Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Umweltbericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Umweltbericht"

Transkript

1 Gemeinde Grenzach-Wyhlen 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Umweltbericht Freiburg, den Offenlage Freie Landschaftsarchitekten bdla Freiburg Merzhauser Str Heidelberg Franz-Knauff-Str Rottweil Eisenbahnstr Stuttgart Industriestr

2 L:\gop\569-Genzach-Wyhlen, power to-gas-anlage\text\3-entwurf\umweltbericht_fnp\gop569_grenzach-wyhlen_p2g_umweltbericht_fnp_ docx 1 Kurzdarstellung der geplanten FNP-Änderung Abbildung: Ausschnitt aus dem gültigen FNP 1.1 Anlass und Ausgangslage Im Ortsteil Wyhlen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen liegt am Ufer des Hochrheins ein Kraftwerksgelände des regionalen Versorgungsträgers EnergieDienst Rheinfelden. Wesentlicher Bestandteil ist das Wasserkraftwerk Wyhlen. Im Rahmen der nationalen Energiewende soll bis % der Energie in Baden-Württemberg aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Um die Umsetzung der Energiewende mitzugestalten und die Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Energieversorgung weiter zu erhalten, hat sich der ansässige Versorgungsträger entschlossen, weiter in umweltfreundliche und erneuerbare Energien zu investieren und plant den Bau einer Elektrolyseanlage (sog. Power-to- Gas-Anlage) zur Produktion von Wasserstoff aus Wasser mittels Elektrolyse. Der vorgesehene Bereich der geplanten Power-to-Gas-Anlage ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Grenzach-Wyhlen vom (Feststellungsbeschluss) vollständig als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität dargestellt, so dass die Gemeinde die Auffassung vertritt, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der eine Power-to-Gas-Anlage festsetzt, noch als auch dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann. Jedoch gibt es auch Meinungen, die eine andere Auffassung vertreten, so dass aus Gründen der Rechtssicherheit der Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert wird. Auch wenn diese Darstellung der geplanten Nutzung nicht widerspricht, soll die Zweckbestimmung im Flächennutzungsplan so weit spezifiziert werden, dass die beabsichtigte Nutzung, nämlich der Bau einer Elektrolyseanlage mit der Produktion von Wasserstoff mittels Elektrolyse explizit ablesbar ist. Daher wurde parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich einer Spezifizierung der Zweckbestimmung für diesen Bereich vorgenommen; dieses Verfahren wird als 1. Flächennutzungsplanänderung eingeleitet. Die bestehende Darstellung der Fläche für Versorgungsanlagen wird in Lage und Abgrenzung nicht verändert. Ergänzt werden zwei Zweckbestimmungen (EE: erneuerbare Energien, PTG: Power-to-Gas-Anlage), um dem Versorgungsträger weitere Möglichkeiten für zukünftige Entwicklungen und Investitionen im Rahmen der Nutzung erneuerbarer Energien zu eröffnen, um auch in Zukunft einen wirksamen Beitrag im Rahmen des Klimaschutzes leisten zu können. 1.2 Standortalternativenprüfung Abbildung: Ausschnitt aus dem geänderten FNP Das geplante Vorhaben soll auf dem bestehenden Betriebsgelände (Wasserkraftwerksgelände) der EnergieDienst AG umgesetzt werden. Die geplante Power-to-Gas-Anlage fügt sich in das bestehende Ensemble mit seinen technischen Anlagen gut ein, so dass davon ausgegangen wird, dass der Standort des Vorhabens aus städtebaulicher Sicht vertretbar ist. Da es sich bei dem Gebiet nördlich des Plange- Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 1

3 bietes um ein Mischgebiet handelt, das auch zu einem gewissen Teil aus Gewerbebetrieben besteht, direkt nordwestlich des Betriebsgeländes darüber hinaus ein Gewerbegebiet liegt, wird davon ausgegangen, dass sich das Vorhaben gut in die Umgebung einfügt und keine negativen städtebaulichen Auswirkungen haben wird. Das Betriebsgelände wird nachverdichtet, was das gewerbliche Erscheinungsbild weiter stärken wird. Die Aussichtssituation von der Straße Am Wasserkraftwerk auf den Rhein wird durch die maximal ca. 7 m hohe Anlage nur minimal beeinträchtigt, da die Straße deutlich oberhalb des Werksgeländes liegt. Die Nutzung bestehender Verkehrsflächen und die Nachverdichtung in industriell genutzten Flächen (Kraftwerksgelände) ist im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und wirkt daher einer Zersiedelung der Landschaft entgegen. Auch werden unbebaute land- oder forstwirtschaftliche Flächen geschont. Für weitere Bereiche im Gemeindegebiet bestehen teilweise Schutzgebietskulissen oder es handelt sich um Wohnbebauung oder intakte Ortsränder. Für die vorgesehene Power-to-Gas-Anlage wurde die Verlagerung der Anlage auf das Areal der BASF Grenzach im Ortsteil Grenzach diskutiert. Auch hier könnten Synergien der bestehenden Anlagen effektiv genutzt werden, wie z.b. bestehende Erschließung, Gleisanschlüsse, Sicherheitskonzepte oder auch eine Direktabnahme über die BASF. Die hier vorgesehene Power-to-Gas-Anlage basiert allerdings auf einer direkten Zusammenarbeit mit dem bestehenden Wasserkraftwerk. Nur durch eine direkte Abnahme und Nutzung regenerativ hergestellter Energie kann die Produktion von Wasserstoff klimaneutral betrieben werden. Das nun vorgesehene Werksgelände der EnergieDienst ist bereits im Eigentum des Vorhabenträgers, so dass hier keine zusätzlichen Kosten für Erschließung oder die Nutzung fremder Flächen anfallen. Durch die Nähe zu den bestehenden Betriebsgebäuden und Anlagen zur Energieerzeugung und durch die bestehenden Eigentumsverhältnisse ergeben sich für die geplante Power-to-Gas-Anlage daher keine direkten Standortalternativen. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 2

4 2 Umweltrelevante Wirkung der geplanten FNP-Änderung Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ist generell und insbesondere hinsichtlich baulicher Anlagen nicht damit zu rechnen, dass durch die zulässigen Nutzungen und deren Wirkfaktoren Umweltbeeinträchtigungen ermöglicht werden, die über das durch die bereits jetzt zulässigen Nutzungen mögliche Maß an Umweltbeeinträchtigungen hinausgehen. Dies betrifft u.a.: Flächeninanspruchnahme Kubatur der Baukörper Lärmemissionen Somit entstehen durch die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes weder neue umweltrelevanten Wirkfaktoren noch erhöht sich die Stärke der bereits jetzt zulässigen umweltrelevanten Wirkfaktoren. Es ist durch die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans nicht mit erheblichen Umweltbeeinträchtigungen zu rechnen. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 3

5 3 Beschreibung der Umweltrelevanten Auswirkungen des Bauvorhabens Power-to-Gas-Anlage Hinweise zur Abschichtung der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplans Power-to-Gas-Anlage erfolgt im Parallelverfahren. Für eine vertiefende Untersuchung der dargestellten Bestands- und Eingriffssituation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort werden auch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt. Ebenso erfolgt dort eine Vorprüfung zur Verträglichkeit mit dem angrenzenden FFH-Schutzgebiet sowie eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Im Folgenden werden die Inhalte der Umweltprüfung zum Bebauungsplan Power-to-Gas-Anlage in verkürzter Form dargestellt: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Regionalplan: Es sind keine Grünzäsuren von der Planung betroffen. Das Plangebiet liegt in der Nähe einer Landesentwicklungsachse. Der Bau der geplanten Power-to-Gas-Anlage widerspricht nicht den Zielen der Regionalplanung. Bestandsaufnahme (mit Schwerpunktsetzung bei den beeinträchtigten Schutzgütern) 2 Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit: 1 besondere / 2 allgemeine / 3 geringe Bedeutung Mensch: Lärm: Das Plangebiet wird im bestehenden Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität dargestellt. Direkt an das Plangebiet grenzen ein Mischgebiet und ein Gewerbegebiet an. Es ist somit keine besondere Schutzwirkung gegeben. Es bestehen Lärmimmissionen vom Wasserkraftwerk und nah gelegenen Verkehrsflächen. Es ist von einer allgemeinen Bedeutung/Empfindlichkeit des Schutzgutes Mensch/Lärm auszugehen. 2 Erholung: In das Plangebiet ragt der Erholungsschutzstreifen entlang des Rheins, der eine Breite von 50 Metern aufweist. Wege entlang des Rheins im Plangebiet werden rege im Rahmen der Naherholung durch Fußgänger und Fahrradfahrer genutzt. Auf dem Kraftwerksgelände bestehen bereits Vorbelastungen der Erholungsfunktion (Lärmemissionen durch das Wasserkraftwerk, industrieller Charakter durch bestehende Haupt- und Nebenanlagen, wie Werkshallen und ausgedehnte asphaltierte Verkehrsflächen und Stellplätze). Die Bedeutung und Empfindlichkeit des Schutzgutes Mensch/Erholung wird als allgemein bewertet. 2 Arten und Biotope: Das Plangebiet ist für Vögel, Reptilien und Fledermäuse von geringer Bedeutung. Aktuell liegt im Bereich in dem die Power-to-Gas-Anlage gebaut werden soll eine mäßig artenreiche Magerwiese vor, die mit wenigen jungen und ökologisch geringwertigen Obstbäumen bestanden ist. Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichs- Regulierung ist als Biotop-Bestand dort ein "Kiesbiotop"/Ruderalvegetation (durch den BPlan Fallberg Ost festgesetzte Ausgleichsmaßnahme) zu berücksichtigen, das überplant wird. Etwa 120 m östlich der Fläche, auf der Power-to-Gas-Anlage gebaut werden soll Plangebiets liegt das FFH-Gebiet Wälder bei Whylen, ca. 110 m östlich liegt das NSG Altrhein Whylen. Die Bedeutung des Schutzguts Arten und Biotope wird als allgemein bewertet. 2 Boden: Die im Plangebiet vorhandenen Böden sind nicht natürlich entstanden, sondern im Rahmen der Bebauung des Kraftwerkareals aufgeschüttet worden. Deshalb wird die Bodenfunktion/Leistungsfähigkeit als mittel bewertet. Die Bedeutung des Schutzguts Boden wird als allgemein bewertet. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 4

6 2 Wasser: Es liegen keine Überschwemmungsgebiete (HQ 100- oder HQ extrem-flächen) und keine Wasserschutzgebiete im Bereich der geplanten Power-to-Gas-Anlage. Die Bedeutung des Schutzguts Wasser wird als allgemein bewertet. 2 Klima / Luft: Im Bereich der geplanten Power-to-Gas-Anlage liegt durch das dort zulässige Kiesbiotop eine mäßige Kaltluftentstehungsfläche vor. Die Fläche liegt im Bereich des lokale Südostwinds Möhlin Jet. Es liegt eine geringe Vorbelastung der Luft durch Immissionen von nördlich des Plangebiets liegenden Verkehrsflächen vor. Das Plangebiet ist von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut Klima / Luft. 3 Landschaftsbild: Die Landschaftsbildqualität wird aufgrund der Vorbelastung durch das Umfeld (Bestehende Funktionsgebäude des Wasserkraftwerks und angrenzende asphaltierte Fahrwege) mit "gering" bewertet. Das Plangebiet ist von geringer Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild. 1 Kultur- / Sachgüter: In der Nachbarschaft des Plangebiets bestehen die denkmalgeschützten Gebäude des Wasserkraftwerks. Das Plangebiet ist von besonderer Bedeutung für das Schutzgut Kultur- / Sachgüter. 3 Wechselwirkungen: Es sind keine Wechselwirkungen zu erwarten, die über die bei den einzelnen Schutzgütern aufgeführten Auswirkungen hinausgehen. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 5

7 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung: Maß der Beeinträchtigung: E = hoch, erheblich e = mittel, erheblich g = gering, nicht erheblich Mensch Lärm E Bezüglich Lärmimmissionen durch das Vorhaben wurde ein Lärmgutachten erstellt. Es ist damit zu rechnen, dass durch passive Lärmschutzmaßnahmen und eine zeitliche Beschränkung der Lkw-An- und-abfahrten erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden können. Dies wird auf Ebene der Umweltprüfung zum Bebauungsplan detailliert beschrieben. Erholung g Aufgrund der geringen aktuellen Bedeutung des Plangebietes für die Erholung ergibt sich vorhabensbedingt keine nachteilige Veränderung der Erholungseignung. Arten und Biotope E Durch die zulässige Nutzung wird die Überplanung der als Bestand anzunehmenden Ruderalvegetation (Kiesbiotop) ermöglicht. Eine Grundflächenzahl von 0,7 auf der Plangebietsfläche ergibt eine maximal zulässige Überbauung bzw. Versiegelung von 70 %. Es bestehen potentielle artenschutzrechtliche Konflikte. Durch die Rodungsmaßnahmen besteht die Gefahr des Eintretens von Tötungsverbotstatbeständen bei Vögeln. Es sind keine Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets Wälder bei Whylen und des ca. 110 m östlich gelegenen NSG Altrhein Whylen durch den geplanten Bau der Power-to-Gas-Anlage zu erwarten. Boden E Die Planung ermöglicht eine zulässige Versiegelung und Bebauung von bis zu etwa 70 % des Plangebiets. Dies ist verbunden mit einem vollständigen Verlust aller Bodenfunktionen auf diesen Flächen. Betroffen sind dabei Böden mittlerer Leistungsfähigkeit. Wasser e Es ist mit einem Verlust der Grundwasserneubildung durch Niederschlagswasser im Bereich zukünftig vollständig versiegelter Flächen zu rechnen. Klima / Luft e Mäßig produktive Kaltluftentstehungsflächen im Plangebiet gehen verloren. Es besteht eine geringe Betroffenheit der kühlenden Wirkung des Südostwinds Möhlin Jet durch das Vorhaben. Durch die Versiegelung/Bebauung ergeben sich dadurch mittlere Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima/Luft. Landschaftsbild Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen e g g Durch die bestehenden Vorbelastungen und einer Begrünung des Plangebietes sind die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds gering. Durch eine unauffällige, dem Bestand angepasste Kubatur ist nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung zu rechnen. Da keine Wechselwirkungen bekannt sind, ist diesbezüglich nicht mit Auswirkungen zu rechnen. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 6

8 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen im Gebiet V = Vermeidung, Minimierung Erläuterung der Maßnahme: K = Kompensation (Ausgleich, Ersatz) Schutzgut / Funktion: V Passive Lärmschutzmaßnahmen Mensch/Erholung V K Rodungszeitbeschränkung gem. 39 BNatSchG (Anfang Oktober bis Ende Februar) Extensive Dachbegrünung der Unterstellhalle mit Substratschicht von mindestens 12 cm Arten Boden, Arten, Biotope, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild K Teilbegrünung der Fassadefläche der Unterstellhalle Arten, Biotope, Klima/Luft, Landschaftsbild V K V V V Nicht versiegelte Flächen im Plangebiet sind zu begrünen und dauerhaft zu pflegen. Kompensation der Eingriffe in Boden und Biotope durch Kompensationsmaßnahmen auf externen Ausgleichsflächen Bei Bauarbeiten Zwischenlagerung des Oberbodens und Verwendung des Aushubs für Geländemodellierung in den nicht überbauten Flächen Ein Teil der unbebauten Fläche im Plangebiet werden als Kiesbiotop angelegt Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird die Verwendung UVanteilarmer Außenbeleuchtung festgesetzt (z.b. LED-Leuchten). Mensch, Boden, Arten, Biotope, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild Boden, Arten, Biotope Boden Boden, Arten, Biotope, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild Arten Durch die internen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen kann ein Teil der potentiell erheblichen Beeinträchtigungen vermieden, vermindert bzw. ausgeglichen werden. Die verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen der Biotope und Boden werden durch externe Kompensation ausgeglichen. Die Ausgleichsmaßnahmen werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan konkretisiert. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 7

9 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung: Bei einem Verzicht auf den Bau der Power-to-Gas-Anlage sind kurzfristig keine oder nur unwesentliche Änderungen des Flächenzustands zu erwarten. Längerfristig ist die Umsetzung des im Plangebiet vorgesehenen Kiesbiotops zu erwarten. Verwendete technische Verfahren, Hinweis auf Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse Grundlagen: digitale Orthophotos (Quelle: LGL) Bebauungspläne, Flächennutzungsplan (Quelle: Automatisiertes Raumordnungskataster des Landes Baden-Württemberg) Landesentwicklungsplan, Regionalplan (Quelle: PlanAtlas des Landes Baden-Württemberg) Geodaten zu den Themen: FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiete, geschützte Biotope, Hochwassergefahrenkarte, Umgebungslärmkartierung (Quelle: LUBW) Bodenkarte 50 (Quelle: LGRB) Schalltechnische Untersuchung (Quelle: Dr. Wilfried Jans, 2016) Zusätzlich wurden durchgeführt: Biotopkartierung und faunistische Übersichtsbegehung (Quelle: faktorgruen 2017) Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Quelle: faktorgruen 2017) Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring) Maßnahmen zur Umweltüberwachung werden im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan festgelegt. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 8

10 4 Allgemein verständliche Zusammenfassung Im Ortsteil Wyhlen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen liegt am Ufer des Hochrheins ein Kraftwerksgelände des regionalen Versorgungsträgers EnergieDienst Rheinfelden. Um die Umsetzung der deutschen Energiewende mitzugestalten und die Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Energieversorgung weiter zu erhalten, hat sich der ansässige Versorgungsträger entschlossen, weiter in umweltfreundliche und erneuerbare Energien zu investieren und plant den Bau einer Elektrolyseanlage (sog. Power-to- Gas- Anlage) zur Produktion von Wasserstoff aus Wasser mittels Elektrolyse. Der vorgesehene Bereich der geplanten Power-to-Gas-Anlage ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Grenzach-Wyhlen vom (Feststellungsbeschluss) vollständig als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität dargestellt. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll der Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert werden. Die bestehende Darstellung der Fläche für Versorgungsanlagen wird in Lage und Abgrenzung nicht verändert. Ergänzt werden zwei Zweckbestimmungen (EE: erneuerbare Energien, PTG: Power-to-Gas- Anlage), um dem Versorgungsträger weitere Möglichkeiten für zukünftige Entwicklungen und Investitionen im Rahmen der Nutzung erneuerbarer Energien zu eröffnen. Daher wurde parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich einer Spezifizierung der Zweckbestimmung für diesen Bereich vorgenommen; dieses Verfahren wird als 1. Flächennutzungsplanänderung eingeleitet. Das geplante Vorhaben soll auf dem bestehenden Betriebsgelände (Wasserkraftwerksgelände) der EnergieDienst AG umgesetzt werden. Die geplante Power-to-Gas-Anlage fügt sich in das bestehende Ensemble mit seinen technischen Anlagen gut ein, so dass davon ausgegangen wird, dass der Standort des Vorhabens aus städtebaulicher Sicht vertretbar ist. Die Nutzung bestehender Verkehrsflächen und die Nachverdichtung in industriell genutzten Flächen (Kraftwerksgelände) ist im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und wirkt daher einer Zersiedelung der Landschaft entgegen. Auch werden unbebaute land- oder forstwirtschaftliche Flächen geschont. Für weitere Bereiche im Gemeindegebiet bestehen teilweise Schutzgebietskulissen oder es handelt sich um Wohnbebauung oder intakte Ortsränder. Durch eine direkte Abnahme und Nutzung regenerativ hergestellter Energie kann die Produktion von Wasserstoff klimaneutral betrieben werden. Durch die Nähe zu den bestehenden Betriebsgebäuden und Anlagen zur Energieerzeugung und durch die bestehenden Eigentumsverhältnisse ergeben sich für die geplante Power-to-Gas-Anlage daher keine direkten Standortalternativen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ist generell und insbesondere hinsichtlich baulicher Anlagen nicht damit zu rechnen, dass durch die zulässigen Nutzungen und deren Wirkfaktoren Umweltbeeinträchtigungen ermöglicht werden, die über das durch die bereits jetzt zulässigen Nutzungen mögliche Maß an Umweltbeeinträchtigungen hinausgehen. Somit entstehen durch die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes weder neue umweltrelevanten Wirkfaktoren noch erhöht sich die Stärke der bereits jetzt zulässigen umweltrelevanten Wirkfaktoren. Es ist durch die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans nicht mit erheblichen Umweltbeeinträchtigungen zu rechnen. Freiburg, den Dipl. Biol. Dr. Thomas Hahn faktorgruen Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 9

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) Stand:

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) Stand: Gemeinde Grenzach-Wyhlen 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (Gemarkung Wyhlen) Stand: 18.07.2017 Offenlage EE PtG M 1 : 5.000 Ergänzung Legende Flächen für Versorgungsanlagen EE PtG Erneuerbare

Mehr

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) Stand:

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) Stand: Gemeinde Grenzach-Wyhlen 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (Gemarkung Wyhlen) Stand: 24.10.2017 Feststellung EE PtG M 1 : 5.000 Ergänzung Legende Flächen für Versorgungsanlagen EE PtG Erneuerbare

Mehr

VG Löffingen-Friedenweiler. 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen. Umweltbericht

VG Löffingen-Friedenweiler. 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen. Umweltbericht G Löffingen-Friedenweiler 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen Umweltbericht Freiburg, den 18.10.2017 Offenlage Partnerschaftsgesellschaft mbb Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure

Mehr

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Frühzeitige Beteiligung

Mehr

Gemeinde Schluchsee. Umweltbericht

Gemeinde Schluchsee. Umweltbericht Gemeinde Schluchsee 9. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Umweltbericht Freiburg, den 12.12.2014 Stand: Offenlage Freie Landschaftsarchitekten bdla www.faktorgruen.de Freiburg Merzhauser Str. 110 0761-707647-0

Mehr

Gemeinde Grenzach-Wyhlen

Gemeinde Grenzach-Wyhlen Gemeinde Grenzach-Wyhlen Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Power-to- Gas-Anlage" Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung und Grünordnungsplan Freiburg, den 18.07.2017 Offenlage Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich

Mehr

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:

Mehr

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)

Mehr

zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Nachbarschaftsverband Ulm

zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Nachbarschaftsverband Ulm Umweltbericht zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Nachbarschaftsverband Ulm Auftraggeber: Nachbarschaftsverband Ulm Auftragnehmer: Baron Landschaftsarchitekt BDLA/SRL Schillerstaße 1/4 89077 Ulm

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G STADT PULHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR. 14.8 DANSWEILER B E G R Ü N D U N G zur Teiländerung Nr. 14.8 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim im Bereich des südlichen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Stadt Niederstetten Main-Tauber-Kreis Stand: 18. Juli 2018

Stadt Niederstetten Main-Tauber-Kreis Stand: 18. Juli 2018 Entwurf Erläuterungswerk zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans Niederstetten Stadt Niederstetten Main-Tauber-Kreis Stand: 18. Juli 2018 I n h a l t 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens

Mehr

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II

Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II "Sonderbaufläche Photovoltaik" und "Wald" statt "Grünfläche" und Fläche für die Landwirtschaft"

Mehr

im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich zwischen der Linderner Straße und dem Brunnenweg sowie des Bebauungsplanes Nr.

Mehr

Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung:

Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung: Büro Blattwerk Ingenieurleistungen für Freiraumplanung Dipl. Ing. (FH) Jürgen Sundermann Gemeinde Brunnthal Umweltbericht zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes GE nördlich der Tannenstraße, Hofolding

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5 Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer

Mehr

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEGRÜNDUNG / UMWELTBERICHT Entwurf 16.08.2017 INHALT SEITE 1. Planungserfordernis... 1 2. Situation... 1 2.1 Planungsgebiet...

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch- Straße

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch- Straße Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2014/1 im Bereich zwischen Hartmannstraße, Sedanstraße und Gebr.-Netzsch- Straße Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept für die Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Stadt Wiesensteig Bebauungsplan " Schöntal Süd"

Stadt Wiesensteig Bebauungsplan  Schöntal Süd Stadt Wiesensteig Bebauungsplan " Schöntal Süd" Externer Ausgleich des Schutzgutes Boden - Bodenauftrag auf Ackerflächen - AUFTRAGGEBER Stadt Wesensteig 73349 Wiesensteig AUFTRAGNEHMER mquadrat kommunikative

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung

BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung A n l a g e z u r B E G R Ü N D U N G Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Vorentwurf gem. 3 (1) / 4 (1) Fassung

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

B e g r ü n d u n g z u r 1 1. Ä n d e r u n g d e s F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n e s. G e m e i n d e B i e b e l r i e d

B e g r ü n d u n g z u r 1 1. Ä n d e r u n g d e s F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n e s. G e m e i n d e B i e b e l r i e d B e g r ü n d u n g z u r 1 1. Ä n d e r u n g d e s F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n e s G e m e i n d e B i e b e l r i e d Landkreis Kitzingen, Bayern A u f g e s t e l l t. 16. 0 7. 2 0 1 8 G

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms 2013 Mecklenburg Regionaler Planungsverband Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms - Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergie

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Panoramafoto Katasterauszug Änderungs- und Erweiterungsbereich Ost: 5,2 ha 2 Rechtskräftiger

Mehr

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS. 1- STADT HENNEF (SIEG) 37. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hennef (Sieg) Uckerath, Süd-Ost - Begründung Teil I - Entwurf gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Stand: 19. März 2009 Stadt

Mehr

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

Begründung zur 5. Änderung des FNP 2020

Begründung zur 5. Änderung des FNP 2020 Anlage 8 zur Drucksache G-10/132 Begründung zur 5. Änderung des FNP 2020 1. Ausgangslage Am 09.04.2009 hat der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2020

Mehr

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung

Mehr

Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof

Bebauungsplan Nr. 58/17 Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bürgerversammlung/Erörterungsveranstaltung am 30. Mai 2017 Elke Minor, Benjamin

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern ergänzt gemäß Auflagen zur Genehmigung Stand: Februar 2015 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige

Mehr

Planerische Rahmenbedingungen am Standort Südlich der Straße Heuberger Tor Weg

Planerische Rahmenbedingungen am Standort Südlich der Straße Heuberger Tor Weg Planerische Rahmenbedingungen am Standort Südlich der Straße Heuberger Tor Weg (Stand: 7. April 2016) Planerische Rahmenbedingungen am Standort Südlich der Straße Heuberger Tor Weg Plangebiet Das ca. 1.600

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM. BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM. BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 27.08.2018 Planung: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum Begründung zum Vorentwurf 1 Stand: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS,

Mehr

BAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2

BAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2 STADT BAD HÖNNINGEN BAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2 - BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Hönningen 2 Auftraggeber: Stadt Bad Hönningen Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch

Mehr

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Stadt Tecklenburg. 45. Flächennutzungsplanänderung. Ergebnisse der Anfrage nach 34 LPlG NRW Städtebaulich-Planerische Stellungnahme.

Stadt Tecklenburg. 45. Flächennutzungsplanänderung. Ergebnisse der Anfrage nach 34 LPlG NRW Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Kreis Steinfurt Ergebnisse der Anfrage nach 34 LPlG NRW Städtebaulich-Planerische Stellungnahme zu den Verfahrensschritten: Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß 34 Landesplanungsgesetz

Mehr

Gemeinde Martinsheim

Gemeinde Martinsheim Gemeinde Martinsheim Landkreis Kitzingen Bayern Begründung Zur 3. Änderung des Flächennutzungsplan Stand 06-10-2009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-

Mehr

Fassung zum Planbeschluss nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB

Fassung zum Planbeschluss nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Änderung des Flächennutzungsplans in Quierschied - Ortsteil Fischbach- Camphausen ADAC-Verkehrsübungsplatz Sonderbaufläche-Verkehrsübungsplatz statt Wald Begründung Stand: Fassung zum Planbeschluss nach

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN GVV WALDENBUCH- STEINENBRONN

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN GVV WALDENBUCH- STEINENBRONN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN GVV WALDENBUCH- STEINENBRONN 1. Änderung Eingriffsbewertung Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg GmbH Projektbearbeitung: Thomas Hauptmann Stuttgart, 20.06.2005 2 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Gemeinde Grenzach-Wyhlen

Gemeinde Grenzach-Wyhlen TOP Ö 3 Gemeinde Grenzach-Wyhlen Aufstellung des Bebauungsplans "Power-to- Gas-Anlage" in Grenzach-Wyhlen Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts (Scopingpapier) Freiburg, den 31.01.2017

Mehr

BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG GEMEINDE BISINGEN ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Entwurf vom 23.02.2016 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten

Mehr

GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:

GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 31.07.2007 Entwurf: 05.12.2011 17.04.2013 16.09.2014 12.04.2017 Planung: Huber Planungs-GmbH

Mehr

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH PLANER ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO NEUBRANDENBURG GMBH Dipl.-Ing. Mirko Leddermann Büroleiter Städtebau Tel: 0395-42 559 18 E-Mail: leddermann@baukonzept-nb.de 230 Bebauungspläne für Industrie, Gewerbe,

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der. Gemeinde Burgwald. Bauleitplanung der Gemeinde Burgwald

Amtliche Bekanntmachung der. Gemeinde Burgwald. Bauleitplanung der Gemeinde Burgwald Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Burgwald Bauleitplanung der Gemeinde Burgwald 16. Flächennutzungsplanänderung Kindergarten Ernsthausen, Ortsteil Ernsthausen und Bebauungsplan Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen,

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN

BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN .2011 BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN FÜR DAS GEBIET DER HOCHFELDER MÜHLE ZWISCHEN DER LANDESSTRASSE 217 UND DER BUNDESSTRASSE 207 NÖRDLICH VON STRUKKAMP, WESTLICH VON BLIESCHENDORF ZUSAMMENFASSENDE

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf

Strategische Umweltprüfung (SUP) im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf Strategische Umweltprüfung (SUP) im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf Katrin Wulfert Düsseldorf, 20.09.2012 Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB

BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB GEMEINDE WIELENBACH 6. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HAUNSHOFEN WEST BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Gefertigt am: 10.12.2015 Geändert: 31.08.2017 Geändert: 18.01.2018 : Städtebaulicher Teil ARCHITEKTURBÜRO

Mehr

BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE

BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE - Betrachtung der Schutzgüter der Umwelt - Markt Murnau a. Staffelsee Untermarkt 13 82418 Murnau a. Staffelsee Planungsbüro U-Plan

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012/2 im Bereich des Sondergebiets Baumarkt östlich der Prof.-Fritz-Klee-Straße

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012/2 im Bereich des Sondergebiets Baumarkt östlich der Prof.-Fritz-Klee-Straße Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012/2 im Bereich des Sondergebiets Baumarkt östlich der Prof.-Fritz-Klee-Straße Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept für den Bebauungs- und Grünordnungsplan

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark. /"'J1lage : E;latt: "

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark. /'J1lage : E;latt: i':('rligci!'1ig ' jf' /"'J1lage : r Umweltbeitrag E;latt: " Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Fein'lschießen j Planungsgruppe Landschaft

Mehr

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.:

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.: Ergebnis der Vorprüfung nach 5 Abs. 2 UVPG für die 2. Planänderung für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 4 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Bremen-Gröpelingen und Bremen-Strom

Mehr

Gemeinde Martinsheim

Gemeinde Martinsheim Gemeinde Martinsheim Landkreis Kitzingen Bayern Begründung Zur 4. Änderung des Flächennutzungsplan Stand 25-03-2011 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens

Mehr

Bebauungsplan Schelmenäcker, Nord Planbereich 25-13/2

Bebauungsplan Schelmenäcker, Nord Planbereich 25-13/2 Anlage 4 zur Vorlage 078/ 2017 Stadt Leinfelden-Echterdingen Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau Bebauungsplan Schelmenäcker, Nord Planbereich 25-13/2 Scopingpapier zur Umweltprüfung Bebauungsplanverfahren

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung

Mehr

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Teil B Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan B - I Begründung zum Bebauungsplan Satzungsfassung gem. GR Beschluss vom 20.11.2012 Seite 1 Teil B - Begründung B Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen

Mehr

Umweltbelange im B-Plan Im Zinklern

Umweltbelange im B-Plan Im Zinklern Umweltbelange im B-Plan Im Zinklern Eingriffsregelung Maßnahmen im Gebiet Ausgleichsmaßnahmen Umweltprüfung und Technischer Umweltschutz Gründächer / Versickerung Darstellung FNP 2020 ca. 7,6 ha Wohnbaufläche

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

Verkehrslandeplatz Freiburg Entwidmung von Flächen. UVP-Vorprüfung

Verkehrslandeplatz Freiburg Entwidmung von Flächen. UVP-Vorprüfung Flugplatz Freiburg-Breisgau GmbH Verkehrslandeplatz Freiburg Entwidmung von Flächen UVP-Vorprüfung Freiburg, den 08.02.2016 Freie Landschaftsarchitekten blda www.faktorgruen.de Freiburg Merzhauser Str.

Mehr

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Umspannwerk Merscher Höhe zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:

Mehr

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan GL 44 Im Holzmoor der Stadt Braunschweig

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan GL 44 Im Holzmoor der Stadt Braunschweig Planungsbüro Landschaftsarchitekt B D L A Beratender Ingenieur IngK Nds Braunstraße 6a 30169 Hannover Tel.: (0511) 123 139-0 Fax: (0511) 123 139-10 info@wirz.de www.wirz.de Grünordnungsplan zum Bebauungsplan

Mehr