Umweltbericht. zum Bebauungsplan Nr. 31a Am Friedhof Ost in Ilmenau 2. Änderung

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1 Anlage 1 Planträger: Gemeinde: Landkreis: Stadtverwaltung Ilmenau, Am Markt 7, Ilmenau Stadt Ilmenau Ilmkreis / Thüringen Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 31a Am Friedhof Ost in Ilmenau 2. Änderung Aufgestellt: Ilmenau, 30. Oktober 2012 Bauprojekt Ilmenau Planungsgesellschaft mbh

2 BEBAUUNGSPLAN NR. 31a AM FRIEDHOF OST - 2. Änderung UMWELTBERICHT Stand: INHALTSÜBERSICHT 1 Einleitung Ziele des Bauleitplanes Ziele aus übergeordneten Planungen Berücksichtigung von Fachgesetzen Geltungsbereich 3 2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 4 3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 7 4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) 7 5 Alternative Planungsmöglichkeiten 8 6 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 8 7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 8 8 Zusammenfassung 8 Seite Anhang Literatur- und Quellenverzeichnis 10 Bauprojekt Ilmenau Planungsgesellschaft mbh Seite 2 von 10

3 Einleitung 1.1 Ziele des Bauleitplanes Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31a war die städtebauliche Neuordnung des Ostteils des seit 2001 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 31 aufgrund aktueller Erfordernisse. Die Neuordnung machte sich erforderlich, da die zwischenzeitlich vorliegenden statistischen Ergebnisse zur Wohnbevölkerung der Stadt Ilmenau, die daraus resultierenden Prognosen zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung sowie die Auslastung vorhandener Baugebiete zeigten, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren weder die festgesetzten Bauflächen noch die großzügige Friedhofserweiterung benötigt werden. Weiterhin wurde die im Bebauungsplan Nr. 31 festgesetzte, das Gebiet von der Oberpörlitzer zur Erfurter Straße querende Haupterschließungsstraße ( Nordtangente ) aufgrund der durch die Fertigstellung der Autobahn A 71 stattgefundenen Verkehrsentlastung der Erfurter Straße, auf der die Bundesstraßen B 4 und B 88 geführt werden, nicht mehr benötigt. Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31a ist die Reduzierung der Friedhofserweiterungsfläche als Anpassung an aktuelle Bedarfsermittlungen. Diese Fläche soll städtebaulich neu geordnet werden. Zudem dient die 2. Änderung der Anpassung einzelner Gestaltungsfestsetzungen. 1.2 Ziele aus übergeordneten Planungen Da sich das geplante Baugebiet komplett im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes befindet und somit bereits Baurecht besteht, wurden übergeordnete Planungen, wie der Regionalplan Mittelthüringen nicht in die Untersuchungen einbezogen. Das neugeordnete Baugebiet widerspricht nicht den Zielstellungen oder der Art der Flächennutzung des ursprünglich genehmigten Baugebietes. Es gliedert sich in bereits bestehende Strukturen ein. 1.3 Berücksichtigung von Fachgesetzen Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen und den Wassergesetzen, ist hier besonders die Immissionsschutzgesetzgebung mit den entsprechenden Verordnungen heranzuziehen. Für das geplante Wohn- und Mischgebiet sind für die zu erwartenden nutzungsbedingten Lärmemissionen und für den Verkehrslärm die Orientierungswerte der DIN "Schallschutz im Städtebau" relevant. Ein Immissionsschutzgutachten wurde im Rahmen der Bauleitplanung B-Plan Nr. 31 im Jahre 1999 erstellt und wurde für die Untersuchungen mit herangezogen. Weiterhin sind die Bodenschutz- und Abfallgesetzgebung zu beachten. In einem Baugrundgutachten, das 1997 / 1998 eigens für das Gebiet erstellt wurde, werden Hinweise gegeben, wie mit auftretenden Hang- und Schichtenwässern umzugehen ist, speziell im Bereich der Friedhofserweiterungsfläche und der dort stattfindenden Bestattungsmöglichkeiten. 1.4 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Umweltprüfung deckt sich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und des dazugehörigen Grünordnungsplanes. Angrenzende Bereiche sind in die Untersuchungen nicht mit eingeflossen. Im Süden schneidet die Erfurter Straße das Gebiet von umliegenden Flächen ab, im Norden die Bahnlinie und im Osten die Oberpörlitzer Straße und der Wiesenweg mit Bebauungen. Im Westen grenzen intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen an. Auswirkungen auf die Umweltbedingungen durch das geplante Baugebiet sind somit in benachbarten Bereichen nicht zu erwarten. Bauprojekt Ilmenau Planungsgesellschaft mbh Seite 3 von 10

4 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ, nach vernünftigem planerischem Ermessen. Dabei werden 3 Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. SCHUTZGUT BODEN Boden ist 'Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen'. Er dient als 'Rohstofflagerstätte, Fläche für Siedlung und Erholung, Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung' ( 2 BBodSchG). Der Boden nimmt mit seinen vielfältigen Funktionen eine zentrale Stellung im Ökosystem ein: - als Träger der natürlichen Vegetation und der Kulturpflanzen, - als Filter zur Reinigung von Luft und Wasser, - als Speicher zur Regulierung von Wasserkreisläufen, Temperaturbildung und damit als ein Element der Klimaentwicklung, - als Naturkörper, der Lebensraum von Organismen ist, denen eine Bedeutung beim Abbau organischer Stoffe und im Kreislauf von Kohlenstoff und mineralischen Nährstoffen zukommt, - als Puffer, der die Auswaschung oder Verflüchtigung von Nährstoffen und anderen Elementen verhindert, - als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte durch seinen vielschichtigen Aufbau. Die Aufschlüsse aus dem Baugrundgutachten zeigen, dass der Boden im Bearbeitungsgebiet überwiegend aus rotbraunem, skelettreichen Gehängelehm mit variierender Mächtigkeit besteht. Er geht in Oberflächennähe in einen jüngeren Hanglehm und Mutterboden über. Aufgrund anthropogener Eingriffe sind großflächig Auffüllungen unterschiedlichster Entstehung anzutreffen. Baubedingt werden größere Flächen verändert und teilweise Oberboden zwischengelagert. Es ist davon auszugehen, dass die gesamte nicht bebaute Fläche eines Grundstücks vorübergehend während der Bauphase als Lager- oder Arbeitsfläche für den Baubetrieb in Anspruch genommen wird. Vermeidungsmaßnahmen können die Auswirkungen reduzieren (siehe Punkt 4 und Grünordnungsplan). Durch die Versiegelung sind für das Schutzgut Boden Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit zu erwarten. Vorsorgender Bodenschutz: - die Inanspruchnahme von Böden ist generell auf das unerlässliche Maß zu beschränken (Bodenschutzklausel des 1a Abs. 2 BauGB) - die unvermeidbare Inanspruchnahme von Böden ist auf Flächen zu lenken, die vergleichsweise von geringer Bedeutung für die Bodenfunktionen sind oder wo der Eingriff weitgehend kompensiert werden kann - die Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sind möglichst zu vermeiden ( 1 Satz 2 und 3 BBodSchG und Bodenschutzklausel des 1a Abs. 2 BauGB) Bauprojekt Ilmenau Planungsgesellschaft mbh Seite 4 von 10

5 SCHUTZGUT WASSER Im Bearbeitungsgebiet ist mit niederschlagsabhängigen Hang- und Schichtenwässern sowie mit Grundwässern zu rechnen. Dabei nimmt der Grundwasser-Flur-Abstand mit zunehmendem Anstieg des Geländes zu. Im Bereich der Bachaue und des Teiches tritt oberflächennahes Grundwasser auf. Oberflächenwässer sind der Kalte Badsteich und der Rottenbach. Durch die Versiegelung von Flächen wird der Oberflächenabfluss vermehrt und beschleunigt sowie das Rückhaltevolumen des belebten Bodens vermindert. Daher ist die Grundwasserneubildungsrate relativ gering. Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist, geschuldet durch die geologischen Verhältnisse, nicht möglich. Während der Bauphase kann es zu Schadstoffeinträgen durch Betriebsstoffe von Baumaschinen kommen, die mittels geeigneter Maßnahmen (siehe Grünordnungsplan) verhindert werden müssen. Die durch das Baugebiet verursachten Auswirkungen auf das Potential Wasser sind mit mittlerer Erheblichkeit zu beurteilen. Der zu betrachtende Ausgangszustand wird nicht wesentlich verschlechtert. Die Oberflächenwässer bleiben erhalten und werden geschützt. SCHUTZGUT KLIMA Ilmenau gehört zum Klimabereich "Thüringer Wald" mit Mittelgebirgsklima. Es zeichnet sich durch lange Winter und einen späten Frühjahrsbeginn aus. Das Großklima im Untersuchungsraum ist durch eine Jahresmitteltemperatur von 7,8 C der Luft und einem durchschnittlichen Jahresniederschlag von 782 mm gekennzeichnet. Die mittlere Jahresschwankung der Temperatur beträgt 17,8 C, wobei im Januar langjährige Monatsmittel von -1,1 C und im Juli von 16,7 C erreicht werden. Die vorherrschende Windrichtung ist Südwest bis West. Durch das geplante Vorhaben ergeben sich kleinklimatische Veränderungen, zum einen in Folge der Abnahme der Luftfeuchtigkeit aufgrund mangelnder Verdunstungsmöglichkeiten, da das Niederschlagswasser schnell oberflächlich abgeführt wird, zum anderen bewirkt die Bodenversiegelung einen Temperaturanstieg. Die Stein- und Asphaltflächen heizen sich stärker auf, als die vegetationsbedeckten Flächen. Es kann gegebenenfalls durch die Rauhigkeit der Oberfläche (differenzierte Baustruktur) mit erhöhtem konvektivem Luftaustausch zu einer Modifizierung des Windfeldes kommen. Durch die Versiegelung von Flächen durch Bebauung jeglicher Art sind Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit zu erwarten. SCHUTZGUT BIOTOPE In den Randbereichen des Bebauungsplangebietes befinden sich Biotopstrukturen mit hoher ökologischer Wertigkeit. Dabei handelt es sich um die Gewässer mit den Uferbereichen, das 18 Biotop westlich des Kalten Badsteiches und Gehölzstrukturen im nördlichen Bereich, angrenzend zur Bahnlinie. Bauprojekt Ilmenau Planungsgesellschaft mbh Seite 5 von 10

6 Die Biotopfunktion der Kleingärten im Gebiet ist zwar aufgrund von Versiegelung, Bebauung und dem hohen Zierpflanzenanteil herabgesetzt, jedoch sind sie als Lebensraum für verschiedene Arten geeignet. Weiterhin stellt der Friedhof mit seinem Parkcharakter und mächtigen Altholzbestand, sowie zahlreichen kleinstrukturierten Flächen einen wichtigen Lebensraum dar. Ein Eingriff in o.g. Biotope findet nicht statt. Sie bleiben erhalten und werden geschützt. Eine ausdrückliche Forderung der Bauleitplanung ist, ökologisch hochwertige Bereiche zu erhalten und zu schützen. Im Hinblick auf geplante Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist die Erheblichkeit des Vorhabens auf die Biotope mit gering einzuschätzen. SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD Das Landschaftsbild ist geprägt durch Relief, Vegetation, Bebauung und Flächennutzung allgemein. Es spiegelt Strukturen und Funktionen des Naturhaushaltes wieder und ist Ausdruck der Eigenart eines Raumes. Prägende Strukturen sind die Wohn-, Mischgebiets- und Verkehrsflächen mit entsprechenden Grünstrukturen, der Friedhof, die Gartenanlagen sowie die zu erhaltenden Biotopstrukturen, wie der Kalte Badsteich und der Rottenbach mit Uferbereichen, Gehölzstrukturen und ein 18 Biotop. Durch die Neuordnung der Flächen im Gebiet ändert sich nicht die Charakteristik oder das grundsätzliche Erscheinungsbild des Raumes. Zuvor genannte Strukturen bleiben erhalten. Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist mit gering einzuschätzen. SCHUTZGUT MENSCH Für die Untersuchung des Schutzgutes Mensch sind zum einen gesundheitliche und zum anderen regenerative Aspekte von Bedeutung. Für die Gesundheit spielen Lärm und andere Immissionen eine Rolle. Zur Regeneration sind Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie die Wohnqualität von Bedeutung. Die B 4 / B 88 (Erfurter Straße) stellt eine starke Emissionsquelle im Untersuchungsraum dar. Diese Emissionen haben jedoch abgenommen, nachdem die Bundesstraße durch die Fertigstellung der A 71 verkehrstechnisch entlastet wurde. Des Weiteren werden durch den Schienenverkehrslärm Immissionen verursacht. Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte sind nicht zu erwarten. Die Aspekte Erholungs- und Freizeitfunktionen im Gebiet werden mit der neuen Planung nach wie vor umgesetzt. Hierfür bleiben die vorhandenen Kleingartenanlagen und Gewässer bestehen und es werden neue Grünflächen zum Übergang in die freie Landschaft geschaffen. Bauprojekt Ilmenau Planungsgesellschaft mbh Seite 6 von 10

7 Es kommen keine wesentlichen Emissionsquellen hinzu. Störwirkungen durch den Straßenverkehrslärm können durch passive Lärmschutzmaßnahmen minimiert werden. Die Erheblichkeit auf das Schutzgut Mensch wird mit gering prognostiziert, da sich die Situation im Gebiet gegenüber dem anzunehmenden Ausgangszustand nicht verschlechtert. Bezogen auf alle Schutzgüter ist keine erhebliche Verschlechterung gegenüber des anzunehmenden Ausgangszustandes zu erwarten. 1. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Da im Gebiet Baurecht besteht, ist keine Veränderung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung zu prognostizieren. 2. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Die im Bebauungsplan festgelegten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, die der Schadensregulierung dienen und unnötige Eingriffe bzw. zusätzliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter verhindern sollen, sind folgendermaßen zusammenzufassen: Sicherung und Erhalt von Gehölzstrukturen Sicherung und Erhalt Friedhof Sicherung und Erhalt Kalter Badsteich Sicherung und Erhalt des 18 Biotops Sicherung und Erhalt der gärtnerisch genutzten Grünflächen wasserdurchlässige Flächenbefestigung zur Minimierung der Bodenversiegelung geeignete Straßenbeleuchtungssysteme, um einen übermäßigen Anzug von Insekten zu verhindern. Ausgleichsmaßnahmen Die Bewertung des Eingriffs und die Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgte anhand der "Eingriffsregelung in Thüringen", herausgegeben vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und ist im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan detailliert dargestellt worden. Als Ausgleich sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Grünfläche entlang der nördlichen und westlichen Grenze Rückbau des Garagenkomplexes Begrünung der nicht bebauten Flächen der Wohn- und Mischgebietsgrundstücke Pflanzungen entlang von Verkehrsflächen und Stellplatzanlagen. Bauprojekt Ilmenau Planungsgesellschaft mbh Seite 7 von 10

8 Alternative Planungsmöglichkeiten Da es sich bei dem Planungsbereich bereits um ein rechtskräftiges Baugebiet handelt, waren in diesem speziellen Fall keine Untersuchungen zu alternativen Planungsmöglichkeiten erforderlich. Die 2. Änderung ist lediglich eine Anpassung an die geänderten Bedarfsanforderungen im Gebiet. 3. Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden 3 Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Bei der Ermittlung der Erheblichkeit ist die Ausgleichbarkeit von Auswirkungen ein wichtiger Indikator. Entscheidend für die Abgabe der Prognosen war die Tatsache, dass der Bebauungsplan Nr. 31a rechtskräftig ist und Baurecht besteht. Demzufolge ist nicht der momentane Zustand der Flächen dem geplanten Zustand gegenüberzustellen, sondern die gemäß alter Satzung festgelegten, genehmigten Flächennutzungen, die jederzeit umgesetzt werden können. Für die Bewertung wurden zudem neben den einschlägigen Regelwerken das Baugrundgutachten sowie das Immissionsschutzgutachten, welche im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 31 der Stadt Ilmenau erstellt wurden, herangezogen. Als zusätzliche Datenquellen dienten der B-Plan Nr. 31 und 31a, inkl. Grünordnungsplan, der Landschaftsplan, der Flächennutzungsplan und Angaben der Fachbehörden. Gravierende Schwierigkeiten oder für die Beurteilung ausschlaggebende Kenntnislücken sind nicht aufgetreten. 4. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Um negative Auswirkungen auf die Umweltbedingungen im Plangebiet und in den angrenzenden Bereichen zu verhindern, sind die Umsetzung der im Grünordnungsplan aufgeführten Vermeidungs-, Minimierungs- und Ersatzmaßnahmen zu überwachen. Folgende Maßnahmen sind hierfür vorgesehen: um das geforderte Mindestmaß an Durchgrünung innerhalb der Bauflächen zu sichern, ist mit dem Bauantrag auch ein Bepflanzungsplan einzureichen durch die Bauaufsicht finden halbjährliche Kontrollen statt, die die Durchführung der Begrünungsmaßnahmen sichern sollen nach Durchführung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt umgehend die Umsetzung des Verkehrsgrüns (ggf. in Erschließungsvertrag geregelt) nach Übernahme der Erschließungsanlagen in öffentliches Eigentum ist die Pflege und Unterhaltung dieser Flächen automatisch geregelt 5. Zusammenfassung Das geplante Baugebiet mit den Zweckbestimmungen Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und Friedhofsverwaltung stellt im Vergleich zum genehmigten Baugebiet keine Veränderung von Boden, Wasserhaushalt und Landschaftsbild dar. Nachhaltige Auswirkungen auf den Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind auf Grund des anzunehmenden Ausgangszustandes nicht zu erwarten. Um die Eingriffe so gering wie möglich zu halten und zu kompensieren, werden zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich vorgesehen. Bauprojekt Ilmenau Planungsgesellschaft mbh Seite 8 von 10

9 In nachfolgender Tabelle sind die Schutzgüter mit den zu erwartenden Beeinträchtigungen und deren Erheblichkeit zusammengefasst: Schutzgut Beeinträchtigung Erheblichkeit Boden Wasser Klima - dauerhafte Versiegelung von Flächen - vorübergehende Inanspruchnahme und eventuell Schadstoffeintrag während der Bauphase - vermehrter Oberflächenabfluss durch Versiegelung - Verminderung Rückhaltevolumen des belebten Bodens - eventuell Schadstoffeinträge während der Bauphase - kleinklimatische Veränderungen durch Versiegelung (Abnahme der Luftfeuchtigkeit, Temperaturanstieg) - Reduktion von Kaltluftentstehungsgebieten mittel mittel mittel Biotope - kein Eingriff in angrenzende, wertvolle Biotope gering Landschaftsbild - Anlage von Erschließungsstraßen mit Verkehrsgrün - Bebauung - Anlage von Pufferzonen gering Mensch - Immissionen gering Zusammenfassend ist festzustellen, dass der mit der vorliegenden Bauleitplanung angestrebte Eingriff, der im Einklang mit der genehmigten Bauleitplanung steht, nicht zu einer Verschlechterung der Situation im Gebiet und im Umfeld führt. Durch den Bebauungsplan wird das Entwicklungsziel der Stadt Ilmenau, das Gebiet städtebaulich zu entwickeln, in die Realität umgesetzt. Bauprojekt Ilmenau Planungsgesellschaft mbh Seite 9 von 10

10 Anhang Literatur- und Quellenverzeichnis: Bekanntmachung zum Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) (EAG Bau - Bekanntmachung) Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2005 Flächennutzungsplan der Stadt Ilmenau Erläuterungsbericht - 3. Offenlegung und Plan Stand Dezember 2003 Landschaftsplan Ilmenau Naturschutzfachlicher Beitrag zur Flächennutzungsplanung für die Stadt Ilmenau Bearbeitungszeitraum November 1999 bis Juli 2001 Bebauungsplan Nr. 31 Am Friedhof Satzungsbeschluss 2001 Baugrundgutachten - Voruntersuchung Baugrund Naumburg Ingenieurgesellschaft mbh, PSF 242, Naumburg August 1997 Baugrundgutachten - Ergebnisbericht Baugrund Naumburg Ingenieurgesellschaft mbh, PSF 242, Naumburg Juni 1998 Schallimmissionsprognose Hamann Consult, Beratende Ingenieure September 1999 Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Ilmenau (Baumschutzsatzung vom Bebauungsplan Nr. 31a Am Friedhof Ost Satzungsbeschluss 2009 weitere Literaturangaben: Wolfgang Schrödter / Klaus Habermann - Nieße / Frank Lehmberg, Umweltbericht in der Bauleitplanung, vhw Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e.v. Niedersächsischer Städtetag Krautz / Söfker, Baugesetzbuch, 9. Auflage, 2004, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Heidelberg / München / Berlin Bauprojekt Ilmenau Planungsgesellschaft mbh Seite 10 von 10

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