Symposium KESt-neu. Sonderfragen der Direktveranlagung Besteuerung von Derivaten. Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Dr.

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1 Symposium KESt-neu Sonderfragen der Direktveranlagung Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Dr. Yvonne Schuchter Wien - Rechtsgrundlagen Grundtatbestand für Zinseinkünfte (vor und nach dem BBG 2011): Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise Darlehen, [ ] Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes [ ] 93 Abs 2 Z 3 ivm 97 Abs 1 EStG idf vor : Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten sowie Zinserträge aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten, denen ein Bankgeschäft zugrunde liegt 1 Abs 1 Z 1 lit a EndbesteuerungsG: Nahezu idente Formulierung anleihe

2 - Rechtsgrundlagen 27a Abs 2 EStG idf : Ausnahme vom Sondersteuersatz für Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zu Grunde liegt KESt-Anknüpfung: Sondersteuersatz nach 27a Abs 1 EStG 93 Abs 2 Z 1 EStG idf (regelt die notwendige Inlandseigenschaft der Kapitaleinkünfte) stellt auf Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten ab EB: Es sollen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage keine Änderungen eintreten anleihe Offene Fragestellungen Abgrenzung: Bankeinlage Bankanleihe (relevant in Bezug auf das Erfordernis des Public Placement) Treuhand- und Widmungseinlagen: Bedeutung des Wegfalls der eigenen KESt-Regelung: Als Geldeinlagen bei Kreditinstituten gelten auch von Kreditinstituten treuhändig oder zur Verwaltung aufgenommene Gelder, für deren Verlust sie das wirtschaftliche Risiko tragen. Einlagen bei Nichtbanken: KESt/Endbesteuerung? anleihe

3 Kuponzinsen (GS der Besteuerung weitgehend wie bisher; KESt/Endbesteuerung bei Public Placement) Veräußerungsgewinne (KESt/Endbesteuerung neu) Stückzinsen: Stückzinsen sind Teil der Anschaffungskosten oder des Veräußerungserlöses eines Forderungswertpapiers, Abschaffung der KESt-Gutschrift : Unterscheidung zwischen Veräußerungs- und Abschichtungsgewinnen Voraussetzung des Public Placement: Gilt für laufende Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne anleihe Dividenden (GS der Besteuerung weitgehend wie bisher) Veräußerungsgewinne (KESt/Endbesteuerung neu) Unterscheidung: Einlagenrückzahlungen nach 4 Abs 12 EStG Dividenden Einlagenrückzahlungen nach 4 Abs 12 EStG: Wirkt gs als (steuerneutrale) Beteiligungsabstockung und hat daher Auswirkungen auf Anschaffungskosten Kapitalmaßnahmen: VO-Ermächtigung Keine Realisierung und keine KESt-Pflicht, weil keine ausreichende Involvierung der depotführenden Stelle gegeben ist anleihe

4 anleihe Anrechnung ausländischer Steuern auf ausländische Dividenden und Verlustverrechnung Auslands-KESt-VO 2003 (BGBl II 393/2003): Notwendigkeit der Anpassung an das Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die inländische KESt durch die auszahlende Stelle Anrechnung in Verlustsituationen Beispiel: Dividenden aus deutschen 100 (deutsche KESt 25), Verluste aus deutschen 120 Lösung: Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen 20, keine Anrechnung ausländischer Quellensteuern Einkünfte aus isd 27 Abs 4 EStG idf : Differenzausgleich ( 30 EStG af), Stillhalterprämie ( 30 vs 29 Z 3 EStG af), Einkünfte aus Veräußerung oder aus der sonstigen Abwicklung ( 30 EStG af) bei Termingeschäften (zb Optionen, Futures und Swaps) KESt-Anknüpfung nach dem : gs Depotführung, daher KESt-Pflicht idr nur bei verbrieften Derivate als Sicherungsgeschäfte: zb Zinsswap izm Forderungswertpapier oder Kredit anleihe

5 Abgrenzungsfragen: Derivate isd 27 Abs 4 EStG idf vs Wirtschaftsgüter isd 30 EStG Optionen und Termingeschäfte: Physische Erfüllung vs Glattstellung / Verfall / Abwicklung ex post vs ex ante Betrachtung? anleihe Verkauf physisches Gold allenfalls Spekulationsgewinn progressiver Steuersatz Verkauf Option auf physisches Gold Vermögenszuwachs KESt 25% anleihe isd 27a Abs 3 Z 3 EStG idf BBG 2011: Unterschiedsbetrag zwischen dem Differenzausgleich und den Anschaffungskosten des Derivats Unterschiedsbetrag zwischen der Stillhalterprämie und dem geleisteten Differenzausgleich Unterschiedsbetrag zwischen den margin payments und dem geleisteten Differenzausgleich Stillhalterprämie? Glattstellungsprämie Unterschiedsbetrag isd 27a Abs 3 Z 2 EStG nf bei Veräußerung oder sonstiger Abwicklung

6 anleihe - Übergangsregelung Derivate vor (Altbestand): Spekulationseinkünfte isd 30 EStG im Falle von Termingeschäften unabhängig von der Laufzeit, ansonsten Erfassung als Spekulationseinkünfte bei Realisation innerhalb von einem Jahr, Verrechnung der Verluste innerhalb der Einkünfte isd 30 EStG Derivate nach (Neubestand): KESt 25% und Endbesteuerung, anderenfalls Veranlagung zum Normalsteuersatz, eingeschränkte Verlustverrechnung ( 27 Abs 8 EStG nf) Übergangsregelung: 124b Z 184 EStG: 30 idf vor dem BBG 2011 ist bis zum anzuwenden, auf WG und Derivate isd 27 Abs 3 und 4 EStG, die vor dem 1. Oktober 2011 entgeltlich erworben wurden, bis zum anleihe Ziel des Gesetzgebers: Produktneutrale Besteuerung Substanz vs Früchte Direktveranlagung Einheitliche Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25% ( 27a Abs 1 EStG) Indirekte Veranlagung über Investmentfonds Thesaurierende Fonds: Nur 60% der im Fonds realisierten Vermögenszuwächse sind als ausschüttungsgleiche Erträge steuerpflichtig (für Fondsgeschäftsjahre, die in 2014 beginnen) Keine produktneutrale Besteuerung Steuerstundungseffekt betreffend die realisierten Wertsteigerungen

7 anleihe Derivatebegriff 27 Abs 4 EStG: Zu den Einkünften aus gehören 1. der Differenzausgleich, 2. die Stillhalterprämie, 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen n (beispielsweise Indexzertifikaten). Gesetzesmaterialien: Der Ausdruck Derivate umfasst sämtliche Termingeschäfte (als Optionen, Futures, Forwards, Swaps usw), sowie andere derivative und zwar unabhängig davon, ob deren Underlying Finanzvermögen, Rohstoffe oder zb sonstige Wirtschaftsgüter darstellt. Damit werden sämtliche Arten von Zertifikaten (Index, Alpha, Hebel, Sport) als sonstige derivative erfasst. Kernfrage: Sind strukturierte einheitlich als sonstige derivative einzustufen? anleihe Derivatebegriff Ausweitung des Derivatebegriffs durch das? Keine abschließende Definition des Begriffs Derivate bzw sonstige derivative Demonstrative Aufzählung Überlagert der Derivatebegriff den Begriff des Forderungswertpapiers? 27 Abs 4 EStG als Auffangtatbestand? Die Grundtatbestände des 27 EStG stehen gleichberechtigt nebeneinander Eindeutige Abgrenzung zwischen den Grundtatbeständen 27 Abs 3 EStG verlangt Einkünfte aus der Überlassung von Kapital isd 27 Abs 2 EStG 27 Abs 2 Z 2 EStG fasst die Tatbestände des 27 Abs 1 Z 3 und 4 EStG idf vor zusammen, damit sind auch Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabewert und im Wertpapier festgelegten Einlösungswert von 27 Abs 2 Z 2 EStG umfasst Konsequenzen: Abgrenzung zwischen und n 7

8 anleihe Abgrenzung - Derivate (VwGH , 99/15/0159) Zivilrecht: Schuldverschreibungen Verbriefung eines Forderungsrechtes Zeitraumbezogene Überlassung von Kapital gegen Entgelt, Ausmaß der Kapitalgarantie ist unerheblich Zusage einer Mindestrendite ist Voraussetzung (vgl stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen) Teilnahme an Verlusten ist unschädlich (vgl stille Ges) Wirtschaftliche Betrachtungsweise (vgl Grünberger, Termin-, Options- und Swapgeschäfte, 76 ff) Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art (auch Unterschiedsbeträge) ( 27 Abs 2 Z 2 EStG) Entgelt für die zeitraumbezogene Überlassung von Kapital Halten bis zur Endfälligkeit Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen ( 27 Abs 3 EStG) Vorzeitige Veräußerung / Stückzinsen Wertentwicklungen unterhalb des Emissionswertes anleihe Abgrenzung - Derivate Derivate Wertentwicklung ist von einem Basiswert abhängig Kein Kapitaleinsatz bzw Verhältnis zwischen anfänglichem Kapitaleinsatz und Wert des Basiswertes ist gering Begleichung zu einem späteren Zeitpunkt (vgl IAS 39.9) Wettcharakter (zb Alphazertifikate, Sportzertifikate), bei denen der derivative Charakter überwiegt Geringer anfänglicher Kapitaleinsatz im Verhältnis zum Wert des Basiswertes Turbo(Hebel)zertifikate, Alphazertifikate, Sportzertifikate Indexzertifikate isd 124b Z 85 EStG Einkünfte aus ( 27 Abs 4 EStG)

9 anleihe Trennungstheorie vs Einheitliche Betrachtung Forderungswertpapier vs Derivat Überwiegenheitsprinzip Argument: Vereinfachung durch das Trennung des strukturierten Finanzinstruments in seine (Ertrags)Komponenten Aufteilung der aus dem Finanzinstrument erzielten Einkünfte in die einzelnen Untereinkunftsarten Korrekte und konsequente Zuordnung zu den einzelnen Grundtatbeständen des 27 EStG: Einkünfte aus der Überlassung von Kapital ( 27 Abs 2 EStG) Zinseinkünfte inkl Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabewert und dem im Wertpapier festgelegten Einlösungswert bei Halten bis zum Einlösungszeitpunkt Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen ( 27 Abs 3 EStG) Bei vorzeitigem Verkauf des Finanzinstruments, wenn das Finanzinstrument Einkünfte aus der Überlassung von Kapital erzielt (inkl Stückzinsen; Wertentwicklungen unterhalb des Emissionswertes) Einkünfte aus ( 27 Abs 4 EStG) Einkünfte isd 27a Abs 3 Z 3 EStG Fremdwährungsanleihen 2 Wirtschaftsgüter: Anleihe + Fremdwährungskomponente Sonstiges derivatives Finanzinstrument? Siehe Vortrag von Herrn Mag. Schlager Alternative Betrachtung Realisierung der FX-Schwankungen erst im Zeitpunkt der Konvertierung in EUR anleihe

10 anleihe Optionsanleihen / Wandelschuldverschreibungen 2 Wirtschaftsgüter: Anleihe + Optionsrecht (Optionsschein) Laufende Besteuerung Laufende Kuponzinsen: 27 Abs 2 Z 2 EStG Option verfällt Unterschiedsbetrag zwischen fiktivem steuerlichen Ausgabewert und Tilgungswert: 27 Abs 2 Z 2 EStG Optionsprämie: Negative Einkünfte aus ( 27 Abs 4 EStG) Ermittlung des fiktiven Ausgabewertes (EStR 2000 Rz 6183) Option wird ausgeübt Physische Lieferung des Basiswertes keine Realisierung Realisierung der stillen Reserven erst bei Veräußerung des Basiswertes Optionsprämie erhöht AK der Optionsanleihen / Wandelschuldverschreibungen Vorzeitige Veräußerung / Glattstellung Unterschiedsbetrag zwischen fiktivem steuerlichen Ausgabewert und Tilgungswert: 27 Abs 3 EStG Stückzinsen erhöhen die AK und den VE: 27a Abs 3 Z 2 lit a EStG Vereinfachung durch das? anleihe

11 anleihe anleihen 2 Wirtschaftsgüter: Anleihe + geschriebene Put Option Laufende Besteuerung Laufende Kuponzinsen, die an die Emissionsrendite für Anleihen im weiteren Sinn angepasst werden: 27 Abs 2 Z 2 EStG Überhöhte Zinszahlung (oberhalb der Emissionsrendite für Anleihen): Einkünfte aus ( 27 Abs 4 EStG) Option verfällt Siehe laufende Besteuerung Option wird ausgeübt Verlust aus der Tilgung der Anleihe negative Wertsteigerungen isd 27 Abs 3 EStG Verlustausgleichsoption beschränkt auf die Veranlagungsperiode anleihen Vorzeitige Veräußerung / Glattstellung Glattstellungsprämie: Negative Einkünfte aus ( 27 Abs 4 EStG) Stückzinsen (auf Basis der Emissionsrendite) erhöhen die AK und den VE: 27a Abs 3 Z 2 lit a EStG Einkünfte gem 27 Abs 3 EStG Vereinfachung durch das? anleihe

12 anleihe Gelinkte Schuldverschreibungen Einheitliches Veranlagungsinstrument (VwGH , 99/15/0159) Forderungswertpapier (VwGH , 99/15/0159) Realisierter Unterschiedsbetrag Halten bis zur Endfälligkeit: Einkünfte aus der Überlassung von Kapital isd 27 Abs 2 Z 2 EStG Vorzeitige Veräußerung: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen isd 27 Abs 3 EStG Wertentwicklungen unterhalb des Emissionswertes: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen isd 27 Abs 3 EStG Sonstiges derivatives Finanzinstrument ( 27 Abs 4 EStG) Derivativer Charakter überwiegt: im Verhältnis zum Basiswert geringer anfänglicher Kapitaleinsatz, zb Turbo(Hebel)zertifikate (EStR 2000 Rz 6197b) Wettcharakter überwiegt: Alphazertifikate, Sportzertifikate Indexzertifikat gem 124b Z 85 EStG Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! 12

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