Tag des Schweinehalters 2017

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1 Tag des Schweinehalters 2017 Wie sicher ist mein Bestandsschutz bei der Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen im Umwelt- und Tierschutz Dr.-Ing. Wilfried Eckhof Heimvolkshochschule Seddiner See 27. September 2017

2 Vorbemerkungen Die derzeitige Nutztierhaltung steht fast täglich in der öffentlichen Kritik. Die Natur- und Tierschutzverbände sind äußerst aktiv. Es gibt viele Bürgerinitiativen und Klagen gegen Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen. Im Land Brandenburg gab es ein Volksbegehren gegen die Massentierhaltung. Der Gesetzgeber reagiert mit der Änderung von gesetzlichen Regelungen auf fast allen Ebenen (EU, Bund, Länder). Hinzu kommen zunehmend Gerichtsurteile. Der folgende Vortrag beruht auf langjährigen Erfahrungen des s und ersetzt keine juristische Beratung!

3 Zur Entwicklung der Nutztierhaltung: Wer Tierhaltungsanlagen betreibt bzw. deren Neu- oder Umbau plant, muss die geltenden bau-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Neue und höhere Anforderungen ergeben sich aus den Änderungen gesetzlicher Regelungen. Ein erheblicher Druck besteht durch das Verbandsklagerecht, welches erneut ausgeweitet wurde, sowie durch umfangreiche gerichtliche Entscheidungen. Schwerpunkte sind der Tier- und der Umweltschutz. In der Praxis gibt es z. T. große Rechtsunsicherheiten, die sich auf die Investitionstätigkeit auswirken. Der Bestandsschutz von Nutztierhaltungsanlagen kann erheblich betroffen sein.

4 Bestandsschutz rechtliche Grundlagen Bestandsschutz besteht für Anlagen und Gebäude die rechtmäßig errichtet wurden und gilt für die Errichtung und den Betrieb Bestandsschutz besitzt eine Anlage auf der Grundlage einer Genehmigung - nach dem Baurecht (BauGB) oder - nach dem Immissionsschutzrecht (BImSchG) - über eine Altanlagenanzeige - eine Neugenehmigung - eine Änderungsgenehmigung oder - eine Änderungsanzeige

5 Warum ist der Bestandsschutz wichtig? Es geht um: Rechtssicherheit Existenzsicherung Entwicklungs- und Anpassungsfähigkeit Werterhalt Werterhöhung (oder Wertverlust!) Akzeptanz in der Öffentlichkeit Vertrauen gegenüber Vertragspartnern Wettbewerbsfähigkeit Bestandsschutzsicherung ist eine ständige Aufgabe!

6 Übersicht über wichtige Gesetze und Regelwerke Grundgesetz Richtlinien der EU (u.a.ied/bvt) Bundeswaldgesetz Tierschutzgesetz Tierschutznutztierhaltungs-VO Tierseuchenschutzgesetz Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz Düngegesetz Bodenschutzgesetz Umweltinformationsgesetz Verordnungen (TA Luft, TA Lärm, DüV, DüMV, AwSV) Richtlinien (z.b. GIRL, FFH, N-Deposition, Bioaerosole, AwSV) Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Bundesimmissionsschutzgesetz Erlasse Baugesetzbuch, BauNV Wasserhaushaltsgesetz Abwasserabgabengesetz Bundesnaturschutzgesetz Raumordnungsgesetz Umwelthaftungsgesetz Kreislaufwirtschaftsgesetz Normen (u.a. DIN 18910) Technische Regelwerke/VDI-Richtlinien

7 Was ist bezüglich der Tierhaltungsanlagen besonders zu beachten? IED Richtlinie 2010/75/EU (Umsetzung mit TA Luft) UVPG (Kumulationsregelung) Rechtsbereinigungsgesetz (u.a. erweitertes Verbandsklagerecht) Tierschutzaspekte: BVT-Schlussfolgerungen, NBR, Tierschutzpläne, Urteile zur Tierhaltung (u.a. zur Sauenhaltung) VDI-Richtlinie Emissionsminderung Tierhaltung 3894 VDI-Richtlinie Bioaerosole 4250 Antibiotikaeinsatzregelungen BVG-Urteil N-Eintrag in FFH-Gebiete (Erlasse dazu) BauGB => Steuerung von Tierhaltungsanlagen Änderung 35 BauGB => Privilegierung Düngegesetz, DüMV, DüV, AwSV

8 Konsequenzen der IED Richtlinie 2010/75/EU Ersatz für IVU-Richtlinie Verbindliche Anwendung der Best Verfügbaren Technik (BVT) mit Übergangsfristen Nationale Umsetzung durch Anpassung der TA Luft Regelmäßige Fortschreibung der BVT durch die EU Regelmäßige Anpassung der Ställe und Anlagen an die BVT durch die Betreiber Ausgangszustandsberichte? Rückführung bei Stilllegung auf den Ausgangszustand Regelmäßige Überwachungen (alle 3 Jahre) und Berichterstattungen

9 4 Genehmigung Wichtige im BImSchG 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen 6 Genehmigungsvoraussetzungen 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen 17 Nachträgliche Anordnungen 18 Erlöschen der Genehmigung 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung 21 Widerruf der Genehmigung 25 Untersagung

10 Bestandsschutz ist gegeben, Bestandsschutz - solange keine rechtlichen Regelungen bestehen, die mit dem Bestandsschutz unvereinbar sind, - alle zutreffenden rechtlichen Regelungen eingehalten werden, insbesondere eines genehmigungskonformen Anlagenbetriebes, - Anlagenänderungen rechtmäßig sind sowie - in der Nachbarschaft keine Rechte entstehen, die dem eigenen Bestandsschutz entgegenstehen, wie z. B.: Bebauungsplanungen der Gemeinde Schutzgebietsausweisungen Genehmigungen die das eigene Recht einschränken

11 Was ist zum Erhalt des Bestandsschutzes notwendig? In der Verbandsarbeit: Aktive Einflussnahme auf die Rechtsetzung Es darf nur Recht werden was machbar ist: Nach Stand der Wissenschaft (Bioaerosole) Nach Stand der Technik (ARE) Beste Verfügbare Technik (BVT) => muss verfügbar und bezahlbar sein Als Anlagenbetreiber: Die eigene Situation mit den rechtlichen Anforderungen und deren Entwicklung abgleichen und den Handlungsbedarf ableiten Schwerpunkte sind: Bauplanungsrecht standortbezogene Emissions- und Immissionssituation Schutzgebiete (FFH, SPA, NSG, WSG, LSG usw.) der Natur-, Gewässer- und Bodenschutz Tierschutz (Nutztiere und Tiere in der Umgebung)

12 Gutachten des wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik vom März 2015 Im Bereich des Tierschutzes sieht der WBA folgende wichtige Punkte als Leitlinien für die Entwicklung einer zukunftsfähigen, in weiten Teilen der Bevölkerung akzeptierten Tierhaltung: 1. Zugang aller Nutztiere zu verschiedenen Klimazonen, vorzugsweise Außenklima, 2. Angebot unterschiedlicher Funktionsbereiche mit verschiedenen Bodenbelägen, 3. Angebot von Einrichtungen, Stoffen und Reizen zur artgemäßen Beschäftigung, Nahrungsaufnahme und Körperpflege, 4. Angebot von ausreichend Platz, 5. Verzicht auf Amputationen, 6. routinemäßige betriebliche Eigenkontrollen anhand tierbezogener Tierwohlindikatoren, 7. deutlich reduzierter Arzneimitteleinsatz, 8. verbesserter Bildungs-, Kenntnis- und Motivationsstand der im Tierbereich arbeitenden Personen und 9. eine stärkere Berücksichtigung funktionaler Merkmale in der Zucht Mehrkosten von ca. 13 bis 23 % (3 bis 5 Mrd. Euro jährlich). Erhöhung der Verbraucherpreise von etwa 3 bis 6 %. Hinzu kommen die Umweltaspekte!

13 Konsequenzen der Novelle des UVPG UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben ( 10 UVPG) UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben: (1) Für kumulierende Vorhaben besteht die UVP-Pflicht, wenn die kumulierenden Vorhaben zusammen die maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte nach 6 erreichen oder überschreiten. (2) Bei kumulierenden Vorhaben, die zusammen die Prüfwerte für eine allgemeine Vorprüfung erstmals oder erneut erreichen oder überschreiten, ist die allgemeine Vorprüfung durchzuführen. (3) Bei kumulierenden Vorhaben, die zusammen die Prüfwerte für eine standortbezogene Vorprüfung erstmals oder erneut erreichen oder überschreiten, ist die standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. (4) Kumulierende Vorhaben liegen vor, wenn mehrere Vorhaben derselben Art von einem oder mehreren Vorhabenträgern durchgeführt werden und in einem engen Zusammenhang stehen. Ein enger Zusammenhang liegt vor, wenn.. 1. sich der Einwirkungsbereich der Vorhaben überschneidet und 2. die Vorhaben funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind.

14 Anpassung der TA Luft (in Bearbeitung) - Umsetzung der IVU und IED-Richtlinien der EU mit den BVT Schlussfolgerungen - Anpassung an den Stand der Technik + BVT - Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie der EU - Umsetzung der NEC-Richtlinie - Übernahme von Vollzugsempfehlungen der Länder (GIRL, ARE) - Harmonisierung mit anderen Rechtsbereichen => Einbindung naturschutzfachlicher Regelungen

15 Umfang der beabsichtigten Anpassung der TA Luft - Änderungen der Schutzanforderungen - Implementierung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) - Partikel/Staub PM 2,5 - Implementierung naturschutzfachlicher Anforderungen - zur FFH-Beurteilung - Beurteilung stickstoffempfindlicher Biotope - Implementierung der Bioaerosolbeurteilung - Änderungen der Vorsorgeanforderungen - Änderung der Abstandsregelung für Gerüche (Faktor 0.6) - Einführung ARE für bestimmte Anlagen - Gülle-/Dunglagerzeiten 9 Monate => evtl. Regelung im Düngerecht

16 Übersicht über beabsichtigte Neuregelungen Wegfall der Bagatellmassenströme für Geruchsemissionen => erst ab 10 m Schachthöhe Aufnahme einer Immissionsbegrenzung für PM 2,5 Aufnahme der GIRL, z. T. in abweichender Form Aufnahme einer Stickstoffdepositionsregelung für FFH- Gebiete Aufnahme des LAI-Leitfadens zur Stickstoffdeposition für N-empfindliche Pflanzen und Ökosysteme Aufnahme einer Regelung zu Bioaerosolen entsprechend VDI und weitere

17 Übersicht über beabsichtigte Neuregelungen Reduzierung des zulässigen Massenstromes für Staub von 20 mg/m³ auf 10 mg/m³. Einführung einer Immissionsbegrenzung bei Geruch von 60 % des Immissionswertes der GIRL als Ist-Bestimmung, nicht als Soll- Bestimmung nährstoffangepasste Fütterung - verpflichtende Einführung der Mehrphasenfütterung Stallklima - neue Ställe müssen mit ARE nachrüstbar sein Festmistverfahren Dungplatten sind zu überdachen Abdeckung Flüssigmistbehälter 90 % Emissionsminderung für NH 3 Lagerkapazität Flüssigmist 9 Monate verpflichtende Einführung von ARE für Neubau IED Anlagen Nachrüstung von ARE bei bestehenden IED Anlagen => mit Verhältnismäßigkeitsprüfung

18 Fazit zur TA Luft - Die TA Luft wurde nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, vor der Bundestagswahl verabschiedet. - Ein Grund sind u.a. die Diskrepanzen zwischen den Anforderungen zum Immissionsschutz und zum Tierschutz. - Das Problem: Die BVT-Schlussfolgerungen müssen in deutsches Recht umgesetzt werden => sonst direkt geltendes Recht! - Die Diskussion geht weiter. Wichtig: BVT müssen machbar umgesetzt werden.

19 Wie mit den Neuregelungen umgehen? 1. Prüfen, ob die rechtlichen und technischen Anforderungen für die eigene Anlage zutreffen und der Bestandsschutz berührt wird 2. Konzeptionelle Bearbeitung, um machbare Lösung zu erarbeiten 3. Vorgespräch bei der Behörde 4. Genehmigung, soweit erforderlich ist, beantragen

20 Aspekte der Vorhabensbeurteilung Konzept des Vorhabens/ Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit Tierart, Haltungsverfahren, Kapazität, Neuerrichtung oder Änderung genehmigungsrechtliche Anforderungen (BauGB, BImSchG, UVPG, FFH) Bestandsschutzsituation mögliche Umweltwirkungen Analyse des Standortes bauplanungsrechtliche Situationen nach BauGB Kumulation, Vorbelastung, Hintergrundbelastung schutzgutbezogene Sensibilität Erschließung Abgleich zwischen Vorhabens- und Standortanforderungen Analyse Konfliktpotential Prüfung notwendiger Gutachten Untersuchung von Vorhabens- bzw. Standortalternativen

21 bauplanungsrechtliche Aspekte Wichtig für die Genehmigungsfähigkeit einer Tierhaltungsanlage ist deren planungsrechtliche Situation Günstig sind Standorte im Außenbereich bzw. im Dorfgebiet (MD-Gebiet), da die Landwirtschaft in diesem Fall dort privilegiert ist In diesem Zusammenhang spielt die Definition Landwirtschaft und deren Privilegierung eine wichtige Rolle Gewerbliche Anlagen benötigen im Außenbereich ab UVP- Vorprüfungspflicht einen Bebauungsplan Bauen im Außenbereich 35 (1) => Was ist zulässig? Angemessene Erweiterung => Was ist möglich?

22 Bestandsschutz von Anlagen Interessen wahren! Im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben besitzt der Bestandsschutz einer vorhandenen Anlage erhebliche Bedeutung. Maßgebend sind immer die materiell vorhandenen Tierplätze. Eine längere Unterschreitung der jeweiligen Genehmigungsschwelle oder ein längerer Leerstand (nach dem BImSchG 3 Jahre) kann zum Verlust des Bestandsschutzes führen. Eine Änderungsgenehmigung ist in der Regel mit geringerem Aufwand verbunden als eine Neugenehmigung. Deshalb ist auf die Erhaltung des Bestandsschutzes besonders zu achten. Im Bedarfsfall muss vor Fristablauf ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Zu beachten sind auch Befristungen von erteilten Genehmigungen hinsichtlich Baubeginn und Fertigstellung sowie Nebenbestimmungen. Die fristgerechte Realisierung von nachträglichen Anordnungen

23 Zu den Schutzgütern und ihrer Bedeutung für den Bestandsschutz Menschen (Geruch, Lärm, Staub, Bioaerosole) Tiere (Tierschutz, Tierseuchenschutz, FFH) Pflanzen (Pflanzen-, Biotop-, Waldschutz, FFH) Boden (Bodenschutz, Versiegelung, Altlasten) Wasser (Gewässerschutz, Grund- und Oberflächengewässer, Trinkwasserschutz) Luft, Klima, Atmosphäre (Immissionsschutz) Landschaft (Landschaftsbild), Eingriffs- Ausgleichsmaßnahmen Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen

24 Fazit - Handlungsbedarf Bestandsschutzsicherung erfordert ständige Beachtung und erfordert aktives Handeln. Wichtige Aspekte sind: der Tierschutz bzw. das Tierwohl, die Emissions- und Immissionsminderung, der Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, insbesondere unter Beachtung der Schutzgebiete, das Düngerecht und die erforderlichen Lagerkapazitäten, die bauplanungsrechtliche Situation die Privilegierung und Flächenbindung sowie die Anpassung an den Stand der Technik (BVT) und die Bewirtschaftung nach der guten fachlichen Praxis

25 1 IBE - Dr. Eckhof GmbH Lessingstraße 16, Ahrensfelde umweltberatung@eckhof.de Tel: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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