24. Sitzung des Hauptausschusses am 22. November 2017 Sammelvorlage SenUVK Z F 1 vom 08. November 2017 Bericht 21, rote Nr. 1054

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1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin, den 23. März IV C 23 - Telefon 9(0) Fax 9(0) andre.darmochwal@senuvk.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Fahrzeugneubeschaffung der BVG Vertrauliche Anlage zur Einsichtnahme im Datenraum 24. Sitzung des Hauptausschusses am 22. November 2017 Sammelvorlage SenUVK Z F 1 vom 08. November 2017 Bericht 21, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses am 6. Dezember 2017 Bericht SenUVK IV C 23 vom 4. Dezember 2017 rote Nr B 30. Sitzung des Hauptausschusses am 14. Februar 2018 Bericht SenUVK IV C 23 vom 29. Januar 2018 rote Nr C Kapitel 0730 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Verkehr Titel Zuschüsse für Investitionen des Öffentlichen Personennahverkehrs Ansatz 2017: ,00 Ansatz 2018: ,00 Ansatz ,00 Ist 2017: ,53 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 Aktuelles Ist (Stand ) ,26 *) *) Der negative Ist-Betrag 2018 ist ein durch Rückzahlungen aus den Vorjahren bedingter vorübergehender Zustand Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Februar Folgendes beschlossen: SenUVK wird gebeten, dem Hauptausschuss bis zum einen Folgebericht vorzulegen, der folgende Fragen beantwortet: 1. Welche Wagentypen und Baureihen sind konkret mit Zahl im Bestand vorhanden? 2. Warum kann die U-Bahn-Fahrzeugserie F79 nicht über das Jahr 2019 hinaus weiterbetrieben werden und auf welcher fachlichen Grundlage basiert dies? 1

2 3. Wie sieht das Instandhaltungskonzept der BVG bezüglich der Fahrzeugserie F79 aus und gibt es dazu gutachterliche Bewertungen, welche dem Hauptausschuss zur Verfügung gestellt werden können? 4. Warum liegt die aktuelle Fahrzeugreserve bei den U-Bahnen über zwei Prozent der Empfehlung des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)? 5. Wie sieht das Beschaffungs- und Ausmusterungsprogramm der U-Bahnfahrzeuge ausgelegt nach Jahren und Bauserien aus? 6. Welche Möglichkeiten existieren, die Ausschreibung zur Beschaffung von U-Bahnfahrzeugen vorzuziehen? Es wird zudem gebeten, die Entscheidung der Vergabekammer sowie das Rechtsgutachten der BVG dem Hauptausschuss vorzulegen. Weiter wird gebeten, darzustellen, ob es zutreffend sei, dass bei der entsprechenden Baureihe weitere Risse aufgetreten seien, Siemens zu einer Ertüchtigung der Problemfahrzeuge nicht in der Lage sei und auch nicht in vergleichbar schnellem Zeitraum neu liefern kann. Beschlussvorschlag Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Hierzu wird berichtet: Der Berichtsauftrag zu den Fragen 1-6 betrifft Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen Antworten auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und SenUVK übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Zu Frage 1: Welche Wagentypen und Baureihen sind konkret mit Zahl im Bestand vorhanden? Die BVG teilt hierzu mit: Der Wagenbestand der Berliner U-Bahn zum beträgt 812 Wagen im Großprofil und 472 Wagen im Kleinprofil. In Summe sind dies U-Bahn-Wagen. Wagenbestand Kleinprofil per (Anlagenbestand SAP) Baureihe Typ Anzahl A3 A3 64/66-E 56 Wagen A3L71 96 Wagen A3L82 16 Wagen A3L Wagen Summe Baureihe A3 268 Wagen GI/1-E Summe Baureihe GI/1 100 Wagen 100 Wagen HK HK00 16 Wagen HK06 80 Wagen Summe Baureihe HK 96 Wagen 2

3 Baureihe Typ Anzahl IK IK15 8 Wagen Summe Baureihe IK 8 Wagen Summe Kleinprofil 472 Wagen Wagenbestand Großprofil per (Anlagenbestand SAP) Baureihe Typ Anzahl F F74 50 Wagen F76 80 Wagen F79 70 Wagen F84 78 Wagen F87 42 Wagen F90 60 Wagen F Wagen Summe Baureihe F 490 Wagen H H95 12 Wagen H Wagen H Wagen Summe Baureihe H 276 Wagen IK IK17 40 Wagen Summe Baureihe IK 40 Wagen D D57 4 Wagen DL68 2 Wagen Summe Baureihe D 6 Wagen Summe Großprofil 812 Wagen Zu Frage 2: Warum kann die U-Bahn-Fahrzeugserie F79 nicht über das Jahr 2019 hinaus weiterbetrieben werden und auf welcher fachlichen Grundlage basiert dies? Mit Beginn der Ertüchtigung der Baureihe F79 Anfang 2015 wurde festgestellt, dass aufgrund unerwarteter Korrosion, welche die Festigkeit der Wagenkästen stark beeinträchtigte, eine Restnutzungsdauer der Baureihe F79 für lediglich maximal acht Jahre gegeben ist. Dies setzt jedoch eine Notinstandsetzung voraus. Die Notinstandsetzung umfasst die Instandsetzung der Wagenkästen, die Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Baugruppen, die Drehgestell-Aufarbeitung sowie die Erneuerung der Pneumatikanlage. Im Zuge der Notinstandsetzung stellte die BVG Rissbildungen an den Haupt- und Querträgern fest. Im März 2017 ergab die Sonderkontrolle an allen Wagen, dass 14 der insgesamt 70 Wagen von dem Schadensbild betroffen waren. Dadurch war die Festigkeit der Verbindung zwischen Wagenkasten und Drehgestell nicht mehr sichergestellt. Die im Rahmen der Untersuchungen angefertigten Gutachten der Firma Engineering Consulting Woywode und der Gesellschaft für Schweißtechnik International mbh machen deutlich, dass die Fahrzeuge der Baureihe F79 weitere Schäden aufweisen, die wiederum repariert werden müssen. Diese Risse am Wagenkasten müssen mittels Schweißreparatur beseitigt werden. Schweißreparaturen bei alten Alu-Wagenkästen schädigen durch den 3

4 Wärmeeintrag die Alustruktur und sind maximal einmal an einer Stelle möglich. Erneute Risse an dieser Stelle können dann nicht mehr repariert werden. Daher wird erwartet, dass der Zeitpunkt, ab dem die Fahrzeuge nicht mehr repariert werden können, kurzfristig erreicht wird. Nach Bewertung der vorliegenden Erkenntnisse zum Zustand der U-Bahnwagen der Baureihe F79 kam der Betriebsleiter U-Bahn der BVG zu dem Ergebnis, dass der ursprünglich vorgesehene Weiterbetrieb der Baureihe F79 um weitere acht Jahre bei einer derartigen Verschleißentwicklung der Grundsubstanz nicht realistisch ist. Mit Schreiben vom teilte er dem Vorstand der BVG mit, dass der betriebssichere Einsatz der insgesamt 70 Wagen ab 2019 nicht mehr gewährleistet ist. Die Wagenkästen der Baureihe F79 besitzen eine Aluminiumlegierung, die 1979 dem neuesten Stand der Technik entsprochen hat. Diese Aluminiumlegierung AlZn4,5Mg1 ist heute im Fahrzeugbau nicht mehr zulässig. Im Laufe der Zeit wurde erkannt, dass dieser Werkstoff über einen langfristigen Zeitraum an Elastizität verliert und versprödet. Der Werkstoff neigt damit zur Bildung von Anrissen, wenn zu hohe Wechselbelastungen auf den Wagenkasten wirken. Aufgrund dessen erfolgt eine regelmäßige visuelle Rissprüfung an den Wagenkästen der Baureihe F79. Schweißreparaturen bei alten Alu-Wagenkästen schädigen durch den Wärmeeintrag die Alustruktur und sind maximal einmal an einer Stelle möglich. Erneute Risse an dieser Stelle können dann nicht mehr repariert werden. Durch die Vorschädigung des Gefüges aufgrund des Wärmeeintrags vom Schweißen kann keine Annahme getroffen werden, wann es zu erneuten Rissbildungen kommt. Aluminium verliert durch Zeit (39 Jahre), Wechselbelastung (ca. 4 Mio. km) und Wärmeeintrag (Schweißen) immer Festigkeit in der Struktur und neigt daher zu Rissbildungen. Dieser Vorgang ist nicht umkehrbar. Es könnten jederzeit an der gleichen Stelle erneut Risse auftreten. Bei erneuten Rissen im selben Bereich sind Schweißreparaturen definitiv nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass der betroffene Wagenkasten dann nicht mehr reparabel ist. Aufgrund dieser Tatsache geht der Betriebsleiter U-Bahn davon aus, dass der betriebssichere Einsatz dieser Fahrzeuge ab 2019 nicht mehr gewährleistet werden kann. Die BVG sieht sich an diese Entscheidung des Betriebsleiters U-Bahn gebunden. Der Betriebsleiter ist quasi der verlängerte Arm der TAB. Ihm kommt eine besondere öffentlichrechtliche Verantwortlichkeit zu. Er ist für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung des Betriebs insgesamt verantwortlich ( 8 Abs. 1 BOStrab [Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen]). Der Betriebsleiter hat entsprechend den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen Dienstanweisungen für Betriebsbedienstete aufzustellen und ihre Einhaltung sicherzustellen ( 8 Abs. 2 BOStrab). Um das bestehende Risiko des Ausfalls zu minimieren, beschloss die BVG den Ersatz der Baureihe F79. Zu Frage 3: Wie sieht das Instandhaltungskonzept der BVG bezüglich der Fahrzeugserie F79 aus und gibt es dazu gutachterliche Bewertungen, welche dem Hauptausschuss zur Verfügung gestellt werden können? Die Instandhaltung aller U-Bahn-Fahrzeuge unabhängig von der Baureihe erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen der BOStrab. Sie umfasst die Wartung, Inspektion und Instandsetzung mindestens der Teile, die betriebssicher gehalten werden müssen. Eine entsprechende Dienstanweisung des Betriebsleiters U-Bahn regelt u. a. die Instandhaltungsintervalle. 4

5 Zu Frage 4: Warum liegt die aktuelle Fahrzeugreserve bei den U-Bahnen über zwei Prozent der Empfehlung des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)? Als eines der größten Verbandsmitglieder des VDV beteiligt sich die BVG maßgeblich an dessen Schriften und Empfehlungen. Der VDV empfiehlt in seiner Schrift von 1998 eine Werkstattreserve in Höhe von zehn Prozent. In derselben Schrift wird darauf hingewiesen, dass die lange Nutzungsdauer der Schienenfahrzeuge (> 25 Jahre) besondere substanzerhaltende lnstandsetzungsmaßnahmen erforderlich macht. Die Fahrzeugreserve bei der U-Bahn ist aufgrund der Typenvielfalt innerhalb der U-Bahn mit 18 Prozent geplant. Die U-Bahn-Fahrzeuge der BVG sind nicht alle miteinander kuppelbar und damit gesamtheitlich nicht flexibel für die Zugbildung einsetzbar. Des Weiteren spielt das Fahrzeugalter eine Rolle, welches im Durchschnitt bei rund 28 Jahren liegt. Zu Frage 5: Wie sieht das Beschaffungs- und Ausmusterungsprogramm der U-Bahnfahrzeuge ausgelegt nach Jahren und Bauserien aus? Die letzte abgeschlossene Beschaffung erfolgte im Jahr Grundlage hierfür war die im Amtsblatt der EU (ABl. 2011/S vom ) bekannt gemachte Ausschreibung der BVG zur Beschaffung von 36 U-Bahnzügen à je vier Wagen Kleinprofil. Die Zuschlagsentscheidung erfolgte am zugunsten der Firma Stadler. Die Lieferung der Wagen der IK-Serie aus diesem Auftrag ist planmäßig Mitte 2019 abgeschlossen. Hinzukommen sollen die derzeit im Streit stehenden 80 Wagen der IK-Baureihe, die nach der Beschaffungsplanung ab 2019 zusätzlich von Stadler geliefert werden sollen. Zudem wurde im Dezember 2016 ein Rahmenvertrag zur Beschaffung von U-Bahnen mit einem geschätzten Auftragsvolumen von Wagen europaweit ausgeschrieben. Mit der Lieferung der ersten ZSFB-Fahrzeugen wird Ende 2021/Anfang 2022 gerechnet. Nach der Lieferung der ersten Fahrzeuge schließt sich das Zulassungsverfahren an. Die Lieferung der Wagen aus dem ZSFB-Rahmenvertrag soll 2033 abgeschlossen sein. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde durch Bieter die Verschiebung des Abgabetermins der Angebote vom auf den beantragt. Die Abgabefrist der Angebote für die Bieter der U-Bahn wurde auf den verlängert. Aufgrund dieser Fristverlängerung wird mit der Lieferung der ersten ZSFB-Fahrzeuge Ende 2021/Anfang 2022 gerechnet. Durch die vorgenannten Beschaffungsvorgänge (IK und ZSFB) werden auf Dauer alle derzeit im Einsatz befindlichen U-Bahn-Fahrzeuge mit Ausnahme der Baureihen H, HK und IK ersetzt. Zu Frage 6: Welche Möglichkeiten existieren, die Ausschreibung zur Beschaffung von U-Bahnfahrzeugen vorzuziehen? Es wird zudem gebeten, die Entscheidung der Vergabekammer sowie das Rechtsgutachten der BVG dem Hauptausschuss vorzulegen. Die Ausschreibung zur U-Bahn-Neubeschaffung wurde mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt im Dezember 2016 gestartet. Auch eine Beschleunigung dieses 5

6 Verfahrens würde das F79-Problem nicht lösen. Selbst wenn morgen der Zuschlag ZSFB erteilt würde, dann müssten die Fahrzeuge noch konstruiert und zugelassen werden. Eine Lieferung 2019 oder auch 2020 wäre selbst in diesem Fall undenkbar. Der Beschluss der Vergabekammer ist als Anlage beigefügt. Da es sich um ein noch laufendes Verfahren vor dem Kammergericht handelt, kann das Rechtsgutachten der BVG noch nicht vorgelegt werden. Zur 7. Frage: Weiter wurde gebeten, darzustellen, ob es zutreffend sei, dass bei der entsprechenden Baureihe weitere Risse aufgetreten seien, Siemens zu einer Ertüchtigung der Problemfahrzeuge nicht in der Lage sei und auch nicht in vergleichbar schnellem Zeitraum neu liefern kann. Die BVG teilt hierzu mit: Baureihe F79 weitere Risse: Zwischenzeitlich sind weitere Risse aufgetreten. An drei Wagen der Baureihe F79 sind Risse an neuen Stellen (den Seitenwänden der Wagenkästen über den Langträgern) vorgefunden worden. Siemens Ertüchtigung: Mit Beginn der Ertüchtigung Anfang 2015 wurde festgestellt, dass aufgrund unerwarteter Korrosion, welche die Festigkeit der Wagenkästen stark beeinträchtigte, eine Restnutzungsdauer der Baureihe F79 für lediglich maximal acht Jahre gegeben ist. Aufgrund dessen wurde das Ertüchtigungsprogramm für die Baureihe F79 abgebrochen und stattdessen lediglich eine Notinstandsetzung beschlossen. Eine Ertüchtigung der Baureihe F79 ist nicht mehr möglich. Aus diesem Grund stellte sich nicht die Frage, ob Siemens in der Lage ist, eine Ertüchtigung der Baureihe F79 durchzuführen. Ertüchtigung bedeutet neben einer normalen Hauptuntersuchung mit Werterhalt eine Modernisierung mit Austausch wesentlicher Komponenten mit dem Ziel, die Lebensdauer des Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum zu verlängern. Aufgrund unerwarteter Korrosion, welche die Festigkeit der Wagenkästen stark beeinträchtigte, ist die Substanz der Fahrzeuge Baureihe F79 aber bereits so stark geschädigt, dass eine Restnutzungsdauer der Baureihe F79 für lediglich maximal acht Jahre gegeben ist. Daher ist der Einbau neuer Komponenten, die ihrerseits für einen längeren Weiterbetriebszeitraum ausgelegt sind, nicht sinnvoll. Dies ist völlig unabhängig davon, ob Siemens oder ein anderer Anbieter beauftragt würde. Siemens Neulieferung: Nein, Siemens ist nicht in der Lage dazu, in 2019 zulassungsfähige Fahrzeuge neu zu liefern. Es liegt von Siemens derzeit keine Stellungnahme vor, wann eine Lieferung erfolgen könnten. Letztlich kann hierzu auch nur schwer eine verbindliche Aussage erfolgen, weil Siemens Fahrzeuge für das Berliner Netz nicht nur neu konstruieren und bauen müsste, sondern diese Fahrzeuge auch zugelassen werden müssten. Dies nimmt regulär einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch. In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 6

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