GEMEINDE KISDORF - Der Bürgermeister Kattendorf, den I/sc Seite 10

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1 GEMEINDE KISDORF - Der Bürgermeister Kattendorf, den I/sc Seite 10 Nr. 2 - GEMEINDEVERTRETUNG KISDORF am Beginn: Uhr; Ende: Uhr, Kisdorf, Margarethenhoff Mitgliederzahl: 17 Anwesend stimmberechtigt: Bürgermeister Wisch, Reimer GV Beug, Christian GV Biemann, Axel GV Clasen, Andrè GV Fleckner, Andreas GV Hamann, Carsten GV Heberle, Helmut GV Hübner, Julia GV Kreuzaler, Birga GV Maßmann, Dieter GV Meyer, Hermann GV Offen, Niels GV Vogel, Gretel GV Wendland, Herbert GV Wulf, Bernhard Nicht stimmberechtigt: Herr Löchelt, Amt Kisdorf zugleich als Protokollführer Nicht anwesend: GV Hamer, Michael GV Dr. Seeger, Jörg Die Mitglieder der Gemeindevertretung Kisdorf wurden durch schriftliche Einladung vom auf Donnerstag, den , unter Zustellung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.

2 Seite 11 Die Tagesordnung wird wie folgt geändert: Auf Antrag von Bürgermeister Wisch wird die Öffentlichkeit bei der Beratung und Beschlussfassung über TOP 15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Verbrauchermarkt Henstedter Straße, hier: 1. Änderung des Durchführungsbeschlusses ausgeschlossen. Tagesordnung: 01. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 02. Beschluss über einen Einwand zur Niederschrift Nr. 1 vom Ausfertigung der Niederschrift Nr. 1 vom Mitteilungen des Bürgermeisters 05. Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung 06. Einwohnerfragestunde 1. Teil 07. Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom Nachtragshaushalt Vorzeitige Tilgung/Ablösung von Krediten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Krambekskoppel hier: Abschließende Abwägung und Satzungsbeschluss 11. Bebauungsplan Nr. 30 Henstedter Straße/Burgkamp hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss 13. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Erweiterung Pflegezentrum Betreutes Wohnen hier: Aufstellungsbeschluss 14. Einwohnerfragestunde 2. Teil 15. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Verbrauchermarkt Henstedter Straße - nichtöffentlich hier: 1. Änderung des Durchführungsbeschlusses Sitzungsniederschrift Öffentlicher Teil: TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Wisch eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. TOP 2: Beschluss über einen Einwand zur Niederschrift Nr. 1 vom Mit Mail vom hat GV Dr. Seeger Einspruch gegen die Sitzungsniederschrift Nr. 1 der Gemeindevertretung vom eingelegt. Den Inhalt des Einspruches entnehmen Sie bitte der beigefügten Kopie. Gemäß 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung entscheidet die Gemeindevertretung über die eingelegten Einsprüche. Hinweis des Protokollführers: 1. Einspruch zu TOP 10 (Angabe der Parteizugehörigkeit von Gemeindevertretern im Abstimmungsergebnis)

3 Seite 12 Gemäß 32 Abs. 1 Buchstabe k GeschO muss die Niederschrift das Ergebnis der Abstimmungen (Stimmverhältnis) unter Angabe der Fraktion enthalten. Gemäß 32a Gemeindeordnung können sich Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter durch Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu einer Fraktion zusammen schließen. Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt zwei. Weder für die Zugehörigkeitserklärung zu einer Fraktion noch für die Angabe des Stimmverhältnisses ist die Parteizugehörigkeit eines Gemeindevertreters von rechtlicher Bedeutung. Die Angabe in der Niederschrift ist somit richtig. 2. Einspruch zu TOP 19 (Einwendungen mit weiteren Personalvorschlägen) Gemäß 32 der Geschäftsordnung ist u. a. der Wortlaut der Anträge und Beschlüsse in die Niederschrift zu übernehmen. Anträge, über die nicht abgestimmt wird, da sie zurückgezogen worden sind, sind nicht Bestandteil der Niederschrift. Nach Auffassung des Protokollführers ist der Einspruch von GV Dr. Seeger zurück zu weisen. Die von GV Dr. Seeger eingelegten Einsprüche werden zurückgewiesen. Die Niederschrift bleibt unverändert. Beschlussfassung: 14 Stimmen dafür (CDU-Fraktion, 5 Stimmen WKB-Fraktion, SPD-Fraktion) 1 Stimme dagegen (WKB-Fraktion) TOP 3: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 1 vom Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 1 vom wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach 41 Abs. 1 GO ausgefertigt. TOP 4: Mitteilungen des Bürgermeisters Ortsschild an der Segeberger Straße ist um ca. 40 m versetzt worden; Antrag auf Aufstellung von Barken wird an das zuständige Landesamt gestellt Sanierung der Oberflächenwasserkanäle in der Straße Lehmkuhlen ; Angebot des WZV an die Gemeinde zur Wiederherstellung der Oberflächen wird erwartet Absackung in der Straße Vojensring wird beseitigt; Verursacher Telekom Reparaturarbeiten an verschiedenen Gemeindestraßen durch den Bauhof Gespräche mit Fa. inixmedia über Neuauflage der Kisdorf-Broschüre; redaktionelle Mitarbeit gewünscht TOP 5: Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung Keine Fragen TOP 6: Einwohnerfragestunde 1. Teil Herr Denker: Kabelarbeiten an der Kaltenkirchener Straße; Arbeiten sind durch Fa. Kabel Deutschland beauftragt TOP 7: Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom Nach 39 GKWG in Verbindung mit 66 GKWO hat der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am die gegen die Wahl erhobenen Einsprüche, 2. die Wählbarkeit der Vertreterinnen / Vertreter 3. die Vorbereitung und Durchführung der Wahl hinsichtlich vorkommender Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis beeinflussen könnten, und 4. die Feststellung des Wahlergebnisses vorgeprüft.

4 Seite 13 Der Wahlprüfungsausschuss hat festgestellt, dass Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben wurden, alle Vertreterinnen/Vertreter wählbar waren, keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind und die Feststellung des Wahlergebnisses richtig ist. Er empfiehlt der Gemeindevertretung, die Gültigkeit der Wahl zu beschließen. Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag des Wahlprüfungsausschusses die Gültigkeit der Gemeindewahl vom TOP 8: Nachtragshaushalt 2013 Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der Jahresrechnung hat den Nachtragshaushaltsplan beraten und schlägt der Gemeindevertretung vor, die Nachtragshaushaltssatzung 2013 zu beschließen (1. AFinPJR vom , TOP 10). Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden neu ,00, die des Vermögenshaushaltes neu auf ,00 festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird neu auf ,00 festgesetzt. TOP 9: Vorzeitige Tilgung/Ablösung von Krediten Die Gemeinde Kisdorf hat derzeit Verpflichtungen aus Darlehen bei der Raiffeisenbank Bad Bramstedt und der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Bei dem Darlehen der Raiffeisenbank Bad Bramstedt läuft am die Zinsbindungsfrist aus. Zu diesem Zeitpunkt besteht eine Restschuld in Höhe von ,61. Der ursprüngliche Darlehensbetrag betrug ,00 zu 4,23% Zinsen. Bei dem Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein endet die Laufzeit am Das Darlehen wäre dann vollständig getilgt. Die Restschuld des Darlehens beträgt zum ,00 und zum ,00. Der ursprüngliche Darlehensbetrag betrug ,00 zu 3% Zinsen. Nach den Richtlinien der Investitionsbank kann das Darlehen während der gesamten Laufzeit nur einmalig, jedoch spätestens bis zum eines Jahres vorzeitig getilgt werden. Bei einer solchen vorzeitigen Tilgung des Darlehens wird kein zusätzliches Entgelt (Vorfälligkeitsentschädigung) durch die Investitionsbank erhoben. Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der Jahresrechnung hat sich mit der Angelegenheit befasst und schlägt der Gemeindevertretung vor, das Darlehen der Investitionsbank zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzeitig zu tilgen und das Darlehen der Raiffeisenbank Bad Bramstedt zum mit Rücklagemitteln abzulösen (1. AFinPJR vom , TOP 9). Die Gemeindevertretung beschließt, das Darlehen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzeitig zu tilgen und die Restschuld aus dem Darlehen bei der Raiffeisenbank Bad Bramstedt in Höhe von ,61 zum durch Rücklagemittel abzulösen. TOP 10: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Krambekskoppel hier: Abschließende Abwägung und Satzungsbeschluss Die von der Gemeindevertretung beschlossene öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der dazu gehörenden Begründung (23. GV vom , TOP 6) erfolgte in der Zeit vom bis zum , die Behörden wurden parallel hierzu mit Schreiben vom über die Auslegung informiert und an der Planung beteiligt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der parallelen Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise müssen durch die Gemeindevertretung geprüft und abgewogen werden. Das Abwägungsergebnis ist jeweils mitzuteilen.

5 Seite 14 Der Bau- und Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am mit allen vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweisen befasst, diese geprüft und die Abwägung für die Gemeindevertretung vorbereitet. Die Abwägungsergebnisse sind in der Anlage zusammengestellt. Änderungen der Planunterlagen ergeben sich daraus nicht, so dass der Bau- und Planungsausschuss der Gemeindevertretung zugleich empfohlen hat, die 1. (beschleunigte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Krambekskoppel als Satzung zu beschließen (1. BauPlanA vom , TOP 5). Andere Änderungserfordernisse haben sich ebenfalls nicht ergeben, so dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 insgesamt die sogenannte Satzungsreife erlangt hat. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung (beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach 13a Baugesetzbuch - BauGB) genehmigungsfrei. Weiterhin genügt diese Bebauungsplanänderung dem Entwicklungsgebot des 8 Abs. 2 BauGB. 1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der parallelen Behördenbeteiligung zur 1. (beschleu-nigten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Krambekskoppel vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis geprüft. Das Ergebnis wird den Einsendern schriftlich mitgeteilt. 2. Aufgrund des 10 BauGB sowie nach 84 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende 1. (beschleunigte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Krambekskoppel, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. 4. Der Beschluss der 1. (beschleunigten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 Krambekskoppel durch die Gemeindevertretung ist nach 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekannt-machung ist anzugeben, wo die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 17 davon anwesend: 15. Bemerkung: Aufgrund des 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. TOP 11: Bebauungsplan Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses Auf Empfehlung des Ausschusses für Planung, Bau und Liegenschaften (45. APlanBauLie vom , TOP 10) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp gefasst (22. GV vom , TOP 7). Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am in der Umschau. Anlass bzw. Auslöser dieser Planung war eine Bauvoranfrage für den Bereich Henstedter Straße 10 bis Burgkamp 8, die den Neubau von zwei Reihenhauskomplexen á jeweils vier Wohneinheiten zum Gegenstand hatte. Am ging nunmehr auch für den nördlich angrenzenden Bereich eine Bauvoranfrage ein, die dort eine Veränderung der Geschossigkeit zum Gegenstand hat und somit die gemeindlichen Planungsziele für diesen Bereich berührt. Auch wenn dieses Vorhaben sich diesbezüglich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und somit nach 34 des Baugesetzbuches unzulässig sein dürfte, hat sich der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am vor dem Hintergrund dieser Bauvoranfrage mit dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp befasst, um ggf. auch für den nördlich angrenzenden und gleichartig genutzten Bereich die bauliche Zulässigkeit im Sinne einer geordneten Dorfentwicklung zu definieren und zu regeln. Im Ergebnis seiner Beratung hat der Bau- und Planungsausschuss beschlossen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp um die fünf Grundstücke Henstedter Straße 4 bis 8a erweitert und auch dieser Bereich mit einer Veränderungssperre versehen werden soll

6 Seite 15 (1. BauPlanA vom , TOP 8). Die Planungsziele und die Aussagen zum Aufstellungsverfahren bleiben dabei gegenüber dem Aufstellungsbeschluss unverändert. Der Bau- und Planungsausschuss hat damit der Gemeindevertretung empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp zu ändern. Unter Einrechnung der Erweiterungsfläche und unter Berücksichtigung des abgeschlossenen Planungsvertrages werden an Planungskosten voraussichtlich nunmehr ca ,00 erwartet. Haushaltsmittel stehen hierfür bislang nicht zur Verfügung, so dass bei der Haushaltsstelle je nach Fortschritt aller laufenden Planungen überplanmäßige Ausgaben anfallen können. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp (22. GV vom , TOP 7) wird geändert. Ziffer 1 erhält folgende Fassung: Für die in der Anlage dargestellten Flächen im Bereich Henstedter Straße 4 bis Burgkamp 16 wird der Bebauungsplan Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp im beschleunigten Verfahren nach 13a Bau-gesetzbuch aufgestellt. Ziele der Planung sind schwerpunktmäßig: die Gewährleistung einer aufge-lockerten Bebauung durch Einzel- und/oder Doppelhäuser, die Begrenzung der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten zur Vermeidung von Mehrfamilienobjekten, die Festsetzung der Eingeschossigkeit und die Gewährleistung einer Mindestgrundstücksgröße von 600 m 2 bei Einzelhäusern und 400 m 2 bei Doppelhaushälften. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 17 davon anwesend: 15. Beschlussfassung: 13 Stimmen dafür (CDU-Fraktion, WKB-Fraktion) 2 Stimmen Enthaltung (SPD-Fraktion) Bemerkung: Aufgrund des 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. TOP 12: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss Mit Schreiben vom haben die Betreiber des Pflegezentrums an der Segeberger Straße 2 die Gemeinde Kisdorf mit der Bitte um eine entsprechende Planung über ihre Idee bzw. Absicht informiert, eine bauliche Erweiterung des jetzigen Pflegeangebotes in Richtung Osten um eine neue Wohnanlage für betreutes Wohnen vorzunehmen. Hierzu haben seitdem diverse Abstimmungsgespräche zwischen den Betreibern des Pflegezentrums und der Gemeinde stattgefunden. Auf der Basis der positiven Grundsatzbeschlüsse durch den Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften (41. PlanBauLieA vom , TOP 7 und 46. PlanBauLieA vom , TOP 11) wurden im Zeitraum vom bis zum bereits die wesentlichen landesplane-rischen Anforderungen mit der Landesplanungsbehörde und der Kreisverwaltung Segeberg besprochen, um eine entsprechende Bauleitplanung in Übereinstimmung mit den zwingenden Zielen der Landes-planung (hier Beachtung des regionalen Grünzuges und der baulichen Entwicklungsachse) zu gewährleisten. Die landesplanerischen Anforderungen sind dabei im Planungsverfahren zu beachten, umzusetzen und in der Begründung zu dokumentieren. Der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften hat sich in seiner Sitzung am mit den Ergebnissen der bisherigen Abstimmungsgespräche und dem aktualisierten Konzept des Pflegezentrums befasst und im Ergebnis seiner Beratungen der Gemeindevertretung die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Betriebsgrundstück empfohlen. Zielsetzung ist die Darstellung einer geeigneten Baufläche für die Erweiterung des bestehenden Pflegezentrums um eine Wohnanlage zum Betreuten Wohnen. Mit der Planung soll der Kreis Segeberg beauftragt werden, wobei die anfallenden Planungskosten durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von den Betreibern des Pflegezentrums zu erstatten sind (51. PlanBauLieA vom , TOP 3).

7 Seite 16 Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach aktualisierter grober Schätzung und der angekündigten Honoraranpassungen voraussichtlich rund 6.000,00 kosten. Im Haushalt 2013 wurden entsprechend der zu erwartenden Fälligkeiten für diese Planung bereits Mittel in einer Höhe von 2.000,00 eingeplant. Alle weiteren Mittel sind entsprechend der Fälligkeiten im Wege eines eventuellen Nachtragshaushalts oder im Haushalt 2014 bereit zu stellen. 1. Für die in der Anlage grob schraffiert dargestellte Fläche südlich der Segeberger Straße und östlich der Straße An de Loh wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Ziel der Planung die Darstellung einer geeigneten Baufläche für den Bestand und die Erweiterung des bestehenden Pflegezentrums um eine Wohnanlage zum Betreuten Wohnen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Für die Planung ist mit den Betreibern des Pflegezentrums ein städtebaulicher Vertrag nach 11 Baugesetzbuch (BauGB) über die Erstattung der Planungskosten zu schließen. 4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren wird nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages der Kreis Segeberg, Fachdienst Räumliche Planung und Entwicklung, beauftragt. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 17 davon anwesend: 15. Bemerkung: Aufgrund des 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. TOP 13: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Erweiterung Pflegezentrum Betreutes Wohnen hier: Aufstellungsbeschluss Mit Schreiben vom haben die Betreiber des Pflegezentrums an der Segeberger Straße 2 die Gemeinde Kisdorf mit der Bitte um eine entsprechende Planung über ihre Idee bzw. Absicht informiert, eine bauliche Erweiterung des jetzigen Pflegeangebotes in Richtung Osten um eine neue Wohnanlage für betreutes Wohnen vorzunehmen. Hierzu haben seitdem diverse Abstimmungsgespräche zwischen den Betreibern des Pflegezentrums und der Gemeinde stattgefunden. Auf der Basis der positiven Grundsatzbeschlüsse durch den Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften (41. PlanBauLieA vom , TOP 7 und 46. PlanBauLieA vom , TOP 11) wurden im Zeitraum vom bis zum bereits die wesentlichen landesplanerischen Anforderungen mit der Landesplanungsbehörde und der Kreisverwaltung Segeberg besprochen, um eine entsprechende Bauleitplanung in Übereinstimmung mit den zwingenden Zielen der Landesplanung (hier Beachtung des regionalen Grünzuges und der baulichen Entwicklungsachse) zu gewährleisten. Die landesplanerischen Anforderungen sind dabei im Planungsverfahren zu beachten, umzusetzen und in der Begründung zu dokumentieren. Der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften hat sich in seiner Sitzung am mit den Ergebnissen der bisherigen Abstimmungsgespräche und dem aktualisierten Konzept des Pflegezentrums befasst und im Ergebnis seiner Beratungen der Gemeindevertretung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 Erweiterung Pflegezentrum Betreutes Wohnen für das gesamte Betriebsgrundstück empfohlen. Zielsetzung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Pflegezentrums um eine Wohnanlage zum Betreuten Wohnen. Mit der Planung soll der Kreis Segeberg beauftragt werden, wobei im Vorfeld zum späteren Durchführungsvertrag mit den Betreibern des Pflegezentrums ein städtebaulicher Vertrag zur Erstattung der anfallenden Planungskosten zu schließen ist (51. PlanBauLieA vom , TOP 4).

8 Seite 17 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 32 wird nach aktualisierter grober Schätzung und der angekündigten Honoraranpassungen voraussichtlich rund ,00 kosten. Im Haushalt 2013 wurden entsprechend der zu erwartenden Fälligkeiten für diese Planung bereits Mittel in einer Höhe von 2.000,00 eingeplant. Alle weiteren Mittel sind entsprechend der Fälligkeiten im Wege eines eventuellen Nachtragshaushalts oder im Haushalt 2014 bereit zu stellen. 1. Für die in der Anlage grob schraffiert dargestellte Fläche südlich der Segeberger Straße und östlich der Straße An de Loh wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 32 Erweiterung Pflegezentrum Betreutes Wohnen nach 12 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Pflegezentrums um eine Wohnanlage zum Betreuten Wohnen unter Einbeziehung und Festsetzung des Bestandes. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen auf Basis des seitens der Betreiber des Pflegezentrums vorzulegenden Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren wird der Kreis Segeberg, Fachdienst Räumliche Planung und Entwicklung, beauftragt. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 17 davon anwesend: 15. Bemerkung: Aufgrund des 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. TOP 14: Einwohnerfragestunde 2. Teil Herr Denker: Vorgesehene Bebaubarkeit der Grundstücke im Bebauungsplan Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp, insbesondere Zuwegungen; die Bebaubarkeit und die Regelung der Zuwegungen wird während des eingeleiteten Verfahrens festgelegt. Vor Eintritt in die Beratung zu TOP 15 wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ende des öffentlichen Teils / nichtöffentlicher Teil wird nur an die Berechtigten übersandt.

GEMEINDE KISDORF - Der Bürgermeister - 24568 Kattendorf, den 13.12.2012 I/sc Seite 123

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