Das Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie. Gestaltungsspielräume

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1 Das Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie Gestaltungsspielräume, Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarbrücken,

2 GB 4 Arbeitsschutz und Technischer Verbraucherschutz Seite 2

3 GB 4 Arbeitsschutz und Technischer Verbraucherschutz Geschäftsbereich 4 Arbeitsschutz und technischer Verbraucherschutz Ltd. GMD Dr. Michael Heger Fachbereich 4.2 Fachbereich 4.1 Zentrum für Arbeits- und Umweltmedizin Nahrungsmittel, Chemie & Dienstleistungen Fachbereich 4.3 Metall und Bau Fachbereich 4.4 Marktüberwachung und Produktsicherheit Fachbereich 4.5 Mess- und Eichwesen GORin Seite 3

4 Das Arbeitszeitgesetz - Grundzüge Arbeitszeit Ruhepause Ruhezeit Tägliche Arbeitszeit werktäglich (Mo-Sa) 8 Stunden kann bis auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt der 8-Stunden Tag eingehalten wird Sonn- und Feiertage es gelten die Bestimmungen für werktags mind. 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei Seite 4

5 Grundzüge Ruhepause Arbeitsunterbrechung von mind. 15 min Dauer, zu gewähren ab 6 h Arbeitszeit 6-9 Stunden mind. 30 min, darüber hinaus 45 min Ruhezeit Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Wiederbeginn ununterbrochene Ruhezeit 11 h - in der Gastronomie Verkürzung der Ruhezeit um bis zu 1 h möglich wenn Ausgleich durch Verlängerung innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen auf mindestens 12 h Seite 5

6 Beispiele zulässiger Arbeiten an Sonn- und Feiertagen Not-, Rettungsdienst, Feuerwehr,... Pflege und Betreuung... Lokal, Theater, Sport,... Nachrichtenübermittlung: durch Funk, Fernsehen, Presse Tagesaktualität muss gegeben sein, Aufzeichnungen von Livesendungen sind zulässig Seite 6

7 Arbeitszeitgesetz - Tarifvertrag 7 ArbZG verfolgt den Zweck, den darüberhinausgehenden Bedürfnissen der Betriebe praxisnah, sachgerecht und effektiv gerecht zu werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass hierzu die Tarifvertragsparteien und die Betriebspartner am besten in der Lage sind. Seite 7

8 Ausnahmemöglichkeiten 15 Abs. 1 Nr.2 ArbZG Ist ein Betrieb als Saisonbetrieb anzusehen, kann für die Saison eine längere tägliche Arbeitszeit beantragt werden. Arbeitszeiten über 12 Stunden sollten hierbei nicht zugelassen werden. Die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich ist durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten auszugleichen. Seite 8

9 Praxisbeispiel Gastronomischer Betrieb mit ca. 200 Indoor-Sitzplätzen und einem Biergarten im Sommer mit ca. 200 Sitzplätzen im Außenbereich Öffnungszeiten Di Sa ab 12.00h durchgehend bis 23.00h, So ab 11.00h durchgehend (Küche an allen Tagen durchgehend) Ca. 20 Arbeitnehmer Kontrolliert wurde ein Zeitraum von September - Dezember Seite 9

10 Arbeitszeiten Name >10 >10 <11 tägl. AZ >11 <12 >12 <13 >13 <14 Max AZ ausgewertete Arbeitstage Ruhepause zu kurz nicht eingehalte n Verstöße Ruhezeit <11 >10 <10 >9 <9 >8 <8 >7 <7 >6 <6 >5 Min Anzahl > 48 Wochen-AZ Max Anzahl Wochen Mitarbeiter : :13 12 Mitarbeiter : : :08 13 Mitarbeiter : : :36 13 Mitarbeiter : : :03 6 Mitarbeiter : : :07 10 Mitarbeiter : : :11 6 Mitarbeiter : : :37 11 Mitarbeiter : : :56 10 Mitarbeiter : : :34 13 Mitarbeiter : : :25 13 Mitarbeiter : : :31 13 Mitarbeiter : : :06 4 Mitarbeiter : : :16 11 Mitarbeiter : : :50 11 Mitarbeiter : : :23 12 Mitarbeiter : : :10 12 insgesamt : : : Ahndung je Verstoß nach LASI 75,00 150,00 225,00 300,00 375,00 75,00 150,00 225,00 300,00 375,00 450,00 Bußgeld 6.075, , , , , , ,00 450,00 300,00 375,00 900,00 Bußgeld gesamt ,00 Seite 10

11 Arbeitszeiten Firma XYZ Name: Mitarbeiter 9 1. Arbeitszeit 2. Arbeitszeit Tag Beginn Ende Pause Pause Gesamt Beginn Ende Pause Pause Gesamt tägl. AZ Zeit bis nächster Arb.beginn Ruhezeit Wochen-AZ 9:00 10:00 10:00 0:00 11:00 0:30 0:45 6:00 6:00 x Mo Di Mi 16:46 23:45 0:24 zu kurz 6:35 6:35 10:49 fehlt Do 10:34 17:27 0:24 zu kurz 6:29 6:29 17:03 v Fr 10:30 23:30 0:48 v 12:12 12:12 Sa 10:28 17:12 0:24 zu kurz 6:20 6:20 17:15 v So 10:27 23:10 0:48 v 11:55 11:55 14:54 v 43:31 Mo 14:04 17:21 0:08 v 3:09 3:09 23:22 v Di 16:43 23:35 0:24 zu kurz 6:28 6:28 17:15 v Mi 16:50 23:31 0:24 zu kurz 6:17 6:17 17:21 v Do 16:52 0:27 0:24 zu kurz 7:11 7:11 10:03 fehlt Fr 10:30 17:22 0:24 zu kurz 6:28 6:28 Sa So 10:27 22:33 0:48 v 11:18 11:18 40:51 Mo Di 10:30 17:11 0:24 zu kurz 6:17 6:17 Mi Do 10:27 17:30 0:24 zu kurz 6:39 6:39 23:10 v Fr 16:40 23:59 0:24 zu kurz 6:55 6:55 10:31 fehlt Sa 10:30 0:03 0:48 v 12:45 12:45 10:28 fehlt So 10:31 19:28 0:32 v 8:25 8:25 41:01 Seite 11

12 Arbeitszeiten Firma XYZ Name: Mitarbeiter 9 1. Arbeitszeit 2. Arbeitszeit 3. Arbeitszeit Tag Beginn Ende Pause Pause Gesamt Beginn Ende Pause Pause Gesamt Beginn Ende Pause Pause tägl. AZ Gesamt Zeit bis nächster Arb.beginn Ruhezeit Wochen-AZ 9:00 10:00 10:00 10:00 0:00 11:00 0:30 0:45 6:00 6:00 6:00 x Mo Di 10:28 15:37 0:16 v 4:53 4:53 25:15 v Mi 16:52 1:05 0:32 v 7:41 7:41 15:47 v Do 16:52 0:52 0:32 v 7:28 7:28 9:38 fehlt Fr 10:30 17:14 0:24 zu kurz 6:20 6:20 23:28 v Sa 16:42 1:45 0:32 v 8:31 8:31 8:31 fehlt So 10:16 22:45 0:48 v 11:41 11:41 46:34 Mo Di Mi Do 16:46 1:52 0:32 v 8:34 8:34 8:37 fehlt Fr 10:29 18:17 0:24 zu kurz 7:24 7:24 16:03 v Sa 10:20 17:24 0:24 zu kurz 6:40 6:40 So 10:23 21:47 0:40 zu kurz 10:44 10:44 19:08 v 33:22 Mo 16:55 23:54 0:24 zu kurz 6:35 6:35 11:23 v Di 11:17 17:26 0:24 v 5:45 5:45 23:24 v Mi 16:50 18:28 1:38 18:43 23:06 0:16 v 4:07 5:45 17:44 v Do 16:50 19:44 0:08 v 2:46 20:05 23:49 0:08 v 3:36 6:22 Fr 0:00 Sa 10:56 15:02 0:16 v 3:50 15:16 16:39 1:23 5:13 17:53 v So 10:32 17:17 0:24 zu kurz 6:21 17:32 20:16 0:08 v 2:36 20:56 23:29 0:08 v 2:25 11:22 41:02 Seite 12

13 Arbeitszeiten Firma XYZ Name: Mitarbeiter 9 1. Arbeitszeit 2. Arbeitszeit Tag Beginn Ende Pause Pause Gesamt Beginn Ende Pause Pause Gesamt tägl. AZ Zeit bis nächster Arb.beginn Ruhezeit Wochen-AZ 9:00 10:00 10:00 0:00 11:00 0:30 0:45 6:00 6:00 x Mo 0:00 Di 11:16 13:47 0:08 v 2:23 14:03 17:17 0:08 v 3:06 5:29 23:29 v Mi 16:46 21:34 0:16 v 4:32 21:45 23:43 1:58 6:30 17:12 v Do 16:55 20:10 0:08 v 3:07 20:20 0:08 0:08 v 3:40 6:47 16:39 v Fr 16:47 18:42 1:55 18:51 0:08 0:16 v 5:01 6:56 10:47 fehlt Sa 10:55 15:22 0:16 v 4:11 15:38 17:09 1:31 5:42 17:19 v So 10:28 16:50 0:24 v 5:58 17:08 20:48 0:08 v 3:32 9:30 40:54 Mo 0:00 Di 11:02 15:12 0:16 v 3:54 15:28 17:17 1:49 5:43 23:32 v Mi 16:49 19:50 0:08 v 2:53 20:04 0:01 0:08 v 3:49 6:42 11:15 v Do 11:16 13:55 0:08 v 2:31 14:13 17:14 0:08 v 2:53 5:24 23:31 v Fr 16:45 21:18 0:16 v 4:17 21:30 0:48 0:08 v 3:10 7:27 10:10 fehlt Sa 10:58 16:19 0:16 v 5:05 5:05 18:11 v So 10:30 16:23 0:08 v 5:45 16:35 21:52 0:08 v 5:09 10:54 41:15 Mo 0:00 Di Mi Do Fr 10:56 15:23 0:16 v 4:11 15:41 17:23 1:42 5:53 17:14 v Sa 10:37 15:50 0:08 v 5:05 16:00 17:21 1:21 6:26 17:03 v So 10:24 15:34 0:08 v 5:02 15:53 22:30 0:24 zu kurz 6:13 11:15 23:34 Seite 13

14 Arbeitszeiten Firma XYZ Name: Mitarbeiter 9 1. Arbeitszeit 2. Arbeitszeit Tag Beginn Ende Pause Pause Gesamt Beginn Ende Pause Pause Gesamt tägl. AZ Zeit bis nächster Arb.beginn Ruhezeit Wochen-AZ 9:00 10:00 10:00 0:00 11:00 0:30 0:45 6:00 6:00 x Mo 0:00 Di 11:07 14:55 0:08 v 3:40 15:03 17:30 0:08 v 2:19 5:59 23:20 v Mi 16:50 23:45 0:24 zu kurz 6:31 6:31 Do 11:08 14:40 0:08 v 3:24 14:55 17:27 0:08 v 2:24 5:48 Fr 0:00 Sa 10:54 15:30 0:16 v 4:20 15:44 17:05 1:21 5:41 17:23 v So 10:28 16:09 0:16 v 5:25 16:31 20:31 0:16 v 3:44 9:09 33:08 Mo 0:00 Di 10:53 14:31 0:08 v 3:30 14:40 17:19 0:08 v 2:31 6:01 23:25 v Mi 16:44 23:28 0:24 zu kurz 6:20 6:20 Do 16:55 0:38 0:24 zu kurz 7:19 7:19 10:22 fehlt Fr 11:00 15:25 0:16 v 4:09 15:41 17:31 1:50 5:59 17:36 v Sa 11:07 17:40 0:24 zu kurz 6:09 6:09 16:46 v So 10:26 16:05 0:16 v 5:23 5:23 37:11 Mo Di Mi 10:59 14:47 0:08 v 3:40 14:53 17:51 0:08 v 2:50 6:30 18:07 v Do 11:58 14:49 0:08 v 2:43 15:07 23:17 0:32 v 7:38 10:21 17:11 v Fr 16:28 0:34 0:32 v 7:34 7:34 Sa 11:05 15:05 0:16 v 3:44 15:15 17:17 0:08 v 1:54 5:38 17:10 v So 10:27 15:21 0:16 v 4:38 15:34 19:45 0:16 v 3:55 8:33 38:36 Seite 14

15 Unsere Arbeit in Zahlen Bußgelder: ca. 458 mal Bußgelder z.b. Arbeitszeit: 4281 mal die Arbeitszeit überschritten, 283 mal die Ruhezeit unterschritten, 594 Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot Seite 15

16 Fragen? Seite 16

17 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Geschäftsbereich Arbeitsschutz und Technischer Verbraucherschutz Fachbereich Nahrungsmittel, Chemie & Dienstleistungen Don-Bosco-Strasse 1 D Saarbrücken Tel: +49 (0) Fax. +49 (0) lua@lua.saarland.de www: Seite 17

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