Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Veranstaltungen

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1 Telefon: Telefax: Hans Spindler Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Veranstaltungen Oktoberfest 2006; Zulassung der Brauereifesthallen und anderer gastronomischer Großbetriebe Sitzungsvorlage Nr.: / V Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Beschluss über die Zulassung zum Oktoberfest Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann auch nach Der Beschluss beinhaltet die Zulassung der Brauereifesthallen und anderer gastronomischer Großbetriebe. Die Zulassung der Brauereifesthallen und anderer gastronomischer Großbetriebe wird wie beantragt genehmigt. Oktoberfest 2006; Brauereifesthallen; Gastronomische Großbetriebe;

2 Telefon Telefax Hans Spindler Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Veranstaltungen Oktoberfest 2006; Zulassung der Brauereifesthallen und anderer gastronomischer Großbetriebe Sitzungsvorlage Nr.: / V Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Brauereifesthallen Um die Zulassung mit Festhallen haben sich folgende Brauereien beworben und jeweils nachstehend aufgeführte Wirte als Pächter vorgeschlagen: Name der Brauerei Augustiner-Bräu Wagner KG Hacker-Pschorr Bräu GmbH (Bräurosl) Hacker-Pschorr Bräu GmbH (Hacker-Festhalle) Löwenbräu AG Paulaner Brauerei GmbH & Co.KG (Winzerer Fähndl) Betreiber Manfred Vollmer, München Heide-Volm GmbH & Co. KG Planegg Anton und Christine Roiderer, Straßlach Ludwig Hagn und Stephanie Spendler Gaststättenbetriebs OHG, München Winzerer Fähndl Pongratz GmbH, München Spaten-Franziskaner-Bräu GmbH, (Spaten-Festhalle mit Ochsenbraterei) Ochsenbraterei Haberl OHG, München

3 Seite 3 Staatliches Hofbräuhaus Hofbräu-Festzelt Günter und Margot Steinberg OHG, München Die vorstehenden Brauereien werden mit den jeweils vorgeschlagenen Wirten zur Zulassung vorgeschlagen. 2. Andere gastronomische Großbetriebe Neben den Brauereien haben sich noch folgende Firmen beworben, die bisher bereits zugelassen waren: Bewerber Krätz Josef Hippodrom KG Feinkost Käfer GmbH Kuffler Weinzelt GmbH Winter Karl OHG Festhalle Schottenhamel OHG Betrieb Hippodrom Wiesn-Schänke Weinzelt Fischer-Vroni Festhalle Schottenhamel Die vorstehenden Firmen werden mit den jeweiligen Festbetrieben wieder zur Zulassung vorgeschlagen. 3. Weitere Bewerbungen um einen gastronomischen Großbetrieb (Bewerber ohne Ortsangabe sind ortsansässig) Deutsche Arena GmbH & Co KG, Mörfelden Barsy Johann und Johanna (Forsthaus Kasten), Gauting Inselkammer Franz und Angela, Aying Moser Richard (Hotel Alfa) Reindl Karlheinz, Baldham (Gaststätten im Hauptbahnhof) Rubenbauer Josef (Gaststätten im Hauptbahnhof) Die vorstehenden Bewerber müssen aus Platzgründen abgelehnt werden.

4 Seite 4 4. Nachtbetriebe Die beiden Nachtbetriebe hatten den Besucheransturm - auch am Wochenende - gut in Griff. Für Weinzelt und Käfer s Wiesn-Schänke sollte deshalb die beantragte Verlängerung des Betriebsschlusses - wie bisher - genehmigt werden. 5. Beantragte Änderungen: 5.1 Augustiner-Festhalle Beantragt wird die Erweiterung des Zeltes auf der Nordseite. Der Anbau zwischen Küche und Ganterplatz würde zu einer weiteren Verdichtung im Bereich Ammer, Bodo s Backstube und Augustiner-Festhalle führen. Seit Inkrafttreten der Lieferbeschränkungen wurden der Augustinerbrauerei Lagerflächen neben Bodo`s Backstube und am Anlieferplatz Mitte für Bierkühlzellen genehmigt um die Versorgung der Festhalle zu sichern. Wenn direkt am Küchenbereich des Festzeltes noch Freiflächen vorhanden sind, sollten diese für die Lagerhaltung genutzt werden. Die Branddirektion lehnt die Erweiterung mit folgender Begründung ab: Von der durch die Verlagerung der Fischer-Vroni erreichten Entzerrung in diesem Bereich und die dadurch sicher gestellte Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Abstandsflächen zum angrenzenden Mittelbetrieb (Ammer) würde durch die Erweiterung nochmals ein Stück verloren gehen. Wir schließen und diesbezüglich auch der Bewertung des Tourismusamtes vom an, in der von einer problematischen Verdichtung ausgegangen wird und dargelegt wird, dass Ersatzlagerflächen für die Augustiner Festhalle im Bereich des Anlieferplatzes Mitte und des Betriebes Bodo zur Verfügung gestellt werden müssten. Die zulässige Rettungsweglänge nach Ziff der Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten (FlBauR) ist mit max. 35 m vorgegeben. Der Weg ins gesicherte Freie aus der Augustiner Festhalle beträgt derzeit deutlich über 40 m; dies wurde aufgrund der Bestandssituation hingenommen. Eine weitere Verlängerung ist weder begründbar noch rechtlich zulässig. Durch die erfolgte Umplanung ist keine Sitzplatzerhöhung gegeben. Dies gelang, indem die Gänge im Zelt breiter ausgeführt werden sollen. Breitere Gänge können zu einem Sicherheitsgewinn führen, wenn sie auch tatsächlich als Rettungsweg nutzbar sind und somit die Räumung eines Zeltes beschleunigen.

5 Seite 5 Breitere Gänge können aber auch, wie in anderen Zelten bereits festgestellt, dazu genutzt werden, dass diese als Stehplätze genutzt werden und dadurch die Besucherzahl im Zelt wesentlich ansteigt. Ein Sicherheitsgewinn ist dann nicht mehr zu erwarten. Letztendlich führte bisher jede Erweiterung der Besucherfläche eines Wiesnzeltes auch zu einer kurz- bis mittelfristigen Erhöhung der Besucherzahl, was bei der Augustiner-Festhalle dem Beschluss der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft und des Kreisverwaltungsausschusses vom widerspricht. Ich schlage daher vor, die beantragte Erweiterung abzulehnen. 5.2 Hacker-Festhalle Auf Anregung der Lebensmittelüberwachung des KVR soll der Küchenbereich neu geordnet werden. Dazu wurde beantragt, die Personaltoiletten und die Umkleideräume für das Personal an der Nordseite der Festhalle in einem Container unterzubringen. Außerdem sollen 2 Kühlzellen und drei Müllcontainer auf der Nordseite des Zeltes aufgestellt werden. Für den Garten ist eine Pergola mit Mindestabständen von 0.8 m zwischen den Balken und eine blickdichte Umzäunung von 1,99 m nach Süden (Eine Abschirmung zu den Müllcontainern und Toiletten erscheint sinnvoll) und von 1,5 m nach Westen (vom Rettungsweg West ist der Garten damit einsehbar) geplant. Die Branddirektion nimmt dazu wie folgt Stellung: Es wird empfohlen die Gartenbegrenzung oberhalb einer Brüstungshöhe von 1,10 m transparent auszuführen, da hierdurch eine verbesserte Übersichtlichkeit für aus dem Garten und dem Zelt Fliehende erreicht werden kann. Die Pergolen sind so auszuführen, dass unter Berücksichtigung der Balken, der Heizschirme und der Dekorationen mind. 80 % der Grundfläche nach oben offen sind. Ansonsten wird ein Umbau unter Berücksichtigung der Vorgaben für mobile Überdachungen für notwendig erachtet. Direkt an das Zelt angebaut werden im Bereich der Abstandsflächen des Zeltes zwei Kühlcontainer, 1 WC-Container und drei Müllgroßbehälter angeordnet. Durch die Kühlcontainer wird der Abstand zwischen dem Zelt und der städtischen WC-Anlage vollständig belegt. Eine allseitige Zugänglichkeit für Löschmaßnahmen ist in diesem Bereich nicht mehr möglich. Die Müllcontainer stellen bei einer Entzündung eine konkrete Brandgefahr für das Zelt dar. Aus Sicht der Branddirektion wird eine Verlegung der Kühl- und WC-Container in das

6 Seite 6 vorhandene Zelt für notwendig erachtet. Die Müllgroßbehälter benötigen einen Abstand von mind. 5 m zum Zelt. Die Umzäunung kann aus meiner Sicht wie vorgeschlagen genehmigt werden, da die Einsehbarkeit soweit durch angrenzende Bebauung möglich gegeben ist. Die Pergola kann nach den Vorgaben der Branddirektion errichtet werden. Die Aufstellung von Containern auf der Nordseite des Zeltes sollte abgelehnt werden. 5.3 Paulaner-Festhalle (Winzerer Fähndl) Durch die Erweiterung der WC-Anlage im Garten sind 76 Sitzplätze verloren gegangen. Im Garten kann der Verlust nicht kompensiert werden. Zum Ausgleich wurde die Einrichtung von 60 zusätzlichen Sitzplätzen auf der westlichen Galerie beantragt. Die Branddirektion lehnt die Erweiterung mit folgender Begründung ab: Der Antragsteller argumentiert, dass durch die WC-Erweiterung Plätze entfielen und nunmehr 60 Plätze als Ersatz auf der Galerie West entstehen sollen. Die genehmigten Bestuhlungspläne weisen aus: Bestuhlungsplan Plätze Zelt Plätze Garten Gesamtplätze beantragt (angenommen, nicht dargestellt) 8458 Die Ersatzplätze für die Erweiterung der WC-Anlage wurden bereits 2005 durch eine Vergrößerung der Galerie West geschaffen. Die nunmehr beantragte Erweiterung um 60 Plätze auf der Galerie wiederspricht somit dem Beschluss in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft und des Kreisverwaltungsausschusses vom Die Branddirektion lehnt die Erweiterung im Hinblick auf die dadurch entstehende Verdichtung und Verschlechterung der Rettungswegsituation im Innen- und Außenbereich ab. Ich schließe mich der Stellungnahme der Branddirektion an und schlage vor, die Erweiterung abzulehnen. 5.4 Schottenhamel Beantragt wurde die Neuordnung des Gartens auf der Südseite der Festhalle. Die Gartenschänke und die Hendlgrillstation im Südwestbereich des Gartens sollen mit der Hauptschänke im Garten zusammengelegt werden. Die Gartentoilette soll vom Rand an die Festhalle heran verlegt werden.

7 Seite 7 Die Gartenumzäunung wird nach den Vorgaben der Stadt transparent gestaltet. Pergolen oder Überdachungen sind nicht geplant. In der Halle sollen alle Boxenbereiche neu gestaltet und das Inventar erneuert werden. In diesem Zusammenhang sollen auch zusätzliche Fenster- und Türelemente auf der Südseite sowie Giebelfenster im Bereich der Westfassade eingebaut werden. Die Branddirektion nimmt dazu wie folgt Stellung: Der Bestuhlungsplan beinhaltet eine Sitzplatzerhöhung im Zelt von derzeit 5842 Plätze auf 5969 Plätze. Die Angaben auf dem Bestuhlungsplan, die keine Erhöhung vom genehmigten Plan ausweisen, sind unzutreffend. Die Erhöhung resultiert daraus, dass die bisherigen Sitzplatzangaben an den Tischen teilweise nicht der Realität entsprachen. Dies wird nunmehr korrigiert. Zusätzliche Tische werden nicht beantragt. Ein aktualisierter Bestuhlungsplan mit Rettungswegnachweis ist erforderlich. Im Garten erhöht sich die Gastplatzzahl von 3066 auf 3072 Plätze. Da vier Tische jedoch aufgrund der erforderlichen Durchgangsbreite kürzer ausfallen müssen, beträgt die Gastplatzzahl im Garten 3064 und stellt damit keine Erhöhung dar. Der Verlagerung des Grills im Garten zur Schänke wird zugestimmt. Eine nichtbrennbare Ausführung der Wände ist erforderlich (Dach mindestens schwerentflammbar). Durch die Umbauten wird die Halle optisch aufgewertet. Da auch die Branddirektion zustimmt, sollten die Änderungen genehmigt werden. 5.5 Ochsenbraterei Geplant ist die Erneuerung der Toilettenanlagen an der Nord/Ostseite der Festhalle und im Garten. Dabei werden die Zugänge verlegt um zusätzlichen Stauraum zu erhalten und der Pissoirbereich vergrößert. Den Umbauten sollte zugestimmt werden, da sich der Service für die Gäste im Zelt dadurch weiter verbessert. Die Branddirektion hat gegen die geplanten Änderungen ebenfalls keinen Einwand. 5.6 Fischer Vroni Beantragt wurde die Aufstellung eines neuen höheren Zeltes, da die alte Konstruktion renovierungsbedürftig ist. Durch die größere Höhe wird die Lüftung im Zelt verbessert. Die Grundfläche des Zeltes und die Gastplatzzahl sowie die typische Fischer- Vroni-Fassade bleiben unverändert. Von Seiten der Branddirektion bestehen keine Einwände gegen die vorgesehenen Änderungen. Ein zukünftiger Antrag auf Einbau einer Galerie in die nunmehr höhere

8 Seite 8 Festhalle müsste von der Branddirektion aber aufgrund der Gastplatzmehrung abgelehnt werden. Dem für 2006 beantragten Neubau wird zugestimmt. 5.7 Hippodrom Für den Biergarten wurde die Anbringung von drei Regenmarkisen beantragt. Die Branddirektion nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Besucherzahlen auf der Galerie und im Erdgeschoss entsprechen dem bisher genehmigten Umfang. Nicht behoben ist die Problematik des durch den Barbetrieb auf der Galerie täglich dicht belegten Ganges vor der Tischbestuhlung an der Westseite. Teile des Gartens sollen mit Pergolen überdacht werden. Hier ist zu beachten, dass unter Berücksichtigung der Balken, der Heizschirme und der Dekorationen mind. 80 % der Grundfläche nach oben offen sind. Regenmarkisen sind über drei Tischgruppen des Gartens mit jeweils 120 Sitzplätzen vorgesehen. Soweit ohne Schnittdarstellung beurteilbar, entspricht eine Regenmarkise den Vorgaben des 21 a der Betriebsvorschriften für das Oktoberfestes. Die beiden anderen Überdachungen weisen einen Abstand von weniger als 6 m zur Festhalle auf, befinden sich innerhalb der Abstandsfläche der Festhalle und sind somit nicht zustimmungsfähig. Wegen der fehlenden Abstandsflächen kann nur die Regenmarkise zur Genehmigung vorgeschlagen werden, bei der die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden. Bezüglich der Pergolen sind die Vorgaben der Branddirektion einzuhalten. Im Zulassungsvertrag soll außerdem als Auflage aufgenommen werden, dass der Fluchtweg auf der Galerie durch geeignete bauliche Maßnahmen vom Barbereich abgetrennt werden muss. 5.8 Weinzelt Für den Garten wurde eine Pergola und ein als Gartenlaube gestalteter Bereich zwischen den Verkaufsständen beantragt. Der Garten wird dadurch optisch aufgewertet. Die Gastplatzzahl wird nicht erhöht und die Einsehbarkeit des Gartens bleibt erhalten. Die Branddirektion nimmt dazu wie folgt Stellung: Teile des Gartens sind mit Pergolen überdacht. Hier ist zu beachten, dass unter Berücksichtigung der Balken, der Heizschirme und der Dekorationen mind. 80 % der Grundfläche nach oben offen sind. Es bestehen keine Einwände gegen die geplanten Änderungen. Bezüglich der Pergolen sind die Vorgaben der Branddirektion einzuhalten. Im übrigen kann den beantragten Änderungen zugestimmt werden.

9 Seite Käfer Beantragt wurde eine Sitzplatzmehrung im Garten und eine Erweiterung des Küchenhofes um 2 m nach Westen. Durch die geplanten Erweiterungen im Garten werden die Flächen für Schaustellergeschäfte beeinträchtigt. Die seit vielen Jahren vor dem Käfer-Garten platzierte Schiffschaukel könnte nach den vorliegendem Plan nicht mehr untergebracht werden. Dadurch würde ein weiterer umsatzstarker Platz für ein Traditionsgeschäft verloren gehen. Die Ausdehnung des Küchenbereiches verschmälert den Rettungsweg auf der Westseite der Käfer-Schänke. Die Branddirektion nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Nutzungserweiterung des Gartens mit 45 Gastplätzen widerspricht dem Beschluss in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft und des Kreisverwaltungsausschusses vom Die Rettungswege des Gartens führen auf stark frequentierte Straßen, so dass sich hieraus eine Unzulässigkeit der Gastplatzerhöhung ergibt. Die Branddirektion schließt sich der Stellungnahme des TAM vom an ( Weitere Ausdehnung nicht hinnehmbar. ) Die Reduzierung des Abstandes zwischen der Schiffsschaukel und dem Glückshafen hingegen wird als unkritisch gesehen, da der Ausgang im realen Aufbau seit vielen Jahren nicht verkehrssicher war und daher auch als Rettungsweg nicht mehr akzeptiert wurde. Der Firma Käfer wurden bereits 2005 Umbauten und Erweiterungen, sowie 100 zusätzliche Gastplätze genehmigt. Eine erneute Erweiterung sollte vor allem aus Rücksicht auf die angrenzenden Schaustellerbetriebe abgelehnt werden. 6. Bierpreis Das Tourismusamt wird wie bisher auch mit den Betrieben erst dann die Zulassungsverträge für das Oktoberfest 2006 abschließen, wenn ihm die Bier-, Limonadenund Tafelwasserpreise verbindlich benannt wurden und diese nicht missbräuchlich überhöht sind. Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft wird von den Getränkepreisen auf dem Oktoberfest 2006 schriftlich unterrichtet.

10 Seite 10 Über die Zulassung der beiden Schützenzelte liegt eine gesonderte Beschlussvorlage vor. In der vorliegenden Angelegenheit haben die Bezirksausschüsse keine Anhörungsrechte. Der Korreferent für das Referat für Arbeit und Wirtschaft und Verwaltungsbeirat für den Bereich Veranstaltungen, Herr Stadtrat Helmut Schmid, hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Zum Oktoberfest 2006 werden die unter Punkt 1 aufgeführten Brauereien mit ihren Zelten und den vorgeschlagenen Wirten und die unter Punkt 2 aufgeführten Bewerber mit ihren gastronomischen Großbetrieben wieder zugelassen. 2. Bauliche Änderungen 2.1 Die beantragte Erweiterung der Augustiner-Festhalle wird abgelehnt. 2.2 Die Aufstellung von Containern auf der Nordseite der Hacker-Festhalle wird abge lehnt. Die Gartenumzäunung wird wie beantragt genehmigt. Die Pergolen sind so auszuführen, dass unter Berücksichtigung der Balken, der Heiz schirme und der Dekorationen mind. 80 % der Grundfläche nach oben offen sind. 2.3 Die Einrichtung von 60 zusätzlichen Gastplätzen auf der westlichen Galerie der Paulaner-Festhalle wird abgelehnt. 2.4 Die beantragten Umbauten im Schottenhamel-Zelt werden genehmigt. 2.5 Die Umbauten in der Ochsenbraterei werden wie beantragt genehmigt. 2.6 Die Aufstellung einer höheren Festhalle für die Fischer Vroni wird genehmigt. 2.7 Die Anbringung einer Regenmarkise im Garten des Hippodrom wird genehmigt. Die nach 21 der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest einzuhaltenden Mindestabstände müssen beachtet werden. Die beiden geplanten Markisen, die den Vorgaben nicht entsprechen werden abgelehnt. Die Pergolen sind so auszuführen, dass unter Berücksichtigung der Balken, der Heizschirme und der Dekorationen mind. 80 % der Grundfläche nach oben offen sind. Der Rettungswege auf der Galerie ist vom Barbereich baulich zu trennen.

11 Seite Die beantragten Umbauten im Garten des Weinzeltes werden genehmigt. 2.9 Die beantragten Erweiterungen bei der Käfer-Schänke werden abgelehnt. 3. Weinzelt und Käfer s Wiesn-Schänke wird die beantragte Verlängerung des Betriebsschlusses - wie bisher genehmigt. 4. Das Tourismusamt wird beauftragt, sich von den Betrieben vor Abschluss der Zulassungsverträge zum Oktoberfest 2006 die Preise für Bier, Limonaden und Tafelwasser benennen zu lassen und die Zulassungsverträge erst abzuschließen, wenn feststeht, dass die Preise nicht missbräuchlich überhöht sind. Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft ist von den genannten Preisen schriftlich zu unterrichten. 5. Ablehnungen: Alle weiteren fristgerecht eingegangenen Bewerbungen unter Punkt 3 werden aus Platzgründen abgelehnt. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Christian Ude Oberbürgermeister Dr. Wieczorek Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Dienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt V. Wv. RAW FB...

12 Seite 12 Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das... (die jew. Stellen anführen, die ein beglaubigtes Exemplar erhalten sollen) z. K. Am I. A. Unterschrift

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