Zahl: 5/2017 Seite: 21 N I E D E R S C H R I F T

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1 Zahl: 5/2017 Seite: 21 N I E D E R S C H R I F T über die am Freitag, dem 22. Dezember 2017 im Gemeindeamt Rotenturm an der Pinka stattgefundene Gemeinderatsitzung. Beginn: Uhr Ende: Uhr Die Einladung erfolgte am 12. Dezember 2017 durch Einzelladung. Anwesend: Bürgermeister Wagner Manfred, SPÖ SPÖ Gemeinderatsmitglieder: Vizebürgermeister Schöckl Manfred, Vorstand Kratzer Walter, Mag. Drobits Christian, Tomiszer Franz, Dirnbeck Philip, Werderits Lisa Maria, Hansl Wolfgang, Weiss Robert, Takacs Alexander, Horvath Julian, Ersatz Fritz Julian ÖVP Gemeinderatsmitglieder: Vorstand Samer Maria, Mag. (FH) Loranth Bernd, Imrek Harald, Bogad Johann, Dirnbeck Günter, Ersatz Kristaloczi Josef OAR. Drobits Franz als Schriftführer Abwesend: Vorstand u. OV. Kuktits Reinhard, Paukovits Philipp u. Kossits Günter sind entschuldigt. Außerdem anwesend: 1 Zuhörer Bürgermeister Wagner Manfred als Vorsitzender begrüßt die Erschienenen, stellt die gesetzmäßige Einberufung der Sitzung und ihre Beschlußfähigkeit fest und eröffnet dieselbe. Danach fragt der Bürgermeister, ob jemand gegen die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Einwendungen erheben will. Da keine Einwendungen erhoben werden, erklärt der Bürgermeister die letzte Verhandlungsschrift als genehmigt. Als Beglaubiger des Protokolls werden Vorstand Samer Maria sowie Vorstand Kratzer Walter bestellt. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt Bgm. Wagner Manfred folgende Anträge um Aufnahme in die Tagesordnung: 1. Neuvermietung der Räumlichkeiten des ehem. Schatzkistl, Rotenturm, Hauptstraße 18 ab 1. Februar Neue Dienstverträge mit Kindergartenhelferin Tomisser Katharina ab u. Zsótér Zoltan ab

2 Zahl: 5/2017 Seite: 22 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, obgenannte Punkte auf die Tagesordnung zu nehmen. Danach verkündet der Bürgermeister den Übergang zur Tagesordnung. T a g e s o r d n u n g : 1. Angelobung des Gemeinderates Mag. (FH) Loranth Bernd 2. Wahl eines neuen Obmannes des Prüfungsausschusses anstelle von Kossits Günter durch die ÖVP Fraktion 3. Beschlussfassung einer Resolution zum Pflegeregress 4. Grundsatzbeschluss über eine glyphosatfreie Gemeinde 5. Nochmalige Beschlußfassung über den Verkauf der Bauplatzgrundstücke Nr. 585/24, 585/29 und 585/30 an die Oberwarter Siedlungsgenossenschaft für die Errichtung von 3 Wohnblöcken und 3 Reihenhäusern 6. Beschlussfassung über die Aufnahme eines Gemeindevertragsbediensteten - Arbeiter, befristet für die Dauer der Karenzvertretung von Bgm. Wagner Manfred 7. Beschlussfassung über die Beschäftigung eines von Trendwerk, gemeinnützige GesmbH. zur Förderung der Integration am Arbeitsmarkt überlassenen Angestellten für die Gemeindeverwaltung, Aktion , befristet max. bis zum Beschlussfassung über die Beschäftigung eines oder zwei von Trendwerk, gemeinnützige GesmbH. zur Förderung der Integration am Arbeitsmarkt überlassenen Gartenarbeiters für den Bauhof, Aktion , befristet max. bis zum Beschlußfassung der Kapitaltransferzahlungen an die Marktgemeinde Rotenturm Infrastruktur KG im Jahr Beratung und Beschlußfassung des Voranschlages für das Jahr 2018 a. Abgaben und Entgelte - Keine Erhöhungen geplant b. Beiblatt zur Kanalbenützungsgebühr Kenntnisnahme durch den Gemeinderat c. Höhe des Kassenkredites 2018 d. Dienstpostenplan e. Gesamtvoranschlag 2018 f. Beschlußfassung des mittelfristigen Finanzplanes Beratung und Beschlußfassung des Voranschlages der Infrastruktur KG für das Jahr Beschlussfassung über Transferzahlungen der Gemeinde an die Infrastruktur KG der Marktgemeinde Rotenturm für das Jahr Bedarfserhebung 2017/2018 und Entwicklungskonzept für den Kindergarten und Hort Rotenturm an der Pinka 14. Neuvermietung der Räumlichkeiten des ehem. Schatzkistl, Rotenturm, Hauptstraße 18 ab 1. Februar Neue Dienstverträge mit Kindergartenhelferin Tomisser Katharina ab u. Zsótér Zoltan ab Allfälliges - Termin nächste Gemeinderatsitzung: Dienstag, , Uhr Punkt 1: Angelobung des Gemeinderates Mag. (FH) Loranth Bernd Bgm. Wagner berichtet, daß GR. Mag. (FH) Loranth Bernd bei der letzten Sitzung nicht anwesend war und daher noch anzugeloben ist.

3 Zahl: 5/2017 Seite: 23 Die Anwesenden erheben sich von den Sitzen. OAR. Drobits verliest daraufhin folgende Gelöbnisformel ( 18 Bgld. GemO): Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Burgenland gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die Amtsverschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Gemeinderat Mag. (FH) Loranth Bernd antwortet nach Aufforderung des Bürgermeisters: Ich gelobe. Punkt 2: Wahl eines neuen Obmannes des Prüfungsausschusses anstelle von Kossits Günter durch die ÖVP Fraktion Bgm. Wagner Manfred berichtet, daß GR. Kossits Günter auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes derzeit an den Gemeinderatsitzungen nicht teilnehmen kann und daher ein neuer Obmann von der ÖVP gewählt werden sollte. Es erfolgt eine kurze Diskussion, danach erfolgt die Wahl eines neuen Obmannes des Prüfungsausschusses: Anspruchsberechtigte Partei: ÖVP Ergebnis: Mit 6 Stimmen wird von der ÖVP Dirnbeck Günter zum Obmann gewählt. Punkt 3: Beschlussfassung einer Resolution zum Pflegeregress OAR. Drobits berichtet, daß die Resolution samt Erläuterungen den Gemeinderäten bereits mit der Einladung zur Sitzung bekanntgegeben wurde. Es erfolgt eine kurze Diskussion. Auf Antrag von Bgm. Wagner wird vom Gemeinderat einstimmig folgende Resolution beschlossen: Der Nationalrat hat am 3. Juli 2017 mit Verfassungsmehrheit den Pflegeregress abgeschafft. Diese Abschaffung wird zwar nicht in Frage gestellt, dennoch haben Experten diese Maßnahme bereits aufgrund der unzureichenden Gegenfinanzierung kritisiert. Die nur vage skizzierte Kostenabgeltung für Länder und Gemeinden stellt keine solide Grundlage für die zukünftige Finanzierung der Pflege dar. Mit den von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Ausgleichsbeträgen werden nicht einmal die unmittelbaren Einnahmenausfälle aus der Abschaffung des Pflegeregresses abgedeckt.

4 Zahl: 5/2017 Seite: 24 Dies widerspricht nicht nur den Grundsätzen der Planungssicherheit für die Gemeinden, sondern steht auch im Gegensatz zum Paktum des Finanzausgleiches. Völlig offen sind viele weitere Detailfragen, die zu unmittelbaren Kostenfolgen für die Gemeinden führen. Das betrifft beispielsweise den Einnahmenentfall durch bisherige freiwillige Selbstzahler, die dem Regress entgehen wollen. Durch die Abschaffung des Regresses ist zudem mit einem deutlich stärkeren Andrang auf Heimplätze zu rechnen, daraus resultiert zwangsläufig die Notwendigkeit des Ausbaus von Pflegeeinrichtungen mit den damit verbundenen Folgekosten. Ebenso gibt es einen rechnerischen Zuwachs aus der 24- Stunden-Pflege. Auch die potentielle Erweiterung des Regressverzichts auf andere Einrichtungen (z.b. Behinderteneinrichtungen) ist völlig ungeklärt. Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten werden ein Vielfaches des vom Bundesgesetzgeber in 330b ASVG angebotenen Kostenersatzes ausmachen. Anlässlich dieser nicht mit der Gemeindeebene abgestimmten Maßnahme, die ohne parlamentarisches Begutachtungsverfahren vom Bundesverfassungsgesetzgeber beschlossen wurde, zeigt sich, dass es gerade auch im Pflegebereich einer nachhaltigen, solidarischen Finanzierung bedarf. Wir verlangen daher die sofortige Aufnahme von Gesprächen mit den kommunalen Interessensvertretungen darüber, wie eine zukunftsfähige Finanzierung aussehen wird (Steuerfinanzierung, Beitragsfinanzierung, Versicherung etc.). In Summe geht es daher um beträchtliche Mehrkosten in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro jährlich für die Gemeinden. Wir fordern daher vom Bund den vollständigen Kostenersatz für die durch die Abschaffung des Pflegeregresses den österreichischen Gemeinden entstehenden Mehrausgaben auf Basis einer vollständigen Erhebung der tatsächlichen und zu erwartenden Mehrkosten! Punkt 4: Grundsatzbeschluss über eine glyphosatfreie Gemeinde OAR. Drobits berichtet, daß der Infobrief zum Grundsatzbeschluss über eine glyphosatfreie Gemeinde ebenfalls den Gemeinderäten bereits mit der Einladung zur Sitzung bekanntgegeben wurde. GR. Dirnbeck Günter meint aus seiner Sicht, daß man in den Fernsehberichten immer nur einen Traktor mit Spritze gesehen hat, wenn es um das Thema Glyphosat gegangen ist. Damit wurde nur der Landwirt als der Böse dargestellt, obwohl viele Haushalte, viele Gemeinden, viele Großkonzerne dieses Gift auch verwenden. Er hat in den letzten 15 Jahren dieses Mittel ein einziges Mal verwendet, ihn betrifft daher dieses Verbot überhaupt nicht. Es erfolgt eine längere Diskussion. Auf Antrag von Bgm. Wagner wird einstimmig beschlossen, bei der Pflege von kommunalen Flächen auf den Einsatz von glyphosathaltigen Unkrautvernichtern zu verzichten. Der Bürgermeister als Vorgesetzter der Gemeindebediensteten wird aufgefordert, allen mit dieser Aufgabe befassten MitarbeiterInnen der Gemeinde entsprechende Anweisungen zu erteilen.

5 Zahl: 5/2017 Seite: 25 Punkt 5: Nochmalige Beschlußfassung über den Verkauf der Bauplatzgrundstücke Nr. 585/24, 585/29 und 585/30 an die Oberwarter Siedlungsgenossenschaft für die Errichtung von 3 Wohnblöcken und 3 Reihenhäusern OAR. Drobits berichtet über das Schreiben der Bgld. Landesregierung vom Der Kaufvertrag wurde nicht genehmigt, da die Grundstücksnummern u. der Kaufpreis lt. Kaufvertrag mit dem Gemeinderatsbeschluss nicht übereinstimmen. Es erfolgt eine kurze Diskussion. Auf Antrag von Bgm. Wagner beschließt der Gemeinderat einstimmig, der OSG die gesamte Grundfläche für die 3 Wohnblöcke, Grdstk. Nr. 585/24 im Ausmaß von m² sowie die Grundfläche für 3 Reihenhäuser, Grdstk. Nr. 585/29 im Ausmaß von m² sowie Grdstk. Nr. 585/30 im Ausmaß von 293 m² zum Preis von 15,-- pro m² zu verkaufen. (Gesamtpreis ,--). Punkt 6: Beschlussfassung über die Aufnahme eines Gemeindevertragsbediensteten - Arbeiter, befristet für die Dauer der Karenzvertretung von Bgm. Wagner Manfred Bgm. Wagner Manfred berichtet, daß sich nur ein Bewerber für die ausgeschriebene Stelle gemeldet hat und verliest das Bewerbungsschreiben von Tomiszer Daniel, Rotenturm, Angergasse 15. Danach verliest OAR. Drobits die Anstellungserfordernisse lt. Stellenausschreibung vom Wenn mehrere Bewerber vorhanden wären, würde die Entscheidung mittels Wahl durch Stimmzettel erfolgen. Da es nur einen Bewerber gibt, hat lt. Gemeindeordnung keine Wahl stattzufinden, sondern nur eine öffentliche Abstimmung. Danach wird festgestellt, daß folgende Gemeinderäte befangen sind: Tomiszer Franz, Dirnbeck Philip und Dirnbeck Günter. Auf Antrag von Bgm. Wagner Manfred beschließt der Gemeinderat einstimmig (ausgenommen die drei vorhin genannten befangenen Gemeinderäte), Herrn Tomiszer Daniel, wohnhaft in Rotenturm an der Pinka, Angergasse 15 als Gemeindevertragsbediensteten Arbeiter, befristet für die Dauer der Karenzvertretung von Bgm. Wagner Manfred aufzunehmen. Das Dienstverhältnis ist vorerst für 6 Monate befristet und wird danach auf die Dauer der Karenzvertretung wieder befristet. Die Einstufung erfolgt lt. Ausschreibung in das Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe gh3 mit 100 % Vollbeschäftigung, d.s. 40 Wochenstunden. Voraussichtlicher Dienstantritt, Dienstag Punkt 7: Beschlussfassung über die Beschäftigung eines von Trendwerk, gemeinnützige GesmbH. zur Förderung der Integration am Arbeitsmarkt überlassenen Angestellten für die Gemeindeverwaltung, Aktion , befristet max. bis zum

6 Zahl: 5/2017 Seite: 26 OAR. Drobits erläutert die Stellenausschreibung eines Angestellten für die Gemeindeverwaltung. Es hat sich hier ein Bewerber gemeldet und zwar Herr Kiss Hans Andreas, wohnhaft in Oberwart, Siedlungsstraße 12/23. Er verliest daraufhin den Lebenslauf. Herr Kiss soll über die Fa. Trendwerk, Oberwart beschäftigt werden. Das Überlassungsentgelt für die Gemeinde beträgt 50, % Ust pro Monat. Die Anstellung und Lohnverrechnung erfolgt über die Fa. Trendwerk, die Entlohnung als Angestellter im VB Entlohnungsschema I, gv3 Stufe 1 = 2.087,90 brutto. Auf Anfrage von GR. Dirnbeck Philip berichtet OAR. Drobits, daß der Angestellte auch kündbar ist, obwohl nicht bei der Gemeinde angemeldet. Die Befristung soll jedoch bis zum Förderungsende beschlossen werden, da ja die neue Regierung plant, die Aktion nicht weiter fortzusetzen. Es erfolgt eine kurze Diskussion. Auf Antrag von Bgm. Wagner Manfred beschließt der Gemeinderat einstimmig, Herrn Kiss Hans Andreas, wohnhaft in Oberwart, Siedlungsstraße 12/23 über die Fa. Trendwerk Oberwart als Angestellten, befristet für die Dauer der Förderaktion , d.i in der Gemeindeverwaltung zu beschäftigen. Die Einstufung bei der Fa. Trendwerk erfolgt lt. Ausschreibung in das Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe gv3 mit 100 % Vollbeschäftigung, d.s. 40 Wochenstunden. Voraussichtlicher Dienstantritt, Montag Punkt 8: Beschlussfassung über die Beschäftigung eines oder zwei von Trendwerk, gemeinnützige GesmbH. zur Förderung der Integration am Arbeitsmarkt überlassenen Gartenarbeiters für den Bauhof, Aktion , befristet max. bis zum OAR. Drobits erläutert die Stellenausschreibung der Gartenarbeiter für den Bauhof. Bgm. Wagner berichtet, daß sich als erster Bewerber Herr Berger Julius, wohnhaft in Oberwart, Am Anger 4 gemeldet hat. Er verliest daraufhin den Lebenslauf, Herr Berger war eigentlich immer bei einer Baufirma beschäftigt, allerdings seit 2006 nicht mehr. Zu Spitzzicken hat er eine persönliche Beziehung, da die Frau des Musiklehrers Berger seine Tochter ist, wohnhaft in Spitzzicken. Herr Berger soll über die Fa. Trendwerk, Oberwart beschäftigt werden. Das Überlassungsentgelt für die Gemeinde beträgt 50, % Ust pro Monat. Die Anstellung und Lohnverrechnung erfolgt über die Fa. Trendwerk, die Entlohnung als Arbeiter im VB Entlohnungsschema II, gh5 Stufe 1 = 1.799,80 brutto. Bgm. Wagner erläutert weiters, daß der zweite Bewerber bis gestern Herr Pfeiffer Thomas aus Unterwart war. Er hat sich jedoch auch nach mehreren Telefonanrufen nicht mehr bei der Gemeinde gemeldet. Gestern Abend war dann das Gespräch von Herrn Gamauf Manfred, der über Vorstand Kuktits Reinhard vermittelt wurde. Er hat mit ihm heute Morgen gesprochen und ihn an die Fa. Trendwerk verwiesen, damit diese alles nötige veranlasst. Die Fa. Trendwerk hat jedoch dem Bürgermeister mitgeteilt, daß dieser über die Fa. Trendwerk nicht mehr angestellt werden kann, da sie ihr Kontingent schon voll haben.

7 Zahl: 5/2017 Seite: 27 OAR. Drobits erklärt, daß vom AMS die Bestätigung vorliegt, daß Herr Gamauf förderfähig ist, in diesem Fall müßte die Gemeinde ihn direkt bei der Gemeinde anstellen und für ihn dann auch die Lohnverrechnung durchführen. GR. Mag. Drobits Christian berichtet, daß für 3 Personen beim AMS angesucht wurde, das hat er auch bestätigt bekommen. Ob die dritte Personen nun Gamauf und nicht Pfeiffer heißt, müßte für das AMS unerheblich sein. Auf Grund der Änderung im Regierungsprogramm wird nun zukünftig nur jeder 4. gefördert und vielleicht hat deshalb die Fa. Trendwerk die dritte Person nicht mehr im Programm. Danach verliest OAR. Drobits den Lebenslauf von Herrn Gamauf Manfred. Es erfolgt eine kurze Diskussion. GR. Takacs Alexander meint, warum man sich nicht bei allen drei das Überlassungsentgelt spart und gleich bei der Gemeinde anmeldet? Es wird darüber wieder kurz diskutiert. Auf Antrag von Bgm. Wagner Manfred beschließt der Gemeinderat einstimmig, Herrn Berger Julius, wohnhaft in Oberwart, Am Anger 4 sowie Herrn Gamauf Manfred, wohnhaft in Pinkafeld, Szechenyigasse 8 über die Fa. Trendwerk Oberwart als Gemeindearbeiter, befristet für die Dauer der Förderaktion , d.i im Bauhof der Gemeinde zu beschäftigen. Die Einstufung bei der Fa. Trendwerk erfolgt lt. Ausschreibung in das Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe gh5 Stufe 1 = 1.799,80 brutto mit 100 % Vollbeschäftigung, d.s. 40 Wochenstunden. Voraussichtlicher Dienstantritt, Montag Sollten nicht alle 3 Personen von der Fa. Trendwerk beschäftigt werden wird sich die Gemeinde bemühen, alle 3 direkt bei der Gemeinde anzumelden. Danach berichtet OAR. Drobits, daß sich noch folgende Personen als Gartenarbeiterin beworben haben: Frau Bruckner Marianne aus Podgoria, Gde. Weiden bei Rechnitz, die 59 Jahre alt ist, seit 2014 arbeitslos und die schwere Arbeit bei den österr. Bundesforsten nicht mehr ausführen konnte. Weiters Frau Muhr Elisabeth, Rotenturm, Hauptstraße 48/2, die 56 Jahre alt ist und auch seit 2014 arbeitslos, weil die Fa. Herz den Betrieb geschlossen hat. Der Gemeinderat ist einhellig der Meinung, daß lt. obigem Beschluß bereits 2 Arbeiter aufgenommen wurden und daher die beiden Frauen nicht mehr berücksichtigt werden können. Punkt 9: Beschlußfassung der Kapitaltransferzahlungen an die Marktgemeinde Rotenturm Infrastruktur KG im Jahr 2017

8 Zahl: 5/2017 Seite: 28 OAR. Drobits berichtet, daß bisher zwei Kapitaltransferzahlungen an die KG in Höhe von jeweils ,--, insgesamt daher ,-- für die Volksschule Rotenturm getätigt wurden. Auf Antrag von Bgm. Wagner beschließt der Gemeinderat einstimmig obgenannte Transferzahlungen an die Infrastruktur KG. Punkt 10: Beratung und Beschlußfassung des Voranschlages für das Jahr 2018 a. Abgaben und Entgelte - Keine Erhöhungen geplant b. Beiblatt zur Kanalbenützungsgebühr Kenntnisnahme durch den Gemeinderat c. Höhe des Kassenkredites 2018 d. Dienstpostenplan e. Gesamtvoranschlag 2018 f. Beschlußfassung des mittelfristigen Finanzplanes a. Abgaben und Entgelte - Keine Erhöhungen geplant OAR. Drobits berichtet, daß zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Sitzung nicht bekannt war, daß der Totengräber eine Erhöhung beantragen wird. Er hat jedoch um Erhöhung der Beisetzungsgebühren für ein Normal- und Tiefengrab ersucht. Folgende Daten wurden von anderen Gemeinden des Bezirkes für die heutige Sitzung eingeholt: Gemeinde Normalgrab Tiefengrab Totengräber Sonstiges Bad Tatzmannsdorf 320,00 400,00 Müllner Norbert Winterzuschlag 50,00 Bernstein 480,00 600,00 Rosenberger Erwin Sonn- und Feiertag 100,00 Grafenschachen 420,00 500,00 Bestattung Krug keine Zuschläge Großpetersdorf 400,00 500,00 Rosenberger Erwin Sonn- und Feiertag 100,00 Winterzuschlag 30,00 Kemeten 220,00 220,00 Gemeindearbeiter keine Zuschläge Loipersdorf- Kitzladen 290,00 350,00 Gemeindearbeiter keine Zuschläge Oberdorf im Bgld. 410,00 500,00 Rosenberger Erwin Sonn- und Feiertag 100,00 Zusatzarbeiten 10,00/Std. Oberschützen 400,00 440,00 Fries Johann keine Zuschläge

9 Zahl: 5/2017 Seite: 29 OT. Aschau, Schmiedrait Oberschützen OT. Oberschützen, Unter-schützen, Willersdorf 330,00 410,00 Müllner Norbert keine Zuschläge Schandorf 400,00 400,00 Gemeindearbeiter keine Zuschläge Stadtschlaining 320,00 400,00 Müllner Norbert Zusatzarbeiten 10,00/Std. Unterwart 260,00 340,00 Krautsok Alexander keine Zuschläge Weiden bei Rechnitz 400,00 400,00 Gemeindearbeiter keine Zuschläge Rotenturm bisher 370,00 460,00 Gajic Erdbewegungen Keine Zuschläge Rotenturm neu 500,00 = 35,14% 600,00 = 30,43 % ,00 Sonn- u. Feiertag Rotenturm, am 22. Dezember 2017 Gespräch am heutigen Tag mit Rudi Gajic über das Angebot: letzter Preis 480,00 (Normalgrab) und 570,00 (Tiefengrab); kein Feiertagszuschlag Es erfolgt eine längere Diskussion, u.a. auch warum es keine Möglichkeit gibt, mit den Gemeindearbeitern den Grabaushub zu erledigen. Auf Antrag von Bgm. Wagner Manfred beschließt der Gemeinderat einstimmig die neuen Beisetzungsgebühren in Höhe von 480,-- für ein Normalgrab und 570,-- für ein Tiefengrab sowie die neue Verordnung über die Einhebung von Friedhofsgebühren, die als Beilage A dem Protokoll angeschlossen ist und einen integrierenden Bestandteil dieser Niederschrift bildet. Danach erfolgt über die Anfrage von GR. Dirnbeck Günter über die bereits beschlossenen und festgelegten Plätze in allen 3 Friedhöfen über die Bereitstellung von Urnengräbern. b. Beiblatt zur Kanalbenützungsgebühr Kenntnisnahme durch den Gemeinderat OAR. Drobits berichtet über das Beiblatt zur Kanalbenützungsgebühr für das Jahr Das Beiblatt wird vom Gemeinderat einhellig zur Kenntnis genommen, das als Beilage B dem Protokoll angeschlossen ist und einen integrierenden Bestandteil dieser Niederschrift bildet. c. Höhe des Kassenkredites 2018 OAR. Drobits berichtet, daß gem. 74 der Bgld. Gemeindeordnung der Kassenkredit ein Sechstel der veranschlagten Einnahmen des ordentlichen Haushalts nicht überschreiten darf. Das wäre in unserem Fall ein Betrag von ,66.

10 Zahl: 5/2017 Seite: 30 Der Kassenkredit war bisher mit ,-- festgelegt. Es sind 2 Anbote vorhanden. BAWAG/PSK: ,--, Verzinsung dzt. 1,20 % p.a. gebunden an den 3 M-Euribor + 1,20 % Punkte Aufschlag, daher insgesamt 1,20 % p.a. (3-Monats Euribor vom : minus 0,329 % - der Euro Basiswert beträgt mindestens 0 % p.a.) Laufzeit 1 Jahr, Zinsverrechnung vierteljährlich dekursiv. Habenverzinsung: dzt. 0,01 % p.a. Raiba Oberwart: ,--, Verzinsung Fixzinssatz 1,25 % p.a., vj. dekursiv bis Rückführung laufend bzw. endfällig zum Keine Bearbeitungsgebühren und Bereitstellungsprovision. Auf Antrag von Bgm. Wagner beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Kassenkredit für das Jahr 2018 in Höhe von ,-- bei der BAWAG/PSK zu den genannten Konditionen aufzunehmen. d. Dienstpostenplan OAR. Drobits erläutert dem Gemeinderat den Dienstpostenplan, der sich im Jahr 2018 in Bezug der Anzahl der Dienstnehmer gegenüber dem Jahr 2017 nicht verändert. Statt Gemeindearbeiter Wagner Manfred wird ab 2018 Tomiszer Daniel aufgenommen. Auf Antrag von Bgm. Wagner beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Dienstpostenplan für das Jahr 2018 zu genehmigen. e. Gesamtvoranschlag 2018 OAR. Drobits berichtet, daß der Voranschlag 2018 vom bis aufgelegen ist. Erinnerungen wurden keine eingebracht. Vor der Auflagefrist sind einzelne Subventionsansuchen eingelangt. Die Leistungen fürs Personal, der Nachweis über die Transfers, die Darlehensschulden, die Haftungen, die Kosten-Nutzenanalysen sowie der Voranschlagsquerschnitt werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Der Finanzierungssaldo (Maastricht-Ergebnis) beträgt minus ,--, welcher mindestens 0 oder positiv sein müsste. Danach erläutert OAR. Drobits den Voranschlag im ordentlichen Haushalt Ordentlicher Haushalt Gruppe 0:

11 Zahl: 5/2017 Seite: 31 Dem Bürgermeister wird eine monatliche Reisepauschale von 50,87 (12x) für Dienstverrichtungen innerhalb des Bezirkes Oberwart einstimmig genehmigt. Die Gehälter der Angestellten und Arbeiter sind mit einer 2,33 % igen Steigerung budgetiert, die auch tatsächlich in diesem Ausmaß erhöht werden. Weiters berichtet er, daß OAR. Drobits ein 40-jähriges Dienstjubiläum hat und hier 4 Monatsbezüge ausbezahlt werden. VB. Saurer Christian hat ein 25-jähriges Dienstjubiläum, wo 2 Monatsbezüge ausbezahlt werden. Beide Jubiläen sind im Budget enthalten. Gruppe 1: Die Ansätze der Feuerwehren Rotenturm und Siget werden näher erläutert. Gruppe 2: Die Ansätze für die Volksschulen, Kindergarten und Hort werden ebenfalls näher erläutert. Gruppe 4: Die enorme Steigerung der Sozial- und Behindertenbeiträge wird kurz diskutiert. Gruppe 5: Zum Ansatz 520, Natur- und Landschaftsschutz berichtet OAR. Drobits, daß noch immer ein Betrag von ,-- als Ausgleichszahlung vom Land betr. die 380 kv Leitung ausgelöst werden kann. Für 2018 wurde ein Betrag von ,-- für die Errichtung des Hochwasserschutzes Flutmulde Fenekgraben budgetiert. Dieses Projekt kann nur dann baulich begonnen werden, wenn die Gemeinde vom Land diesen Betrag vorgestreckt bekommt. Gruppe 6: Die Ausgaben für die Gemeindestraßen mussten gegenüber dem Vorjahr gesenkt werden. Gruppe 8: Bei der Müllbeseitigung sind die Ausgaben um 5.000,-- höher als die Einnahmen. Die VA Stelle Kanalanschlußgebühren erläutert er auch näher und zwar, daß im heurigen Jahr begonnen wurde, diese für Rotenturm vorzuschreiben, 2018 wird fortgesetzt und daher ein Betrag von ,-- budgetiert. Gruppe 9: Die Gemeindeabgaben, Ertragsanteile, Bedarfs- und Finanzzuweisungen werden näher erläutert. Diesmal wurde ein Soll Überschuss von ,-- budgetiert. Der Rechnungsabschluss 2017 wird das tatsächliche Ergebnis zeigen. Außerordentlicher Haushalt OAR. Drobits erläutert die außerordentlichen Vorhaben Leichenhalle Rotenturm, Fuhrpark, Vereinsgebäude sowie die Abwasserbeseitigung.

12 Zahl: 5/2017 Seite: 32 Beschluß über den gesamten Voranschlag: Auf Antrag von Bgm. Wagner Manfred beschließt der Gemeinderat einstimmig folgenden Voranschlag für das Finanzjahr 2018, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet: Einnahmen Ausgaben A. Ordentlicher Haushalt , ,-- B. Außerordentlicher Haushalt , ,-- Gesamtvoranschlag , ,-- Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig, daß gemäß 3 Abs. 1 GHO 2015 die Ansätze in den Gruppen 0 bis 9 gegenseitig deckungsfähig sind. f. Beschlußfassung des mittelfristigen Finanzplanes OAR. Drobits erläutert den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 mit folgenden Gesamtwerten im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt: Ordentlicher Haushalt Einnahmen , , , , ,-- Ausgaben , , , , ,-- Überschuss/Abgang --,-- --,-- --,-- --,-- --,-- Außerordentl. Haushalt Einnahmen , , , , ,-- Ausgaben , , , , ,-- Überschuss/Abgang --,-- --,-- --,-- --,-- --,-- Es erfolgt eine kurze Diskussion über den mittelfristigen Finanzplan. Der mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 wird einstimmig genehmigt. Punkt 11: Beratung und Beschlußfassung des Voranschlages der Infrastruktur KG für das Jahr 2018 OAR. Drobits erläutert das Budget dem Gemeinderat. Beschluß über den gesamten Voranschlag: Auf Antrag von Bgm. Wagner Manfred beschließt der Gemeinderat einstimmig folgendes Budget für das Finanzjahr 2018, das einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet: + Umsatzerlöse ,00 - Summe betriebliche Aufwendungen ,00

13 Zahl: 5/2017 Seite: 33 - Finanzergebnis ,00 = Finanzierungsbedarf (-) /-überschuss (+) vor Investitionen ,00 - Investitionen 0,00 = Effektiver Finanzierungsbedarf (-) / -überschuss (+) ,00 +/- Veränderungen langf. Darlehen (Tilgung) ,00 = Liquiditätsüberschuss (+) / Liquiditätsbedarf (-) nach Investitionen , Zuschuss VS , Zuschuss Amtsgebäude 3.600, Zuschuss Feuerwehrhaus 3.200, Zuschuss Biofernwärme 6.700,00 = Liquiditätsveränderung zum Jahresende 0,00 Punkt 12: Beschlussfassung über Transferzahlungen der Gemeinde an die Infrastruktur KG der Marktgemeinde Rotenturm für das Jahr 2018 OAR. Drobits erläutert die Transferzahlungen für das Jahr 2018 wie folgt: Gemeindeamt 4.000,-- Feuerwehr Rotenturm 3.500,-- Volksschule Rotenturm ,-- Es erfolgt eine kurze Diskussion. Auf Antrag von Bgm. Halper beschließt der Gemeinderat einstimmig, daß laut dem für das Jahr 2018 erstelltem Budget, im Jahr 2018 von der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka an die Verein zur Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka & Co KG voraussichtlich Transferzahlungen in Höhe von ,-- getätigt werden. Diese Transferzahlungen dienen der Liquidität der Infrastruktur KG und können sowohl für den laufenden Betrieb sowie zur Verlustabdeckung von Vorjahresverlusten und als Vortrag zur Abdeckung von künftigen Verlusten herangezogen werden. Punkt 13: Bedarfserhebung 2017/2018 und Entwicklungskonzept für den Kindergarten und Hort Rotenturm an der Pinka OAR. Drobits erläutert dem Gemeinderat die Bedarfserhebung gem. 5 Bgld. KBBG 2009 für das Kindergartenjahr 2017/2018. Auf Grund dieser Bedarfserhebung wurde das Entwicklungskonzept gem. 5 und 31 Bgld. KBBG 2009 erstellt. Dieses wird ebenfalls dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Es erfolgt eine kurze Diskussion wo festgestellt wird, daß der Bedarf selbst abgedeckt werden kann und die vorhandenen Plätze sowohl im Kindergarten als auch im Hort ausreichend sind. Die kurzfristigen Überschreitungen im Kindergarten wegen des Besuches von Kindern unter 3 Jahren werden durch zusätzliches Personal aufgefangen. Auf Antrag von Bgm. Wagner Manfred beschließt der Gemeinderat einstimmig das Entwicklungskonzept, welches auf Grundlage der Bedarfserhebung vom Dez für das Kindergartenjahr 2017/2018 sowie die Vorschau bis 2019/20 erstellt wurde.

14 Zahl: 5/2017 Seite: 34 Punkt 14: Neuvermietung der Räumlichkeiten des ehem. Schatzkistl, Rotenturm, Hauptstraße 18 ab 1. Februar 2018 Bgm. Wagner berichtet, daß Frau Dirnbeck Elisabeth mit Ende Jänner 2018 das Schatzkistl schließt und gekündigt hat. Frau Dirnbeck hat folgende Einrichtungsgegenstände damals selbst angeschafft, für die sie als Ablöse die Gegenverrechnung der Miete für Jänner 2018 ( 250,--) möchte: Kleinküche mit E-Herd, Kühlschrank u. Abwasch, 1 Hängeschrank, 1 Waschtisch mit Armatur u. 1 Klapptisch. Es gibt für das Geschäft eine Bewerberin und zwar Frau Hallwachs-Halper Karina, Rotenturm, Föhrengasse 9, die die bestehende Poststelle weiterführen möchte und zu den derzeitigen Konditionen (oder günstiger) das Geschäftslokal für einen Dekorations- Blumenladen ab mieten würde. Gespräche mit der Post haben bereits stattgefunden und wurden positiv von der Österr. Post AG aufgenommen. Es erfolgt eine längere Diskussion. Auf Antrag von Bgm. Wagner Manfred beschließt der Gemeinderat einstimmig, das Geschäftslokal in Rotenturm an der Pinka, Hauptstraße 18 an Frau Hallwachs-Halper Karina, Rotenturm, Föhrengasse 9, ab zum monatlichen Mietzins von 250,-- zu vermieten. Im Mietobjekt wird die bestehende Postpartnerstelle weitergeführt und das Geschäftslokal für einen Dekorations-Blumenladen verwendet. Die Bedingungen des Mietvertrages mit der Vormieterin Frau Dirnbeck Elisabeth sollen wieder in den neuen Mietvertrag aufgenommen werden, mit folgenden Ausnahmen: I. Präambel: Da die Vermieterin die Räumlichkeiten des ehem. Frisörbetriebes bereits umgebaut hat entfällt dieser Teil des letzten Absatzes. III. Mietzins In Punkt 3 ist der neue Verbraucherpreisindex 2015 anzuführen. VII. Untervermietung und Weitergabe In Punkt 1 ist der Teil ausgenommen davon ist die teilweise Weitergabe.. Eichengasse 13, 7501 Rotenturm an der Pinka zu streichen. Punkt 15: Neue Dienstverträge mit Kindergartenhelferin Tomisser Katharina ab u. Zsótér Zoltan ab OAR. Drobits berichtet, daß Frau Tomisser Katharina einen Dienstvertrag mit 35 Wochenstunden hatte, was einer Beschäftigung von 87,50 % entsprach. Sie ist nun nach der Karenzzeit mit bei der Gemeinde als Kindergartenhelferin im Kindergarten Rotenturm wieder angemeldet worden, und zwar mit 20 Wochenstunden, d.s. 50 % der Vollbeschäftigung, das Dienstverhältnis ist unbefristet. Herr Zsótér Zoltan ist seit anstelle von Baumann Sandra (ehem. Karenzvertreterin von Tomisser Katharina) als Kindergartenhelfer mit 35 Wochenstunden beschäftigt. Dieser soll dieses Beschäftigungsausmaß noch bis erfüllen und ab wird die

15 Zahl: 5/2017 Seite: 35 Beschäftigung auf 20 Wochenstunden reduziert. Das Dienstverhältnis soll bis Ende des Kindergartenjahres 2018 befristet werden. Mit beiden Helfern wurde das so abgesprochen und sind auch damit einverstanden. Daher hat dann die Gemeinde zwei Helfer mit insgesamt 40 Wochenstunden und die kurzfristige Überschreitung der Kinderhöchstzahl im Kindergarten ist seitens der Kindergartenleitung und Kindergartenaufsicht des Landes genehmigt. Auf Grund einer Anfrage wird berichtet, daß sämtliche Kinder im Kindergarten Platz haben, da erstens nicht jeden Tag alle angemeldeten Kinder auch anwesend sind (vormittags) und nachmittags sind sowieso immer relativ wenige Kinder. Es erfolgt eine kurze Diskussion. Auf Antrag von Bgm. Wagner Manfred werden die Dienstverhältnisse der beiden Kindergartenhelfer Tomisser Katharina und Zsótér Zoltan entsprechend den obigen Ausführungen einstimmig beschlossen. Punkt 13: Allfälliges - Termin nächste Gemeinderatsitzung: Dienstag, , Uhr Vorstand Samer Maria erklärt, daß der ein Freitag ist, vermutlich daher ist Dienstag ein Schreibfehler. Bgm. Wagner meint, daß über den Termin noch gesprochen werden soll, ob es dabei bleibt. GR. Kristaloczi Josef fragt, wie der aktuelle Stand mit dem Verkauf des Gemeindegasthauses Siget ist? Bgm. Wagner berichtet, daß er mit Frau Miklos Natascha gesprochen hat und sie nach wie vor Interesse hat. Ihr Vater Miklos Wilhelm war heute in der Gemeinde und hat das bestätigt, vorrangig ist der Kauf des Gasthauses. Sie möchte das Gasthaus weiterbetreiben und würde auch zustimmen, daß der Gemeinde beim Verkauf das Vorkaufsrecht eingetragen wird. Lt. Vzbgm. Schöckl Manfred soll die Straßenbezeichnung für Siget auch auf die nächste Sitzung kommen, da man sich nun fast einig ist. Auf Anfrage von GR. Dirnbeck Günter berichtet Bgm. Wagner, daß für die Arbeitseinteilung der Gemeindearbeiter VB. Müller Helmut zuständig sein wird. Er ist jedoch auch jeden zweiten Tag am Bauhof und wird das mit ihm gemeinsam koordinieren. Bgm. Wagner wünscht am Ende der Sitzung allen Gemeinderäten ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins Neue Jahr und eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Vorstand Samer Maria u. Vzbgm. Schöckl Manfred schließen sich diesen Wünschen an.

16 Zahl: 5/2017 Seite: 36 v.g.u. Kundgemacht, angeschlagen am: Abgenommen am: Der Schriftführer: Die Beglaubiger: Der Bürgermeister:

17 Zahl: 5/2017 Seite: 37 Beilage A: V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka vom über die Einhebung von Friedhofsgebühren Gemäß 40 Abs. 1 Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz, LGBl. Nr. 16/1970 idgf, im Zusammenhalt mit 17 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2017 FAG 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, wird verordnet: 1 Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden folgende Friedhofsgebühren festgelegt: 1. Grabstellengebühr 2. Grabstellenerneuerungsgebühr 3. Beisetzungsgebühr 4. Enterdigungsgebühr 5. Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) 2 Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren eine Grabstellengebühr erhoben. Die Grabstellengebühr beträgt für 1. Erdgräber für einfachen Belag 80,-- 2. Erdgräber für mehrfachen Belag oder Doppelgräber 160,-- 3. Wiesengräber für einfachen Belag 80,-- 4. Wiesengräber für mehrfachen Belag oder Doppelwiesengräber 160,-- 5. gemauerte Grabstellen (Grüfte) für einfachen Belag 200,-- 6. gemauerte Grabstellen (Grüfte) für mehrfachen Belag 400,-- 7. Aschengrabstellen für einfachen Belag 80,-- 8. Aschengrabstellen für mehrfachen Belag 160,-- 9. Urnensäulen mit max. 4 Urnen 80,-- Für Erdgräber für Kinder bis zum 10. Lebensjahr beträgt die Grabstellengebühr die Hälfte der festgesetzten Gebühr. 3 Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren 10 Jahren beträgt die Gebühr 100 % der im 2 festgesetzten Gebühren. 4 Die Höhe der Beisetzungsgebühr (einschließlich der Kosten für das Öffnen und Schließen der Grabstelle sowie die Bereitstellung der Versenkungsvorrichtung für den Sarg) beträgt 1. bei einer Beisetzung in Erdgräber (Normalgrab) 480,-- 2. bei einer Beisetzung in Erdgräber (Tiefengrab) 570,-- 3. bei einer Beisetzung in gemauerten Grabstellen (Grüfte) 100,--

18 Zahl: 5/2017 Seite: bei einer Beisetzung einer Urne 100,-- 5. bei einer Beisetzung von Kindern unter 10 Jahren 130,-- 5 Die Enterdigungsgebühr beträgt das Zweieinhalbfache der Beisetzungsgebühr. Die Enterdigungsgebühr ist nur dann zu entrichten, wenn die Enterdigung der Leiche nicht auf Grund einer behördlichen Anordnung erfolgt. 6 (1) Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung der Leiche ist eine Tagesgebühr vom 1. bis zum 3. Tag der Aufbahrung in der Höhe von 32,-- pro Tag zu entrichten. Ab dem 4. Tag der Aufbahrung ist eine Gebühr von 1,-- pro Tag zu bezahlen. Hiebei sind die Tage, die eine Leiche auf Grund behördlicher Anordnung über die übliche Zeit hinaus aufgebahrt bleiben muß, bei der Berechnung der Gebühr außer Betracht zu lassen. (2) Für die Benützung des Obduktionsraumes der Leichenhalle zur Vornahme einer Obduktion ist eine Gebühr in der Höhe der tatsächlich aufgelaufenen Betriebskosten zu entrichten. Keine Gebühren sind zu entrichten, wenn es sich um eine behördlich angeordnete Obduktion handelt. 7 (1) Die Gebührenschuld entsteht a) bei der Grabstellen (Erneuerungs-) gebühr mit der Verleihung bzw. mit der Erneuerung des Benützungsrechtes, b) bei der Beisetzungsgebühr mit der erfolgten Erdbestattung der Leiche oder Beisetzung der Urne, c) bei der Enterdigungsgebühr mit der Vorlage der Bewilligung der Gemeinde zur Enterdigung der Leiche, d) bei der Gebühr für die Benützung der Leichenhalle mit dem Beginn der Benützung. (2) Die festgesetzten Friedhofsgebühren werden einen Monat nach Zustellung des von der Gemeinde in Bescheidform zu erlassenden Zahlungsauftrages fällig. (3) Zur Entrichtung der Grabstellen (Erneuerungs-) gebühr ist die Person verpflichtet, deren Ansuchen um Verleihung (Erneuerung) des Benützungsrechtes an einer Grabstelle bewilligt wird; zur Entrichtung der übrigen Gebühren ist die Person verpflichtet, der das Benützungsrecht an der Grabstelle, in der die Leiche bestattet oder die Urne beigesetzt wird oder ist, zukommt. Wenn jedoch diese Person selbst bestattet wird, dann ist jene Person zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, die nach 19 Abs. 2 Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz für die Bestattung Sorge zu tragen hat. 8 (1) Bei vorzeitigem Verzicht auf das Recht der Benützung einer Grabstelle ( 38 Abs. 1 lit. b Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz), oder bei Schließung oder

19 Zahl: 5/2017 Seite: 39 Auflassung eines Friedhofes oder Friedhofteiles ( 32 Abs. 4 leg. cit.) findet ein Rückersatz von Friedhofsgebühren nicht statt. (2) In den Fällen des 37 Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz ist die Grabstellengebühr bis zum Erlöschen des Benützungsrechtes als abgegolten anzusehen. 9 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom des Gemeinderates der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka betreffend die Ausschreibung von Friedhofsgebühren außer Kraft. Der Bürgermeister: Beilage B: AUSGABEN BEIBLATT ZUR KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR 2018 Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka Instandhaltung EUR 8.000,00 Bezüge und Lohnnebenkosten EUR ,00 Vergütung EUR Darlehenszinsen EUR 4.100,00 Abwasserverbandsbeiträge EUR ,00 umlegbare nicht getilgte Errichtungskosten* EUR ,56 EUR ,56 Errichtungskosten (netto) BA 01 - BA 10 ohne BA 08 EUR ,30 abzüglich nicht rückzahlbarer Beiträge (bereits oben abgezogen) EUR Nettoerrichtungskosten EUR ,30 abzüglich vorgeschriebene Erschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeiträge EUR ,00 nicht getilgte Errichtungskosten EUR ,30 * umlegbare Errichtungskosten: nicht getilgte Errichtungskosten : 40 Jahre Lebensdauer EUR ,56

20 Zahl: 5/2017 Seite: 40 Aufgrund der im Gemeindeamt noch zur Verfügung stehenden Unterlagen kann davon ausgegangen werden, dass die nicht getilgten Errichtungskosten erstmals im Jahr 1986 umgelegt wurden. EINNAHMEN 636 Grundgebühr pro Haus x 72,60 EUR , Gebühr pro Person x 25,40 EUR ,00 25 Grundgebühr Betriebe x 100,-- EUR 2.500,00 4 Grundgebühr Gastgewerbe x 300,-- EUR 1.200,00 10 Pauschale Öffentliche Gebäude x 200,-- EUR 2.000,00 Beschäftigte EUR 620,00 5 Grundgebühr Landw. Betriebe x 72,60 EUR 363,00 Gesamtsumme EUR ,00 Der Entwurf dieses Berechnungsblattes ist dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Änderung der Kanalbenützungsgebührenverordnung zur Verfügung gestanden. Es wird gemeindeamtlich bestätigt, dass die vorangeführten Beträge zur Berechnung der Kanalbenützungsgebühr mit jenen des Voranschlags 2018 und des Rechnungsabschlusses 2017 übereinstimmen. Der Bürgermeister:

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