Allgemeine Inkassobedingungen der InkassoCompany GmbH (Stand )
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- Dominik Glöckner
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Inkassobedingungen der InkassoCompany GmbH (Stand ) 1. Auftragserteilung und Umfang des Auftrages: InkassoCompany GmbH übernimmt Inkassoaufträge zur Einziehung voraussichtlich unbestrittener, nicht ausgeklagter Forderungen gegen Schuldner innerhalb Deutschlands als auch im Ausland. Inkassoaufträge werden schriftlich mittels Auftragsformulare entgegengenommen. Die Auftragsformulare und Vollmachten sind nicht übertragbar. Die Inkassoaufträge sind an InkassoCompany GmbH unter Beifügung der zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zuzusenden. Der Auftrag gilt als zustande gekommen, wenn InkassoCompany GmbH den Schuldner anschreibt oder beim Auftraggeber weitere Unterlagen/Informationen abfordert. Mit Annahme des Inkassovertrages erfolgen Schriftwechsel und Verhandlungen ausschließlich nur noch zwischen InkassoCompany GmbH und dem Schuldner. 2. Mitwirkung: Der Auftraggeber stellt InkassoCompany GmbH nachfolgende Unterlagen zur Verfügung: - Inkassoauftrag - Inkassovollmacht - beizutreibende Rechnung - Vertrag/Auftrag/Auftragsbestätigung des Schuldners - Lieferscheine/-bestätigung - ggf. Mahnungen - weitere Unterlagen auf Abforderung Der Auftraggeber stellt InkassoCompany GmbH nachfolgende Informationen in Form des Auftragsformulars zur Verfügung: - Schuldnername - Rechtsform des Schuldners - vollständige Adresse, Telefonnummer des Schuldners - gesetzliche Vertreter des Schuldners - handelnder Verantwortlicher beim Schuldner - Schuldgrund - Rechnungshöhe 3. Zahlungsmeldungen: Leistet der Schuldner direkt Zahlungen an den Auftraggeber, so sind diese unverzüglich InkassoCompany GmbH mitzuteilen. Wenn der Auftragsgeber schuldhaft die Mitteilung unterlässt und hierdurch Kosten entstehen, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Telefongespräche sind unverbindlich und bedürfen, 1
2 ebenso wie Nebenabreden, der schriftlichen Bestätigung. InkassoCompany GmbH ist über Zahlungseingänge und wesentliche Vorkommnisse unverzüglich zu benachrichtigen. 4. Inkasso-Kosten: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tätigkeit der InkassoCompany GmbH zu vergüten. Die Vergütung erfolgt in drei Bestandteilen. a. Grundgebühr Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Grundgebühr gemäß der Tabelle Inkasso-Gebühren zu zahlen. InkassoCompany GmbH ist berechtigt, die Grundgebühr mit Vertragsabschluss zu erheben. Die Grundgebühr wird nach Rechnungslegung fällig. Eine Anrechnung der Grundgebühr auf die anderen Gebührenbestandteile findet nicht statt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erstattung der Grundgebühr durch den Forderungsschuldner nicht gegeben ist. Die Grundgebühr ist erfolgsunabhängig zu zahlen. b. Erstattungsansprüche InkassoCompany GmbH wird bei den Forderungsschuldner eine Erstattung der üblichen Inkasso-Gebühren geltend machen. Der Auftraggeber tritt diesen Anspruch an InkassoCompany GmbH erfüllungshalber ab, die die Abtretung annimmt. InkassoCompany GmbH ist berechtigt, den Zeitpunkt der Offenlegung der Abtretung frei zu wählen, insbesondere ist sie berechtigt, den Erstattungsanspruch im Namen des Auftraggebers geltend zu machen. Für die Beziehung zwischen den Auftraggeber und InkassoCompany GmbH wird die Abtretung mit dem Abschluss des Inkasso-Vertrages wirksam. Dem Auftraggeber ist bewusst, nicht mehr über den Erstattungsanspruch verfügen zu können. Sollte eine Verfügung stattfinden, ist der Auftraggeber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Auftraggeber den Auftrag vor Beendigung kündigt oder anderweitig zur Beendigung führt, ist er zur Zahlung des Erstattungsanspruches an InkassoCompany GmbH verpflichtet. Die Üblichkeit des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den Grundsätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Berechnungsgrundlage ist die ursprünglich begehrte Hauptforderung, auch wenn sich die Hauptforderung im Verlaufe des Verfahrens verringern sollte. Sollte sich die Hauptforderung vergrößern, wird die Berechnungsgrundlage entsprechend angepasst. InkassoCompany GmbH ist berechtigt, aus den Zahlungen des Forderungsschuldners den Erstattungsanspruch als eigene Gebühren einzubehalten. c. Erfolgsprovision Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Erfolgsprovision für die tatsächlich eingebrachte Hauptforderung. Als Zahlung in diesem Sinne gelten auch anderweitige Erfüllungshandlungen wie Aufrechnung, Vergleich, Zahlungen an Dritte, soweit damit die Hauptforderung erfüllt werden soll, und ähnliche Fallgestaltungen. 2
3 Die Höhe der Provision ergibt sich aus der Tabelle Inkasso-Gebühren. InkassoCompany GmbH ist berechtigt, aus den Zahlungen des Forderungsschuldners die Erfolgsprovision als eigene Gebühren einzubehalten. Soweit die Zahlung in sonstiger Weise (Aufrechnungen, Vergleich, Zahlungen an Dritte u. a.) erfolgt, ist der Auftraggeber zur Zahlung der Erfolgsprovision an InkassoCompany GmbH verpflichtet. d. Auslagenersatz Auslagen für Gebühren von Gerichten, Behörden und dritten Personen werden auf Nachweise gesondert abgerechnet und sind vom Auftraggeber zu zahlen. 5. Abrechnungsmodus: Bei eingehenden Zahlungen des Forderungsschuldners wird nach folgenden Grundsätzen abgerechnet. Als erstes werden Zahlungen auf die Erstattungsansprüche verrechnet. Insofern erfüllt der Forderungsschuldner eine Zahlungspflicht gegenüber InkassoCompany GmbH aus dem abgetretenen Erstattungsanspruch; der entsprechende Betrag wird im Verhältnis zum Auftraggeber nicht als Fremdgeld gebucht. Nach vollständiger Erfüllung des Erstattungsanspruches werden eingehende Zahlungen auf Zinsen und anschließend auf die Hauptforderung gebucht. Von der tatsächlich bezahlten Hauptforderung wird die Erfolgsprovision errechnet. InkassoCompany GmbH ist berechtigt, den Auszahlungsanspruch des Auftraggebers aus dem eingenommenen Fremdgeld mit den Anspruch auf Erfolgsprovision aufzurechnen. Das Fremdgeld wird entsprechend reduziert ausgezahlt. 6. Einschaltung von Vertragsanwälten: InkassoCompany GmbH wird bevollmächtig, die Forderungssache, soweit ein gerichtliches Verfahren notwendig wird, zur Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens an seine Vertragsanwälte abzugeben. Die Vertragsanwälte gelten gegenüber der InkassoCompany GmbH von der anwaltlichen Schweigepflicht befreit. Es entsteht dann das Mandatsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den Vertragsanwälten. Die Vertragsanwälte sind berechtigt Vorschüsse auf ihre Gebühren zu erheben. Geht die Forderung nur zum Teil ein, so wird der beigetriebene Betrag in erster Linie zur Abdeckung der entstandenen gesetzlichen Gebühren verwendet. Ein gerichtlich titulierter Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner als erfüllungshalber an die Vertragsanwälte abgetreten. 7. Beendigung des Vertragsverhältnisses: Das Vertragsverhältnis endet mit Beitreibung der Forderung oder Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses ist InkassoCompany GmbH berechtigt, für bisherige Leistungen dem Gläubiger die Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese betragen grundsätzlich die Hälfte der regelmäßigen Vergütung. 3
4 8. Archivierung: InkassoCompany GmbH ist verpflichtet, übergebene Unterlagen und Akten bis 1 Jahr nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Danach werden diese vernichtet, es sein denn der Auftraggeber verlangt schriftlich eine längere Aufbewahrungsfrist. 9. Haftung: InkassoCompany GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Angestellten. Für leichte Fahrlässigkeit haftet InkassoCompany GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalverpflichtung). InkassoCompany GmbH haftet insbesondere nicht für die Überwachung der Verjährung oder die Prüfung der Solvenz des Schuldners. 10. Verjährung: Ansprüche des Auftraggebers gegen die InkassoCompany GmbH verjähren ab Entstehen des Anspruchs in drei Jahren. Dies gilt für alle vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers. Hinsichtlich aller übrigen Ansprüche verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. 11. Zurückbehaltung und Aufrechnung: Gegenansprüche kann der Auftraggeber nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn diese rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis und bei einredebehafteten Ansprüchen. Wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne der 1-6 HGB ist, sind Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers ausgeschlossen. Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungen ist InkassoCompany GmbH berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Der Auftraggeber verzichtet insoweit auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder aber anderen Geschäften aus der laufenden Geschäftsverbindung. 12. Datenschutz: Alle Aufträge werden von InkassoCompany GmbH in die Datenverarbeitung übernommen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass InkassoCompany GmbH im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses auch personenbezogene Daten an externe Datenbänke der Schuldner übermittelt, jedoch unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass InkassoCompany GmbH zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Software ihrer Vertragsanwälte nutzt. 4
5 13. Kollision mit anderen Vertragsbedingungen: Für die Rechtsbeziehungen zwischen InkassoCompany GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die in diesem Vertrag aufgestellten Geschäftsbedingungen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen als die vorliegenden werden grundsätzlich nicht anerkannt. Stillschweigen gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht als Zustimmung. 14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich zwischen den Parteien des Vertragsverhältnis deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich der Sitz von InkassoCompany GmbH. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt jedoch nur für den Fall, dass beide Parteien Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus diesem Vertrag berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen; ungeachtet dessen, ob die Bestimmung bei Vertragsabschluss oder aber später unwirksam wird. Anstelle der unwirksamen Bedingung gilt eine gesetzlich zulässige Bestimmung als vom Zeitpunkt der Unwirksamkeit an vereinbart, und zwar diejenige gesetzliche Bestimmung, die mit dem in der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck von ihrem Sinngehalt her am nächsten kommt. 15. Sonstiges: Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Abänderungen, Ergänzungen, Kündigungen etc. bedürfen der Schriftform. Auch das Abbedingen des Schriftformerfordernisses bedarf selbst dieser Form. 5
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