Richtlinie des. Pre-Seed-Gründerfonds. der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

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1 Richtlinie des Pre-Seed-Gründerfonds der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

2 1. Aufgaben und Ziele Die Heinrich-Heine-Universität (HHU) positioniert sich strategisch als Gründeruniversität und bündelt in ihrem Center for Entrepreneurship Düsseldorf (CEDUS) die Aktivitäten der Gründungsförderung. Mit der Einrichtung des Pre-Seed-Gründerfonds verfolgt die HHU das Ziel, innovative Existenzgründungen aus der HHU in der Vorphase der Unternehmensgründung zu fördern und potenzielle Gründerinnen/Gründer bei der Realisierung ihrer Geschäftsidee zu unterstützen. Der Pre-Seed-Gründerfonds soll dabei öffentliche Fördermaßnahmen als alternative Pre-Seed-Förderung ergänzen, um Finanzierungslücken bis zur eigentlichen Gründung schließen zu können. Wesentliche Kriterien für die Inanspruchnahme des Pre-Seed-Gründerfonds sind die Marktfähigkeit des Gründungsprojekts, die wissenschaftliche Qualität bei technologiebasierten Projekten, der Umsetzungszeitraum der Gründungsidee sowie das Engagement und die Zusammensetzung des Gründerteams. Voraussetzung für eine Förderung durch den Pre-Seed-Gründerfonds sind eine bereits vorab erfolgte Begleitung des Gründungsprojektes und ein Coaching durch den Gründerservice der HHU während der Förderphase sowie die Einräumung einer Option für die HHU, sich über die universitätseigene Beteiligungsgesellschaft Technologietransfer Heinrich Heine Universität GmbH (TTHU GmbH) an einer etwaigen späteren Gesellschaftsgründung zu beteiligen. An der HHU wird der Gründerservice sowie die Betreuung der Fördermaßnahme Pre- Seed-Gründerfonds durch die Düsseldorfer Innovations- und Wissenschaftsagentur GmbH (DIWA GmbH) umgesetzt. Die DIWA GmbH ist die gemeinsame Transfergesellschaft der HHU und der Stadt Düsseldorf und über die Gründungsförderung in das CEDUS eingebunden. 2. Zielgruppe Studierende, Promovierende sowie Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler aller Fakultäten der HHU mit einem innovativen technologie- und/oder wissensbasierten Gründungsprojekt können einen Antrag stellen. Bei Gründerteams mit mehreren Mitgliedern müssen mehr als die Hälfte der Gründerinnen/Gründer der HHU angehören. 3. Fördermittel und Fördervolumen Die Fördermittel werden durch ein Antrags- und Auswahlverfahren vergeben. Beantragt werden kann eine Finanzierung von Personalkosten und Sachkosten (wie zum Beispiel Material- und Verbrauchskosten oder Reisekosten). Die Mittelverwendung ist an das geförderte Gründungsprojekt der Antragstellerin/des Antragstellers gebunden. Richtlinie Pre-Seed-Gründerfonds 2

3 Die Verwendung der Fördermittel insbesondere für Sachkosten ist mit der DIWA GmbH abzustimmen. Alle geförderten Antragstellerinnen / Antragsteller haben der DIWA GmbH innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Förderung einen schriftlichen Abschlussbericht und einen Rechenschaftsbericht über die Mittelverwendung vorzulegen. Die maximale Fördersumme kann bis zu Euro je Gründungsprojekt betragen. Die maximale Laufzeit beträgt ein Jahr. Ein Antrag auf Förderung durch den Pre-Seed- Gründerfonds kann nur einmal pro Gründungsprojekt gestellt werden; eine Verlängerung ist nicht möglich. Nicht verwendete Fördermittel müssen an die HHU rückgeführt werden. 4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1. Ausschöpfung öffentlicher Förderprogramme Vor Inanspruchnahme des Fonds sollen öffentliche Förderprogramme ausgeschöpft werden. Die Bemühung zur Akquisition von Fördermitteln aus öffentlichen oder anderen Quellen, soweit förderungswürdig und im Zusammenhang mit dem Gründungsgegenstand, müssen nachgewiesen werden. Eine Doppelförderung, bspw. durch ein anderes Stipendium, Beschäftigungsverhältnis oder Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts der Gründerin/des Gründers soll ausgeschlossen werden. Dem Antrag ist eine entsprechende schriftliche Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers beizufügen Vereinbarung über eine Beteiligungsoption für die TTHU GmbH Die Gründerinnen/Gründer gewähren über eine schriftliche Vereinbarung (siehe Anlage 1) der HHU die Option, dass sie sich über die TTHU GmbH am Stammkapital der von ihnen zu gründenden Gesellschaft beteiligen kann Gründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit Die Gründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist zulässig, darf jedoch bei Förderbeginn noch nicht erfolgt sein. Kosten, die von Unternehmen im Zusammenhang mit ihrem Gründungsakt (Notarkosten, Gesellschaftereinlagen etc.) bzw. mit dem laufenden Betrieb zu tragen sind, sind im Rahmen dieser Fördermaßnahme nicht förderfähig. Über die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit ist die HHU zu informieren Begleitung durch den Gründerservice der DIWA GmbH Die/der antragstellende Gründerin/Gründer bzw. das Gründerteam muss eine Gründungsberatung und -Coaching mindestens drei Monate vor Antragstellung beim Gründerservice der DIWA GmbH durchlaufen haben. Richtlinie Pre-Seed-Gründerfonds 3

4 4.5. Fachliches Mentoring Das zur Förderung eingereichte Gründungsprojekt soll durch eine(n) fachliche(n) Mentorin/Mentor begleitet werden. Die Mentorinnen/Mentoren sind vorzugsweise erfahrene Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler der HHU, die das Gründungsvorhaben fachlich unterstützen und aufgrund Ihrer wissenschaftlichen Kompetenz beratend begleiten Umsatzerzielung Umsätze, die während der Förderphase im Rahmen des Gründungsprojekts erzielt werden, müssen in das geförderte Gründungsprojekt oder das gegründete Unternehmen re-investiert werden. Über die Verwendung dieser Mittel ist ein Nachweis zu erbringen. 5. Antragseinreichung Der Antrag über eine Förderung durch den Pre-Seed-Gründerfonds kann jederzeit mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten vor Förderbeginn eingereicht werden. Alle Anträge sollten elektronisch an das CEDUS übermittelt werden. Anträge, die unvollständig sind, werden von der Evaluierung ausgeschlossen und aus formalen Gründen abgelehnt. Die Anträge müssen die nachfolgende Gliederung enthalten (jeweils angepasst an beantragte Fördermittel und Laufzeit): Executive Summary Gründungsgegenstand und -team Status Quo, Projekt- und Mittelplanung, Milestones Planung von evtl. Einnahmen und deren Reinvestition Coachingbedarf Markteintrittsstrategie Kunden/LoIs (sofern vorhanden) Chancen und Risiken Ausblick Unterzeichnete Vereinbarung bezüglich der Beteiligungsoption (siehe Anlage 1) 6. Antragsverfahren Nach Eingang des Antrags beim CEDUS, wie oben beschrieben präferiert in digitaler Form, erstellt die DIWA GmbH ein Gutachten über das Gründungsprojekt als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat. Das Rektorat entscheidet über die Vergabe der beantragten Fördermittel. Richtlinie Pre-Seed-Gründerfonds 4

5 7. Evaluierung und Begleitung während der Förderphase Während der Förderphase ist ein begleitendes Coaching durch die DIWA GmbH erforderlich. Zu Beginn der Förderphase wird ein strukturierter Coachingfahrplan mit festgelegten Zielen aufgestellt. Während der Förderlaufzeit muss eine laufende Berichterstattung an die DIWA GmbH erfolgen. Nach der Hälfte der Laufzeit erfolgt in Abstimmung mit dem CEDUS eine Evaluierung durch die DIWA GmbH und ein Bericht wird dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen die Förderung in der zweiten Hälfte der Laufzeit zu kürzen oder zu beenden. Über den beabsichtigten Eintritt eines Drittinvestors in die Gesellschaft ist die HHU unverzüglich zu informieren; auch in diesem Fall behält sich das Rektorat das Recht vor, die Förderung zu kürzen oder einzustellen. 8. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Rektoratsbeschlusses vom Die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Prof. Dr. Anja Steinbeck Richtlinie Pre-Seed-Gründerfonds 5

6 ANLAGE 1 Vereinbarung zwischen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Universitätsstr. 1, Düsseldorf, vertreten durch die Rektorin, diese vertreten durch den Kanzler - nachfolgend "HHU" genannt - und der Technologietransfer Heinrich Heine Universität GmbH (TTHU), Universitätsstraße 1, Düsseldorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Prof. Dr. Eva Lutz und - nachfolgend "TTHU" genannt - Herrn/Frau Herrn/Frau Herrn/Frau - nachfolgend "Gründerteam" genannt Das Gründerteam verpflichtet sich hiermit, die HHU sowie die TTHU umgehend schriftlich zu informieren, wenn das Gründerteam aus dem Projekt heraus, das über den Pre-Seed- Gründerfonds gefördert wurde bzw. noch gefördert wird, eine Gesellschaft gründen wird. Zudem räumt das Gründerteam der HHU die einseitige Option ein, sich über ihre Tochtergesellschaft, die TTHU, an der zu gründenden bzw. an der gegründeten Gesellschaft mit einem Anteil am Stammkapital von maximal zehn (10) Prozent zu beteiligen. Das Optionsrecht der HHU wird ausschließlich durch die TTHU ausgeübt. Das Gründerteam hat spätestens vor Aufnahme von Gesprächen mit einem Drittinvestor zwecks Beteiligung an der gegründeten Gesellschaft die HHU und die TTHU über diesen Schritt schriftlich zu unterrichten, damit die TTHU das Optionsrecht, soweit noch nicht ausgeübt, vor Eintritt des Drittinvestors in die Gesellschaft noch ausüben kann. Düsseldorf, den.. Düsseldorf, den.. Düsseldorf, den.. Gründerteam Dr. Martin Goch Prof. Dr. Eva Lutz Kanzler Heinrich-Heine-Universität Geschäftsführerin Technologietransfer Heinrich Heine Universität GmbH Richtlinie Pre-Seed-Gründerfonds 6

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