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1 Die Entscheidung SIMAP./. Conselleria de Sanidad v Consumo de la Generalidad Valenciana (C 303/98) des EuGH und ihre Auswirkungen auf das deutsche Arbeitszeitgesetz Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vorgelegt von Gunnar Knorr aus Köln Bonn 2004
2 Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis I Abkürzungsverzeichnis X Literaturverzeichnis XV A. Problemstellung 1 B. Grundlagen dieser Arbeit 2 I. Die Richtlinie 89/391/EWG 2 1. Ziel der Richtlinie 2 2. Wesentlicher Inhalt der Richtlinie 3 II. Die Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte 4 Aspekte der Arbeitszeitgestaltung I.Ziel der Richtlinie 5 2. Wesentlicher Inhalt der Richtlinie 6 III. Das Deutsche Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni Vorher bestehende Rechtslage in Deutschland 8 2. Einführung eines Arbeitszeitgesetzes 9 a) Ziel des Gesetzes 9 b) Umsetzung 10 C. Die Entscheidung C 303 / 98 des EuGH vom 3. Oktober I. Inhalt der Entscheidung Der Ausgangsfall der Entscheidung Vorlagefragen des Tribunal Superior de la 15 Comunidad Valenciana a) Fragen zur allgemeinen Anwendbarkeit der 15 Arbeitszeitrichlinie aa) Anwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf 15 die medizinische Grundversorgung bb) Zur Anwendung des Artikels 17 der 15 Arbeitszeitrichtlinie I
3 cc) Anwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf Ärzte 16 dd) Anwendung der Richtlinie 89/391 /EWG 16 b) Fragen zur Arbeitszeit allgemein 16 aa) Einordnung de Bereitschaftsdienstes im 16 öffentlichen Dienst bb) Einordnung von Rufbereitschaft zur Arbeitszeit 16 cc) Einordnung von Bereitschaftsdienst im Wege 17 persönlicher Anwesenheit zur Arbeitszeit c) Fragen zur durchschnittlichen Arbeitszeit 17 aa) Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes 17 bei Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitszeit bb) Bereitschaftsdienst als Überstunden 17 cc) Unmittelbare Anwendung des Art. 16 Nr der Arbeitszeitrichtlinie dd) Einigung der Tarif parteien als Zustimmung 17 des Arbeitnehmers d) Fragen zur Nachtarbeit 18 aa) Bereitschaftsdienst als Nachtarbeit 18 bb) Anwendung nationaler Regein cc) Begriff der normalen Zeit in Art. 8 der Arbeitszeitrichtlinie e) Frage zur Schichtarbeit 3. Die Entscheidungserwägungen des EuGH und ihr Ausfluß auf die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie a) Anwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf die 19 Arbeitsverhältnisse der Ärzte der Teams zur medizinischen Grund Versorgung b) Anwendbarkeit von Artikel 17 der 20 Arbeitszeitrichtlinie bei fehlender nationaler Umsetzungsregelung c) Feststellungen zum Begriff der Arbeitszeit
4 aa) Bereitschaftsdienst in Form persönlicher 21 Anwesenheit bb) Rufbereitschaft 23 d) Feststellungen zur Nachtarbeit 24 e) Feststellungen zur Schichtarbeit und zum 25 Schichtarbeiter f) Feststellungen zur Festlegung eines 26 Bezugszeitraumes für die wöchentliche Höchstarbeitszeit g) Feststellungen zur Möglichkeit, eine Zustimmung 27 der Tarifvertragsparteien der Zustimmung des Arbeitnehmers im Sinne des Artikels 18 Absatz 1 Buchstabe b der Arbeitszeitrichtlinie gleichzustellen 4. Tenor des Urteils 28 II. Anwendbarkeit des Urteils in der Bundesrepublik Deutschland 29 der Arbeitszeitrichtlinie 1. Vorbemerkung: Wirkungskreis des Urteils Europarechtskonforme Auslegung Unmittelbare Anwendung von Richtlinien in den 32 Mitgliedstaaten 4. Verhältnis zwischen richtlinienkonformer Auslegung und 34 unmittelbarer Anwendung von Richtlinien D. Rechtmäßigkeit des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni vor dem Hintergrund der Richtlinie 93/104/EG unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C 303/98 I. II. 1. Verfahrensweise Die Einzelnen Normen des Arbeitszeitgesetzes in der Analyse 1 Arbeitszeitgesetz a) Rahmenbedingungen und Generalziel m
5 b) Schutz von Sonn- und Feiertagen Arbeitszeitgesetz 38 a) Definition der Arbeitszeit: ( 2 Abs. 1 ArbZG) 38 aa) Bisheriges Verständnis des Arbeitszeitgesetzes 38 bb) Begriff der Arbeitszeit in der Arbeitszeitrichtlinie 40 cc) Widerspruch zwischen ArbZG und 41 Arbeitszeit richtlinie dd) Mögliche Lösungsansätze 42 (1) Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom Februar2003 (2) Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck 43 (3) Auffassung Tietjes 43 (4) Auffassung von Lenz/Kuhlmann 44 ee) Stellungnahme 45 (1) zum Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck 45 (2) Zur Auffassung von Lenz/Kuhlmann 45 (3) Zur Auffassung von Tietje 46 (4) Zur Auffassung des BAG im Beschluß 50 vom (5) Lösungsvorschlag: Europarechtskonforme 52 Auslegung b) Definition des Arbeitnehmers: ( 2 Abs. 2 ArbZG) c) Definition der Nachtzeit, der Nachtarbeit und des 58 Nachtarbeiters: ( 2 Abs. 3 bis 5 ArbZG) d) Zwischenergebnis 60 e) Beurteilung des in Deutschland üblichen Systems 60 des Bereitschaftsdienstes bei richtlinienkonformer Auslegung des 2 ArbZG 3. 3 Arbeitszeitgesetz 61 a) Widerspruch zwischen ArbZG und Arbeitszeitrichtlinie 62 b) Möglichkeit eines Sachgruppenvergleichs rv
6 c) Möglichkeit einer erlaubten Abweichung nach Art Arbeitszeitrichtlinie d) Verstoß von 3 ArbZG gegen Art. 6 und Arbeitszeitrichtlinie e) Unmittelbare Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie 66 f) Erforderlichkeit einer Gesetzesänderung Arbeitszeitgesetz 69 a) Einklang zwischen ArbZG und Arbeitszeitrichtlinie 70 b) Pausen im Bereitschaftsdienst Arbeitszeitgesetz 72 a) Einklang zwischen ArbZG und Arbeitszeitrichtlinie 73 b) Erfordernis einerrichtlinienkonformenauslegung 73 c) Kein Einfluß der Inanspruchnahme im Bereitschaftsdienst 76 auf die Ruhezeit 6. 6 Arbeitszeitgesetz 77 a) Einklang zwischen ArbZG und Arbeitszeitrichtlinie 78 aa) Ziel der Regelung 78 bb) Höchstarbeitszeit 79 cc) Medizinische Untersuchung 79 dd) Umsetzung 80 ee) Ausgleich in Freizeit oder Entgelt 81 b) Qualifikation des Bereitschaftsdienstes in Deutschland als 81 Schichtarbeit c) Einordnung des Bereitschaftsdienstes in Deutschland zur 82 Nachtarbeit 7. 7 Arbeitszeitgesetz 83 a) Die einzelnen Abweichungsmöglichkeiten 84 aa) Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über 84 zehn Stunden hinaus bei Arbeitsbereitschaft (Abweichung von 3 ArbZG)
7 bb) Anderer Ausgleichszeitraum (Abweichung 85 von 3 ArbZG) cc) Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf 86 bis zu 10 Stunden an 60 Tagen im Jahr (Abweichung von 3 ArbZG) (1) Widerspruch zwischen ArbZG und 86 Arbeitszeitrichtlinie (2) Praktische Auswirkungen 88 dd) Andere Aufteilung der Ruhepausen bei Schicht- 88 und Verkehrsbetrieben (Abweichung von 4 Abs. 2 ArbZG) ee) Verkürzung der Ruhezeit (Abweichung von 89 5 Abs. 1 ArbZG) ff) Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über 89 zehn Stunden hinaus bei Arbeitsbereitschaft (Abweichung von 6 Abs. 2 ArbZG) gg) Anderer Bezugszeitraum (Abweichung von 91 6 Abs. 2 ArbZG) hh) Festlegung des Beginns der siebenstündigen 91 Nachtzeit ii) Anpassung von Ruhezeiten bei Bereitschaftsdienst 92 und Rufbereitschaft durch oder aufgrund Tarifvertrages jj) Anpassung in der Landwirtschaft durch oder 92 aufgrund Tarifvertrages kk) Anpassung der Arbeitszeit in Pflege, Behandlung 93 und Betreuung durch oder aufgrund Tarifvertrages II) Abweichung von den Ruhezeiten in der öffentlichen 94 Verwaltung durch oder aufgrund Tarifvertrages mm) Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen 94 nn) Ausnahmen für Kirchen und öffentlich-rechtliche 95 VI
8 Religionsgemeinschaften oo) Abweichungen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde pp) Ausnahmen durch Rechtsverordnung b) Zusammenfassung c) Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Arbertszeitgesetz 8. 8 Arbeitszeitgesetz 9. 9 Arbeitszeitgesetz a) Grundsatz b) Gewährleistung der Mindestruhezert von 35 Stunden je Woche c) Auswirkungen des Urteils des EuGH Arbeitszeitgesetz Arbeitszeitgesetz a) Grundsatz b) Auswirkung des Urteils des EuGH Arbeitszeitgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitszeitgesetz a) Die einzelnen Fälle aa) Vorübergehende Arbeiten bei Notfällen und außergewöhnlichen Fällen bb) Gefährdung des Arbeitsergebnisses; unverhältnismäßiger Schaden cc) Forschung und Lehre; Behandlung, Betreuung und Pflege von Personen oder Tieren b) Auswirkungen des Urteils des EuGH auf Bereitschaftsdienste c) Zusammenfassung ArbehszeKoesetz vu
9 a) b) c) a) b) c) d) e) a) b) 24. a) b) Grundsatz Einzelfälle aa) Kampagnebetriebe bb) Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft im öffentlichen Dienst cc) Ausnahmen im öffentlichen Interesse dd) Verteidigung Auswirkungen des Urteils des EuGH auf Bereitschaftsdienste 16 Arbeitszeitgesetz 17 Arbeitszeitgesetz 18 Arbeitszeitgesetz 19 Arbeitszeitgesetz Bedenken gegen den Ausschluß bestimmter Arbeitnehmerkreise Anwendbarkeit auf den hoheitlichen Tätigkeitsbereich Vereinbarkeit der beamtenrechtlichen Regeln mit dem ArbZG Auswirkungen des Urteils des EuGH Zusammenfassung 20 Arbeitszertgesetz 21 Arbeitszeitgesetz 22 Arbeitszeitgesetz Grundsatz Folgen bei Nichteinhaltung der Auswirkungen des Urteils des EuGH aa) Tatbestandsmäßigkeit bb) möglicher Irrtum 23 Arbeitszeitgesetz Grundsatz Tatbestandsmäßigkeit VID
10 aa) Gefährdung des Arbeitnehmers 139 bb) Beharrliches Wiederholen 140 c) Zusammenfassung Arbeftszeitgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitszeitgesetz 144 III. Zusammenfassende Betrachtung zur Umsetzung 145 der Arbeitszeitrichtlinie im Arbeitszeitgesetz IV. Erforderliche Änderungen des Arbeitszeitgesetzes zur 146 vollständigen Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie E. Ausblick und Schlußbemerkung 151 Anhang: Lebenslauf DC
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