Die Berechnung erfolgt mit der nächsten Hauptfälligkeit. FastViewer GmbH erbringt die vertragsgemäßen Leistungen gemäß Ziffer 7 bis zu diesem Zeitpunkt unentgeltlich. 6.3 Der aktualisierte Update- und Supportvertrag kann online im Portal als PDF-Dokument geöffnet und heruntergeladen werden. 7. Art um Umfang der Update- und Supportleistungen Die FastViewer GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber für die im Rahmen dieser Vereinbarung stehenden Produkte den nachstehenden Service zu erbringen: Bereitstellung und Lieferung von Updates innerhalb der vereinbarten Produkttypen während der Vertragslaufzeit Die Bereitstellung der Softwareversionen erfolgt unverzüglich, sobald verfügbar, grundsätzlich als Download über Ihr persönliches Kundenportal unter Bevorzugter Support- und Hotline Service direkt vom Hersteller an Werktagen. Die Geschäftszeiten sind: Mo-Fr von 9:00 17:00 Uhr Gewährleistung der weltweiten FastViewer GmbH Serverstruktur (Dies gilt nicht bei Einsatz der eigenen Serverlösung) Informationsservice (per oder telefonischer Anfrage) Weitere Leistungen gemäß Anlage Nr. I Unser Support ist wie folgt erreichbar: support@fastviewer.com oder telefonisch: Seite 3 von 11
4 8. Sonstige Leistungen, die nicht Gegenstand dieses Vertrages werden 8.1 Andere, als die im Leistungsumfang genannten Leistungen, wie z. B. Schulungen, Einweisungen, Software-Installation, individuelle Formularanpassungen (z. B. im Kundenportal) und Vor-Ort-Support sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde. 8.2 Derartige Leistungen erbringt die FastViewer GmbH im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten gegen gesonderte Vergütung nach den mit der FastViewer GmbH vereinbarten Konditionen. 9. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Nebenabreden wurden nicht getroffen, Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Annahme des Vertrages bestätigt FastViewer GmbH Schwesterhausgasse 11 D Neumarkt Neumarkt, «Datum» FastViewer GmbH Seite 4 von 11
5 - Anlage 1- Stammdaten des Update- und Supportvertrages: Käufer/Mieter: xxxxxxxxx Beginn des Vertrags: xx.xx.2010 Hauptfälligkeit: xx.xx.2011 Ende des Vertrags: - Verrechnet mit: xxxxxxxxx Adresse: - Produkt: x Session(s) : x Client(s) (Produkt) Seite 5 von 11
6 - Anlage 2 - EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag der Firma FastViewer GmbH für die Vertragssoftware bei mietweiser Überlassung und Nutzung der Kommunikationsserver 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die zeitliche Überlassung der Vertragssoftware sowie die Rechte über die Nutzung der Kommunikationsserver durch den Endkunden bei unmittelbarem Bezug von der Fastviewer GmbH. In diesem Fall ergänzt dieser Lizenzvertrag den zwischen der FastViewer GmbH und dem Endkunden geschlossenen Mietvertrag. 1.2 Darüber hinaus regeln die nachfolgenden Bedingungen die zeitliche Überlassung der Vertragssoftware durch den Endkunden von einem Dritten (FastViewer Distributor oder Reseller) sowie die Rechte über die Nutzung der Kommunikationsserver bei unmittelbarem Bezug von der FastViewer GmbH. In diesem Fall tritt dieser Lizenzvertrag neben den, zwischen dem Dritten und dem Endkunden, geschlossenen Vertrag. 1.3 Für den Fall der Überlassung der Vertragssoftware durch einen Dritten geht die FastViewer GmbH gegenüber dem Endkunden keinerlei Verpflichtung aus dem mit dem Dritten abgeschlossenen Vertrag ein. Davon ausgenommen sind die Rechte und Bedingungen aus der Nutzung der Kommunikationsserver. 1.4 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Leistungsfall nicht Vertragsbestandteil, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich anders geregelt wurde. 2 Vertragsgegenstand 2.1 Vertragsgegenstand sind zum einen die Festlegung der Nutzungsrechte zwischen der FastViewer GmbH und dem Mieter an der Software FastViewer und die Nutzung der Kommunikationsserver sowie sämtliche damit verbundenen Daten, Medien, gedruckten Materialien und sonstiger elektronischer Dokumentationen und Daten, im Rest dieses Dokumentes kurz "Softwareprodukt" genannt. 2.2 Dieses Softwareprodukt umfasst weiterhin auch sämtliche Aktualisierungen und Erweiterungen, die dem Mieter von der FastViewer GmbH zur Verfügung gestellt werden. Durch die Installation, das Herunterladen, das Zugreifen, Ausführen oder sonstiger Verwendung des Softwareproduktes stimmt der Mieter diesem Vertrag zu. 2.3 FastViewer GmbH kann diese Geschäftsbedingungen ändern, indem sie die Änderungen dem Mieter im Einzelnen schriftlich mitteilt. FastViewer GmbH verpflichtet sich, dem Mieter bei jeder Änderung der Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich auf die Änderungen hinzuweisen. Dem Mieter steht diesbezüglich ein 14- tägiges Widerspruchsrecht zu. Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären. Unterbleibt der Widerspruch durch den Mieter, wird die Änderung mit Ablauf der Monatsfrist ihm gegenüber wirksam. Unterbleibt der Hinweis durch den Vermieter, wird die Änderung dem Mieter gegenüber nicht wirksam. Seite 6 von 11
7 3 Umfang der eingeräumten Rechte, Schutzrechte Dritter 3.1 Der Mieter erhält durch den Mietvertrag das zeitlich begrenzte Recht, vom Softwareprodukt arbeitsplatz-unabhängig unbegrenzt Kopien innerhalb seines Unternehmens auf verschiedenen Computern, Speichermedien, Netzwerkservern oder ähnlichem zu speichern oder anzulegen. 3.2 Er darf jedoch weiterhin nur so viele Kopien des Softwareproduktes gleichzeitig verwenden, wie ihm die Zugriffsrechte zur Nutzung eingeräumt wurden. 3.3 Der Mieter ist berechtigt, das mit diesem Softwareprodukt elektronisch oder auf einem Datenträger als FastClient.exe ausgelieferte Teilnehmermodul auch seinen Endkunden, Interessenten und sonstigen durch die Nutzung des Softwareproduktes entstehenden Kommunikationspartnern zu überlassen oder zur Verfügung zu stellen (z. B. durch Speicherung auf seinem Webserver, Versand per o. ä.). 3.4 Der Mieter erhält für die zeitliche Überlassung des Softwareproduktes die Nutzungsrechte an den Kommunikations-servern der FastViewer GmbH. Die Nutzung dieser Server darf ausschließlich durch das Softwareprodukt und nicht etwa durch andere Clients oder Programme erfolgen. Jede sonstige Verwendung, jeder Missbrauch der Kommunikationsserver ist NICHT gestattet. Im Falle des Missbrauchs oder sonstiger nicht rechtmäßiger Nutzung der Kommunikationsserver, die nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der direkten Nutzung des Softwareproduktes entsteht, haftet der Mieter. 3.5 Bei Einsatz eigener Kommunikationsserver durch den Mieter, ist dieser für die Verfügbarkeit und Funktionalität selbst verantwortlich. Da diese Systemumgebung autark von den FastViewer Kommunikationsservern durch den Mieter betrieben wird, übernimmt die FastViewer GmbH hierfür keine Haftung. 3.6 Der Mieter hat keinen Anspruch auf die Überlassung des Sourcecodes der FastViewer- Software. Dem Mieter werden keine Rechte an Produkt- oder Markennamen der FastViewer GmbH eingeräumt. 3.7 Das Softwareprodukt ist geschützt durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie von anderen Verträgen und Gesetzen. Dem Mieter ist bekannt, dass die ausschließlichen Rechte bei FastViewer GmbH verbleiben und mit diesem Vertrag keines dieser Rechte (mit Ausnahme der zeitlich befristeten Überlassung der Nutzungsrechte nach den Punkten 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4) auf ihn übergehen. 3.8 Im Falle einer Klage gegen den Mieter, in der behauptet wird, dass das Softwareprodukt oder Teile davon gegen Patent-, Marken-, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verstoßen, wird die FastViewer GmbH den Mieter schadund klaglos halten, wenn der Mieter die FastViewer GmbH unverzüglich und schriftlich über die Klage informiert; die FastViewer GmbH die alleinige Kontrolle über die Abwehr der Klage sowie Verhandlungsfreiheit zum Ausgleich oder sonstiger Beilegung hat und der Mieter keine Maßnahmen setzt, die die Verteidigung der Klage durch die FastViewer GmbH beeinträchtigen. 3.9 Die FastViewer GmbH ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Mieter das Nutzungsrecht an den Kommunikationsservern zu entziehen. Seite 7 von 11
8 4 Immaterialgüterrechte 4.1 Alle Rechte am geistigen Eigentum in und am Softwareprodukt, einschließlich aller Bilder, Animationen, Text aller gedruckten Dokumentationen, und aller Kopien des Softwareproduktes sind Eigentum der FastViewer GmbH. 4.2 Alle Rechte am geistigen Eigentum der Daten und Inhalte, die dem Mieter, Interessenten, Händler oder Dritten durch die Verwendung des Softwareproduktes übermittelt werden (beispielsweise durch Bild- oder Dateitransfer), bleiben Eigentum der jeweiligen Besitzer der Inhalte. Dieser Vertrag räumt Ihnen keine Rechte an diesen Daten ein. 5 Kündigung von Mietverträgen 5.1 Bei Verträgen mit fester Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf, ohne dass der Kunde den Vertrag kündigen muss. 5.2 Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit kann das Mietverhältnis nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Sofern eine ordentliche und fristgerechte Kündigung nicht erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr. 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der FastViewer GmbH in der jeweils aktuellen Fassung. Diese haben nachrangige Gültigkeit vor den Bestimmungen dieses Vertrages. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auf unserer Homepage zum Download bereit. 7 Gerichtsstand 7.1 Gerichtsstand ist der Sitz der FastViewer GmbH in D Neumarkt in der Oberpfalz, Bundesrepublik Deutschland. Die FastViewer GmbH ist auch berechtigt, den Anwender an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 7.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 8 Salvatorische Klausel 8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB jetzt oder später ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich - wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien ursprünglich gewollt haben. Stand: 15. April 2010 Seite 8 von 11
9 - Anlage 3 - EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag der Firma FastViewer GmbH für die Vertragssoftware betreffend des Kaufs und Nutzung der Kommunikationsserver 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln den Kauf der Vertragssoftware sowie die Rechte über die Nutzung der Kommunikationsserver durch den Endkunden bei unmittelbarem Bezug von der Fastviewer GmbH. In diesem Fall ergänzt dieser Lizenzvertrag den zwischen der FastViewer GmbH und dem Endkunden geschlossenen Kaufvertrag. 1.2 Darüber hinaus regeln die nachfolgenden Bedingungen den Kauf der Vertragssoftware durch den Endkunden von einem Dritten (FastViewer Distributor oder Reseller) sowie die Rechte über die Nutzung der Kommunikationsserver bei unmittelbarem Bezug von der FastViewer GmbH. In diesem Fall tritt dieser Lizenzvertrag neben den, zwischen dem Dritten und dem Endkunden, geschlossenen Vertrag. 1.3 Für den Fall der Überlassung der Vertragssoftware durch einen Dritten geht die FastViewer GmbH gegenüber dem Endkunden keinerlei Verpflichtungen aus dem mit dem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag ein. Davon ausgenommen sind die Rechte und Bedingungen aus der Nutzung der Kommunikationsserver. 1.4 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Leistungsfall nicht Vertragsbestandteil, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich anders geregelt wurde. 2 Vertragsgegenstand 2.1 Vertragsgegenstand sind zum einen die Festlegung der Nutzungsrechte zwischen der FastViewer GmbH und dem Endkunden an der Software FastViewer und die Nutzung der Kommunikationsserver sowie sämtliche damit verbundenen Daten, Medien, gedruckten Materialien und sonstiger elektronischer Dokumentationen und Daten, im Rest dieses Dokumentes kurz "Softwareprodukt" genannt. 2.2 Dieses Softwareprodukt umfasst weiterhin auch sämtliche Aktualisierungen und Erweiterungen, die dem Käufer von FastViewer GmbH zur Verfügung gestellt werden. Durch die Installation, das Herunterladen, das Zugreifen, Ausführen oder sonstiger Verwendung des Softwareproduktes stimmt der Käufer diesem Vertrag zu. 2.3 Die Pflege des Softwareproduktes obliegt einer gesonderten Vereinbarung. Mit Abschluss eines Update- und Supportvertrages werden diese hier angeführten Bedingungen automatisch gegenständlich. 2.4 Die FastViewer GmbH kann diese Geschäftsbedingungen ändern, indem sie die Änderungen dem Käufer im Einzelnen schriftlich mitteilt.. Die FastViewer GmbH verpflichtet sich, dem Käufer bei jeder Änderung der Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich auf die Änderungen hinzuweisen. Dem Käufer steht diesbezüglich ein 14-tägiges Widerspruchsrecht zu. Der Widerspruch ist schriftlich zu Seite 9 von 11
10 erklären. Unterbleibt der Widerspruch durch den Käufer, wird die Änderung mit Ablauf der Monatsfrist ihm gegenüber wirksam. Unterbleibt der Hinweis durch den Verkäufer, wird die Änderung dem Käufer gegenüber nicht wirksam. 3 Umfang der eingeräumten Rechte, Schutzrechte Dritter 3.1 Der Käufer erhält mit dem Erwerb das Recht vom Softwareprodukt arbeitsplatzunabhängig unbegrenzt Kopien innerhalb seines Unternehmens auf verschiedenen Computern, Speichermedien, Netzwerkservern oder ähnlichem zu speichern oder anzulegen. 3.2 Er darf weiterhin jedoch nur so viele Kopien des Softwareproduktes gleichzeitig verwenden, wie er Zugriffsrechte erworben hat. 3.3 Der Käufer ist berechtigt, das mit diesem Softwareprodukt elektronisch oder auf einem Datenträger als FastClient.exe ausgelieferte Kundenmodul auch seinen Endkunden, Interessenten und sonstigen durch die Nutzung des Softwareproduktes entstehenden Kommunikationspartnern kostenlos zu überlassen oder frei zur Verfügung zu stellen (z. B. durch Speicherung auf seinem Webserver, Versand per o.ä.). 3.4 Der Käufer erhält durch den Erwerb des Softwareproduktes die Nutzungsrechte an den Kommunikationsservern der FastViewer GmbH. Die Nutzung dieser Server darf ausschließlich durch das Softwareprodukt und nicht etwa durch andere Clients oder Programme erfolgen. Jede sonstige Verwendung, jeder Missbrauch der Kommunikationsserver ist NICHT gestattet. Im Falle des Missbrauchs oder sonstiger nicht rechtmäßiger Nutzung des Kommunikationsserver, die nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der direkten Nutzung des Softwareproduktes entsteht, haftet der Käufer. 3.5 Bei Einsatz eigener Kommunikationsserver die durch Endkunden betrieben werden, sind diese für die Verfügbarkeit und Funktionalität selbst verantwortlich. Da diese Systemumgebung autark von den FastViewer Kommunikations-servern betrieben wird, übernimmt die FastViewer GmbH hierfür keine Haftung. 3.6 Der Endnutzer hat keinen Anspruch auf die Überlassung des Sourcecodes der FastViewer Software. 3.7 Dem Käufer werden keine Rechte an Produkt-oder Markennamen der FastViewer GmbH eingeräumt. Das Softwareprodukt ist geschützt durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie von anderen Verträgen und Gesetzen. Dem Käufer ist bekannt, dass die ausschließlichen Rechte bei der FastViewer GmbH verbleiben und mit diesem Vertrag keines dieser Rechte (mit Ausnahme der Nutzungsrechte nach den Punkten 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4) auf ihn übergehen. 3.8 Im Falle einer Klage gegen den Käufer, in der behauptet wird, dass das Softwareprodukt oder Teile davon gegen Patent-, Marken-, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verstoßen, wird die FastViewer GmbH den Käufer schad- und klaglos halten, wenn der Käufer die FastViewer GmbH unverzüglich und schriftlich über die Klage informiert. Seite 10 von 11
11 3.8.2 die FastViewer GmbH die alleinige Kontrolle über die Abwehr der Klage sowie Verhandlungsfreiheit zum Ausgleich oder sonstiger Beilegung hat und der Käufer keine Maßnahmen setzt, die die Verteidigung der Klage durch die FastViewer GmbH beeinträchtigen. 3.9 Die FastViewer GmbH ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Käufer das Nutzungsrecht an den Kommunikationsservern zu entziehen. 4 Immaterialgüterrechte 4.1 Alle Rechte am geistigen Eigentum in und am Softwareprodukt, einschließlich aller Bilder, Animationen, Text aller gedruckten Dokumentationen, und aller Kopien des Softwareproduktes sind Eigentum der FastViewer GmbH. 4.2 Alle Rechte am geistigen Eigentum der Daten und Inhalte, die dem Käufer, Interessenten, Händler oder Dritten durch die Verwendung des Softwareproduktes übermittelt werden (beispielsweise durch Bild-oder Dateitransfer), bleiben Eigentum der jeweiligen Besitzer der Inhalte. Dieser Vertrag räumt ihnen keine Rechte an diesen Daten ein. 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen 5.7 Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der FastViewer GmbH in der jeweils aktuellen Fassung. Diese haben nachrangige Gültigkeit vor den Bestimmungen dieses Vertrages. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auf unserer Homepage zum Download bereit. 6 Gerichtsstand 6.1 Gerichtsstand ist der Sitz der FastViewer GmbH in D Neumarkt in der Oberpfalz, Bundesrepublik Deutschland. Die FastViewer GmbH ist auch berechtigt, den Anwender an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 6.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. 7 Salvatorische Klausel 7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB jetzt oder später ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 7.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die - soweit rechtlich möglich - wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien ursprünglich gewollt haben. Seite 11 von 11
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