Das Alterseinkünftegesetz Fragen und Antworten

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1 Leben Das Alterseinkünftegesetz Fragen und Antworten

2 Alterseinkünftegesetz Das Alterseinkünftegesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Altersvorsorge jedes Einzelnen. Was Sie über das Alterseinkünftegesetz wissen sollten. Nutzen Sie diese Broschüre als Leitfaden durch das Alterseinkünftegesetz. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Berater selbstverständlich gerne zur Verfügung. Altersvorsorge im Wandel. Seit dem gilt in Deutschland das Gesetz zur Besteuerung der Altersvorsorge, besser bekannt als das Alterseinkünftegesetz. Es ordnet die steuerlichen Rahmenbedingungen der Altersvorsorge neu. Die Sicherung der Altersvorsorge ist eine zentrale Frage. Auf Grund der demographischen Entwicklung können die staatlichen Systeme die Versorgung allein nicht mehr garantieren. Immer mehr Menschen leben länger, immer weniger hingegen zahlen Rentenbeiträge. Schwerpunkt der neuen gesetzlichen Regelung ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Das heißt konkret: Die Beiträge zur Finanzierung der Altersversorgung können zunehmend aus steuerfreien Einkommen aufgewendet werden, während im Gegenzug die Rentenleistungen einer zunehmend stärkeren Besteuerung unterliegen. Das Alterseinkünftegesetz ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes für unvereinbar hält. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, um die Bedingungen für die Altersvorsorge zu verändern und mehr Anreize für die private kapitalgedeckte Altersversorgung zu schaffen. Fest steht: In Deutschland ist ein Umdenken bei der Altersabsicherung gefragt. Das Alterseinkünftegesetz eröffnet dabei neue Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten. Es liegt in der Hand jedes Einzelnen, diese Freiräume bestmöglich auszuschöpfen. Je besser Sie informiert sind, umso effektiver können Sie vorsorgen. Deshalb möchten wir Ihnen mit dieser kleinen Broschüre Antworten auf die wichtigsten Fragen geben.

3 Drei-Schichten-Modell Basisversorgung Wie sieht die Altersversorgung der Zukunft aus? Die mehrschichtige Absicherung. Seitdem das Alterseinkünftegesetz am in Kraft getreten ist, beruht die Altersvorsorge der Deutschen auf drei Schichten: der Basisversorgung, der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung sowie den Kapitalanlageprodukten. Zur Basisversorgung zählen unter anderem die gesetzliche Rente sowie private Rentenversicherungen, die der individuellen Absicherung in Form einer lebenslangen Leibrente (Rürup-Rente) dienen. Sie kann durch die zusätzliche kapitalgedeckte Absicherung in Form der betrieblichen Altersversorgung sowie der so genannten Riester-Rente ergänzt werden. Die dritte Stufe umfasst Kapitalanlageprodukte. Dazu gehören ab 2005 auch klassische Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, die nicht zur ersten Schicht zählen, sowie Fondspolicen. Auf diese Weise können die Bürger ihr Vorsorgeportfolio individuell aufstocken und abrunden. Das Drei-Schichten-Modell 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte Fonds, Lebensversicherung, Sparpläne, 2. Schicht: Zusatzversorgung kapitalgedeckte Zusatzversorgung ( Riester-Rente ), betriebliche Altersversorgung 1. Schicht: Basisversorgung gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskasse, private Leibrentenversicherung ( Rürup-Rente ) Basisversorgung: Was bedeutet das genau? Zentrales Element der Altersabsicherung. Das Kernstück der Altersabsicherung ist die steuerlich geförderte Basisversorgung. Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie privaten Leibrenten sofern sie die Förderkriterien erfüllen gehören dazu. Für sie gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Das heißt, die eingezahlten Beiträge sind steuerlich begünstigt, die spätere Versicherungsleistung hingegen unterliegt ganz oder teilweise der Steuerpflicht. Die Renten werden bereits ab dem Jahr 2005 einheitlich zu 50 % versteuert. Das gilt für die Bestandsrenten wie auch für die in 2005 erstmals ausgezahlten Renten. Der steuerpflichtige Anteil wird dann Jahr für Jahr für Neurenten angehoben, sodass 2040 die volle Besteuerung erreicht ist. Steuervorteile bei Beitragszahlung. Versicherungsnehmer können in der Einzahlungsphase bares Geld sparen, wenn sie eine private staatlich geförderte Leibrentenversicherung abschließen. Die Aufwendungen für die Basisversorgung werden besonders steuerlich begünstigt, weil sie den Bürgern eine Absicherung auf Lebenszeit garantiert: Seit dem Jahr 2005 können die Altersvorsorgeaufwendungen (von maximal Euro) steuerlich freigestellt werden. Dieser steuerlich ansetzbare Anteil steigt beginnend mit 60 % jährlich in 2-Prozent-Schritten bis zum Jahr 2025 auf 100 %. Eine so genannte Günstigerprüfung wird im Rahmen der Steuerentlastung durchgeführt, um eine Schlechterstellung bei dem staatlichen Abzug der Vorsorgeaufwendungen zu vermeiden: Hier werden die bisherige und die neue Regelung miteinander verglichen. Die für den Steuerzahler jeweils günstigere Variante kommt dann in der Steuerfestsetzung zum Tragen. So wächst die staatliche Förderung Charakteristika der Basisversorgung. Die Basisversorgung unterliegt bestimmten Anforderungen: Sie wird nur begünstigt, wenn sie eine Monatsrente auf Lebenszeit frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorsieht. Die Versorgungsanwartschaften sind weder vererblich noch übertrag-, beleih- oder kapitalisierbar. Sprich: Sie können nicht in einem Betrag ausgezahlt oder für Finanzierungen herangezogen werden. Bei einer längeren Arbeitslosigkeit erfolgt keine Anrechnung auf die Grundsicherung sie bleibt auch im Rahmen von Hartz IV unangetastet. Während der Ansparphase ist kein Zugriff durch Dritte möglich. 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % Jahresbruttoeinkommen in TEUR, Steuerklasse I

4 Riester-Rente Kapitalanlagen Wie funktioniert die Riester-Rente? Die steuerbegünstigte Zusatzversorgung. Die Riester-Rente bildet zusammen mit der betrieblichen Altersversorgung die zweite Schicht im Vorsorgemodell: Sie ist die am stärksten geförderte private kapitalgedeckte Zusatzversorgung. Insbesondere Arbeitnehmer profitieren davon in hohem Maße. Begünstigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Personen sowie Beamte. In den Genuss der Zulage kommen bei Ehepaaren auch deren Partner, zum Beispiel auch Hausfrauen oder Selbständige und zwar ohne eigene Beitragszahlung. Erforderlich dafür ist nur, dass beide einen eigenen Altersvorsorgevertrag geschlossen haben. So sehen Ihre Zulagen aus Optimale Zulagenförderung 2006/2007 ab 2008 Grundzulage 114 EUR 154 EUR Kinderzulage pro Kind 138 EUR 185 EUR Mindestbeitrag des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres 3 % 4 % Höchstbetrag der Riesterförderung EUR EUR Wie sieht die Förderung aus? Zulagenförderung einer Frau, geschieden, zwei Kinder, Bruttoeinkommen des Vorjahres EUR Optimale Zulagenförderung 2006/2007 ab 2008 Altersvorsorgeaufwand 750 EUR EUR Grundzulage 114 EUR 154 EUR Kinderzulage 276 EUR 370 EUR Eigenbeitrag 360 EUR 476 EUR Förderquote 52 % 52 % Kombinierte Zulagen- und Steuerförderung eines Mannes, alleinstehend, keine Kinder, Bruttoeinkommen des Vorjahres EUR Optimale Zulagenförderung 2006/2007 ab 2008 Altersvorsorgeaufwand EUR EUR Grundzulage 114 EUR 154 EUR Eigenbeitrag EUR EUR Zusätzliche Steuerersparnis 588 EUR 771 EUR Förderquote 44 % 44 % Wozu dienen Kapitalanlageprodukte? Individuell vorsorgen. Kapitalanlageprodukte der dritten Schicht im Altersvorsorgemodell bieten die Möglichkeit, die Absicherung für den Ruhestand nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und anzupassen. Sie zeichnen sich durch ein hohes Maß an Flexibilität aus. Dazu zählen im Allgemeinen Lebensversicherungen, Fondspolicen, Investmentfonds etc. Steuerliche Behandlung. Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich einiges verändert: Der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen, die nach dem geschlossen wurden, ist abgeschafft worden; die Erträge aus Lebensversicherungen sind bei Ablauf steuerpflichtig. Besteuerung der Kapitallebensversicherung ab Steuerpflicht der Erträge Zuflussprinzip-Besteuerung zum Auszahlungszeitpunkt Steuerpflichtige Erträge bei Vertragsablauf werden auf Grund der folgenden Differenzrechnung ermittelt: Steuerliche Begünstigung. Auszahlungen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und einer Vertragsdauer von mindestens zwölf Jahren werden steuerlich begünstigt und nur zur Hälfte besteuert. Sofern man ab dem 60. Lebensjahr Teilauszahlungen in Anspruch nimmt, kann je nach persönlichem Steuersatz eine erhebliche Minderung der Steuerbelastung und damit eine steueroptimierte Entnahme vorgenommen werden. Steuerlich vorteilhaft ist ebenfalls die Absenkung der steuerpflichtigen Ertragsanteile von laufenden privaten Renten. Dies gilt auch für Bestandsrenten. Der Ertragsanteil beträgt zum Beispiel dann für einen 65-jährigen Rentner nur noch 18 % statt bisher 27 %. Besonders attraktiv sind für Versicherungsnehmer Produkte wie die Variable Fondspolice von HDI-Gerling. Flexible Entnahmephasen bieten die Möglichkeit von steuerlich vorteilhaften Kapitalauszahlungen. Berechnung eines Ertragsanteils von 18 % Rente: EUR, Rentenbeginn: 65 Jahre, Spitzensteuer: 30 % Zu versteuern: EUR 18 % 180 EUR Steuer 30 % 54 EUR Nettoauszahlung 946 EUR Um die volle Zulage zu erhalten, muss in Abhängigkeit vom Einkommen ein entsprechender Eigenbeitrag geleistet werden. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zudem eine Kinderzulage. Gleichzeitig kann der Altersvorsorgeaufwand als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Ist der Steuervorteil höher als die Zulagenförderung, erhält man die Differenz vom Finanzamt zurück. Der Gesetzgeber hat mit dem Alterseinkünftegesetz außerdem dafür gesorgt, dass das Antragsverfahren für die Zulage durch die Einführung eines Dauerzulagenantrags jetzt wesentlich einfacher ist. Leistung zum Ablauf eingezahlte Beträge 1) steuerpflichtiger Ertrag 2) 1) Beiträge = Prämienbestandteile für Risikozusatzversicherungen (BUZ, UT, ) werden nicht berücksichtigt 2) Ertrag = Einkünfte aus Kapitalvermögen, ein Sparerfreibetrag kann abgezogen werden

5 Individuelle Vorsorge Wie sieht die optimale Absicherung aus? Vorsorge, die sich anpasst. Ein Patentrezept für die bestmögliche Absicherung gibt es nicht. Auf was es ankommt, ist ein Vorsorgekonzept, das sich an den persönlichen Lebensumständen orientiert. HDI-Gerling ist der kompetente Partner, der eine individuelle Versorgungsanalyse und maßgeschneiderte Lösungen bietet. Die Basisrente. Von der Basisrente profitieren insbesondere Selbständige. Sie können so erstmals eine private und gleichzeitig steuerlich geförderte Zusatzrente aufbauen. Außerdem ist die Rente in der Ansparphase insolvenzgeschützt. Die Basisrente ist aber auch für Arbeitnehmer und Beamte eine sinnvolle Ergänzung für die individuelle Vorsorge. Wenn es um Ihre Altersvorsorge geht, kann nichts das Gespräch mit einem Experten ersetzen. Falls Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten oder eine individuelle Beratung wünschen, sprechen Sie uns einfach an. Die Duplex-Rente. Die Duplex-Rente ist die am stärksten geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie bietet sich insbesondere für Arbeitnehmer und Beamte an. Sowohl Geringverdiener als auch Menschen mit hohem Einkommen erhalten eine hohe staatliche Zulagen- und Steuerförderung. Dabei werden Familien mit Kindern besonders bevorzugt. Die Variable Fondspolice. Die Variable Fondspolice ist für Personen interessant, die bei ihrem Vermögensaufbau neben der Kapitalisierung auch auf Flexibilität Wert legen (z. B. Entnahmevarianten oder Verrentungsmöglichkeiten vor dem 60. Lebensjahr). Zudem bietet diese Anlageform einen steuerfreien Vermögensaufbau während der Ansparphase und eine geringe Besteuerung während der Rentenphase.

6 Glossar Glossar zum Alterseinkünftegesetz: Alterseinkünftegesetz Das AltEinkG ist seit dem in Kraft. Es sichert eine steuerliche Angleichung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen. Die Neuregelung der Besteuerung war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2002 bemängelt hatte, dass die bisherige Besteuerung von gesetzlichen Renten und Pensionen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Zugleich hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, die Bedingungen für die Altersvorsorge anzupassen und die Attraktivität der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu erhöhen. Basisversorgung/Basisrente (Rürup-Rente, Leibrente) Das Kernstück der Altersvorsorge, bei dem die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht und somit steuerlich freigestellt werden können. Sie eignet sich besonders für Selbständige und Freiberufler, gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte. Der Fiskus fördert die Beiträge innerhalb des Höchstförderungsrahmens von Euro pro Person. Wer mit der neuen Basisrente für sein Alter vorsorgt, kann Beiträge von der Steuer absetzen sind bereits 60 % der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil in jährlichen 2-Prozent-Punkt-Schritten auf 100 %. Gesetzliche Rentenversicherung Die Rentenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen, die für jeden Arbeitnehmer Pflicht sind. Sie schützt die Versicherten und ihre Angehörigen bei geminderter Erwerbsfähigkeit, im Alter und bei Tod. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden grundsätzlich zu je 50% vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Das deutsche Rentensystem basiert bislang auf dem so genannten Generationenvertrag: Die heute Erwerbstätigen finanzieren die Rente derjenigen, die im Ruhestand sind. Günstigerprüfung In einer Übergangszeit bis zum Jahr 2019 führt das Finanzamt für alle Steuerpflichtigen eine so genannte Günstigerprüfung durch, sodass das neue Recht in diesen Fällen nicht zu einer Schlechterstellung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Versorgungsaufwendungen führt. Hierbei wird im Rahmen der steuerlichen Veranlagung von den Finanzbehörden die alte und neue Regelung verglichen und die jeweils günstigere Variante für den Steuerzahler zu Grunde gelegt. Hartz IV Hartz IV ist eine Arbeitsmarktreform und sieht im Wesentlichen die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II vor. Rund 3,2 Millionen als erwerbsfähig eingestufte bisherige Bezieher von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe sowie deren Angehörige erhalten vom an das vom Bund finanzierte Arbeitslosengeld II. Kapitalanlagen Die dritte Schicht im Vorsorgemodell: Hierzu zählen Lebens- und Rentenversicherungen, Fondspolicen etc. Sie dienen dazu, das Vorsorge-Portfolio individuell aufzustocken und abzurunden. Leibrente Sie ist die gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung. Sie wird bis zum Lebensende des Versicherten bezahlt. Es ist möglich, Hinterbliebenenrenten einzuschließen. Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Zahlung eines Einmalbeitrags (sofort beginnende Leibrente) erworben werden. Nachgelagerte Besteuerung Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden also im Alter. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbeitrag unversteuert. Pension Pension ist eine Altersversorgung und wird an Beamte geleistet, die das Rentenalter erreicht haben. Im Gegensatz zur Rente musste eine Pension bisher versteuert werden. Durch das Alterseinkünftegesetz wird diese Diskrepanz voll angeglichen, indem die gesetzlichen Renten von 2005 an bis 2040 schrittweise bis auf 100% steuerpflichtig gestellt werden. Riester-Rente Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds, als Extra erhält man staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge.

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