Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle 2014"

Transkript

1 Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle 2014 Basisdaten von mehr als Schmerzensgeld-Entscheidungen mit systematischer Kommentierung des Schmerzensgeldrechts von Andreas Slizyk 10. Auflage Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle 2014 Slizyk schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Schadensersatz und Schmerzensgeld Verlag C.H. Beck München 2013 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN

2 Andreas Slizyk Beck sche Schmerzensgeld-Tabelle 2014 beck-shop.de

3

4 Beck sche Schmerzensgeld-Tabelle 2014 Von Kopf bis Fuß Basisdaten von rund Schmerzensgeld-Entscheidungen mit systematischer Kommentierung des Schmerzensgeldrechts von Andreas Slizyk Rechtsanwalt 10., Åberarbeitete und aktualisierte Auflage Verlag C. H. Beck MÅnchen 2014

5 ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, MÅnchen Druck und Bindung: Nomos Verlagsgesellschaft In den Lissen 12, Sinzheim Satz: ottomedien Heimståttenweg 52, Darmstadt Umschlaggestaltung: Atelier Seidel, Verlagsgraphik, Teising Gedruckt auf såurefreiem, alterungsbeståndigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

6 Vorwort zur 10. Auflage Die Beck sche Schmerzensgeldtabelle erreicht nach nunmehr zwanzigjåhrigem Bestehen ihre 10. Auflage. Seit ihrer Erstauflage im Jahr 1993 versteht sie sich als praxisorientierte UnterstÅtzung bei der Bearbeitung von schmerzensgeldrelevanten Schadenfållen sowohl får Rechtsanwåltinnen und Rechtsanwålte, Richterinnen und Richter als auch får Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schaden- und Rechtsabteilungen in Versicherungen sowie Industrie- und Medienunternehmen. Der ursprånglich als kleines, lediglich 40 Seiten umfassendes Vorwort gedachte Kommentarteil wuchs inzwischen auf 196 Seiten und umfasst heute eine umfassende und praxisorientierte RechtsÅbersicht, welche alle wesentlichen schmerzensgeldrelevanten Rechtsfragen unter Einbeziehung der jångsten Literaturmeinungen und der aktuellen Rechtsprechung beantwortet und dabei stets auch angrenzende Rechtsgebiete in der gebotenen KÅrze mit einbezieht. Der nachfolgende, får dieses Buch namensgebende Tabellenteil umfasst inzwischen mehr als Schmerzensgeldentscheidungen. Beide Teile wurden in der hier vorliegenden 10. Auflage auf den Stand vom August 2013 gebracht und hierfår insgesamt mehr als 250 aktuelle Entscheidungen und Literaturstellen eingearbeitet. Besonders erfreut hat mich bzgl. der zahlreichen Entscheidungen, die in diesem Vorwort nur zu einem sehr geringen Teil erwåhnt werden kçnnen das Urteil des LG Wuppertal (siehe nachfolgend ausfåhrlich hierzu unter Kapitel VII Ziffer 8 Rn. 276/277), das exakt auf der Basis meiner seit der 5. Auflage (dort S. 84) entwickelten und bis heute mehrfach vertretenen Argumentation und diese zitierend erstmals den Schmerzensgeldrahmen får Vergewaltigungsopfer auf a angehoben und damit nahezu verdoppelt hat. DarÅber hinaus in die kommentierende EinfÅhrung einbezogen wurden nachfolgend u.a. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ( /Åberlange Verfahrensdauer); die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ( / zur Frage des Schmerzensgeldanspruch nach einem Reitunfall unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr; / zum Schmerzensgeldanspruch aus Produkthaftung bei haftungsrechtlich korrekter Bedienungsanleitung eines Heißwasseruntertischgeråtes; / zur Frage des Verjåhrungsbeginns bei verdrångter Traumatisierung infolge eines sexuellen Gewaltdeliktes und / zur schmerzensgeldrelevanten Frage, ob 323c StGB ein Schutzgesetz i.s.d. 823 Abs. 2 BGB ist) sowie eine Vielzahl von Entscheidungen der Instanzgerichte, von denen hier nur einige wenige, thematisch herausragende oder besonders interessante Entscheidungen benannt werden kçnnen: LAG DÅsseldorf ( zum Thema Mobbing); OLG Schleswig ( / 20% Mithaftung får ohne Fahrradhelm erlittene Kopfverletzung bei ansonsten fehlendem Verschulden des Fahrradfahrers); OLG Hamm ( / Schmerzensgeld får Zahnfraktur wegen verunreinigtem Haribo-Fruchtgummi); OLG Karlsruhe ( / kein Schmerzensgeldanspruch unter Berufssportlern auf einem, als gemeinsame Betriebsståtte definierten Spielfeld); OLG Karlsruhe ( / hohe Entschådigung gemåß Art. 5 V EMRK får unzulåssige nachtrågliche Sicherungsverwahrung); OLG Bremen ( / Haftung des Tennistrainers får Verletzung des SchÅlers durch am Boden liegende Tennisbålle); LG Frankenthal ( / Schmerzensgeldanspruch gegen den TÛV-Rheinland wegen der Zertifizierung von mit Industriesilikon befållten Brustimplantaten der franz. Fa. PIP) und LG Berlin ( / Model erhålt 8000 e Schmerzensgeld får bçsartige Schmåhkritik des Rappers Bushido). Wie immer danken mçchte ich wiederum allen Kolleginnen und Kollegen får die treue UnterstÅtzung durch regelmåßige Urteilszusendungen, die es mir seit nunmehr 26 Jahren (meine redaktionelle Tåtigkeit bezåglich der Datenbank IMM-DAT mit einbezogen) ermçglichen, eine solche Sammlung aufrechtzuerhalten und Åber Jahre hinweg konstant weiterzuentwickeln. Ich wårde mich auch in Zukunft freuen, wenn Sie mir aktuelle Entscheidungen senden an: Rechtsanwalt Andreas Slizyk Postfach Westerstede post@slizyk.de Die 10. Auflage widme ich dem gemeinnåtzigen Verein zur UnterstÅtzung von Kriminalopfern WEISSER RING e.v. mit dem erklårten Ziel und erneut motiviert durch die Entscheidung des LG Wuppertal die Opfer von Gewalt und insbesondere von Sexualstraftaten auch weiterhin mit meiner Arbeit zu unterståtzen. FÅr die seit 25 Jahren hilfreiche UnterstÅtzung herzlich danken mçchte ich meiner lieben Frau Karin! Westerstede, im September 2013 Andreas Slizyk V

7

8 Inhaltsverzeichnis AbkÅrzungsverzeichnis XV Literaturverzeichnis XIX Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts I. Zur Systematik dieses Buches II. Geschichtliche Entwicklung des Schmerzensgeldanspruchs III. Die Funktion des Schmerzensgeldes im Lichte des Schadenrechtsånderungsgesetzes Das Schadenrechtsånderungsgesetz und seine Ausgestaltung des Schmerzensgeldanspruchs Nicht nur historischer RÅckblick auf die Grundsåtze des Großen Zivilsenats (BGHZ 18, 149) IV. Die Bemessungskriterien des Schmerzensgeldes im Lichte des Schadenrechtsånderungsgesetzes Die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes Vorbemerkung zu den wichtigsten Bemessungskriterien a) Schmerzen: Beschreibung der auf einem objektiven Befund basierenden subjektiven Wahrnehmung b) Dauer, die zeitliche Komponente bei der Schmerzensgeldbemessung c) Alter des Geschådigten d) Berufsaufgabe, berufliche Schwierigkeiten, Berufswunschvereitelung e) Verlust von SportmÇglichkeiten und Freizeitvereitelung; Einschrånkung bei der AusÅbung von Hobbys f) Urlaubsbeeintråchtigungen und entgangener Urlaub aa) Verletzung vor dem Urlaub bb) Verletzung im Urlaub cc) Reisevertragsrechtliche SchmerzensgeldansprÅche g) Vorschådigung und vorhandene Schadensbereitschaft aa) Vorschådigung; Erst- und Zweitschådigung und HÇhe des Schmerzensgeldes.. 21 bb) Schadendisposition bei leichten Auffahrunfållen h) Funktionseinschrånkung oder gar Verlust von KÇrperfunktionen, Organen oder Gliedmaßen Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes a) Verschulden des Schådigers aa) bei Sport und Spiel bb) bei Gefålligkeitsverhåltnissen oder sonstigen Beziehungen zwischen Schådiger und Geschådigtem b) Mitverschulden des Geschådigten und Quotierung c) Minderung des Schmerzensgeldanspruchs wegen Anrechnung der Betriebsgefahr.. 43 d) Verschuldensunabhångiges Schmerzensgeld aa) Schmerzensgeld aus Billigkeitserwågungen gem. 829 BGB bb) Schmerzensgeld auch bei Gefåhrdungshaftung e) Schmerzensgeld bei Verletzung durch FamilienangehÇrige und befreundete Personen f) VerzÇgerung der Entschådigungszahlungen durch Versicherung g) Wirtschaftliche Verhåltnisse der Beteiligten V. Schadenminderungspflicht VI. Das Haftungsprivileg gemåß 104 SGB VII und seine Auswirkungen auf den Schmerzensgeldanspruch VII. Besondere Verletzungsarten und Ursachen PersÇnlichkeitsrechtsverletzung a) PersÇnlichkeitsrechtsverletzung durch die Medien b) Freiheitsentziehung c) Verletzung des Rechts am eigenen Bild ( 22, 23 KUG in Verbindung mit 823 I BGB) d) PersÇnlichkeitsrechtsverletzung durch Vernichtung einer Spermakonserve e) Mobbing VII

9 Inhalt f) Sonstige PersÇnlichkeitsrechtsverletzungen Bagatellverletzungen Schwerstverletzungen Teilweise oder vçllige ZerstÇrung der PersÇnlichkeit Kurze Ûberlebenszeit a) Kurze Ûberlebenszeit ohne Bewusstsein b) Kurze Ûberlebenszeit im vollen Bewusstsein der Verletzungen und ggf. auch des Todes Unfallneurose a) HaftungsbegrÅndend oder haftungsausfållend b) Zur Entschådigung von Unfall- oder Konversionsneurosen aa) Bagatellverletzung bb) Zielrichtung der Neurose Schockschaden / Fernwirkungsschaden Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung/ Vergewaltigung MissglÅckte Sterilisation und missglåckter oder unterbliebener indizierter Schwangerschaftsabbruch; Tod der Leibesfrucht sowie Sterilisation ohne Einwilligung a) Schmerzensgeldanspruch der Eltern/ Mutter b) Schmerzensgeldanspruch des (behinderten) Kindes: Wrongful life -Anspruch Schmerzensgeldanspruch wegen Sterilisation ohne Einwilligung Anspruch gegen Entschådigungsfonds Kinderunfall a) Die haftungsbegråndenden Voraussetzungen des Schmerzensgeldanspruchs b) Eingeschrånkte Sinneswahrnehmung von Kindern unter 10 Jahren c) Schmerzensgeldfåhigkeit bei Kleinkindern d) BerÅcksichtigung des Mitverschuldens bei Aufsichtspflichtverletzungen/ Mitverschulden wegen fehlendem Tragen eines Fahrradhelms VIII. Schmerzensgeld bei Vertragsverletzungen, Gefåhrdungshaftung und Çffentlichem Recht Verstoß gegen vertragliche Schutzpflichten/Gehilfenhaftung Garantiehaftung, Gefåhrdungshaftung, Produkthaftung Besondere Gefåhrdungshaftungstatbestånde Schmerzensgeld auf der Basis Çffentlich-rechtlicher Vorschriften IX. Schmerzensgeldbemessungsformen Kapitalentschådigung und Schmerzensgeldrente Schmerzensgeldrente und Abånderungsklage Teilschmerzensgeld und immaterieller Vorbehalt a) Das zeitlich begrenzte Teilschmerzensgeld /offene Teilklage b) Immaterieller Vorbehalt X. Prozessuales Der Schmerzensgeldantrag a) Zur Zulåssigkeit eines unbezifferten Antrags und zur jångeren BGH-Rspr. bzgl. der Beschwer b) Streitwert und Kostenverteilung nach 92 II ZPO c) GebÅhrenstreitwert nach dem Gerichtskostengesetz Beweiserleichterungen des 287 ZPO bei KÇrperschåden Zinsen a) Zinsanspruch auch bei unbeziffertem Antrag b) Zur HÇhe der Zinsen Verjåhrung a) Grundsatz b) Ausnahmen / Besonderheiten c) Fristbeginn der regelmåßigen Verjåhrung i. S. d. 195 i. V. m. 199 Abs. 1 BGB n. F. (Ultimoverjåhrung) d) Kenntnis des Schadens i. S. d. 199 Abs. 1 BGB n. F e) Zeitpunkt der Kenntnis f) Die Einreden der Hemmung der Verjåhrung g) Spåtfolgen und Verjåhrung h) Außergerichtlicher Abfindungsvergleich und immaterieller Vorbehalt VIII

10 Inhalt beck-shop.de i) Nachforderung wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes / Grenzen der Nachforderung Vererblichkeit, Ûbertragbarkeit und Pfåndbarkeit des Schmerzensgeldanspruchs XI. Steuerrechtliche Betrachtung des Schmerzensgeldes; Sozialhilfe; Kindergeld; Zugewinnausgleich Steuerrechtliche Betrachtung des Schmerzensgeldes und Anrechnung auf Sozialhilfe Kindergeld und BetreuervergÅtung Zugewinnausgleich XII. Prozesskostenhilfe und Schmerzensgeld XIII. Adhåsionsverfahren A. Von Kopf bis Fuß Kopf mit Sinnesorganen a) Haarverletzungen b) Schådelprellungen c) Schådelfrakturen aa) Schådelfrakturen bb) Schådelimpressionsfrakturen cc) Schådeldach- und Kalottenfraktur dd) Schådelbasisfrakturen d) Schådelhirntraumen aa) Schådelhirntrauma ohne Schweregradangaben bb) Schådelhirntrauma 1. Grades cc) Schådelhirntrauma 1. bis 2. Grades dd) Schådelhirntrauma 2. Grades ee) Schweres Schådelhirntrauma e) GehirnerschÅtterung f) Gehirnquetschung g) Gehirnschådigung aa) Gehirnschådigung mit Wesensverånderung bb) Gehirnschådigung mit Schwachsinn als Folge cc) Gehirnschådigung mit Pflegefall als Folge dd) Gehirnschådigung mit Sehbehinderung ee) Gehirnschådigung mit GehÇrschådigung ff) Gehirnschådigung mit Geruchssinnbeeintråchtigungen gg) Gehirnschådigung mit SprachstÇrungen hh) Gehirnschådigung mit motorischen StÇrungen ii) Gehirnschådigung nach Schlaganfall jj) Sonstige Gehirnschådigungen h) Gesichtsverletzungen aa) Gesichtschådelfraktur bb) AugenhÇhlenverletzung cc) Augenlidverletzung dd) Nasenverletzung ee) Nasenbeinfraktur ff) NasenbeintrÅmmerfraktur gg) Jochbeinverletzung hh) Wangenverletzung ii) Oberlippenverletzung jj) Unterlippenverletzung kk) Mundverletzung ll) Sonstige Gesichtsverletzungen i) Augenverletzungen aa) Augenverletzung, leichte bb) Augenverletzung, schwere cc) Teilerblindung (ein Auge) dd) Totalerblindung (beide Augen) ee) Augenverletzung, sonstige j) GehÇrschådigungen/Ohrverletzung IX

11 Inhalt k) Zahnverletzungen aa) Zahnschmerzen und Zahnverletzungen bb) Zahnfrakturen cc) Zahnwurzelverletzungen dd) Zahnverlust (bis zu 2 Zåhne) ee) Zahnverlust (mehr als 2 Zåhne) l) Zungenverletzungen m) Stimmbandverletzungen n) Kieferverletzungen aa) Unterkieferverletzungen bb) Unterkieferfrakturen cc) Oberkieferverletzungen dd) Oberkieferfrakturen ee) Kieferverletzungen, sonstige o) Kopfverletzungen, sonstige Halsbereich (ohne HWS) a) Halsschlagaderverletzungen b) Sonstige Halsverletzungen (ohne HWS) Schulterbereich und SchlÅsselbein a) Schulterverletzungen b) Schulter- und Schulterblattfrakturen c) SchlÅsselbeinverletzungen d) SchlÅsselbeinfrakturen Oberarm, Ellenbogen und Unterarm a) Oberarmverletzungen b) Oberarmfrakturen c) Schwere Oberarmfrakturen d) Oberarmamputation e) Ellenbogenverletzungen f) Ellenbogenfrakturen g) Unterarmverletzungen h) Inkomplette Unterarmfrakturen i) Komplette Unterarmfrakturen j) Schwere Unterarmfrakturen k) Unterarmamputation l) Sonstige Armverletzungen Handgelenk, Hånde und Finger a) Handgelenkverletzungen b) Handgelenkfrakturen c) Schwere Handgelenkfrakturen d) Handverletzungen e) Handfrakturen f) Schwere Handfrakturen g) Handverlust und Handamputation h) Fingerverletzungen i) Fingerfrakturen j) Schwere Fingerfrakturen k) Fingerverlust und Fingergliedverlust Brust, Brustkorb, Herz und Lunge a) Brustverletzungen b) Brustamputation (weibliche) c) Brustbeinfraktur d) Rippenfraktur e) Brustkorbtrauma (Thoraxverletzungen) f) Lungenverletzungen ohne Pneumothorax g) Pneumothoraxverletzungen h) Herzverletzungen Wirbelsåule und Querschnittlåhmungen a) Wirbelsåulenverletzungen X

12 Inhalt beck-shop.de b) Bandscheibenverletzungen c) WirbelkÇrperverletzungen d) WirbelkÇrperfrakturen e) Wirbelfrakturen f) Schwere Wirbelfrakturen g) Querschnittlåhmungen h) Paraplegien i) Tetraplegien j) Sonstige RÅcken- und RÅckenmarksverletzungen BauchhÇhle und Organe des Bauchraumes a) Bauchverletzungen und Bauchtraumata b) Magenverletzungen und Magenschmerzen c) Darmverletzungen d) BauchspeicheldrÅsenverletzungen e) Gallenblasenverletzungen f) Harnblasenverletzungen g) Milzverletzungen und Milzverlust h) Leberverletzungen i) Nierenverletzungen und Nierenverlust j) Sonstige Verletzungen Beckenbereich und HÅftgelenke a) Beckenverletzungen b) Beckenfrakturen c) Beckenringfrakturen d) Beidseitige Becken- und Beckenringfrakturen e) Schwere Beckenfrakturen f) Schambeinverletzungen und Schambeinfrakturen g) HÅftgelenkverletzungen h) HÅftfrakturen und HÅftgelenkfrakturen Genitalien, HarnrÇhre, After und Gesåß a) Gesåßverletzungen b) Afterschließmuskelverletzungen c) Harninkontinenz d) HarnrÇhren- und Harnleiterverletzungen e) Penisverletzungen f) Hodenverletzungen g) Gebårmutterverletzungen und Totaloperation h) Eileiterverletzung i) Scheidenverletzung j) Sterilisation k) Sonstige Verletzungen im Gesåß- und Genitialbereich Oberschenkel, Kniegelenke und Unterschenkel a) Oberschenkelverletzungen b) Oberschenkelfrakturen c) Schwere Oberschenkelfrakturen d) Oberschenkelamputation e) Knieverletzungen f) Kniebånderverletzungen g) Kniescheibenverletzungen und Kniefrakturen h) Meniskusverletzungen i) Schwere Knieverletzungen j) Unterschenkelverletzungen k) Inkomplette Unterschenkelfrakturen l) Komplette Unterschenkelfrakturen m) Schwere Unterschenkelfrakturen n) Unterschenkelamputationen o) Sonstige Beinverletzungen Sprunggelenke und FÅße a) Fußgelenk- bzw. Sprunggelenkverletzungen XI

13 Inhalt b) Fußgelenk- bzw. Sprunggelenkfrakturen c) Schwere Fußgelenk- bzw. Sprunggelenkverletzungen d) Fußverletzungen e) Fußfrakturen f) Schwere Fußfrakturen g) Fußamputation h) KnÇchelverletzungen und KnÇchelfrakturen i) Zehenverletzungen j) Zehenfrakturen k) Zehenverlust und Zehengliedverlust B. Alltågliche Verletzungen Bagatellverletzungen ohne Schmerzensgeld BlutergÅsse HWS-Syndrom und andere HWS-Verletzungen a) 0 bis 250 e b) 251 bis 500 e c) 501 bis e d) bis e e) Ûber e Platzwunden Prellungen Quetschungen Schnittwunden SchÅrfwunden Stauchungen Verspannungen und Zerrungen C. Besondere Verletzungen und Verletzungsfolgen Aids Anfallleiden und Epilepsie Angstzustånde und andere psychische Beeintråchtigungen Apallisches Syndrom/Verlust der Empfindungsfåhigkeit Beschmutzung, Rauchbelåstigung und RuhestÇrung a) Beschmutzung b) Rauchbelåstigung Entstellungen und entstellende Narben Fernwirkungsschaden und Schock a) Fernwirkungsschaden b) Miterleben des Todes (eines nahen AngehÇrigen) c) Schock Durch Tiere hervorgerufene Verletzungen a) Tierbissverletzungen b) Sonstige durch Tiere hervorgerufene Verletzungen PersÇnlichkeitsrechtsverletzungen a) PersÇnlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz b) PersÇnlichkeitsrechtsverletzung Ehe c) PersÇnlichkeitsrechtsverletzung Ehre d) PersÇnlichkeitsrechtsverletzung Freiheit e) PersÇnlichkeitsrechtsverletzung Recht am eigenen Bild f) PersÇnlichkeitsrechtsverletzung Mobbing g) PersÇnlichkeitsrechtsverletzung Telefonterror und Stalking h) PersÇnlichkeitsrechtsverletzung Diskriminierung/AGG i) PersÇnlichkeitsrechtsverletzung sonstige Polytrauma Schuss- und Stichverletzungen a) Schussverletzungen b) Stichverletzungen Verletzungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft XII

14 Inhalt beck-shop.de a) Ungewollte Schwangerschaft b) Tod der Leibesfrucht c) Kaiserschnitt d) Schwangerschaftsbeeintråchtigung e) Sonstige Verletzungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft Urlaub, Festtage und PrÅfungen a) Urlaubsvereitelung und Urlaubsbeeintråchtigung b) Festtagsbeeintråchtigung Veråtzungen und Verbrennungen a) Veråtzungen b) Verbrennungen Vergewaltigung und Sexualmissbrauch Vergiftungen Verletzungen mit Todesfolge Vorsåtzliche KÇrperverletzungen Elektrotraumata und Strahlungsschåden Dekubitus Verletzungen im Zusammenhang mit Amtspflichtverletzungen Sonstige Verletzungen Medizinische Begriffe

Beck'sche Schmerzensgeld -Tabelle

Beck'sche Schmerzensgeld -Tabelle Beck'sche Schmerzensgeld -Tabelle Von Kopf bis Fuß Über 1550 Schmerzensgeld-Entscheidungen mit einer ausführlichen Einleitung von Andreas Slizyk Rechtsanwalt C. H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN

Mehr

Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle

Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle Basisdaten von mehr als 2700 Schmerzensgeld-Entscheidungen mit systematischer Kommentierung des Schmerzensgeldrechts von Andreas Slizyk 5., überarbeitete Auflage Beck'sche

Mehr

Beck'sche Schmerzensgeld -Tabelle 2011

Beck'sche Schmerzensgeld -Tabelle 2011 Beck'sche Schmerzensgeld -Tabelle 2011 Von Kopf bis Fuß Basisdaten von rund 3.000 Schmerzensgeld-Entscheidungen mit systematischer Kommentierung des Schmerzensgeldrechts von Andreas Slizyk Rechtsanwalt

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis sverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV XIX Systematische Kommentierung des Schmerzensgeldrechts I. Zur Systematik dieses Buches 1 II. Geschichtliche Entwicklung des Schmerzensgeldanspruchs

Mehr

Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle 2015

Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle 2015 Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle 2015 Basisdaten von mehr als 3.500 Schmerzensgeld-Entscheidungen mit systematischer Kommentierung des Schmerzensgeldrechts von Andreas Slizyk 11. Auflage Verlag C.H. Beck

Mehr

Guter Rat zum Schmerzensgeld

Guter Rat zum Schmerzensgeld Beck-Rechtsberater im dtv 5659 Guter Rat zum Schmerzensgeld Voraussetzungen und Höhe Ihres Anspruchs von Andreas Slizyk 3., erweiterte Auflage Guter Rat zum Schmerzensgeld Slizyk schnell und portofrei

Mehr

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H. Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe

Mehr

Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung

Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung Beck`sche Musterverträge 15 Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung von Dr. Michael Krenzler 5., überarbeitete Auflage Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung Krenzler schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey. 8. Auflage

Prüfe dein Wissen: PdW. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey. 8. Auflage Prüfe dein Wissen: PdW Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey 8. Auflage Gesellschaftsrecht Wiedemann / Frey wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Beck`sche Musterverträge. Gewerberaummiete. von Dr. Michael Schultz. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015

Beck`sche Musterverträge. Gewerberaummiete. von Dr. Michael Schultz. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015 Beck`sche Musterverträge Gewerberaummiete von Dr. Michael Schultz 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67144 9 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis

Mehr

Der Markenlizenzvertrag

Der Markenlizenzvertrag Beck`sche Musterverträge Der Markenlizenzvertrag von Dr. Michael Fammler 3. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 66581 3 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis

Mehr

Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung Gelbe Erläuterungsbücher Produkthaftpflichtversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell)

Mehr

Kündigungsschutzgesetz: KSchG

Kündigungsschutzgesetz: KSchG Gelbe Erläuterungsbücher Kündigungsschutzgesetz: KSchG Kommentar von Prof. Dr. Roland Schwarze, Dr. Mario Eylert, Dr. Peter Schrader 1. Auflage Kündigungsschutzgesetz: KSchG Schwarze / Eylert / Schrader

Mehr

beck-shop.de Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

beck-shop.de Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht Kommentar zu den 305 bis 310 BGB von Dr. Wolfgang Däubler Professor an der Universität Bremen Dr. Birger Bonin Richter

Mehr

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII, 73 a SGG, Art. 3 GG, Art. 25 S. 3 lit. f UN-BRK

2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII, 73 a SGG, Art. 3 GG, Art. 25 S. 3 lit. f UN-BRK UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 02/2015 vom 28.01.2015-31 - DOK 311.04 Im Rahmen des 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII ist zu unterscheiden zwischen Behinderten, die fähig sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer

Mehr

Aktuelle Rechtsentwicklung. Neue Rechtsprechung. Wir über uns. Der Praxisfall. 1. Neues Schadensersatzrecht. 2. Haftung von Inline- Skatern

Aktuelle Rechtsentwicklung. Neue Rechtsprechung. Wir über uns. Der Praxisfall. 1. Neues Schadensersatzrecht. 2. Haftung von Inline- Skatern A 1. Neues Schadensersatzrecht 2. Haftung von Inline- Skatern 3. Bußgeldtabelle in Euro Schmerzensgeldanspruch verbessert Der Bundestag hat das Schadensersatzrecht reformiert. Dabei wird in 253 BGB ein

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung

Mehr

Praxiskommentar Vergaberecht

Praxiskommentar Vergaberecht Praxiskommentar Vergaberecht zu GWB, VgV, VOB/A, VOL/A, VOF, SektVO mit sozialrechtlichen Vorschriften von Rudolf Weyand 3. Auflage Praxiskommentar Vergaberecht Weyand schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsübersicht Vorwort V I. Allgemeines zum Schmerzensgeld 1 II. Der Schmerzensgeldanspruch 9 III. Wofür gibt es wie viel Schmerzensgeld? 77 IV. Wie mache ich meinen Anspruch geltend? 107 V. Der Schmerzensgeldanspruch

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX Z A 16/14 BESCHLUSS vom 18. September 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill,

Mehr

Fälle zum Strafrecht für Fortgeschrittene

Fälle zum Strafrecht für Fortgeschrittene Juristische Fall-Lösungen Fälle zum Strafrecht für Fortgeschrittene Klausurenkurs II von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de

Mehr

Umsatzsteuer verstehen und berechnen

Umsatzsteuer verstehen und berechnen Beck kompakt Umsatzsteuer verstehen und berechnen von Regine Funke-Lachotzki, Robert Hammerl 1. Auflage Umsatzsteuer verstehen und berechnen Funke-Lachotzki / Hammerl ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,

Mehr

Studienkommentar StGB

Studienkommentar StGB Studienkommentar StGB - Strafgesetzbuch - von Prof. Dr. Wolfgang Joecks 9. Auflage Studienkommentar StGB Joecks schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Die Zulässigkeit von Service Level Agreements - am Beispiel der Verfügbarkeitsklausel Braun

Die Zulässigkeit von Service Level Agreements - am Beispiel der Verfügbarkeitsklausel Braun Schriftenreihe Information und Recht 63 Die Zulässigkeit von Service Level Agreements - am Beispiel der Verfügbarkeitsklausel von Heiko Braun 1. Auflage Die Zulässigkeit von Service Level Agreements -

Mehr

Bilanzbuchhalter. Herausgegeben von Prof. Dr. Horst Walter Endriss Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Band 12

Bilanzbuchhalter. Herausgegeben von Prof. Dr. Horst Walter Endriss Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Band 12 Bilanzbuchhalter Herausgegeben von Prof. Dr. Horst Walter Endriss Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Band 12 Bilanzbuchhalterprüfung II Jahresabschluss national, Jahresabschluss international, Steuerrecht

Mehr

Zivilrechtliche Musterklausuren für die Assessorprüfung

Zivilrechtliche Musterklausuren für die Assessorprüfung Musterklausuren: Referendariat Zivilrechtliche Musterklausuren für die Assessorprüfung von Dr. Günther Schmitz, Tobias Dallmayer 7. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de

Mehr

Der Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich Der Täter-Opfer-Ausgleich Recht Methodik Falldokumentation von Dr. Johannes Kaspar o. Professor an der Universität Augsburg Eva Weiler Rechtsanwältin und Mediatorin in München Dr. Gunter Schlickum Rechtsanwalt

Mehr

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli

Mehr

A. Einführung 1. IV. Folgen des medizinischen Fortschritts 5. VII. Gang der Untersuchung und Zielsetzung der Arbeit 10. B. Das Patiententestament 11

A. Einführung 1. IV. Folgen des medizinischen Fortschritts 5. VII. Gang der Untersuchung und Zielsetzung der Arbeit 10. B. Das Patiententestament 11 IX Inhaltsverzeichnis A. Einführung 1 I. Veränderungen in der Beziehung zwischen Arzt und Patient 1 II. Aufklärung des Patienten als Einwilligungsvoraussetzung 2 III. Aufklärung und Einwilligung bei einwilligungsunfähigen

Mehr

Robert Jung. Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantelund Vorrats-GmbH

Robert Jung. Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantelund Vorrats-GmbH Robert Jung Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantelund Vorrats-GmbH Robert Jung Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantel- und Vorrats-GmbH Tectum Verlag Robert

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Die Haftung der Geschäftsleiter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft wegen Insolvenzverschleppung

Die Haftung der Geschäftsleiter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft wegen Insolvenzverschleppung Frank Eckhoff Die Haftung der Geschäftsleiter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft wegen Insolvenzverschleppung Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 13 B. Eröffnungsgrund und Antragspflicht 15 I.

Mehr

Privatinsolvenz in Frage und Antwort

Privatinsolvenz in Frage und Antwort Beck-Rechtsberater im dtv 50677 Privatinsolvenz in Frage und Antwort Tipps für Verbraucher und Unternehmer von Dr. Jasper Stahlschmidt 1. Auflage Privatinsolvenz in Frage und Antwort Stahlschmidt schnell

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen

Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen von Sebastian Homeier Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de

Mehr

Die Scheidungsgründe im Wandel der Zeit

Die Scheidungsgründe im Wandel der Zeit Herbert Forsch Die Scheidungsgründe im Wandel der Zeit Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Scheidungsgründen vom Inkrafttreten des BGB bis zur Einführung des Zerrüttungsprinzips

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater im dtv 50808. Kundenorientierung. Bausteine für ein exzellentes Customer Relationship Management (CRM)

Beck-Wirtschaftsberater im dtv 50808. Kundenorientierung. Bausteine für ein exzellentes Customer Relationship Management (CRM) Beck-Wirtschaftsberater im dtv 50808 Kundenorientierung Bausteine für ein exzellentes Customer Relationship Management (CRM) von Prof. Dr. Manfred Bruhn Prof. Dr. Manfred Bruhn ist Inhaber des Lehrstuhls

Mehr

Vorwort zur 1. Auflage. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Vorwort zur 1. Auflage. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Vorwort zur 8. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIII XXI Teil 1 Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen 1 A. Entwicklung des Schmerzensgeldes 1 B. Haftungstatbestände

Mehr

Investitions- und Steuerstandort Schweiz

Investitions- und Steuerstandort Schweiz Investitions- und Steuerstandort Schweiz Wirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen von Dr. Jürgen Brand, Hermann Bechtold, Christine Boldi-Goetschy, Lorella Callea, Dominique Facincani-Kunz, Dr.

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Januar 2010. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Januar 2010. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 36/08 BESCHLUSS vom 19. Januar 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja RVG-VV Nr. 1008 Wird ein Rechtsanwalt für eine im Wege des Direktanspruchs mitverklagte

Mehr

Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerstgeschädigten Neugeborenen damals und heute J. Korioth

Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerstgeschädigten Neugeborenen damals und heute J. Korioth 1 Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerstgeschädigten Neugeborenen damals und heute J. Korioth Der Autor dieses Artikels beschäftigt sich nunmehr seit ca. 25 Jahren mit geburtshilflichen Schadensfällen.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. September 2009. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. September 2009. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 284/08 BESCHLUSS vom 17. September 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs. 1 Nr. 5 Im Regelinsolvenzverfahren kommt eine Versagung der

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Amtshaftung aus 839 BGB i.v.m. Art. 34 GG

Amtshaftung aus 839 BGB i.v.m. Art. 34 GG Amtshaftung aus 839 BGB i.v.m. Art. 34 GG 1. Rechtsfolge: Schadensersatz in Geld, 249 ff., 842 ff. BGB, d.h. auch gem. 253 Abs. 2 Schmerzensgeld und gem. 252 Ersatz des entgangenen Gewinns einklagbar.

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

1. Bestimmungsgemäße Leistungsnähe des Dritten

1. Bestimmungsgemäße Leistungsnähe des Dritten A. Anspruch der T gegen V auf Zahlung der Behandlungskosten und Schmerzensgeld gemäß 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB i.v.m. den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter T könnte einen Anspruch

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in der Familiensache

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in der Familiensache BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZR 155/04 URTEIL in der Familiensache Verkündet am: 20. Juli 2005 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Benutzerhandbuch. Sie können in diesem Eingabefeld eine Verletzung eintragen oder sonstige Begriffe aus einem Schmerzensgeld-Fall suchen.

Benutzerhandbuch. Sie können in diesem Eingabefeld eine Verletzung eintragen oder sonstige Begriffe aus einem Schmerzensgeld-Fall suchen. Willkommen bei schmerzensgeld.info. Benutzerhandbuch Wir stellen Ihnen nachfolgend Informationen für die optimale Bedienung von schmerzensgeld.info zur Verfügung. Sollten Sie an einzelnen Stellen der Bedienung

Mehr

Strafgesetzbuch (StGB)

Strafgesetzbuch (StGB) Zurück zum Index StGB Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 75 Mord 76 Totschlag 77 Tötung auf Verlangen 78 Mitwirkung am Selbstmord 79 Tötung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG

Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG Zivilrechtliche Schriften 56 Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG Bearbeitet von Liv Heimbach 1. Auflage 2009. Taschenbuch. 188 S. Paperback

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Beck`sche Musterverträge 7 Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten von Prof. Dr. Günter Brambring 6., überarbeitete Auflage Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Brambring wird vertrieben

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. März 2015. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. März 2015. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 490/13 BESCHLUSS vom 3. März 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja GG Art. 103 Abs. 1; ZPO 531 1. Art. 103 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn der Tatrichter

Mehr

Beck kompakt. Alleinerziehend. Meine Rechte. von Beate Wernitznig. 1. Auflage. Alleinerziehend Wernitznig wird vertrieben von beck-shop.

Beck kompakt. Alleinerziehend. Meine Rechte. von Beate Wernitznig. 1. Auflage. Alleinerziehend Wernitznig wird vertrieben von beck-shop. Beck kompakt Alleinerziehend Meine Rechte von Beate Wernitznig 1. Auflage Alleinerziehend Wernitznig wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung: Allgemeines Verlag C.H. Beck München 2011 Verlag

Mehr

Verhandlungen des 68. Deutschen Juristentages Berlin 2010 Band I: Gutachten / Teil B: Abschied vom Normalarbeitsverhältnis?

Verhandlungen des 68. Deutschen Juristentages Berlin 2010 Band I: Gutachten / Teil B: Abschied vom Normalarbeitsverhältnis? Verhandlungen des 68. Deutschen Juristentages Berlin 2010 Band I: Gutachten / Teil B: Abschied vom Normalarbeitsverhältnis? Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich im Hinblick auf

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Opferentschädigung über den Zivilrechtsweg

Opferentschädigung über den Zivilrechtsweg Opferentschädigung über den Zivilrechtsweg Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern. Zahlreiche Vorschriften dienen dem Opferschutz und der Opferentschädigung Das Opfer einer

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 6. April 2006. in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 6. April 2006. in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 169/05 vom 6. April 2006 in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 121 Abs. 2 Ist eine Vertretung durch Anwälte

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Studienkommentar Arbeitsrecht

Studienkommentar Arbeitsrecht Studienkommentar Arbeitsrecht von Prof. Dr. Christian Rolfs 3. Auflage Studienkommentar Arbeitsrecht Rolfs ist ein Produkt von beck-shop.de Verlag C. H. Beck München 2010 Verlag C. H. Beck in Internet:

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12 Universität Leipzig Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen 13 Fall: Stellvertretung Rechtsschein Schlossallee Lösung A.

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 9 4 / 1 3 vom 9. Dezember 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242;

Mehr

Mitarbeitergespräche

Mitarbeitergespräche Beck kompakt Mitarbeitergespräche So führen Sie Ihre Mitarbeiter optimal von Dr. Christian Schmid-Egger 1. Auflage Mitarbeitergespräche Schmid-Egger wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Das Fitness-Studio für unterwegs

Das Fitness-Studio für unterwegs Das Fitness-Studio für unterwegs Mit dem Deuserband ist ein Krafttraining einfach und schnell durchführbar Teil 1 Von Michael Kothe Das Deuserband ein Allroundgerät Sicher haben Sie schon einmal irgendwo

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe

Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe Bundesamt für Justiz Referat III 2 53094 Bonn Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe Ich bin Opfer eines rechtsextremistischen Übergriffs geworden und beantrage

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen 1 Frage 1: Anspruch auf Räumung der Wohnung R - C I. Vertraglicher Anspruch nach

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Beck kompakt. Hartz IV & ALG 2. Ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten. von Claus Murken

Beck kompakt. Hartz IV & ALG 2. Ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten. von Claus Murken Beck kompakt Hartz IV & ALG 2 Ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten von Claus Murken Claus Murken beschäftigt sich als Rechtsanwalt mit Fragen des allgemeinen Verbraucherrechts, insbesondere des Kauf-,

Mehr

Ärger im Straßenverkehr

Ärger im Straßenverkehr Ärger im Straßenverkehr Keine Frage offen von Jens Zucker 1. Auflage 2010 Ärger im Straßenverkehr Zucker schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg 2010

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11 BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach Aufhebung

Mehr

Das ist (nicht) meine Aufgabe!

Das ist (nicht) meine Aufgabe! Das ist (nicht) meine Aufgabe! Aufgabenredefinitionen von Sonderpädagogen in Beratungs- und Unterstützungssystemen sowie Mobilen Diensten im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Niedersachsen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Februar 2011. in der Abschiebungshaftsache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Februar 2011. in der Abschiebungshaftsache BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 128/10 vom 3. Februar 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja FamFG 70 Abs. 4 Die Rechtsbeschwerde findet nach 70 Abs. 4 FamFG auch gegen

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

DNA-Analyse und Strafverfahren

DNA-Analyse und Strafverfahren DNA-Analyse und Strafverfahren Rechtliche und biologische Grundlagen der DNA-Analyse von Dr. Kilian Brodersen, Anslinger, Rolf, Dr. Katja Anslinger, PD Dr. Burkhard Rolf 1. Auflage DNA-Analyse und Strafverfahren

Mehr

Postfach 1660. 61406 Oberursel. Versicherungs-Nr.: Zu versichernde Person: Geburtsdatum:

Postfach 1660. 61406 Oberursel. Versicherungs-Nr.: Zu versichernde Person: Geburtsdatum: ALTE LEIPZIGER Leben Postfach 1660 Absender: 61406 Oberursel Versicherungs-Nr.: Zu versichernde Person: Geburtsdatum: Fragebogen zu psychosomatischen und psychischen Störungen/Erkrankungen 1. Welche Erkrankungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Juli 2007. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Juli 2007. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 21/06 BESCHLUSS vom 3. Juli 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja RVG VV Nr. 3201 Nr. 1; Nr. 3200 Wird der Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Scheidungsberater für Männer

Scheidungsberater für Männer Beck-Rechtsberater im dtv 50725 Scheidungsberater für Männer Seine Rechte und Ansprüche bei Trennung und Scheidung von Dr. Gunter Schlickum 3. Auflage Scheidungsberater für Männer Schlickum schnell und

Mehr

Urhebervertragsrecht - Gelungen oder reformbedürftig?

Urhebervertragsrecht - Gelungen oder reformbedürftig? Schriftenreihe des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln 110 Urhebervertragsrecht - Gelungen oder reformbedürftig? Vortragsveranstaltung des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Geistiges Eigentum im Internet

Geistiges Eigentum im Internet Gliederung: Geistiges Eigentum im Internet Referent: Alexander Klaus Matrikel: 17452 Veranstaltung: Internetrecht Dozent: Prof. Dr. Klaus Lammich 1. Geistiges Eigentum 1.1 Abgrenzung zum Sacheingentum

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 10/00 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. Oktober 2000 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Mehr

Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer KG in Gründung

Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer KG in Gründung DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: i15w201_202_10 letzte Aktualisierung: 23.2.2011 OLG Hamm, 14.12.2010 - I-15 W 201 + 202/10 GBO 29; HGB 123; BGB 705 Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr