SGU. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU)
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- Frieder Pfaff
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1 SGU Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) 1
2 Inhalte Der Stab SGU stellt sich vor Unsere Grundsätze Leitung Unsere Bereiche Bedrohungsmanagement Varia 2
3 3
4 Organigramm Sicherheit, Gesundheit und Umwelt 4
5 GRUNDSÄTZE 5
6 SGU Grundsätze 1. An der ETH Zürich wird eine vorbildliche Sicherheitskultur gepflegt, die auf Ehrlichkeit und Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft basiert. Eine Vorbildrolle bezüglich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) beinhaltet neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Rechtskonformität im Bereich SGU) eine aktive Anwendung neuester Erkenntnisse zum verantwortungsvollen Umgang mit Risiken. Die Einhaltung wird durch interne Audits periodisch überprüft und dokumentiert. 2. In einzelnen SGU-Bereichen machen neue Erkenntnisse, auch aus der ETH- Forschung, Massnahmen über die Rechtskonformität hinaus erforderlich. Diese werden durch den Stab SGU der Schulleitung vorgeschlagen. 3. Kosten-Nutzenanalysen sind integraler Bestandteil der Überlegungen und sind die Grundlage zur Erarbeitung von Minimalstandards. 4. SGU engagiert sich für die Integration von SGU-Anliegen in die ETH-Prozesse (Forschung, Ausbildung, Bau, Betrieb etc.). Sie fördert die interne Zusammenarbeit mit allen anderen Einheiten. 6
7 SGU Grundsätze ff. 5. SGU unterstützt alle Bereiche bei der Einführung des übergreifenden Risk Managements an der ETH Zürich. In Workshops werden aufkommende Risiken erkannt und priorisiert sowie Massnahmen definiert, um Sach- und Reputationsschäden zu vermeiden. SGU erarbeitet zusammen mit der SL Vorbereitungen für das Krisenmanagement. 6. SGU ist bestrebt, bei allen Mitarbeitenden und Studierenden ein hohes Mass an Bewusstsein, Motivation, und Kompetenz für Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen zu verankern. Dies wird durch ein attraktives Ausbildungsangebot, Workshops, stufengerechte Informationen und Beratungen sichergestellt. Insbesondere bei Studierenden und Quereinsteigern muss durch obligatorische Sicherheitsschulungen ein Mindestmass an Wissen sichergestellt werden. Unsere Graduates sollen, nach Verlassen der ETH Zürich, die wichtigsten Standards kennen und anwenden können. 7. Die SGU integriert ihre Erfahrungen und betrieblichen Kenntnisse in ausgewählten Lehrgängen der ETH. Ebenfalls sollen Praktika, Semester- oder Diplomarbeiten für Studierende in einigen Bereichen des Stabs SGU ermöglicht werden. 7
8 SGU Grundsätze ff. 8. Tätigkeitsfelder und Forschungsschwerpunkten der ETH Zürich ändern sich schnell. Durch interne und externe Schulungen der SGU Mitarbeitenden wird sichergestellt, dass die Beratungskompetenz laufend verbessert wird und sich den neuen Gegebenheiten anpasst (do vs. buy). Ziel der SGU ist eine optimale Abdeckung der Kundenbedürfnisse durch hohe Sachkompetenz und effiziente Arbeitsabläufe zu garantieren. 9. Wo immer möglich und sinnvoll, sollen «Best Practice»- Lösungen aus dem Hochschulumfeld und der Wirtschaft an der ETH Zürich integriert und umgesetzt werden. Dazu baut SGU Kooperationen und Netzwerke mit Verbänden und externen Organisationen auf und nutzt diese für einen intensiven Erfahrungsaustausch. Mit den Behörden wird ein regelmässiger Kontakt und Erfahrungsaustausch gepflegt. SGU ist Ansprechpartner der ETH für die Polizei. 10. Zur Umsetzung dieser Grundsätze arbeitet die SGU mit Zielvorgaben für die einzelnen Bereiche, welche periodisch überprüft und angepasst werden. 8
9 LEITUNG Katherine Timmel 9
10 Leitung Strategische und operative Führung des Bereiches Beratung und Unterstützung der Schulleitungsmitglieder und der Vorgesetzen in SGU-Fragen Entwicklung neuer Aufgabengebiete und Anpassung an neue gesetzliche Forderungen (z.b. Nanotechnologie, workplace violence, neue Gefahren etc.) Krisenmanagement, Mitglied des Krisenstabes Risikomanagement ETH Zürich: ständiger Gast RMK, Stv. Leiter Fachexpertengruppen Umweltbeauftragte der ETH Zürich 10
11 Leitung Vertretung des Stabs SGU, extern sowie in Kommissionen (Koordination Arbeitssicherheit HCI, KOORAS, Risikomanagementkommission der ETH Zürich u.ä.) BOT Sicherheitsbeauftragte: Kontaktperson bei allen Fragen bezgl. Vorfällen, Sperrung von Accounts, Verletzungen der BOT und Missbrauch von IT Mitteln Bearbeitung von Spezialfällen/Projekten Personalwesen, Budget/Controlling und Reporting/Bearbeitung von Spezialfällen/Projekten 11
12 UNSERE BEREICHE UNSERE BEREICHE SGU S: 12
13 RISIKOMANAGEMENT & KOMMISSIONEN Dr. Reto Suter 13
14 Aufgaben Koordination der Risikoanalysen des VPPR-Bereichs, Teilnahme an Sitzungen der Risikomanagement-Kommission Krisenorganisation Aktualisierung der Unterlagen für den Krisenstab, Durchführung von Krisenübungen Organisation und Koordination der SGU relevanten Kommissionen an der ETH Zürich (KOORAS, RUMBA-Umweltmanagement usw.) Koordination der Publikationen (u.a. Newsletter, Jahresbericht usw.) Stellvertretung der Stabsleitung 14
15 LABORTIERKUNDE UND PROJEKTE Dr. Maike Heimann 15
16 Aufgaben Bereich Labortierkunde Organisation und Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Weiterbildungsangeboten im Bereich Labortierkunde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Labortierkunde der Universität Zürich (LTK). Beteiligung an der gemeinsamen Gesamtkonzeption und Weiterentwicklung des bestehenden Angebots dieser Kooperation. Enge Zusammenarbeit mit den Schweizer Tierschutzbeauftragten. Mitarbeit in verschiedenen relevanten Arbeitsgruppen und Gremien (z.b. Netzwerk der Schweizer Tierschutzbeauftragten, Animal Laboratory Biosafety Working Group, Swiss Network on Education in Laboratory Animal Science). Unterstützung der SGU Organisation und Beteiligung an speziellen SGU- Projekten durch Einbringen labortierkundlicher Kenntnisse sowie Verlinkung mit entsprechenden weiteren Fachpersonen z.b. im Bereich Biosicherheit und Tierschutzextremismus. 16
17 CABS Dr. Silke Kiesewetter Chemieerstintervention-, Arbeits-, Bio-Sicherheit, Strahlenschutz & Sonderabfall 17
18 Verantwortlichkeiten Gem. Unfallversicherungsgesetz (UVG), Art. 82 gilt: Der Arbeitgeber/Vorgesetzte muss alle vertretbaren Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen/-krankheiten treffen Der Arbeitnehmer/Praktikant/Student ist verpflichtet, den Arbeitgeber in dieser Hinsicht zu unterstützen: Instruktionen befolgen Schutzausrüstung tragen auf Mängel aufmerksam machen 18 18
19 Verantwortlichkeiten Mitarbeitende bzw. Forschende, die in einer Professur oder in einem Institut spezielle SGU Funktionen wahrnehmen (z.b. BSO = Biosicherheitsbeauftragte, Strahlenschutzsachverständige, Mitglieder der Brandalarmequipe oder der Betriebssanität etc.) sollen an den relevanten SGU-Schulungen teilnehmen. Bei einem Personalabgang/Stellenwechsel sorgt die Professur für eine frühzeitige Meldung an SGU und für eine geeignete und geschulte Nachfolge. Bei Aufnahmen neuer Tätigkeitsfelder/bei Umbauten in Laboratorien sollen die Risiken in Absprache mit SGU beurteilt werden (siehe auch GMIS-Portal SGU-Relevanz)
20 CABS: Labor- und Arbeitssicherheit Aus- und Weiterbildungsseminare Sicherheits- Merkblätter, Richtlinien Koordination: Neubauten, Renovation Intervention (bei kleinen Vorfällen) CABS Koordination mit den Instanzen Sicherheitskontrollen Qualitätsprüfungen Nachkontrolle Beratung und Unterstützung Nachkontrolle von Unfällen 20
21 CABS: Sonderabfall / Gefahrgut / Technischer Umweltschutz Kostenlose Entgegennahme von Sonderabfällen HCI, D288, während des Semesters Mo bis Fr: Uhr (während den Semesterferien nur Di & Do) CNB, Mi: Uhr Bei Unklarheiten beraten wir Sie gerne Beratung bei allen Entsorgungsfragen Beratung bei Transport von Gefahrgütern Chemikalien, Proben aus Biosicherheitslabors, etc. Umzug von Gruppen/Professuren an neue Standorte Verschicken von Gefahrgut (national oder international) Durchführung von Umwelt-Audits und analytischen Messungen in Abwasser und Abluft Legal Compliance im Umweltbereich 21
22 Eindrücke vom Sicherheitsparcours 22
23 Sicherheitschecks/-kontrollen Interne Kontrollen (durch SGU): Angekündigte/unangekündigte Labor-, Werkstatt- & Sicherheitschecks Eingeleitet durch SGU oder der Gruppe Allgemeine Kontrollen oder auf ein Thema beschränkt Verwendung von Checklisten Schriftlicher Bericht Aktuelle Situation Massnahmen, die ergriffen werden müssen Verantwortlichkeiten Fälligkeitsdatum Nachkontrolle Externe Inspektionen: Durch kantonale oder Bundes-Behörden (Biosicherheit, Strahlenschutz, etc.) 23
24 Risikoabfrage bei Bauanträgen in GMIS 24
25 Weitere wichtige Themen Unfallmeldung/Follow up Gefahreninventar Bei Labor- oder Werkstatt-Unfällen: Meldung per Formular oder Mail an Feuerwehr-Einsatzpläne, Störfall-Verordnung Kennzeichnung von Gefahren Kennzeichnungsmaterial für Türen/Schränke bestellen: per Mail an Um- und Neubauten Leitfaden für Bauanträge im GMIS, Bauprojektbegleitung in Forschungseinrichtungen, Risikoanalyse und Beratung durch SGU Biosicherheit/Strahlenschutz Meldungen/Bewilligungen: Beratung und Unterstützung durch CABS Pers. Schutzausrüstung Dokumentation Bezug über Shops (HCI, D-PHYS, Büromaterial), Beratung durch CABS Handbücher, Konzepte, Richtlinien, Merkblätter, Checklisten Weitere Informationen: 25
26 GEBÄUDESCHADSTOFFE Regula Rüegg, 26
27 Aufgaben Erfassen und Bewerten von Schadstoffvorkommen (Asbest, PCB, PAK, usw.)* in ETH Gebäuden Aufbau und Unterhalt der Datenbank Beratung der Bauprojektleiter bei Sanierungen Kommunikation mit Bauprojektleitern, Mitarbeitern, Nutzern sowie Information der Hochschulkommunikation und ggf. Beizug Rechtsdienst Ansprechperson für die zuständige Behörde (Umwelt- und Gesundheitsschutz Stadt Zürich UGZ) und die SUVA Handlungsabläufe standardisieren *PCB: polychlorierte Biphenyle, PAK: polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe 27 27
28 BRAND- & EXPLOSIONSSCHUTZ Patrick de Geest 28
29 Brand- und Explosionsschutz Jährliche Begehungen mit der Feuerpolizei und GVZ in ausgewählten Gebäuden: Bei den Begehungen sowie bei der Umsetzung der Massnahmen werden die Nutzer involviert. Der Gebäudebereich ist erste Kontaktstelle bzgl. Brandschutzfragen im Gebäude Freihalten von Fluchtwegen: Wir sind auf die konsequente Umsetzung und die Mithilfe vor Ort durch die Professur angewiesen. Die Anweisungen des Gebäudebereichs sind zu befolgen Erstellen von Evakuationskonzepten Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz: z.b. hinsichtlich Bedarf an speziellen Feuerlöschern / bei Nutzungsänderungen Ausbildung der Studierenden/Forschenden in Brandbekämpfung (Brandschutzkurs Herbst) Koordination und Schulung der Mitglieder der Brandalarmequipe (Mitarbeitende von IB Betrieb oder tlw. Institutsangehörige) 29
30 Einsatzplan Flucht-Treppenhaus Flucht- Korridor Fluchtweg- Piktogramm mit Brandmelder überwacht 30
31 Ihre Rolle bei der Verhinderung von Bränden An der ETH Zürich herrscht absolutes Rauchverbot Ihre Gruppe soll sich an die Vorschriften und die Hausordnung halten Halten Sie Notausgänge stets frei Erste Priorität hat immer IHRE EIGENE SICHERHEIT sowie die Sicherheit Ihrer Gruppe! 31
32 Fluchtweg.. 32
33 SECURITY Adrian Meier 33
34 Security Sicherheitsbeurteilungen und Schutzkonzepte (Alltag, Spezialbüros, Speziallabors, sensible Forschungstätigkeiten, Serverräume u.ä.) Konzepte bei Drohung/Gewalt Bearbeitung von gemeldeten Delikten/Vorfällen Sensibilisierung der ETH-Angehörigen im Bereich Deliktprävention, Stalking, Drohungen Kooperation mit Polizei/externen Spezialisten Veranstaltungen/Anlässe sollen dem Stab Veranstaltungen und Standortentwicklung (VS) gemeldet werden. 34
35 Security Lassen Sie keine Wertsachen, vertrauliche oder schützenswerte Unterlagen, Portemonnaies, Laptops, Handys etc. herumliegen Melden Sie uns Delikte. Auf der Webseite finden Sie Hinweise. Beachten Sie den Spurenschutz Melden Sie verdächtige Postsendungen Lassen Sie keine unberechtigten Personen in ETH-Gebäude Schliessen Sie Räume mit beschränktem Zutritt Melden Sie auffällige Personen dem Gebäudebereich (ISC/Logen) Melden Sie Unregelmässigkeiten der Alarmzentrale (888) Gehen Sie mit der Information bezgl. heiklen Forschungsthemen vorsichtig um 35
36 ALARMORGANISATION Peter Balmer 36
37 Alarmzentrale 888 (extern: ) Operator: Eine Person Dreischicht Betrieb (7x24h) Entgegennahme und Weiterleitung der eingegangenen Meldungen (Notfälle, Unfälle, Bedrohung, Einbruch, technische Störungen etc.) Beurteilung hinsichtlich/entscheid über Intervention oder Aufgebot Pikett bzw. Blaulichtorganisationen Grösseres Ereignis SGU Leitung evtl. Krisenstab 37
38 Sicherheitsdienst Dreischichtbetrieb (7x24h) Zwei Standorte: Zentrum und Hönggerberg Aussenstationen: externe Firmen Kontrolle der Gebäude und der sicherheitstechnischen Einrichtungen Erstintervention (Brand, Wasserschaden, Einbruch, Sachbeschädigung, HLKS etc.) Ziel: Sicherung der Umgebung bis zum Eintreffen der aufgebotenen Blaulichtorganisation 38
39 Relevanz für Zusammenarbeit Für sicherheitstechnisch relevante Anlagen der Forschungsgruppen (z.b. Tiefkühlschränke, Gas-Detektoren etc.), deren Alarme auf die Alarmzentrale aufgeschaltet sind, bestehen entsprechende Alarmblätter. Für die korrekte Information auf den Alarmblättern ist die Forschungsgruppe verantwortlich. Die entsprechenden Formulare können bei bezogen werden. Liste für den Notfall: Schicken Sie eine Liste mit Mitarbeitenden, die im Ereignisfall (z.b. Stromunterbruch, Wasserschaden, etc. ) zu kontaktieren sind, an sgu_alarmzentrale@ethz.ch. Die Alarmblätter und die Liste der zu kontaktierenden Mitarbeitenden helfen im Ereignisfall nur, wenn sie aktuell sind. Melden Sie Änderungen regelmässig der Alarmzentrale. Wünsche nach Kontrolle bestimmter Anlagen/Forschungsräume auf den Rundgängen des Sicherheitsdienstes melden an sgu_alarmzentrale@ethz.ch. 39
40 AUS- & WEITERBILDUNG Anne Katrin Thomas 40
41 Schulungsinhalte Seminare zu allgemeinen SGU-Themen, bspw. Umgang mit Gefahrstoffen, Laserschutz, Hautschutz, Ergonomie Kurse zu speziellen Fachrichtungen Betriebssanität: Rekrutierung und Schulung der Mitglieder der Betriebssanität (Mitarbeitende IB Betrieb und Institutsangehörige) In Planung: Kursmodul zur Erfassung der Risiken & Gefahren innerhalb der eigenen Prozesse Sensibilisierung Massgeschneiderte Kurse für Institute, Abteilungen und Bereiche unter Berücksichtigung der für das Institut relevanten Gefahrenquellen Melden Sie sich bei Ausbildungskalender: 41
42 Bildschirmarbeit Beleuchtung & Kontrast Stuhl- und Tischhöhe Stuhl Bildschirmhöhe Körperhaltung «Dynamisches» Sitzen Bewegung & Pausen Anleitung zur Einstellung des Bildschirm-Arbeitsplatzes services/div/health/ergonomie 42
43 RESPEKT DER BODEN FÜR SPITZENLEISTUNGEN Katherine Timmel 43
44 Motivierendes Arbeitsklima Die Vielfalt und Internationalität der ETH Community ist eine grosse Chance. Eine zwingende Voraussetzung für ein motivierendes und leistungsförderndes Arbeitsklima ist der Schutz der persönlichen Integrität aller ETH Angehörigen. Die ETH Zürich toleriert keine sexuellen Belästigungen. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Sexuelle Belästigungen sind beispielsweise: - unerwünschte Körperberührungen und Annäherungsversuche - anzügliche Bemerkungen über Aussehen und sexuelles Verhalten - vorzeigen, zur Schau stellen und versenden von pornografischem Material Anlaufstellen: 44
45 Vorgesetzte sind Vorbilder Die ETH Zürich toleriert kein Mobbing. Wer Personen am Arbeitsplatz wiederholt oder systematisch schikaniert, belästigt, beleidigt oder ausgegrenzt, muss mit Sanktionen rechnen. Doktoranden befinden sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Vorgesetzten. Die unterschiedlichen Machtverhältnisse dürfen nicht ausgenutzt werden. Eine Kultur des Vertrauens und des gegenseitigen Respekts ist Voraussetzung für erfolgreiche Forschung und persönliche Entfaltung. Vorgesetzte und Dozierende der ETH Zürich haben eine Vorbildfunktion. Sie leben respektvolles Verhalten vor und fordern es ein. Anlaufstellen: 45
46 BEDROHUNGSMANAGEMENT Katherine Timmel 46
47 Präventive Massnahmen für eine sichere Hochschule Gewalt an Schulen und Hochschulen ist ein globales Problem Sicherheit für Studierende und Mitarbeitende ist ein wichtiges Anliegen der ETH Zürich Frühzeitiges Eingreifen kann Probleme und Konflikte entschärfen, bevor sie in Gewalt münden Siehe auch Respektkampagne: 47
48 Was unternimmt die ETH Zürich? Gründung des Bedrohungsmanagement-Teams unter Federführung des Stabs SGU Das Team wird regelmässig von Experten in Strategien der Gewaltprävention beraten Einschätzen von Bedrohungen mittels standardisierter Instrumentarien wie z. B. Checklisten zur Einschätzung von bedrohlichem Verhalten am Arbeitsplatz (Wavr 21 «Structured Professional Guide for the Workplace Assessment of Violence Risk») Unterstützung der Betroffenen in belastenden Bedrohungssituationen 48
49 Wie setzt sich das Team zusammen? Externe (Schnitt-)Stellen Interne (Schnitt-)Stellen ETH BM Team (2 bis 3x / Jahr ) RD Kernteam BM (Sitzungsintervall: 1 x alle 6 Wochen) Psychologen SGU Rkt PA HK 49
50 Wann sollten Sie uns informieren? Wenn Sie bedroht werden oder von Drohungen gegen andere hören Wenn Sie oder eine andere Person von Stalking betroffen sind Wenn Sie oder jemand in Ihrem Umfeld körperlich angegriffen wird Wenn jemand Suizidgedanken äussert Wenn Ihr Gefühl Ihnen sagt, dass ein Verhalten extrem auffällig und gefährlich sein könnte Wenn Sie Waffen sehen oder in Ihrer Gegenwart von Waffen gesprochen wird Wenn Sie von extremen Gewaltphantasien hören oder lesen 50
51 Was geschieht mit einer Meldung? Das Bedrohungsmanagement-Team hat die nötige Vielfalt an Kompetenzen; bei Bedarf werden Experten beigezogen Die Meldung wird aufgenommen und beurteilt. Jede Meldung wird rasch und vertraulich behandelt Den Betroffenen werden Verhaltenshinweise gegeben und sie werden unterstützt Gemeinsam mit den Betroffenen wird nach Lösungen gesucht 51
52 An wen können sich ETH-Angehörige wenden? ETH-Angehörige, die sich bedroht fühlen oder von Bedrohungen gegen Kolleginnen oder Kollegen hören, können sich jederzeit an den Stab SGU wenden. Jeder Anruf wird diskret behandelt. Alarmzentrale (7/24 Std.) intern Tel.: 888 extern Tel.: SGU-Sekretariat (tagsüber) Tel.:
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