Kleine Einführung in wichtige Rechtsgrundlagen für Baukirchmeister

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1 Kleine Einführung in wichtige Rechtsgrundlagen für Baukirchmeister

2 I. Einleitung II. Das kirchliche Recht III. Zivilrecht IV. Öffentliches Recht V. Versicherungsschutz

3 II. Das kirchliche Recht 1. Kirchenordnung Art.22 Aufsicht über Grundstücke Aufsicht über Gebäude Aufsicht über Geräte und andere Vermögensgegenstände

4 2. Die Verwaltungsordnung a) Grundstücke und Grundstücksrechte 30: Erhaltung des kirchlichen Grundvermögens beachte: kommunale Bauplanung, Beratung LKA 31: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Genehmigung KSV oder LKA (Kirchen) Anforderungen an Erbbaurechtsverträge (Mustervertrag)

5 2. Die Verwaltungsordnung a) Grundstücke und Grundstücksrechte 33 Nachweis und Pflege Bestandsverzeichnis/Kirchengrundbuch Grundstücksakte effektive Nutzung Begehungen alle 4 Jahre, Bericht Presbyterium

6 2. Die Verwaltungsordnung b) Gebäude 38 Unterhaltung der Gebäude 39 Gebäudebesichtigung vor Haushaltsaufstellung, Bericht Presbyterium 40 Grundsätze für kirchliche Baumaßnahmen (vgl. Richtlinien für die Berücksichtigung ökologischer und energiesparender Maßnahmen bei Neu- und Umbauten (457); Richtlinien für Pfarrwohnungen(455) etc.)

7 2. Die Verwaltungsordnung b) Gebäude 41 Bauberatung: Kür und Pflicht 43 Genehmigungsvorbehalte: grundsätzlich: KSV Denkmal, gottesdienstliche Nutzung: LKA

8 2. Die Verwaltungsordnung b) Gebäude 44 Durchführung von Baumaßnahmen Architektenverträge Beachte: Genehmigung LKA Mustervertrag

9 2. Die Verwaltungsordnung b) Gebäude 44 Durchführung von Baumaßnahmen Vergabeordnung bis 5000 formlose Preisermittlung (aktenkundig) bis drei vergleichbare Angebote bis beschränkte Ausschreibung (3 Unternehmen) bis beschränkte Ausschreibung (5 Unternehmen) darüber: öffentliche Ausschreibung

10 2. Die Verwaltungsordnung b) Gebäude 46 Widmung / Entwidmung Beschluss der Kirchenleitung über Verkauf und Entwidmung von gottesdienstlich genutzten Gebäuden vom

11 zulässig Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Jüdische Gemeinden Kulturelle/soziale Nutzung Private mit neutraler Nutzung Private Nutzer mit starker Außenwirkung Nichtchristliche Religionsgemeinschaften unzulässig Sekten/weltanschaulich extreme Gruppierungen

12 2. Die Verwaltungsordnung b) Gebäude 47 Ausstattung gottesdienstlicher Gebäude Genehmigungsvorbehalt LKA für Orgeln und Glocken

13 III. Zivilrecht 1. Haftpflicht, Verkehrssicherungspflichten A) 823 ff. BGB Schaden durch aktives Tun durch Unterlassen (Verkehrssicherungspflichtverletzung) bei einem Dritten durch eigenes Verhalten, Verhalten eines Dritten (öff.rechtl. Körperschaft für Amtsträger), aufgrund des Zustands einer Sache (Bauwerk) Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit) Rechtsfolge: Schadensersatz, evtl. Schmerzensgeld

14 III. Zivilrecht 1. Haftpflicht, Verkehrssicherungspflichten Verkehrssicherungspflichten Pflicht besteht durch Eröffnung oder Unterhaltung einer besonderen Gefahrenquelle oder Eröffnung eines öffentlichen Verkehrs Pflicht beinhaltet Schutz- und Obhutsmaßnahmen

15 III. Zivilrecht 1. Haftpflicht, Verkehrssicherungspflichten Verkehrssicherungspflichten können wahrgenommen werden durch Organisation, durch Kontrolle bei Übertragung auf einen Dritten relevant: Gestaltung der Außenanlagen (Platten), Pflege von Bäumen, Winterdienst, Brüstungen...

16 III. Zivilrecht 2. Urheberrechte relevant bei Umbau unerheblich bei Abriss

17 1. Voraussetzungen für Urheberschutz Besteht bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers Gegenstand: Werke der bildenden Kunst einschließlich Werke der Baukunst Baukunst: eigenpersönliche, geistige Schöpfung, durch formgebende Tätigkeit hervorgebracht mit erkennbarer individueller gestalterischer Qualität

18 2. Änderungen geschützter Werke grds. Änderungsverbot Ausnahme: Änderungen, zu denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen konnte Abwägung von Urheber- und Eigentümerinteressen sinnvoll: Beauftragung des Urhebers mit der Neuplanung Einwilligung zum Entwurf Sachverständigengutachten

19 IV. Öffentliches Recht 1. Umweltrecht Bundesimmissionsschutzgesetz (Schornsteinanlagen...) 2. Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung (Wartung Aufzüge).. 3. Sonstige Schutzgesetze Versammlungsstättenverordnung (Rettungswege) Brandschutzvorschriften, Technische Prüfverordnung (Wartungspflichten)

20 IV. Öffentliches Recht 4. Öffentliches Baurecht Beispiel: Umnutzung von kirchlichen Grundstücken oder Gebäuden

21 IV. Öffentliches Recht 4. Öffentliches Baurecht Meist planungsrechtliche Einschränkung der Nutzung auf kirchliche Zwecke Änderungsvoraussetzungen sind unterschiedlich: Außenbereich : Bauen grds. unzulässig, aber Ausnahmen Unbeplanter Innenbereich: Einfügen in die umgebende Bebauung nach Art und Maß der Nutzung Beplanter Innenbereich: Zulässigkeit richtet sich nach Bebauungsplan

22 IV. Öffentliches Recht 4. Öffentliches Baurecht Wie kann ich Planungsrecht ändern? Formaler Weg: Antrag an das Planungsamt auf Planänderung Risiken: Zeitfaktor (Dauer des Verfahrens 1,5-2 Jahre) Beteiligung vieler Interessengruppen Politische Unsicherheiten

23 IV. Öffentliches Recht 4. Öffentliches Baurecht Wie gehe ich dabei geschickt vor? Planungshoheit liegt bei der Kommune: kein Anspruch auf Änderung! Politische Vorklärung ist wichtig Kontakte frühzeitig nutzen Auf Notlage der Kirchengemeinde hinweisen (Öffentlichkeitsarbeit) Gemeinsam mit der Kommune an Zukunftskonzepten arbeiten

24 IV. Öffentliches Recht 4. Öffentliches Baurecht Alternative: Abgabe des Verfahrens an einen Vorhaben- und Erschließungsträger Dieser arbeitet der Verwaltung zu und erstellt die Planungsunterlagen Weg durch die politischen Gremien bleibt Verfahren wird beschleunigt

25 IV. Öffentliches Recht 4. Öffentliches Baurecht Abwägung bei Verkauf des Grundstücks, welches Verfahren günstiger erscheint früher Verkauf, geringerer Grundstückspreis, dafür kein Planungsrisiko später Verkauf als Bauland, höherer Grundstückswert, aber zeitliches und politisches Planungsrisiko Personelle Ressourcen beachten

26 V. Versicherungsschutz 1. Haftpflichtversicherung (kein Eigenschaden versichert) einschl. Gewässerschadenhaftpflicht, Umweltschadenhaftpflicht Bauherrenhaftpflicht 2. Unfallversicherungen, gesetzlich und privat 3. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

27 V. Versicherungsschutz 4. Gebäude- /Inventarversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl 5. Bauleistungsversicherung (Rahmenvertrag)

28

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