Drucksache Nr.214 ==================
|
|
- Frauke Simen
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Voerde (Ndrrh.) Voerde, 15. April 2005 Der Bürgermeister -Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Drucksache Nr.214 ================== (x) Öffentliche Sitzung Beratungsfolge ( ) Nichtöffentliche Sitzung - Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung - Stadtrat Betreff: Förderung junger Familien beim Grundstückserwerb Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt: 1. Die Stadt Voerde gewährt jungen Familien als Erwerber städtischer Wohnbaugrundstücke für jedes Kind unter 18 Jahren einen Nachlass auf den Kaufpreis von Ab sofort können städtische Eigenheim-Bauplätze wahlweise als Erbbaurechte ausgegeben werden, und zwar für eine Laufzeit von 75 Jahren zu einem Erbbauzins von... %. 3. Die weiteren Einzelheiten sollen wie in der Drucksache vorgeschlagen Anwendung finden. Sachverhalt/Rechtslage/Begründung: Zu dem Antrag der CDU-Fraktion vom (siehe Drucksache Nr. 102 und dortigen Abdruck), der auf Vergünstigungen für junge Familien beim Ankauf städtischer Baugrundstücke abzielt, hat der Stadtrat in der Sitzung am 07. Dez den Bürgermeister mit der Überprüfung der Ermäßigungsmöglichkeiten beauftragt, um eine grundsätzliche Beratung über künftige Konditionen vorzubereiten. Um der in den letzten Jahren stagnierenden und tlw. sogar rückläufigen Einwohnerentwicklung in der Stadt Voerde entgegenzuwirken, könnte die Schaffung finanzieller Anreize für junge Familien beim Ankauf von städtischen Eigenheim-Bauplätzen ein erfolgversprechendes Mittel darstellen, um den damit zusammenhängenden negativen Tendenzen zu begegnen. Auch die bekannten Schwierigkeiten bei der Vermarktung städtischer Bauplätze (von der in der Drucksache Nr. 46 angesprochenen Bauplätzen konnten aktuell bisher 6 Grundstücke noch nicht veräußert werden) belegen die Tatsache, dass bei der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und der allgemeinen Zukunftsungewißheit vielen Familien eine Bauentscheidung außerordentlich schwer fällt. Eine aktuelle Umfrage innerhalb des Kreises Wesel hat ergeben, das in folgenden Nachbarkommunen die Gewährung von Nachlässen beim Verkauf von Bauplätzen als probates Mittel für eine Zuzugsoffensive bzw. soziales Förderinstrument für junge Familien bei der Eigentumsbildung angesehen wird: Wahlperiode\14DS0214 Förderung junger Familien beim Grundstückserwerb.doc
2 Stadt Wesel Eheleute, die die Voraussetzungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz erfüllen, erhalten einen Nachlass auf den festgesetzten Kaufpreis von 10 %, der sich um weitere 5 % je Kind bis zu maximal 30 % erhöht. Bei Veräußerung des Grundstücks innerhalb von 10 Jahren ist der Nachlass zurückzuzahlen. Derzeit wird eine einschränkende Überprüfung der Richtlinien diskutiert. 2. Gemeinde Alpen Entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinderzahl wird der Kaufpreis pro Kind um 5,- /qm reduziert. 3. Stadt Kamp-Lintfort Junge Familien mit minderjährigen Kindern erhalten auf den Kaufpreis einen Nachlass von 10,- /qm/pro Kind maximal 30,- /qm. Bei Aufgabe der Eigennutzung des Hauses innerhalb von 5 Jahren ist dieser Reduzierung zurückzuzahlen. 4. Gemeinde Sonsbeck Erwerbern gemeindlicher Grundstücke wird eine finanzielle Zuwendung von 2.500,- je Kind bis zu 12 Jahren gewährt; das gilt auch für jedes weitere Kind, das innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss geboren oder an Kindes statt angenommen wird. 5. Stadt Xanten In festgelegten Baugebieten wird ab dem dritten Kind und für jedes weitere Kind ein Preisnachlass von jeweils 5,- /qm eingeräumt. In der nachfolgenden Vergleichsrechnung sind die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Nachlassregelungen dargestellt, und zwar bezogen auf den beispielhaften Erwerb eines ca. 400 qm großen Grundstücks aus dem Baugebiet Sportplatz Spellen mit einem Kaufpreis von rd. 195,- /qm: Kaufpreis-Ermäßigung bei zwei Kindern zu 1. Wesel 20 % Nachlass von 195,- = 39,- x 400 qm = ,- die Höhe variiert zwischen einem 10 % igen Nachlass von 19,50 /qm = 7.800,- (kinderloses Ehepaar) bis zu maximal 30 %, was 58,50 /qm = ,- bei 4 Kindern bedeuten würde zu 2. Alpen 2 x 5,- = 10,- Nachlass x 400 qm = 4.000,- pro Kind beträgt der Nachlass 5,- {qm = 2.000,- (ohne Begrenzung)
3 - 3 - zu 3. Kamp-Lintfort 2 x 10,- = 20,- Nachlass x 400 qm = 8.000,- pro Kind beträgt der Nachlass 10,- /qm = 4.000,- bis maximal 30,- / qm = ,- 4. Sonsbeck 2 x 2.500,- Zuwendung = 5.000,- pro Kind werden 2.500,- gewährt (ohne Begrenzung) zu 5. Xanten bei nur 2 Kindern =./. ab dem 3. Kind wird für jedes weitere Kind ohne Begrenzung ein Nachlass gewährt von 5,- /qm = 2.000,- Bezogen auf die künftige Veräußerung von städtischen Eigenheimgrundstücken in Voerde stelle ich folgende Überlegungen zur Schaffung von Erwerbsanreizen zur Diskussion: o Nachlass durch Festbetragsförderung von 2.500,- pro Kind, wobei nachträglich auch innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss geborene oder an Kindes statt angenommene Kinder berücksichtigt werden sollen. o Die Förderung soll gelten für Ehepaare bzw. in einer eheähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaft lebende Personen mit minderjährigen Kindern, die im Haushalt der Familie leben und nicht älter als 18 Jahre sein dürfen. o Im Falle der Aufgabe der Eigennutzung des Hauses innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach dem Erstbezug ist der gewährte Nachlass zurückzuzahlen. Bei der Festlegung der genauen Bedingungen ergeben sich noch folgende grundlegende Fragestellungen: a) soll die Gewährung der Förderbeträge von der Einhaltung gewisser Einkommensgrenzen, z.b. Erfüllung der Voraussetzungen gemäß 9 und 20 des Wohnraumförderungsgesetzes abhängig gemacht werden? Nach meiner Auffassung spricht viel dafür, trotz möglicher Mitnahmeeffekte die Vergünstigungen Einkommens unabhängig zu gewähren. b) Soll der Festbetrags-Nachlass unabhängig von der tatsächlichen Anzahl pro Kind gewährt werden oder sollte eine maximale Größenordnung der Preisreduzierung festgelegt werden, z.b ,- oder ,-? Im Hinblick auf die grundsätzliche Verpflichtung der Stadt, Vermögensgegenstände zum vollen Wert zu veräußern und die aktuelle Haushaltssituation der Stadt (Haushaltssicherungskonzept) sollen die Förderungsabsichten vorab mit dem Kreis Wesel als Kommunalaufsicht erörtert werden. Über das Ergebnis wird im Zuge der weiteren Beratungen informiert. Die ortsansässigen Kreditinstitute Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe und Volksbank Rhein- Lippe haben sich bereit erklärt, die Initiative der Stadt zur Förderung junger Familien durch Gewährung zinsgünstiger Hypothekengelder zu unterstützen. Nähere Einzelheiten dazu werden in der Ausschusssitzung bekannt gegeben.
4 - 4 - Alternative Ausgabe von Erbbaurechten Aufgrund der derzeit äußerst günstigen Hypothekenzinsen (bei 5jähriger Festschreibung unter 4,0 %, bei 10jähriger Zinsbindung unter 4,5 %) dürfte die Einsparung der Grundstückskosten durch Absprache einer Erbbaurechtsvereinbarung nur dann von Interesse sein, wenn der jährliche Erbbauzins eine bestimmte Größenordnung nicht überschreitet. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel sagt in seinem Grundstücksmarktbericht 2004, dass der Erbbauzins für Ein- und Zweifamilienhäuser sich nach allgemeiner Bewertungspraxis üblicherweise am Liegenschaftszins orientiert und zur Zeit 3,5 % des erschließungsbeitragsfreien Bodenwertes beträgt. In der Regel werden bei Erbbaurechtsbestellungen auf schuldrechtlicher Basis Wertgleitklauseln für die Erbbauzinsanpassung vereinbart, z.b. Anpassung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Nach eingeholten Erkundigungen werden im Umfeld folgende Erbpachtzinssätze erhoben: Wesel: 4,5 %iger Erbbauzins, ausgehend vom normalen Ausgangswert; bei 3 und mehr Kindern wird lediglich der ermäßigte Grundstückswert angesetzt (siehe vorgeschildertes Nachlass-Modell der Stadt Wesel) Dinslaken: Kamp-Lintfort: 4 %iger Erbbauzins vom normalen Bodenwert Erbbaurechte werden bis zu einer Grundstücksgröße von 550 qm eingeräumt mit z.z. 3,5 %igen Erbbauzins Wohnbau Dinslaken: 3 %iger Erbbauzins verbunden mit einem jederzeit geltend zu machendem Ankaufsrecht (zum dann gültigen Verkehrswert) Ich schlage vor, neben der Nachlassregelung für junge Familien den Käufern künftig bei städtischen Bauparzellen alternativ zum Ankauf eine Erbpachtregelung anzubieten. Mit künftigen Erbbauzinszahlungen könnte die Finanzbasis des Verwaltungshaushaltes verbessert werden. Bezogen auf das bereits vorstehende Beispiel-Grundstück aus dem Baugebiet Sportplatz Spellen (400 qm x 195,- = ,- ) würde bei einem angenommenen Zinssatz von 3,5 % die jährliche Zahlung 2.730,- betragen. Die Kaufpreis-Erlössituation im Vermögenshaushalt würde sich aktuell entsprechend reduzieren und auf den Ankaufsfall zu einem späteren Zeitpunkt verschoben. Als Eckpunkte einer Erbbaurechts-Regelung stelle ich folgende Konditionen zur Debatte: Laufzeit des Erbbaurechtes = 75 Jahre Erbbauzins = 3,5 % jährlich Vergütung für junge Familien = der normale Bodenwert wird analog der Nachlassregelung beim Verkauf für jedes minderjährige Kind um 2.500,- ermäßigt, und zwar bis zum Ende des Monats, in dem das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet; von diesem Zeitpunkt an ist der Erbbauzins wieder vom ungekürzten Preis zu entrichten Wertsicherung des Erbbauzinses = Anbindung an den Verbraucherpreisindex NRW: Bei Veränderung der Indexziffer um mehr als 10 v.h. gegenüber dem Ausgangsmonat, erhöht oder vermindert sich im gleichen Verhältnis die Höhe des zahlenden Erbbauzinses; eine Änderung kann frühestens alle drei Jahre stattfinden
5 - 5 - Ankaufsrecht = dem Erbbauberechtigten wird das Recht eingeräumt, das Grundstück jederzeit zu dem dann geltenden Verkehrswert zu erwerben Spitzer
WBFP mit 2 Kinder 70,00 /m² (max. Förderung)
Verkaufsbedingungen Bedingungen für den Verkauf von Grundstücken Die Stadt bietet in diesem Baugebiet nur eigene Grundstücke zum Verkauf an. Die Größe der Bauparzellen können Sie der beiliegenden Aufstellung
MehrGemeinde Obertaufkirchen
Gemeinde Obertaufkirchen RICHTLINIEN FÜR GRUNDSTÜCKSVERGABE UND WOHNUNGSBAUFÖRDERUNG 1. Präambel Die Veräußerung von kommunalem Vermögen ist nach Art. 75 GO nur zum vollen Wert zulässig. Ausnahmen von
MehrRichtlinien für die Förderung von eigengenutztem Wohneigentum -Sonderprogramm für die Grundstücke Diezenhalde 4.2-
vom 04.02.2004 Inhaltsverzeichnis Städtische Richtlinien für die Förderung von - Sonderprogramm für Grundstücke Diezenhalde 4.2... 2 1. Art der Förderung... 2 2. Begünstigter Personenkreis... 3 3. Förderungsfähige
MehrGrundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d.höhe
Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Grundlage: Beschluss des Magistrates vom 26. Februar 1979 (Teil 1) in Verbindung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Februar
MehrOrtsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) C 1. Richtlinien
Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) C 1 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Richtlinien für die Förderung von eigengenutzten Familienheimen mit ein oder zwei Wohneinheiten für Familien mit
MehrGrundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe. Baugebiet Am Hühnerstein
Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe Baugebiet Am Hühnerstein Präambel: Im Neubaugebiet Am Hühnerstein werden der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe im Rahmen der Umlegung nach dem derzeitigen
MehrGemeinde Neustetten. Landkreis Tübingen. Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken (GR-Beschluss vom
Gemeinde Neustetten Landkreis Tübingen Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken (GR-Beschluss vom 12.07.2010) 1. Allgemeines Durch den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken
MehrRichtlinie der Stadt Hünfeld für die Gewährung einer kinderfreundlichen Eigenheimförderung vom 27. Dezember 2005
Richtlinie der Stadt Hünfeld für die Gewährung einer kinderfreundlichen Eigenheimförderung vom 27. Dezember 2005 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 die Richtlinie der Stadt
Mehrder Stadt Isny im Allgäu
Familien- und Klimaschutzförderung der Stadt Isny im Allgäu Der Mensch braucht ein Plätzchen und wär's noch so klein, von dem er kann sagen: Sieh her, das ist mein! Hier leb ich, hier lieb ich, hier ruhe
MehrAuslaufende Erbbaurechte
Informationsveranstaltung der Hansestadt Lübeck Auslaufende Erbbaurechte media docks Lübeck 6. Juli 2017, 18.30h - 20.30h Folie 1 von 29 Infoveranstaltung Auslaufende Erbbaurechte Eröffnungsgespräch -
MehrGrundsätze. für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken
Grundsätze für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken I. Zum Zwecke einer geordneten Bauplatzvergabe in der Gemeinde Borchen ist die Gemeinde bemüht, zu sozial verträglichen Preisen Bauland für
MehrEntscheidungshilfen für dem Umgang mit den Erbbauverträgen
Entscheidungshilfen für dem Umgang mit den Erbbauverträgen Inhalt: 0. Vorbemerkung 1. Beschlüsse der Bürgerschaft 2. Überlegungen zum Kauf des Grundstückes 3. Überlegungen für die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages
MehrNeufassung der Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Herzogenaurach
Neufassung der Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Herzogenaurach Die Stadt Herzogenaurach betreibt ein sogenanntes Einheimischenmodell. Im Rahmen dieses Einheimischenmodells bemüht
MehrGrundstücksvergabe und Erbbaurechtsverträge. in der Landeshauptstadt München
x Grundstücksvergabe und Erbbaurechtsverträge in der Landeshauptstadt München x Münchner Wohnungsmarkt Stetiger Zuzug nach München und Region Prognostizierter Einwohnerzuwachs von +250.000 bis 2030 Knappe
MehrFörderrichtlinien. Inhaltsverzeichnis. 3. Förderrahmen und -zeit Begünstigter Personenkreis Voraussetzungen für die Förderung...
Anlage zu TOP 1 nö VA 02.03.2010 Förderrichtlinien der Stadt Ettlingen zum Erwerb von stadteigenen Baugrundstücken in den Baugebieten Am Hägle im Stadtteil Schluttenbach, Kohlmichel im Stadtteil Spessart
MehrEntscheidungshilfen für dem Umgang mit den Erbbauverträgen
Entscheidungshilfen für dem Umgang mit den Erbbauverträgen Inhalt: 0. Vorbemerkung 1. Beschlüsse der Bürgerschaft 2. Überlegungen zum Kauf des Grundstückes 3. Überlegungen für die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages
MehrR i c h t l i n i e n
- Amt für Liegenschaften- R i c h t l i n i e n für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gem. Beschluss des Rates vom 05.02.2003) Grundlagen: Die Stadt Münster
MehrRichtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken
Richtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken Der Gemeinderat der Stadt Herrenberg hat am 18. Mai 2010 folgende Richtlinien für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten
MehrErbbaugrundstücke Vermarktungsinitiative des Landes
14. Wahlperiode 14. 09. 2007 Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Finanzministeriums Erbbaugrundstücke Vermarktungsinitiative des Landes Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung
MehrRichtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken
Richtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken Der Gemeinderat der Stadt Herrenberg hat folgende Richtlinien für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten beschlossen:
MehrRichtlinien. Die Stadt Münster betreibt aktive Wohnungsbaupolitik, um langfristige, strategische Stadtentwicklungsziele
Amt für Immobilienmanagement Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gem. Beschluss des Rates vom 13.06.2007 in der Fassung vom 01.01.2010) Grundlagen:
MehrI. Allgemeine Beschreibung der Förderbereiche II. Verfahren III. Sonstige Bestimmungen. I. Allgemeine Beschreibung der Förderbereiche
Seite 1 von 6 Richtlinien der Stadt Ebermannstadt zur Förderung des Baues von Eigenheimen in den Baugebieten Peunt, Judenäcker und Druidenleite II für junge Ehepaare und kinderreiche Familien Inhaltsübersicht
MehrStädtische Kleinsiedlungen Steinhaldenfeld, Neuwirtshaus, Wolfbusch/Seelach und Hoffeld
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen Gz: WFB GRDrs 761/2007 Stuttgart, 13.09.2007 Städtische Kleinsiedlungen Steinhaldenfeld, Neuwirtshaus, Wolfbusch/Seelach und Hoffeld
MehrRichtlinien. für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gemäß Beschluss des Rates vom
Amt für Immobilienmanagement Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gemäß Beschluss des Rates vom 14.12.2016) Grundlagen Die Stadt Münster betreibt
MehrRichtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien mit Kindern in der Stadt Osterhofen
Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien mit Kindern in der 1. Gegenstand der Förderung Die hat sich zur Aufgabe gestellt, den Bau von selbst genutztem Wohnungseigentum durch junge Familien
MehrRichtlinie der Gemeinde Ampfing
11. Februar 2016 Richtlinie der Gemeinde Ampfing für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im Wohngebiet Ampfing Süd (Bebauungsplan Nr. 41) an Einheimische Die Gemeinde Ampfing fördert die kontinuierliche
MehrWohnungsbauförderprogramm für Familien mit Kindern, junge Familien und Alleinerziehende mit Kindern
Wohnungsbauförderprogramm für Familien mit Kindern, junge Familien und Alleinerziehende mit Kindern nach dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Konstanz vom 05.05.2009, ergänzt durch
MehrRichtlinien für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Deizisau
Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Deizisau Diese Richtlinien gelten für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen. Die Gemeinde Deizisau ist bestrebt, den in der Gemeinde entstehenden
Mehr1.7 Bewertung des Grundstücks nach der Einräumung des Erbbaurechtes
1 Anlage 1 Stand: 30. März 2009 Häufig-gestellte-Frage NKHR M-V F1_203 Frage: Wie erfolgt die Bilanzierung und Bewertung von Erbbaurechten im NKHR M-V? Antwort: Die Antwort gliedert sich wie folgt: 1.
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N FÜR DIE VERGABE STÄDTISCHER WOHNBAUGRUNDSTÜCKE in der Fassung vom 14.11.2016 KREISSTADT LIMBURG A. D. LAHN DER MAGISTRAT LIEGENSCHAFTSAMT WERNER-SENGER-STRASSE 10 65549 LIMBURG TEL.
MehrDie Bauleitplanung als eine zentrale Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde soll
Richtlinien der Gemeinde Bischoffen für die 1. Bauleitplanung, Bodenordnung und Erschließung von Baugebieten 2. Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken (Stand: 3. Änderung vom 04.05.2009) Die Bauleitplanung
MehrStufe 1 80 /m². Antragsberechtigung Einheimische Einheimische Einheimische Einheimische/ Einheimische Hauptwohnsitz in Gemeinde
Verkauf gemeindlicher Bauplätze (Stand: Januar 2011) Stufenmodell Buxheim (Preis pro m² ohne Erschließung) Stufenmodell Tauberfeld (25 Stück) (Preis pro Quadratmeter ohne Erschließung) Bedingungen Stufe
MehrExposé. zum Einheimischen Modell Am Wiesengrund in der Stadt Starnberg
Exposé zum Einheimischen Modell Am Wiesengrund in der Stadt Starnberg Im Baugebiet Am Wiesengrund werden Grundstücksparzellen zur Errichtung von Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern auf städtischem Grund
MehrRichtlinien der Stadt Alsdorf über Härtebestimmungen bei der Geltendmachung. nach dem KAG und nach dem BauGB vom
Härtebestimmungen Mitteilungsblatt Richtlinien der Stadt Alsdorf über Härtebestimmungen bei der Geltendmachung von Beiträgen und Erstattungsansprüchen nach dem KAG und nach dem BauGB vom 20.09.2016 28
MehrNeufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere. Einkommensbezieher.
w Anlage 2 zur GRDrs 503/2016 Neufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher Richtlinien zur Förderung von Mietwohnungen in Stuttgart vom 19.07.2007 in der Fassung vom 27.07.2016
MehrGemeinde Bernbeuren. Baulandrichtlinie zur Förderung der Schaffung von Wohneigentum für die Gemeinde Bernbeuren
Gemeinde Bernbeuren Baulandrichtlinie zur Förderung der Schaffung von Wohneigentum für die Gemeinde Bernbeuren Die Gemeinde Bernbeuren ist bestrebt, für die einheimische Bevölkerung Wohnbaugrundstücke
MehrRichtlinien zur Familienförderung in der Gemeinde Heinrichsthal
Richtlinien zur Familienförderung in der Gemeinde Heinrichsthal I. Präambel Heinrichsthal ist eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde. Mit diesen Richtlinien wollen wir unterstützend dazu beitragen,
MehrBaugebiet Ohrwege - "Südlich Mastenweg"
Baugebiet Ohrwege - "Südlich Mastenweg" Im Bebauungsplan Nr. 108 Südlich Mastenweg - werden von uns Grundstücke zur Eigennutzung veräußert. Insgesamt stehen 17 Grundstücke zum Verkauf. Bei den Grundstücken,
MehrStadt Buchen (Odenwald) Richtlinie zur Förderung von Familien beim Bauplatz- und Gebäudekauf
Stadt Buchen (Odenwald) Richtlinie zur Förderung von Familien beim Bauplatz- und Gebäudekauf Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen und Fördergrundsätze Teil A Förderung beim Kauf von Bauplätzen Teil B Förderung
MehrInformationen zum Bocholter Grundstücksmarktbericht 2017
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bocholt Informationen zum Bocholter Grundstücksmarktbericht 2017 Berichtszeitraum 01.01.2016 31.12.2016 Grundstücksmarkt des Jahres 2016 in Bocholt
MehrStadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung
Stadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen für kinderreiche Familien und für Personen mit niedrigem Einkommen 1 Leistungsberechtigte (1) Leistungen
MehrRichtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Bauplätze in Bodelshausen
1 Richtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Bauplätze in Bodelshausen 1. Allgemeines Durch den Verkauf gemeindeeigner Bauplätze möchte die Gemeinde Bodelshausen den privaten Wohnungsbau fördern und möglichst
MehrBaugebiet Benzach V Verkauf der Baugrundstücke - Festlegung von Verkaufspreisen, Baukindergeld und Vergabemodus
BU Nr. 196 / 2013 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 26.9.2013 TOP 5. Baugebiet Benzach V Verkauf der Baugrundstücke - Festlegung von Verkaufspreisen, Baukindergeld und Vergabemodus Sachverhalt Neben
MehrBeschlussvorlage / Sozialamt. nichtöffentlich. öffentlich. Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) Beratungsfolge
50 Sozialamt Beschlussvorlage X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 25.10.2010 372/2008 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss
MehrRichtlinien für die Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen für kinderreiche Familien und für Personen mit niedrigem Einkommen für das Jahr 2009
Stadt Friedrichshafen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen für kinderreiche Familien und für Personen mit niedrigem Einkommen für das Jahr 2009 Die Stadt Friedrichshafen gewährt
MehrLeitlinien für die Vergabe von Bauplätzen in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen
B ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen Leitlinien für die Vergabe von Bauplätzen in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen I. Allgemeines Diese Richtlinien sollen Anwendung finden für die Vergabe von Bauplätzen
MehrWohnpark am Freisinger Forst
Freising Wohnpark am Freisinger Forst 13 attraktive Eigentumswohnungen im kirchlichen Erbbaurecht HAUS A Bauvorhaben Freising Wohnpark am Freisinger Forst Die Vorteile des Erbbaurechtes auf einen Blick:
Mehrden günstigen Weg zum Eigenheim
Land in Sicht Eine Information der Erzdiözese Freiburg öffnet Familien den günstigen Weg zum Eigenheim Erzbischöfliches Ordinariat Schoferstraße 2 79098 Freiburg Tel. 0761 / 2188-0 Fax 0761 / 2188-299
MehrRichtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im Baugebiet Bayerniederhofen Kirchstraße
Gemeinde Halblech Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im Baugebiet Bayerniederhofen Kirchstraße Einleitung Die Gemeinde Halblech ist bestrebt, für die heimische Bevölkerung Wohnbaugrundstücke
MehrRICHTLINIEN. für den Verkauf gemeindeeigener Baugrundstücke
RICHTLINIEN 1 für den Verkauf gemeindeeigener Baugrundstücke (gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 29. Februar 2008) Präambel Die Gemeinde Heidenrod betreibt für das Gemeindegebiet eine angemessene
MehrEinheimischenprogramm Fischerhäuser / Fragenkatalog / /1-Cs
Einheimischenprogramm Fischerhäuser / Fragenkatalog / 12.04.2017/1-Cs Alleinerziehende Bewerber Antragsteller Antragsunterlagen Alleinerziehende Bewerber, haben einen Nachweis über das Sorgerecht oder
MehrPflegeplanung gem. 7 Alten- und Pflegegesetz. im Kreis Wesel
28. September 2015 Konstituierende Sitzung Kommunale Konferenz Alter und Pflege im Kreis Wesel Pflegeplanung gem. 7 Alten- und Pflegegesetz im Kreis Wesel Datenquellen: Bevölkerung IT-NRW Bundespflegestatistik
MehrEndlich frei sein. Und sich dabei frei fühlen!
Endlich frei sein. Und sich dabei frei fühlen! DAS ERBBAURECHT Als Erbbaurecht bezeichnet man das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Eigentum am Grundstück und Eigentum am Bauwerk
MehrGrundsätze zur Ausweisung, Verwertung und Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Weyarn gemäß Beschluss des Gemeinderats vom
Grundsätze zur Ausweisung, Verwertung und Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Weyarn gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 20.01.2000. Vorbemerkungen 1. Bei Grundstücken im Innenbereich regelt das BauGB,
MehrGemeinde Oberschleißheim
Gemeinde Oberschleißheim Vergabekriterien für den Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen im Einheimischenmodell Südlich der Hirschplanallee der Gemeinde Oberschleißheim Um eine gerechte und nachvollziehbare
MehrBewerbung um ein Baugrundstück der Stadt Ibbenbüren zur Eigennutzung
zurück an: Stadt Ibbenbüren Fachdienst Liegenschaften Alte Münsterstraße 16 49477 Ibbenbüren Bewerbung um ein Baugrundstück der Stadt Ibbenbüren zur Eigennutzung 1. Auswahl des Baugrundstückes Name des
MehrErbbaurecht Ein Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum
Fotos: Dorfmüller Klier Hamburg Erbbaurecht Ein Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum Dr. Heike Opitz Abteilungsleiterin Wohnen, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) der Freien und Hansestadt
MehrWohnungsbauförderprogramm der Stadt Heilbronn für den Erwerb von städtischen Grundstücken
Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Heilbronn für den Erwerb von städtischen Grundstücken Richtlinien gültig ab 28.07.2016 1. Vorbemerkung Die Stadt Heilbronn fördert den Bau und Erwerb von neuen Eigenheimen
MehrRichtlinien der Stadt Freiburg i. Br. über die Förderung von selbst genutztem Wohneigeneigentum
Richtlinien der Stadt Freiburg i. Br. über die Förderung von selbst genutztem Wohneigeneigentum 22.1 vom 10. Februar 2009 in der Fassung vom 17. November 2015 1. Gegenstand der Förderung Gefördert wird:
MehrEinkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrRahmenbedingungen zur Ausweisung von Neubaugebieten in Ammerbuch
Rahmenbedingungen zur Ausweisung von Neubaugebieten in Ammerbuch Schaffung von Flächen für Wohnraum Z i e l e : Sicherstellung einer zeitnahen Nutzung und Bebauung (Vermeidung privater Enkelbauplätze )
MehrStadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung
Stadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung Richtlinien zur Förderung von Familienferienaufenthalten 1. Die Stadt Friedrichshafen - Zeppelin-Stiftung - fördert auf Antrag, als stets widerrufliche Freiwilligkeitsleistung,
MehrRichtlinien über die Vergabe und Verkauf gemeindeeigener Grundstücke
Gemeinde Hirrlingen Landkreis Tübingen Richtlinien über die Vergabe und Verkauf gemeindeeigener Grundstücke Die Abgabe von gemeindlichen Bauplätzen ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Hirrlingen.
MehrStadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn
Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn Bauplätze geplant insgesamt ca. 80 Bauplätze für Einzel-, Doppel- oder Mehrfamilienhäuser seit 06 Grundstücke
MehrGemeinde Westerheim. Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke. vom 18. Juli 2017
Gemeinde 72589 Westerheim Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke vom 18. Juli 2017 1. Präambel Die nachstehenden Richtlinien dienen dem Gemeinderat der Gemeinde Westerheim als Leitsatz
MehrWohngebäude und Wohnungsbestand seit 1990
BauBestand_1 Wohngebäude und Wohnungsbestand seit 1990 Wohngebäude 1) Wohnungen 2) 1990 2000 2010 2015 1990 2000 2010 2015 Bochum 50.895 53.995 56.724 57.159 178.856 189.811 196.694 197.824 Bottrop 19.626
MehrEinheimischenmodell Baugebiet "Wohn- u. Gewerbepark EG-Nord" BA III (Landrat-Ostermeier-Straße)
Einheimischenmodell Baugebiet "Wohn- u. Gewerbepark EG-Nord" BA III (Landrat-Ostermeier-Straße) Kaufpreis und Kaufkonditionen für die Grundstücke an der Landrat-Ostermeier-Straße (Wohn- und Gewerbepark
MehrBeratungsvorlage zu TOP 4
Beratungsvorlage zu TOP 4 Vergaberichtlinien für das Neubaugebiet Obere Breite Gremium Gemeinderat Sitzung Öffentlich Sitzungstag 25.10.2017 AZ 621.4 Bearbeiter HAL Nübling I. Allgemeine Bemerkungen In
MehrNeuer Kriterienkatalog zur Vergabe von Bauland an einheimische Gemeindebürger.
Neuer Kriterienkatalog zur Vergabe von Bauland an einheimische Gemeindebürger. Maßgeblich ist die Person des Antragstellers, soweit nichts anderes geregelt ist. Grundvoraussetzungen: - Staatsangehörigkeit:
MehrMein Gegenvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1 lautet daher ausformuliert wie folgt:
Gegenantrag des Aktionärs Marcus Söhngen zu Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung der ABO Wind Aktiengesellschaft vom 20. Dezember 2017 Ich bin Aktionär der Gesellschaft. Ich unterstütze
MehrStadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn
Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn Bauplätze geplant insgesamt ca. 80 Bauplätze für Einzel-, Doppel- oder Mehrfamilienhäuser seit 2006 29 Grundstücke
MehrVergabeverfahren im Baugebiet Aiblinger Anger
Vergabeverfahren im Baugebiet Aiblinger Anger Kriterienkatalog der Stadt Grafing b.münchen im Rahmen des Programms zur Schaffung von Bauland für die ortsansässige Bevölkerung mit besonderem Wohnbedarf
MehrStadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn
Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn Bauplätze geplant insgesamt ca. 80 Bauplätze für Einzel-, Doppel- oder Mehrfamilienhäuser seit 2006 25 Grundstücke
MehrZum Umgang mit Erbbaurechten in Lübeck
Zum Umgang mit Erbbaurechten in Lübeck Informa7onsveranstaltung der Erbbau-Ini7a7ve Lübeck Gemeinscha>shaus Nach7gallensteg 14. Dez. 2017 Tagesordnung Begrüßung Rückblick & was haben wir erreicht? Näheres
MehrHESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung
16. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 16/8018 05. 11. 2007 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
MehrBetr.: Kalkulation der Grundstückspreise im Baugebiet Oberhalb des Klosters
STADT HALLENBERG VERWALTUNGSVORLAGE Drucksache Nr. 67 / 2007 Datum: 02.10.2007 Amt: Hauptamt Bauamt Bearbeiter: Matthias Stappert Markus Kißling Betr.: Kalkulation der Grundstückspreise im Baugebiet Oberhalb
MehrN i e d e r s c h r i f t
Ausschussdienst und Stenografischer Dienst N i e d e r s c h r i f t Finanzausschuss 19. Wahlperiode - 8. Sitzung am Donnerstag, dem 13. Oktober 2017, 9 Uhr, im Sitzungszimmer 139 des Landtags Schleswig-Holsteinischer
MehrDas Tuttlinger Wohnbauförderprogramm für die Gesamtstadt mit Stadtteilen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 002/2014 Das Tuttlinger Wohnbauförderprogramm für die Gesamtstadt mit Stadtteilen Familienfreundlichkeit wird in der Stadt mit deren Stadtteilen groß geschrieben. Ob bei der Kinderbetreuung,
MehrStadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn
Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn Bauplätze geplant insgesamt ca. 80 Bauplätze für Einzel-, Doppel- oder Mehrfamilienhäuser seit 2006 25 Grundstücke
MehrAnpassung der städtischen Richtlinien an das neue Landeswohnraumförderungsgesetz
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen Gz: WFB GRDrs 190/2008 Stuttgart, 12.03.2008 Anpassung der städtischen Richtlinien an das neue Landeswohnraumförderungsgesetz Beschlussvorlage
MehrErgänzungsprogramm. Förderung von selbst genutztem Wohnraum durch eine Zinsverbilligung
Ergänzungsprogramm Förderung von selbst genutztem Wohnraum durch eine Zinsverbilligung Wer wird gefördert? Antragsteller sollen sein: bei Familienhaushalten: die Eheleute oder der allein erziehende Elternteil
MehrR. Pr. Nr. 90. Beschluss: (23:0 Stimmen, 3 Enthaltungen, Abwesenheit von 10 Stadträten)
R. Pr. Nr. 90 Familienförderung durch die Stadt Ettlingen zum Erwerb von stadteigenen Baugrundstücken in den Baugebieten "Am Hägle" im Stadtteil Schluttenbach und "Kohlmichel" im Stadtteil Spessart Entscheidung
MehrRichtlinien zur Abgabe städtischer Grundstücke für den eigengenutzten Familienheimbau - Vergaberichtlinien -
Richtlinien zur Abgabe städtischer Grundstücke für den eigengenutzten Familienheimbau - Vergaberichtlinien - I. Anwendungsbereich: Nach den Vergaberichtlinien werden grundsätzlich in Neubaugebieten belegene
MehrInformationen zum Bocholter Grundstücksmarktbericht 2015
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bocholt Informationen zum Bocholter Grundstücksmarktbericht 2015 Berichtszeitraum 01.01.2014 31.12.2014 Grundstücksmarkt des Jahres 2014 in Bocholt
MehrRichtlinie der Stadt Bad Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen bei einer Kinderbetreuung in der Tagespflege
BAD SEGEBERG Richtlinie der Stadt Bad Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen bei einer erbetreuung in der Tagespflege Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis: Präambel 1. Vorrangigkeit 2. Förderungshöhe 3.
MehrRichtlinien der Gemeinde Obermeitingen für die vergünstigte Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Ost II Stand:
Richtlinien der Gemeinde Obermeitingen für die vergünstigte Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Ost II Stand: 06.06.2018 Präambel Die EU-Kommission, die Bundesregierung und Vertreter der Länder haben
MehrRichtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen von Baulandmodellen der Stadt Forchheim
Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen von Baulandmodellen der Stadt Forchheim vom 01.04.1993 in der zur Zeit gültigen Fassung einschließlich der nachstehend aufgeführten Änderungen
MehrZukunft Innenentwicklung Alheim unterstützt junge Familien
Zukunft Innenentwicklung Alheim unterstützt junge Familien Manfred Eifert FD Finanzen Gemeinde Alheim Gemeinde Alheim Landkreis Hersfeld-Rotenburg 5032 Einwohner (01.01.15) 63,832 qkm im mittleren Fuldatal
MehrGutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin 200 Millionen Euro für Grundstücke in Schwerin Investitionen in Immobilien der Landeshauptstadt erreichen Rekordumsatz Seit 20 Jahren
MehrS a t z u n g. über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom zuletzt geändert am
Gemeinde Edingen-Neckarhausen Rhein-Neckar-Kreis S a t z u n g über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 20.11.1996 zuletzt geändert am 21.04.2010 Der Gemeinderat der Gemeinde
MehrR i c h t l i n i e n
1: Stand 30.06.2016 Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung vom 30.06.2016 folgende Richtlinien beschlossen: R i c h t l i n i e n für die Vergabe städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau
MehrEigentumsförderung in Siegen Neubau und Erwerb gebrauchter Immobilien
Eigentumsförderung in Siegen Neubau und Erwerb gebrauchter Immobilien Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven Konditionen des Landes NRW! Kontakt Kreis Siegen-Wittgenstein Amt für Bauen
MehrGrundstück Flurnummer 2198 Gemarkung Lengfeld - Frühlingstraße
Immobilienmanagement Grundstück Flurnummer 2198 Gemarkung Lengfeld - Frühlingstraße Information zur Vergabe eines Grundstücks für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder Doppelhaus Ablauf der Bewerbungsfrist:
MehrInformationen zum Bocholter Grundstücksmarktbericht Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen. Wenn Sie mehr wissen wollen,
Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen für Grundstückswerte in der Stadt Bocholt Wenn Sie mehr wissen wollen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Mehr