Vereinbarung für die Teilnahme am Internetbanking

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1 Vereinbarung für die Teilnahme am Internetbanking abgeschlossen zwischen dem Kontoinhaber: im Folgenden kurz "Teilnehmer" genannt und der Austrian Anadi Bank AG 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Domgasse 5 im Folgenden kurz "Anadi Bank" genannt I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII. IX. X. XI. XII. XIII. XIV. XV. XVI. Präambel Vertragsgegenstand Voraussetzungen Leistungsumfang Berechtigte Personen Zugangsberechtigung Verfügung (Auftragserteilung) Sorgfalt und Haftung Sperren Hotline Laufzeit und Kündigung Verarbeitung personenbezogener Daten Weitergabe Entgelt Nutzungszeiten Kosten und Gebühren Allgemeine Bestimmungen Präambel Mit der vorliegenden Vereinbarung werden die Bedingungen für die Teilnahme am Internetbanking geregelt, wobei der Leistungsumfang und die detaillierten Kosten der diesem Vertrag als integrierender Bestandteil beiliegenden "Internetbanking & Mobile Banking Produkt- und Preisinformation" zu entnehmen sind. Die für die verschiedenen Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen geltenden Vereinbarungen (z.b.: Girovertrag, Depotvertrag) bleiben aufrecht. I. Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt die Teilnahme am Internetbanking der Anadi Bank. Das Internetbanking ermöglicht die zeit- und ortsunabhängige Verarbeitung von Zahlungsaufträgen und Informationen, die über das Internet von Kunden unter Verwendung des Internetbankings im Rahmen der e-banking Plattform an die Anadi Bank übertragen werden. II. Voraussetzungen Voraussetzung ist die für die Installation erforderliche technische Einrichtung, deren Mindesterfordernisse der diesem Vertrag als integrierenden Bestandteil beiliegenden Internetbanking & Mobile Banking Produkt- und Preisinformation zu entnehmen sind, sowie der Bestand von mindestens einem Konto bei der Anadi Bank. Insbesondere setzt die Verwendung einer sicheren elektronischen Signatur als Zugangsberechtigung (s. Punkt V.) den Erwerb eines entsprechenden Kartenlesegerätes im Fachhandel voraus, wobei die Anadi Bank ausdrücklich darauf hinweist, dass sie in diesem Zusammenhang keinerlei technischen Support leisten wird. Voraussetzung für die Durchführung von Lastschriften ist der Abschluss der "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen im Wege des SEPA DIRECT DEBIT Core Verfahrens (nicht finale SEPA-Lastschrift)" (Beilage 1) oder die " Vereinbarung über den Einzug von Forderungen im Wege des SEPA DIRECT DEBIT B2B Verfahrens (finale SEPA-Lastschrift)" (Beilage 2). Seite 1 von 6 Austrian Anadi Bank AG Domgasse 5, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Austria, Telefon +43 (0) , Fax +43 (0) , S.W.I.F.T.BIC HAABAT2K, DVR , UID: ATU , Fn a/LG Klagenfurt, austrian@anadibank.com, Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

2 III. Leistungsumfang Derzeit können im Rahmen der Teilnahme am Internetbanking u.a. folgende Grundleistungen in Anspruch genommen werden: 1. Abfrage und Übersicht Konto/Depotstand und Konto/Depotumsätze 2. SEPA-Überweisungen und Auslandsüberweisungen 3. Erstellen von terminisierten Überweisungen 4. Bewertung einzelner Depotpositionen (mindestens 15 min. verzögert) 5. Gesamtdepotbewertung (mindestens 15 min verzögert) 6. Verwaltung von Musterüberweisungen (Vorlagen) 7. Journal zum Nachvollziehen der Kundenaktivitäten 8. Nachrichtenservice und Umsatzarchiv Der detaillierte Leistungsumfang des Internetbanking ergibt sich aus der diesem Vertrag beiliegenden Internetbanking & Mobile Banking Produkt- und Preisinformation, wobei die Anadi-Bank den Umfang der Dienstleistungen bei Vorliegen wichtiger Gründe einschränken und erweitern kann. Ausdrücklich wird festgehalten, dass diese Änderungen der Internetbanking & Mobile Banking Produkt- und Preisinformation nach Ablauf von zwei Monaten ab der Verständigung des Kunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Kunden zum Kreditinstitut im Rahmen des Internetbanking erlangen, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Die Verständigung des Kunden kann auf elektronischem Wege erfolgen. Die Anadi Bank wird den Kunden in der Verständigung auf die Tatsache der Änderung und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf des Monats, der der Verständigung folgt, als Zustimmung zur Änderung gilt. IV. Berechtigte Personen Die Berechtigung zur Erteilung von Aufträgen über Internetbanking kann nur an Kontoinhaber bzw. zeichnungs-berechtigte Personen laut Unterschriftsprobenblatt erteilt werden. Die Zeichnungsberechtigung lt. Unterschriftsprobenblatt ist auch für Dispositionen mittels Internetbanking verbindlich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Änderungen der Verfügungsund Zeichnungsberechtigungen am Unterschriftsprobenblatt des Kontos auch die Berechtigungen der Teilnehmer im Rahmen des Internetbanking entsprechend abgeändert werden. Für allfällige Nachteile, die aus der unrichtigen, nicht rechtzeitigen oder nicht vollständigen Meldung entstehen, haftet der Kunde. Die zur Nutzung des Internetbanking berechtigten Personen ergeben sich aus der Zusatzvereinbarung für Konten/Depotkonten im Rahmen der e-banking Plattform der Austrian Anadi Bank AG, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet. Es sind die allgemeinen Regelungen, betreffend Einzel- und Gemeinschaftsbefugnisse von Verfügungs- und Zeichnungsberechtigten gemäß Unterschriftsprobenblatt für Dispositionen mittels Intenetbanking gemäß den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Austrian Anadi Bank AG" verbindlich. Darüber hinaus kann von der Anadi Bank jedem gemäß Unterschriftsprobenblatt berechtigten Kontoinhaber über sein Verlangen ebenfalls die Berechtigung zur Nutzung des Internetbanking eingeräumt werden. V. Zugangsberechtigung Im Zuge der technischen Abwicklung kennt die e-banking Plattform der Anadi Bank keinen Unterschied zwischen Kontoinhabern (Verfügungsberechtigten) und anderen legitimierten Teilnehmern (Zeichnungsberechtigten). Grundsätzlich ist ein der Bank erteilter Auftrag von der Person als erteilt anzusehen, deren persönliche Identifikationsmerkmale verwendet werden. Zur Sicherung des Zuganges erhält jeder Teilnehmer unabhängig davon, ob es sich um Verfügungs- oder Zeichnungsberechtigte handelt - von der Anadi Bank folgende Berechtigungsmerkmale: 1. Eine Verfügernummer 2. Eine persönliche Identifikationsnummer (=PIN) 3. Eine Transaktionsnummer (=TAN), die dem Teilnehmer bei Verwendung des itan-verfahrens in Form einer Liste zur Verfügung gestellt wird bzw. wird dem Teilnehmer bei Verwendung des mobiletan-verfahrens für jeden zu zeichnenden Auftrag in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Zeichnung des Auftrages eine transaktionsbezogene mobiletan an die von ihm zuvor definierte Mobiltelefonnummer übermittelt. Beim cardtan-verfahren wird dem Teilnehmer ein transaktionsbezogener cardtan inkl. einer Zusammenfassung seines Auftrages am cardtan-generator angezeigt. Soweit in dieser Vereinbarung auf TAN Bezug genommen wird, gilt die betreffende Bestimmung soweit nichts anderes bestimmt wird sowohl für itan als auch mobiletan. Vom Kunden selbst zu definieren ist der Verfügername. Seite 2 von 6

3 Ist die Inanspruchnahme einzelner Programmanwendungen nur durch das Zusammenwirken mehrerer Personen möglich, muss die Autorisierung jeweils von den gemeinsam dispositionsbefugten Mitwirkenden veranlasst werden. Die Anadi Bank ist berechtigt, das Verfahren der persönlichen Identifikation gegen vorherige Mitteilung an den Kunden abzuändern. Die Anadi Bank ist nicht verpflichtet, eine darüber hinausgehende Prüfung der Berechtigungen der Kunden vorzunehmen. Das Internetbanking verwendet zur Datenverschlüsselung gängige Verschlüsselungssysteme, die sich laufend an marktübliche Standards anpassen. Detaillierte Informationen zum derzeit verwendeten Datenverschlüsselungssystem sind der diesem Vertrag als integrierender Bestandteil beiliegenden "Internetbanking & Mobile Banking Produkt- und Preisinformation" zu entnehmen. Damit der Teilnehmer via world wide web (www) zu seinen Konten kommt, erhält er nach Unterfertigung der Vereinbarung über den Erwerb und für die Teilnahme am Internetbanking eine Verfügernummer und eine PIN, mit der er sich als Kontoinhaber ausweist. Zusätzlich erhält der Teilnehmer TAN, mit denen er seine Aufträge elektronisch unterschreiben kann. Im Zuge der technischen Abwicklung werden PIN und TAN in verschlüsselter Form übertragen. Neben den Einstiegscodes "Verfügernummer" und "PIN" wird die Anmeldung beim Internetbanking um die Eingabe eines "Verfügernamens" erweitert. Der "Verfügername" kann vom Teilnehmer frei gewählt werden. Das mobiletan-verfahren kann vom Teilnehmer selbst im Internetbanking im Rahmen der e-banking Plattform (Menüpunkt Administration ) eingerichtet und verwaltet (insbesondere auch Änderung der Mobiltelefonnummer) werden. Ebenso kann vom Teilnehmer selbst das Mobile Banking im Internetbanking im Rahmen der e-banking Plattform (Menüpunkt Administration ) aktiviert und verwaltet werden. Im Zuge der Aktivierung wird ein Aktivierungsauftrag in der Unterschriftenmappe abgelegt. Dieser Aktivierungsauftrag ist mit einer mobiletan zu zeichnen. Anschließend wird die Berechtigung für das Mobile Banking aktiviert. Die Mobile Banking App steht für den Teilnehmer in den App-Stores für ios und Android Phones zum Download bereit. Die Installation der App kann im Anschluss an die Mobile Banking Aktivierung auf dem entsprechenden Smartphone oder Tablet erfolgen. Das Mobile Banking kann auch über einen Smartphone-/Tablet-Browser unter mobile.anadibank.com aufgerufen werden. Im Übrigen wird auf Punkt IX. Hotline verwiesen. Anstelle von Verfügernummer, PIN und TAN kann auch eine sichere elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz (=elektronische Unterschrift) verwendet werden. Soweit in dieser Vereinbarung auf Identifikationsmerkmale Bezug genommen wird, gilt die betreffende Bestimmung soweit nichts anderes bestimmt wird auch für die zur Signaturerstellung erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere eine Signaturkarte oder einen anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträger und eine Signatur-PIN). VI. Verfügungen (Auftragserteilung) Bei Verwendung des itan-verfahrens erhält der Kunde zeitversetzt je einen Brief mit PIN und Verfügernummer sowie eine Liste mit itan mittels Postzustellung übersandt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Verwendung des itan- Verfahrens systembedingt nur Aufträge bis zu einem Limit in Höhe von EUR 400,00 pro Zeichnung möglich sind. Bei Verwendung des mobiletan-verfahrens wird dem Teilnehmer im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Zeichnen eines Auftrages eine SMS an die von ihm zuvor definierte Mobiltelefonnummer übermittelt. Diese SMS enthält einerseits einige für die Transaktion charakteristische Daten, anhand derer der Auftrag nochmals überprüft werden kann, sowie eine mobiletan, mit der ausschließlich der konkrete Auftrag gezeichnet werden kann. Bei Verwendung des cardtan-verfahrens wird dem Teilnehmer nach Übermittlung der Auftragsdaten an den cardtan- Generator mittels Flicker Code oder manueller Eingabe der Auftragsdaten, ein transaktionsbezogener cardtan inkl. einer Zusammenfassung seines Auftrages am cardtan-generator angezeigt Die Auftragserteilung erfolgt durch die Sendung der eingegebenen Daten an das Allgemeine Rechenzentrum der Anadi Bank. Voraussetzung ist die Eingabe einer gültigen TAN pro Auftrag. Jede zur Übermittlung freigegebene TAN gilt als verbraucht. Eine neue itan-liste wird automatisch rechtzeitig vor Verbrauch aller itan erstellt und an den Teilnehmer übermittelt. Der Teilnehmer erklärt mit der Unterfertigung dieser Vereinbarung, dass er mit dieser Vorgangsweise einverstanden ist. Aufträge gelten als wirksam erteilt, wenn die eingegebenen Daten im Allgemeinen Rechenzentrum der Anadi Bank eingegangen sind. Seite 3 von 6

4 Die Anadi Bank sendet nach Entgegennahme von Aufträgen/Verfügungen Rückmeldungen, die nur den Empfang der übermittelten Daten, nicht jedoch die Durchführung der erteilten Aufträge/Verfügungen bestätigen. Bei Aufträgen, die unter Verwendung einer sicheren elektronischen Signatur erteilt werden, ist nach Einlangen des Auftrages in der Anadi Bank bzw. deren Rechenzentrum die positive Prüfung der Gültigkeit des Zertifikates Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung. Der Auftrag ist dadurch zur banküblichen weiteren Bearbeitung übernommen. Voraussetzung für die Durchführung ist die ausreichende Kontodeckung. Die Belastungsanzeige findet der Teilnehmer auf seinem nächsten Kontoauszug sowie einen Tag nach Durchführung der Überweisung in der Internetbanking-Umsatzübersicht. Ein Widerruf eines erteilten Auftrages bzw. einer erteilten Verfügung ist im Rahmen des Internetbanking nicht möglich. Die Anadi Bank ist berechtigt, von ihr als fehlerhaft erkannte Aufträge nicht oder nur teilweise durchzuführen. Die Anadi Bank ist nicht verpflichtet, in irgendeiner Form noch eine Bestätigung über die Rechtsverbindlichkeit der Aufträge/ Verfügungen einzuholen. VII. Sorgfalt und Haftung Der Teilnehmer hat die unter Pkt. V. (Zugangsberechtigung) aufgezählten Berechtigungsmerkmale geheim zu halten, sowie für deren sichere Verwahrung (insbesondere Serurity Card und maestro-karte bei Verwendung des cardtan-verfahrens) Sorge zu tragen. Er ist verpflichtet, größte Sorgfalt bei der Aufbewahrung der Berechtigungsmerkmale walten zu lassen, um eine missbräuchliche Systembenutzung zu vermeiden, da jede Person, die diese Berechtigungsmerkmale kennt, für den Teilnehmer rechtswirksame Erklärungen insbesondere Zahlungsaufträge erteilen kann. Wird dem Teilnehmer bekannt, oder besteht auch nur der Verdacht, dass eine unbefugte Person von den Berechtigungsmerkmalen Kenntnis erlangt hat, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der Anadi Bank mitzuteilen und den Zugang zu dem Konto/Depot sperren zu lassen. Die Sperre wird sofort wirksam, ist aber bei Missbrauchsverdacht auf Verlangen der Anadi Bank schriftlich zu bestätigen. Grundsätzlich gilt, dass die Anadi Bank nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Internetbanking auftreten, haftet, es sei denn, die Anadi Bank hat den Schaden schuldhaft verursacht, und dann nur in dem Maße, in dem sie im Verhältnis zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Ausdrücklich wird festgehalten, dass der Teilnehmer für von ihm schuldhaft verursachte Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung der persönlichen Identifikationsmerkmale entstehen, sowie das Risiko einer Fehl- oder Rückleitung, das durch die von ihm schuldhaft verursachte Eingabe falscher oder unvollständiger Angaben entsteht, haftet, wobei die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern auf den Betrag von EUR 150,00 beschränkt ist. Insbesondere gilt, dass die Anadi Bank für allfällige Schäden, die im Zusammenhang mit Störungen bei der für die Abwicklung des Internetbanking erforderlichen Hard- oder Software des Teilnehmers oder durch das Nichtzustandekommen des Verbindungsaufbaues mit der Anadi Bank ohne ihr Verschulden entstehen, keine Haftung trifft. Darüber hinaus übernimmt die Anadi Bank keine Haftung für Schäden, die aufgrund von allfälligen Verzögerungen oder Fehlleitungen, die nicht in ihrem Bereich liegen, auftreten. Der Austausch von Daten erfolgt über öffentliche, nicht geschützte Einrichtungen der Telekom oder sonstiger Dritter. Für die dem Teilnehmer ohne Verschulden der Anadi Bank in Folge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Leitungsunterbrechungen, Verspätungen, Störungen oder rechtswidrigen Eingriffen in Einrichtungen der Telekom oder sonsiger Dritter entstehenden Schäden und/oder entgangenem Gewinn ist jede Haftung der Anadi Bank ausgeschlossen. Für den aus fehlgeleiteten oder verlorengegangenen Postsendungen, aus Übermittlungsfehlern, Irrtümern, Unterbrechungen, Verspätungen, Auslassungen oder Störungen irgendwelcher Art sowie aus - auch rechtswidrigen - Eingriffen in technische Einrichtungen der Anadi Bank oder ins übrige System entstehenden und vom Teilnehmer schuldhaft verursachten Schaden haftet die Anadi Bank nicht. Die Bank haftet nicht für Fehler, die durch unsachgemäße Handhabung des Programmes durch den Teilnehmer oder durch vom Teilnehmer oder Dritten vorgenommene Programmmodifikationen entstehen. Der Kunde hat die Durchführung sämtlicher im Rahmen des Internetbanking erteilten Aufträge/Verfügungen einer Überprüfung zu unterziehen. Ausdrücklich wird festgehalten, dass der Teilnehmer die Haftung für alle Nachteile und Schäden übernimmt, die aus eventuellen unrichtigen Angaben stammen, welche mittels Internetbanking erteilte Zahlungsaufträge enthalten. Für die Richtigkeit sämtlicher Angaben, die von der Anadi Bank aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder sonstiger Bestimmungen an die Bankaufsicht oder die Österreichische Nationalbank weiterzuleiten sind, haftet ausschließlich der Teilnehmer. Im Übrigen haftet die Anadi Bank im Rahmen der Allgemeine Geschäftsbedingungen der Austrian Anadi Bank AG für die ordnungsgemäße Durchführung der ihr erteilten Aufträge. Bei einer vom Teilnehmer schuldhaft verursachten Verletzung dieser Vereinbarung hat dieser die Anadi Bank gegenüber Dritten Informationslieferanten schad- und klaglos zu halten. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt der Anadi Bank ausdrücklich vorbehalten. Seite 4 von 6

5 VIII. Sperren Der Teilnehmer ist berechtigt, den Zugang zu den Konten im Rahmen des Internetbanking jederzeit sperren zu lassen. Die Sperre wird sofort wirksam, ist aber bei Missbrauchsverdacht auf Verlangen der Anadi Bank schriftlich zu bestätigen. Bei Verlust der zur Erstellung einer sicheren elektronischen Signatur erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere einer Signaturkarte oder eines anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträgers) oder bei Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis dieser Identifikationsmerkmale (insbesondere einer Signatur-PIN) erlangt hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, beim zuständigen Zertifizierungsanbieter sofort die Sperre oder den Widerruf des betreffenden Zertifikates zu veranlassen. Sollte aus welchen Gründen auch immer die Sperre/der Widerruf des Zertifikates beim Zertifizierungsdiensteanbieter nicht möglich sein, ist die Anadi Bank zwecks Sperre der Zugriffsberechtigung des betroffenen Verfügers zu verständigen. Besteht der Verdacht einer mißbräuchlichen Nutzung (etwa durch dreimalige Zugangsversuche mit falschen Berechtigungsmerkmalen, nach dreimaligen Eingaben von falschen Transaktionsnummern oder phantasiebezogenen Aufträgen/ Verfügungen) ist die Anadi Bank berechtigt, den Zugang zum Konto automatisch zu sperren. Die Aufhebung einer Sperre ist vom Teilnehmer selbst ausdrücklich und auf Aufforderung der Anadi Bank schriftlich zu beantragen, wobei allfällige Kosten einer vom Teilnehmer verschuldeten Sperre zu seinen Lasten gehen. Die Anadi Bank behält sich das Recht vor, den Zugang zum Internetbanking zu sperren, wenn dies aus einem wichtigen Grund, z.b. technische Gründe, Gefahr in Verzug erforderlich ist. IX. Hotline Für Teilnehmerfragen ist die Hotline der angewählten Bank zuständig, welche Ihnen während der Banköffnungszeiten zur Verfügung steht. Die Telefonnummern der Hotline sind u.a. der Website der Anadi Bank sowie der entsprechenden "Internetbanking & Mobile Banking Produkt- und Preisinformation" zu entnehmen. Fragen im Zusammenhang mit einer sicheren elektronischen Signatur, insbesondere im Zusammenhang mit einer Sperre/ einem Widerruf des betreffenden Zertifikates, sind vom Teilnehmer direkt an den zuständigen Zertifizierungsdiensteanbieter zu richten. X. Laufzeit und Kündigung Diese Vereinbarung gilt für unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien gem. Z.22 ff der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Austrian Anadi Bank AG gekündigt werden. Die Anadi Bank ist jedenfalls bei Konkurs des Teilnehmers, Nichtzahlung der Gebühren durch den Teilnehmer oder der Nichtzustimmung zu einer Preiserhöhung zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt. Bei Auflösung der jeweiligen Kontoverbindung erlischt die Möglichkeit zur Teilnahme am Internetbanking automatisch. XI. Verarbeitung personenbezogener Daten Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anadi Bank nachstehende Daten an das ARZ (Allgemeines Rechenzentrum GmbH), die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit beim Kreditschutzverband von 1870 eingerichtet sind, übermittelt: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstitutes im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Mißbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten. Zweck der Übermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend angeführten Daten durch den Empfänger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen zur Wahrung ihrer Gläubigerschutzinteressen. XII. Weitergabe Die Software des Internetbanking ist Eigentum der Anadi Bank oder für sie lizenziert. Das geistige Eigentum an Software und Dokumentationen und die damit verbundenen Rechte bleiben bei der Anadi Bank. Der Teilnehmer ist lediglich dazu berechtigt, die Software des Internetbanking im Rahmen der gegenständlichen Vereinbarung zu nutzen. Ein allfälliger Mißbrauch wird auch strafrechtlich verfolgt. XIII. Entgelt Die Anadi Bank ist berechtigt, dem Teilnehmer ein angemessenes Entgelt für das Internetbanking in Rechnung zu stellen, wobei die detaillierten Kosten der diesem Vertrag als integrierender Bestandteil beiliegenden "Internetbanking & Mobile Banking Produkt- und Preisinformation" zu entnehmen sind. Das Entgelt setzt sich im Wesentlichen aus den Positionen Aufwandersatz, der Nutzungsgebühr pro Konto und der Buchungspostengebühr pro Umsatz zusammen. XIV. Nutzungszeiten Sofern kein in der Zukunft liegendes Durchführungsdatum vom Kunden mitgesandt wird, erfolgt die Durchführung der Gutschriftsaufträge taggleich, wenn die Datenbestände Seite 5 von 6

6 für den Inlandszahlungsverkehr, den europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz, San Marino und Monaco in Form von Einzelaufträgen bis spätestens Uhr für den Inlandszahlungsverkehr, den europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz, San Marino und Monaco in Form von Sammelaufträgen bis spätestens Uhr für den Auslandszahlungsverkehr mit Konvertierung in fremde Währung bis spätestens Uhr für den Auslandszahlungsverkehr ohne Konvertierung in fremde Währung bis spätestens Uhr in der Anadi Bank zur Bearbeitung vorliegen. Andernfalls erfolgt die Durchführung spätestens an dem Geschäftstag, der dem Tag der Datenübertragung durch den Auftraggeber folgt. Voraussetzung für die Durchführung ist die ausreichende Kontodeckung. Die durchgeführten Aufträge werden dem im Datenbestand angegebenen Konto des Kunden mit der gesetzlich vorgeschriebenen oder der in der Bank üblichen Wertstellung angelastet bzw. gutgeschrieben. Die Anadi Bank behält sich das Recht vor, die Nutzungszeiten aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern. Außerhalb unserer Banköffnungszeiten sowie in Zeiten, in denen das Allgemeine Rechenzentrum der Anadi Bank nicht besetzt ist, kann bei einem Ausfall des Rechners oder sonstiger Störungen keine Systembetreuung vorgenommen werden. XV. Kosten und Gebühren Sämtliche mit der Errichtung dieses Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben sind zur Gänze vom Teilnehmer zu tragen. XVI. Allgemeine Bestimmungen Subsidiär zu den in diesem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gelten die "Allgemeine Geschäftsbedingungen der Austrian Anadi Bank AG" sowie der Kontoeröffnungsantrag und das dazugehörige Unterschriftsprobenblatt. Die jeweils gültige Fassung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Austrian Anadi Bank AG" steht dem Kunden auf der Homepage der Anadi Bank ( als Download zur Verfügung. Stand Mai 2015 Seite 6 von 6

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