Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom (VB) Öffentliche Sitzung

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1 Telefon: Telefax: Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von 9für Bildung und Sport Fachabteilung 1 Berufliche Schulen RBS-F1 Bessere schulpsychologische Versorgung an beruflichen Schulen Aktueller Sachstand und Handlungsbedarf Pädagogisches Institut RBS-PI Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Im Ausschuss für Bildung und Sport des Stadtrates vom wurde der Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom behandelt. Dieser befasste sich mit der besseren schulpsychologischen Versorgung an beruflichen Schulen. Laut Änderungsantrag des Ausschusses für Bildung und Sport vom wurde das Referat für Bildung und Sport, Fachabteilung 1 - Berufliche Schulen gebeten, dem Ausschuss für Bildung und Sport über die Ergebnisse der Bemühungen zu berichten, geeignete Fachkräfte zur Verbesserung der schulpsychologischen Versorgung an Berufsschulen zu gewinnen. Dies erfolgte mit Beschluss vom des Ausschusses für Bildung und Sport, in dem der Antrag Nr / A geschäftsordnungsgemäß behandelt wurde. 1. Darstellung des aktuellen Sachstands Ausgehend von der Beschlussvorlage vom , in der von acht beruflichen Schulen mit schulpsychologischen Fachkräften berichtet wurde, ist für das Schuljahr 2013/2014 eine Steigerung auf 28 berufliche Schulen zu verzeichnen. Diese Ausweitung, die mit einem hohen Organisationsaufwand verbunden war, wurde dadurch erreicht, dass eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe in den meisten Fällen mehrere Standorte betreut. Im Schuljahr 2013/2014 sind im Bereich der beruflichen Schulen 10 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen 1 im Einsatz. 1 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind Lehrkräfte an beruflichen Schulen mit der Qualifikation Schulpsychologie. Diese Qualifikation ist während des Studiums oder als nachträgliches Erweiterungsstudium zu erwerben.

2 Seite 2 von 9 Schulen mit schulpsychologischer Betreuung Städt. Berufsschule für Augenoptik Städt. Berufsschule für Bekleidung der Deutschen Meisterschule für Mode Designschule München Städt. Berufsschule zur Berufsvorbereitung Städt. Berufsschule für Buchbindetechnik und Fotografie Städt. Berufsschule für den Einzelhandel Mitte Städt. Berufsschule für elektrische Anlagen- und Gebäudetechnik Städt. Berufsschule für Fachkräfte in Arzt- und Tierarztpraxen und Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Städt. Berufsschule für Fahrzeug- und Luftfahrttechnik Städt. Berufsschule für Fertigungstechnik Städt. Berufsschule für Finanz- und Immobilienwirtschaft Städt. Berufsschule für Gartenbau, Floristik und Vermessungstechnik Städt. Berufsschule für Großhandels- und Automobilkaufleute Städt. Berufsschule für Industrieelektronik Städt. Berufsschule für Kraftfahrzeugtechnik Städt. Berufsschule für Metallbau und Technisches Zeichnen Städt. Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe Städt. Berufsschule für Spedition und Touristik Städt. Berufsschule für das Spenglerhandwerk, Umwelt- und Versorgungstechnik Städt. Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte Städt. Berufsschule für Zahntechnik, Chemie-, Biologie- und Drogerieberufe Städt. Friedrich-List-Wirtschaftsschule Städt. Riemerschmid-Wirtschaftsschule Städt. Berufsfachschule für Kinderpflege Städt. Berufsfachschule für Kommunikationsdesign der Deutschen Meisterschule für Mode Designschule München Technikerschule - Städtische Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatik und Elektrotechnik Städt. Robert-Bosch-Fachoberschule für Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege Städt. Anita-Augspurg-Berufsoberschule für Sozialwesen Städt. Fachakademie für Sozialpädagogik Neben der Beratung vor Ort an der jeweiligen beruflichen Schule bestehen für alle Schülerinnen und Schüler der Landeshauptstadt München aller Schularten folgende schulpsychologische Angebote: - Beratung durch den Zentralen Schulpsychologischen Dienst des Pädagogischen Instituts des Referats für Bildung und Sport - Beratung an der Staatlichen Beratungsstelle München

3 Seite 3 von 9 Zur Sicherstellung der schulpsychologischen Beratung an den städtischen beruflichen Schulen ist die Fachabteilung 1 des Referates für Bildung und Sport weiterhin bemüht, die schulpsychologische Versorgung an den beruflichen Schulen auszubauen. Seit dem Schuljahr 2012/2013 konnten drei gymnasiale Lehrkräfte mit der Qualifikation Schulpsychologie für einen Einsatz im Bereich der beruflichen Schulen gewonnen werden. Bei der Einstellung stellt die Qualifikation Schulpsychologie ein wichtiges Kriterium dar. Sofern ein Unterrichtseinsatz möglich ist, werden Bewerberinnen und Bewerber mit der Qualifikation Schulpsychologie berücksichtigt. Schließlich werden Lehrkräfte, die bereits an den städtischen beruflichen Schulen tätig sind, dabei unterstützt, das nachträgliche Erweiterungsstudium zu absolvieren. Neben dem Beratungsangebot der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen findet im Rahmen des Sozialforums auch Beratung durch Beratungslehrkräfte und durch die Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen statt. Die Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen wurde zum ausgebaut. Seitdem werden 38 berufliche Schulen betreut. 2. Handlungsbedarf bei der Versorgung durch den Zentralen Schulpsychologischen Dienst Laut Stadtratsbeschluss von ist die Aufgabe des Zentralen Schulpsychologischen Dienstes (ZSPD), die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen fachlich zu koordinieren und zu betreuen. Dafür ist am ZSPD sowohl für die städtischen Gymnasien als auch für die städtischen Realschulen jeweils eine halbe Stelle, die mit einer Schulpsychologin bzw. einem Schulpsychologen besetzt ist, eingerichtet. Analog dazu erfordert die fachliche Betreuung der zehn Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die seit dem Schuljahr 2013/2014 an beruflichen Schulen eingesetzt sind, ebenfalls eine halbe Stelle für deren Koordination und die Durchführung von Fallbesprechungsseminaren, Intervisionen, Dienstbesprechungen und für die Weitergabe von rechtlichen Informationen sowohl aus dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBKWK) als auch aus der Staatlichen Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis. Drei der Schulpsychologinnen an den beruflichen Schulen haben ein Erweiterungsstudium abgeschlossen, das nicht mit der praktischen Ausbildung eines Referendariats verknüpft ist. Somit ergibt sich hier ein größerer Unterstützungsbedarf für diesen Personenkreis, da diese Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen (auch künftige Fachkräfte mit Erweiterungsstudium) in der Arbeit vor Ort an den beruflichen Schulen durch den ZSPD fachlich angeleitet werden müssen. Dazu werden regelmäßige

4 Seite 4 von 9 Treffen im ZSPD ermöglicht. Da sich an den beruflichen Schulen der Versorgungsgrad mit Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen nur langsam verbessern wird, wird eine erhebliche Versorgungslast hier weiterhin beim ZSPD liegen. Der ZSPD ist zuständig für die schulpsychologische Versorgung von Schülerinnen und Schülern (von insgesamt Schülerinnen und Schülern) im Bereich der beruflichen Schulen. Im Jahr 2012 kamen 138 der 175 persönlich am ZSPD beratenen Klientinnen und Klienten aus beruflichen Schulen mit ganz unterschiedlichen Fragestellungen wie Legasthenie, Prüfungsängsten, Lern-, Motivations- und Konzentrationsproblemen, Mobbingerfahrung, Suizidalität, Aggressionsproblematik, Gewalterfahrung und Depression. Hier sind u.a. ausführliche Beratungsgespräche, Testungen, Therapievermittlung und Trainings angezeigt, die eine fachlich versierte Diplom-Psychologin bzw. Schulpsychologin oder einen fachlich versierten Diplom-Psychologen bzw. Schulpsychologen erfordern. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit Traumaproblematik sind ebenfalls ein Klientel im ZSPD. Drei Viertel der Beratungen und Absprachen am ZSPD im Jahre 2013 (telefonisch und online) sind dem Bereich der beruflichen Schulen zuzuordnen (insgesamt 1.379). Über die bezeichnete unmittelbare Zuständigkeit hinaus verweisen Schulleitungen an beruflichen Schulen mit schulpsychologischer Versorgung Schülerinnen und Schüler mit besonders auffälligem Verhalten oder bei Schulversäumnissen mit einer Beratungsauflage zum ZSPD. Auch die Arbeit mit Eltern und die Beratung von Lehrkräften aus beruflichen Schulen gehört zum Aufgabenbereich des ZSPD. In der KMBek vom wird die Krisenintervention an Schulen geregelt. Daher ist es notwendig, dass im ZSPD auch eine Diplom-Psychologin bzw. Schulpsychologin oder ein Diplom-Psychologe bzw. Schulpsychologe für Krisenintervention an beruflichen Schulen zur Verfügung steht gab es insgesamt 32 Kriseninterventionen an Schulen, davon etwa die Hälfte an beruflichen Schulen (14 telefonische Beratungen im Krisenmanagement und zwei Einsätze). Als Krisen werden z.b. plötzliche Todesfälle, Suizidandrohung, Gewaltandrohung, sexueller Übergriff oder andere Traumatisierungen bezeichnet. Auch in verschiedenen Arbeitskreisen muss die Schulpsychologie für berufliche Schulen vertreten sein, wie im AK Schulberatung in Bayern Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an beruflichen Schulen im StMBKWK, im AK Entwicklung eines Curriculums zur Ausbildung von Beratungslehrkräften mit Migrationsthematik, im AK Kinder- und Jugendlichendelinquenz im Stadtjugendamt sowie im AK KMBek Krisenintervention an Schulen.

5 Seite 5 von 9 3. Benötigte Ressourcen 3.1 Personalbedarf Die vorstehend genannten Arbeiten am ZSPD wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2013 von drei Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit Abordnungen von insgesamt 12 Stunden vorübergehend geleistet. In der zweiten Jahreshälfte standen keine Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zur Unterstützung des ZSPD zur Verfügung. Die dringlichsten Aufgaben wurden in der Folge durch entsprechende Mehrarbeit der Kolleginnen am ZSPD aufgefangen. Eine halbe Stelle (E13/A14) ist zur fachgerechten Erfüllung der dargestellten Aufgaben unbedingt notwendig und stellt einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der schulpsychologischen Versorgung an beruflichen Schulen dar. Die Stelle kann wahrgenommen werden von einer Diplom- Psychologin bzw. einem Diplom-Psychologen mit ausgewiesener Feldkompetenz im Bereich Schule oder von einer Schulpsychologin bzw. einem Schulpsychologen mit Lehramtsbefugnis. Zeitraum Funktionsbezeichnung VZÄ Einwertung Beamte / Tarif ab sofort Diplom-Psychologe/in oder Schulpsychologe/in mit Lehramtsbefugnis Mittelbedarf jährlich Beamte / Tarif 0,5 A 14 / E / Arbeitsplatz- und DV-Kosten Für die neu zu schaffende Stelle ist ein Arbeitsplatz einzurichten. Die arbeitsplatzbezogenen Kosten stellen sich wie folgt dar: investive Sachkosten für die Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes einmalige Kosten für die EDV-Ausstattung 800 dauerhafte konsumtive Sachkosten für den Arbeitsplatz dauerhafte konsumtive Kosten für die DV-Leistungen durch Dritte 4. Kosten und Nutzen 4.1 Kosten dauerhaft einmalig befristet Summe zahlungswirksame Kosten * bis zu ** ab 2014 davon: Personalauszahlungen bis zu in 2014

6 Seite 6 von 9 Sachauszahlungen 3.390,00 investiv in 2014 Transferauszahlungen --,-- Nachrichtlich Vollzeitäquivalente Nachrichtlich Investition 0,5 VZÄ * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages (= ). ** Die Kosten im Kalenderjahr 2014 sind abhängig vom Zeitpunkt der Stellenbesetzung. 4.2 Nutzen Es ergibt sich ein Nutzen, der nicht durch Kennzahlen bzw. Indikatoren beziffert werden kann. Auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt 2. zum Handlungsbedarf bei der Versorgung durch den Zentralen Schulpsychologischen Dienst wird verwiesen. 5. Finanzierung, Produktbezug, Verrechnungsstellen Die Finanzierung erfolgt aus zentralen Finanzmitteln. Budgeterhöhend und zahlungswirksam sind Davon ist das Produkt 5.4 Bildungsberatung, Produktleistung 2 Zentraler Psychologischer Dienst, mit betroffen sowie der sogenannte Overhead (nur hinsichtlich der konsumtiven IT Kosten) in Höhe von Im Bereich der Personalauszahlungen und arbeitsplatzbezogenen Sachkosten sind folgende Verrechnungsstellen betroffen: Personalauszahlungen Kostenstelle , PI-SchBB, Zentr. Schulpsychologischer Dienst Dienststellenschlüssel Kostenstellenbereich Bildungsberatung Kostenart Bezüge Beamte oder Kostenart Angestelltengehälter Finanzposition Bezüge Beamte (= jährlich) oder Finanzposition Vergütungen Angestellte (= ) Sachauszahlungen

7 Seite 7 von 9 dauerhafte konsumtive Arbeitsplatzkosten (= 800 jährlich) Kostenstelle , PI-SchBB, Zentr. Schulpsychologischer Dienst Kostenart Aufwendungen für Büromaterial Finanzposition Geschäftsausgaben dauerhafte konsumtive IT-Kosten (= jährlich) Kostenstelle Arbeitsplatzdienste Kostenart IT-Leistungen von IT@M Finanzposition IT-Leistungen von IT@M Investive Auszahlungen einmalige investive Arbeitsplatzerstausstattung (= ) Finanzposition Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einmalige investive IT-Kosten für Erstausstattung (= ) Finanzposition IT-Anlagen, Software 6. Ausnahme vom Finanzierungsmoratorium sowie Ausnahme nach Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 BayGO Eine Ausnahme zum Finanzierungsmoratorium ist gegeben, da die Maßnahme für eine ausreichende schulpsychologische Versorgung an allen beruflichen Schulen sobald als möglich gewährleistet sein muss. Eine Ausnahme nach Art. 69 Abs.1 Nr 1 BayGO liegt vor, da die (durch die Beschlussfassung gesicherte) Maßnahme zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist. Die Stadtkämmerei und das Personal-und Organisationsreferat haben Abdruck der Vorlage erhalten. Eingehende Stellungnahmen werden nachgereicht. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Volk und den Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Burkhardt und Frau Stadträtin Dietl, wurde ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Der Einrichtung einer halben Stelle zur besseren schulpsychologischen Versorgung der beruflichen Schulen am Zentralen Schulpsychologischen Dienst (ZSPD) wird zugestimmt. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung einer Stelle (halbtags) Koordination Schulpsychologie Berufliche Schulen sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen

8 Seite 8 von 9 Haushaltsmittel in Höhe von bis zu entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stelle bei den Ansätzen der Personalauszahlungen, Kostenstellenbereich Bildungsberatung, Unterabschnitt 2955 anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag des Referenten unter Punkt 5 dargestellt. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen bzw. Beamten durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von (50 % des Jahresmittelbetrages). 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von und die IT-Erstbeschaffungskosten in Höhe von im Nachtragshaushalt 2014 sowie die konsumtiven Sachkosten für den Arbeitsplatz in Höhe von 800 und die IT-Leistungen in Höhe von im Nachtrag 2014 sowie zum Schlussabgleich 2015 anzumelden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag des Referenten unter Punkt 5 dargestellt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium und für den Abfluss der für das Kalenderjahr 2014 benötigten Mittel während der haushaltslosen Zeit gilt eine Ausnahme nach Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 BayGO, da die schulpsychologische Versorgung aller Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt gewährleistet sein muss. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst

9 Seite 9 von 9 an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport Fachabteilung 1 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An An An z.k. Am

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