Häufige Fragen und Antworten zur KTL

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1 Reha-Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung Häufige Fragen und Antworten zur KTL w Klassifikation Therapeutischer Leistungen (KTL) w Stand: Februar 2011 Rehabilitation mit Sicherheit Qualität

2 Vorwort Seit 1997 ist die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) in der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung ein Instrument zur Dokumentation der Therapien im Reha-Entlassungsbericht. In einem wissenschaftlich begleiteten Projekt konnten im Jahr 2006 langjährig gewonnene Vorschläge und Erfahrungen der Anwender mit der Dokumentation kritisch diskutiert und umgesetzt werden. Diese Weiterentwicklung bewirkte u. a. eine Verbesserung der Dokumentationsqualität und eröffnete auch der Reha- Pflege die Chance, Leistungen mittels KTL abzubilden. An dieser Stelle sei allen Anwendern und allen an der Überarbeitung Beteiligten ausdrücklich gedankt. Um die KTL fortwährend den aktuellen Entwicklungen in der medizinischen Rehabilitation anpassen zu können, werden weiterhin alle Vorschläge, Fragen und Änderungswünsche von Reha-Klinikern, Reha-Wissenschaftlern und Rentenversicherungs-Trägern im Rahmen der Anwenderbetreuung vom Bereich 0430 Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik bearbeitet und dokumentiert. Zur Weiterentwicklung der Klassifikation werden die Anregungen im KTL-Gesamtzusammenhang intensiv diskutiert. Die vorliegende Broschüre Häufige Fragen und Antworten zur Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) bietet eine Übersicht zu den wichtigsten Fragen und Änderungswünschen und ist zusätzlich im Internet auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt: Rubrik: Angebote für spezielle Zielgruppen > Sozialmedizin und Forschung > Klassifikationen > KTL Ansprechpartner im Bereich Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik Dr. Ulrike Beckmann Telefon: Wolfgang Teßmann Telefon: Janett Zander Telefon: Sekretariat Telefon: Telefax:

3 Inhaltsverzeichnis KTL und Reha-Qualitätssicherung 4 Spezifische Leistungen 8 Qualitätsmerkmale 11 Berichterstattung 15 Sonstige Fragen 18 Anhang 19 Literatur zur KTL 19 Druckfehlerliste zur KTL 21

4 KTL und Reha-Qualitätssicherung 1. Welchen Stellenwert hat die KTL für die Reha-Qualitätssicherung? Die Reha-Qualitätssicherung der Rentenversicherung basiert auf einer umfassenden Nutzung der Routinedaten, insbesondere des ärztlichen Reha-Entlassungsberichts. Dass die Rentenversicherung eine Dokumentation der während der Rehabilitation erbrachten therapeutischen Leistungen entwickelt und in die Routine eingeführt hat, eröffnet der Qualitätssicherung neue Möglichkeiten. Die Abbildung und Bewertung der Leistungsstrukturen einer Reha-Einrichtung geschieht mit dem einrichtungsbezogenen regelmäßig erstellten Bericht zur Reha-Qualitätssicherung Therapeutische Versorgung. In diesem QS-Bericht sind die von einer Reha-Einrichtung erbrachten Leistungen differenziert aufgeführt und einer Gruppe von Vergleichseinrichtungen gegenüber gestellt. Zudem bieten KTL-Bewertungskennzahlen und Reha-Therapiestandards (Reha- Leitlinien) die Möglichkeit, die Leistungserbringung unter qualitativen Gesichtspunkten zu bewerten. 2. Gibt es KTL-Bewertungskennzahlen? Der das 1. Quartal 2011 geplante Versand für den Berichtszeitraum 2009 wird erstmals mit KTL-Bewertungskennzahlen erfolgen. Für diesen Bericht zur therapeutischen Versorgung werden mindestens 50 Reha-Entlassungsberichte mit gültigen KTL-Codes vorausgesetzt. Da für alle anderen QS-Berichte nur 12 Rehabilitanden/ Entlassungsberichte vorliegen müssen, kann dies dazu führen, dass einige Einrichtungen keine Auswertungen zur therapeutischen Versorgung erhalten. 3. Warum gibt es jetzt KTL-Bewertungskennzahlen? Bei Leistungsverteilungen innerhalb von Einrichtungsvergleichen gleicher Indikation zeigt sich eine erhebliche Varianz, die sich nicht ausschließlich über unterschiedliche Therapiekonzepte, Leistungsstrukturen 4

5 und Dokumentationsgewohnheiten begründen lässt. Für die Koordinierung, Steuerung und Betreuung der Reha-Einrichtungen sind solche Vergleiche sehr wichtig. KTL-Bewertungskennzahlen, die einen orientierenden Rahmen der Leistungserbringung vorgeben, werden an dieser Stelle unabdingbar. Die Reha-Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung lassen eine differenzierte Aussage zur Versorgungsqualität zu. Sie werden auf der Grundlage der dokumentierten KTL-Leistungen berechnet und beschränken sich exemplarisch auf einzelne Krankheitsbilder aus wichtigen Indikationsgebieten. Die Reha-Therapiestandards decken etwa 45 Prozent aller Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für erwachsene Rehabilitanden und etwa 55 Prozent aller Leistungen für Kinder und Jugendliche in der Rehabilitation ab. Mittels KTL kann das therapeutische Leistungsspektrum aller Rehabilitanden analysiert, dargestellt und zukünftig über KTL- Bewertungskennzahlen auch qualitativ beurteilt werden. 4. Welche Rolle spielen KTL-Bewertungskennzahlen innerhalb des Konzepts zur Bewertung der Qualität der Reha-Einrichtungen (BQR)? In das Konzept zur Bewertung der Qualität der Reha- Einrichtungen fließen Qualitätskennzahlen als aggregierte Ergebnisse aus der Reha-Qualitätssicherung in den Vergleich der Reha-Einrichtungen ein. Sie liefern Anhaltspunkte für eine detaillierte Optimierung der Rehabilitationsleistungen. Im Rahmen der BQR-Weiterentwicklung werden demnächst neben den bestehenden Qualitätsindikatoren Rehabilitandenzufriedenheit, Subjektive Besserung und Peer Review-Ergebnis weitere Qualitätsindikatoren, wie die Therapeutische Versorgung (KTL-Bewertungskennzahlen, Reha-Therapiestandards) in das Bewertungskonzept aufgenommen. 5

6 5. Welche Verbindung besteht zu den Reha-Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung? Eine differenzierte, indikationsspezifische Bewertung des Leistungsgeschehens sowie eine Aussage über eine bedarfsgerechte Versorgung werden mit Hilfe der Reha-Therapiestandards möglich. Für die Auswertungen zu den Reha-Therapiestandards bieten die nach KTL verschlüsselten Leistungen die empirische Grundlage. Sie enthalten anders als Leitlinien keine Therapiealgorithmen für individuelle Behandlungsentscheidungen, sondern tragen dazu bei, das therapeutische Versorgungsgeschehen transparent zu machen, Defizite aufzudecken und eine den Anforderungen entsprechende, evidenzbasierte Versorgung mit therapeutischen Leistungen in der Rehabilitation zu fördern. Für die Praxis der Reha-Einrichtungen bedeutet dies eine stärkere Fokussierung des Leistungsspektrums auf rehabilitative Strategien und Therapien, deren Wirkung wissenschaftlich untermauert ist. Die empirische Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen der Reha-Therapiestandards ist gleichzeitig Grundlage für eine Bewertung der Prozessqualität der Reha-Einrichtung (siehe auch Frage 3). 6. Welche Auffälligkeiten gibt es in den KTL-Auswertungen bei der Erfüllung der Vorgaben der Reha-Therapiestandards Alkoholabhängigkeit? Welche Ursachen und Lösungen gibt es? In den Auswertungen der KTL-Daten zur Erfüllung der Vorgaben der Reha-Therapiestandards Alkoholabhängigkeit finden sich Auffälligkeiten bei den ETM 01 und 02. Eine große Zahl von Reha-Einrichtungen erfüllt die Anforderungen des Therapiemoduls Psychotherapie im engeren Sinne (ETM 01) nur unzureichend, zeigt jedoch eine Übererfüllung der Themenzentrierten Interventionen zur psychischen Komorbidität (ETM 02). Es ist davon auszugehen, dass es sich hier um ein Missverständnis bei der Dokumentation der erbrachten therapeutischen Leistungen handelt. 6

7 Für die Zuordnung der verhaltenstherapeutischen Basisgruppe bei Alkoholabhängigkeit (ETM 01) bietet die KTL keine spezifische Codierung an. Unseres Erachtens ist hierfür der KTL-Code G061 Psychotherapie in der Gruppe, verhaltenstherapeutisch, störungsspezifisch: Problemlösegruppe zu verwenden. Bis zu einer weiteren Überarbeitung der KTL erscheint diese Lösung praktikabel. Der KTL-Code G092 Störungsspezifische Gruppe bei Abhängigkeitsproblematik: Substanzabhängigkeit/Schädlicher Gebrauch ist für indikative Gruppenangebote (vgl. ETM 02), zum Beispiel bei zusätzlichem Medikamentenmissbrauch, zu verschlüsseln. 7

8 Spezifische Leistungen 7. Wie sollen die Leistungen zum Schulungsbuffet (C13) codiert werden? Die Schulungen am Frühstücks- (C131) bzw. am Abendbuffet (C132) sollen selbstverständlich mit jeweils einer Leistungseinheit pro Tag dokumentiert werden. Wichtig ist, dass im Reha-Entlassungsbericht die KTL-Codes zu den Schulungsbuffets mit einer rehabilitandenbezogen Zeitangabe (zum Beispiel 5 Minuten = A ) versehen werden. 8. Wie wird die Vermittlung zur stufenweisen Wiedereingliederung verschlüsselt? Für die Vermittlung bzw. Beratung zu einer stufenweisen Wiedereingliederung inkl. Kontakt zum beruflichen Umfeld steht der KTL-Code D034 zur Verfügung. Die Qualitätsmerkmale sind zu beachten. 9. Kann Aquajogging dokumentiert werden, obwohl es nicht in der KTL benannt ist? Aqujogging kann als A029 Sonstiges Ausdauertraining ohne Monitoring oder B039 Sonstige physiotherapeutische Behandlung in der Gruppe verschlüsselt werden. Die Qualitätsmerkmale müssen dabei erfüllt sein. 10. Können Leistungen nach der Pilates-Methode dokumentiert werden, obwohl sie nicht in der KTL benannt sind? Pilates kann unter A039 Sonstiges Muskelaufbautraining oder B039 Sonstige physiotherapeutische Behandlung in der Gruppe verschlüsselt werden. Die Qualitätsmerkmale müssen dabei erfüllt sein. 11. Wie können einige, nicht in der KTL klassifizierte, aber zum therapeutischen Setting einzelner Reha-Einrichtungen gehörende Angebote wie zum Beispiel Yoga, Tai-Chi, Hydrojet, Lichttherapie, Wellness, Qi Gong und Akupunktur dokumentiert werden? 8

9 Häufig kommen konzeptspezifische Angebote in Reha- Einrichtungen vor, die nicht explizit Bestandteil der KTL sind. Handelt es sich dabei um etablierte und anerkannte Verfahren, können die in den entsprechenden Rubriken unter Sonstige in der Gruppe codiert werden, z. B. Yoga und Tai Chi unter den KTL-Code F099 Sonstige Entspannungsverfahren, Durchführung in der Gruppe. 12. Wie ist ein tägliches externes Praktikum von zum Beispiel mehr als 400 Minuten Dauer angemessen zu verschlüsseln? Ein beispielsweise an 20 Tagen, zweimal täglich je 240 Minuten dauerndes, externes Praktikum als Arbeitsplatztraining kann problemlos mit E050 T 40 verschlüsselt werden. 13. Warum kann nicht jede pflegerische Leistung codiert werden? Die KTL will nicht die Pflegedokumentation in der Patientenakte abdecken. Sie beinhaltet vorrangig pflegerische Leistungen, die der Erreichung von Reha-Zielen dienen und enthält deshalb keine Leistungen der pflegerischen Grundversorgung. Insgesamt bezieht sich die Klassifikation vor allem auf aktivierend-therapeutische Pflegeleistungen. 14. Können ärztliche Visiten mit dem KTL-Code C010 Ärztliche Beratung verschlüsselt werden? Nein. Bestandteile des Behandlungsablaufs, die in jedem Einzelfall zu erbringen sind, werden nicht in der KTL klassifiziert. Dazu gehören die Visiten, die Anfangs-, Verlaufs- und Abschlussuntersuchungen unter Berücksichtigung sozialmedizinischer Voraussetzungen usw. (siehe KTL, S. 16). Die mit der KTL für die Prozessqualität dokumentierbaren Leistungseinheiten repräsentieren nur einen Ausschnitt der gesamten, für die Rehabilitation relevanten Prozesse. Der Dokumentationsaufwand soll sich in Grenzen halten. 9

10 15. Wie werden ärztliche Leistungen codiert? Eine Auflistung spezieller therapeutischer Leistungen, welche unter anderem auch von Ärzten erbracht werden können, findet sich in Kapitel 7.1 (Verweisliste ärztlicher Leistungen) der KTL, Seite 368 ff. Ärztliche Beratungen sind mit C010 zu verschlüsseln. Zur Dokumentation von Visiten und ähnlichem vergleiche Frage Darf es vorkommen, dass der KTL-Code C010 Ärztliche Beratung als alleiniger KTL-Code im Reha-Entlassungsbericht dokumentiert wird? Die Codierung mit C010 Ärztliche Beratung als einziger KTL-Code ist nur zulässig, wenn ein Beratungsgespräch zur vorzeitigen Beendigung der Reha-Maßnahme oder zur Verlegung in eine andere Reha-Einrichtung führt und die Maßnahmedauer bis zu drei Tage beträgt. 17. Warum enthält die KTL eine Liste mit arbeitsbezogenen Leistungen? Spezifische arbeitsbezogene Therapieleistungen sind in der Rehabilitation der Rentenversicherung wesentlicher Bestandteil der Versorgung. Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, eine erhebliche Gefährdung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben abzuwenden, eine bereits eingetretene Minderung zu beheben bzw. zumindest deren Verschlimmerung zu vermeiden. Um diese Ziele zu erreichen, sind Leistungen, die einen Bezug zur Erwerbstätigkeit haben also arbeitsbezogene Therapieleistungen unerlässlich. Für die KTL wurde eine Liste aller in der KTL enthaltenen arbeitsbezogenen Leistungen erstellt (KTL, Kap. 7.2, S ). 10

11 Qualitätsmerkmale 18. Wie verbindlich sind die bei jedem KTL-Code aufgeführten Qualitätsmerkmale? Erbrachte und dokumentierte Leistungen sollen den Qualitätsmerkmalen entsprechen, die in der KTL als Mindestanforderungen definiert sind. Therapeutisch sinnvolle Ausnahmen bzw. Abweichungen sind bei jeder Leistungserbringung grundsätzlich möglich und für die Dokumentation zulässig. Sie sollten jedoch auf Nachfrage von der Reha-Einrichtung nachvollziehbar begründet werden können. 19. Wie ist die Behandlungszeit zu codieren? Es wird die Angabe der tatsächlichen Dauer der erbrachten Leistung erwartet. Die Behandlungszeit ist als tatsächliche Dauer der Patienten-Therapeutenbindung zu verstehen. Umfangreichere Vor- oder Nachbereitungszeiten sowie ergänzende Dokumentationsleistungen fallen nicht unter die Behandlungsdauer. 20. Sind eigene Bezeichnungen der Leistungen möglich, oder ist immer die vorgegebene Bezeichnung im KTL- Code zu verwenden? Die Verwendung individueller Texte und Leistungsbezeichnungen in Blatt 1b des ärztlichen Reha-Entlassungsberichtes ist möglich, wie auf Seite 13 der KTL ausgeführt: Der Klartext unterstützt die individuelle Betreuung des Versicherten im Einzelfall. Für KTL-Auswertungen kann nur der vierstellige KTL-Code berücksichtigt werden. 21. Wann soll der Buchstabe Z für die Verschlüsselung der Behandlungszeit verwendet werden? Im Regelfall ist der Buchstabe Z zur Codierung der Dauer einer therapeutischen Leistung zu vermeiden. Der Buchstabe Z ist lediglich dann sinnvoll zu verwenden, wenn die Dauer der dokumentierten Leistung als Qualitätsmerkmal irrelevant ist, wie zum Beispiel Ener- 11

12 giedefinierte Kost. Es ist zu bedenken, dass die dokumentierten Leistungen mit einer Z -Verschlüsselung nicht für Auswertungen zu den Reha-Therapiestandards und der KTL-Bewertungskennzahl zur Leistungsdauer genutzt werden können. Der Bericht zur therapeutischen Versorgung enthält die Tabelle KTL-Codierungen mit der Zeitangabe Z. Diese bildet einrichtungsbezogen die Verwendung dieser Zeitverschlüsselung ab und soll zur Identifizierung von Dokumentationsfehlern beitragen. 22. Können prinzipiell verschiedene Leistungen mit dem gleichen KTL-Code verschlüsselt werden? Manchmal ist eine Unterscheidung der erbrachten therapeutischen Leistungen nur über den Freitext möglich. Die auf der CD der KTL zu findende Stichwortliste verdeut licht, dass verschiedene Freitexte zum gleichen KTL-Code möglich sind. 23. Können Leistungen nur dann mit der KTL verschlüsselt werden, wenn bei der Leistungserbringung auch Therapeuten anwesend sind? Im Prinzip sind alle Leistungseinheiten der KTL als vom Therapeuten am Rehabilitanden tatsächlich erbrachte Leistungen definiert. Ausnahmen sind beispielsweise die Dokumentationen von Saunabesuchen oder die verabreich ten Ernährungsformen. Die Wanderungen von Kindergruppen beispielsweise können nach KTL aber nur dann codiert werden, wenn diese therapeutisch begleitet werden. Hierbei können unterschiedliche Berufsgruppen eingesetzt werden. 24. Darf die Mindestdauer von Leistungen unterschritten werden? Die in der KTL aufgeführten Angaben zur Mindestdauer und -frequenz sind bei der Verwendung der KTL- Codes zu berücksichtigen. Die vorgegebene Dauer ist ebenso wie die Frequenz der Behandlung in der Regel als Mindestanforderung definiert. Die Unterschreitung 12

13 der Mindestdauer führt zur Einordnung unplausibel bei der KTL-Auswertung (Bericht zur therapeutischen Versorgung, Tabelle: KTL-Codierungen mit auffälligen Zeitangaben; vergleiche Frage 23). Ausnahmen von den genannten Qualitätsmerkmalen sind grundsätzlich möglich, sie müssen allerdings auf Nachfrage von den Reha-Einrichtungen nachvollziehbar begründet werden können. So kommt es beispielsweise vor, dass die Konzentrations fähigkeit eines Rehabilitanden aufgrund seiner Erkrankung für den mindestens 45-minütigen Vortrag zur Gesundheitsinformation (C050) nicht ausreicht und stattdessen diesen nur eine halbe Stunde besucht. In diesem Fall wird die Leistung mit dem Großbuchstaben F für 30 Minuten dokumentiert und die Begründung liegt in der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Rehabilitanden (siehe auch Frage 16). 25. Was wird im Bericht unter KTL-Codierungen mit auffälligen Zeitangaben verstanden? Bei den KTL-Codes mit Angaben zur Mindestdauer werden Berechnungen zur Ermittlung auffälliger Zeiten durchgeführt. Dabei wird sowohl das Unterschreiten der Mindestdauer als auch das Überschreiten der dreifachen Mindestdauer als auffällig ausgewiesen. Diese Auswertung ermöglicht es der Reha-Einrichtung als auch dem jeweiligen federführenden Rentenversicherungsträger, die Dokumentationsqualität zu überprüfen. In der Regel geben diese Angaben einen Hinweis auf Dokumentationsfehler oder einrichtungsinterne konzeptuelle Abweichungen. 26. Was bedeutet standardisierte Schulung? Standardisierte Schulungen zeichnen sich durch ein geplantes, strukturiertes Vorgehen aus. Sie sind curricular aufgebaut, durch ein Manual hinterlegt und werden in der Regel interdisziplinär durchgeführt. Bei der Durchführung werden unterschiedliche Vermittlungsmethoden angewandt, in der Regel in einer Kleingruppe bzw. Gruppe (maximal 4, 9 oder 15 Rehabilitanden; vergleiche die Qualitätsmerkmale der entsprechenden Leistungen). 13

14 27. Wer zertifiziert die standardisierten Schulungen? Bislang gibt es keine offizielle Zertifizierung aller standardisierten Schulungen. Im Rahmen der Visitationen werden die KTL-Angaben überprüft. Sowohl einzelne Schulungen als auch Train-the-Trainer Seminare werden von medizinischen Fachgesellschaften zertifiziert (in der Rheumatologie, Kardiologie, Orthopädie, Pneumologie und Diabetologie). Sie erfüllen in der Regel die Anforderungen der KTL. Von der Deutschen Rentenversicherung wurde das Projekt Zentrum Patientenschulung gefördert ( Ziel war, ein zentrales Informationsangebot zu schaffen. Dabei stehen die Optimierung von Patientenschulungen und die Verbreitung von Forschungsergebnissen im Mittelpunkt. Hier sind alle bislang bekannten Schulungen in der medizinischen Rehabilitation hinsichtlich ihrer Qualitätsmerkmale (auch entsprechend der KTL) systematisch bewertet. Die Datenbank des Zentrums Patientenschulung enthält derzeit 120 Schulungsprogramme. Des Weiteren werden Angebote zu TTT-Seminaren (Train-the-Trainer Maßnahmen) aufgeführt. Es liegen derzeit Informationen zu 41 TTT-Angeboten vor. 28. Wie wird mit der Änderung von Berufsbezeichnungen umgegangen? Die im Zusammhang mit dem Bologna-Prozess neu geschaffenen Hochschulabschlüsse (Bachelor, Master) werden in die KTL-Weiterentwicklung einfließen. Es ist davon auszugehen, dass die davon betroffenen Berufsgruppen in der Regel über den Geltungsbereich ihrer Berufsgruppenbezeichnung zum Beispiel durch ihre Fachverbände hinreichend informiert sind. 29. Warum gibt es keine berufsbezogene Verweisliste zum Beispiel für Diätassistenten? Verweislisten sind nicht für alle in der KTL genannten Berufsgruppen erstellt worden, sondern nur dann, wenn damit zum Beispiel die Übersichtlichkeit zu verbessern war, wie zum Beispiel bei Nennung einer Berufsgruppe in mehreren Kapiteln. 14

15 Berichterstattung 30. Wie viele KTL-Codes (KTL-Zeilen) des Reha-Entlassungsberichtes werden für die Berichte zur therapeutischen Versorgung ausgewertet? Im Reha-Entlassungsbericht Blatt 1b besteht für die Reha-Einrichtungen die Möglichkeit, 75 unterschiedliche KTL-Leistungen (entsprechend 75 Zeilen) zu verschlüsseln. Die Erfassung der im Reha-Entlassungsbericht dokumentierten KTL-Codes ist jedoch in der hierfür bestehenden Datenbank der Rentenversicherung bisher auf 50 Zeilen begrenzt (2 Codierblätter à 25 Zeilen). Für Entlassungsberichte, die mehr als 50 KTL-Code-Zeilen enthalten, bedeutet dies, dass alle KTL-Codes ab Position 51 derzeit nicht in der Datenbank gespeichert und damit auch nicht bei den Auswertungen zur Reha-Qualitätssicherung berücksichtigt werden können. Für die betroffenen Reha-Einrichtungen hat dieser Umstand zur Folge, dass einrichtungsbezogen Auswertungen nur eine beschränkte Aussagekraft besitzen, da das therapeutische Leistungsspektrum unvollständig abgebildet wird. Eine Erweiterung der Kapazität der Datenbank seitens der Rentenversicherung wird ab realisiert. Um den Zeitraum bis zu dieser Erfassungserweiterung zu überbrücken, werden Sie gebeten, die Codierung für die therapeutischen Leistungen in den Reha-Entlassungsberichten so vorzunehmen, dass die Gesamtzahl von 50 KTL-Code-Zeilen nicht überschritten wird. 31. Werden die KTL-Daten von allen Rentenversicherungsträgern in gleicher Weise erfasst und für die Auswertungen zur Verfügung gestellt? Die Entlassungsberichte werden von den Reha-Einrichtungen an die Rentenversicherungsträger geschickt. Diese erfassen die Daten und leiten diese an die Datenstelle der Rentenversicherung weiter. Ein Problem ergibt sich aus der teilweise unvollständigen Erfassung von KTL-Daten durch die Rentenversicherungsträger. Durch unterschiedliche technische Voraussetzungen werden die 15

16 Daten aus dem Reha-Entlassungsbericht nicht für jeden Rehabilitanden EDV-mäßig erfasst. Dadurch kommt es bei einzelnen Reha-Einrichtungen in den Auswertungen zu Abweichungen bezüglich der Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Rehabilitanden. 32. Wie werden die Zeitangaben pro Woche im Bericht zur therapeutischen Versorgung ermittelt? Im Bericht zur therapeutischen Versorgung werden zum einen Leistungen pro Woche als auch die Leistungsdauer pro Woche dargestellt. Bei der Berechnung der Zeiteinheit pro Woche bleibt der Aufnahmetag sowie ab dem Bericht 2010 auch der Entlassungstag unberücksichtigt, da angenommen wird, dass keine therapeutischen Leistungen durchgeführt werden. Die Wochenenden und Feiertage werden grundsätzlich mitgezählt (auch bei der ganztägig ambulanten Rehabilitation). 33. Können die Berichte zur Reha-Qualitätssicherung auch per Mail an die jeweiligen Reha-Einrichtungen verschickt werden? Grundsätzlich erfolgt der Berichtsversand in Papierform. Die QS-Berichte der von den Rentenversicherungsträgern federführend betreuten Reha-Einrichtungen werden per Mail an die Rentenversicherungsträger zur Weiterleitung versandt (außer DRV Bund). Auf Anfrage versendet der KTL-Ansprechpartner für Medizinische Dokumentation/ EDV, Herr Teßmann: Tel.: die jeweiligen Berichte auch per Mail an die Reha-Einrichtungen. Der Dateiversand erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Reha-Einrichtung im pdf-format, da der Bericht aus Texteinheiten, Grafiken und Tabellen besteht. 34. Wofür werden der Fachabteilungsschlüssel und das Institutionskennzeichen gebraucht? Beide Merkmale gewährleisten die korrekte Einrichtungszuordnung für die Berichterstellung. Beim Berichterstellen wird die Einrichtung anhand ihres Fach abteilungsschlüssels ihrer Indikationsgruppe (Vergleichsgruppe) zugeordnet. Der Fachabteilungsschlüssel 16

17 wird auf dem Entlassungsberichtsformular auf Seite 1 vierstellig eingetragen. Bei nur einer Fachrichtung gilt der Fachabteilungsschlüssel für die gesamte Reha- Einrichtung steht für Reha-Einrichtung ohne Fachabteilungen, aber mit mehreren Indikationen (keine Zuordnung zu spezifischem Fachgebiet). Bei unbekanntem Fachabteilungsschlüssel wird 9999 dokumentiert und diese Einrichtungen auch in dieser Gruppensortierung in der Vergleichsgruppenbildung ausgewertet. Zusammen mit dem neunstelligen Institutionskennzeichen, das ebenfalls auf Seite 1 oben eingetragen wird, dienen diese Merkmale zur eindeutigen Identifikation der Einrichtung. Jeder Bericht enthält ein Übersichtsblatt, dem die Abteilungszuordnungen zu entnehmen sind. Informationen geben der federführende Rentenversicherungsträger oder der Bereich Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund. Nur eine korrekte Verwendung von Fachabteilungsschlüssel und Institutskennzeichen führen zu einer fehlerlosen Berichterstellung mit einer richtigen Vergleichsgruppenzuordnung! 35. Wie kann eine Reha-Einrichtung erfahren, wie häufig sie Z -Codierungen in einem Berichtszeitraum vorgenommen hat? Der Bericht zur therapeutischen Versorgung enthält die Tabelle KTL-Codierungen mit der Zeitangabe Z. Diese bildet einrichtungsbezogen die Verwendung dieser Zeitverschlüsselung ab und soll zur Identifizierung von Dokumentationsfehlern beitragen (vergleiche Frage 21). 17

18 Sonstige Fragen 36. Wer nimmt Vorschläge für neue KTL-Leistungen bzw. Änderungsvorschläge zur KTL entgegen? Vorschläge zu neuen KTL-Codes sowie Änderungen und Ergänzungen zur KTL übersenden Sie bitte vorzugs weise schriftlich an die Ansprechpartner Dr. Ulrike Beckmann Telefon: Wolfgang Teßmann Telefon: Janett Zander Telefon: Sekretariat Telefon: Telefax:

19 Anhang Literatur zur Klassifikation Therapeutischer Leistungen Beckmann U, Grünbeck P, Naumann B, Klosterhuis H (2009): Aktuelle Ergebnisse aus der Qualitätssicherung der Sucht-Rehabilitation. Sucht aktuell, Jg. 16, H 2, S Bitzer E M, Dörning H, Beckmann U, Sommhammer B, Zander J, Klosterhuis H (2006): Verbesserte Dokumentation als Grundlage für Reha- Qualitäts sicherung Weiterentwicklung der Klassifikation therapeutischer Leistungen. RVaktuell, Jg. 53, H. 09/10. S Deutsche Rentenversicherung (Herausgeber) (2007): KTL Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation, 5. Auflage, Druckerei Buck. Domann U, Brüggemann S, Klosterhuis H, Weis J (2007): Leitlinienentwicklung für die Rehabilitation von Brustkrebspatientinnen Phase 2: Ergebnisse der KTL-Daten-Analyse. Die Rehabilitation, Jg. 46, Heft 4, S Ganten J U, Raspe H H (2003): Leistungen der medizinischen Rehabilitation bei Diabetes mellitus vor dem Hintergrund evidenzbasierter Behandlungsleitlinien: Eine Evaluation auf der Basis von Routinedaten der BfA. Die Rehabilitation Jg. 42, Heft 2, S Gülich M, Mittag O, Müller E, Uhlmann A, Brüggemann S, Jäckel W H (2010): Ergebnisse einer Analyse der therapeutischen Leistungsdaten (KTL-Daten) von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden nach Hüft- bzw. Knieendoprothesenimplantation. Die Rehabilitation, Jg. 49, H. 1,S Hansmeier T, Radoschewski F M (2007): Bestandsaufnahme zu medizinischberuflich orientierten Aktivitäten in Rehabilitationseinrichtungen (PORTAL- Studie), RVaktuell, Jg. 54, Heft 6, S Klosterhuis H (2008): Welchen Beitrag zur Verbesserung der Suchtbehandlung leistet die Reha-Leitlinie zur Alkoholabhängigkeit der Deutschen Renten - versicherung? Schriftenreihe des Fachverbandes Sucht e.v., B. 31, S

20 Klosterhuis H, Zander J (2006): Wie berufsorientiert ist die medizinische Rehabilitation? Auswertungen von Routinedaten der Rentenversicherung. In: Müller-Fahrnow, Hansmeier, Karoff (Herausgeber): Wissenschaftliche Grundlagen der medizinischberuflich orientierten Rehabilitation. Assessments Interventionen Ergebnisse, Pabst Science Publishers, S Köhler J, Schmidt P, Soyka M (2007): Leitlinie für die stationäre Rehabilitation bei Alkoholabhängigkeit Aktueller Stand der Umsetzung. Sucht aktuell, Jg. 14, Heft 1/2007, S Lehmann C, Bergelt C, Welk H J, Hagen-Aukamp C, Berger D, Koch U (2008): Unterscheiden sich ambulante und stationäre onkologische Rehabilitationsmaßnahmen im Hinblick auf Leistungserbringung und Erfolg? Eine Analyse der medizi-nischen Entlassungsberichte. Wissenschaft und Forschung, Jg. 18, S Lindow B, Zander J, Klosterhuis H (2007): Therapeutische Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben: aktuelle Auswertungen von KTL- Daten zur Suchtrehabilitation der Rentenversicherung. In: Henkel, Zemlin (Heraus-geber): Arbeitslosigkeit und Sucht. Ein Handbuch für Wissenschaft und Praxis. Band 21, Frankfurt am Main, Fachhochschulverlag, S Schönle P W, Kattein R, Brüggemann S, Klosterhuis H (2004): Aktueller Stand der rehabilitativen Versorgung von Patienten nach Schlaganfall. Die Rehabilitation Jg. 43, S Zander J, Beckmann U (2010) Ausmaß und Struktur von dokumentierten Leistungen (KTL) zu Information, Motivation und Schulung während der medizinischen Rehabilitation. DRV-Schriften, Band 88, S Zander J, Beckmann U, Sommhammer B, Klosterhuis H (2009): Therapeutische Versorgung in der medizinischen Rehabilitation mehr Transparenz mit der Klassifikation therapeutischer Leistungen. RVaktuell, Jg. 56, H. 5/6, S Zander J, Roßberg J, Beckmann U (2007): Prävention im Kontext der medizinischen Rehabilitation eine Analyse von dokumentierten therapeutischen Leistungen (KTL). Prävention und Gesundheitsförderung, Suppl 1, Band 2, S

21 Druckfehlerliste zur Klassifikation Therapeutischer Leistungen (KTL, 5. Auflage 2007), Stand: Ergotherapeut, Physiotherapeut, Orthoptist werden als Berufsgruppen für E17 Hilfsmittelbezogene Ergotherapie (Seite 150) aufgeführt. w Zu ergänzen ist hier die Berufsgruppe Logopäde. 2. Im Dokumentationsbeispiel für das Kapitel M Ernährung wird in der Tabelle 1 (Seite 289) zweimal Sonderernährung genannt. w Dies ist durch Sondenernährung zu ersetzen. 3. Für M01 Energiebilanzierte bzw. energiedefinierte Kost wird die Anzahl Rehabilitanden mit nicht relevant genannt (Seite 290). w Diese Angabe ist durch 1 Rehabilitand zu ersetzen. 4. Für M02 Nährstoffbilanzierte bzw. nährstoffdefinierte Kost wird die Anzahl Rehabilitanden mit nicht relevant genannt (Seite 291). w Diese Angabe ist durch 1 Rehabilitand zu ersetzen. 5. Unter 7.3 Psychologische Leistungen (Seite 380) sind nach D059 die folgenden Zeilen zu ergänzen: w D06 Angehörigengespräch einzeln w D060 Angehörigengespräch einzeln 6. In der Kopfzeile der Verweisliste 7.7 (Seite ) werden Sozialarbeiter/Sozialtherapeuten genannt. w Hier ist die Bezeichnung Sozialtherapeuten durch Sozialpädagogen zu ersetzen. 21

22 Für Ihre Notizen:

23 Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin, Ruhrstraße 2 Postanschrift: Berlin Telefon: Telefax: drv@drv-bund.de

24 Rehabilitation mit Sicherheit Qualität

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