RAWE AUSVERWALTER TOPSCHUTZ PLUS

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1 G RAWE H AUSVERWALTER TOPSCHUTZ PLUS r WE GRA sionelle e es Prof z für Ihr t Schu bilien o Imm Das speziell konzipierte Sicherheitspaket für die Besitzer und Verwalter von Mehrfamilien-Wohnhäusern. Die Versicherung auf Ihrer Seite.

2 Minimieren Sie Risiken - mit dem GRAWE Hausverwalter Die Aufgaben für Hauseigentümer und Hausverwaltungen werden immer komplexer und umfangreicher - nicht zuletzt, je größer die Zahl der Immobilien und verwalteten Wohneinheiten ist. Damit steigen gleichzeitig auch Risiko und Schadenswahrscheinlichkeit für das jeweilige Bestands-Portfolio. Ob Leitungswasser-, Feuer- oder Sturmschäden: Sichern Sie Ihr Eigentum oder Ihnen anvertraute Immobilien seriös, zuverlässig und langfristig. Mit dem neuen GRAWE Hausverwalter stehen Ihnen 2 Varianten und optional weitere Sparten zur Verfügung. Optimaler Versicherungsschutz für Mehrfamilienhäuser* und Verwaltungsobjekte* ganz nach Ihren Anforderungen und Bedürfnissen mit der GRAWE. Haftpflichtversicherung Feuerversicherung exklusive Sturmversicherung Haftpflichtversicherung Feuerversicherung Sturmversicherung Leitungswasserversicherung Leitungswasserversicherung Optionale Zusatz-Sparten auf Wunsch: Glasversicherung Einbruchsdiebstahlversicherung Zusätzliche Gefahren zur Sachversicherung ( Feuer EC Versicherung ) * Anwendungsbereich: für Mehrfamilienhäuser mit einem Neubauwert bis maximal 20 Mio Euro. Die gewerbliche Nutzung bis 1/3 der Gebäudefläche ist zulässig. Wertanpassung: Versicherungssummen und Prämien werden jährlich zur Hauptfälligkeit den Schwankungen des Baukosten-Indexes angepasst.

3 GRAWE Hausverwalter Haftpflichtversicherung Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz (Deckungsumfang lt. AHVB / EHVB) Pauschalversicherungssumme , Sachschäden durch Umweltstörung aus dem Risiko Heizöllagerung (unbegrenzte Literanzahl), Versicherungssumme im Rahmen der Pauschalversicherungssumme ,-, Selbstbehalt 10 %, mind. 350,- Schäden an Müllsammelbehältern bis , Schäden durch Witterungsniederschläge Veranstalterhaftpflicht für alle Veranstaltungen der Mieter- oder Eigentümergemeinschaft am Versicherungsort Baukosten in Bauherren Haftpflicht , Umweltsanierungskosten gemäß Besonderer Bedingung , Eine Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen von Hauseigentümern und Hausverwaltungen, indem sie folgende Zahlungen übernimmt: Schadenersatzverpflichtungen, die wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens (der auf einen en Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts entstehen. Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einer/einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung Rettungskosten Kosten für die vom Versicherer angewiesene Verteidigung in einem Straf- oder Disziplinarverfahren

4 GRAWE Hausverwalter Feuerversicherung Brand, Blitzschlag, Explosion Unterversicherungsverzicht, sofern die Unterversicherung nicht mehr als 20 % beträgt Verpuffung in Kachelöfen subsidiär zu einer allenfalls bestehenden Haushaltversicherung Versicherung Brandherd auf Erstes Risiko bis 2.000,- Sengschäden und Schäden durch Verrußung auf Erstes Risiko bis 1.000,- Nebengebäude, Garagen, Schuppen, bauliche Pergolen, überdachte Abstellplätze, Wäscheplätze, Müllsammelplätze und Garten- und Werkzeughütten solange sie nicht für Wohnzwecke geeignet sind, nicht landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt sind; nicht sind Mobilheime, Glashäuser, Foliengewächshäuser, -tunnel sowie Gebäude, die weder ein Fundament noch eine Verankerung aufweisen Mehrkosten für bauliche Verbesserungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften, max. 30 % der Ersatzleistung für die Wiederherstellung bis zu 50 m 2 (je Gebäude/Bauwerksfläche) der Gebäudeversicherungssumme nach einem ersatzpflichtigen Feuerschaden Solaranlagen, Gemeinschaftsantennenanlagen, Beleuchtungskörper und Tanks am Gebäude bzw. auf dem Versicherungsgrundstück (subsidiär) Fotovoltaikanlagen am Gebäude mit einer Leistung bis 10 kwpeak, wenn in der Gebäudeversicherungssumme berücksichtigt Dauerhaft und fix aufgestellte Spielplatzeinrichtungen auf Erstes Risiko Schäden durch indirekten Blitz auf Erstes Risiko bis ,- Die Deckungserweiterung auf indirekte Blitzschäden gilt für folgende Sachen: an der gesamten Licht-, Kraft- und Schwachstrom installation d. Wohnhauses inkl. Haustechnikanlagen (Heizungs-, Wasserversorgungs-, Brandmelde-, Alarmanlagen; Tor-, Tür- und Gebäudesprechanlagen, Personenaufzüge und Gemeinschaftsantennenanlagen, sowie Fotovoltaikanlagen am Gebäude), nicht aber an sonstigen angeschlossenen Anlagen und Einrichtungen Einrichtung von allgemein genutzten Räumen, Reinigungs- und Gartengeräte, sofern sie sich im Eigentum des/der Gebäudeeigentümer/s befinden Küchenblöcke, wenn im Eigentum des/der Gebäudeeigentümer/s (subsidiär zu einer Haushaltversicherung) auf Erstes Risiko Markisen, Außenjalousien, Rollläden, soweit sie sich im Eigentum des Gebäudeeigentümers befinden

5 Ersatzwohnung oder Mietzinsverlust für maximal 6 Monate; auch für Büro- / Ordinationsräumlichkeiten subsidiär zu einer allenfalls bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung, Beschränkung für Büro / Ordination je Schadenfall mit 5.000,00 Einfriedungen, Zäune/Kulturen, die ein es Gebäude umfrieden auf Erstes Risiko einschl. Beschädigung durch unbekannte KFZ Grundstücksinfrastruktur, die der Hausgemeinschaft dient, wie Gartenanlagen und Kulturen, gemauerte Grillplätze, Terrassen, Freitreppen, Hof- und Gehwegbefestigungen, Boots- und Badestege auf Erstes Risiko Schäden an en Gebäuden durch Anprall unbekannter Fahrzeuge auf Erstes Risiko Absturz oder Anprall von Luft- bzw. Raumfahrzeugen und Satelliten Aufräum-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs-, Schutz-, Reinigungs-, Abdeck- und Isolierungskosten; Kosten für notwendige Sicherungsmaßnahmen sowie für Sonderabfall, Deponierung und Dekontamination von Erdreich auf Erstes Risiko Vorsorge für angeführte oder versehentlich nicht angeführte Gebäude (nicht für Gebäude, die ohne Anführung in der Polizze sind, landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Gebäude, Mobilheime, Glashäuser, Foliengewächshäuser, Foliengewächstunnel, Gebäude, die weder ein Fundament noch eine Verankerung aufweisen sowie Gebäude, die mehr als 60 % dauernd entwertet sind) bis zu 20 % der Gesamtversicherungssumme zusätzlich bis zu 10 % der Gebäudeversicherungssumme zusätzlich Schäden durch Verunreinigung durch radioaktive Isotope infolge eines ersatzpflichtigen Schadenfalles Schäden durch Terrorakte Schäden an Müllsammelbehältern Mehrkosten durch Preissteigerungen binnen 6 Monaten max. 30 % der Ersatzleistung für die Wiederherstellung bis zu 10 % der Gebäudeversicherungssumme nach einem ersatzpflichtigen Feuerschaden Architekten- und Ingenieurgebühren sowie Planungs- und Konstruktionskosten, die für den Wiederaufbau und/oder die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung notwendig sind und tatsächlich entstehen auf Erstes Risiko (ab Schadenhöhe ,-) Kosten für erforderliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung nach entschädigungspflichtigem Schaden auf Erstes Risiko bis 2.000,

6 GRAWE Hausverwalter Sturmversicherung Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Erdrutsch Unterversicherungsverzicht, sofern die Unterversicherung nicht mehr als 20 % beträgt Nebengebäude, Garagen, Schuppen, bauliche Pergolen, überdachte Abstellplätze, Wäscheplätze, Müllsammelplätze und Garten- und Werkzeughütten solange sie nicht für Wohnzwecke geeignet sind, nicht landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt sind; nicht sind Mobilheime, Glashäuser, Foliengewächshäuser, -tunnel sowie Gebäude, die weder ein Fundament noch eine Verankerung aufweisen Mehrkosten für bauliche Verbesserungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften max. 30 % der Ersatzleistung für die Wiederherstellung Optische Schäden an Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores, Außenfensterbänke und Verblechungen von Fenster- bzw. Türlaibungen er Gebäude infolge Eindellung durch Hagel auf Erstes Risiko bis zu 50 m2 je Gebäude / Bauwerksfläche bis zu 10 % der Gebäudeversicherungssumme nach einem ersatzpflichtigen Sturmschaden bis 3.000,- Solaranlagen, Gemeinschaftsantennenanlagen, Beleuchtungskörper und Tanks am Gebäude bzw. auf dem Versicherungsgrundstück (subsidiär) Einrichtung von allgemein genutzten Räumen, Reinigungs- und Gartengeräte, sofern sie sich im Eigentum des/der Gebäudeeigentümer/s befinden Küchenblöcke, wenn im Eigentum des/der Gebäudeeigentümer/s (subsidiär zu einer Haushaltversicherung) auf Erstes Risiko Fotovoltaikanlagen am Gebäude mit einer Leistung bis 10 kwpeak Dauerhaft und fix aufgestellte Spielplatzeinrichtungen auf Erstes Risiko Außenjalousien und Rollläden bis ,, wenn in der Gebäudeversicherungssumme berücksichtigt bis ,, soweit sie sich im Eigentum des Gebäudeeigentümers befinden Bauliche Einfriedungen und Zäune (nicht aber Pflanzungen) am Versicherungsgrundstück, die ein es Gebäude umfrieden, auf Erstes Risiko Gebäudeschäden durch Dachlawinen auf Erstes Risiko bis ,

7 Ersatzwohnung oder Mietzinsverlust für maximal 6 Monate; auch für Büro- / Ordinationsräumlichkeiten subsidiär zu einer allenfalls bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz-, Reinigungs-, Abdeck- und Isolierungskosten; Kosten für notwendige Sicherungsmaßnahmen sowie für Sonderabfall, Deponierung und Dekontamination von Erdreich auf Erstes Risiko Aufräumkosten für Bäume nach einem en Sturmereignis auf dem Versicherungsgrundstück auf Erstes Risiko Vorsorge für angeführte oder versehentlich nicht angeführte Gebäude (nicht für Gebäude, die ohne Anführung in der Polizze sind, landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Gebäude, Mobilheime, Glashäuser, Foliengewächshäuser, Foliengewächstunnel, Gebäude, die weder ein Fundament noch eine Verankerung aufweisen sowie Gebäude, die mehr als 60 % dauernd entwertet sind) Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, Niederschlagswasser, Kanalrückstau durch Niederschlagswasser an Gebäuden/ Gebäudebestandteilen auf Erstes Risiko Schäden durch Witterungsniederschläge unabhängig von der Entstehungsursache an innenliegenden Gebäudebestandteilen auf Erstes Risiko, Beschränkung für Büro / Ordination je Schadenfall mit 5.000,00 bis zu 20 % der Gesamtversicherungssumme zusätzlich bis 1.000,- der Gebäudeversicherungssumme zusätzlich bis zu 5.000,- je Hausnummer bis zu 5.000,- je Hausnummer Schäden durch Verunreinigung durch radioaktive Isotope infolge eines ersatzpflichtigen Schadenfalles Schäden durch Terrorakte Schäden an Müllsammelbehältern Mehrkosten durch Preissteigerungen binnen 6 Monaten max. 30 % der Ersatzleistung für die Wiederherstellung Architekten- und Ingenieurgebühren sowie Planungs- und Konstruktionskosten, die für den Wiederaufbau und/oder die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung notwendig sind und tatsächlich entstehen auf Erstes Risiko (ab Schadenhöhe ,-) Kosten für erforderliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung nach entschädigungspflichtigem Schaden auf Erstes Risiko der Gebäudeversicherungssumme nach einem ersatzpflichtigen Sturmschaden bis 2.000,-

8 GRAWE Hausverwalter Leitungswasserversicherung Austreten von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen. Ferner sind die Kosten für die Behebung von Bruch- und Frostschäden am en wasserführenden Rohrsystem, Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen sowie Auftau- und Suchkosten eingeschlossen. Unterversicherungsverzicht, sofern die Unterversicherung nicht mehr als 20 % beträgt Rohrersatz für die Behebung von Bruch- und Frostschäden am en wasserführenden Rohrsystem bis 10 m Bruchschäden durch Korrosion an den en Rohren Dichtungsmängel an den en Rohren Verstopfungen an leitungswasser- oder mischwasserführenden en Ableitungsrohren Zuleitungsrohre, Ableitungsrohre und Mischwasserkanäle er Objekte auf dem Versicherungsgrundstück Zuleitungsrohre er Objekte außerhalb des Versicherungsgrundstückes Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes auf Erstes Risiko - Die Entschädigung erfolgt zum Zeitwert bis 5.000,- Kosten für Wasserverlust infolge eines ersatzpflichtigen Leitungswasserschadens auf Erstes Risiko bis 1.000,- Fußboden- und Wandheizung, Solaranlage am Gebäude oder auf dem/den Versicherungsgrundstück(en) Nebengebäude, Garagen, Schuppen, bauliche Pergolen, überdachte Abstellplätze, Wäscheplätze, Müllsammelplätze und Garten- und Werkzeughütten solange sie nicht für Wohnzwecke geeignet sind, nicht landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt sind; nicht sind Mobilheime, Glashäuser, Foliengewächshäuser, -tunnel sowie Gebäude, die weder ein Fundament noch eine Verankerung aufweisen Mehrkosten für bauliche Verbesserungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften max. 30 % der Ersatzleistung für die Wiederherstellung Fotovoltaikanlagen am Gebäude mit einer Leistung bis 10 kwpeak bis zu 50 m² je Gebäude / Bauwerksfläche der Gebäudeversicherungssumme nach einem ersatzpflichtigen Leistungswasserschaden, wenn in der Gebäudeversicherungssumme berücksichtigt Einrichtung von allgemein genutzten Räumen, Reinigungs- und Gartengeräte, sofern sie sich im Eigentum des/der Gebäudeeigentümer/s befinden

9 Küchenblöcke, wenn im Eigentum des/der Gebäudeeigentümer/s (subsidiär zu einer Haushaltversicherung) auf Erstes Risiko Ersatzwohnung oder Mietzinsverlust für maximal 6 Monate; auch für Büro- / Ordinationsräumlichkeiten subsidiär zu einer allenfalls bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung Ersatzleistung für Tapeten, Malereien, Wand- und Bodenbeläge Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz-, Reinigungs-, Abdeck- und Isolierungskosten; Kosten für notwendige Sicherungsmaßnahmen sowie für Sonderabfall, Deponierung und Dekontamination von Erdreich auf Erstes Risiko Vorsorge für angeführte oder versehentlich nicht angeführte Gebäude (nicht für Gebäude, die ohne Anführung in der Polizze sind, landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Gebäude, Mobilheime, Glashäuser, Foliengewächshäuser, Foliengewächstunnel, Gebäude, die weder ein Fundament noch eine Verankerung aufweisen sowie Gebäude, die mehr als 60 % dauernd entwertet sind), Beschränkung für Büro / Ordination je Schadenfall mit 5.000,00 Neuwert bis zu 20 % der Gesamtversicherungssumme zusätzlich der Gebäudeversicherungssumme zusätzlich Schäden durch Verunreinigung durch radioaktive Isotope infolge eines ersatzpflichtigen Schadenfalles Schäden durch Terrorakte Mehrkosten durch Preissteigerungen binnen 6 Monaten max. 30 % der Ersatzleistung für die Wiederherstellung Architekten- und Ingenieurgebühren sowie Planungs- und Konstruktionskosten, die für den Wiederaufbau und/oder die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung notwendig sind und tatsächlich entstehen auf Erstes Risiko (ab Schadenhöhe ,-) Kosten für erforderliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung nach entschädigungspflichtigem Schaden auf Erstes Risiko der Gebäudeversicherungssumme nach einem ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden bis 2.000,-

10 Optionale Zusatz-Sparten auf Wunsch Glasversicherung Topschutz Gesamte Stiegenhaus-, Eingangsbereich- und Kellerfensterverglasung, Verglasung von gemeinschaftlich genutzten Räumen sowie nicht vermieteten Wohnungen Gesamte Gebäudeverglasung, sofern der Versicherungsnehmer Eigentümer dieser Verglasung oder zur Wiederherstellung bzw. zur Tragung der Wiederherstellungskosten gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist und sofern nicht Versicherungsschutz aus einer anderen Versicherung besteht Ersatzleistung je Verglasung 10 m 2 10 m 2 Solaranlagen Lichtkuppeln Firmenschilder Glas- (Plexi-/Acrylglas-) dächer Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen bis 3.000,- bis 3.000,- Geschäftsverglasung, wenn VN Eigentümer oder zur Wiederherstellung verpflichtet ist Gewalttätigkeiten bei Ansammlungen oder Kundgebungen Beseitigung und Wiederanbringung von Hindernissen Notverglasung / Notverschalung / Gerüste Entsorgung der zerbrochenen Scheiben auf Erstes Risiko bis 1.000,- bis 1.000,- Kosten einer kurzfristig erforderlichen Bewachung auf Erstes Risiko nach ersatzpflichtigem Schaden bis 1.000,- bis 1.000,- Buchstaben, Symbole oder Folien auf Erstes Risiko bis 1.000,- bis 1.000,- Folgeschäden an Fassungen/Umrahmungen auf Erstes Risiko bis 1.000,- bis 1.000,- Folgeschäden an Gebäuden/Gebäudebestandteilen auf Erstes Risiko bis 1.000,- bis 1.000,- Kosten baulicher Verbesserungen nach einem ersatzpflichtigen Glasbruchschaden aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften auf Erstes Risiko bis 1.000,- bis 1.000,- Unterversicherungsverzicht, sofern die Unterversicherung nicht mehr als 20 % beträgt Schäden durch Terrorakte Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahlversicherung Schäden an Gebäudebestandteilen (Haupteingänge, Nebeneingänge, Einfahrtstore, Kellerfenster sowie Zugänge und Fenster von vermieteten Räumlichkeiten) und an Gemeinschaftseinrichtungen im Zuge eines vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahles, sofern hiefür aus einer Haushalt- bzw. Inhaltsversicherung keine Deckung besteht. Nach einem vollbrachten Einbruch gelten auch Schäden durch Zerkratzen, Besprühen oder sonstige Vandalenakte.

11 Zusätzliche Gefahren zur Sachversicherung ( Feuer EC Versicherung ) Topschutz Innere Unruhen, böswillige Beschädigung Streik, Aussperrung Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle Sprinklerleckage Unbenannte Gefahren Nebengebäude, Garagen, Schuppen, bauliche Pergolen, überdachte Abstellplätze, Wäscheplätze, Müllsammelplätze und Garten- und Werkzeughütten solange sie nicht für Wohnzwecke geeignet sind, nicht landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt sind; nicht sind Mobilheime, Glashäuser, Foliengewächshäuser, -tunnel sowie Gebäude, die weder ein Fundament noch eine Verankerung aufweisen bis zu 50 m² je Gebäude / Bauwerksfläche Solaranlagen, Gemeinschaftsantennenanlagen, Beleuchtungskörper und Tanks am Gebäude bzw. auf dem Versicherungsgrundstück (subsidiär) Fotovoltaikanlagen am Gebäude mit einer Leistung bis 10 kwpeak, wenn in der Gebäudeversicherungssumme berücksichtigt Einrichtung von allgemein genutzten Räumen, Reinigungs- und Gartengeräte, sofern sie sich im Eigentum des/der Gebäudeeigentümer/s befinden Küchenblöcke, wenn im Eigentum des/der Gebäudeeigentümer/s (subsidiär zu einer Haushaltversicherung) auf Erstes Risiko Ersatzwohnung oder Mietzinsverlust für maximal 6 Monate; auch für Büro- / Ordinationsräumlichkeiten subsidiär zu einer allenfalls bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung, Beschränkung für Büro/Ordination je Schadenfall mit 5.000,00 Unterversicherungsverzicht, sofern die Unterversicherung nicht mehr als 20 % beträgt Mehrkosten für bauliche Verbesserungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften max. 30 % der Ersatzleistung für die Wiederherstellung Mehrkosten durch Preissteigerungen binnen 6 Monaten max. 30 % der Ersatzleistung für die Wiederherstellung Vorsorge für angeführte oder versehentlich nicht angeführte Gebäude (nicht für Gebäude, die ohne Anführung in der Polizze sind, landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Gebäude, Mobilheime, Glashäuser, Foliengewächshäuser, Foliengewächstunnel, Gebäude, die weder ein Fundament noch eine Verankerung aufweisen sowie Gebäude, die mehr als 60 % dauernd entwertet sind) Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz-, Reinigungs-, Abdeck- und Isolierungskosten; Kosten für notwendige Sicherungsmaßnahmen sowie für Sonderabfall, Deponierung und Dekontamination von Erdreich auf Erstes Risiko der Gebäudeversicherungssumme nach einem ersatzpflichtigen Schaden der Gebäudeversicherungssumme nach einem ersatzpflichtigen Schaden der Gebäudeversicherungssumme zusätzlich bis zu 20 % der Gebäudeversicherungssumme zusätzlich Schäden durch Verunreinigung durch radioaktive Isotope infolge eines ersatzpflichtigen Schadenfalles Kosten für erforderliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung nach entschädigungspflichtigem Schaden auf Erstes Risiko bis 2.000,- Architekten- und Ingenieurgebühren sowie Planungs- und Konstruktionskosten, die für den Wiederaufbau und/oder die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung notwendig sind und tatsächlich entstehen auf Erstes Risiko (ab Schadenhöhe ,-)

12 Sicherheit seit Verlässlicher Versicherungsschutz für alle war das Motto Erzherzog Johanns von Österreich, als er im Jahre 1828 die Grazer Wechselseitige Versicherung gründete. Seit damals hat sich aus der ursprünglichen Feuerversicherung die sechstgrößte Versicherung des Landes und ein internationales Unternehmen mit 13 zentral- und osteuropäischen Tochtergesellschaften und mehr als MitarbeiterInnen entwickelt. Bodenständigkeit, Zuverlässigkeit und Kundennähe sind die Grundlagen der mittlerweile über 185-jährigen Erfolgsgeschichte: Mit kundenfreundlicher, individueller Beratung und maßgeschneiderten, bedarfsgerechten Produkten ist die GRAWE ein Garant für internationale Qualität, verbunden mit den sehr strengen heimischen Sicherheitsstandards. Die Versicherung auf Ihrer Seite. Ihre Sicherheit und Vorsorge mit der GRAWE: Info 0316/ GRAWE KLASSIK GRAWE KLASSIKFLEX GRAWE PLUSFONDS GRAWE PLUSPENSION GRAWE KIDS GRAWE BEGRÄBNISVORSORGE GRAWE BETRIEBSVORSORGE GRAWE SWITCH GRAWE UNFALL GRAWE 4U GRAWE TRAVELSTAR GRAWE AUTOMOBIL GRAWE RECHT GRAWE PRIVAT GRAWE AGRAR GRAWE BETRIEB GRAWE TRANSPORT Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Beschreibungen der Deckungsumfänge in diesem Folder in gekürzter Form und schlagwortartig dargestellt. Für die genaue Beschreibung des Deckungsumfanges im Einzelfall gelten daher ausschließlich die Bestimmungen der Polizzen und der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Ihr (e) Berater (in) in der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG 1. Platz Versicherungen bundesweit und Sehr gute Kundenorientierung Grazer Wechselseitige Versicherung AG A-8010 Graz, Herrengasse Tel. +43-(0) Fax +43-(0) Version: 06 / 2015 Konzeption & Gestaltung: PILZ Werbeagentur GmbH.

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