Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten
|
|
- Ulrich Jaeger
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Exportkontrolle: Vorschriften und Verfahren in Bezug auf genehmigungspflichtige Güter NUMOV, September 2010 Georg Pietsch, BAFA, Eschborn
2 Das BAFA Aufgaben Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie/Klimaschutz nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr. Außenwirtschaft Wirtschaftsförderung Energie
3 Ausfuhr / Exportkontrolle Reaktion auf weltweite Bedrohung durch konventionelle und Massenvernichtungswaffen Die Sicherheit darf nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Sensible Güter und Know-how dürfen nicht in Krisengebiete geliefert werden. Güter und Know-how sollen nicht zu internen Repressionen oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet werden. Die internationale Einbindung verpflichtet, die auswärtigen Beziehungen nicht durch sensible Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr zu belasten.
4 Güterkontrolle ( Ware, Technologie, Software) Rechtsrahmen Technik Empfänger Verwendung Rüstungsgüter unterliegen einer ständigen Kontrolle Dual-use Güter, also Güter die man zivil oder militärisch verwenden kann, unterliegen einer Kontrolle, wenn sie in der Ausfuhrliste genannt sind Nicht gelistete Güter unterliegen einer Kontrolle in Abhängigkeit von Ihrer Verwendung Unterschiedlichste Güter, die aufgrund von Embargobeschlüsse internationaler Gremien z. B. den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, kontrolliert werden.
5 Dual use Gut z.b.: Kohlefasern Zivile Verwendungen: Sportboote, Tennisschläger, Surfbretter, Teile für Flugzeuge und Hubschrauber, Ofenteile für die Metallindustrie, Sitzheizungen, Gebäude- und Brückensanierung, Rennwagen NSG: GUZ-Rohre für die Urananreicherung MTCR: Strukturbauteile für Raketen und Flugkörper Australische Gruppe: Herstellung von (Chemie-) Anlagenteilen Wassenaar Arrangement: Strukturbauteile für Kampfflugzeuge
6 BAFA: Zuständigkeiten / Kompetenzzentrum Genehmigungserteilung /Ablehnung Rechtliche Prüfungen / Auskünfte Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen Gutachten für Zoll, BKA, GBA, BfV und BND Unterstützung bei Überwachungen und Vertretung vor Gericht Ca meist mittelständische Antragsteller Über Anträge auf Genehmigung i.h.v. rund 19,6 Mrd. Euro, ca Auskunftsersuchen Geprüften Ausfuhren ca. 2% des deutschen Außenhandelsvolumens für gewerbliche Güter Ca. 200 BAFA-Mitarbeiter in der Exportkontrolle
7 Prävention / Prognoseentscheidung / Rechtsrahmen Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei, soweit er nicht durch Rechtsnormen der EU, die in Deutschland unmittelbar gelten (z.b.: EG-Embargoverordnung ; EG-dual-use-Verordnung428 / 09) das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bzw. die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) andere Bundesgesetze (z.b.: KWKG) sonstige Regelungen (z.b.: CWÜ, Anti-Folter-VO) eingeschränkt wird Instrumente: Verbote Genehmigungsvorbehalte
8 Rechtliche Rahmenbedingungen / Instrumente Verbote, insb: Handlungen i. z. M. Massenvernichtungswaffen (KWKG) Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung (EG-VO 881/02 und EG-VO 2580/01) Embargos Genehmigungsvorbehalte ( Standardregelungen ): Ausfuhr Verbringung Durchfuhr Technische Unterstützung Handels-/ Vermittlungsgeschäfte
9 Rechtliche Rahmenbedingungen / Embargos Total- / Teilembargo Erfasste Handlungen / Bereiche, insb: - Ausfuhr / Einfuhr (z.b.: Waffenembargo) - Technische Hilfe - Kapital-/Zahlungsverkehr (z.b.: Einfrieren) - Bereitstellungsverbote - Erfüllungsverbote - eigenständige Güterlisten (z.b.: Energiesektor, interne Repressionen) - Reisebeschränkungen Embargoländer: Armenien Aserbaidschan Birma (Myanmar) VR China Demokrat. Republik Kongo Demokrat. VR Korea (Nordkorea) Elfenbeinküste Eritrea Ex-Jugoslawien / ICTY Guinea Haiti Irak Iran Libanon Liberia Libyen Moldau Sierra Leone Simbabwe Somalia Sudan Weißrussland
10 Rechtliche Rahmenbedingungen / Verfahren BAFA als single window Verfahrensvoraussetzungen - formgebundenes Verfahren, - Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen, ICP - Zulässigkeitsvoraussetzungen, z.b.: EVE Verfahrensabläufe - Entscheidungsautonomie in ca. 95 % - Einbindung der Ressorts in Grundsatzentscheidungen - Internationaler Informationsaustausch, z.b.: durch Denials - Umfangreiche Verfahrenserleichterungen, z.b.: Allgemeine Genehmigungen - Möglichkeit der vollelektronische Antragstellung und verfolgung durch ELAN K2 Entscheidungskriterien - 7 AWG - Art. 8 EG-dual-use-VO 428/09 - innerhalb von Sonderregelungen, insb bei Embargos
11 Informationsquellen BMWi: BAFA: EU: HADDEX: Bundesbank: UN Resolutionen: BAFA-Merkblätter: Handbuch der deutschen Exportkontrolle Bd. 1 Kommentierung Bd. 2, 3, 4 Texte Bundesanzeiger Verlag insb: Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran Kurzdarstellung Einstieg in die Exportkontrolle
12 Kontakt Georg Pietsch Leiter Abt. Ausfuhr Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart
Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart 1 / 8.7.2015 Marc Bauer Abteilung Außenwirtschaft und Dienstleistungen Zertifizierte Qualität bei Service,
MehrExportkontrolle. Ein Einstieg
Exportkontrolle Ein Einstieg Warum Exportkontrolle? Die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Bündnispartner soll nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Deutsche
MehrVorsicht Exportkontrolle
Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang 1 Was bezweckt die deutsche Exportkontrolle? Sicherheit Deutschlands und Europas - der Staaten und der Bürger Verhütung von Kriegen weltweit Verhinderung der Störung der
MehrPraxis Workshop Außenwirtschaft. Elster. 8. September 2015
Praxis Workshop Außenwirtschaft Elster 8. September 2015 AGENDA Warum Exportkontrolle Wer ist betroffen Welche Destinationen sind kritisch Welche Lieferungen sind relevant Was bedeutet Kenntnis Wer ist
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Merkblatt für den Außenwirtschaftsverkehr mit Embargo-Ländern
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Merkblatt für den Außenwirtschaftsverkehr mit Embargo-Ländern BAFA Stand: 01. 03. 2007 Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter
MehrLeitfaden Exportkontrolle
Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA FAfStR Hajo Nohr RA Heiko Panke RA Arne Kiehn RAin Almuth Barkam RA Dr. Thomas Weiß Geschäftsführer: RA FAfStR Dr.
MehrVeranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010
Veranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010 Absicherung von Exportrisiken in Bezug auf Ausfuhrrestriktionen Beate Bischoff, Geschäftsfeldleiterin Corporate Banking BHF-BANK Inhalt
MehrLeitfaden zur Exportkontrolle
Leitfaden zur Exportkontrolle - mit aktuellen Hinweisen und Praxistipps - - 1 - Das Exportkontrollrecht hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Dieser Leitfaden Exportkontrolle soll einen
MehrInhaltsübersicht Alphabetische Inhaltsübersicht der Bände 2, 3 und 4 Ordnungs- Nummer
Alphabetische der Bände 2, 3 und 4 Ordnungs- Nummer AG, Formular 900 AG/CWÜ, Formular 911 AG/E1, Formular 902 AG/E2, Formular 903 AG/W, Formular 901 Allgemeine Genehmigung nach dem KWKG, Erste Verordnung
MehrAusfuhrkontrolle. Einstieg in die Exportkontrolle. www.ausfuhrkontrolle.info
Ausfuhrkontrolle Einstieg in die Exportkontrolle Text und Redaktion Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und
MehrÜbersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:
Übersicht über die länderbezoen Embargos 1;2;3 Stand: 17.04.2014 land Einfuhr- Beförderungsbeschränkun Ägypten Armenien Art. 2 2702011 in der Fassung der 10992012 Art. 9 2702011 OSZE- Beschluss vom 28.02.1992
MehrÜbersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:
Schlossgasse 2, D-63654 Büdin Übersicht über die länderbezoen Embargos 1;2;3 Stand: 17.04.2014 land Ägypten Armenien Art. 2 2702011 in der Fassung der 10992012 Art. 9 2702011 OSZE- Beschluss vom 28.02.1992
MehrMerkblatt zur neuen EG- VO Position 0C004 zu nuklearen Grafiten Was ändert sich?
Merkblatt zur neuen EG- VO Position 0C004 zu nuklearen Grafiten Was ändert sich? Merkblatt zur neuen EG-VO Position 0C004 zu nuklearen Grafiten 2 A. Einleitung Die Neuformulierung der Güterlistennummer
MehrÜbersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:
Übersicht über die länbezoen Embargos 1;2;3 Stand: 07.01.2013 land Einfuhr- Beförungsbeschränkun Ägypten Armenien 2702011 in Fassung 10992012 Art. 9 Verordnung 2702011 OSZE- Beschluss vom 28.02.1992 Aserbaidschan
Mehr12. Wahlperiode 16. 11. 99
12. Wahlperiode 16. 11. 99 Antrag der Fraktion Die Republikaner und Stellungnahme des Innenministeriums Stand der Kryptopolitik in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung
MehrMicrosoft Dynamics NAV Lösung für die Export-Klassifizierung und Export-Codierung
Microsoft Dynamics NAV Lösung für die Export-Klassifizierung und Export-Codierung Comsol Exposys Controls Comsol Unternehmenslösungen AG Hauptstraße 221 65760 Eschborn Telefon +49-6173-9375-0 Telefax +49-6173-9375-122
Mehr6. Informationstag Exportkontrolle
6. Informationstag Exportkontrolle 4. Dezember 2014 in Frankfurt am Main Programmübersicht Donnerstag, 4. Dezember 2014 08:00 09:30 Check-in 09:45 Begrüßung Politische Entwicklungen Europäische Rahmenbedingungen
MehrExportgenehmigungen für die Ausfuhr von Gütern mit sowohl zivilem wie militärischem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) seit 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3973 17. Wahlperiode 29. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrMeldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU
Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine
MehrExportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote
F:\SOZIA\Vorlagen per 2009\Infoschreiben\110918_Exportkontrolle.doc Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen groben Überblick über den rechtlichen
Mehr8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran
8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran Thomas Barowski Volker Anders http://www.bafa.de/ Generelle Herangehensweise Besondere Aufmerksamkeit geboten
MehrBekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 02.03.2015
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 02.03.2015
MehrAußenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation. Häufig gestellte Fragen
Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Häufig gestellte Fragen Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation 1 Ha ufig gestellte Fragen Nachfolgend werden folgende häufig gestellte
MehrKurzdarstellung Exportkontrolle. Genehmigungspflichten, Antragsverfahren, Informationsquellen
Kurzdarstellung Exportkontrolle Genehmigungspflichten, Antragsverfahren, Informationsquellen Text und Redaktion Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 211 Grundsatz- und Verfahrensfragen
MehrEINHALTUNGSERKÄRUNG ZUR ZOLL- UND AUßENWIRTSCHAFTSREGULIERUNG. Wichtiger Hinweis:
Wichtiger Hinweis: Bitte füllen Sie dieses Dokument vollständig und gewissenhaft aus. Sie können das Dokument auf unserer Webseite unter: http://www.misumi-europe.com/de/upload-enduser-agreement im PDF
MehrWissenschaft und Proliferation Die Beschränkung des Technologietransfers aus außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen
Wissenschaft und Proliferation Die Beschränkung des Technologietransfers aus außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen Fachdialog Sicherheitsforschung Hamburg, 23.11.2012 Holger Beutel Bundesamt für
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom 1.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom 1. Dezember 2014 I. Vorbemerkung Vor dem Hintergrund der generellen Bestrebungen,
MehrFlüchtlinge* Flüchtlinge * Nach Herkunftsstaaten in abso Nach Herkunftsstaaten in abso luten Zahlen, Ende 2008 luten Zahlen, Ende 2008
Flüchtlinge * Nach Herkunftsstaaten in absoluten in Zahlen, Zahlen, Ende 2008 Ende 2008 Flüchtlinge nach Herkunftsstaaten, in abs. Zahlen Afghanistan 2.833.100 Irak ** 1.903.500 Somalia 561.200 Sudan 419.200
MehrFörderung von Energiemanagementsystemen
Förderung von Energiemanagementsystemen Energiemanagementsysteme helfen Ihrem Unternehmen dabei, Energiekosten zu senken. Das Ziel eines Energiemanagementsystems ist es, die Energiesituation innerhalb
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrBEO-SANKTIONSPRÜFUNG Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung.
BEO://Softwarelösungen. Clever kommt von einfach. BEO-SANKTIONSPRÜFUNG Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung. Sanktionsprüfung was ist das? Nach den Anschlägen des
MehrExportkontrolle. Kurzdarstellung
Kurzdarstellung Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 65760 Eschborn Ansprechpartner Referat 211 Telefon: +49 6196 908-0 Telefax: +49 6196 908-800
MehrCheckliste und Tools für Ihre sichere Abwicklung.
Wasserdichte im Aussenhandel? und für Ihre sichere Abwicklung. www.znet-group.com Seite 2 Was erwartet Sie heute? > Wer ist die znet group? > Was ist wasserdichte? > Wann ist erst korrekt? > Wie wäre dies
MehrGo Europe Warenausfuhr in die Schweiz und Exportkontrolle. Verfasser: Klaus Pelz IHK für München und Oberbayern
Go Europe Warenausfuhr in die Schweiz und Exportkontrolle Verfasser: Klaus Pelz IHK für München und Oberbayern 1. Grundlagen Rechtsquellen Auswahl der wichtigsten Rechtsquellen im Bereich Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
MehrANTRAGSHILFE https://fms.bafa.de/bafaframe/unternehmensberatung
BESTANDSUNTERNEHMEN Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) ODER JUNGUNTERNEHMEN junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) ODER
MehrLeitfaden Exportkontrolle
Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA, FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA, FAfStR Hajo Nohr RA, FAfStR Heiko Panke RA, FAfStR Arne Kiehn RAin Almuth Barkam RA Stefan Dinkhoff ADM Steuerberatungsgesellschaft
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrNeustart des Iran- Geschäfts
Neustart des Iran- Geschäfts Sanktionen Stand und Ausblick Referent: Stephan Müller Übersicht JCPOA UN-Resolution Zeitplan weiter bestehende Beschränkungen Handlungsoptionen und Risiken US perspective
MehrLeitfaden. Exportkontrolle
Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA Hajo Nohr RA Johannes Rudolph ADM Steuerberatungsgesellschaft mbh WP StB Wolfgang Dittrich RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff
MehrZertifizierungsverfahren nach 9 AWG, 2 AWV und Art. 9 der Verteidigungsgüterrichtlinie (2009/43/EG)
Zertifizierungsverfahren nach 9 AWG, 2 AWV und Art. 9 der Verteidigungsgüterrichtlinie (2009/43/EG) Zertifizierungsverfahren 2 Einleitung Am 10. Juni 2009 wurde die Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen
MehrATLAS Etwas Licht im Codierungsdschungel
MERKBLATT International ATLAS Etwas Licht im Codierungsdschungel Einführung Der richtige Einsatz der Codierungen in den Ausfuhranmeldungen stellt für viele Unternehmen nach wie vor eine Herausforderung
MehrAllgemeine Genehmigungen (AG)
Allgemeine Genehmigungen (AG) Bezeichnung Regelungsbereich Güterkreis Voraussetzungen Nebenbestimmungen/Hinweise AG Nr. EU 001 vom 24.8.2009 BAnz. Nr. 129 vom 1.9.2009, S. 3043 Ausfuhr von Gütern mit doppeltem
MehrDual Use Informationen
Stand: Januar 2015 Dual Use Informationen siemens.com/sinamics Background Dual Use Dual-Use (auch Dual Use; englisch dual-use; sinngemäß übersetzt: mit doppeltem Verwendungszweck) ist ein dem Englischen
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 12 (WGG) für die Ausfuhr
MehrMerkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr. Russischen Föderation. Exportkontrollfragen
Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Exportkontrollfragen Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 Hintergrund
MehrWorkshop: Kaufmännische Steuerung und Kontrolle als Kernqualifikation - aus Sicht der Betriebe
Workshop: Kaufmännische Steuerung und Kontrolle als Kernqualifikation - aus Sicht der Betriebe BiBB-Fachtagung Kaufmännische Berufe zwischen Theorie und Ordnungspraxis /Bonn, 14. Nov. 2012 Monika Bergmann,
MehrÜbersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:
Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand: 27.03.2018 Ägypten 270/2011, zuletzt 2017/491 Armenien land Sonstige Ausfuhr / Einfuhr / ngse) Art. 2 i.v.m. Art. 9 Aserbaidschan OSZE Beschluss
MehrGeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006
GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und
MehrExportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland. Zollforum Mittelhessen
Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland Zollforum Mittelhessen 03.12.2014 Der Außenhandel mit Russland vor Erlass der Sanktionen Einschränkungen nach EU-Recht ( Art. 3 und 4 Dual-use-Verordnung)
MehrPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN
1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrExportkontrolle und das BAFA. Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen
Exportkontrolle und das BAFA Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen Exportkontrolle und das BAFA Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen 4
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrExportkontrolle und das BAFA
Exportkontrolle und das BAFA Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter
MehrAktuelles aus der Exportkontrolle
Aktuelles aus der Exportkontrolle Schwerpunkt: Russland/Ukraine Stand: GASP Beschluss 2014/455 vom 14.07.2014 Matthias Merz München, den 21.07.2014 Ihre Themen in der Exportkontrolle Incoterms Zoll (Ausfuhr)
MehrWärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung
Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei
MehrStellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen
MehrCompliance Tools Zerberus CMC für SAP -Systeme Zerberus Webconnect (on-premise und Cloud)
Compliance Tools Zerberus CMC für SAP -Systeme Zerberus Webconnect (on-premise und Cloud) Würden sie mit Terroristen oder Terrorverdächtigen Geschäfte machen? Wohl Niemand, wenn man denn wüsste, wer diesem
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrGuten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015
Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * KMU = kleine und mittelständische Unternehmen Gesetzliche Grundlagen? Die europäische Energieeffizienzrichtlinie
MehrBegriffsdefinition. AsylwerberIn = Menschen, die in einem fremden Land Asyl, also Schutz vor Verfolgung, suchen.
Begriffsdefinition AsylwerberIn = Menschen, die in einem fremden Land Asyl, also Schutz vor Verfolgung, suchen. Flüchtling = eine Person, der das Recht auf diesen Schutz zuerkannt wird. MigrantIn = Sie
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Exportkontrolle. - Kurzdarstellung -
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Exportkontrolle - Kurzdarstellung - BAFA Stand: 02.05.2005 Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn
MehrAEO Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO. Authorised Economy Operator. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. M-MW / Schramm
Außenwirtschaft / Zoll Kunden Lieferanten 1 AEO Authorised Economy Operator Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter 2 Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders
MehrEU USA China: Handelsbeziehungen Export
EU USA China: Handelsbeziehungen Export In absoluten Zahlen, Anteile am jeweiligen Export in Prozent, 2010 Export 283,8 Mrd. US $ (18,0 %) 240,2 Mrd. US $ (18,8 %) 311,4 Mrd. US $ (19,7 %) Export insgesamt:
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrInnovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg
Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Gute Geschäftsideen mit Aussicht auf Erfolg dürfen nicht am Geld scheitern. Ambitionierte Gründer mit
MehrAn das Präsidium des Parlament 1017 Wien. H;r.
~; //'; 4,, '': < 76/ME XIX. GP - Entwurf (gescanntes Original) 1 von 6 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Zl.20.588/1-11/95 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz
MehrCheckliste. Reklamationen und Beschwerden zur Kundenbindung nutzen
Checkliste Reklamationen und Beschwerden zur Kundenbindung nutzen Checkliste Reklamationen und Beschwerden zur Kundenbindung nutzen Diese Checkliste unterstützt Sie dabei, Reklamationen Ihrer Kunden zur
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrDer Empfänger, der das Verschlüsselungsverfahren noch nicht nutzen kann, erhält folgende E-Mail:
Empfang verschlüsselter E-Mails: Aus datenschutzrechtlichen Erfordernissen sind wir verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten bei der Übermittlung per E-Mail zu verschlüsseln. Wir nutzen dazu ein
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrBEO-Sanktionsprüfung Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung.
BEO-Sanktionsprüfung Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung. BEO GmbH Hennengärtli Endingen Tel.: 0 / 00-0 Fax: 0 / 00- info@beo-software.de www.beo-software.de Sanktionsprüfung
MehrTitel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer
Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von
MehrGELD VOM STAAT. für Energiesparen und erneuerbare Energien
GELD VOM STAAT für Energiesparen und erneuerbare Energien Initiative Energieeffizienz im Mittelstand Quelle: Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand vom 10.02.2012 - BA Nr. 35
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung
Seite 1 von 5 Bundesamt für Wirtschaft und kontrolle (BAFA) zur Einhaltung der Genehmigungs- und Meldepflichten für industrielle, forschungsbezogene und andere zivile Tätigkeiten mit Chemikalien nach der
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrEmbargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren. IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt
Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt Die Exportkontrolle in der Praxis 4 Bereiche der Exportkontrolle
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Sachbearbeiter:
REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Sachbearbeiter: GZ 10.005/72-1.5/00 Mag. Horst PICHLER Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz Tel.-Nr.: 515 95/21 730 über Ausbildung,
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach 17 Absatz 2 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach 17 Absatz 2 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vom 12. Februar 2002 I. Vorbemerkungen Diese Bekanntmachung
MehrWir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können.
Ich bin ein LeseHeld Bewerbungsformular zur Teilnahme am Leselernförderprojekt des Borromäusverein e.v. im Rahmen des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung des Bundesministeriums für Bildung
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrDer zivile Zoll und das Grenzwachtkorps GWK
02/ Zoll und Grenzwachtkorps Lehrerinformation 1/6 Arbeitsauftrag Referat: Was macht eigentlich der Die Sch lernen mit Hilfe eines Referats und eines Arbeitsblatt-Sets die vielfältige Arbeit des Schweizer
MehrDer Wert von Lebensmitteln Umfragen im Auftrag des BMELV
Der Wert von Lebensmitteln Umfragen im Auftrag des BMELV Teil 1 Datenbasis: 1.001 Bundesbürger ab 14 Jahre Erhebungszeitraum: 4. bis 7. Januar 2011 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber:
MehrEEG 2014. Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung
EEG 2014 Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn www.bafa.de
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrPlanspiel Festung Europa?
Planspiel Festung Europa? Eine Einführung Europäische Kommission Stand: Oktober 2015 Gliederung 1. Die Methode Planspiel allgemein 2. Festung Europa? : Was, Wer, Wie 3. Wichtige Begriffe und Fakten 2 1.
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrDatenschutz im personellen Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft
Datenschutz im personellen Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft Personeller Geheimschutz soll Sorge tragen, dass Informationen, deren Bekanntwerden den Bestand oder lebenswichtige Interessen, die
MehrGDD-Erfa-Kreis Berlin
GDD-Institut für Datenschutzbeauftragte Umfrage zur Datenschutzpraxis und zur Stellung des Datenschutzbeauftragten 2004 Umfrage zur Datenschutzpraxis und zur Stellung des Datenschutzbeauftragten verteilte
MehrSF-RB. Modul Provisionsabrechnung & Planung Reiseagentenprovisionsabrechnung & Planung. SF-Software Touristiksoftware
SF-RB Modul Provisionsabrechnung & Planung Reiseagentenprovisionsabrechnung & Planung SF-Software Touristiksoftware Telefon: +420/ 380 331 583 Telefax: +420/ 380 331 584 E-Mail: Office@SF-Software.com
MehrDE Daniel Ennever. Betreuungsrecht. Eine Person, die aufgrund ihrer geistigen Erkrankung Nicht mehr in der Lage ist ihre Angelegenheiten wahrzunehmen.
Eine Person, die aufgrund ihrer geistigen Erkrankung Nicht mehr in der Lage ist ihre Angelegenheiten wahrzunehmen. = zu betreuende Person, Betroffene Betreuer Verfahrenspfleger = das Amtsgericht bei der
MehrBayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) www.stmwivt.bayern.de Das Programm Mit
Mehr