8a SGB VIII - und die daraus entstehenden Verantwortlichkeiten für Kindertageseinrichtungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "8a SGB VIII - und die daraus entstehenden Verantwortlichkeiten für Kindertageseinrichtungen"

Transkript

1 8a SGB VIII - und die daraus entstehenden Verantwortlichkeiten für Kindertageseinrichtungen

2 Sinnvoller Leitfaden für die tägliche Arbeit Sehr geehrte Damen und Herren, Kinderschutz ist nicht nur eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch eine Angelegenheit der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Daher ist die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und pädagogischen Fachkräften in Kita oder Schule ein wichtiger Ansatz, um einen wirksamen präventiven Kinderschutz zu ermöglichen. Sie, sehr geehrte Damen und Herren aus den Kindertageseinrichtungen und Schulen, sind daher für uns wichtige Ansprechpartner auf dem Gebiet des präventiven Kinderschutzes. Denn Kinder verbringen einen Großteil ihres Alltags in der Schule, daher erkennen Sie oftmals erste Anzeichen für eine mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls. Aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht sind Sie dabei verpflichtet erste Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts und zur Abwendung einer bestehenden Gefährdung einzuleiten. Der Landkreis Neunkirchen als öffentlicher Träger der Jugendhilfe gibt Ihnen bei dieser Aufgabe diese Broschüre mit an die Hand. Sie wurde gemeinsam mit Schulleitern, Schoolworker und Schulsozialarbeiter des Landkreises entwickelt. Dieser Leitfaden soll Ihnen eine alltagstaugliche Hilfe bei einer vermuteten oder festgestellten Gefährdung von Kindern und Jugendlichen geben. Er trägt dazu bei die Kooperation an der Schnittstelle Schule und Jugendhilfe zu verbessern, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Sie werden in Ihrem Berufsalltag mit Belastungssituationen und möglichen Kindeswohlgefährdungen konfrontiert, Sie sind gefordert eine Vertrauensbasis zwischen den Eltern und betroffenen Kindern herzustellen. Sie müssen das Gefährdungsrisiko abschätzen, zur Inanspruchnahme von Hilfe motivieren und die Entscheidung zur Einbindung des Jugendamtes treffen. Diese Herausforderung verdient Unterstützung. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Leitfaden geben, der Sie für die weitere Bewältigung Ihrer sensiblen Aufgaben und Verantwortungen stärkt. Sören Meng Landrat des Landkreises Neunkirchen Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

3 8a SGB VIII - und die daraus entstehenden Verantwortlichkeiten für Kindertageseinrichtungen Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

4 Inhaltsverzeichnis I. Schutzauftrag der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung... Seite Rechtliche Handlungsgrundlagen bei Kindeswohlgefährdung... Seite a SBG VIII (4) & (5) - und ihre Bedeutung für die Mitarbeiter einer Kindertageseinrichtung.... Seite Datenschutz: 203 Strafgesetzbuch - Die Schweigepflicht... Seite 10 II. Was ist Kindeswohlgefährdung?... Seite Welche Formen von Kindesmisshandlung gibt es?... Seite 11 III. Handlungsempfehlungen für Kindertagesstätten... Seite 15 IV. Handeln bei akuter Kindeswohlgefährdung sog. Gefahr im Verzug..Seite 16 V. Exkurs: Angebote des Jugendamtes... Seite 17 Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

5 I. Schutzauftrag der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung auf Grundlage des Art. 6 des Grundgesetzes und des 8a SGB VIII 1.1 Rechtliche Handlungsgrundlagen bei Kindeswohlgefährdung Der Artikel 6 des Grundgesetzes regelt das Elternrecht und die damit einhergehende Pflicht, das Wohl ihrer Kinder zu sichern. Elternrecht heißt daher hier vor allem Elternverantwortung. Kommen die Eltern dieser Verantwortung nicht nach und gefährden dadurch das Wohl ihrer Kinder, ist der Staat in der Ausübung seines Wächteramtes berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen die dem Wohl des Kindes dienen, einzuleiten. Dies kann mitunter auch gegen den Willen der Eltern passieren. Das ausführende Organ sind hier die zuständigen Jugendämter. Im SGB VIII 8a werden der Auftrag des staatlichen Wächteramtes und die damit verbundenen Aufgaben des Jugendamtes nun noch einmal konkretisiert: Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind gesetzlich verpflichtet, jeder Gefährdungsmitteilung, egal in welcher Form sie beim Jugendamt eingereicht wird, nachzugehen. Im Landkreis Neunkirchen heißt dies in der Praxis, dass bei einer eingehenden Gefährdungsmitteilung ein Hausbesuch durch zwei Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen durchgeführt (4-Augen-Prinzip) wird. Dieser erfolgt sehr zeitnah. (Bei Kleinkindern/Säuglingen in der Regel am gleichen Tag). Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

6 Bei diesem Hausbesuch werden folgende Sachverhalte betrachtet und durch beide Mitarbeiter/innen bewertet: Äußeres Erscheinungsbild des Kindes Verhalten des Kindes Überprüfung des Vorsorge Untersuchungsheftes Verhalten der Eltern oder anderer Personen die sich im Haushalt befinden; auch gegenüber dem Kind Wohnsituation Familiäre Situation (aus welchen Mitgliedern besteht die Familie; wer lebt im Haushalt) bzw. persönliche Situation der einzelnen Familienmitglieder (Gesundheit etc.) Versorgungssituation Kooperationsbereitschaft der Eltern Interaktionen mit dem Kind/den Kindern Das Jugendamt bietet geeignete Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien an u.a. mit dem Ziel, einer absehbaren Gefährdung entgegenzuwirken bzw. eine bereits bestehende Kindeswohlgefährdung abzustellen. Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

7 Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung erkennbar Mitwirkungsbereitschaft der Eltern vorhanden Bei fehlender Problemeinsicht der Sorgeberechtigten und damit einhergehender Ablehnung der Hilfe Notwendige Hilfen werden durch das Jugendamt eingeleitet Anrufung des Familiengerichts ggf. Inobhutnahme des Kindes Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

8 1.2 8a SGB VIII (4) & (5) - und ihre Bedeutung für die Mitarbeiter einer Kindertageseinrichtung. (4) Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sollen die Fachkräfte der Einrichtung eine Gefährdungsabschätzung vornehmen, hierzu kann eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen werden. Dringende Empfehlung: Protokolle der Gespräche anfertigen und abzeichnen. Mögliche Ergebnisse: Keine Gefährdung aber Förderbedarf: Eltern einladen und über entsprechende Hilfs-und Förderangebote informieren Gefährdung gegeben: Eltern über Einschätzung und die Hilfsmöglichkeiten informieren; Überprüfen, ob Eltern Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdung abzuwenden. Gefährdung gegeben und keine Mitwirkungsbereitschaft der Eltern: Eltern informieren und zu einem gemeinsamen Termin mit dem Jugendamt einladen. (5) Liegen gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung vor, ist die Einrichtung verpflichtet, die Daten, die zur Wahrnehmung des Schutzauftrages notwendig sind, dem Jugendamt mitzuteilen. Die Mitteilung soll im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches zwischen den beiden Trägern erfolgen. Die Personensorgeberechtigen sind zu beteiligen. Dies gilt nur, wenn dadurch der Schutz des Kindes nicht beeinträchtigt wird. Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

9 Die insoweit erfahrene Fachkraft Das Jugendamt des Landkreises verfügt über eine Liste mit Kontaktdaten der insofern erfahrenen Fachkräfte für den Landkreis Neunkirchen. Es handelt sich bei diesen Fachkräften nicht um direkte Mitarbeiter des Jugendamtes. In der Regel arbeiten die Fachkräfte in Beratungsstellen. (z.b. Lebensberatungsstelle des Bistums Trier in Neunkirchen, Nele Saarbrücken etc., ) Die kommunalen Kindertageseinrichtungen im Landkreis Neunkirchen haben darüber hinaus die Möglichkeit, eine anonymisierte Falleinschätzung durch die kommunale Fachberatung für Kindertagesstätten in Anspruch zu nehmen. Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

10 1.3 Datenschutz: 203 Strafgesetzbuch - Die Schweigepflicht Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen sind im Rahmen der oben beschriebenen Gesetzesgrundlagen dazu verpflichtet bei Kindeswohlgefährdung entsprechend den oben benannten Punkten zu handeln. Sie verstoßen damit nicht gegen den Datenschutz bzw. die Verschwiegenheitspflicht, so lange sie die nur für den Fall notwendigen Daten benennen. Die Datenerhebung hat grundsätzlich beim Betroffenen zu erfolgen. Im Gegensatz zu den Mitarbeitern des Jugendamtes unterliegen die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtungen nicht den Voraussetzungen des 203 Strafgesetzbuch. Das bedeutet, dass sie sich bei einem Bruch der Verschwiegenheitspflicht nicht strafbar machen können. Gleichwohl haben sie jedoch die Verschwiegenheitspflicht aufgrund arbeitsvertraglicher oder sonstiger Vorschriften zu beachten. Im Umkehrschluss können sie jedoch sehr wohl strafrechtlich belangt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass ihnen eine Kindeswohlgefährdung bekannt war, sie jedoch nicht nach den Vorschriften des 8a SGB VIII gehandelt haben! Mitarbeiter des Jugendamtes hingegen, fallen unter die Berufsgruppen, die im 203 StGB aufgeführt sind. Das heißt, sie dürfen keinerlei Daten an Einrichtungen weitergeben, da sie hierfür strafrechtlich belangt werden können. Dies führt in der Praxis oft zu Unmut, da die Fachleute in den Kindertageseinrichtungen gerne darüber informiert würden, was aus ihrer Meldung wurde. Den Mitarbeitern des Jugendamtes ist es jedoch per Gesetz nicht erlaubt, hierüber Auskünfte zu erteilen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn dem Kreisjugendamt eine entsprechende Schweigepflichtentbindung gegenüber der Kindertageseinrichtung durch die Sorgeberechtigten unterzeichnet wurde. Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

11 II. Was ist Kindeswohlgefährdung? Es gibt bislang keine einheitliche Definition für den Begriff Kindeswohlgefährdung bzw. Kindesmisshandlung. 75% aller Fälle von Kindesmisshandlung treten in den ersten 6 Lebensjahren auf. Hierbei sind unerwünschte Kinder, sowie Kinder aus Geschwisterreihen besonders gefährdet. Die Familien wechseln häufig die Ärzte, die Vorsorgegeschichte ist meist unvollständig und/oder falsch. Statistisch sind bei aktiver Misshandlung eher Männer die Täter, die Frauen bei Vernachlässigung. Welche Formen von Kindeswohlgefährdung gibt es? Körperliche Misshandlung Leitsymptom: wiederholte Gewalteinwirkungen, in der Regel sind unterschiedlich alte Verletzungen erkennbar. Körperliche Misshandlungen umfassen alle Handlungen, vom einzelnen Schlag mit der Hand, über Prügeln, Festhalten, Würgen bis hin zum gewaltsamen Angriff mit Riemen, Stöcken oder sonstigen Gegenständen. Auch absichtlich herbeigeführte Verbrühungen/Verbrennungen durch Wasser, Bügeleisen, Herdplatten etc.. Körperliche Misshandlungen werden sowohl als Sanktionen eingesetzt, als auch in Form impulsiver Gewalttätigkeit ausgeübt. (Blinde Wut, Außer-sich-geraten ) Es besteht seitens der behandelnden Ärzte keine Meldepflicht. Sie haben jedoch trotz Schweigepflicht mittlerweile die Möglichkeit ( 8aSGB VIII) sowohl das Jugendamt, als auch die Polizei einzuschalten. Vernachlässigung Vernachlässigungen stellen die häufigste Form der Kindesmisshandlungen dar. Als Vernachlässigung wird die dauerhafte, andauernde Unterlassung fürsorglichen Handelns bezeichnet. Die schlimmsten Fälle von Vernachlässigung, führen mitunter bei Kleinkindern zum Tode (verhungern, verdursten). Vernachlässigung äußerst sich an Hand körperlicher Merkmale (ungepflegt sein, offene Stellen, dauerhaftes Wund sein, langwierige Pilzinfektionen, verfilzte Haare), an der Kleidung, am Ernährungszustand. Vernachlässigung kann Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

12 sowohl intellektuelle, als auch entwicklungsbedingte Beeinträchtigungen zur Folge haben (Sprachentwicklungsverzögerung, Wachstumsstörung, starkes Unter- oder Übergewicht). Zur Vernachlässigung zählt auch, wenn die Gesundheitsfürsorge für das Kind nicht in notwendigen Umfang durch die Sorgeberechtigten wahrgenommen wird. (Zitat aus: Kindesmisshandlung erkennen und helfen, Kinderschutzzentrum Berlin 2000) Seelische Gewalt Dauerhafte emotionale Misshandlungen führen zu erheblichen Verhaltens-, Persönlichkeits- und Entwicklungsstörungen. Diese machen sich insbesondere in der Selbst- und Sozialkompetenz bemerkbar. Die Grenze zwischen üblichen und weitgehend tolerierten, auf psychischem Druck basierenden Erziehungspraktiken (z. B. Hausarrest, Liebesentzug, Schimpfen) und psychisch beschädigendem Elternverhalten ist fließend. Dem Kind wird vermittelt, dass es ungeliebt, ungewollt und wertlos ist. Es erfährt Ablehnung, es wird ignoriert oder bewusst verängstigt. (Elterliche) Partnerschaftsgewalt Die Bedrohung oder Verletzung einer engen Bezugsperson stellt für Kinder eine große Belastung, Verunsicherung und Überforderung dar. Durch das Miterleben von (elterlicher) Partnerschaftsgewalt kann die Entwicklung von Kindern erhebliche Beeinträchtigungen erfahren. Diese Beeinträchtigungen können sich auf unterschiedliche Entwicklungsbereiche beziehen. Partnergewalt bezeichnet im allgemeinen Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt zwischen Erwachsenen. Partnergewalt ist in allen gesellschaftlichen Schichten verbreitet % der Kinder, die Partnergewalt miterleben reagieren mit deutlichen Verhaltensauffälligkeiten. Dies sind u.a. emotionale Probleme, Auffälligkeiten im Sozialverhalten, aber auch Entwicklungsbeeinträchtigungen im kognitiven Bereich, die sich z.b. auf die Konzentrationsfähigkeit auswirken. Dies kann zu ernsthaften Entwicklungs- und später auch Schulschwierigkeiten führen. Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

13 Sexueller Missbrauch Insbesondere Kinder, die emotionale Misshandlungen erfahren (oder erfahren haben) laufen Gefahr, auch Opfer eines sexuellen Missbrauchs zu werden. Auf Grund der Sehnsucht nach körperlicher (zärtlicher) Zuwendung ertragen diese Kinder den bereits sexualisierten Körperkontakt, um nicht noch mehr Ablehnung zu erfahren. Unter sex. Missbrauch an Kindern versteht man Handlungen, die an/mit Kindern vorgenommen werden, die der sexuellen Befriedigung der Erwachsenen/Heranwachsenden dienen. Hierzu gehört nicht nur der vollzogene Verkehr (anal, oral genital), sondern auch die Belästigung, die Masturbation, die sexuelle Nötigung sowie das Anfertigen kinderpornographischen Bildmaterials. Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen wird in den meisten Fällen von Personen aus der Familie oder dem sozialen Nahbereich, auch in Institutionen, ausgeübt. Bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch sollten immer umgehend die entsprechenden Beratungsstellen zur anonymisierten Fallbesprechung und weiteren Vorgehensweise kontaktiert werden. Dies sind im Saarland: Für Mädchen: Nele Dudweilerstraße Saarbrücken Telefon: oder Für Jungen: Phoenix Schubertstraße Saarbrücken Tel: Fax: phoenix@lvsaarland.awo.org Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

14 III. Handlungsempfehlungen für Kindertagesstätten Die einzelnen Handlungsschritte Handlungsempfehlungen des 8a nach Prof. Schimke, D. Beneke, Dr. Helga Ahlgrimm Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen Handlungsschritt 1 Beobachtungen: Begründeter Verdacht Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten Anmerkungen 2 Dokumentation der Beobachtungen und erste Einschätzung 3 Kollegiale Beratung der Informationen in einem Fallgespräch Bei übereinstimmender Einschätzung eines hohen Gefährdungsrisikos Information an Träger 4 Prüfung des weiteren Klärungsbedarfes und Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft 5 Planung weiterer Handlungsschritte/ Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen im Gespräch mit den Personensorgeberechtigten und ggf. dem Kind Bei dem Gespräch müssen mindestens 2 Fachkräfte anwesend sein ggf. Gespräch gemeinsam mit der insofern erfahrenen Fachkraft führen Dokumentation des Gespräches; mit klaren Vereinbarungen damit diese auch Überprüfbar sind 6 Wenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt die Information des Jugendamtes Wichtigkeit der Dokumentation! Als Anlage ist eine Dokumentationsvorlage beigefügt. Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

15 IV. Handeln bei akuter Kindeswohlgefährdung sog. Gefahr im Verzug Das Verfahren zum Kindesschutz gemäß 8a SGB VIII ist nicht geeignet um damit Fällen zu begegnen, die den umgehenden Schutz des Kindes erfordern. Sofern ein Kind in der Einrichtung erscheint, was offensichtliche Misshandlungsspuren trägt und/oder von massiven Gefährdungen im elterlichen Haushalt berichtet, ist sofort das zuständige Jugendamt oder die Polizeidienststelle zu informieren. Die Zentrale Nummer des Kreisjugendamtes (Geschäftszimmer) ist: Sie ist zu folgenden Uhrzeiten zu erreichen: Montag- Freitag von Montag-Mittwoch von Donnerstag von :00 Uhr 13:30-15:30 Uhr 13:30-18:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten wenden sie sich bitte an die für sie zuständige Polizeidienststelle. Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

16 V. Exkurs: Angebote des Jugendamtes Teufelskreis des Negativimages der öffentlichen Jugendhilfe Herausnahme des Kindes aus der Familie Wahrnehmung des Jugendamtes als Kinderwegnehm-Amt Späte Einschaltung des Jugendamtes Vermeidung der Inanspruchnahme von präventiven Hilfen Zuspitzung der familiären Krisensituation (Quelle: Schone, Reinhold/Wagenblass, Sabine; Wenn Eltern psychisch krank sind 2002, S.149) Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

17 Möglichkeiten des Jugendamtes Wie bereits zu Beginn erwähnt, verfügt das Jugendamt über viele Förderund Hilfsangebote zur Unterstützung von Familien. Das Jugendamt ist stets bestrebt, und verpflichtet, familienerhaltend zu arbeiten. Liegen dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor und sind die Eltern nicht bereit Hilfen anzunehmen, um die Gefährdung abzuwenden, hat das Jugendamt das Recht und die Pflicht, das Familiengericht einzuschalten ( 1666 BGB). Dort werden im Rahmen eines Verfahrens die Sachverhalte erläutert und ggf. weitere Handlungsschritte eingeleitet. Diese können u.a. auch die Einleitung angezeigter Hilfen sein. Grenzen des Jugendamtes Wenn nur eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung/Förderung nicht gewährleistet ist, mit anderen Worten Erziehungsmängel feststellbar sind, aus denen sich jedoch keine Kindeswohlgefährdung ableiten lässt, kann den Personensorgeberechtigen lediglich Hilfe angeboten werden ( SGB VIII 27ff). Ob sie diese Hilfen annehmen oder ablehnen liegt in der Entscheidungsmacht der Eltern. Sie können von Seiten des Jugendamtes nicht dazu gezwungen werden. Die Hilfen stehen per Gesetz den Sorgeberechtigten zu, nicht dem Kind. Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

18 Ihre Notizen: Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

19 Ihre Notizen: Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

20 IMPRESSUM und KONTAKT Landkreis Neunkirchen Kreisjugendamt KITAF Fachberatung für kommunale Kindertageseinrichtungen Michaela Rebel Telefon: Telefax: Internet: Landkreis Neunkirchen Fachberatung für Kindertagesstätten Michaela Rebel

8a SGB VIII. Dokumentationsvorlage

8a SGB VIII. Dokumentationsvorlage 8a SGB VIII Dokumentationsvorlage Vorwort Durch eine sorgfältig ausgeführte Dokumentation kann im Zweifelsfall belegt werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Handlungsschritte eingehalten wurden.

Mehr

Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt

Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am 04.06.2007 in Erfurt Verfahrensablauf und Dokumenationsvorlage zur Umsetzung

Mehr

1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage

1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich

Mehr

Dokumentation. Fachveranstaltung. Stadtjugendauschusses. 8a SGB VIII. Kindeswohlgefährdung Kinderschutz

Dokumentation. Fachveranstaltung. Stadtjugendauschusses. 8a SGB VIII. Kindeswohlgefährdung Kinderschutz Dokumentation der Fachveranstaltung Kindeswohlgefährdung Kinderschutz 8a SGB VIII insoweit erfahrene Fachkraft" des Stadtjugendauschusses am Donnerstag, 06.11.2008 und Donnerstag, 13.11.2008 im Jugend-

Mehr

Die Vorschrift des 8a im System des SGB VIII. Stellung im Allgemeinen Teil des SGB VIII: gilt für Leistungen und Andere Aufgaben

Die Vorschrift des 8a im System des SGB VIII. Stellung im Allgemeinen Teil des SGB VIII: gilt für Leistungen und Andere Aufgaben Die Vorschrift des 8a im System des SGB VIII Stellung im Allgemeinen Teil des SGB VIII: gilt für Leistungen und Andere Aufgaben Verfahrensvorschrift: Leitprinzip bei der Gewährung und Erbringung von allen

Mehr

An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r):

An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r): Name der KiTa und Absender: Kontakt/Name Telefon Mobil An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax E-Mail @ Mitteilung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt nach

Mehr

Beobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung

Beobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Beobachten- Einschätzen- Handeln Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Ablauf 1. Ablaufschema: Was geschieht, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Mehr

Leitfaden zur Kindeswohlsicherung

Leitfaden zur Kindeswohlsicherung Leitfaden zur Kindeswohlsicherung für pädagogische Fachkräfte in evangelischen Kindertageseinrichtungen und Mitarbeitende des Frühförderzentrums der BEK Mit dem Leitfaden zur Kindeswohlsicherung wird die

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,

Mehr

An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r):

An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r): Name der Schule und Absender: Kontakt/Name Telefon Mobil An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax E-Mail @ Mitteilung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt nach

Mehr

Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch

Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als

Mehr

REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH

REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis

Mehr

Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule - Jugendamt Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 1 Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung

Mehr

Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1

Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht

Mehr

Die Wiesbadener Vereinbarung

Die Wiesbadener Vereinbarung Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der

Mehr

Hessisches Statistisches Landesamt. Statistische Berichte

Hessisches Statistisches Landesamt. Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K V 9 - j/15 November 2016 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum Ihre Ansprechpartner für Fragen und Anregungen zu

Mehr

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich

Mehr

Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe zwischen als Träger der Offenen Ganztagsschule in folgenden Lippstädter Schulen:

Mehr

Handlungsleitfaden Kinderschutz-

Handlungsleitfaden Kinderschutz- - Handlungsleitfaden Kinderschutz- Umgang beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bei Geheimnisträgern gem. 8a SGB VIII - Kindertagesstätten (Stand: August 2016) 1. Begriffsbestimmung Kindeswohl/ Kindeswohlgefährdung

Mehr

Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover

Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover Dr. med. Thomas Buck Obmann der Kinder- und Jugendärzte Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover Ziele und Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Kliniken und der Jugendhilfe tschuldigung,

Mehr

9. Handlungsschritte und Dokumentation

9. Handlungsschritte und Dokumentation 9. Handlungsschritte und Dokumentation Dokumentationspflicht 2 Verfahrensschritte 3 Dokumentationsbögen 4 9. Handlungsschritte und Dokumentation 1 Handlungsschritte und Dokumentation Die Dokumentationspflicht

Mehr

Name des Kindes: Anschrift: ggf. abweichender Aufenthaltsort: Name der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten: Anschrift:

Name des Kindes: Anschrift: ggf. abweichender Aufenthaltsort: Name der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten: Anschrift: Schutz von Kindern innerhalb der Kindertageseinrichtung nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG = Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen) - Handlungsschritte und Dokumentation

Mehr

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche

Mehr

für Kinder nach S 8a SGB Vlll

für Kinder nach S 8a SGB Vlll Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe

Mehr

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 24. Pforzheim-Hohenwart 1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII 2 Rechtliche Grundlagen Aufgaben des

Mehr

Schutzkonzept zur Umsetzung des 8a (2) SGB VIII in Kindertageseinrichtungen

Schutzkonzept zur Umsetzung des 8a (2) SGB VIII in Kindertageseinrichtungen Schutzkonzept zur Umsetzung des 8a (2) SGB VIII in Kindertageseinrichtungen - Inhaltsverzeichnis 1 Das Schutzkonzept... 2 2 Meldekette zur Umsetzung des 8a in Tageseinrichtungen für Kinder... 3 3 Arbeitshilfe

Mehr

wenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten)

wenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten) Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Notwendigkeit,

Mehr

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen Netzwerk KinderschutzTeltow-Fläming 3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten Luckenwalde 19.November 2011 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (nach Reinhold Schone) Das

Mehr

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen. Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher

Mehr

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung

Mehr

Dokumentationsvorlage bei Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung

Dokumentationsvorlage bei Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Dokumentationsvorlage bei Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Vordrucke für Erhebung von Ausgangsdaten Dokumentation eines Gespräches mit den Betroffenen (Personensorgeberechtigte/

Mehr

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten

Mehr

Kinderschutz. Das Konzept in der Kita (Elbkinder)

Kinderschutz. Das Konzept in der Kita (Elbkinder) Kinderschutz Das Konzept in der Kita (Elbkinder) Definition Kindeswohlgefährdung Es werden vier Arten von Kindeswohlgefährdung voneinander unterschieden (Quelle: Stadt Hamburg): Vernachlässigung: Anhaltende

Mehr

Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII

Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII Vereinbarung zwischen dem Träger, im weiteren Träger genannt, und dem Jugendamt der Stadt Dortmund gemäß 8a Abs. 2 und 72a Satz 2 SGB VIII In diese Vereinbarung sind

Mehr

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche

Mehr

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche

Mehr

Verfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages:

Verfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages: Verfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages: gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls Risikoabschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Eltern und Kind sind in die Klärung

Mehr

Dormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann

Dormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann Dormagener Kinderschutzkonzept Inhalte des Vortrages Vorgeschichte: PPQ 8 Kinderschutz im Dormagener Qualitätskataloges der Jugendhilfe Dormagener Frühwarnsystem Dormagener Kinderschutzkonzept Informationen

Mehr

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven

Mehr

*Dresden, April 2012

*Dresden, April 2012 Georg Kohaupt Dresden, April 2012 Dresden, April 2012 Kinder in guten Händen Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention 1 2 Spannungen Mutter Erzieherin Gestörter Kontakt zur Mutter, schwierige

Mehr

2017/03/07 06:03 1/5 Psychische Gewalt

2017/03/07 06:03 1/5 Psychische Gewalt 2017/03/07 06:03 1/5 Kinderschutz: Begriffs-Erläuterungen Kindeswohl Je nach institutionellem Kontext (Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Schulwesen, Sozial hilfe, Gesundheitswesen, Arbeitsvermittlung,

Mehr

Dokumentationsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (KWG) in der KITA. Alter und Geschlecht des Kindes: (Hier keine Namen nennen!

Dokumentationsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (KWG) in der KITA. Alter und Geschlecht des Kindes: (Hier keine Namen nennen! Bogen 2 Inhalte und Verlauf Alter und Geschlecht des Kindes: (Hier keine Namen nennen!) Eventuell Kürzel zur Identifikation Seit wann machen Sie sich Sorgen? Wann fand die erste Besprechung statt? mit

Mehr

2017/10/14 11:29 1/5 Häusliche Gewalt

2017/10/14 11:29 1/5 Häusliche Gewalt 2017/10/14 11:29 1/5 Kinderschutz: Begriffs-Erläuterungen Kindeswohl Je nach institutionellem Kontext (Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Schulwesen, Sozial hilfe, Gesundheitswesen, Arbeitsvermittlung,

Mehr

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der

Mehr

6 Kindeswohlgefährdung Dokumentation

6 Kindeswohlgefährdung Dokumentation Wenn es um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII geht, sind Klarheit, Eindeutigkeit und Verbindlichkeit von großer Wichtigkeit für alle Beteiligten. Fehleinschätzungen können gravierende

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft

Die insoweit erfahrene Fachkraft Die insoweit erfahrene Fachkraft im 8a des SGB VIII Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 8a (2) In Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen ist

Mehr

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zwischen Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem

Mehr

Kindeswohlgefährdung. Ceyda Geiter Dipl. Sozialarbeiterin (FH)

Kindeswohlgefährdung. Ceyda Geiter Dipl. Sozialarbeiterin (FH) Kindeswohlgefährdung Ceyda Geiter Dipl. Sozialarbeiterin (FH) I. Was ist Kindeswohlgefährdung? II. III. Erscheinungsformen Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung? I. Was ist Kindeswohlgefährdung?

Mehr

Herzlich Willkommen zum Fachtag. Kinder schützen? Aber klar!

Herzlich Willkommen zum Fachtag. Kinder schützen? Aber klar! Herzlich Willkommen zum Fachtag des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim Kinder schützen? Aber klar! Bürgerhaus Leimersheim, 28. Juni 2017 Inhalte Definition und Formen von

Mehr

Beobachtungsbogen zu Gefährdungsrisiken

Beobachtungsbogen zu Gefährdungsrisiken Auszug aus der Handreichung Kinderschutz zu Gefährdungsrisiken 1 Name des Kindes: Beobachteter bzw. dokumentierter Zeitraum: Angaben zur dokumentierenden Einrichtung/ Name: Adresse: Telefonnummer: Hinweise

Mehr

NOTFALLPLAN BEI GEWALT GEGEN KINDER

NOTFALLPLAN BEI GEWALT GEGEN KINDER Hauptamtliche mit eigenem Schutzauftrag gem. 4 KKG Anlage IV EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNGSSITUATION Bei der Gefährdungseinschätzung sind die Fachkräfte der Einrichtung gehalten, die Situation mit den Betroffenen

Mehr

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover,

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, 29.07.2014 Prof. Dr. Christof Radewagen Einige Zahlen 153 2013 zu Tode misshandelte Kinder in Deutschland Davon sind 73% jünger als 6 Jahre! 23 2013 ermordet

Mehr

Wie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?

Wie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG? WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem

Mehr

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und

Mehr

Informationsmaterial zum Kinderschutz

Informationsmaterial zum Kinderschutz Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,

Mehr

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft 1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern

Mehr

Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit

Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit Regionalkonferenz Professions- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitssystem im

Mehr

Kindeswohlgefährdung. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII

Kindeswohlgefährdung. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Kindeswohlgefährdung Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des 1666 BGB in der Formulierung von 2008 liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest

Mehr

Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises

Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises Folie 1 Rheinisch-Bergischer Kreis Was habe ich mit Ihnen vor: 1.) Wie sind ihre schulischen Erfahrungen im Bereich des

Mehr

Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)

Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger

Mehr

Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt

Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Carsten Feist, 25. Januar 2010 Definition. Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Gefahr, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung

Mehr

Kinderschutz im Rahmen der Kooperation Schule- Jugendhilfe

Kinderschutz im Rahmen der Kooperation Schule- Jugendhilfe Kinderschutz im Rahmen der Kooperation Schule- Jugendhilfe Ein Erfahrungsaustausch verschiedener Akteure zu den Aufgaben im Fallmanagement bei Anhaltspunkten zur Kindeswohlgefährdungen 1 Kindeswohlgefährdung

Mehr

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 5. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 72/12 der 11. Sitzung des LJHA am 10. September 2012 in Erfurt Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs.

Mehr

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage Verfahren beim Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Erziehungsberatungsstelle des Kreises Groß-Gerau ( EB) Stand: Dezember 2014 Der Umgang mit Kindeswohlgefährdungen stellt

Mehr

Hinsehen handeln? Helfen!

Hinsehen handeln? Helfen! Prof. Dr. phil. Julia Gebrande Forum 3 Kongress Kinder haben Rechte: Kinderrechte! 15.10.2015 Hinsehen handeln? Helfen! Jedes Kind hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit & sexuelle Selbstbestimmung.

Mehr

Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung

Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung 1 Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet Wildwasser e.v.? Wildwasser e.v. ist Träger der

Mehr

Kinderschutzfachkräfte in Kindertagesstätten SUNSHINEHOUSE GGMBH 1

Kinderschutzfachkräfte in Kindertagesstätten SUNSHINEHOUSE GGMBH 1 Kinderschutzfachkräfte in Kindertagesstätten KINDER- UND JUGENDSCHUTZDIENST: JOHANNA STOSIEK NETZWERK FRÜHE HILFEN: ANDREA VOLKMAR SUNSHINEHOUSE GGMBH 1 Kinderschutzbeauftragte 1. Entstehung der Idee 2.

Mehr

Herzlich Willkommen in Bielefeld

Herzlich Willkommen in Bielefeld Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

Mehr

Vereinbarung nach 8a und 72 a SGB VIII

Vereinbarung nach 8a und 72 a SGB VIII - 1 - Vereinbarung nach 8a und 72 a SGB VIII Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in 8a SGB VIII erfährt

Mehr

Kindesmisshandlung und -vernachlässigung. Definition, Grundlagen, Formen Erkennen und Handeln

Kindesmisshandlung und -vernachlässigung. Definition, Grundlagen, Formen Erkennen und Handeln Kindesmisshandlung und -vernachlässigung Definition, Grundlagen, Formen Erkennen und Handeln Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Schule und Jugendhilfe Fortbildung zur Qualifizierung der Zusammenarbeit

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII 2016 K V 9 j/16 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB

Herzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB Herzlich Willkommen zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte am 10.06.2016 beim SFBB Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (i.e.f.)

Mehr

4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD?

4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD? Themenbereich: Abschätzung des Gefährdungsrisikos 4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD? FB 1 bis Ja 5. Wenn ja : Gibt diese Ihnen

Mehr

HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Christine Gerber, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Fachgruppe Nationales Zentrum Frühe Hilfen Berlin,

Mehr

4. Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung

4. Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung 4. Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung Gewichtige Anhaltspunkte 2 Typische Verletzungsmuster bei körperlicher Misshandlung von Kindern 5 Lokalisation von Verletzungen 6 4. Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung

Mehr

Kindeswohl Kindesmisshandlung Kinderschutz

Kindeswohl Kindesmisshandlung Kinderschutz Kindeswohl Kindesmisshandlung Kinderschutz Vortrag des Allgemeinen Sozialen Dienstes zum 1. Uelzener interdisziplinären Netzwerktreffen am 18.10.17 13.10.2017 - Landkreis Uelzen - 1 13.10.2017 - Landkreis

Mehr

Kinderschutzkonzept. zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII

Kinderschutzkonzept. zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII Kinderschutzkonzept zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII Name der Einrichtung: Lebensgemeinschaft Step by Step GbR Träger und Ansprechpartner: Sten Niquet, Erzieher Adresse: Lundenberg 49

Mehr

Interdisziplinäre Kooperation (II)

Interdisziplinäre Kooperation (II) Interdisziplinäre Kooperation (II) Kindeswohlgefährdung - Kinderschutz 24.06.2014 Henning Ide-Schwarz (Dipl. Päd.) Krankenhausalltag Bei ca. 1% der Patienten in Kinderkliniken besteht ein Verdacht auf

Mehr

Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11

Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11 http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-3083-9 5 Inhalt Einführung 11 Teil I Grundlagen Kapitel 1: Kinderschutz was ist das? 18 1.1 Kinderschutz als vielfältiger

Mehr

Leitfaden Kindeswohl. Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule

Leitfaden Kindeswohl. Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule Leitfaden Kindeswohl Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule Anlass Das Bundeskinderschutzgesetz von 2012 schulinternes Entwicklungsvorhaben seit 2013 Arbeitskreis Leitfaden Kinderschutz

Mehr

Fallberatung bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung

Fallberatung bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung Fallberatung bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung Verlauf, Rechte und Pflichten Caritas Kinderschutzdienst Germersheim Themenüberblick Vorstellung der Institution Kinderschutzdienst Ablauf einer Fallberatung

Mehr

Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung

Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Vorwort Die Stadt Brandenburg an der Havel ist geprägt durch ihr Leitbild: Brandenburg an der Havel - die Stadt im Fluss

Mehr

Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:

Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung: Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung

Mehr

Kindeswohlgefährdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)

Kindeswohlgefährdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Kindeswohlgefährdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) 1 Bedeutung der Regelung Sonderrolle der Kinder- und Jugendhilfe Im Unterschied zu anderen Sozialleistungen

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 13. September 2018 Artikelnummer: 5225123177004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII

Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in

Mehr

Netzwerkkonferenz. für den Landkreis Kaiserslautern (Nord) Uhr Sitzungssaal der Kreisverwaltung. Zurück zur ersten Seite

Netzwerkkonferenz. für den Landkreis Kaiserslautern (Nord) Uhr Sitzungssaal der Kreisverwaltung. Zurück zur ersten Seite Netzwerkkonferenz für den Landkreis Kaiserslautern (Nord) 19.11.2008 15.00 Uhr Sitzungssaal der Kreisverwaltung Tagesordnung Begrüßung Vorstellung der neuen Aufgaben nach dem Landeskinderschutzgesetz (LKindSchuG)

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure?

Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure? Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure? Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik

Mehr

Leitfaden für den Einsatz einer Familienhebamme in der Universitätsstadt Siegen

Leitfaden für den Einsatz einer Familienhebamme in der Universitätsstadt Siegen Leitfaden für den Einsatz einer Familienhebamme in der Universitätsstadt Siegen Frühe Hilfen sind präventiv ausgerichtete Hilfeleistungen und richten sich an alle werdenden Eltern, Familien und Kinder.

Mehr

Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland)

Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland) Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland) Kooperationsauftrag 36: Mitwirkung/Hilfeplan verlangt eine Kooperation zwischen den Fachkräften

Mehr

Einen Hinweis, was bei der Dokumentation

Einen Hinweis, was bei der Dokumentation Dokumentationsbogen zur einer Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII im Team einer Erziehungsberatungsstelle bke Hinweis Einen Hinweis, was bei der Dokumentation von Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB

Mehr

Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch

Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Im Aufgabenbereich der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Eine Einführung von Wolfgang Krieger, Anita Lang, Simone Meßmer, Ralf Osthoff 1.

Mehr

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Zwischen dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (im Folgenden Jugendamt ) genannt und (im Folgenden

Mehr

Einen Hinweis, was bei der Dokumentation

Einen Hinweis, was bei der Dokumentation Dokumentationsbogen zur einer Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII im Team einer Erziehungsberatungsstelle bke Hinweis Einen Hinweis, was bei der Dokumentation von Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB

Mehr