D E R R E T Z H O F. Bildungshaus Schloss Retzhof umfassend barrierefrei!

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1 Bildungshaus Schloss Retzhof umfassend barrierefrei!

2 Barrierefreiheit/Accessibility Der englische Ausdruck accessibility meint Zugänglichkeit & Nutzbarkeit gleichermaßen. keine Barrieren aufweisend und somit auch von Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernis oder fremde Hilfe zugänglich und nutzbar. vollständige Barrierefreiheit als Utopie.

3 Integration/Inklusion Der Begriff Inklusion geht über Integration hinaus. Während beim Konzept der Integration der Fokus auf dem Individuum mit seinen Defiziten liegt, wird bei der Inklusion der Fokus auf gesellschaftliche Strukturen und Rahmenbedingungen gelegt, um ein System möglichst gleichberechtigter Teilhabe für alle zu schaffen.

4 Inklusion Quelle:

5 Von der Segregation zur Inklusion D E R R E T Z H O F

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14 Die sieben Wesenselemente einer Organisation Gesellschaftliche Strömungen Strukturen Gliederung der Organisation Strategien Markt Menschen Gruppen Beziehungen Identität Funktionen Kompetenzen Technologische, ökologische, Anforderungen, Neuerungen Abläufe Sachmittel Räume MitbewerberInnen Gesetzgebung, politischen Rahmenbedingungen Das Modell der sieben Wesenselemente von F. Glasl

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16 Modell eines prozessorientierten Qualitätsmanagementsystems

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24 Quelle: D E R R E T Z H O F

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34 Aufwand - Nutzen Aufwand optimal Nutzen Detaillierungsgrad 80% 100%

35 Verbesserung D E R R E T Z H O F Der kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) Zeit

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38 Aktionsplan der Steiermark zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 9 Leitlinien (bis 2020): 1. Barrierefreiheit 2. Beschäftigung 3. Bewusstseinsbildung und Schulung 4. Bildung 5. Gesundheit und Gewaltschutz 6. Gleichstellung 7. Selbstbestimmt leben 8. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben 9. Daten und Statistik 250 Maßnahmen

39 1.Barrierefreiheit Barrierefreiheit wird in dieser Leitlinie in den folgenden Dimensionen verstanden: Kommunikative Barrierefreiheit: Zugang zu Information und Kommunikation für Menschen mit Sinnesbehinderungen Physische Barrierefreiheit: Zugang zu Gebäuden und Einrichtungen Intellektuelle Barrierefreiheit: Zugang zu Informationen für Menschen mit Lernbehinderungen Soziale Barrierefreiheit im Sinne des Abbaus von Vorurteilen wird in der Leitlinie 3 (Bewusstseinsbildung und Schulung) behandelt.

40 Separation Quelle:

41 Exklusion Quelle:

42 Integration Quelle:

43 Clips Inklusion wheelchair basketball Behinderung und Anerkennung special olympics

44 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 24 Recht auf Bildung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen ( ) (Vereinte Nationen 2006, S. 23).

45 Artikel 9 Zugänglichkeit (1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigen Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und - systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit ( ) offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten (Vereinte Nationen 2006, S.12).

46 Diese Maßnahmen schließen die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und barrieren ein. Sie gelten u.a. für: Straßen, Transportmittel, Gebäude, sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Arbeitsstätten, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen; Informationsdienste, Kommunikationsdienste und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

47 Nationaler Aktionsplan Behinderung Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 8 Schwerpunkte, 250 Maßnahmen

48 Behindertengleichstellungsgesetz Öffentliche Gebäude sind bis barrierefrei zu machen, insofern dies nicht zu unverhältnismäßig hohen Belastungen führt. Barrierefrei sind ( ) gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind ( 6 Abs 5 BGStG).

49 Aktionisten Internationale Behindertenbewegungen: z.b. die Krüppelbewegung in den 70ern in Deutschland Aktionist Franz Christoph Krückenschlag (1981) Quelle: hland/brdnachkrieg/quellen.htm

50 Disability Studies Behinderung als soziale, historische und kulturelle Konstruktion Disability - Behinderung (sozial) Impairment - Beeinträchtigung (körperlich) Soziales Modell: Behindert ist man nicht, behindert wird man.

51 Integration (lat. integrare) wiederherstellen, erneuern, in ein übergeordnetes Ganzes aufnehmen, vereinheitlichen, in Einklang bringen; meint in der Pädagogik das Einbinden von z.b. Menschen mit Behinderungen in den Unterricht von nichtbehinderten Menschen.

52 Separation (lat. separare) absondern meint in der Pädagogik die Trennung unterschiedlicher Individuen zur Herstellung einer größtmöglichen Homogenität einer sozialen Gruppe mit dem Ziel, Lernen erfolgreicher zu organisieren. Die Entstehung der Sonderpädagogik ist ein Ergebnis der Separation, durch die Aussonderung von Kindern mit Beeinträchtigungen/Behinderungen in Förderschulen.

53 Exklusion (lat. exclusio) Ausschluss, Ausgrenzung beschreibt die Tatsache, dass jemand (aus unterschiedlichen Gründen, ggf. gegen den eigenen Willen) von einem Vorhaben, einer Versammlung und Ähnlichem ausgeschlossen/exkludiert wird.

54 Inklusion (lat. inclusio) Einschließung, Miteinbezogen sein, gleichberechtigte Teilhabe; meint in der Pädagogik den gemeinsamen Unterricht von z.b. Menschen mit und ohne Behinderungen in regulären Bildungseinrichtungen.

55 Barriere Absperrung, die jemanden, etwas von etwas fernhält (Duden 2013). Synonyme: Abriegelung, Absperrung, Abschrankung, Hindernis, Hürde, Sperre,

56 Ziel ist eine Gesellschaft, die ( ) Beeinträchtigungen zwar nicht ungeschehen macht, jedoch ihre Folgewirkungen so abmildern kann, dass im Endeffekt Behinderung als disability nicht mehr existiert. Behinderung als soziale Randposition würde sich verflüchtigen in einer Gesellschaft, die voll zugänglich wäre, für jede und jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort das ist die Utopie, die in dem Konzept der accessibility, wie Barrierefreiheit im Englischen heißt, enthalten ist (Waldschmidt 2012, S. 53).

57 Barrierefrei? D E R R E T Z H O F

58 Quelle: D E R R E T Z H O F

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64 Quelle: D E R R E T Z H O F

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67 Im Grunde sind alle Menschen behindert, der Vorzug von uns Behinderten allerdings ist, dass wir es wissen." (Wolfgang Schäuble) Das Anderssein der anderen als Bereicherung des eigenen Seins zu begreifen; sich verstehen, sich verständigen, miteinander vertraut werden, darin liegt die Zukunft der Menschheit. (Rolf Niermann)

68 Literatur BGBI. I NR. 82/2005: Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, BGStG). Online unter: &ShowPrintPreview=True [ ]. Duden (2013) Barriere. Online unter: [ ]. Vereinte Nationen (2006): (Übersetzung) Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Online im Internet unter: [ ]. Waldschmidt, Anne (2012): Normalität Macht Barrierefreiheit. Zur Ambivalenz der Normalisierung. In: Tervooren, Anja/Weber, Jürgen (Hg.): Wege zur Kultur. Barrieren und Barrierefreiheit in Kultur- und Bildungseinrichtungen. Wien (u.a.): Böhlau Verlag, S

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