BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ. Bericht

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1 Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin für die ganze Stadt FALLBEISPIELE BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Bericht mit Zahlen aus dem Berichtsjahr 2013

2 Inhalt 3 Der Krisendienst für die ganze Stadt BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Kindernotdienst: Gitschiner Str Berlin Jugendnotdienst: Mindener Str Berlin Mädchennotdienst: Mindener Str Berlin Hotline-Kinderschutz: Gitschiner Str Berlin KuB: Fasanenstr Berlin Fachstelle Kinderschutz: Mindener Str Berlin LKS Netzwerke Frühe Hilfen: Mindener Str Berlin Grußwort von Monika Herrmann, Bezirksstadträtin 5 Vorwort 6 Berliner Notdienst Kinderschutz 9 Hotline-Kinderschutz 14 Kindernotdienst 25 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 36 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 57 Fachstelle Kinderschutz 74 LKS Netzwerke Frühe Hilfen 76

3 Danksagung: Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Spendern, die uns mit Engagement, Sach- und Finanzmitteln, mit kleinen und mit großen Beträgen im Jahr 2013 unterstützt haben. Wir bedanken uns für das Engagement, die Anteilnahme, das Verständnis, die Solidarität und die Unterstützung! Mit diesen Spenden ist es uns möglich Kindern, Jugendlichen, jungen Obdachlosen und Familien in Notlagen direkt und unbürokratisch zu helfen. Wir haben die Möglichkeit, Spiele, Bücher, Kleidung, Bastelmaterial und andere Anschaffungen zusätzlich zur Verfügung zu stellen, die sonst außerhalb unseres Etats liegen. Das Theaterprojekt der KuB wird ausschließlich aus Spendenmitteln finanziert. Wir bedanken uns bei allen, die sich aktiv für Kinder und Jugendliche einsetzen! Um die Lesbarkeit zu vereinfachen wird auf die zusätzliche Formulierung der männlichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass der Genus des Wortes hier als synonym für die weibliche und männliche Form des Subjektes gilt. Die Verwendung der weiblichen Form ist explizit als geschlechtsunabhängig gemeint. Als Reminder dieser Festlegung erhalten die Endungen ein Sternchen *. Hinweise: Auf den Fotos sind keine Minderjährigen aus dem Kinder-, Jugend- oder Mädchennotdienst zu sehen. Bildnachweis: S. Klages (S. 5), Fachstelle BNK (alle anderen Fotos) Impressum: Herausgeber: Berliner Notdienst Kinderschutz, 2014 Redaktion: Berliner Notdienst Kinderschutz, Beate Köhn Gestaltung: Jürgen Köhler Druck: Prototyp Print

4 5 Grußwort Monika Herrmann Sehr geehrte Fachkräfte der Jugendhilfe, sehr geehrte Damen und Herren, wie in jedem Jahr erhalten Sie mit dieser Broschüre die aktuellen Zahlen der Beratungsgespräche sowie Inobhutnahmen des Berliner Notdienstes Kinderschutz wurden Beratungsgespräche zu unterschiedlichsten Krisensituationen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachleuten durchgeführt Kinder und Jugendliche wurden in diesem Zeitraum vom Berliner Notdienst Kinderschutz in Obhut genommen. Die hier aufbereiteten und dargestellten Daten lassen erkennen, wie wichtig dieses Angebot im Rahmen der Maßnahmen zum Kinderschutz für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt ist. Allerdings machen sie auch deutlich, dass die Unterbringungsplätze für in Obhut genommene Jugendliche in Berlin dringend erhöht werden müssen. In Kooperation mit Lebenswelt ggmbh bietet der Berliner Notdienst Kinderschutz mit der Hotline-Kinderschutz auch Beratungen in Arabisch, Türkisch und Russisch an. Außerdem werden muttersprachliche Informationsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz in Berlin in den jeweiligen Communities durchgeführt. Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche gut aufwachsen können, sodass hoffentlich weniger Kinder und Jugendliche künftig die Angebote des Berliner Notdienst Kinderschutz in Anspruch nehmen müssen. Ein wichtiger Baustein ist das Zusammenspiel und die intensivere Kooperation der Berliner Jugendhilfe mit den Gesundheitswesen. Die im Gesundheitsbereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, setzten sich mit dem Thema Kinderschutz seit Jahren aktiv auseinander. Fachkräfte können seit diesem Jahr den Flyer Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur eigenen Information nutzen. Hier werden konkrete Hinweise zur Fachberatung gegeben sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt, die jederzeit zur Verfügung stehen, um gemeinsam Krisensituationen möglichst schnell zu erkennen und frühzeitig Hilfe anzubieten. Rechtzeitige, niedrigschwellige Frühe Hilfen für Familien anzubieten z.b. durch Familienhebammen, Stadtteilmütter oder in Familienzentren, leisten einen wichtigen Monika Herrmann Bezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin für Familie, Gesundheit und Personal Friedrichshain-Kreuzberg

5 6 Vorwort Vorwort Jahresbericht 2014 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Jugendhilfe, sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2013 hat der Berliner Notdienst Kinderschutz zwei neue Projekte beginnen können: Im Bereich unserer mehrsprachigen Hotline-Kinderschutz konnten wir in Kooperation mit Lebenswelt ggmbh und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft seit März 2013 ein zusätzliches Beratungsfenster in russischer Sprache, neben unseren Angeboten in türkisch und arabisch anbieten. Außerdem befindet sich seit Jahresbeginn 2013 die Landeskoordinierungs- und Servicestelle Netzwerke Frühe Hilfen unter dem Dach des Berliner Notdienst Kinderschutz. Nach einer etwas verzögerten Startphase konnte die Personalausstattung im Juli 2013 komplettiert werden. Jedoch ist uns auch eine Schwierigkeit treu geblieben: Wie in den Vorjahren war der Platzmangel für Inobhut genommene Jugendliche ein zentrales Problem für den Berliner Notdienst Kinderschutz. Der Bereich Jugendnotdienst war im Jahr 2013 fast permanent überbelegt. Obwohl der Jugendnotdienst nur 10 Notbetten für auswärtige Jugendliche und besondere Einzelfälle vorhält, war er im Jahr 2013 an 208 Tagen mit 10 oder mehr Jugendlichen überbelegt. Die Notdienste sind weder dazu beauftragt noch dafür ausgestattet, Minderjährige länger als wenige Stunden oder Tage zu beherbergen. Diese Aufgabe ist an Freie Träger der Jugendhilfe übertragen worden. Leider war das Platzangebot für Jugendliche in Folge einer Inobhutnahme gemäß 42 SGB VIII nicht ausreichend. Dadurch wurden Jugendliche und hierbei insbesondere solche mit schwierigen Hilfeverläufen nicht mehr aufgenommen. Der Jugendnotdienst musste seiner Garantenpflicht als Einrichtung der öffentlichen Jugendhilfe Folge leisten und diese Jugendlichen teilweise in Büros und Aufenthaltsräumen auf Matratzen schlafen lassen, wenn alle Zimmer belegt waren. Die Notdienste werden immer mehr mit disziplinarischen Entlassungen aus Einrichtungen der Jugendhilfe konfrontiert. Insbesondere im Bereich Jugendnotdienst wurde 2013 erneut ein Trend von Entlassungen aus Kriseneinrichtungen und stationären Hilfen zur Erziehung verzeichnet. Erste Schritte für gemeinsame Gespräche mit den Freien Trägern der Jugendhilfe, Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter und der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, um an der Situation etwas zu verändern, sind nun in Sicht. Ich möchte die Gelegenheit ergreifen und mich bei allen unseren Kolleginnen und Kollegen, Kooperationspartnern, Förderern und Unterstützern für die gute Zusammenarbeit

6 Vorwort 7 bedanken. Insbesondere möchte ich hier die Kolleginnen und Kollegen des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg herausheben, die uns wieder einmal durchgehend zur Seite gestanden haben. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Berliner Notdienst Kinderschutz, die mit sehr hohem Engagement unermüdlich schwierige Situationen lösen. Andreas Neumann-Witt Leiter Berliner Notdienst Kinderschutz Bericht durchs Netz gefallen Üblicherweise wird in einem Jahresbericht dargelegt, was und wie gearbeitet wurde. Statistiken und Berichte sollen den Leserinnen * nahe bringen, welche Aufgaben zu bewältigen sind und welche Arbeit geleistet wurde. Natürlich möchten auch wir dies mit unseren jährlichen Berichten ebenfalls tun, zumal die Nachfrage nach diesen Berichten stets sehr hoch ist. Wir möchten mit unserem Bericht 2014 den Arbeitsansatz des Berliner Notdienst Kinderschutz zu Beratungen, Kriseninterventionen, Gefährdungseinschätzungen, Inobhutnahmen sowie die Unterbringungen und Betreuungen von Minderjährigen in Folge der Inobhutnahme einerseits und die Arbeit der KuB mit Streetwork, niedrigschwelligen Beratungen und Versorgungen von jungen Obdachlosen durch Praxisbeispiele und Statistiken aufzeigen. Hierdurch möchten wir, die sich aus der Arbeit ergebenden sozialpädagogischen Ziele und Handlungsorientierungen im Ansatz darstellen. Mit diesem Bericht wollen wir aber auch auf Schwierigkeiten aufmerksam machen, die uns in unserem Praxisalltag Bauchschmerzen machen. Die seit einigen Jahren anhaltende knappe Personalausstattung im gesamten Bereich der Jugendhilfe hat Spuren hinterlassen und macht sich in unserer Arbeit täglich deutlich bemerkbar. Besonders bei den Kolleginnen * der Jugendämter ist auch für uns deutlich zu spüren, wie immer komplexere Fälle auf immer engere Zeitressourcen stoßen. Die negativen Folgen, unter anderem von mangelnder partnerschaftlicher Kommunikation mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern, aber auch unter den Fallkolleginnen *, sind zum Teil gravierend. Die hier gewählten Beispiele aus der Praxis zeigen daher auch ein Scheitern von Hilfebemühungen, die Folgen eines nicht rechtzeitigen Eingreifes oder von fehlender Verantwortungsübernahme. Die Berichte zeigen Kinder und Jugendliche, denen es schlecht geht und bei denen es der Jugendhilfe nicht gelungen ist, die Hilfe und den Schutz zu gewährleisten, die sie benötigt hätten. In den Beispielen wird deutlich, dass nebst einer sehr komplexen und schwierigen Ausgangslage der Familien, die notwendigen und erforderlichen Zeitressourcen zur gründlichen Einschätzung der Situation mit einer fallbezogenen kollegialen Reflexion; daraus resultierende Empathie und fachliche Intervention, zu hinterfragen sind.

7 8 Vorwort Die Beispiele stehen exemplarisch für viele Fallgeschichten, die wir in den verschiedenen Bereichen des Berliner Notdienst Kinderschutz kennenlernen. Es geht nicht darum jemandem persönlich oder einem Bezirk zugeordnete Fehler aufzuzeigen, sondern um die Möglichkeit eines Erkennens von Mängeln und Lücken im Kinderschutz. Im Kinderschutz für die bis 18-jährigen! Die Rolle von freien Trägern, die ihre Leistungen an markwirtschaftlichen Interessen orientieren, bei gleichzeitiger Vorgabe für die Jugendämter, das günstigste Angebot zu wählen, wären hier in den Auswirkungen auf die fachliche Qualität der Jugendhilfemaßnahmen ebenfalls sehr interessant genauer zu untersuchen. Immer häufiger erleben wir sogenannte disziplinarische Entlassungen oder Entlassungen wegen fehlender Mitwirkungsbereitschaft. Über Nacht werden hier Kinder und Jugendliche obdachlos gemacht. Ihr inneres Mantra ich bin unerträglich und nicht wert geachtet zu werden, erfüllt sich, wenn sie auf Träger und Strukturen mit überfordertem und meist viel zu knapp besetztem Personal stoßen. Wir haben häufig mit schwer verletzten Kindern und Jugendlichen zu tun und erleben immer wieder, dass für manche traumatisierten und widerständigen Kinder und Jugendliche Vernachlässigung und Missachtung der persönlichen Bedürfnisse auch in der Jugendhilfe kein Ende findet. Mit unseren Beispielen aus der Praxis hoffen wir, einen Beitrag zu einer offenen Diskussion über fachliche Standards in der Jugendhilfe und im Kinderschutz zu leisten. Beate Köhn Fachstelle Kinderschutz

8 Berliner Notdienst Kinderschutz 9 Berliner Notdienst Kinderschutz BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Der Berliner Notdienst Kinderschutz ist eine sozialpädagogische Einrichtung zur Inobhutnahme und Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (gemäß 42 SGB VIII), deren Wohlergehen aktuell gefährdet ist. Zum Berliner Notdienst Kinderschutz gehören der Kinder-, der Jugend-, der Mädchennotdienst, die Hotline- Kinderschutz, die Kontakt und Beratungsstelle KuB mit dem Sleep In und die Fachstelle Kinderschutz. Der Arbeitsauftrag bezieht sich auf ein rund-um-die-uhr-angebot für die ganze Stadt, das an 365 Tagen des Jahres zur Verfügung steht. Die Trägerschaft für den Berliner Notdienst Kinderschutz hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Der Schutzauftrag bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Die Aufgabenstellung der Jugendämter, Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und anderen Gefährdungen zu gewährleisten, wird immer dann durch den Berliner Notdienst Kinderschutz stellvertretend wahrgenommen, wenn die zuständigen Jugendämter nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen sind. Der gesetzliche Schutzauftrag als Kernaufgabe der Sozialpädagogischen Dienste und die damit verbundene Funktion des staatlichen Wächteramtes leiten sich unmittelbar von Art. 6 GG ab und schließt auch die Erstversorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge mit ein. Die Sicherstellung des Kindeswohls ist sowohl Bestandteil der elterlichen Erziehungsverantwortung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als auch Teil des staatlichen Wächteramtes gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG. Die rechtsverbindliche Einflussnahme auf die elterliche Erziehungsverantwortung ist, sofern das zuständige Jugendamt nicht tätig werden kann, die Kernaufgabe des Berliner Notdienst Kinderschutz, bei einer Gefährdung des Kindeswohls. Die ausgeübte Schutzfunktion steht grundsätzlich im Spannungsfeld zwischen effektivem Kinderschutz und Elternautonomie. Wenn irgend möglich sollte hierüber auch während der Krisenintervention eine einvernehmliche und gemeinsame Lösung gefunden werden. Die Erfassung und Bewertung gewichtiger Anhaltspunkte zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung sind die zentralen Aspekte der Arbeit. Es kommt darauf an, zur Klärung einer benannten Situation die notwendigen Informationen zu erhalten bzw. einzuholen, diese fachlich im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen und die Wahl der geeigneten und verhältnismäßigen Mittel zur Gefahrenabwehr zu treffen. Zur Einschätzung der Gefährdung ist ein ausführliches Gespräch mit den Eltern und, wenn vom Alter her möglich, mit dem Kind oder dem Jugendlichen besonders wichtig. Die Beteiligung der Kinder und Eltern sowie die Einschätzung der Kooperationswilligkeit und -fähigkeit der Eltern sind von entscheidender Bedeutung für das weitere Vorgehen. Neben den Berliner Jugendämtern sind der Kinder-, Mädchen- und der Jugendnotdienst, die zur Inobhutnahme befugten Dienststellen des Landes Berlin. Der Balanceakt zwischen einem notwendigen Eingriff in das Elternrecht zum Schutz eines Kindes

9 10 Berliner Notdienst Kinderschutz durch eine Inobhutnahme im Sinne einer Gefahrenabwehr und der Chance und Notwendigkeit, einen Hilfekontakt zur Unterstützung der Eltern zu beginnen und in Gang zu setzen, stellt hohe Anforderungen an die Ausübung dieser Aufgabe und an die Ausführenden dieser Krisenintervention (Wächteramt). Gerade bei der Informationsgewinnung zur Gefährdungseinschätzung (Pflichtaufgabe) gilt es, Widerstand und Abwehr zu verstehen und zu vermeiden bzw. abzubauen, um den weiteren Beratungsprozess nicht zu gefährden und eine Inanspruchnahme von Hilfen zu ermöglichen. Die Notdienste nehmen in diesen Fällen die Funktion der sozialpädagogischen Krisenintervention wahr und versuchen einen Weg zum weiteren Hilfeprozess zum örtlich zuständigen Jugendamt zur fallführenden Sozialarbeiterin * zu begleiten. In den Fällen, in denen Minderjährige nicht rechtlich vertreten sind, wird die Sorge um das Wohl des Kindes oder Jugendlichen in öffentlich-rechtlicher Verantwortung, also anstelle der Sorgeberechtigten, ausgeführt (z.b. wenn die elterliche Zustimmung für eine dringend erforderliche ärztliche Behandlung fehlt). Die aktive Einbeziehung und Beteiligung der Kinder und der Eltern spielt sowohl bei der Lösungsfindung als auch bei der Nachhaltigkeit dieser Lösung eine eminent wichtige Rolle. Hierbei wird das Familienumfeld bei der Lösungssuche einbezogen, soweit dies möglich ist. Voraussetzung für die Einbeziehung der Familie ist der respektvolle Umgang mit den bisherigen Lösungsversuchen der Familie bei gleichzeitiger Priorität des Schutzes des Minderjährigen. Im Zusammenhang mit einer notwendigen Inobhutnahme sichert der Berliner Notdienst Kinderschutz den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in den entsprechend geeigneten Standorten. Zum Berliner Notdienst Kinderschutz gehören sechs Aufgabenschwerpunkte, die an drei Standorten zur Verfügung stehen. Standort 1 Kindernotdienst Tel.: Hotline-Kinderschutz Tel.: Standort 2 Jugendnotdienst Tel.: Mädchennotdienst Tel.: Fachstelle BNK Tel.: LKS Netzwerke Frühe Hilfen Tel.: Standort 3 Kontakt- und Beratungsstelle Tel.: Sleep In Tel.:

10 Berliner Notdienst Kinderschutz 11 Insgesamt wurden im Berliner Notdienst Kinderschutz * Krisenberatungen durchgeführt Kinder und Jugendliche wurden gemäß 42 SGB VIII vom Berliner Notdienst Kinderschutz in Obhut genommen (2012: 2.546). Davon waren 708 Kinder und Jugendliche. Der Kindernotdienst wies 2013 insgesamt Belegungstage aus (2012: 1.956). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Kinder lag bei 2,7 Tagen (2012: 2,6). gesamt Inobhutnahmen Berliner Minderjähriger durch den BNK Basiszahl: Wie auch bereits in den Vorjahren gab es in Berlin auch 2013 zu wenige Unterbringungsplätze für in Obhut genomme Jugendliche. Im Jugendnotdienst/Mädchennotdienst ist der Mangel an angebotenen Unterbringungsplätzen deutlich zu spüren. Der Aufenthalt der in Obhut genommenen Jugendlichen betrug insgesamt Unterbringungstage (2012: 4.011), das entspricht einer durchschnittlichen Belegungslänge von 2,2 Tagen pro Inobhutnahme. Der Jugendnotdienst war an 208 Tagen mit 10 und mehr Jugendlichen überbelegt. * ohne Hotline-Kinderschutz und Kontakt- und Beratungsstelle Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf auswärtige Minderjährige

11 12 Berliner Notdienst Kinderschutz Entlassungen aus dem BNK 2013 KND JND BNK Anzahl der Inobhutnahme von Minderjährigen: Rückkehr ins Herkunftssystem vorläufige Fremdplatzierung Jugendamt Betreuungsentzug Sonstiges gesamt Die Kontakt- und Beratungsstelle verzeichnete 2013 insgesamt 435 Beratungsprozesse (2012: 508). Der KuB-Jugendberatungsbus Streetwork an sozialen Brennpunkten wies im selben Zeitraum insgesamt Einzelkontakte auf (2012: 5.617). Der Mädchenbus hatte Einzelkontakte (2012: 1.179). 66,4 % der erreichten jungen Frauen waren unter 18 Jahren (2012: 61,6 %). Die offenen Angebote der KuB in der Fasanenstraße wurden Mal genutzt. Im Sleep In wurden insgesamt Übernachtungen von Jugendlichen und junge Menschen bis 20 Jahre gezählt (2012: 3.427), 28 % davon waren weiblich. Die Hotline-Kinderschutz registrierte 2013 insgesamt Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen (2012: 1.547). Es wurden Kinder von Anrufern mit dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung benannt.

12 Berliner Notdienst Kinderschutz 13 Zum effektiven Kinderschutz und zur Erfüllung des Schutzauftrages braucht es deshalb nebst einem fachlichen Kinderschutzkonzept und der Beschreibung der sich daraus ergebenen Ziele und Handlungsorientierungen: ausreichend und fachlich gut qualifiziertes Personal Respekt und Akzeptanz der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern Anerkennung der Erziehungsverantwortung gegenüber den Eltern ermutigende Beteiligung der Eltern, Kinder und ggf. anderer der Familie nahe stehender Personen, um an einer Lösung mitzuwirken. Berücksichtigung ihrer Wünsche, Meinungen und Lösungsvorschläge. ausreichend Plätze in Schutzeinrichtungen für Kinder und Jugendliche angemessene finanzielle und materielle Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedürfnisse von Minderjährigen deutliche Statements und Maßnahmen zum Kinderschutz aus der Politik, die behördenübergreifend umgesetzt und mit finanziellen Mitteln unterlegt sind interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit der Fachkräfte verlässliches, kontinuierliches Zusammenwirken aller Beteiligten Die Verantwortung für die Lösung des Problems hat die Familie. Im Kinderschutz müssen Mindestanforderungen der Familie gegenüber klar benannt werden. Die Verantwortung, das Kindeswohl zu sichern, hat das Jugendamt/Familiengericht, wenn die Eltern nicht in der Lage sind dies zu tun. Anerkennung der Maxime: jedes Kind ist einzigartig. Hilfe für Kinder, Eltern und Menschen, die sich um Kinder sorgen... Der Krisendienst für die ganze Stadt rund um die Uhr 365 Tage im Jahr Beratung & Aufnahme Der Krisendienst für die ganze Stadt Kinder Jugend Mädchen Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ RUND UM DIE UHR

13 14 Hotline-Kinderschutz 1. Hotline-Kinderschutz Standort Gitschiner Straße in Friedrichshain-Kreuzberg Im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz wurde am 2. Mai 2007 die Hotline-Kinderschutz beim Berliner Notdienst Kinderschutz neu eingerichtet. Die Hotline-Kinderschutz findet im Berliner Gesetz zum Schutz des Kindes eine gesetzliche Verankerung. Hier heißt es u. a. im 12 Die Bezirke stellen ein zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbares zentrales telefonisches Melde-, Erstberatungsund Interventionsverfahren für eine erste Krisenberatung und für Meldungen des Verdachts auf Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen (Hotline-Kinderschutz) sicher. Es ist von dem zentralen Krisen- und Notdienst für Kinder und Jugendliche zuständigen Jugendamt zu betreiben. Dieses Angebot steht allen Berliner Bürgerinnen * zur Verfügung, die sich Sorgen um Kinder und minderjährige Jugendliche machen rund um die Uhr. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit spielt neben einer verlässlichen und unmittelbaren Erreichbarkeit eine wichtige Rolle. Je früher die Jugendämter oder der Berliner Notdienst Kinderschutz auf problematische Situationen von Kindern und Jugendlichen aufmerksam werden, desto eher kann eine Hilfe angeboten werden. Die Hotline-Kinderschutz ist eine erste Anlaufstelle, wenn Fragen zu Schwierigkeiten von Familien benannt werden. Ziel ist es, akute Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche schnellstmöglich zu beenden, frühzeitig latenten Gefährdungssituationen zu begegnen und Minderjährige unverzüglich vor Gefahren zu schützen. In enger Kooperation mit der Beratungsstelle des Kindernotdienstes kann die Hotline-Kinderschutz eine Einschätzung im Sinne des Vier-Augen-Prinzips vornehmen wurden über die Hotline-Kinderschutz Beratungen in Anspruch genommen Kinder, die sich in schwierigen, teilweise sehr schwierigen Lebenslagen befanden, wurden benannt. Von den benannten Kindern erfolgte bei 20,8 % eine Weitergabe an das zuständige Jugendamt oder direkt zum Kindernotdienst, um die Situation und die Kinder unverzüglich in Augenschein zu nehmen (nach Uhr und an den Wochenenden).

14 Hotline-Kinderschutz 15 Jahresstatistik 2013 Fallzahl (Meldungen) gesamt Benannte betroffene Kinder Beratungen ohne Weitergabe Beratungen mit Weitergabe an das zuständige Jugendamt Weitergabe an den KND 69 (3,6 %) (79,2 %) 332 (17,2 %) Alter der benannten Kinder Ungeborene Säuglinge bis zu einem Jahr 1-3 Jahre 4-6 Jahre 7-14 Jahre Jahre unbekannt Die Anrufzeiten bewegen sich zum größeren Teil in den Abend-, Nacht- und Wochenendstunden. So gingen während dieser Zeiten 53,8 % der Meldungen ein. Geschlecht der benannten Kinder unbekannt 772 weiblich ,7 % der Ratsuchenden waren Eltern, was einen leichten Anstieg von 2,7 % zum Vorjahr ausmachte. Demgegenüber stiegen die Meldungen aus dem direkten Umfeld der Familien auf insgesamt 37 % (Verwandte, Nachbarn und Bekannte) um 1 % an. männlich 1.046

15 16 Hotline-Kinderschutz Übergabe von Meldungen an die Jugendämter 2013 Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick andere Bundesländer gesamt Die Probleme der Eltern sind weiterhin bei den Umgangs- und Sorgerechtsauseinandersetzungen mit 18,5 % zu finden, wobei das Erkennen der eigenen Überforderung im Umgang mit den Kindern mit 20,6 % ebenfalls einen sehr großen Raum einnimmt und mit einer Steigerung zum Vorjahr von 7 % deutlich erkennbar ist. Für die Mitarbeiterinnen * der Hotline-Kinderschutz gilt es, die anrufenden Eltern einerseits in ihrem Bemühen um das Wohl ihrer Kinder zu unterstützen, andererseits aber immer auch in den Beratungen die Perspektive und den damit einhergehenden Schutzgedanken für das Kind einzunehmen und 41 darüber eine entsprechende Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Es bleibt auch in diesem Jahr festzuhalten, dass sich Eltern/Elternteile gerne und vertrauensvoll an die Hotline-Kinderschutz wenden, um ihre eigenen Themen und Probleme im Zusammenhang mit ihren Kindern zu thematisieren und entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen. Im Zusammenhang mit Beratungen aus dem fachlichen Kontext heraus ist im Gegensatz zum Vorjahr ein leichter Anstieg zu verzeichnen. So nahmen Mitarbeiterinnen * freier und öffentlicher Jugendhilfe sowie medizinische Fachkräfte die Hotline-Kinderschutz in 12,7 % der Beratungen in Anspruch. Innerhalb dieser Beratungen stehen die Fragen der Gefährdungseinschätzungen fürs Kind und die weitere Vorgehensweise im Vordergrund. Die Gründe der Anrufe beziehen sich mit 19,6 % sehr häufig auf den Verdacht der Vernachlässigung des Kindes bzw. der Verwahrlosung der Wohnung. Dem gegenüber gab es in den Bereichen der körperlichen und/oder psychischen Misshandlung eine Steigerung zum Vorjahr von 2 % auf 26,1 %. Die Meldungen zum Verdacht auf sexuelle Misshandlung waren erfreulicherweise rückläufig und betrugen 5,8 %. Wie auch im Bereich der häuslichen Gewalt und der damit einhergehenden Kindeswohlgefährdung, wo ein leichter Rückgang von 1 % auf 6,7 % zu verzeichnen war. Der Grund eines Suchtmittelgebrauches bei den Eltern sank ebenfalls und erreichte einen Anteil von 6,8 % der eingegangenen Meldungen.

16 Hotline-Kinderschutz 17 Gefährdungseinschätzung Erscheinungsformen einer Kindeswohlgefährdung: körperliche und seelische Vernachlässigung seelische Misshandlung körperliche Misshandlung sexuelle Gewalt häusliche Gewalt (Partnergewalt) Für die Beseitigung einer Gefährdung spielt die Bereitschaft der Eltern Hilfe und Unterstützung anzunehmen eine große Rolle. Einige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung: nicht plausibel erklärbare sichtbare Verletzungen oder Selbstverletzungen körperliche oder seelische Krankheitssymptome, z. B. Einnässen, Ängste, Zwänge, Jaktationen unzureichende Flüssigkeits- oder Nahrungszufuhr fehlende ärztliche Vorsorge oder notwendige Behandlung mangelnde altersadäquate Aufsicht Hygienemängel, z. B. Körperpflege, Kleidung unbekannter Aufenthalt des Kindes Delinquenz fortgesetzte, unentschuldigte Schulversäumnisse oder fortgesetztes, unentschuldigtes Fernbleiben von der Tageseinrichtung Die Altersstruktur der von den Meldungen betroffenen Kinder liegt, wie in den letzten Jahren auch, überwiegend zwischen 0 und 14 Jahren. Diese Altersgruppe ist mit 78,1 % am häufigsten von einer drohenden oder akuten Kindeswohlgefährdung betroffen. Davon waren bis zu 5 % Säuglinge bis zu einem Jahr. In dem Altersbereichen zwischen 1 und 3 Jahren, 4 bis 6 Jahren und 7 bis 14 Jahren verzeichneten wir ebenfalls leichte Anstiege. So bezogen sich von benannten Kindern, 16,7 % auf 1- bis 3- jährige, 20 % auf 4- bis 6-jährige und 36 % auf 7- bis 14- jährige Kinder. Die Anzahl der von den Meldungen betroffenen Minderjährigen im Altersbereich zwischen 15 und 21 Jahre stieg ebenfalls leicht auf 9,7 % an. Bei 20,8 % der Meldungen konnte aufgrund der von uns vorgenommenen Risikoeinschätzung eine akute Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden, sodass eine sofortige Kontaktaufnahme zum zuständigen Jugendamt bzw. zum Kindernotdienst erforderlich war, um einen Hausbesuch oder eine Inaugenscheinnahme des Kindes an dem Ort, wo es sich gerade aufhielt, zu veranlassen. Anzahl der Meldungen in den Anrufzeiten Montag bis Freitag Uhr 914 Montag bis Freitag Uhr 505 Samstag/Sonntag/Feiertag 516

17 18 Hotline-Kinderschutz Beratungsgründe 2013 Basiszahl: (Mehrfachnennungen möglich) Verdacht auf körperliche Misshandlung Verdacht auf sexuelle Misshandlung Verdacht auf psychische Misshandlung Verwahrlosung Vernachlässigung Kinder ohne Aufsicht Betroffenheit von häuslicher Gewalt Sozialverhalten psychische Auffälligkeiten emotionale Krise des Kindes selbstverletzendes Verhalten Suizidgefahr Entwicklungsverzögerungen Behinderung Schul-/Ausbildungsprobleme Schuldistanz Suchtprobleme delinquentes Verhalten von Kindern/Jugendlichen Verselbständigung/Ablösung/Trebe Schwangerschaft der Minderjährigen drohende Zwangsverheiratung sonstige keine Problemdefinition beim Kind (eigene Probleme der Eltern)

18 Hotline-Kinderschutz 19 Lebensumstände der Eltern 2013 Basiszahl: Überschuldung Wohnungsprobleme Krankheit/Krankenhausaufenthalt Eltern mit Behinderung Suchtprobleme Krisenhafte familiäre Konflikte Trennungs-/Scheidungsprobleme Erziehungsprobleme Tod der Eltern/Elternteils abwesende Eltern/Elternteile Suizidgefahr häusliche Gewalt psychische Erkrankung Überforderung der Eltern/Elternteile Streit um Umgangs-/Sorgerecht migrationskontextuelle Konflikte (Sprache, Erziehung, binationale Ehe, Großfamilie) keine Angabe möglich

19 20 Hotline-Kinderschutz Projekt Hotline Kinderschutz mehrsprachig, in Kooperation mit dem Träger Lebenswelt ggmbh Im Rahmen des Projektes konnten in der Zeit vom April 2012 bis März 2014 verschiedene Aktionen und Angebote erfolgreich durchgeführt werden: Muttersprachliche Beratungszeiten in arabischer, russischer und türkischer Sprache Informationen und Netzwerkaufbau mit den Zielgruppen und Multiplikatorinnen * Durchführung zweier Werkstattgespräche mit Multiplikatorinnen * und Vertreterinnen * aus den russisch-, arabisch- und türkischsprachigen Communities zur Einbeziehung in das Netzwerk und Beteiligung Durchführung von Informationsveranstaltungen für Eltern, dort wo sie ein- und ausgehen, für Multiplikatorinnen *, Stadtteilmütter, Integrationslotsen und für Fachkräfte in den bezirklichen Gremien Informationen an Kitas, Familien- und Nachbarschaftszentren, Grundschulen (Gesamtkonferenzen, Schulsozialarbeiterteams), Selbsthilfeorganisationen, Beratungsstellen, Kinderschutz-AGs etc. Es konnten insgesamt mehr als 900 Einrichtungen schriftlich informiert und über 200 Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Öffentlichkeitsarbeit: Entwickelt wurden je ein viersprachiges Plakat und ein Infokärtchen, zweisprachige Flyer für die Sprachgruppen Russisch und Türkisch und ein einsprachiger Flyer auf Arabisch Breitenwirksame Öffentlichkeitsarbeit Plakatierungsaktionen (320 Buswartehallen und 270 Litfasssäulen) über 1-3 Monate Sendung von viersprachigen Spots via Berliner Fenster in vier Durchgängen mit je vier Wochen ca. alle drei Monate Veröffentlichung einiger muttersprachlicher Artikel in Zeitungen der Communities, Stadtteil- und Kiezzeitungen Gemeinsame Pressekonferenz März 2013 der Senatsgesundheits- und jugendverwaltungen von Senatorinnen Czaya und Scheeres Information/Sensibilisierung relevanter Fachkreise: Durchführung einer Fachtagung Interkulturelle Öffnung im Kinderschutz mit 140 Teilnehmerinnen * in Kooperation mit dem SFBB

20 Hotline-Kinderschutz 21 In der konkreten Beratungsarbeit konnten durch die erwähnten Maßnahmen folgende Ergebnisse erzielt werden: der Prozentsatz der ankommenden Anrufe seitens der Zielgruppen für die muttersprachliche Beratung stieg bis Ende 2013 auf 13,5 % aller Anrufe mit mehr als 200 Infoveranstaltungen wurden über Eltern, Fachkräfte und ehrenamtliche Helferinnen * direkt erreicht Verteilung & Versand von russisch-deutschen, je arabischsprachigen und türkisch-deutschen Flyern sowie Infokärtchen und Plakaten Das Projekt Hotline-Kinderschutz mehrsprachig wurde vom April 2012 bis März 2014 aus Projektmittel über die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft und von der Deutsche Klassenlotterie Berlin finanziert und von der Stiftung Parität Berlin und der Senatsverwaltung für Gesundheit unterstützt. Für 2014/2015 wurde die Hotline-Kinderschutz von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft in den Regelhaushalt übergeführt. Die Niedrigschwelligkeit des Angebotes hängt wesentlich von einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit ab. Darum ist eine Ansprache von Vertreterinnen * der jeweiligen Communities, der Interessenvertretungen unterschiedlicher Funktionsbereiche sowie der landessprachlichen Medien besonders wichtig. 13,5 % aller Beratungsanfragen waren muttersprachliche Beratungen. Anzahl der muttersprachlichen Beratungen Arabisch (121) 6,3 % Russisch (67) 3,5 % Türkisch (74) 3,8 %

21 22 Hotline-Kinderschutz Die Beratung erfolgt von erfahrenen Fachkräften im Kinderschutz mit muttersprachlicher Kompetenz. Die Beratung findet zu regelmäßigen Zeiten statt, die sich auf festgelegte Wochentage und Uhrzeiten beziehen. In diesen ausgewiesenen Zeiten ist die Hotline-Kinderschutz mit kompetenten Fachkräften der o.g. Sprachen besetzt. Familienangehörigen ist es nicht immer möglich über beobachtete familiäre Probleme mit ihrem sozialen Umfeld zu reden. Besonders Familien, in denen Autorität und Gehorsam eine große Rolle spielen, und die Erziehung als eine rein familiäre und private Angelegenheit angesehen wird. Deshalb gilt es die Arbeit der Hotline-Kinderschutz in Gemeinden bekannt zu machen und zu Themen, wie Unsicherheiten bezüglich einer gewaltfreien Erziehung, frühzeitig ins Gespräch zu kommen. Dies können nur Fachkräfte leisten, die als vertrauenswürdig angesehen werden, die ebenfalls Migrationserfahrungen haben, und denen das Wertesystem der jeweiligen Bevölkerungsgruppe vertraut ist. Die Hotline-Kinderschutz mehrsprachig Mitarbeiterinnen * können mit viel Empathie in der Kontakt- und Beratungsaufnahme kultursensibel authentisch den Kinderschutz einbeziehen. In vielen Fällen besteht eine Unsicherheit darüber, wie die Anruferinnen * ihre Sorgen und Beobachtungen einschätzen sollen. Gemeinsam mit einer erfahrenen Kinderschutzfachkraft werden gewichtige Anhaltspunkte in einem standardisierten Kinderschutzverfahren besprochen (vgl. Schutzauftrag 8a, 8b SGB VIII). Zum Beratungsangebot der Hotline-Kinderschutz gehört auch, unter Abwägung aller genannten Fakten, gemeinsam zu überlegen, was die Anruferin * selbst tun kann. Die eigenen Handlungsmöglichkeiten der Anruferin * werden bei der Beratung immer berücksichtigt. Dabei ist es wichtig, auch die Grenzen des Handelns deutlich aufzuzeigen. Im Verlauf des Anrufes legt die Kinderschutzfachkraft fest, ob es sich lediglich um eine Beratung handelt oder ob ein Kinderschutzfall nicht ausgeschlossen werden kann. Entsprechend erfolgt bei einem Kinderschutzfall eine kollegiale Beratung mit einer zweiten Fachkraft. Sofern ein Kinderschutzfall nicht ausgeschlossen werden kann und die Anruferin * Angaben zum Aufenthaltsort des Kindes benennt, wird das zuständige Jugendamt oder bei Nichterreichbarkeit der Kindernotdienst eingeschaltet. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Minderjährigen bedrohen bzw. gefährden. In Abhängigkeit davon, inwieweit die Eltern gewillt und in der Lage sind die Gefahr für ihr Kind abzuwenden, (vgl BGB) werden ggf. weitere Maßnahmen zur Sicherheit des Minderjährigen eingeleitet. Die Information über eine Kindeswohlgefährdung kann entweder über Fremdmelder oder Selbstmelder erfolgen. Hinweis: * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Unterscheidung verzichtet. Die verwendeten Personenbezeichnungen werden hier geschlechtsneutral verwendet.

22 Hotline-Kinderschutz 23 Eine persönliche Beratung und eine auf die Bedürfnisse der Anruferin * zugeschnittene Hilfevermittlung werden immer angeboten. Alle Anrufe werden statistisch erfasst und jede Meldung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung wird persönlich und schriftlich an das zuständige Jugendamt (Berlineinheitlicher Erst-Checkbogen) weitergeleitet. Gefährdungseinschätzung Erscheinungsformen einer Kindeswohlgefährdung: körperliche und seelische Vernachlässigung seelische Gewalt körperliche Gewalt sexuelle Gewalt häusliche Gewalt (Partnergewalt) Für die Beseitigung einer Gefährdung spielt die Bereitschaft der Eltern Hilfe und Unterstützung anzunehmen eine große Rolle.

23 24 Hotline-Kinderschutz Fallbeispiele Zwei Anrufe bei der Hotline-Kinderschutz Hallo Hotline-Kinderschutz, als Nachbarin möchte ich Ihnen mitteilen, dass bei mir im Haus in der 3. Etage (bei Frau D.) oft geschrien wird und die Türen zuknallen und die Kinder weinen Ich wohne in der O.-Str Als der Mann dort in der Familie noch gewohnt hatte, und es zu Gewalttaten kam, habe ich öfters die Polizei und auch schon das Jugendamt gerufen. Da aber jetzt nach meinem Gefühl keine Gewalt im Spiel ist, sondern nur rumgeschrien und geweint wird, wäre es ja übertrieben die Polizei zu rufen. Trotzdem fühle ich mich für die zwei kleinen Kinder dort als erwachsener Mensch verantwortlich. Ich bin ratlos Wir haben da mal ne Frage... also mein Mann und ich, wir wohnen in Berlin, M.-Straße 60 und in der Familie G. stimmt etwas ganz und gar nicht mehr. Sie haben einen Sohn etwa 3 Jahre und einen Säugling. Der große Sohn, der wird in den letzten Wochen ständig eingesperrt im Kinderzimmer. Da hämmert er am Tag und nachts an die Tür. Dann wird meist mit ihm laut rumgeschrien und er wird oft wieder eingeschlossen was wir hören können. Das kann auf Dauer für die Kinderseele nicht gut sein. Heute Mittag war es so schlimm und er weinte so herzzerreißend, das ich noch am Zittern und aufgeregt bin Meiner Meinung nach ist der Junge nicht gut entwickelt, vielleicht auch behindert, so wie er sich oft gibt, aber ich kann mich auch irren. Das berechtigt seine Eltern aber nicht ihn so lieblos zu behandeln. Ob sie ihn schlagen? Wir können es nicht ausschließen!! Gesehen haben wir es nicht, da die Familie ganz selten zu sehen ist. Das Pärchen selbst hat sich schon oft lautstark gezankt auch nachts und angeschrien im letzten Jahr. Das bekommen die Kinder alles mit. Es muss dringend mit den Eltern geredet werden. Bitte lassen sie unsere Namen erst Mal aus dem Spiel, da wir durch Lärm schon genug bestraft sind. Es ist wahrscheinlich schwer zu beweisen, das mit dem Einschließen des Jungen. Aber wenn Sie das Pärchen in der unteren Wohnung fragen, die müssen das auch hören. In beiden Fällen wurde ein Hausbesuch veranlasst. Im 1. Fall wurde der Hausbesuche durch den Kindernotdienst gleich nach dem Anruf (Samstag, Uhr) durchgeführt. Es kam zu einem längeren Beratungsgespräch und einer Kontaktaufnahme am folgenden Montag zum Jugendamt. Im 2. Fall konnte die Kollegin vom Jugendamt am nächsten Morgen informiert werden. Gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst plante sie einen Hausbesuch für den Nachmittag.

24 Kindernotdienst Kindernotdienst Der Kindernotdienst erhebt eigene Daten für jedes Kind. Aus dieser Datenerhebung stellen wir im Folgenden einige Auswertungen vor. Standort Gitschiner Straße in Friedrichshain-Kreuzberg Im Jahr 2013 hatte der Kindernotdienst Kontaktaufnahmen in der Beratungsstelle. 708 Kinder mussten in Obhut genommen werden. Bei 45 % der aufgenommenen Kinder konnte durch ein oder mehrere Beratungsgespräche die Situation soweit deeskaliert werden, dass ein weiterer Verbleib des Kindes in der Familie möglich war. An erster Stelle steht für uns der Schutz des Kindes. Dazu bieten wir ein umfassendes und qualifiziertes Beratungsangebot für die Kinder und deren Familien bei akuten Familienproblemen und Krisen. Wenn Eltern im Moment die Erziehungsverantwortung nicht wahrnehmen können, müssen Kinder ggf. durch eine Inobhutnahme geschützt werden. Das Hilfeangebot ist nicht auf eine spezielle Problematik ausgerichtet und steht einer professionellen Beratung für Eltern und Kinder sowie der Möglichkeit einer kurzfristigen Aufnahme in der Kindergruppe, Kindern zwischen 0 bis 13 Jahren zur Verfügung. Auch können sich alle, die sich um Kinder sorgen, Tag und Nacht an den Kindernotdienst wenden. Die Arbeit mit vernachlässigten Kindern und ihren Familien nahm auch 2013 in der Arbeit des Kindernotdienst (Beratung/Unterbringung) einen dominanten Umfang ein. Als größte Gruppe (60,8 %) sind die Kinder zu nennen, bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, aufgrund einer akuten Misshandlung, sexueller Gewalt, häuslicher Gewalt, Vernachlässigung oder aufgrund von Drogenmissbrauch der Eltern. Viele Eltern/Kinder kommen auch aufgrund von familiären Konflikten zwischen Eltern und Kindern oder wegen Sorgerechtsstreitigkeiten der Eltern in den Kindernotdienst (35 %).

25 26 Kindernotdienst Aufnahmegründe 2013 Basiszahl: 708 Gründe: Verdacht auf körperliche Misshandlung Verdacht auf sexuelle Misshandlung Verdacht auf psychische Misshandlung Vernachlässigung/Verwahrlosung Kinder ohne Aufsicht Erziehungsprobleme Streit um Umgangs- und Sorgerecht Elternteil möchte Inobhutnahme des Kindes (Überforderung) Kind möchte Inobhutnahme Inobhutnahme durch das Jugendamt Eltern in Haft Gewalttätigkeiten des Minderährigen in der Familie Ausreißer Delinquenz Psychische Auffälligkeiten des Kindes Psychische Auffälligkeiten der Eltern Drogen/Sucht der Eltern Gewalt zwischen den Partnern (HG) Eltern im Krankenhaus sonstiges % 7,8 0,4 1,0 8,1 5,5 4,3 0,5 5,5 8,2 4,8 0,9 0,1 5,9 13,5 2,1 5,5 10,8 4,3 7,3 3,5 Anzahl

26 Kindernotdienst 27 Beratungsgründe 2013 Basiszahl: Gründe: Verdacht auf körperliche Misshandlung Verdacht auf sexuelle Misshandlung Verdacht auf psychische Misshandlung Vernachlässigung/Verwahrlosung Kinder ohne Aufsicht Erziehungsprobleme Streit um Umgangs- und Sorgerecht Elternteil möchte Inobhutnahme des Kindes (Überforderung) Kind möchte Inobhutnahme Inobhutnahme durch das Jugendamt Eltern in Haft Gewalttätigkeiten des Minderährigen in der Familie Ausreißer Delinquenz Psychische Auffälligkeiten des Kindes Psychische Auffälligkeiten der Eltern Drogen/Sucht der Eltern Gewalt zwischen den Partnern (HG) Eltern im Krankenhaus sonstiges % 7,8 2,8 3,5 5,5 3,0 14,8 15,7 1,1 1,0 0,8 0,3 0,7 2,0 1,8 5,3 4,3 6,3 3,9 1,6 17,8 Anzahl

27 28 Kindernotdienst Zugang zum KND Basiszahl: 708 Verwandte 1 % Jugendamt 7 % Sonstige 7 % Polizei 50 % Soziale Dienste 21 % Eltern 9 % Selbstmelder 5 % Inobhutnahmen 2013 Aufteilung auf die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick andere gesamt sonstige Beratungen

28 Kindernotdienst 29 Wohin wurden die Kinder entlassen? Basiszahl: 708 Betreuungsentzug 64 sonstige 7 Verwandte 32 Pflegefamilie 25 Jugendamt 37 Elternhaus 284 Geschlecht der Kinder 2013 Jungen Mädchen gesamt Heim/Clearing 259 Weiterhin werden Kinder von der Polizei nach Eigentumsdelikten und anderen Straftaten gebracht (15,3 %). Insgesamt kamen über die polizeilichen Dienststellen und in enger Kooperation mit der Polizei 50 % der Kinder in den Kindernotdienst. In vielen Fällen wandten sich die Kinder selbst an die Polizei. Hier ist die langjährige gute Kooperation des Kindernotdienst mit den polizeilichen Dienststellen (Polizeiabschnitte, LKA, Bundespolizei etc.) hervorzuheben, die häufig dann tätig werden, wenn das Kindeswohl akut gefährdet ist. Kinder bis zu 5 oder 7 Jahren werden ausschließlich über Dritte (auch über Eltern) in den Kindernotdienst begleitet (36 %). Vorschul- und Schulkinder bis zum Alter von etwa 10 Jahren kommen häufig über Kindertagesstätten oder die Schulen zum Kindernotdienst. Ab dem 10. Lebensjahr verzeichnen wir auch Selbstmelder und Kinder, die von ihren Eltern wegen Erziehungsproblemen bei uns in Obhut gegeben werden (4,3 %). Auch Mitarbeiterinnen * sozialer Dienste/Beratungseinrichtungen beanspruchen den Kindernotdienst und begleiteten oder vermittelten Eltern und Kinder (21 %). Diese Abbildung zeigt die Alters- und Geschlechtsverteilung der Kinder, bezogen ebenfalls auf die Basiszahl von 708, die im Jahr 2013 in Obhut genommen wurden. 36 % der Kinder sind unter 1 bis 7 Jahre alt. 50 % der Kinder sind 11 bis über 13 Jahre. Und bei dieser Altersgruppe sind die Mädchen gegenüber den Jungen deutlich in der Überzahl. Viele pubertäre Krisen können in den Familien nicht allein gelöst werden. Die Familie gerät häufig aus dem Gleichgewicht und manchmal sorgt das Kind für eine Hilfe von Außen, indem es auffällig wird, oder die Eltern holen sich Hilfe. Aufenthaltsdauer der Kinder im KND 2013 Anzahl der Tage Anzahl der Kinder 1 Tag % 2-3 Tage % 4-6 Tage % ab 7 Tage 25 4 %

29 30 Kindernotdienst Alter der Kinder 2013 über 13 Jahre Basiszahl: 708 Jungen Mädchen Der Kindernotdienst hat 10 Notbetten und damit im Durchschnitt ausreichend Platz für kurzfristige Aufnahmen. Grundsätzlich ist die Unterbringung begrenzt. Die durchschnittliche Aufenthaltszeit beträgt 2,7 Tage. In Einzellfällen wird dieser Zeitraum überschritten, weil geeignete Unterbringungen nicht zur Verfügung stehen, z.b. weil für Kinder, die wiederholt aus Kriseneinrichtungen oder Heimen weggelaufen sind, anderweitige stationäre Hilfen/Lösungen gesucht werden müssen Grundsätzlich wird die Aufenthaltszeit in Kooperation mit den örtlich zuständigen Jugendämtern auf ca. 1-3 Tage (76 %) begrenzt. 28 % der Kinder wird nach einer Beratung/Hilfeangebot innerhalb von einem Tag wieder entlassen. Nach Inobhutnahme und Krisenintervention, die in der Regel mit dem Kind und den Eltern im Kindernotdienst erfolgt, wurde der Hauptanteil der Rat suchenden Kinder wieder in die Familie oder zu Verwandten entlassen (44 %). Für diese Kinder stand zunächst keine weitere stationäre Jugendhilfe oder Inobhutnahme an. Für 37 % setzte sich die Anschlusshilfe in einem Krisendienst/Clearinggruppe/Heim fort. In Pflegefamilien gingen 4 % der Kinder. unter

30 Kindernotdienst 31 9 % der Kinder verließen den Kindernotdienst selbst und entzogen sich vor weiteren Hilfen. Viele von ihnen sind Kinder, die durch Delinquenz auffielen und bei denen der Verdacht entsteht, dass sie unter dem Einfluss von Erwachsenen stehen, für die sie Diebstähle begehen. Ziele der Krisenintervention Gezielt die Eltern unterstützen und die elterlichen Erziehungskompetenzen stärken Beratung zur Bewältigung der Krisen Lebensbedingungen der Familie und die Entwicklung des Kindes in der jetzigen Krisensituation erfassen Risiko der konkreten Gefährdung des Kindes abklären (Gefährdungseinschätzung) Deeskalation in der Familie Innerfamiliäre Kommunikations- und Klärungskompetenzen aktivieren Problemsituationen als Chancen zur Veränderung deuten und verstehen nächste Schritte besprechen Beratung, ggf. Aufnahme, Versorgung, Betreuung, Unterstützung gewährleisten Schutz des Minderjährigen herstellen Inobhutnahme Wenn Eltern ihre Erziehungsverantwortung nicht wahrnehmen können, müssen Kinder ggf. durch eine Inobhutnahme geschützt werden. Eine vorläufige Inobhutnahme dient in der Regel der akuten Gefahrenabwehr. Bis das Jugendamt die Fallzuständigkeit übernommen hat, behält der Kindernotdienst die rechtliche Verantwortung für die Inobhutnahme, Versorgung und Betreuung der Kinder. Auch für Kinder aus dem Bundesgebiet bzw. dem Ausland führt der Kindernotdienst die Inobhutnahme und die Problemklärung durch, und regelt ggf. die Rückführung oder eine anderweitige falladäquate Intervention mit dem zuständigen Jugendamt. Der Kindernotdienst steht allen Kindern und Eltern, die in Not geraten sind, als stadtweit bekannte Anlaufstelle für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres rund um die Uhr zur Verfügung. In der Kindergruppe des Kindernotdienstes können bis zu 10 Kindern während der Inobhutnahme Aufnahme finden. Neben der Beratung und Betreuung steht auch die gesundheitliche Versorgung der Kinder im Mittelpunkt. Eine Kinderkrankenschwester steht für die medizinischen Fragen und Belange, insbesondere für die Versorgung der Babys und Kleinkinder von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr zur Verfügung. Die physische Verfassung sowie der Entwicklungsstand werden bei Vernachlässigungen oder Misshandlungen dokumentiert sowie alle notwendigen Arzt- oder Krankenhauskonsultationen veranlasst.

31 32 Kindernotdienst Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Hotline-Kinderschutz Häusliche Gewalt Jenny Alten, der Angst, VG Bildkunst Bonn 2013 Häusliche Gewalt bezeichnet, unabhängig vom Ort, Gewalthandlungen zwischen Erwachsenen, die entweder in einer partnerschaftlichen Beziehung leben, deren Beziehung sich in Auflösung befindet, die schon getrennt sind oder die in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen. Viele von häuslicher Gewalt betroffene Frauen haben Kinder, die in besonderer Weise geschützt und unterstützt werden müssen, weil ihr physisches und psychisches Wohlergehen ebenfalls erheblich gefährdet ist. In der Mehrzahl der Fälle, in denen ein Elternteil, in der Regel die Mutter, durch einen Partner misshandelt wird, sind die Kinder anwesend oder in der Nähe, d.h. sie erleben die Gewalt direkt oder indirekt mit. Die selbst erlebte oder beobachtete Gewalt hat unterschiedliche Auswirkungen auf die

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