Beurkundungsgesetz. Kommentar. Druckerei C. H. Be. Prof. Dr. Karl Winkler Notar a. D. in München Honorarprofessor an der Universität München

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1 Beurkundungsgesetz Kommentar von Prof. Dr. Karl Winkler Notar a. D. in München Honorarprofessor an der Universität München 17., völlig überarbeitete Auflage 2013

2 1 Vorwort Vorwort Revision Vorwort zur 17. Auflage 1 Seit dem Erscheinen der letzten Auflage hat das Beurkundungsrecht bedeutsame Änderungen und Ergänzungen erfahren. Insbesondere das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts v (Ausdehnung auf Stern-Sozietäten), die FGG-Reform v , das Änderungsgesetz zur BNotO und anderer Gesetze v sowie die Einführung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer haben in der Praxis ganz erhebliche Bedeutung. Darüber hinaus wurden zahlreiche Bestimmungen, die sich auf das Beurkundungsverfahren auswirken, geändert bzw. neu gefasst (z. B. Patientenverfügungsgesetz, MoMiG, Geldwäschegesetz, Risikobegrenzungsgesetz, Europäische Erbrechtsverordnung). In der Praxis hat die Anwendung des Beurkundungsgesetzes zu einer umfangreichen Rechtsprechung und Literatur geführt, die bis November 2012 verwertet sind. Auch weiterhin will dieser Kommentar, für den ich seit über 40 Jahren als Alleinautor verantwortlich zeichne, nicht nur die in der notariellen Praxis auftretenden Fragen erschöpfend beantworten, sondern wo dies geboten ist Denkanstöße für die wissenschaftliche Vertiefung der angeschnittenen Probleme bieten. München, im Dezember 2012 Karl Winkler V

3 Revision Abkürzungsverzeichnis... XI Gesetzestext... 1 Erläuterungen Einleitung I. Vorgeschichte des Beurkundungsgesetzes II. Früheres Recht Beurkundungszuständigkeit Beurkundungsverfahren III. Regelung des Beurkundungsgesetzes Beurkundungszuständigkeit Beurkundungsverfahren Terminologie Gliederung IV. Form der Beurkundung Geschäftsformen Zweck der Form Zweck der notariellen Beurkundung V. Stellung des Notars Beurkundungsersuchen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Öffentlichrechtliches Rechtsverhältnis VI. Notariatsrecht VII. Internationales Beurkundungsrecht Allgemeines Die Urkundsgewalt: Zuständigkeit des Notars im Ausland Internationale Zuständigkeit: Beurkundungsbefugnis des Notars im Inland Urkunden ausländischer Urkundspersonen Ausländische Urkunden und deutsche Formvorschriften Ausländische Konsuln Vollstreckung notarieller Urkunden VIII. Ehemalige DDR und Ostsektor von Berlin Früherer Rechtszustand Neue Bundesländer IX. Literatur zum BeurkG VII

4 VIII Beurkundungsgesetz 1. Abschnitt. Allgemeine Vorschriften ( 1 5) 1 Geltungsbereich Überschreiten des Amtsbezirks Verbot der Mitwirkung als Notar Ablehnung der Beurkundung Urkundensprache Abschnitt. Beurkundung von Willenserklärungen Vorbemerkung zu Ausschließung des Notars 6 Ausschließungsgründe Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen Niederschrift 8 Grundsatz der Niederschrift Feststellung der Beteiligten Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit Nachweise für die Vertretungsberechtigung Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben a Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht Eingeschränkte Vorlesungspflicht Versteigerungen Übersetzung der Niederschrift Prüfungs- und Belehrungspflichten 17 Grundsatz Genehmigungserfordernisse Unbedenklichkeitsbescheinigung Gesetzliches Vorkaufsrecht a Vorsorgevollmacht Grundbucheinsicht, Briefvorlage Beteiligung behinderter Personen 22 Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte Besonderheiten für hörbehinderte Beteiligte Besonderheiten für hör- und sprachbehinderte Beteiligte, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist Schreibunfähige Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen Vorbemerkung vor 27 ff Begünstigte Personen Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit Zeugen, zweiter Notar Übergabe einer Schrift

5 31 Übergabe einer Schrift durch Stumme Sprachunkundige Besonderheiten beim Erbvertrag Verschließung, Verwahrung a Mitteilungs- und Ablieferungspflichten Niederschrift ohne Unterschrift des Notars Abschnitt. Sonstige Beurkundungen Vorbemerkung Niederschriften 36 Grundsatz der Niederschrift Eide, eidesstattliche Versicherungen Vermerke 39 Einfache Zeugnisse a Einfache elektronische Zeugnisse Beglaubigung einer Unterschrift Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift Beglaubigung einer Abschrift Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde Abschnitt. Behandlung der Urkunden 44 Verbindung mit Schnur und Prägesiegel a Änderungen in den Urkunden Aushändigung der Urschrift Ersetzung der Urschrift Ausfertigung Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung Form der Ausfertigung Übersetzungen Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht Vollstreckbare Ausfertigungen Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht Rechtsmittel Abschnitt. Verwahrung Vorbemerkung a Antrag auf Verwahrung c Widerruf d Absehen von Auszahlungen e Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten Abschnitt. Schlussvorschriften Vorbemerkung Verhältnis zu anderen Gesetzen a) Bundesrecht 55 Außerkrafttreten von Bundesrecht IX

6 56 Beseitigung von Doppelzuständigkeiten Sonstige Änderungen von Bundesrecht Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz Unberührt bleibendes Bundesrecht b) Landesrecht 60 Außerkrafttreten von Landesrecht Unberührt bleibendes Landesrecht Zuständigkeit der Amtsgerichte, Zustellung Notare in Baden-Württemberg c) Amtliche Beglaubigungen d) Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren e) Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts f) Bereits errichtete Urkunden g) Verweisungen Geltung in Berlin Inkrafttreten Anhang: Richtlinienempfehlung der Bundesnotarkammer zu Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer 909 Sachverzeichnis X

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