Europäisches Verwaltungsrecht
|
|
- Jacob Hofmeister
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. Sebastian Unger Europäisches Verwaltungsrecht Sommersemester April 2014 (Teil 2) Einheit 2: (übergreifende) Grundlagen Teil 1: Überblick über die Rechtsquellen Teil 2: wichtige Rechtsquellen im Detail Unionsgrundrechte im Allgemeinen insbesondere: Art. 41 bis 44 GRCh und Art. 47 GRCh Entschließung des Parlaments vom betreffend ein Verwaltungsverfahrensrecht der Europäischen Union Teil 3: allgemeine Grundsätze und Strukturprinzipien 2 1
2 Teil 1: Überblick über die Rechtsquellen Primäres Unionsrecht EUV und AEUV (Vertrag von Lissabon vom ) Exkurs: Vertrag von Lissabon insbesondere Beseitigung der Tempelstruktur und Integration der Säulen Protokolle und Anhänge der Verträge (Art. 51 EUV) Beispiel: Protokoll Nr. 27 über den Binnenmarkt und den Wettbewerb (vormals: Art. 3 I lit. g EG) allg. Rechtsgrundsätze (Art. 6 III EUV und Art. 340 II AEUV) Beispiele: rechtsstaatlich gebotene Garantien des Verwaltungsverfahrens; Unionsgrundrechte Art. 6 I EUV i.v.m. Grundrechtecharta vom Teil 1: (Fortsetzung 1) Sekundäres Unionsrecht = von Organen der Union in Ausübung der ihr übertragenen Rechtsetzungsbefugnisse nach Maßgabe der im Vertrag niedergelegten Verfahren erzeugtes Recht Ausgangspunkt: Art. 288 I AEUV Verordnungen (Art. 288 II AEUV) = allgemeine Geltung, in allen Teilen verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat geltend Richtlinien (Art. 288 III AEUV) = für Mitgliedstaaten hinsichtlich des Ziels verbindlich, Wahl der Form und der Mittel ist frei wählbar 4 2
3 Teil 1: (Fortsetzung 2) Exkurs: unmittelbare Wirkung von Richtlinien? Voraussetzungen inhaltliche Bestimmtheit und Unbedingtheit Verstoß gegen Umsetzungsverpflichtung (Frist) Fallgruppen vertikale unmittelbare Wirkung umgekehrt vertikale unmittelbare Wirkung? nicht zu Lasten des Einzelnen horizontale unmittelbare Wirkung? nicht zu Lasten Privater aber: Kompensation durch Staatshaftung möglich 5 Teil 1: (Fortsetzung 3) Beschlüsse (Art. 288 IV AEUV) = Regelung eines Einzelfalls mit verbindlicher Wirkung Empfehlungen und Stellungnahmen (Art. 288 V AEUV) Mitteilungen, Bekanntmachungen, Leitlinien und andere Verwaltungsvorschriften = insbesondere einheitliche Rechtsanwendungsregeln für die Verwaltungstätigkeit der Kommission (Selbstbindung, aber grundsätzlich keine Bindung der Mitgliedstaaten durch entsprechende Vorschriften) 6 3
4 Teil 2: Wichtige Rechtsquellen im Detail 1. Grundrechte Status der Grundrechte in der Union Art. 6 III EUV: allgemeine Grundsätze des Unionsrechts Art. 6 I EUV: Grundrechtecharta inkorporiert Adressaten der Grundrechte Art. 51 I GRCh: für die Organe und Einrichtungen der Union [ ] und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union. 7 Teil 2: (Fortsetzung 1) Problem: Reichweite der mitgliedstaatlichen Bindung? Warum problematisch? unitarisierende Wirkung der Grundrechte Fallgruppen: Beschränkung von Grundfreiheiten (Rs. ERT) Vollzug von Verordnungen und Richtlinien auch im nicht determinierten Bereich einer Richtlinie? Rs. Akerberg Fransson: in einer Situation, in der das Handeln eines Mitgliedstaats nicht vollständig durch das Unionsrecht bestimmt wird, parallele Anwendbarkeit unionaler und nationaler Grundrechte BVerfG v (Antiterrrordatei) 8 4
5 Teil 2: (Fortsetzung 2) Struktur der Grundrechte Schutzbereich: Unterscheidung der einzelnen Grundrechte von Menschen, Unionsbürgern und Personen Eingriff: weiter Eingriffsbegriff Rechtfertigung nach Art. 52 Abs. 1 GRCh: Jede Einschränkung der Ausübung [ ] muss gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten. Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie notwendig sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen. 9 Teil 2: (Fortsetzung 3) 2. Art. 41 bis 44 GRCh und Art. 47 GRCh a) Art. 41 GRCh: Recht auf eine gute Verwaltung Grundsatz: Anspruch auf unparteiische und gerechte Behandlung der eigenen Angelegenheiten durch Unionsorgane und -einrichtungen in angemessener Frist Bestandteile Recht, vor nachteiliger Maßnahme gehört zu werden Recht auf Zugang zu einen selbst betreffenden Akten Verpflichtung zur Begründung von Entscheidungen Anspruch auf bei Amtsausübung verursachten Schaden Recht auf Verwendung jeder Vertragssprache 10 5
6 Teil 2: (Fortsetzung 4) Reichweite anders als nach Art. 51 I GRCh bewusst Anwendung auf Organe und Einrichtungen der Union beschränkt dennoch zugleich Nukleus eines entstehenden gemeineuropäischen Verwaltungsrechts b) Art. 42 GRCh: Recht auf Zugang zu Dokumenten c) Art. 43 GRCh: Der Bürgerbeauftragte (Ombudsmann) d) Art. 44 GRCh: Petitionsrecht e) Art. 47 GRCh: Recht auf effektiven Rechtsschutz 11 Teil 2: (Fortsetzung 5) 3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom mit Empfehlungen an die Kommission zu einem Verwaltungsverfahrensrecht der Europäischen Union Ausgangspunkt: Das Ziel der Verordnung sollte darin bestehen, durch eine offene, effiziente und unabhängige europäische Verwaltung auf der Grundlage eines europäischen Verwaltungsverfahrensrechts das Recht auf eine gute Verwaltung zu gewährleisten. Rechtsgrundlage: Art. 298 II AEUV 12 6
7 Teil 2: (Fortsetzung 6) Reichweite: Die Verordnung sollte für die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union ( die Unionsverwaltung ) in ihren Beziehungen zur Öffentlichkeit gelten. Daher ist ihr Geltungsbereich auf die direkte Verwaltung zu beschränken. [umstritten, ob Regelung der indirekten Verwaltung mit Art. 291 I und Art. 298 II AEUV zu vereinbaren wäre] Themen: angesprochen werden drei große Bereiche Empfehlung 3: allgemeinen Rechtsgrundsätze des Verwaltungsrechts (siehe dazu noch unten) 13 Teil 2: (Fortsetzung 7) Empfehlung 4: Fassung von Verwaltungsentscheidungen = Verwaltungsverfahrensrecht im engeren Sinne Einleitung des Verwaltungsverfahrens Eingangsbestätigung ( Schweigen der Verwaltung ) Unparteilichkeit von Verwaltungsentscheidungen (Ausschluss- und Befangenheitsvorschriften) Recht auf Anhörung Recht auf Zugang zu den eigenen Akten Fristen für Verwaltungsentscheidungen Form von Verwaltungsentscheidungen Begründungspflicht Zustellung von Verwaltungsentscheidungen Angaben zu möglichen Rechtsbehelfen Empfehlung 5: Überprüfung und Berichtigung eigener Entscheidungen 14 7
8 Teil 3: Grundsätze und Strukturprinzipien 1. Demokratie: Art. 2 S. 1 und Art. 9 ff. EUV Konzept der dualen Legitimation (Art. 10 II EUV) demokratische Legitimation der Kommission? demokratische Legitimation der Agenturen? 2. Rechtsstaat: insbesondere Art. 2 S. 1EUV formelles und materielles Rechtsstaatsverständnis Grundsatz des Vertrauensschutzes Rückwirkungsverbot Bestimmtheitsgrundsatz Rechtsschutzgarantie 3. Unionsrechtsordnung Anwendungsvorrang des Unionsrechts unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts Exkurs: VO (EG) Nr. 1/2003 im Kartellrecht (siehe oben) 15 Teil 3: (Fortsetzung 1) 4. allgemeinen Rechtsgrundsätze des Verwaltungsrechts Anhaltspunkte in Entschließung des Europäischen Parlaments vom mit Empfehlungen an die Kommission zu einem Verwaltungsverfahrensrecht der Europäischen Union: Grundsatz der Gesetzmäßigkeit = Die Unionsverwaltung handelt in Einklang mit den Rechtsvorschriften und unter Anwendung der unionsrechtlichen Bestimmungen und Verfahren. Die Verwaltungsbefugnisse beruhen auf einer rechtlichen Grundlage, mit der ihr Inhalt in Einklang steht. 16 8
9 Teil 3: (Fortsetzung 2) Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung = Die Unionsverwaltung enthält sich jeder ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Personen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, politischer oder sonstiger Überzeugungen, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Personen in vergleichbaren Situationen werden auf gleiche Weise behandelt. Unterschiede in der Behandlung können nur durch objektive Merkmale des betreffenden Falls gerechtfertigt werden. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit = Entscheidungen, die die Rechte und Interessen von Personen berühren, werden von der Unionsverwaltung nur bei bestehender Erforderlichkeit und nur in dem zum Erreichen des verfolgten Ziels angemessenen Maße getroffen. 17 Teil 3: (Fortsetzung 3) Grundsatz der Unparteilichkeit = Die Unionsverwaltung handelt unparteiisch und unabhängig. Sie enthält sich jeder willkürlichen Handlung, die sich nachteilig auf Einzelpersonen auswirkt, sowie jeder Form der Vorzugsbehandlung aus welchen Gründen auch immer. Grundsatz des einheitlichen Handelns und der legitimen Erwartungen (auch: Grundsatz des Vertrauensschutzes) = Die Unionsverwaltung achtet auf eine kohärente Verwaltungspraxis und wendet die gängigen Verwaltungsverfahren an, die öffentlich zu machen sind. Liegen in Einzelfällen berechtigte Gründe für das Abweichen von den gängigen Verwaltungsverfahren vor, ist eine stichhaltige Begründung für die Abweichungen zu geben. Die legitimen und begründeten Erwartungen von Personen aufgrund früherer Vorgehensweisen der Unionsverwaltung werden berücksichtigt. 18 9
10 Teil 3: (Fortsetzung 4) Grundsatz des Schutzes der Privatsphäre = Die Unionsverwaltung unterlässt die Verarbeitung personenbezogener Daten für unrechtmäßige Zwecke und die Weitergabe solcher Daten an unbefugte Dritte. Grundsatz der Billigkeit = Dieser Grundsatz ist als ein grundlegendes Prinzip der Rechtsordnung zu beachten, das für die Schaffung eines Klimas des Vertrauens und der Vorhersehbarkeit in den Beziehungen zwischen Einzelpersonen und der Verwaltung unverzichtbar ist. 19 Teil 3: (Fortsetzung 5) Grundsatz der Transparenz = Die Unionsverwaltung ist offen. Sie dokumentiert die Verwaltungsverfahren und führt angemessene Verzeichnisse über ihren Posteingang und -ausgang, die ihnen zugestellten Dokumente, getroffene Entscheidungen und ergriffene Maßnahmen. Alle Beiträge von beratenden Gremien und Interessenträgern sollten öffentlich zugänglich gemacht werden. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden in Einklang mit den in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vorgesehenen allgemeinen Grundsätzen und Beschränkungen behandelt. Grundsatz der Effizienz und Dienstleistung = Das Handeln der Unionsverwaltung wird von den Kriterien der Effizienz und des öffentlichen Dienstes bestimmt
Allgemeines Verwaltungsrecht
Dr. Sebastian Unger Allgemeines Verwaltungsrecht Sommersemester 2014 17. April 2014 Wiederholung 15. April 2014: Ausgangspunkt: Verwaltung Teil des politischen Systems zweckmäßige Entscheidungen ( politische
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrEuropäisches Verwaltungsrecht
Dr. Sebastian Unger Europäisches Verwaltungsrecht Sommersemester 2014 16. April 2014 (Teil 1) Kontaktdaten: Dr. Sebastian Unger Büro: Raum 216 Telefon: 06221/54 74 52 Mail: unger@jura.uni-muenchen.de Sprechstunde:
MehrLE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung
LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im Überblick
MehrEuroparecht. II. Unionsrecht Formen und Wirkung
Europarecht II. Unionsrecht Formen und Wirkung Übersicht 1. Rechtsquellen 2. Wirkung und Geltung des 3. Formen des Sekundären 4. Verpflichtung zur Umsetzung des 2 1. Rechtsquellen Primäres Unionsrecht
MehrKODEX FÜR GUTE VERWALTUNGSPRAXIS
KODEX FÜR GUTE VERWALTUNGSPRAXIS ÜBERSETZUNGSZENTRUM FÜR DIE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION ENTSCHEIDUNG VOM 10. Februar 2000 ÜBER EINEN KODEX FÜR GUTE VERWALTUNGSPRAXIS DAS ÜBERSETZUNGSZENTRUM FÜR
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrDer Kodex, der vom Europäischen Parlament angenommen wurde, beinhaltet folgende Bestimmungen: ARTIKEL 1 ALLGEMEINE VORSCHRIFT
Der Kodex, der vom Europäischen Parlament angenommen wurde, beinhaltet folgende Bestimmungen: ARTIKEL 1 ALLGEMEINE VORSCHRIFT In ihren Beziehungen zur Öffentlichkeit beachten die Organe und ihre Beamten
MehrEuroparecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats
gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen
MehrEuroparecht. II. Unionsrecht Formen und Wirkung
Europarecht II. Unionsrecht Formen und Wirkung Übersicht 1. Rechtsquellen 2. Wirkung und Geltung des 3. Formen des Sekundären 4. Verpflichtung zur Umsetzung des 5. Ziele und Werte der EU 2 1. Rechtsquellen
MehrForschungsdaten und Datenschutz
Forschungsdaten und Datenschutz Trierer Gespräche zu Recht und Digitalisierung 23.1.2018 Dr. Florian Jotzo CAU Kiel W f jotzo@law.uni-kiel.de @JotzoF w w w.ipvr.uni-kiel.de Inhalt I. Vom nationalen zum
MehrDer allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht
Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Charta der Grundrechte EU-Richtlinien Beitritt zur EMRK Völkerrechtliche Verträge Sophie ROBIN-OLIVIER Übersicht
MehrLE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung
LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 1 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im
MehrVertrag von Lissabon
Markus Möstl Vertrag von Lissabon Einführung und Kommentierung Konsolidierte Fassung der Verträge und deutsche Begleitgesetzgebung OLZOG Inhalt Vorwort 9 I. Was ist die Europäische Union? 13 1. Die Europäische
MehrTeilstoffplan Europarecht. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet Mai 2015)
Teilstoffplan Europarecht für die Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet Mai 2015) - 2 - Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Seite 3 Teilgebiet: Europarecht Seite 4 -
MehrKodex für gute Verwaltungspraxis
Kodex für gute Verwaltungspraxis BESCHLUSS DES DIREKTORS vom 7. Juni 2001 DIE EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR BERUFSBILDUNG - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere
MehrEuropa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Privatrecht Februar 2011
e-commerce-richtlinie 2000/31/EG Art. 6: Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation Art. 7: nicht angeforderte Kommunikation (Spam) Art. 9: Ermöglichung des Vertragsschlusses auf elektronischem Weg Art.
MehrVERTIEFUNG E U R O P A R E C H T
Prof. Dr. Burkhard Schöbener Sommersemester 2015 VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T 1. Teil: Begriff und Grundlagen des Europarechts A. Historische Entwicklung der europäischen Einigungsidee B. Begriff des
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Vorschlag für eine VERORDNUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES über das Verwaltungsverfahren der Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Europäischen Union DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND R RAT
MehrVorlesung Staatsrecht III. Montags, 18 bis 20 Uhr c.t., Raum 3.06.S 19 (ab 5. Dezember 2016) - Gliederung -
Universität Potsdam / Juristische Fakultät WS 2016/2017 Priv.-Doz. Dr. Norbert Janz (janz@uni-potsdam.de) Vorlesung Staatsrecht III Montags, 18 bis 20 Uhr c.t., Raum 3.06.S 19 (ab 5. Dezember 2016) - Gliederung
MehrVerwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte
Verwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter Verfassungsgerichtshof, 16. Mai 2017 I. Grundrechte als Maßstab der Normenkontrolle Grundrechtsquellen Vorkonstitutionelle
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrEU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung. EU-Gleichstellungsrecht - Seminar für Angehörige der Justiz Trier, 19. März 2018
EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung EU-Gleichstellungsrecht - Seminar für Angehörige der Justiz Trier, 19. März 2018 Ioanna Dervisopoulos Richterin, Verwaltungsgericht Darmstadt 1 Überblick Gleichbehandlung
MehrVerwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte. Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter
Verwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter I. Grundrechte als Maßstab der Normenkontrolle Grundrechtsquellen Vorkonstitutionelle Grundrechte Grundrechte
MehrIV. Die Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes 39
Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung, 13 A. Ausgangslage 13 B. Gang der Untersuchung 16 2. Teil; Geschichtlicher Überblick 19 A. Die Todesstrafe bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes 19 I. Die Entstehung
MehrRechte der betroffenen Person
Rechte der betroffenen Person Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrDie Rolle der Charta im Rahmen des EU-Rechts und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsordnung
Die Rolle der Charta im Rahmen des EU-Rechts und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsordnung Dr Paul Gragl Lecturer, Queen Mary, University of London 1 Überblick (1) Die Rechtsnatur der Charta und ihre
MehrEUROPARECHT II. Ass. iur. Mareike Fröhlich LL.M.
EUROPARECHT II Ass. iur. Mareike Fröhlich LL.M. GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK GASP Art. 23 46 EUV INTERGOUVERNEMENTALE AUSGESTALTUNG 3 GASP ZIELE Die Union verfolgt, bestimmt und verwirklicht
MehrÖsterreichischer Bestandsschutz im Lichte der Grundrechte-Charta
Univ.Prof. Dr. Michael Holoubek Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht (IOER) Österreichischer Bestandsschutz im Lichte der Grundrechte-Charta 07. Juni 2016 Inhaltsübersicht
MehrIV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen
IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen 1. Grundlagen Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen a) Stufen des Unions- und Gemeinschaftsrechts o Primäres Unions- und Gemeinschaftsrecht: Verträge mit
MehrEuropäische Union nach dem Unionsvertrag (1992) (sog. Tempel-/Säulenstruktur)
Europäische Union nach dem Unionsvertrag (1992) (sog. Tempel-/Säulenstruktur) Europäische Union (Art. 1-7 EUV a.f.) keine völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit Europäische Gemeinschaften (entstanden aus
MehrV. Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaften. - Stufen des Gemeinschaftsrechts. zukünftig: geschriebene Verfassung?
V. Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaften 1. Grundlagen - Stufen des Gemeinschaftsrechts o Primäres Gemeinschaftsrecht: Verträge mit Änderungen und Ergänzungen, Vertragsprotokolle allgemeine Rechtsgrundsätze,
MehrHandbuch Europarecht. Wirkungen und Rechtsschutz
Walter Frenz Handbuch Europarecht Band 5 Wirkungen und Rechtsschutz ^J Springer Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV LXXXI Teil I Rechtswirkungen 1 Kapitel 1 Wirkungsweise und Stellung
MehrL 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union
L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union 23.5.2018 Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
MehrBesondere Bereiche des Europarechts
Besondere Bereiche des Europarechts -- Kartellrecht und Verfahrensrecht -- Universität Trier SS 2015 Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Weitbrecht LL.M. (Berkeley) 2 Zeitplan 20.04.2015 Europäisches Kartellrecht
MehrCode of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner
Code of Conduct Compliance Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG und ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. 31.03.2012 1. Einleitung Vöhringer ist ein international tätiges Unternehmen
MehrGesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze
Gesetzgebung in der EU Workshop SS 2012 - Teil I Vertrag von Lissabon Letzte Etappe der EU-Rechtsenwicklung: Vertrag von Lissabon (1.12.2009) Neuerungen I. Inhaltlich 1. Verschmelzung von Europäischer
MehrEuroparecht. III. Grundrechte im Unionsrecht
Europarecht III. Grundrechte im Unionsrecht Übersicht 1. Europäische Grundrechte nach Art 6 Abs. 3 EUV 2. Grundrechtscharta (GR-Ch) 3. EMRK 4. Europäische Grundrechte und nationale Grundrechte 2 1. Europäische
Mehr2010/06 Struktur des Amtsblatts Anpassung infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon Amtsblatt Reihe L
200/06 Struktur des Amtsblatts Anpassung infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon Amtsblatt Reihe L L I Gesetzgebungsakte a) Verordnungen b) Richtlinien c) Beschlüsse d) Haushaltspläne L II
MehrBeck-Texte im dtv Europa-Recht: EuR. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis. von Prof. Dr. Claus Dieter Classen
Beck-Texte im dtv 5014 Europa-Recht: EuR Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis von Prof. Dr. Claus Dieter Classen 24., neubearbeitete Auflage Europa-Recht: EuR Classen schnell und portofrei erhältlich
MehrEuroparecht. III. Grundrechte im Unionsrecht
Europarecht III. Grundrechte im Unionsrecht Übersicht 1. Europäische Grundrechte nach Art 6 Abs. 3 EUV 2. Grundrechtscharta (GR-Ch) 3. EMRK 4. Europäische Grundrechte und nationale Grundrechte 2 1. Europäische
MehrDie steuerlichen Implikationen der Mobilitätsgarantien des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU
Julian Maier Die steuerlichen Implikationen der Mobilitätsgarantien des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU Nomos DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH Wirtschateprüfing Steuerberatuig Rechtsberatung Inhaltsverzeichnis
MehrVorlesung Europäisches Binnenmarktrecht
Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung 2 7 Dienstleistungsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff. AEUV (1) Die Beschränkungen des freien
MehrENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 4. Juni 2000 (04.06) (OR. FR) CHARTE 4333/00 CONVENT 36 VERMERK DES PRÄSIDIUMS Betrifft: Entwurf
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 109/14 VERORDNUNG (EU) Nr. 372/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in Bezug auf die Berechnung bestimmter Fristen, die Bearbeitung von Beschwerden und die
MehrEuropäische Verwaltungskooperation im Telekommunikationsrecht Das Koordinationsverfahren. Österreich Seminar SS 2013 Mag Kerstin Tobisch
Europäische Verwaltungskooperation im Telekommunikationsrecht Das Koordinationsverfahren Österreich Seminar SS 2013 Mag Kerstin Tobisch Europäische Verwaltungskooperation Ausgangslage Bürger Verwaltungsbehörde
MehrVerfassungsprinzipien. Freiheit und Gleichheit
Verfassungsprinzipien Freiheit und Gleichheit Unsicherheiten über das Kollektivsubjekt - Wiederholung - Unionsvolk Problem des Volksbegriff und zirkuläre Argumente Völker der Mitgliedstaaten Problem, die
MehrVorschriftensammlung Europarecht
Vorschriftensammlung Europarecht mit Einführung für Studium und Praxis herausgegeben von Prof. Manfred Matjeka M. A. Dozent an der Fachhochschule Ludwigsburg, Hochschule für öffentliche Verwaltung und
MehrEuroparecht. VII (2). Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts
Europarecht VII (2). Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts Übersicht 1. Begriffe 2. Begrenzte Einzelermächtigung 3. Subsidiarität 4. Verhältnismäßigkeit 5. Unionsrecht als Verfassung 2 1. Begriffe Zuständigkeitsaufteilung
MehrRechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)
Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Ab dem 25. Mai 2018 gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union ein neues, einheitliches Datenschutzrecht.
MehrEuropäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte
Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik, Universität Hamburg 05.05.2015 1 In Ermangelung einer Harmonisierung auf Unionsebene bestimmt somit
MehrDas Verhältnis zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten in der Europäischen Union
Das Verhältnis zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten in der Europäischen Union Dissertation zur Erlangung eines Doktorgrades (Dr. jur.) vorgelegt von Stefanie Witzke am Fachbereich Rechtswissenschaft
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung V. Ermessen und Beurteilungsspielräume
MehrRepetitorium Öffentliches Recht für Wiwis. WiSe 2016/17
Repetitorium Öffentliches Recht für Wiwis WiSe 2016/17 Inhaltsverzeichnis u Allgemeine Klausurtaktik u Effektive Prüfungsvorbereitung u Hilfestellung bei Aufgabenlösung u Staatsorgansiationsrecht u Grundrechte
MehrZugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Mitteilung der Kommission vom 28 April 2017 Berlin, 1. Dezember 2017 Weshalb eine Mitteilung? Vorschriften zum Zugang zu Gerichten finden sich in einigen Rechtsakten
MehrWelche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen?
Datenschutz-Grundverordnung und die Rechte der Bürger Einleitung Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
MehrVorlesung Datenschutzrecht. Einführung, völker- und unionsrechtliche Grundlagen
Vorlesung Datenschutzrecht Einführung, völker- und unionsrechtliche Grundlagen Organisation Zeitplan und Folien im Netz Kontakt E-Mail: matthias.baecker@kit.edu Sprechstunde: Mittwoch, 14:30 Uhr (bitte
Mehr3 Die Unionsbürgerschaft
I. Allgemeines zur Unionsbürgerschaft Eingeführt durch Vertrag von Maastricht in Art. 17 EGV, zuvor: lediglich Anerkennung von Marktbürgern Nunmehr normiert in Art. 20 ff. AEUV Im Gegensatz zu nationalen
MehrSTAATSRECHT III. insoweit unterscheidet sich die Geltung des EU-Primärrechts nicht von anderen völkerrechtlichen Verträgen
Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2011/2012 STAATSRECHT III TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED VIII. Rechtsquellen des Unionsrechts (Fortsetzung) 3. Wirkung und Rang des Unionsrechts in der deutschen Rechtsordnung
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit
MehrEuroparecht. V. Rechtschutz im Unionsrecht
Europarecht V. Rechtschutz im Unionsrecht Übersicht 1. Die Gerichtsbarkeit der Union 2. Rechtsschutz vor den Gerichten der Union 3. Rechtschutz vor nationalen Gerichten 4. Staatshaftung 2 1. Die Gerichtsbarkeit
MehrPolitik zum Schutz der Privatsphäre
Politik zum Schutz der Privatsphäre Dokument Revision Ausgabedatum Politik zum Schutz der Privatsphäre 0 Januar 2019 Erstellt von Geprüft von Freigabe durch Roberto Cattaneo Paolo Cattaneo Direktion Growermetal
MehrWORKSHOP EUROPARECHT. Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler Institut für Europarecht, JKU Linz
WORKSHOP EUROPARECHT EUROPARECHT FÜR VERWALTUNGSRICHTER/INNEN, MODUL I, 04.10.2017 Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler Institut für Europarecht, JKU Linz ÜBERBLICK 09.30-10.45 Einleitung Grundstrukturen
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XVII. Rechtsprechungsverzeichnis... LV. Abkürzungsverzeichnis...LXXI. Einführung...1
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis...XVII Rechtsprechungsverzeichnis... LV Abkürzungsverzeichnis...LXXI Einführung...1 1. Kapitel: Einfluss des Umweltschutzes im Europäischen Vergaberecht bis zum
MehrSachbereich: Grundrechte
Grundrechte die Arten und die Sicherung der Grundrechte beschreiben Abwehrrechte, Freiheits- und Gleichheitsrechte, Teilhaberechte die Grundrechtsträger nennen Menschenrechte, Bürgerrechte, Art. 19 Abs.
MehrRECHTSSCHUTZ BEI DER VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
JURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 114 RECHTSSCHUTZ BEI DER VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION Zugleich ein Beitrag zur Durchsetzung des europäischen Gemeinschaftsrechts von Matthias
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Europäisches Wirtschaftsrecht Grundfreiheiten Europäisches Wirtschaftsrecht - Grundfreiheiten Art. 26 II AEUV: Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem
MehrEuroparechtliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Diskriminierungsschutzes
Europarechtliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Diskriminierungsschutzes Ass.-Prof. in Dr. in Silvia Ulrich Rechtsgrundlagen seit dem Vertrag von Lissabon Geänderter Vertrag über die Europäische
Mehr3) Diskriminierungsverbot des Bürgers in der Verwaltungspraxis
3) Diskriminierungsverbot des Bürgers in der Verwaltungspraxis a. Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)
MehrFall 10 Bananenmarkt Lösung
Fall 10 Bananenmarkt Lösung Frage 1 I. Anwendbare Grundrechte 1. Nationale Grundrechte 2. Europäische Grundrechte II. Verletzung der europäischen Eigentumsfreiheit 1. Eigentumsfreiheit als Unionsgrundrecht
MehrBERUFUNG AUF DIE CHARTA VOR EINEM NATIONALEM GERICHT. Prof. Hans D. Jarass Universität Münster
BERUFUNG AUF DIE CHARTA VOR EINEM NATIONALEM GERICHT Prof. Hans D. Jarass Universität Münster 2 A. Geltendmachung von Verstößen gegen Charta I. Vor nationalen Gerichten 1. Verstöße der Union Fälle Grundrechtswidriges
MehrDie Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze
Arbeits- und Sozialrecht 139 Stefan Greif Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze Eine Analyse der Rechtsprechung des EuGH zum Anwendungsvorrang der Unionsgrundrechte in Rechtsstreitigkeiten
Mehr9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung
9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung A. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) I. Allgemeine Bedeutung und Struktur des Grundrechts II. Die Adressaten des Grundrechts Der Gesetzgeber >
MehrHandbuch Europarecht 5: Wirkungen und Rechtsschutz
Handbuch Europarecht 5: Wirkungen und Rechtsschutz Bearbeitet von Prof. Dr. Walter Frenz 1. Auflage 2010. Buch. XCVI, 1336 S. Gebunden ISBN 978 3 540 31118 8 Format (B x L): 15,5 x 23,5 cm Gewicht: 2120
MehrEU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung
EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung Dr. Adam Bodnar Universität Warschau, Fakultät für Recht und Verwaltung Helsinki-Stiftung für Menschenrechte Trier, 6. Mai 2013 Gleichbehandlung von Männern und Frauen
MehrVersicherungswissenschaftliches Fachgespräch Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unisex Tarifierung Auswirkungen für die Kfz-Versicherung
Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unisex Tarifierung Auswirkungen für die Kfz-Versicherung Uwe Schumacher 15.06.2011 Agenda 1. Europäische Rechtsprechung
MehrPluraler Rundfunk in Europa - ein duales System für Europa?
Jörg Michael Voß Pluraler Rundfunk in Europa - ein duales System für Europa? Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer europäischen dualen Rundfunkordnung Unter Berücksichtigung
MehrFreundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.v. Datenschutzerklärung nach den Vorgaben der DSGVO
Datenschutzerklärung nach den Vorgaben der DSGVO Name und Anschrift des Verantwortlichen Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten
MehrEuR Fall Semestergebühren
EuR Fall Semestergebühren nach EuGH 1985, 593, (293/83) A Sachverhalt Siehe Kopie. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung noch kein spezielles, die Freizügigkeit der Studenten betreffendes
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 234. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang 18. September 2018
Amtsblatt der Europäischen Union L 234 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 61. Jahrgang 18. September 2018 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Delegierte Verordnung (EU)
MehrMigrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta
Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta Prof. Dr. Thomas Groß ein Beitrag zur Tagung: Freiheit Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 25.01.2013 in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/migration/130125_gross_grundrechtecharta.pdf
MehrÜbersicht: Die 4 Grundfreiheiten. Vorschlag für Prüfungsschema
Übersicht: Die 4 Grundfreiheiten 1. Freier Warenverkehr, Art. 28 ff., 34 ff. AEUV 2. Freier Personenverkehr, Art. 45 ff., 49 ff. AEUV Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Art. 45 48 AEUV Niederlassungsfreiheit,
MehrKlausurbesprechung. Die externe Arzneimittelversorgung
Klausurbesprechung Die externe Arzneimittelversorgung 29.10.2009 ITM. All rights reserved. Folie 1 A. Ergebnisse (Hauptfach) 150 Teilnehmer Durchschnittsnote 6,25 Punkte Bestanden 116 (82 %) Nicht bestanden
MehrDer EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung
Der EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung Marjolein van den Brink SIM & UCERF Rechtswissenschaftliches Institut Utrecht Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und
MehrStudentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I
Studentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I Texte ausgewählt von Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. Wintersemester 2018/2019 Inhalt Teil 1: Zum Geleit...3
Mehrein Zukunftsmodel für Politik und Wirtschaft?
Partnerschaftliche Beziehungen zwischen der EAWU und der Europäischen Union ein Zukunftsmodel für Politik und Wirtschaft? Prof. Dr. Andreas Steininger A. Einleitung I. Aufgrund der schlechten politischen
MehrGrundrechtsschutz in Europa und der Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Kyra trasser A 2003/4236 Grundrechtsschutz in Europa und der Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Menschenrechtskonvention PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften VI Inhaltsverzeichnis
MehrBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.2.2014 C(2014) 462 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3.2.2014 zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste DE DE BESCHLUSS
MehrDie Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5381 Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte Artikel 51 Abs. 1 S. 1 GRCh und das
MehrDie Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa
Die Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa Symposium an der Leibniz Universität Hannover am 20. Juni 2016 Dr. Jörg Grune, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht Lehrbeauftragter an der Universität
MehrEKATO Verhaltenskodex
EKATO Holding GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliche Richtlinien 2. Umgang mit Informationen und geistigem Eigentum 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit 4. Soziale Verantwortung 5. Einhaltung des Verhaltenskodex
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN Bei Bewerbung per E-Mail oder Post Gültig ab Mai 2018 Vielen Dank für Ihre Bewerbung bei ppm. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.
MehrDie EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU
Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU ao. Univ.Prof. Dr. Hannes Tretter, Universität Wien Leiter Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIX XXI Einfuhrung 1 1. Warum und wie Staatsrecht III studieren? 1 I. Staatsrecht III und Grundverständnis im Verfassungs- und Europarecht
MehrVERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.4.2012 COM(2012) 172 final 2012/0085 (COD) C7-00102/12 Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einfuhr von Reis mit Ursprung
Mehr