Bebauungsplan Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost in Mannheim-Käfertal und Mannheim-Feudenheim hier: Aufstellungsbeschluss
|
|
- Benjamin Beutel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dezernat IV Az BESCHLUSSVORLAGE Datum: Nr. V482/2015 Bebauungsplan Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost in Mannheim-Käfertal und Mannheim-Feudenheim hier: Aufstellungsbeschluss Betrifft Antrag/Anfrage Nr. Antragsteller/in: Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP 1. HA / AUT öffentlich Entscheidung Stadtteilbezug: Käfertal, Vogelstang, Feudenheim, Wallstadt Einladung an Bezirksbeirat / Sachverständige: Bezirksbeiräte Feudenheim, Käfertal, Vogelstang und Wallstadt Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Ja / Nein Beschluss / Antrag: 1. Für den in der Beschlussanlage Nr. 01 gekennzeichneten Bereich in Mannheim-Käfertal und Mannheim-Feudenheim wird der Bebauungsplan Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost aufgestellt. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten. 2. Ziel der Planung ist die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht für die städtebauliche Neuordnung des Plangebiets, die Umsetzung des Grünzugs Nordost und eine teilweise bauliche Entwicklung. Seite 1 von 20
2 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch eine mindestens zweiwöchige Auslegung der Planunterlagen beim Beratungszentrum Bauen und Umwelt im Collini-Center. Zusätzlich wird im gleichen Zeitraum die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen bei den Bürgerdiensten Käfertal, Feudenheim, Vogelstang und Wallstadt gegeben sein. 4. Die in ihrem Aufgabenbereich durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Seite 2 von 20
3 BESCHLUSSVORLAGE Nr. V482/2015 1) Welches strategische Ziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme unterstützt? Mannheim bietet mit einer ökologisch und sozial ausgewogenen Urbanität die Vorzüge einer Metropole auf engem Raum ohne die damit verbundenen negativen Eigenschaften von Großstädten. Begründung: Der Bebauungsplan sichert die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Im Bebauungsplanverfahren werden die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Belange gegenund untereinander abgewogen. 2) Welches Managementziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme angesprochen? Sobald und soweit es die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erfordern, ist verbindliches Planungsrecht zu schaffen. Begründung: Der Bebauungsplan setzt die städtebaulichen Ziele der Stadt in verbindliches Planungsrecht um. 3) Welche Kennzahl wird direkt oder indirekt beeinflusst? Erreichte Meilensteine Falls durch die Maßnahme eine Änderung des Zielwertes erfolgt, bitte nachfolgend eintragen: Kennzahl Zielwert bisher Zielwert neu Die Leistung ist eine Pflichtaufgabe ja/nein 4) Welche über- bzw. außerplanmäßigen Ressourcen sind zur Durchführung der Leistung bzw. Maßnahme erforderlich? Ergebnishaushalt Aktuelles HH-Jahr jährlich ab bis in Erläuterungen Ertrag Personalaufwand Sachaufwand Transferaufwand Zuschüsse Saldo Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Teilfinanzhaushalt sind auf Seite dargestellt. Seite 3 von 20
4 5) Die Deckung erfolgt durch Mehrertrag/Minderaufwand (Mehreinzahlung/Minderauszahlung) in der Dienststelle bzw. beim Dezernat bei Jahr Betrag Produkt-Nr. Projekt-Nr. / Investitionsauftrag Dr. Kurz Quast Seite 4 von 20
5 Kurzfassung des Sachverhaltes Kurzfassung des Sachverhaltes Vogelstang Übersichtsplan mit Lage der Spinelli Barracks und einem Teilbereich der Feudenheimer Au (genordet, ohne Maßstab) Gegenstand der Vorlage ist die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost in Mannheim-Käfertal und Mannheim- Feudenheim. Lage des Geltungsbereichs Der Geltungsbereich befindet sich zwischen den Stadtteilen Käfertal im Norden und dem davon südlich gelegenen Stadtteil Feudenheim. Er umfasst folgende Flächen: den Bereich der ehemaligen amerikanischen Militärflächen Spinelli Barracks. den Bereich zwischen den Spinelli Barracks und dem Südrand der Bebauung des Stadtteils Käfertal Bereiche an der Deidesheimer Straße, der Dürkheimer Straße, der Bad Kreuznacher Straße, der Elisabeth-Altmann-Gottheiner-Straße und der Therese-Blase-Straße Seite 5 von 20
6 Kurzfassung des Sachverhaltes Aufgrund der Größe des Plangebietes und des langen Entwicklungszeitraums ist von der Aufstellung von mehreren Teilbebauungsplänen für das Gesamtareal auszugehen. Planungsdialog mit der Bürgerschaft Im Gesamtzusammenhang der stadtweiten Entwicklung der Konversionsflächen Mannheim und der Umsetzung des Grünzugs Nordost, unter anderem im Zuge der Bundesgartenschau 2023, wurden die Bürger, über die formelle Bürgerbeteiligung hinaus, mittels Bürgerdialogen und Informationsveranstaltungen über den aktuellen Planungsstand in Kenntnis gesetzt und in den Planungsprozess mit einbezogen. Weitere Beteiligungsschritte werden folgen. Nachfolgend beispielhaft in Auszügen aufgeführt sind Veranstaltungen, Bürgerbeteiligungen und Meilensteine. So erfolgte zum Beispiel: die Einbeziehung der anliegenden Pächter der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinderatsbeschluss mit 10 Punkten für die Bundesgartenschaubewerbung im Januar 2013 im September 2013 der Bürgerentscheid zugunsten der Ausrichtung der Bundesgartenschau 2023 die Einbeziehung der Kleingärtner der Kleingärten in der Feudenheimer Au, von Oktober 2013 bis Januar 2014, in die Planungsgruppe Feudenheimer Au am 12. Juli 2014 ein öffentliches Rückfragekolloquium eine Bürgerinformationsveranstaltung im Oktober die Durchführung eines zweistufigen Ideen- und Realisierungswettbewerbs Grünzug Nordost und Buga 2023 durch die Stadt Mannheim, der die Öffnung der Spinelli-Barracks, die Entwicklung der Flächen für die Bundesgartenschau und die Schaffung weiterer Wohnbauflächen im Norden des Plangebiets zur Aufgabenstellung hatte. ein öffentlicher Planungsdialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Planern im November 2014 die Vorstellung der in der zweiten Stufe verbliebenen Planungsbüros Ende November 2014 in einer Bürgerinformationsveranstaltung der Entscheid des Preisgerichts im April Die Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und im Stadthaus ausgestellt. Parallel dazu sind die Ergebnisse und das Protokoll des Preisgerichts auf der Homepage der Stadt Mannheim einsehbar. eine Bürgerinformationsveranstaltung im April 2015 der Eckpunkteprozess zum Grünzug Nordost und Buga mit 4 Planungsgruppen im Mai 2015 Seite 6 von 20
7 Kurzfassung des Sachverhaltes Ziel der Planung Zur Veranschaulichung der Planung dient die Karte Abgrenzung des Geltungsbereichs mit Teilbereichen auf Seite 9 dieser Beschlussvorlage. Die Öffnung der Spinelli Barracks ermöglicht die Umsetzung des Grünzugs Nordost, der bereits im Modell räumlicher Ordnung von 1998, vorgesehen ist. Ziel der Planung ist die Verbesserung des Stadtklimas mittels eines neu zu schaffenden Frischluftkorridors. Die Bundesgartenschau 2023 dient als Mittel, um die Realisierung des Grünzugs tatsächlich anzustoßen. Die Arrondierung von Käfertal Süd schafft einen geordneten Übergang von Bebauung zu Freiraum und dient der Herstellung neuer, attraktiver Wohnbauflächen in Mannheim (siehe S. 10, Teilbereich B und C). Ein städtebauliches und architektonisches Modellquartier im westlichen Teil des Planungsgebiets gibt neue, baukulturelle Impulse (siehe S. 10, Teilbereich A). Im südlichen Teil des Planungsgebietes rund um die bestehenden Kasernengebäude ist eine Mischnutzung aus Kultur- und Arbeitshöfen und untergeordnetem Wohnen vorgesehen. Östlich davon ist der Neubau des Betriebshofs für den Fachbereich Grünflächen und Umwelt geplant (siehe S. 10, Teilbereich D). Zur Sicherung dieser geplanten städtebaulichen und freiräumlichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Seite 7 von 20
8 Beschlussanlagen Beschlussanlagen Beschlussanlage Nr. 01: Abgrenzung des Geltungsbereichs Beschlussanlage Nr. 02: Begründung zum Aufstellungsbeschluss Beschlussanlage Nr. 03: Wettbewerbsergebnisse Seite 8 von 16
9 Beschlussanlage Nr. 01 Abgrenzung des Geltungsbereichs Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost in Mannheim-Käfertal und Mannheim-Feudenheim. Seite 9 von 20
10 Beschlussanlage Nr. 01 Abgrenzung des Geltungsbereichs mit Teilbereichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost in Mannheim-Käfertal und Mannheim-Feudenheim mit Teilbereichen. Seite 10 von 20
11 Beschlussanlage Nr. 02 Begründung zum Aufstellungsbeschluss 1. Lage und Größe des Plangebiets Das Plangebiet liegt zwischen Käfertal und Feudenheim. Es umfasst flächenmäßig zum größten Teil den Bereich der ehemaligen amerikanischen Militärfläche Spinelli Barracks. Der nördliche Teil des Plangebiets verläuft entlang der Siedlungsgrenze des Stadtteils Käfertal. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 90 ha. Das Planungsgebiet wird begrenzt: im Norden durch die Dürkheimer Straße, die Bad Kreuznacher Straße, dem Südrand der Bebauung der Elisabeth-Blaustein-Straße, der Elisabeth-Altmann-Gottheiner-Straße und der Therese-Blase-Straße, im Osten durch die östliche Grenze der Spinelli Barracks und die Fläche des Gewerbegebiets Talstraße, im Süden durch die Straße Wingertsbuckel und der Straße am Aubuckel und im Westen durch die Rüdesheimer Straße, der Wachenheimer Straße und der Deidesheimer Straße. 2. Bestand und Umgebung Bebauungs- und Nutzungsstruktur im Plangebiet Das Plangebiet besteht aus Teilbereichen mit unterschiedlichen Bestands- und Nutzungsstrukturen: die Spinelli Barracks wurden von der U.S. Army zu militärischen Zwecken genutzt. Dort befinden sich überwiegend Logistikflächen mit Hallenbauten sowie einer Kasernenanlage aus den frühen 30er Jahren. In Richtung der Straße Am Aubuckel und Richtung Norden ist das Gelände unbebaut Lehrgarten einer Wohnbebauung in Käfertal Süd, bestehend aus Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern, sozialen, kirchlichen und schulischen Einrichtungen gewerblich genutzten Bereichen Seite 11 von 20
12 Beschlussanlage Nr. 02 Eigentumsverhältnisse im Plangebiet Die Gesamtfläche der Spinelli Barracks beträgt ca. 82 ha. Ca. 52 ha der ehemals militärisch genutzten Grundstücke befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Diese werden verwaltet von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Etwa 27 ha der Gesamtfläche befinden sich im Eigentum der Stadt Mannheim. Der kleinste Flächenanteil der Spinelli Barracks von ca. 3 ha befindet sich in privater Hand. Die nördlich an Spinelli angrenzenden Grundstücke befinden sich zum Teil im Eigentum der Stadt Mannheim, zum Teil in Privateigentum und zum Teil im Eigentum kirchlicher Einrichtungen. Die Grundstücke an der Deidesheimer Straße befinden sich ebenfalls in Privateigentum. Nutzungen im Umfeld Westlich des Areals befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Feudenheimer Au, das landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzt wird. Im Norden grenzt der Stadtteil Käfertal mit dem Gewerbegebiet Neustadter Straße an. Ebenfalls nördlich grenzt das Wohnquartier Käfertal Süd an. Nordöstlich des Plangebiets liegen ein kleines Gewerbegebiet an der Weinheimer Straße und die Wohnsiedlung Im Rott. Richtung Osten gibt der Landschaftsraum Grünzug Nordost den Blick Richtung Odenwald frei. Dort gelegen ist auch der Bürgerpark Feudenheim. Zwischen Bürgerpark und Spinelli Barracks liegt das kleine Gewerbegebiet Talstraße. Weiter östlich folgen die Vogelstangseen. Im Süden des Plangebiets liegen der Stadtteil Feudenheim und die restliche Fläche der Feudenheimer Au, die landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzt wird. Aus dem Wettbewerb hervorgehende Nutzungen und Strukturen: Die beiden Erstplatzierten des Wettbewerbs Grünzug Nordost und Buga 2023, RMP Stephan Lenzen und Atelier LOIDL mit Jörg Wessendorf, haben folgende Nutzungen gemeinsam (siehe Beschlussanlag Nr. 03): eine öffentliche Grünzone mit Spielplätzen, Sportplätzen und gestalteten Aufenthaltsflächen zwischen Käfertal Süd und Freiraum, auf der Fläche der Spinelli Barracks urbane Landwirtschaft im östlichen Teil der Spinelli Barracks in der Feudenheimer Au Streuobstwiesen und urbane Landwirtschaft Teilerhalt und Umnutzung der U-Halle für Sport, Veranstaltungen und urbanem Gärtnern ein lückenfüllendes Rad- und Fußwegenetz Gärtnerei östlich des Hochgestades, westlich des bestehenden Gebäudeensembles Seite 12 von 20
13 Beschlussanlage Nr. 02 Konzept für Betriebshof des Fachbereichs Grünflächen und Umwelt 3. Anlass Die Spinelli Barracks wurden im Januar 2014 an die BImA zurückgegeben. Infolgedessen werden bisher militärisch genutzte Liegenschaften frei und stehen für eine zivile Nachnutzung zur Verfügung. Der ehemalige Kasernenstandort stellt eine wichtige Potenzialfläche für die Stadtentwicklung in Mannheim dar, da die Fläche zur Umsetzung des Grünzug Nordost essentiell ist. Die Bundesgartenschau 2023 ist ein Mittel zur Schaffung des Grünzugs Nordost. Diese bedingt die Baurechtschaffung für die betroffene Fläche. 4. Ziele der Planung Umsetzung Grünzug Nordost als Frischluftkorridor zur Verbesserung des Stadtklimas Qualifizierung der Spinelli Barracks im Hinblick auf die Bundesgartenschau 2023 und darüber hinaus Schaffung eines großzügigen Freiraums für Bürgerinnen und Bürger Arrondierung Käfertal Süd zur Schaffung attraktiver Wohnbauflächen Am Wingertsbuckel die Entwicklung eines Gebiets mit einer Mischung aus Freizeit, Kultur und Gewerbe am Wingertsbuckel mit Betriebshof für den Fachbereich Grünflächen und Umwelt. 5. Geltendes Recht und andere Planungen Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar Der seit dem rechtsverbindliche Regionalplan Rhein-Neckar stellt den Bereich der Spinelli Barracks als Entwicklungsfläche militärische Konversion und als sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen dar. Das Plangebiet beinhaltet eine als Siedlungsfläche Wohnen ausgewiesene Fläche im Stadtteil Mannheim-Käfertal. Seite 13 von 20
14 Beschlussanlage Nr. 02 Zwei weitere Teilbereiche, einer östlich der Straße Am Aubuckel, der zweite nördlich der Spinelli Barracks gelegen, werden als Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung dargestellt. Die Ziele der Planung stehen den Inhalten des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar nicht entgegen und fördern somit die politische Zielsetzungen in der Metropolregion Rhein-Neckar. Flächennutzungsplan Im seit dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim sind die Spinelli Barracks als Sonderbaufläche Militärische Einrichtung dargestellt. Nördlich davon sind im Planungsgebiet Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen für Soziales und Gesundheit sowie Seelsorge. Direkt an die Spinelli Barracks reichen Freiraumflächen der Kategorie Grünfläche und Sport- und Freizeitfläche. Der Bereich östlich der Deidesheimer Straße und der Bereich südlich der Therese-Blase-Straße sind als Wohnbauflächen dargestellt. Die Planungsziele des aufzustellenden Bebauungsplans erfordern eine Änderung des Flächennutzungsplans. Modell räumliche Ordnung Um einer Ausdehnung des bereits hohen Anteils an Siedlungsflächen im Stadtgebiet und damit einer weiteren Inanspruchnahme von freier Landschaft für bauliche Zwecke Grenzen zu setzen, ist das 1998 fortgeschriebene Modell Räumliche Ordnung mit Blick auf das künftige Siedlungsflächenwachstum konsequent auf Innenentwicklung ausgerichtet. Diesem Grundgedanken trägt auch die Neuordnung des Plangebiets Rechnung, da hier die damals festgelegte Neuschaffung eines Frischluftkorridors nachhaltig vollzogen werden kann. Bebauungspläne Ein Teilbereich im Nordosten des Plangebiets liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Im Rott von 1992 bzw. de Bebauungsplans 71.17a Im Rott von Dieser Bereich des Bebauungsplans Im Rott umfasst den Straßenraum der Anna-Sammet-Straße und einer Freihaltetrasse der Stadtbahn. Die in diesem Zusammenhang festgesetzte Lärmschutzwand soll zurückgebaut werden, da zukünftig keine militärische Nutzung stattfinden wird und der Stadtteil Käfertal zum Plangebiet hin geöffnet wird. Der Bebauungsplan 71.17a Im Rott betrifft innerhalb Seite 14 von 20
15 Beschlussanlage Nr. 02 des Geltungsbereichs zwei Mehrfamilienhauskomplexe am Ida-Dehmel-Ring und Reihenhausgruppen sowie die Bertha-Hirsch-Schule. Darüber hinaus liegen innerhalb des Geltungsbereichs keine rechtskräftigen Bebauungspläne vor. 6. Bebauungsplanverfahren Das Wettbewerbsverfahren Grünzug Nordost und Buga 2013 wird mit Beauftragung der Planungsleistungen Freiraum und Städtebau voraussichtlich im Winter 2015 abgeschlossen sein. Die Entscheidung hierzu soll der Gemeinderat im Oktober 2015 treffen. Im Zeitraum Winter 2015 bis Winter 2016 werden die beauftragten Büros die Planungen vertiefen. In dieser Zeit werden weitere Planungsdialoge mit der Bürgerschaft angeboten werden. Aufgrund der Größe des Planungsgebiets und des langen Entwicklungszeitraums ist von der Aufstellung von mehreren Teilbebauungsplänen für das Gesamtareal auszugehen. Die Abgrenzung und Reihenfolge ergibt sich aus strategischen Überlegungen hinsichtlich einer sinnvollen Entwicklungsabfolge sowie aus Planungserfordernissen, die auf konkreten Vorhaben aufbauen. Umweltbelange Für den aufzustellenden Bebauungsplan muss gemäß 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und gemäß 2a BauGB ein Umweltbericht erstellt werden. Ausgehend vom gegenwärtigen Kenntnisstand werden insbesondere die folgenden Themen Gegenstand der Betrachtungen sein: FFH-Gebiet: Östlich der Spinelli Barracks grenzt ein FFH-Gebiet an. Dies macht die Durchführung einer FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung und - im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung voraussichtlich die Einhaltung von Schutzabständen erforderlich. Artenschutz: Es ist damit zu rechnen, dass geschützte Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Geltungsbereichs vorkommen. Hierzu bestehen bereits erste richtungsweisende Erkenntnisse aus dem vom Fachbereich Stadtplanung am in Auftrag gegebene Gutachten "Artenschutzrechtlich relevante faunistische Bestandserfassung und -bewertung für Spinelli-Barracks, BUGA-Gelände und Varianten der Straße Am Aubuckel ". Weitere vertiefende Untersuchungen sind erforderlich. Seite 15 von 20
16 Beschlussanlage Nr. 02 Baumbestand: Insbesondere der Baumbestand innerhalb der historischen Kasernenanlage soll soweit möglich erhalten werden. Der Umgang mit weiteren Baumbeständen innerhalb Spinelli Barracks ist während des Planungsprozesses zu klären. Stadtklima: Das Plangebiet liegt im Frischluftkorridor Grünzug Nordost, der für die Belüftung der Innenstadt von besonderer Bedeutung ist. Der vorgesehene Abriss der bestehenden Lagerhallen wird sich positiv auf die Funktion des Frischluftkorridors auswirken. Hierzu sind weiterführende lufthygienische Betrachtungen durchzuführen. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung: Es wird eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung durchgeführt und sofern sich ein Ausgleichsbedarf ergibt- die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Lärm: Eine geplante Bebauung an der Rüdesheimer Straße und Bad Kreuznacher Straße könnte durch Gewerbelärm belastet werden. Dies muss im Zug der Planung geprüft werden. Die Lärmimissionen durch mögliche künftige Sport- und Freizeitnutzungen innerhalb des Plangebiets sind zu ermitteln und zu bewerten. Altlasten: Ausgehend von der militärischen Nutzung über mehrere Jahrzehnte hinweg ist stellenweise mit Altlasten zu rechnen; diesbezüglich sind fachgutachtliche Untersuchungen erforderlich. Boden: Im Zusammenhang mit voraussichtlichen Ent- und Versiegelungsmaßnahmen sind gegebenenfalls weiterführende Substratuntersuchungen erforderlich. Kampfmittel: Ausgehend von der militärischen Nutzung über mehrere Jahrzehnte hinweg ist stellenweise mit Altlasten zu rechnen; diesbezüglich sind weitere fachgutachtliche Untersuchungen erforderlich. Grundwasser / Wasser: Weitere fachgutachtliche Untersuchungen sind erforderlich, auch im Hinblick auf das im Wettbewerb thematisierte Gewässer. Seite 16 von 20
17 Beschlussanlage Nr. 03 Beschlussanlage Nr. 03: Wettbewerbsergebnisse 1.Preis Landschaft Plandarstellung zur Durchführung der Bundesgartenschau 2023, RMP Stephan Lenzen Seite 17 von 20
18 Beschlussanlage Nr Preis Landschaft Plandarstellung nach Durchführung der Bundesgartenschau 2023, RMP Stephan Lenzen Seite 18 von 20
19 Beschlussanlage Nr Preis Landschaft, 1. Preis Städtebau Plandarstellung zur Durchführung der Bundesgartenschau 2023, Atelier LOIDL mit Jörg Wessendorf Seite 19 von 20
20 Beschlussanlage Nr Preis Landschaft, 1. Preis Städtebau Plandarstellung nach Durchführung der Bundesgartenschau 2023, Atelier LOIDL mit Jörg Wessendorf Seite 20 von 20
Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet-Gebiet Wohlgelegen in Mannheim- Neckarstadt-Ost
Dezernat IV Az. 60.14.00-32.44 BESCHLUSSVORLAGE Datum: 04.07.2017 Nr. V 327/ 2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 32.44 Gewerbegebiet-Gebiet Wohlgelegen in Mannheim- Neckarstadt-Ost Hier: Aufstellungsbeschluss
MehrAUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Dezernat IV BESCHLUSSVORLAGE Az. 60.14.0-32.42 Datum: Nr. V / Betreff AUFSTELLUNGSBESCHLUSS Bebauungsplan Nr. 32.42 Ecke Waldhof-/ Maybachstraße im Stadtteil Neckarstadt-Ost Betrifft Antrag/Anfrage Nr.
MehrBetreff Bebauungsplan Hammonds und Satzung über örtliche Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich In Mannheim-Seckenheim
Dezernat IV Az. 60.14.0-63.32 Datum: 15.09.2015 BESCHLUSSVORLAGE Nr. V.../2015 Betreff Bebauungsplan 63.32 Hammonds und Satzung über örtliche Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich In Mannheim-Seckenheim
MehrBESCHLUSSVORLAGE Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet südlich der Seckenheimer Landstraße in Mannheim-Neuostheim Aufstellungsbeschluss
Dezernat IV Az. 60.14.00-61.14 BESCHLUSSVORLAGE Datum: 24.05.2017 Nr. V 279/2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 61.14 Gewerbegebiet südlich der Seckenheimer Landstraße in Mannheim-Neuostheim hier: Aufstellungsbeschluss
MehrBeratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP 1. Hauptausschuss / Ausschuss für Umwelt und Technik
Dezernat IV Az. BESCHLUSSVORLAGE Datum: 04.02.2016 Nr. V054/2016 Betreff: Beauftragung der Planungsleistungen Grünzug Nordost Betrifft Antrag/Anfrage Nr. Antragsteller/in: Beratungsfolge Sitzungstermin
MehrBetreff: Beauftragung der Planungsleistungen Grünzug Nordost und Bundesgartenschau 2023
Dezernat IV Az. BESCHLUSSVORLAGE Datum: 26.10.2015 Nr. V585/2015 Betreff: Beauftragung der Planungsleistungen Grünzug Nordost und Bundesgartenschau 2023 Betrifft Antrag/Anfrage Nr. Antragsteller/in: Beratungsfolge
MehrINHALT. GVV Kenzingen-Herbolzheim Stand: Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Spöttfeld
BEGRÜNDUNG Seite 1 von 7 INHALT 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 2 1.2 Lage des Planungsgebiets / Geltungsbereich... 2 1.3 Verfahren... 3 2 INHALTE DER PLANUNG... 4 3 STÄDTEBAULICHE
Mehrvorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrUmsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg
Dezernat OB Az. 19.00.01 BESCHLUSS Datum: 05.12.2017 Nr. V587/2017 Betreff Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg - Diese Vorlage ersetzt die Beschlussvorlage V545/2017
MehrBezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrBebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof
Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrBebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mittelstadt
Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung Mittelstadt 28.09.2017 Ablauf des heutigen Abends Top1 Begrüßung Top 2 Ausgangspunkt der aktuellen Planung Top 3 Städtebauliches Konzept
MehrGroße Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -
Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB
MehrAnlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung
Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung
MehrVERBANDSGEMEINDE LINGENFELD
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrBebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße
Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,
MehrGemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung
Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung
MehrSiedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr
Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis
MehrGemeinde Oberschleißheim. Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung. Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66
Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66 Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim Seite 1 Beteiligte Die Inhalte der Materialien
MehrAm Ochtmisser Kirchsteig
Hansestadt Lüneburg Bebauungsplan Nr. 176 Begründung Quelle Luftbild: bing maps Inhalt: 1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes... 1 2 Anlass, allgemeine Ziele und Zwecke der Planung... 1 3 Räumliche und
MehrSitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207
Fachdienst: Fachbereich Bau und Projektmanagement Datum: 23.04.2018 Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Betreff Bebauungsplan Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die
MehrDrucksachennummer VO/17/13436/61. Berichterstattung
Beschlussvorlage öffentlich Zuständig Stadtplanungsamt Drucksachennummer VO/17/13436/61 Berichterstattung Planungs- und Baureferentin Schimpfermann Gegenstand: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164,
MehrGemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
MehrBegründung. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5974/036 durch den Bebauungsplan Nr. 5973/014 An der Eselsfurt
Anlage zur Vorlage Nr. 61/20/2009 Begründung zur gemäß 9 (8) Baugesetzbuch Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5974/036 durch den Bebauungsplan Nr. 5973/014
MehrIm Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich
MehrSchritt für Schritt auf dem Weg zu Grünzug und Buga
Schritt für Schritt auf dem Weg zu Grünzug und Buga Bundesgartenschau-Gesellschaft informierte Bezirksbeiräte und breite Öffentlichkeit über den Fortschritt der Planungen Mannheim, 29.11.2016 Die Planungen
MehrBebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
MehrBebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB
MehrVorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Einbringung Beratung Beschlussfassung
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Städtebau und Umwelt GZ: StU GRDrs 897/2016 Stuttgart, 29.11.2016 Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Uhlandshöhe/Waldorfschule im Stadtbezirk Stuttgart-Ost
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand
MehrDeputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 31. Oktober 2012 Tel.: 361-79477 (Frau Wiedau) 361-10859 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage
MehrBebauungsplanverfahren
Bebauungsplanverfahren Inhalt 1 Inhalt Was ist ein Bebauungsplan? 3 Der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens 4 Phase 1: Aufstellungsbeschluss 4 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 5 Frühzeitige Behördenbeteiligung
MehrStadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht
Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)
MehrBebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Keltersiedlung im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 258)
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Städtebau und Umwelt GZ: StU GRDrs 940/2016 Stuttgart, 02.01.2017 Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Keltersiedlung im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu
MehrFlächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)
MehrListe der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen
2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 1 Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen Hilfestellung für die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
MehrStadtbürgerschaft 19. Wahlperiode
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/809 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode 03.07.18 Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vom 3. Juli 2018 Flächennutzungsplan Bremen 6. Änderung Bremen-Osterholz (Ellener
MehrBebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung
Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan
MehrStuttgart - Vaihingen
Stuttgart - Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Informations- und Dialogveranstaltung 04. Mai 2016 Informations- und Dialogveranstaltung
MehrVorlage Nr.: V1113/11 Datum:
Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V1113/11 Datum: Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ortsbeirat Leuben öffentlich
MehrDrucksache Nr.: 0080/2008/DS =======================
Stadt Neumünster Neumünster, 13. Juni 2008 Der Oberbürgermeister Stadtplanung AZ: Drucksache Nr.: 0080/2008/DS ======================= Beratungsfolge Termin Status Behandlung Hauptausschuss 01.07.2008
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrFlächennutzungsplan-Änderung Nr. 57, Ortsamt Neustadt, Teilbereich Alter Leipziger Bahnhof
Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V1889/12 Datum: 27.09.2012 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ortsbeirat Neustadt
MehrStadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.
Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht
MehrBeratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP
, Dezernat III/IV Az. 52.06.351 Datum: 13.10.2015 BESCHLUSSVORLAGE Nr.V548/2015 Betreff Entgeltfestsetzung/Mietpreisordnung für die Überlassung der städtischen Sporthallen und Schulsportstätten vom 12.12.2011
MehrFlächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg
Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass
MehrStand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung
MehrBebauungsplan Berg-Bürg II Planbereich 25, Gemarkung Bittenfeld
Bebauungsplan Berg-Bürg II Planbereich 25, Gemarkung Bittenfeld Infoveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3.1 Baugesetzbuch am 20.01.2014 in der Zehntscheuer in Bittenfeld Öffentlichkeitsbeteiligung
MehrUniversitätsstadt Tübingen Vorlage 342 / 08 FAB Projektentwicklung Datum Markus Staedt, Telefon: Gregor Schneider, Telefon: -2627
Universitätsstadt Tübingen Vorlage 342 / 08 FAB Projektentwicklung Datum 08.09.2008 Markus Staedt, Telefon: -2624 Gregor Schneider, Telefon: -2627 Beschlussvorlage zur Behandlung im: Vorberatung im: Gemeinderat
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrBegründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg
Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.
MehrSTADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING
STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil
MehrBEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus
BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
MehrBeckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten
Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin 24.01.2018 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 327 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 30.01.2018 1. Gegenstand
MehrAufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
MehrDezernat/Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum. V/Stadtplanungsamt Herr Jerusalem
DRUCKSACHE BA-15/003 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum V/Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 4100 10.06.2015 Betreff: Bauleitplanverfahren Neues Stadion / 11. Fakultät
MehrB e g r ü n d u n g. zur 171. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Südwestlich Witzelstraße -
B e g r ü n d u n g zur 171. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Südwestlich Witzelstraße - Stadtbezirk 3 Stadtteil Bilk 1. Lage des Plangebietes, örtliche Verhältnisse Das Plangebiet umfasst
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrBebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697
MehrVorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Einbringung Beratung Beschlussfassung
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Städtebau und Umwelt GZ: StU GRDrs 640/2016 Stuttgart, 06.09.2016 Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Wohnquartier mit Pflegeeinrichtung in Steckfeld,
MehrBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
MehrVERBANDSGEMEINDE LINGENFELD
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN! ÄNDERUNGSPLAN 3 (vereinfachte Änderung nach 13 BauNVO) ERLÄUTERUNGEN JULI 2001 Bauhof der Verbandsgemeinde im Bereich der ehemaligen Bezirksstelle der Pfalzwerke
Mehr27. Jahrgang 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde (Änderungsbeschluss)
MehrÖffentliche Plandiskussion am 25. Januar 2016 Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 43 Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms
Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Luftbild: LGV Hamburg / Bezirksamt Wandsbek Wohnungsbau für Flüchtlinge am Poppenbütteler Berg/Ohlendieck Ablauf der Veranstaltung 1. Vorstellung
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
MehrBürgerversammlung. Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach
Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 23, Allach-Untermenzing am 28.06.2016 Themengruppe Stadtplanung Bebauungsplan Nr. 2103 Ehemaliges
MehrFortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung
Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar Pleidelsheim bestehend aus der Stadt Freiberg am Neckar und der Gemeinde Pleidelsheim Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020 KMB Ludwigsburg Verfahrensablauf
MehrAnlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144
Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:
MehrBebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung
Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte
MehrVorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Einbringung Beratung Beschlussfassung
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Städtebau und Umwelt GZ: StU GRDrs 208/2017 Stuttgart, 24.03.2017 Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Leonhardsviertel im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
MehrOrtsgemeinde Fischbach bei Dahn
Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0
MehrBebauungsplan Nr Käthe-Kollwitz-Straße in Mannheim- Neckarstadt-Ost. Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP
Dezernat IV Az. BESCHLUSSVORLAGE Datum: 01.03.2016 Nr. V 169/ 2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 32.43 Käthe-Kollwitz-Straße in Mannheim- Neckarstadt-Ost Hier: Aufstellungsbeschluss Betrifft Antrag/Anfrage
MehrBebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung
Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan
MehrBebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet Steinig - Begründung - (Vorentwurf) - 2 - Erläuterungen zur frühzeitigen Beteiligung der
MehrBezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.05.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.06.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Teilung des Bebauungsplanes 10-81
MehrBegründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"
zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:
MehrBegründung nach 9 Abs. 8 BauGB
Große Kreisstadt Eichstätt 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eichstätt... (Steppberger, A.) Planverfasser: Wolfgang
MehrBebauungsplanverfahren Hom 252 Am Lennhofe. Bürgerinformationsveranstaltung am 14. November 2018 in Dortmund-Hombruch HERZLICH WILLKOMMEN!
Bebauungsplanverfahren Hom 252 Am Lennhofe Bürgerinformationsveranstaltung am 14. November 2018 in Dortmund-Hombruch HERZLICH WILLKOMMEN! Ziele Über den Stand der Planung und das weitere (Bebauungsplan-)Verfahren
MehrBekanntmachung Amt Bargteheide-Land
Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn Bebauungsplan Nr. 4A Ortsmitte Nordteil 7. Änderung und Ergänzung - Gebiet: östlich Klaus-Groth-Straße Nr. 10 + 12, nördlich
MehrStadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum
Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.
MehrBeschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen
Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
Mehr63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern -
Anlage 03 zur VO/0296/14 Ressort Bauen und Wohnen 63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern - Begründung Feststellungsbeschluss Stand: Juli 2014, ergänzt gemäß Auflagen zur Genehmigung Stand:
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
Mehrgem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6
MehrBegründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. S t a n d :
STADT WEIKERSHEIM Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes S t a n d : 2 2. 0 8. 2 0 1 8 KAPITEL 1 Allgemeines 1 Allgemeines 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Der Gemeinderat
MehrVorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss
Stadt Braunschweig TOP Der Oberbürgermeister Drucksache Datum FB Stadtplanung und Umweltschutz 8598/04 9. März 04 61.12-312/IN 220-B 3 Vorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss Stadtbezirksrat 221 Innenstadt
MehrStadt Kerpen, Bebauungsplan HO 218 "Horrem-Mitte ", Aufstellungsbeschluss Beschreibung: ANLAGE B S. 1
Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 218 "Horrem-Mitte ", Stadtteil Horrem Aufstellungsbeschluss Beschreibung: ANLAGE B S. 1 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 218 Horem -Mitte "
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrK r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
Mehr