Geothermie in der Türkei. Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rumpf
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1 Geothermie in der Türkei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rumpf
2 2 Wir über uns Seit 25 Jahren auf die deutsch-türkischen Geschäfts- und Rechtsbeziehungen spezialisiert. Know-how zum türkischen Recht am Standort in Stuttgart. In Jahrzehnten erprobtes Netzwerk mit Kanzleien in Ankara, Izmir, Bursa, Denizli, Berlin und anderen Standorten in Deutschland, der Türkei und in Europa. Unsere Mandanten: Unternehmen des Mittelstandes und Großunternehmen aus den Sektoren Automobil, Banken, Versicherungen, Textil, Immobilien, Anlagenbau und Energie. Gestaltung von Verträgen und Prozessführung in der Türkei und in Deutschland. Eigene Beratungsgesellschaft RUMPF CONSULTING in Istanbul (
3 3 Informationen in deutscher Sprache Christian Rumpf RECHT UND WIRTSCHAFT IN DER TÜRKEI Ein Überblick für die Praxis 4. Auflage
4 Das türkische Gerichtssystem Die Richter und Staatsanwälte sind unabhängig. Verfassungsgericht: Scharfe Kontrolle über die Gesetze. Seit 2012 auch Zugang für Privatpersonen und Unternehmen (Verfassungsbeschwerde). Ordentliche Gerichte Friedensgericht Zivilkammer und Kammer für Handelssachen; Strafkammern klein und groß Berufungsgerichte gesetzlich bereits vorgesehen, faktisch seit acht Jahren überfällig Kassationshof das oberste Zivil- und Strafgericht Fachgerichte Verwaltungsgerichte: Ihr gutes Recht gegen Verwaltungsfehler und -willkür Patent- und Markengerichte: der wirksame Schutz gegen Marken- und Patentpiraterie Schiedsgerichtsbarkeit: Hin und wieder eine geeignete Alternative 01ç10ç2015
5 Die rechtlichen Rahmenbedingungen Übersicht 1 Öffentliches Recht Baurecht Verfügungsrecht des Staates Nutzung als warme Quelle Nutzung zur Verstromung Privatrecht Erwerb des Grund und Bodens Miete/Pacht Nutzungsvereinbarungen mit der öffentlichen Hand als Eigentümer (Staat, Gemeinde) Sonstige Nutzung des Bodens Gründung einer Gesellschaft Vertragsgestaltung allgemein, Lieferverträge
6 Die rechtlichen Rahmenbedingungen Übersicht 2 Sonst noch zu bedenken Steuern Aufenthaltsrecht Arbeitsrecht
7 Vertragsgestaltung 1 Wo brauche ich Verträge? Gesellschaftssatzung Kooperationsvertrag Nutzungsvertrag, Pachtvertrag (Grundeigentümer, Staat) Arbeitsvertrag (Immobilien)Kaufvertrag Bauvertrag/Werkvertrag Einspeisevertrag
8 Vertragsgestaltung 2 Vertragsinhalte Klare Rechte und Pflichten Haftung und Gewährleistung Sicherheiten Beendigung Rechtswahl Gerichtsstand Harmonisierung mit anderen Verträgen Harmonisierung mit Gesellschaftssatzungen
9 Vertragsgestaltung 3 Welches Recht soll anwendbar sein? Deutschland Türkei Schweiz Welcher Gerichtsstand ist wünschenswert? Deutschland Türkei Schiedsgerichtsbarkeit In welcher Sprache soll der Vertrag gelten? Deutsch Türkisch Englisch alle Wer soll für Transportschäden haften? (Gefahrübergang, Erfüllungsort) Was soll bei Verzug passieren? Rücktritt Vertragsstrafe Schadensersatz Form des Vertrages? Wie integriert man Allgemeine Geschäftsbedingungen?
10 Sicherheiten im Liefergeschäft Eigentumsvorbehalt (meist wirkungslos) Sicherungsübereignung Pfandrecht Akkreditiv Dokumenteninkasso Bankgarantie
11 Gesellschaftsgründung 1 Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform Verbindungsbüro Niederlassung Personengesellschaft? GmbH AG Gründungsformalitäten Gründung durch Privatpersonen Gründung durch Handelsgesellschaften Rolle des deutschen Notars Rolle des türkischen Notars Steuernummer Vom Antrag zur Eintragung in das Handelsregister
12 Gesellschaftsgründung 2 Die Satzung Standardsatzung Ausführliche Satzung Wesentliche Inhalte Firma, Sitz, Dauer Gesellschafter (seit auch Ein-Personen-Gesellschaft möglich) Kapital Höhe und Verteilung Geschäftsführung/Vorstand Revisionsstelle (derzeit nur AG) Beendigung der Gesellschaft Anteilsübertragung Erbfall Rechte und Pflichten der Geschäftsführer/des Vorstands Rechte und Pflichten der Gesellschafter Sonderfragen Haftung für öffentliche Forderungen (GmbH: Gesellschafter; AG: Vorstand)
13 Steuern Körperschaftsteuer Abgeltungssteuer bzw. Abschlag (stopaj) Einkommensteuer, Lohnsteuer Umsatzsteuer Keine Gewerbesteuer Sonstige Steuern Stempelsteuer Reklamesteuer Zölle Doppelbesteuerung Das DBA Deutschland-Türkei Sonderfragen bei Entsendung und Montage
14 Immobilien 1 Grundbuch und Kataster Erwerb einer Immobilie Verkaufsversprechen Vertrag vor dem Grundbuchamt Eintragung des Erwerbs Grundsicherheiten Hypothek Pfandrecht Sonstige? Beschränkungen für Ausländer Gegenseitigkeitsprinzip? Militärzonen Sicherheitszonen Beschränkung auf den beplanten Bereich Erwerb durch türkische Kapitalgesellschaft mit ausländischem Kapital
15 Immobilien 2 Allgemeine Erwerbsbeschränkungen Naturschutz Forstschutz Küstenschutz Denkmalschutz Erbpacht und Baurecht Stockwerkseigentum (WEG) Zeiteigentum
16 Geothermie und Energierecht 1 Was ist Energierecht? Die erneuerbaren Energien: Wind, Sonne, Wasser Geothermie Umfang der Geothermie Mineralwasser Dampf Gas warmes Wasser Trennen: Ausbeutung im Allgemeinen und Stromerzeugung im Besonderen Geothermie-Gesetz und Gesetz über erneuerbare Energien
17 Geothermie und Energierecht 2 Geothermie-Gesetz (Gesetz Nr v ) Kein Privateigentum an den Quellen Lizenzpflichtig Türkische Staatsangehörige Türkische Handelsgesellschaften mit entsprechendem Satzungszweck Vererblichkeit Suchlizenz Projektgebiet: max Hektar Antrag mit Plan 1:25000 Keine Ausschreibung, aber schnelles und viel Investment hat Vorrang
18 Geothermie und Energierecht 3 Drei Jahre befristet, Verlängerungsmöglichkeit Sicherheit, Gebühr Kernbohrung, nur Probeproduktion Zuständig: Präfektur Rolle der MIGEM Betreiberlizenz Normallfall: Erfolgreiche Suchlizenz zieht Betreiberlizenz nach sich Antragstellung am Tag des Ablaufs der Betreiberlizenz genügt Sicherheit mindestens TL, 1% der Lizenzgebühr Jährliche Gebühr an den Staat
19 Geothermie und Energierecht 4 Eigentum am Grundstück, ggf. Nutzungsvereinbarung mit Eigentümer Gesetz über erneuerbare Energien (Gesetz Nr v ) Verordnung über Verstromung von Geothermie Eigenständige Lizenz für Verstromung Keine Lizenz und keine Gebühren bei Selbstversorgern bis 1 Megawatt Nutzungsrechte bei Gebieten unter staatlicher Verfügungsgewalt Zuständige Ministerien, z.b. Forstministerium
20 Noch Fragen? 20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! RUMPF RECHTSANWÄLTE Lenzhalde 68 D Stuttgart Tel Fax info@rumpf-legal.com RUMPF CONSULTING Danışmanlık Hizmetleri Ltd. Şti. Meclis-i Mebusan Cad. Molla Bayırı Sok. Karun Çıkmazı No.1 D Kabataş-Beyoğlu/Istanbul Tel: Fax: info@rumpf-consult.com Repräsentanz: Mariannengasse 30/A, 1009 Wien
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