Bebauungsplan Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost in Mannheim-Käfertal und Mannheim-Feudenheim hier: Aufstellungsbeschluss

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1 Dezernat IV Az BESCHLUSSVORLAGE Datum: Nr. V482/2015 Bebauungsplan Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost in Mannheim-Käfertal und Mannheim-Feudenheim hier: Aufstellungsbeschluss Betrifft Antrag/Anfrage Nr. Antragsteller/in: Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP 1. HA / AUT öffentlich Entscheidung Stadtteilbezug: Käfertal, Vogelstang, Feudenheim, Wallstadt Einladung an Bezirksbeirat / Sachverständige: Bezirksbeiräte Feudenheim, Käfertal, Vogelstang und Wallstadt Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Ja / Nein Beschluss / Antrag: 1. Für den in der Beschlussanlage Nr. 01 gekennzeichneten Bereich in Mannheim-Käfertal und Mannheim-Feudenheim wird der Bebauungsplan Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost aufgestellt. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten. 2. Ziel der Planung ist die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht für die städtebauliche Neuordnung des Plangebiets, die Umsetzung des Grünzugs Nordost und eine teilweise bauliche Entwicklung. Seite 1 von 20

2 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch eine mindestens zweiwöchige Auslegung der Planunterlagen beim Beratungszentrum Bauen und Umwelt im Collini-Center. Zusätzlich wird im gleichen Zeitraum die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen bei den Bürgerdiensten Käfertal, Feudenheim, Vogelstang und Wallstadt gegeben sein. 4. Die in ihrem Aufgabenbereich durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Seite 2 von 20

3 BESCHLUSSVORLAGE Nr. V482/2015 1) Welches strategische Ziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme unterstützt? Mannheim bietet mit einer ökologisch und sozial ausgewogenen Urbanität die Vorzüge einer Metropole auf engem Raum ohne die damit verbundenen negativen Eigenschaften von Großstädten. Begründung: Der Bebauungsplan sichert die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Im Bebauungsplanverfahren werden die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Belange gegenund untereinander abgewogen. 2) Welches Managementziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme angesprochen? Sobald und soweit es die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erfordern, ist verbindliches Planungsrecht zu schaffen. Begründung: Der Bebauungsplan setzt die städtebaulichen Ziele der Stadt in verbindliches Planungsrecht um. 3) Welche Kennzahl wird direkt oder indirekt beeinflusst? Erreichte Meilensteine Falls durch die Maßnahme eine Änderung des Zielwertes erfolgt, bitte nachfolgend eintragen: Kennzahl Zielwert bisher Zielwert neu Die Leistung ist eine Pflichtaufgabe ja/nein 4) Welche über- bzw. außerplanmäßigen Ressourcen sind zur Durchführung der Leistung bzw. Maßnahme erforderlich? Ergebnishaushalt Aktuelles HH-Jahr jährlich ab bis in Erläuterungen Ertrag Personalaufwand Sachaufwand Transferaufwand Zuschüsse Saldo Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Teilfinanzhaushalt sind auf Seite dargestellt. Seite 3 von 20

4 5) Die Deckung erfolgt durch Mehrertrag/Minderaufwand (Mehreinzahlung/Minderauszahlung) in der Dienststelle bzw. beim Dezernat bei Jahr Betrag Produkt-Nr. Projekt-Nr. / Investitionsauftrag Dr. Kurz Quast Seite 4 von 20

5 Kurzfassung des Sachverhaltes Kurzfassung des Sachverhaltes Vogelstang Übersichtsplan mit Lage der Spinelli Barracks und einem Teilbereich der Feudenheimer Au (genordet, ohne Maßstab) Gegenstand der Vorlage ist die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost in Mannheim-Käfertal und Mannheim- Feudenheim. Lage des Geltungsbereichs Der Geltungsbereich befindet sich zwischen den Stadtteilen Käfertal im Norden und dem davon südlich gelegenen Stadtteil Feudenheim. Er umfasst folgende Flächen: den Bereich der ehemaligen amerikanischen Militärflächen Spinelli Barracks. den Bereich zwischen den Spinelli Barracks und dem Südrand der Bebauung des Stadtteils Käfertal Bereiche an der Deidesheimer Straße, der Dürkheimer Straße, der Bad Kreuznacher Straße, der Elisabeth-Altmann-Gottheiner-Straße und der Therese-Blase-Straße Seite 5 von 20

6 Kurzfassung des Sachverhaltes Aufgrund der Größe des Plangebietes und des langen Entwicklungszeitraums ist von der Aufstellung von mehreren Teilbebauungsplänen für das Gesamtareal auszugehen. Planungsdialog mit der Bürgerschaft Im Gesamtzusammenhang der stadtweiten Entwicklung der Konversionsflächen Mannheim und der Umsetzung des Grünzugs Nordost, unter anderem im Zuge der Bundesgartenschau 2023, wurden die Bürger, über die formelle Bürgerbeteiligung hinaus, mittels Bürgerdialogen und Informationsveranstaltungen über den aktuellen Planungsstand in Kenntnis gesetzt und in den Planungsprozess mit einbezogen. Weitere Beteiligungsschritte werden folgen. Nachfolgend beispielhaft in Auszügen aufgeführt sind Veranstaltungen, Bürgerbeteiligungen und Meilensteine. So erfolgte zum Beispiel: die Einbeziehung der anliegenden Pächter der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinderatsbeschluss mit 10 Punkten für die Bundesgartenschaubewerbung im Januar 2013 im September 2013 der Bürgerentscheid zugunsten der Ausrichtung der Bundesgartenschau 2023 die Einbeziehung der Kleingärtner der Kleingärten in der Feudenheimer Au, von Oktober 2013 bis Januar 2014, in die Planungsgruppe Feudenheimer Au am 12. Juli 2014 ein öffentliches Rückfragekolloquium eine Bürgerinformationsveranstaltung im Oktober die Durchführung eines zweistufigen Ideen- und Realisierungswettbewerbs Grünzug Nordost und Buga 2023 durch die Stadt Mannheim, der die Öffnung der Spinelli-Barracks, die Entwicklung der Flächen für die Bundesgartenschau und die Schaffung weiterer Wohnbauflächen im Norden des Plangebiets zur Aufgabenstellung hatte. ein öffentlicher Planungsdialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Planern im November 2014 die Vorstellung der in der zweiten Stufe verbliebenen Planungsbüros Ende November 2014 in einer Bürgerinformationsveranstaltung der Entscheid des Preisgerichts im April Die Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und im Stadthaus ausgestellt. Parallel dazu sind die Ergebnisse und das Protokoll des Preisgerichts auf der Homepage der Stadt Mannheim einsehbar. eine Bürgerinformationsveranstaltung im April 2015 der Eckpunkteprozess zum Grünzug Nordost und Buga mit 4 Planungsgruppen im Mai 2015 Seite 6 von 20

7 Kurzfassung des Sachverhaltes Ziel der Planung Zur Veranschaulichung der Planung dient die Karte Abgrenzung des Geltungsbereichs mit Teilbereichen auf Seite 9 dieser Beschlussvorlage. Die Öffnung der Spinelli Barracks ermöglicht die Umsetzung des Grünzugs Nordost, der bereits im Modell räumlicher Ordnung von 1998, vorgesehen ist. Ziel der Planung ist die Verbesserung des Stadtklimas mittels eines neu zu schaffenden Frischluftkorridors. Die Bundesgartenschau 2023 dient als Mittel, um die Realisierung des Grünzugs tatsächlich anzustoßen. Die Arrondierung von Käfertal Süd schafft einen geordneten Übergang von Bebauung zu Freiraum und dient der Herstellung neuer, attraktiver Wohnbauflächen in Mannheim (siehe S. 10, Teilbereich B und C). Ein städtebauliches und architektonisches Modellquartier im westlichen Teil des Planungsgebiets gibt neue, baukulturelle Impulse (siehe S. 10, Teilbereich A). Im südlichen Teil des Planungsgebietes rund um die bestehenden Kasernengebäude ist eine Mischnutzung aus Kultur- und Arbeitshöfen und untergeordnetem Wohnen vorgesehen. Östlich davon ist der Neubau des Betriebshofs für den Fachbereich Grünflächen und Umwelt geplant (siehe S. 10, Teilbereich D). Zur Sicherung dieser geplanten städtebaulichen und freiräumlichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Seite 7 von 20

8 Beschlussanlagen Beschlussanlagen Beschlussanlage Nr. 01: Abgrenzung des Geltungsbereichs Beschlussanlage Nr. 02: Begründung zum Aufstellungsbeschluss Beschlussanlage Nr. 03: Wettbewerbsergebnisse Seite 8 von 16

9 Beschlussanlage Nr. 01 Abgrenzung des Geltungsbereichs Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost in Mannheim-Käfertal und Mannheim-Feudenheim. Seite 9 von 20

10 Beschlussanlage Nr. 01 Abgrenzung des Geltungsbereichs mit Teilbereichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr Spinelli Barracks und Grünzug Nordost in Mannheim-Käfertal und Mannheim-Feudenheim mit Teilbereichen. Seite 10 von 20

11 Beschlussanlage Nr. 02 Begründung zum Aufstellungsbeschluss 1. Lage und Größe des Plangebiets Das Plangebiet liegt zwischen Käfertal und Feudenheim. Es umfasst flächenmäßig zum größten Teil den Bereich der ehemaligen amerikanischen Militärfläche Spinelli Barracks. Der nördliche Teil des Plangebiets verläuft entlang der Siedlungsgrenze des Stadtteils Käfertal. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 90 ha. Das Planungsgebiet wird begrenzt: im Norden durch die Dürkheimer Straße, die Bad Kreuznacher Straße, dem Südrand der Bebauung der Elisabeth-Blaustein-Straße, der Elisabeth-Altmann-Gottheiner-Straße und der Therese-Blase-Straße, im Osten durch die östliche Grenze der Spinelli Barracks und die Fläche des Gewerbegebiets Talstraße, im Süden durch die Straße Wingertsbuckel und der Straße am Aubuckel und im Westen durch die Rüdesheimer Straße, der Wachenheimer Straße und der Deidesheimer Straße. 2. Bestand und Umgebung Bebauungs- und Nutzungsstruktur im Plangebiet Das Plangebiet besteht aus Teilbereichen mit unterschiedlichen Bestands- und Nutzungsstrukturen: die Spinelli Barracks wurden von der U.S. Army zu militärischen Zwecken genutzt. Dort befinden sich überwiegend Logistikflächen mit Hallenbauten sowie einer Kasernenanlage aus den frühen 30er Jahren. In Richtung der Straße Am Aubuckel und Richtung Norden ist das Gelände unbebaut Lehrgarten einer Wohnbebauung in Käfertal Süd, bestehend aus Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern, sozialen, kirchlichen und schulischen Einrichtungen gewerblich genutzten Bereichen Seite 11 von 20

12 Beschlussanlage Nr. 02 Eigentumsverhältnisse im Plangebiet Die Gesamtfläche der Spinelli Barracks beträgt ca. 82 ha. Ca. 52 ha der ehemals militärisch genutzten Grundstücke befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Diese werden verwaltet von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Etwa 27 ha der Gesamtfläche befinden sich im Eigentum der Stadt Mannheim. Der kleinste Flächenanteil der Spinelli Barracks von ca. 3 ha befindet sich in privater Hand. Die nördlich an Spinelli angrenzenden Grundstücke befinden sich zum Teil im Eigentum der Stadt Mannheim, zum Teil in Privateigentum und zum Teil im Eigentum kirchlicher Einrichtungen. Die Grundstücke an der Deidesheimer Straße befinden sich ebenfalls in Privateigentum. Nutzungen im Umfeld Westlich des Areals befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Feudenheimer Au, das landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzt wird. Im Norden grenzt der Stadtteil Käfertal mit dem Gewerbegebiet Neustadter Straße an. Ebenfalls nördlich grenzt das Wohnquartier Käfertal Süd an. Nordöstlich des Plangebiets liegen ein kleines Gewerbegebiet an der Weinheimer Straße und die Wohnsiedlung Im Rott. Richtung Osten gibt der Landschaftsraum Grünzug Nordost den Blick Richtung Odenwald frei. Dort gelegen ist auch der Bürgerpark Feudenheim. Zwischen Bürgerpark und Spinelli Barracks liegt das kleine Gewerbegebiet Talstraße. Weiter östlich folgen die Vogelstangseen. Im Süden des Plangebiets liegen der Stadtteil Feudenheim und die restliche Fläche der Feudenheimer Au, die landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzt wird. Aus dem Wettbewerb hervorgehende Nutzungen und Strukturen: Die beiden Erstplatzierten des Wettbewerbs Grünzug Nordost und Buga 2023, RMP Stephan Lenzen und Atelier LOIDL mit Jörg Wessendorf, haben folgende Nutzungen gemeinsam (siehe Beschlussanlag Nr. 03): eine öffentliche Grünzone mit Spielplätzen, Sportplätzen und gestalteten Aufenthaltsflächen zwischen Käfertal Süd und Freiraum, auf der Fläche der Spinelli Barracks urbane Landwirtschaft im östlichen Teil der Spinelli Barracks in der Feudenheimer Au Streuobstwiesen und urbane Landwirtschaft Teilerhalt und Umnutzung der U-Halle für Sport, Veranstaltungen und urbanem Gärtnern ein lückenfüllendes Rad- und Fußwegenetz Gärtnerei östlich des Hochgestades, westlich des bestehenden Gebäudeensembles Seite 12 von 20

13 Beschlussanlage Nr. 02 Konzept für Betriebshof des Fachbereichs Grünflächen und Umwelt 3. Anlass Die Spinelli Barracks wurden im Januar 2014 an die BImA zurückgegeben. Infolgedessen werden bisher militärisch genutzte Liegenschaften frei und stehen für eine zivile Nachnutzung zur Verfügung. Der ehemalige Kasernenstandort stellt eine wichtige Potenzialfläche für die Stadtentwicklung in Mannheim dar, da die Fläche zur Umsetzung des Grünzug Nordost essentiell ist. Die Bundesgartenschau 2023 ist ein Mittel zur Schaffung des Grünzugs Nordost. Diese bedingt die Baurechtschaffung für die betroffene Fläche. 4. Ziele der Planung Umsetzung Grünzug Nordost als Frischluftkorridor zur Verbesserung des Stadtklimas Qualifizierung der Spinelli Barracks im Hinblick auf die Bundesgartenschau 2023 und darüber hinaus Schaffung eines großzügigen Freiraums für Bürgerinnen und Bürger Arrondierung Käfertal Süd zur Schaffung attraktiver Wohnbauflächen Am Wingertsbuckel die Entwicklung eines Gebiets mit einer Mischung aus Freizeit, Kultur und Gewerbe am Wingertsbuckel mit Betriebshof für den Fachbereich Grünflächen und Umwelt. 5. Geltendes Recht und andere Planungen Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar Der seit dem rechtsverbindliche Regionalplan Rhein-Neckar stellt den Bereich der Spinelli Barracks als Entwicklungsfläche militärische Konversion und als sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen dar. Das Plangebiet beinhaltet eine als Siedlungsfläche Wohnen ausgewiesene Fläche im Stadtteil Mannheim-Käfertal. Seite 13 von 20

14 Beschlussanlage Nr. 02 Zwei weitere Teilbereiche, einer östlich der Straße Am Aubuckel, der zweite nördlich der Spinelli Barracks gelegen, werden als Flächen mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung dargestellt. Die Ziele der Planung stehen den Inhalten des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar nicht entgegen und fördern somit die politische Zielsetzungen in der Metropolregion Rhein-Neckar. Flächennutzungsplan Im seit dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim sind die Spinelli Barracks als Sonderbaufläche Militärische Einrichtung dargestellt. Nördlich davon sind im Planungsgebiet Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen für Soziales und Gesundheit sowie Seelsorge. Direkt an die Spinelli Barracks reichen Freiraumflächen der Kategorie Grünfläche und Sport- und Freizeitfläche. Der Bereich östlich der Deidesheimer Straße und der Bereich südlich der Therese-Blase-Straße sind als Wohnbauflächen dargestellt. Die Planungsziele des aufzustellenden Bebauungsplans erfordern eine Änderung des Flächennutzungsplans. Modell räumliche Ordnung Um einer Ausdehnung des bereits hohen Anteils an Siedlungsflächen im Stadtgebiet und damit einer weiteren Inanspruchnahme von freier Landschaft für bauliche Zwecke Grenzen zu setzen, ist das 1998 fortgeschriebene Modell Räumliche Ordnung mit Blick auf das künftige Siedlungsflächenwachstum konsequent auf Innenentwicklung ausgerichtet. Diesem Grundgedanken trägt auch die Neuordnung des Plangebiets Rechnung, da hier die damals festgelegte Neuschaffung eines Frischluftkorridors nachhaltig vollzogen werden kann. Bebauungspläne Ein Teilbereich im Nordosten des Plangebiets liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Im Rott von 1992 bzw. de Bebauungsplans 71.17a Im Rott von Dieser Bereich des Bebauungsplans Im Rott umfasst den Straßenraum der Anna-Sammet-Straße und einer Freihaltetrasse der Stadtbahn. Die in diesem Zusammenhang festgesetzte Lärmschutzwand soll zurückgebaut werden, da zukünftig keine militärische Nutzung stattfinden wird und der Stadtteil Käfertal zum Plangebiet hin geöffnet wird. Der Bebauungsplan 71.17a Im Rott betrifft innerhalb Seite 14 von 20

15 Beschlussanlage Nr. 02 des Geltungsbereichs zwei Mehrfamilienhauskomplexe am Ida-Dehmel-Ring und Reihenhausgruppen sowie die Bertha-Hirsch-Schule. Darüber hinaus liegen innerhalb des Geltungsbereichs keine rechtskräftigen Bebauungspläne vor. 6. Bebauungsplanverfahren Das Wettbewerbsverfahren Grünzug Nordost und Buga 2013 wird mit Beauftragung der Planungsleistungen Freiraum und Städtebau voraussichtlich im Winter 2015 abgeschlossen sein. Die Entscheidung hierzu soll der Gemeinderat im Oktober 2015 treffen. Im Zeitraum Winter 2015 bis Winter 2016 werden die beauftragten Büros die Planungen vertiefen. In dieser Zeit werden weitere Planungsdialoge mit der Bürgerschaft angeboten werden. Aufgrund der Größe des Planungsgebiets und des langen Entwicklungszeitraums ist von der Aufstellung von mehreren Teilbebauungsplänen für das Gesamtareal auszugehen. Die Abgrenzung und Reihenfolge ergibt sich aus strategischen Überlegungen hinsichtlich einer sinnvollen Entwicklungsabfolge sowie aus Planungserfordernissen, die auf konkreten Vorhaben aufbauen. Umweltbelange Für den aufzustellenden Bebauungsplan muss gemäß 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und gemäß 2a BauGB ein Umweltbericht erstellt werden. Ausgehend vom gegenwärtigen Kenntnisstand werden insbesondere die folgenden Themen Gegenstand der Betrachtungen sein: FFH-Gebiet: Östlich der Spinelli Barracks grenzt ein FFH-Gebiet an. Dies macht die Durchführung einer FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung und - im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung voraussichtlich die Einhaltung von Schutzabständen erforderlich. Artenschutz: Es ist damit zu rechnen, dass geschützte Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Geltungsbereichs vorkommen. Hierzu bestehen bereits erste richtungsweisende Erkenntnisse aus dem vom Fachbereich Stadtplanung am in Auftrag gegebene Gutachten "Artenschutzrechtlich relevante faunistische Bestandserfassung und -bewertung für Spinelli-Barracks, BUGA-Gelände und Varianten der Straße Am Aubuckel ". Weitere vertiefende Untersuchungen sind erforderlich. Seite 15 von 20

16 Beschlussanlage Nr. 02 Baumbestand: Insbesondere der Baumbestand innerhalb der historischen Kasernenanlage soll soweit möglich erhalten werden. Der Umgang mit weiteren Baumbeständen innerhalb Spinelli Barracks ist während des Planungsprozesses zu klären. Stadtklima: Das Plangebiet liegt im Frischluftkorridor Grünzug Nordost, der für die Belüftung der Innenstadt von besonderer Bedeutung ist. Der vorgesehene Abriss der bestehenden Lagerhallen wird sich positiv auf die Funktion des Frischluftkorridors auswirken. Hierzu sind weiterführende lufthygienische Betrachtungen durchzuführen. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung: Es wird eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung durchgeführt und sofern sich ein Ausgleichsbedarf ergibt- die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Lärm: Eine geplante Bebauung an der Rüdesheimer Straße und Bad Kreuznacher Straße könnte durch Gewerbelärm belastet werden. Dies muss im Zug der Planung geprüft werden. Die Lärmimissionen durch mögliche künftige Sport- und Freizeitnutzungen innerhalb des Plangebiets sind zu ermitteln und zu bewerten. Altlasten: Ausgehend von der militärischen Nutzung über mehrere Jahrzehnte hinweg ist stellenweise mit Altlasten zu rechnen; diesbezüglich sind fachgutachtliche Untersuchungen erforderlich. Boden: Im Zusammenhang mit voraussichtlichen Ent- und Versiegelungsmaßnahmen sind gegebenenfalls weiterführende Substratuntersuchungen erforderlich. Kampfmittel: Ausgehend von der militärischen Nutzung über mehrere Jahrzehnte hinweg ist stellenweise mit Altlasten zu rechnen; diesbezüglich sind weitere fachgutachtliche Untersuchungen erforderlich. Grundwasser / Wasser: Weitere fachgutachtliche Untersuchungen sind erforderlich, auch im Hinblick auf das im Wettbewerb thematisierte Gewässer. Seite 16 von 20

17 Beschlussanlage Nr. 03 Beschlussanlage Nr. 03: Wettbewerbsergebnisse 1.Preis Landschaft Plandarstellung zur Durchführung der Bundesgartenschau 2023, RMP Stephan Lenzen Seite 17 von 20

18 Beschlussanlage Nr Preis Landschaft Plandarstellung nach Durchführung der Bundesgartenschau 2023, RMP Stephan Lenzen Seite 18 von 20

19 Beschlussanlage Nr Preis Landschaft, 1. Preis Städtebau Plandarstellung zur Durchführung der Bundesgartenschau 2023, Atelier LOIDL mit Jörg Wessendorf Seite 19 von 20

20 Beschlussanlage Nr Preis Landschaft, 1. Preis Städtebau Plandarstellung nach Durchführung der Bundesgartenschau 2023, Atelier LOIDL mit Jörg Wessendorf Seite 20 von 20

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