DIE ANTWORTEN AUF DIE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DIE ANTWORTEN AUF DIE"

Transkript

1 Gratis Ratgeber für Arbeitgeber DIE ANTWORTEN AUF DIE 30 WICHTIGSTEN FRAGEN BEI DER EINFÜHRUNG EINER BENEFITCARD!

2 Herausgeber: Betriebliche Benefits GmbH & Co. KG Urheberrecht Das vorliegende Buch ist in vollem Umfang urheberrechtlich geschützt. Der vollständige sowie der teilweise Nachdruck, die Verbreitung durch Fernsehen, Film, Rundfunk und Internet, durch fotomechanische Wiedergabe, Datenverarbeitungssysteme und Tonträger jeder Art sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Hinweis Leerzeilen und Umbrüche entstehen u. U. aufgrund der unterschiedlich genutzten Geräte wie Tablet-PC, Smartphone, Minitablet, Kindle, ipad usw. Der Autor hat auf diese Tatsache keinen Einfluss. Haftungsausschluss Die Inhalte des Buches wurden nach bestem Gewissen des Herausgebers erstellt. Trotz größtmöglicher Sorgfalt können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der Herausgeber übernimmt aber keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der enthaltenen Informationen und Inhalte. Der Leser/die Leserin ist für sein/ihr Handeln selbst verantwortlich. Es wird keine Haftung für mögliche Schäden übernommen, die direkt oder indirekt mit der Verwendung dieses Buches entstehen. Alle Empfehlungen und Vorgehensweisen sind nach bestem Wissen recherchiert. Jegliche Haftung ist somit ausgeschlossen. Dieses Buch ersetzt auch keine professionelle Beratung! Impressum Betriebliche Benefits GmbH & Co. KG Business Campus Parkring 2 D Garching bei München Telefon: +49 (0)89 / Telefax: +49 (0)89 / info@bbselect.de Web: bbselect Dokument 001 Version Seite 2 von 12

3 Die Antworten auf die 30 wichtigsten Fragen bei der Einführung einer BenefitCARD! Inhalt 1 Was ist eine BenefitCARD? Warum sollte ich meinen Mitarbeitern eine BenefitCARD schenken? Worin unterscheiden sich Mitarbeiterkarten? Kann mit den BenefitCards ein steuerlicher Vorteil genutzt werden? Besteht die 44 -Option (steuerfreier Sachbezug) auch dann, wenn das Unternehmen seinen Mitarbeitern bereits kostenlos Obst, Kaffee, Wasser oder Kekse zur Verfügung stellt? Was fällt eigentlich alles in den Sachbezug? Gehört die Aufladegebühr der Karten zum Sachbezugswert? Kann das Guthaben ohne steuerliche Nachteile angesammelt werden? Muss der Kartennutzer der BenefitCARD seinen Einkauf selektieren? Darf er bei einem Supermarkt nur Lebensmittel kaufen oder kann er auch das Telefon im Angebot kaufen? Gibt es steuerrechtliche Probleme, dass der Kartennutzer bspw. Zigaretten und Alkohol mit der BenefitCARD kaufen kann? Wie wird die BenefitCARD auf dem Lohnzettel dokumentiert? Muss der Arbeitgeber die Quittungen von den Mitarbeitern einsammeln und aufbewahren? Muss der Arbeitsvertrag für den steuerfreien Sachbezug von 44 geändert werden? Ist das Guthaben auf der Karte sicher (Insolvenzschutz)? Wie werden die Karten geladen? Können meine Mitarbeiter selbst Geld auf die Karte laden? In welchen Ländern kann die Karte eingesetzt werden? Ist eine Bargeldauszahlung des Guthabens auf der Karte möglich? Was ist beim Bezahlen mit einer BenefitCARD zu beachten? Was ist im Falle eines Verlustes oder Diebstahls zu tun? Woher wissen meine Mitarbeiter, wie viel Guthaben sich auf ihrer Karte befindet? Besteht für Produkte, die mit einer BenefitCARD bezahlt wurden, ein Umtauschrecht? bbselect Dokument 001 Version Seite 3 von 12

4 23 Welche Kosten fallen für meine Mitarbeiter bei der Nutzung einer BenefitCARD an? Wie lange ist die Karte gültig (Kartengültigkeit)? Wie lange kann das Guthaben verbraucht werden (Guthabengültigkeit)? Wie sieht es mit der Kartennutzung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus? Wie lange dauert die Zustellung einer BenefitCARD? Wie kann eine BenefitCARD finanziert werden? Welche Anlässe gibt es für die Einführung einer BenefitCARD? Wie wirkt eine BenefitCARD bei Ihren Mitarbeitern? bbselect Dokument 001 Version Seite 4 von 12

5 1 Was ist eine BenefitCARD? Die BenefitCARD (auch Corporate Card, Mitarbeiterkarte, Shopping Card oder MitarbeiterCard genannt) ist eine Prepaid-Bezahlkarte, die monatlich mit einem Guthaben aufgeladen wird. Mit dieser Karte kann der Arbeitnehmer bei den Akzeptanzpartnern des jeweiligen Kartenanbieters einkaufen und in Höhe des auf der Karte aufgeladenen Guthabens bezahlen. Die Karte kann im Unternehmensdesign gestaltet werden. Mitarbeiterkarten sind aus der Benefit-Landschaft nicht mehr wegzudenken. Die große Menge der Anbieter erschwert jedoch den Überblick und die Wahl der richtigen Karte. 2 Warum sollte ich meinen Mitarbeitern eine Benefit- CARD schenken? Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich grundlegend verändert. Durch den aktuellen Fachkräftemangel und den demographischen Wandel (Alterspyramide) ist eine Situation entstanden, in der Unternehmen um die Gunst kompetenter und gut ausgebildeter Mitarbeiter wetteifern. Die Attraktivität eines Unternehmens entscheidet deshalb zunehmend über Erfolg oder Misserfolg am Markt. Und wird zum Wettbewerbsvorteil. Mit einer BenefitCARD verfügen Sie über ein fortschrittliches, spürbar hochwertiges Tool, das Ihnen hilft, zusätzliche, bezahlbare Anreize zu schaffen, um so bestehende Mitarbeiter zu motivieren, sie zu binden und neue zu gewinnen. 3 Worin unterscheiden sich Mitarbeiterkarten? Mitarbeiterkarten können grundsätzlich in vier Kategorien eingeordnet werden: 1. Einstufige Original-Gutscheinkarte 2. Zweistufige Universal-Gutscheinkarte 3. Direkt einlösbare Universal-Gutscheinkarte mit fest angebundenen Akzeptanzstellen 4. Direkt einlösbare Prepaid-Karte mit offenem Akzeptanzpartner-Netzwerk Des Weiteren unterscheiden sich Mitarbeiterkarten hinsichtlich: der Produktionskosten, der Wiederaufladungsgebühren, der Kontoführungsgebühren, der Versandkosten, der Kosten für den Logoaufdruck, der Kosten für ein individuelles Kartendesign, der Online-Akzeptanz, der vor-ort-akzeptanz, der Zuzahlungsmöglichkeiten, der Kündigungsfrist, der Kartensicherheit, der Aufladungsgültigkeit, der Möglichkeiten der Guthabenabfrage u. s. w.. 4 Kann mit den BenefitCards ein steuerlicher Vorteil genutzt werden? Ein Arbeitgeber kann jedem Mitarbeiter jeden Monat ohne Anlass die Karte bis zu einer Freigrenze von 44 als Sachbezug (steuer- und sozialabgabenfrei) aufladen, das sind maximal 528,00 pro Jahr ( 8 Abs 2 Satz 11 ESTG). bbselect Dokument 001 Version Seite 5 von 12

6 Vorteilsberechnung Arbeitnehmer: Stkl. 1, KiSt. 9% bisherige Abrechnung mit Barlohn mit Mitarbeiterkarte Basisentgeld 3.000, , ,00 eingesetzte Bausteine 0,00 0,00 44,00 Gesamtbrutto 3.000, , ,00 LSt. + Soli + KiSt. 531,17 544,82 531,17 KV + RV + AV + PV 612,75 621,74 612,75 Überweisung + Benefits 1.856, , ,08 Nettolohnerhöhung 21,36 44,00 Netto-Plus 22,64 Vorteilsberechnung Arbeitgeber Stkl. 1, KiSt. 9% bisherige Abrechnung mit Barlohn mit Mitarbeiterkarte Basisentgeld 3.000, , ,00 eingesetzte Bausteine 0,00 0,00 44,00 Gesamtbrutto 3.000, , ,00 KV + RV + AV + PV 578,25 586,73 578,25 Sonstige AG-Kosten 97,80 99,23 97,80 Personalkosten 3.676, , ,05 Nettolohnerhöhung 53,91 44,00 Ersparnis Arbeitgeber* 9,91 *Aus einem Teil der Ersparnis zahlt der Arbeitgeber die laufenden Kosten für die BenefitCARD. Zusätzlich kann für jeden persönlichen Anlass eines Mitarbeiters (wie z. B. Geburtstag, bestandene Prüfung, Silberhochzeit, 10-jährige Betriebszugehörigkeit etc.) zusätzlich jeweils ein Betrag in Höhe von 60 (steuer- und sozialabgabenfrei) aufgebucht werden. Weitere steuer- und sozialabgabenfreie Aufladungen sind möglich, z. B. in Verbindung mit einer KFZ-Werbefläche. 5 Besteht die 44 -Option (steuerfreier Sachbezug) auch dann, wenn das Unternehmen seinen Mitarbeitern bbselect Dokument 001 Version Seite 6 von 12

7 bereits kostenlos Obst, Kaffee, Wasser oder Kekse zur Verfügung stellt? Ja. Snacks und Getränke für Mitarbeiter sind Genussmittel und fallen nicht unter den steuerfreien Sachbezug gemäß 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Siehe Lohnsteuer- Richtlinien, 2011; R 19.6 (LstR 2011 R19.6) Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer. 6 Was fällt eigentlich alles in den Sachbezug? In den Sachbezug können z. B. folgende Dinge fallen: - Jobtickets - Tankgutscheine - Zuschuss zum Haushaltsstrom - Gutscheine 7 Gehört die Aufladegebühr der Karten zum Sachbezugswert? Grundsätzlich nein. Es handelt sich um Beschaffungskosten, welche als normale Betriebskosten zu werten sind. Weiterhin besagt 8 Abs. 2 Satz 11, dass der Sachbezug der Wert ist, welcher dem Arbeitnehmer zufließt. Die Kartenladegebühr, als Servicegebühr, fließt nicht dem Arbeitnehmer zu, sondern stellt einen Aufwand für den Arbeitgeber dar. Da es vereinzelt bereits zu gegenteiligen Aussagen von Betriebsstättenfinanzämtern kam, sollten Sie diesen Punkt sicherheitshalber im Rahmen einer Anrufungsauskunft klären. 8 Kann das Guthaben ohne steuerliche Nachteile angesammelt werden? Ja, das Guthaben muss steuerrechtlich nicht im Ausgabemonat eingelöst werden (R 38.2 Zufluss von Arbeitslohn). Es ist der Zeitpunkt, an dem der Gutschein zur Verfügung gestellt wird entscheidend. Und nicht das Einlösedatum. Es muss auch nicht nachgewiesen werden, wofür das Guthaben letztendlich eingesetzt wurde. Da es vereinzelt bereits zu gegenteiligen Aussagen von Betriebsstättenfinanzämtern kam, sollten Sie diesen Punkt sicherheitshalber im Rahmen einer Anrufungsauskunft klären. 9 Muss der Kartennutzer der BenefitCARD seinen Einkauf selektieren? Darf er bei einem Supermarkt nur Lebensmittel kaufen oder kann er auch das Telefon im Angebot kaufen? Nein, der Kartennutzer darf frei bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen einkaufen. Das Angebot der Akzeptanzstelle darf uneingeschränkt mit der Karte genutzt werden. bbselect Dokument 001 Version Seite 7 von 12

8 10 Gibt es steuerrechtliche Probleme, dass der Kartennutzer bspw. Zigaretten und Alkohol mit der Benefit- CARD kaufen kann? Nein, der Kauf von Zigaretten und Alkohol hat keine steuerrechtlichen Nachteile. 11 Wie wird die BenefitCARD auf dem Lohnzettel dokumentiert? Die BenefitCard wird auf dem Gehaltsnachweis ähnlich wie eine Direktversicherung der bav ausgewiesen, sprich sie erhöht das Gesamtbrutto, nicht aber das zu versteuernde und sozialabgabenpflichtige Brutto. Am Ende des Jahres ist dies auch, durch das um den Betrag von bspw. 528 Euro erhöhte Gesamtbrutto, auf der Jahresbescheinigung ausgewiesen. Da der Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei ist, ist auf der Jahresbescheinigung davon nichts weiter zu sehen Man kann ja nichts ausweisen, was nicht abgeführt wird. Die Umsetzung: Hier gibt es mehrere Wege die zum Erfolg führen. Diese hängen natürlich von den benutzten Lohnprogrammen ab. Weg 1: Einrichtung einer neuen Lohnuntergruppe innerhalb der Lohngruppe geldwerter Vorteil. Dabei ist folgendes zu beachten: GB (Gesamtbrutto) Ja ST (Steuer) Nein SV (Sozialversicherung) Nein Ansonsten alles weitere auch nein, wie auch immer bezeichnet Weg 2: Komplett neue Lohnart anlegen und BenefitCARD nennen: GB (Gesamtbrutto) Ja ST (Steuer) Nein SV (Sozialversicherung) Nein Buchung über Sammelkonto Die monatliche Durchführung: Die BenefitCARD wird zusammen mit allen anderen Leistungen aufgeführt/ eingebucht und erhöht das Gesamtbrutto. Wichtig, das steuerpflichtige und sozialabgabenpflichtige Brutto dürfen sich nicht erhöhen. Am Ende wird der Betrag der BenefitCARD unterhalb des Nettos und vor dem Auszahlbetrag wieder abgezogen/einbehalten. bbselect Dokument 001 Version Seite 8 von 12

9 12 Muss der Arbeitgeber die Quittungen von den Mitarbeitern einsammeln und aufbewahren? Nein, als Beleg über die Gutscheine dient die Rechnung des Kartenanbieters. Dies unterstreicht auch das Zuflussprinzip, welches besagt, dass die Übergabe/ Aufladung des Gutscheines ausschlaggebend ist, nicht die Einlösung. 13 Muss der Arbeitsvertrag für den steuerfreien Sachbezug von 44 geändert werden? Nicht zwingend. Wir empfehlen Ihnen allerdings den steuerfreien Sachbezug in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, z. B. im Rahmen einer ergänzenden Vereinbarung über zusätzliche Entgeltbestandteile. Ein Muster stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 14 Ist das Guthaben auf der Karte sicher (Insolvenzschutz)? Je nach Kartenanbieter ist der Insolvenzschutz unterschiedlich ausgestaltet. I. d. R. werden die Kartenguthaben auf einem Treuhandkonto verwaltet, welches als Sondervermögen außerhalb des Geschäftsbereiches des Kartenanbieters liegt. Bei einer Insolvenz des Kartenanbieters ist das Guthaben so nicht in der Insolvenzmasse. 15 Wie werden die Karten geladen? Abhängig vom Kartenanbieter erfolgt die Aufladung über ein Portal, eine API Schnittstelle oder eine Ladeliste. 16 Können meine Mitarbeiter selbst Geld auf die Karte laden? Grundsätzlich nein. Die Ladung der Karten ist bei den meisten Kartenanbietern nur durch Sie als Arbeitgeber möglich. 17 In welchen Ländern kann die Karte eingesetzt werden? Abhängig vom Kartenanbieter. Grundsätzlich deutschlandweit, es gibt aber auch Kartenlösungen die weltweit einsetzbar sind. 18 Ist eine Bargeldauszahlung des Guthabens auf der Karte möglich? Die Funktionen Barabhebung, Dispo und Überweisung sind bei allen Karten deaktiviert. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt die jeweilige Benefit- CARD offiziell als Gutschein für steuerfreie Zahlungen akzeptiert. bbselect Dokument 001 Version Seite 9 von 12

10 19 Was ist beim Bezahlen mit einer BenefitCARD zu beachten? Generell können nur Beträge beglichen werden, die das Guthaben der Benefit- CARD nicht übersteigen. In vielen Geschäften besteht jedoch die Möglichkeit einer Zuzahlung in bar oder per EC-Karte. An Tankstellen ist keine Zuzahlung möglich. 20 Was ist im Falle eines Verlustes oder Diebstahls zu tun? Der Verlust einer BenefitCARD sollte unverzüglich unter der Kartensperrhotline des jeweiligen Kartenanbieters gemeldet werden. Anschließend wird die Karte unverzüglich gesperrt und sichergestellt, dass das Guthaben nicht von Unbefugten genutzt werden kann. 21 Woher wissen meine Mitarbeiter, wie viel Guthaben sich auf ihrer Karte befindet? Das Guthaben kann anbieterabhängig - über eine App, über das Internet, telefonisch oder via SMS abgefragt werden. 22 Besteht für Produkte, die mit einer BenefitCARD bezahlt wurden, ein Umtauschrecht? Ja. Für den Umtausch wird lediglich der Kassenbon benötigt wie auch sonst üblich. Das Geld wird vom Händler entweder zurück auf die Karte gebucht. Oder in Form eines Gutscheins ausbezahlt. Bargeldauszahlungen sind nicht gestattet. 23 Welche Kosten fallen für meine Mitarbeiter bei der Nutzung einer BenefitCARD an? Sämtliche Kosten für Produktion und Ladung der Karte werden von Ihnen als Arbeitgeber übernommen. Für Ihre Mitarbeiter entstehen keine weiteren Kosten. Bei Zahlungen im Ausland können Auslandsgebühren anfallen. 24 Wie lange ist die Karte gültig (Kartengültigkeit)? Wie bei Bezahlkarten üblich, gibt es eine bestimmte Gültigkeitsdauer. I.d.R. beträgt diese zwischen drei und fünf Jahre. Das Gültigkeitsdatum kann der Kartenvorderseite entnommen werden. Die Karte ist bis zum letzten Tag des angegebenen Monats einsetzbar. Soll ein Endnutzer nach Ablauf des Gültigkeitsdatums weitere Wiederaufladungen erhalten, erhält er eine neue BenefitCARD. Das Guthaben der abgelaufenen BenefitCARD wird auf die neue Karte transferiert. Für eine Folgekarte fallen i. d. R. erneut Produktionskosten an. 25 Wie lange kann das Guthaben verbraucht werden (Guthabengültigkeit)? Abhängig vom Anbieter. I.d.R. hat das Kartenguthaben eine Gültigkeit von 36 Monaten ab dem Tag der jeweiligen Kartenaufladung. bbselect Dokument 001 Version Seite 10 von 12

11 26 Wie sieht es mit der Kartennutzung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus? Sollte ein Kartennutzer bei seinem Arbeitgeber ausscheiden, so wird die Karte vom Arbeitgeber nicht weiter aufgeladen. Der Arbeitnehmer kann diese aber noch bis zum Ablauf der Kartengültigkeit (falls noch Guthaben vorhanden ist) weiter benutzen. Sollte die Kartengültigkeit ablaufen und noch immer Guthaben vorhanden sein, so kann eine neue Karte bestellt werden. 27 Wie lange dauert die Zustellung einer BenefitCARD? Im Normalfall wird eine BenefitCARD - nach Bestellung und erfolgtem Zahlungseingang - innerhalb von drei Wochen produziert und zugestellt. 28 Wie kann eine BenefitCARD finanziert werden? Eine BenefitCARD kann wie folgt finanziert werden: - im Rahmen einer Entgeltumwandlung des Mitarbeiters - anstatt einer Gehaltserhöhung - anstatt einer Bonuszahlung - als echte Zusatzleistung ( on-top ) 29 Welche Anlässe gibt es für die Einführung einer BenefitCARD? Es gibt diverse Anlässe zur Einführung einer BenefitCARD. Zum Bespiel: - Mitarbeitermotivation - Mitarbeiterbindung - Ideenmanagement - Verlegung des Betriebsstandortes - Gesundheitsprämie - Danksagung - Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter - Leistungsanerkennung - Betriebszugehörigkeit - Zielerreichung - Hochzeit - Jubiläum - Geburtstag - u. v. m. 30 Wie wirkt eine BenefitCARD bei Ihren Mitarbeitern? Vorteile einer BenefitCARD: - Brutto gleich Netto - Monatlich wiederkehrende Mitarbeitermotivation - Sie bringen sich als Arbeitgeber positiv und langfristig in Erinnerung - Arbeitgebermarketing / Employer Branding bbselect Dokument 001 Version Seite 11 von 12

12 - Unternehmensidentifikation es wird über Sie als Arbeitgeber gesprochen, intern und extern - Mitarbeiterbindung und Stärkung des Teamgeistes - Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber Haben Sie Interesse an einem Marktvergleich / Marktüberblick? Kontaktieren Sie uns! Wir kennen die Unterschiede der einzelnen Kartenanbieter. Kontakt Betriebliche Benefits GmbH & Co. KG Business Campus Parkring 2 D Garching bei München Telefon: +49 (0)89 / Telefax: +49 (0)89 / info@bbselect.de Web: bbselect Dokument 001 Version Seite 12 von 12

flexxcard DIE RENTABLE ART DER MITARBEITERMOTIVATION Steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber mit einer besonderen Karte.

flexxcard DIE RENTABLE ART DER MITARBEITERMOTIVATION Steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber mit einer besonderen Karte. www..de DIE RENTABLE ART DER MITARBEITERMOTIVATION Steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber mit einer besonderen Karte. DAS ATTRAKTIVE INSTRUMENT ZUR MITARBEITERBINDUNG & -MOTIVATION Es gibt viele

Mehr

Wer suchet, der findet Lassen Sie sich als Gutachter finden

Wer suchet, der findet Lassen Sie sich als Gutachter finden Wer suchet, der findet Lassen Sie sich als Gutachter finden Herausgeber: DGSV Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.v. Urheberrecht Das vorliegende Buch ist in vollem Umfang urheberrechtlich

Mehr

Mitarbeiter-Benefits leicht gemacht!

Mitarbeiter-Benefits leicht gemacht! Mitarbeiter-Benefits leicht gemacht! Credo Unser Ziel ist es, Unternehmen aller Größen und Branchen erfolgreiche Mitarbeiter-Benefits zum Thema Sachbezug, Dienstrad Leasing und Essensgutscheine zur Erhöhung

Mehr

SPENDIT AG Digitale Mitarbeiter- Benefits. München, Juni 2016

SPENDIT AG Digitale Mitarbeiter- Benefits. München, Juni 2016 SPENDIT AG Digitale Mitarbeiter- Benefits München, Juni 2016 Über die SPENDIT AG Der Innovator im Bereich Mitarbeiter- Benefits 2014 gegründet 700 Kunden aus MiFelstand, Industrie und Gewerbe 27 Mitarbeiter

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege Betriebsrentenstärkungsgesetz Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells

Mehr

Der Joker für Ihre Gehaltserhöhung

Der Joker für Ihre Gehaltserhöhung Der Joker für Ihre Gehaltserhöhung Egal, ob Sie eine Gehaltserhöhung wollen oder Ihren Lohn bei einem neuen Arbeitsplatz verhandeln, Ihr Arbeitgeber zahlt nicht nur Ihren Nettolohn sondern auch sämtliche

Mehr

Ihre Firmenkarte das perfekte Instrument zur. Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung

Ihre Firmenkarte das perfekte Instrument zur. Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung Ihre Firmenkarte das perfekte Instrument zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung Anwendungsmöglichkeiten der Firmenkarte steuer und sozialversicherungsfrei pauschal besteuert Alternative zur Gehaltserhöhung

Mehr

Die cadooz Benefit Card

Die cadooz Benefit Card Die cadooz Benefit Card grenzenlose Möglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Die einfachste Lösung um Lohnnebenkosten zu optimieren und Mitarbeiter zu motivieren. Eine Karte, von der jeder profitiert.

Mehr

NÜRNBERGER bavplus. NÜRNBERGER Versicherung meets Spendit AG

NÜRNBERGER bavplus. NÜRNBERGER Versicherung meets Spendit AG NÜRNBERGER bavplus NÜRNBERGER Versicherung meets Spendit AG Motivationsziel: mehr Netto vom Brutto. Möglichkeiten, die Nettobezüge eines Arbeitnehmers ohne große Aufwände zu verbessern, gibt es viele:

Mehr

NÜRNBERGER bavplus. bav lohnt sich immer mehr!

NÜRNBERGER bavplus. bav lohnt sich immer mehr! NÜRNBERGER bavplus bav lohnt sich immer mehr! Netto. Lohn optimieren. Zunächst einmal nichts Neues: bav lohnt sich. Förderung der Beitragszahlungen in der Anwartschaft ohne Arbeitgeberzuschuss Die Förderquote

Mehr

Mitarbeiterbindungsprogramme. Kooperationspartner

Mitarbeiterbindungsprogramme. Kooperationspartner Mitarbeiterbindungsprogramme Unser Motto: Aus der Praxis für die Praxis. Über unser Netzwerk bieten wir Ihnen Serviceangebote, die Mehrwert schaffen. Als unabhängiger Experte für betriebliche Sozialleistungen

Mehr

Der Fitness-Gutschein für unsere Mitarbeiter Was ist das denn?

Der Fitness-Gutschein für unsere Mitarbeiter Was ist das denn? Ihr Ansprechpartner Thomas Heinz Email: heinz@assura24.de Tel: 06805-942590 beeline solutions GmbH & co. kg www.beeline-solutions.de Infos für Arbeitgeber Der Fitness-Gutschein für unsere Mitarbeiter Was

Mehr

DIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG

DIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG DIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG Warum zusätzliche Altersvorsorge? Warum zusätzliche Altersvorsorge? 3 Wie funktioniert die Direktversicherung speziell? Meyer GmbH Versicherung 4 Und wie wird die Direktversicherung

Mehr

EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE

EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE IHK SCHWABEN FACHKRÄFTE BINDEN DURCH STEUERLICHE MÖGLICHKEITEN Susanne Pfeifenroth, Dipl. Betriebswirtin (BA), Business Coach IHK INHALT Einführung

Mehr

Nettolohnoptimierung. Anregungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Nettolohnoptimierung. Anregungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Nettolohnoptimierung Anregungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 13.02.2017 www.gwb-partner.de 1 Ohne Fachkräfte geht nichts, aber 13.02.2017 www.gwb-partner.de 3 Ohne Fachkräfte geht nichts, aber Wo

Mehr

Nettolohnoptimierung

Nettolohnoptimierung Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto! 1 Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellen grundsätzlich Arbeitslohn

Mehr

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung Gesetzliche Rente bietet nur noch Grundversorgung In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber. Dies führt bereits heute sichtbar zu einem sinkenden

Mehr

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung Gesetzliche Rente bietet nur noch Grundversorgung In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber. Dies führt bereits heute sichtbar zu einem sinkenden

Mehr

Direktversicherung innovativ Die smarte Altersversorgung B C BRANDCONSULT

Direktversicherung innovativ Die smarte Altersversorgung B C BRANDCONSULT Direktversicherung innovativ Die smarte Altersversorgung Direktversicherung innovativ. Betriebliche Altersversorgung neu gedacht. Aus 10 EUR Nettoaufwand für den Arbeitnehmer werden 100 EUR Sparbetrag.

Mehr

Direktversicherung innovativ Die smarte Altersversorgung B C BRANDCONSULT

Direktversicherung innovativ Die smarte Altersversorgung B C BRANDCONSULT Direktversicherung innovativ Die smarte Altersversorgung Direktversicherung innovativ. Betriebliche Altersversorgung neu gedacht. Aus 10 EUR Nettoaufwand für den Arbeitnehmer werden 100 EUR Sparbetrag.

Mehr

Lohnoptimierung. Mitarbeiter finden Mitarbeiter binden Arbeitgeberattraktivität steigern. Andreas H. Beisiegel Geschäftsführer DELUG

Lohnoptimierung. Mitarbeiter finden Mitarbeiter binden Arbeitgeberattraktivität steigern. Andreas H. Beisiegel Geschäftsführer DELUG Lohnoptimierung Mitarbeiter finden Mitarbeiter binden Arbeitgeberattraktivität steigern Andreas H. Beisiegel Geschäftsführer DELUG 2018 Sie möchten: Ihre Mitarbeiter motivieren? die Altersvorsorge Ihrer

Mehr

Du trainierst und Dein Chef bezahlt Der Fitness-Gutschein für Mitarbeiter

Du trainierst und Dein Chef bezahlt Der Fitness-Gutschein für Mitarbeiter Du trainierst und Dein Chef bezahlt Der Fitness-Gutschein für Mitarbeiter Mit dem Fitness-Gutschein übernimmt dein Chef monatlich bis zu 44 Euro von deinem Fitnessstudio-Beitrag. Das sind, auf ein Jahr

Mehr

Sie trainieren und Ihr Arbeitgeber bezahlt Der Fitness-Gutschein für Mitarbeiter

Sie trainieren und Ihr Arbeitgeber bezahlt Der Fitness-Gutschein für Mitarbeiter Sie trainieren und Ihr Arbeitgeber bezahlt Der Fitness-Gutschein für Mitarbeiter Mit dem Fitness-Gutschein übernimmt Ihr Arbeitgeber monatlich bis zu 44 Euro von Ihrem Fitnessstudio-Beitrag. Das sind,

Mehr

Geldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung

Geldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung Geldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung A) Geldwerte Vorteile (Sachbezüge) Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der nicht in Geld besteht, sondern in Form von Sachbezügen (Wohnung,

Mehr

Nutzungsmöglichkeiten. der confera Firmenkarte

Nutzungsmöglichkeiten. der confera Firmenkarte Nutzungsmöglichkeiten der confera Firmenkarte Nutzungsmöglichkeiten der Firmenkarte Kostenfreie Zusatzversorgung für den Mitarbeiter (z.b. Altersversorgung) Zusatzleistung des Arbeitgebers: monatliche

Mehr

LohnShop Dienstleister für Human Resource Leistungen. Für jedes Unternehmen für jeden Mitarbeiter. - Mitarbeiter Motivation die sich auszahlt -

LohnShop Dienstleister für Human Resource Leistungen. Für jedes Unternehmen für jeden Mitarbeiter. - Mitarbeiter Motivation die sich auszahlt - LohnShop Dienstleister für Human Resource Leistungen Für jedes Unternehmen für jeden Mitarbeiter - Mitarbeiter Motivation die sich auszahlt - betriebliches Entgelt-& Versorgungsmanagement Produkte Informationen

Mehr

Die wichtigsten Alternativen zur Gehaltserhöhung

Die wichtigsten Alternativen zur Gehaltserhöhung Link: https://www.cio.de/a/die-wichtigsten-alternativen-zur-gehaltserhoehung,806061 Steuerfreie Vorteile für Mitarbeiter Die wichtigsten Alternativen zur Gehaltserhöhung Datum: Autor(en): 14.08.2018 Bettina

Mehr

Anleitung. Betriebliche Altersvorsorge 2015 (bav) Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge

Anleitung. Betriebliche Altersvorsorge 2015 (bav) Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge Die Eingabe für die betriebliche Altersvorsorge wurde den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Mit dieser Umstellung ist die Erfassung von betrieblichen Altersvorsorgen

Mehr

1 Welche Begünstigungen gibt es?

1 Welche Begünstigungen gibt es? 1 Welche Begünstigungen gibt es? Alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich Arbeitslohn. Als solcher ist er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Von

Mehr

Belohnungsstudie 2017: So binden deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter und helfen ihnen gesund zu bleiben

Belohnungsstudie 2017: So binden deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter und helfen ihnen gesund zu bleiben Belohnungsstudie 2017: So binden deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter und helfen ihnen gesund zu bleiben HR Fitness Club Roadshows im Mai Die Entscheider sind überzeugt vom Einsatz und der Wirkung der

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick

Extras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Mehr Netto vom Brutto Die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter sind wichtige Faktoren. Sie fördern das Klima in Ihrem

Mehr

DIE NEUE BIBERCARD Noch mehr Vorteile für Sie!

DIE NEUE BIBERCARD Noch mehr Vorteile für Sie! DIE NEUE BIBERCARD Noch mehr Vorteile für Sie! Eine Karte viele Möglichkeiten! Mit freundlicher Unterstützung unserer Partner: Kreissparkasse Biberach Mit der neuen bibercard punkten Sie in über 70 bibercard-unternehmen.

Mehr

Verkaufsansatz ZuschussRente Förderbeitrag des AG`s für Geringverdiener

Verkaufsansatz ZuschussRente Förderbeitrag des AG`s für Geringverdiener Verkaufsansatz ZuschussRente Förderbeitrag des AG`s für Geringverdiener Inhalt Ziel und Regelung des Gesetzgebers Rahmenbedingungen Zielgruppen Anwendungsbeispiele Verkaufsargumente und Umsetzung 2 Eins

Mehr

Summe Steuer-/SV- Ersparnis

Summe Steuer-/SV- Ersparnis Gehaltsvergleich m Folgenden beschreiben wir die Auswirkung der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung über die Direktversicherung anhand eines Gehaltsvergleichs. st-zustand

Mehr

NÜRNBERGER Firmenwagen-Rente

NÜRNBERGER Firmenwagen-Rente NÜRNBERGER Firmenwagen-Rente NÜRNBERGER Firmenwagen-Rente Firmenwagen fahren + Steuern sparen mit betrieblicher Altersversorgung 2 NÜRNBERGER Firmenwagen-Rente 1 % - Regelung (Pauschalwertmethode) Pauschale

Mehr

Steueränderungsgesetz 2007

Steueränderungsgesetz 2007 2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30

Mehr

MyFitnessGutschein. Das sind die Schritte zu motivierten Mitarbeitern:

MyFitnessGutschein. Das sind die Schritte zu motivierten Mitarbeitern: MyFitnessGutschein Das sind die Schritte zu motivierten Mitarbeitern: 1. Antragsformular für Teilnahme am Fitnessgutschein ausfüllen Wir legen Wert auf eine rechts- und dokumentationssichere Abwicklung

Mehr

Mitarbeitermotivations-Konzept. Netto-Entgeltoptimierung

Mitarbeitermotivations-Konzept. Netto-Entgeltoptimierung Mitarbeitermotivations-Konzept Netto-Entgeltoptimierung 2 Entgelt optimal gestalten - Ergebnis Ergebnis für Arbeitnehmer Senkung des steuer- und sozialvers. pflichtigen Bruttoentgeltes Hinzufügen von steuer-

Mehr

1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Vorgehensweise. 4. Details Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf der Brutto-Netto-Abrechnung

1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Vorgehensweise. 4. Details Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf der Brutto-Netto-Abrechnung Pensionskasse Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1616 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Gehaltsumwandlung 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 3.3. Zuschuss

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt

Mehr

Individuelles Versorgungskonzept

Individuelles Versorgungskonzept Präsentation für Arbeitgeber Individuelles Versorgungskonzept Empfehlungen und Berechnungen zur betrieblichen Altersversorgung in Ihrer Arztpraxis. Ich informiere und unterstütze Sie als Arbeitgeber in

Mehr

Fahrtkostenzuschuss: AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg

Fahrtkostenzuschuss: AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg : AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg Ein AN hat ein Gehalt von 2.000,00 und erhält von seinem AG einen Fahrtkostenzuschuss von 100,00. Gehalt 2.000,00 Fahrkostenzuschuss 100,00 Gesamtbrutto

Mehr

Ihre Firmenkarte das perfekte Instrument zur. Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung

Ihre Firmenkarte das perfekte Instrument zur. Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung Ihre Firmenkarte das perfekte Instrument zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung Anwendungsmöglichkeiten der Firmenkarte steuer und sozialversicherungsfrei pauschal besteuert Alternative zur Gehaltserhöhung

Mehr

MyFitnessGutschein. Jetzt Geld sparen und in zwei Schritten zum Fitnessgutschein:

MyFitnessGutschein. Jetzt Geld sparen und in zwei Schritten zum Fitnessgutschein: MyFitnessGutschein Jetzt Geld sparen und in zwei Schritten zum Fitnessgutschein: 1. Partnerschaft deines Fitness-Studios mit MyFitnessGutschein prüfen Als erstes prüfe bitte, ob dein Fitnessstudio schon

Mehr

"Steuerfreie Mitarbeiterbindung durch Excellent Card

Steuerfreie Mitarbeiterbindung durch Excellent Card "Steuerfreie Mitarbeiterbindung durch Excellent Card Offenburg; 26.01.2016 Michael Dorothee Sauer Frölig && Axel Dietrich Agenda Vorstellung Monetäre Möglichkeiten Blick in die Praxis Michael Dorothee

Mehr

Folge: Der Mitarbeiter profitiert dann in deutlich höherem Maße als bei einer normalen Gehaltserhöhung.

Folge: Der Mitarbeiter profitiert dann in deutlich höherem Maße als bei einer normalen Gehaltserhöhung. Jobtickets als Mittel zur Mitarbeiterbindung Steigender Fachkräftemangel erhöht den Druck für Arbeitgeber, durch Beschäftigungsanreize sowohl bei Neueinstellungen als auch zur Mitarbeiterbindung, erfolgreich

Mehr

Betriebliche Altersversorgung mit MehrWert. Einfach. Gut. Nachhaltig.

Betriebliche Altersversorgung mit MehrWert. Einfach. Gut. Nachhaltig. Betriebliche Altersversorgung mit MehrWert. Einfach. Gut. Nachhaltig. Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die konsequent einen Schritt weiter denken. Die Rechnung geht für alle auf! Deshalb lohnt sich

Mehr

Flexible Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn

Flexible Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn Beratungsblatt Nr. 35 WorkLife Direct Todesfallschutz zum Rentenbeginn Flexible Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn Anpassung der Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn nach den dann aktuellen Bedürfnissen

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge Sparteninformation

Betriebliche Altersvorsorge Sparteninformation Seite 02/07 Schon jetzt an später denken! Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist

Mehr

Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz

Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz

Mehr

Besonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung

Besonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Mandanten-Info Besonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung Aktuelle Hinweise über Steuerfolgen, einzuhaltende Formalien und Gestaltungsmöglichkeiten

Mehr

Gutschein: Der steuerliche Vorteil

Gutschein: Der steuerliche Vorteil Die Ausgabe von Gutschein-Produkten an die eigenen Arbeitnehmer eines Unternehmens ist mittlerweile ein häufig gewählter Bestandteil der Entlohnung der Arbeitnehmer. Mit den Gutscheinen können die Arbeitnehmer

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: abraxas ges. für innovative finanzkonzepte mbh Gotenstr. 6 86343 Königsbrunn Tel.: (08231) 6 05 84-00 Fax:

Mehr

BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN

BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN BERUFSUNFÄHIGEITSVERSICHERUNG STEUERLICHE REGELN Sind die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar? Wie wird im Leistungsfall

Mehr

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies

Mehr

Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans:

Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans: Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans: So feiern und beschenken Sie Ihre Mitarbeiter zu Weihnachten abgabenfrei Haben Sie die Weihnachstfeier noch vor sich? Oder gar schon abgehalten?

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Die betriebliche Krankenversicherung (bkv)

Die betriebliche Krankenversicherung (bkv) Die betriebliche Krankenversicherung (bkv) Steuerliche Behandlung Stand: Oktober 2015 Steuerrechtliche Behandlung der bkv Die Leistungen aus der bkv sind für den Arbeitnehmer (AN) grundsätzlich steuerfrei

Mehr

DIE DIREKTVERSICHERUNG IN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG

DIE DIREKTVERSICHERUNG IN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG DIE DIREKTVERSICHERUNG IN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG ANWENDUNGSBEISPIELE UND HINWEISE INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. EBV regelt die Entgeltbescheinigung... 2 1.2. Aufzeichnungs-, Mitteilungs-

Mehr

Extra-Card Entlohnungsbaustein

Extra-Card Entlohnungsbaustein Extra-Card Entlohnungsbaustein Das System, mit dem du aus einem Angestellten einen motivierten Mitarbeiter machst! Seien wir ehrlich. Jeder, der schon einmal eine Gehaltsverhandlung geführt hat, weiß welche

Mehr

Ich bin der Meinung, Steuerrecht muss man nicht verstehen. Ich verstehe auch mein Handy nicht. Ich kann es nur bedienen

Ich bin der Meinung, Steuerrecht muss man nicht verstehen. Ich verstehe auch mein Handy nicht. Ich kann es nur bedienen Ich bin der Meinung, Steuerrecht muss man nicht verstehen. Ich verstehe auch mein Handy nicht. Ich kann es nur bedienen (MD M. Sell, Leiter der Steuerabteilung im BMF anlässlich des 50-jährigen Jubiläums

Mehr

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des

Mehr

Leseprobe aus "Der Sachbezug" März Begriff der Sachbezüge

Leseprobe aus Der Sachbezug März Begriff der Sachbezüge Kap 1 Einleitung 1.1 Begriff der Sachbezüge Unter Sachbezügen versteht man Sachzuwendungen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber erhält,

Mehr

FITNESS GUTSCHEIN. VERRINGERN SIE IHREN MITGLIEDSBEITRAG. Sie trainieren. Ihr Chef zahlt. 44,- Euro monatlich sparen!

FITNESS GUTSCHEIN. VERRINGERN SIE IHREN MITGLIEDSBEITRAG. Sie trainieren. Ihr Chef zahlt. 44,- Euro monatlich sparen! 44,- Euro monatlich sparen! FITNESS GUTSCHEIN VERRINGERN SIE IHREN MITGLIEDSBEITRAG. Sie trainieren. Ihr Chef zahlt. Hier stecken Vorteile für Sie und Ihren Arbeitgeber drin. powered by Exklusiver Service

Mehr

Herzlich Willkommen zum Arbeitgeber-Spezial für Ärzte und Zahnärzte. Ein Danke braucht kein Budget. StBin Simone Dieckow 12.

Herzlich Willkommen zum Arbeitgeber-Spezial für Ärzte und Zahnärzte. Ein Danke braucht kein Budget. StBin Simone Dieckow 12. Herzlich Willkommen zum Arbeitgeber-Spezial für Ärzte und Zahnärzte Ein Danke braucht kein Budget StBin Simone Dieckow 12. März 2014 Folie 1 Mitarbeiter motivieren Eine für alle, alle für eine! Ein Danke

Mehr

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des

Mehr

Betriebliche Altersversorgung (bav)

Betriebliche Altersversorgung (bav) Präsentation für Arbeitgeber Betriebliche Altersversorgung (bav) Ein Muss für Arbeitgeber? Ein Plus für Arbeitgeber! Ich informiere und unterstütze Sie als Arbeitgeber in allen Fragen zur betrieblichen

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Reckers + Krohn Versicherungsmakler GmbH Drosselweg 64 47574 Goch Tel.: 02823 / 928 82 58 Fax: 02823 /

Mehr

Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015

Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Roland Theis Finanzamt Trier Januar 2015 Folie 1 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie I. Lohnsteueränderungsrichtlinien

Mehr

Die Betriebsrentenreform

Die Betriebsrentenreform Die Betriebsrentenreform Was ändert sich? Die Neuregelungen ab 2018 Ratgeber Handwerk / Soziale Sicherung Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ab 2018 die ergänzende Altersvorsorge noch stärker gefördert,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb, den Vertrieb und die Verwendung von online-gutscheinen der Leistungsgemeinschaft Landeck-Zams 1. Allgemeines Die vorliegenden

Mehr

AGB. 1 Vertragsbeziehungen 2 Leistungsumfang. 3 Erwerb 4 Aufladung. 5 Gültigkeitsdauer 6 Rücktausch

AGB. 1 Vertragsbeziehungen 2 Leistungsumfang. 3 Erwerb 4 Aufladung. 5 Gültigkeitsdauer 6 Rücktausch AGB 1 Vertragsbeziehungen 2 Leistungsumfang 3 Erwerb 4 Aufladung 5 Gültigkeitsdauer 6 Rücktausch 7 Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen Sorgfaltsanforderungen 8 Verlust und Missbrauch 9 Entgelte

Mehr

GESCHENKGUTSCHEINE STEUERFREIE & VIELSEITIGE MITARBEITERMOTIVATION

GESCHENKGUTSCHEINE STEUERFREIE & VIELSEITIGE MITARBEITERMOTIVATION Geschenk Pass GESCHENKGUTSCHEINE STEUERFREIE & VIELSEITIGE MITARBEITERMOTIVATION Als Weihnachtsgeschenk, zum Jubiläum oder als Prämie Es gibt viele Anlässe, um sich bei Mitarbeitern und Kollegen mit einem

Mehr

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 2 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des

Mehr

Mehr Netto vom Brutto

Mehr Netto vom Brutto Jahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Mehr Netto vom Brutto Referentin: Denise Scholl Steuerberaterin Vom Brutto zum Netto Beispiel 1*: Bruttogehalt 2.000,00 abzgl. Lohnsteuer 185,58 abzgl. Solidaritätszuschlag

Mehr

die neue lunchboncard für lebensmittel

die neue lunchboncard für lebensmittel die neue lunchboncard für lebensmittel Die Welt ist kompliziert genug. Gestalten wir sie einfacher - mit der neuen lunchboncard Digital Voucher Company für wen ist die lunchboncard lebensmittel? Die lunchboncard

Mehr

Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen

Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu den in 3b EStG genannten Grenzen steuerfrei. Wenn diese Grenzen überschritten werden, dann sind die Zuschläge

Mehr

>> XENTA & XENTISSIMO Update Benutzerhandbuch Prepaid-Funktion

>> XENTA & XENTISSIMO Update Benutzerhandbuch Prepaid-Funktion >> XENTA & XENTISSIMO Update Benutzerhandbuch Prepaid-Funktion Art. XXXXXXXXXX Gesetzlicher Haftungsausschluss und Copyrights Die Informationen in diesem Dokument können gegebenenfalls ohne jede entsprechende

Mehr

bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann,

bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann, bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann, www.pixelio.de Betriebsrente attraktiv 2 Neue Zielgruppe gesucht Unternehmen GmbH-GGF Bild: Paul-Georg

Mehr

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. Wie hoch ist meine gesetzliche Rente? Immer mehr Arbeitnehmern droht Altersarmut! Auf die Gesetzliche Rentenversicherung ist kein Verlass mehr! Die gesetzliche

Mehr

per Fax zurück an beeline solutions unter (02 51)

per Fax zurück an beeline solutions unter (02 51) Ihr Fitness-Studio Antragsformular FITNESS-GUTSCHEIN Als Arbeitgeber möchte ich die Teilnahme meines Unternehmens am Fitness-Gutschein beantragen. Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen

Mehr

Tarifvertrag bav für Tiermedizinische Fachangestellte und Tierarzthelferinnen

Tarifvertrag bav für Tiermedizinische Fachangestellte und Tierarzthelferinnen Tarifvertrag bav für Tiermedizinische Fachangestellte und Tierarzthelferinnen 1 Was regelt der Tarifvertrag? Monatlicher Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Mehr

(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes:

(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes: Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (mit Hinweisen 2012) R 8.1 (7) Bewertung der Sachbezüge ( 8 Abs. 2 EStG) Kantinenmahlzeiten und Essensmarken (7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die

Mehr

Was ist Gehaltsoptimierung?

Was ist Gehaltsoptimierung? Was ist Gehaltsoptimierung? Bei einer Gehaltsoptimierung schöpfen Sie die vollen Möglichkeiten des Einkommensteuergesetzes aus. Vorteil nutzen! Den meisten Arbeitgebern sind die Möglichkeiten der Entgeltoptimierung

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: HENGSTENBERG & PARTNER GmbH Versicherungsmakler Sendlinger-Tor-Platz 11

Mehr

Ihre Ansprechpartnerin. Arbeitgeber Information. Darum kümmern wir uns. Was kostet das? Wie geht s weiter? - Die nächsten Schritte für Sie

Ihre Ansprechpartnerin. Arbeitgeber Information. Darum kümmern wir uns. Was kostet das? Wie geht s weiter? - Die nächsten Schritte für Sie Ihre Ansprechpartnerin Ute Harder info@beeline-solutions.de Fon 0251 13123810 beeline solutions GmbH & co. kg Wienburgstraße 207 48159 Münster www.beeline-solutions.de Arbeitgeber Information Darum kümmern

Mehr

Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen. Präsentation für Arbeitnehmer

Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen. Präsentation für Arbeitnehmer Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen Präsentation für Arbeitnehmer Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen Zusätzliches Potential nutzen

Mehr

¾ Motorrad/Motorroller

¾ Motorrad/Motorroller /%/ Arbeitstage 3 Nr. 11 EStG Unterstützungen (sog. Notstandsbeihilfen), Freibetrag jährlich 600,00 3 Nr. 13, Nr. 16, 9 Abs. 4a EStG Reisekosten anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit

Mehr

Stressfreie Mitarbeiterbelohnung zu Weihnachten - innovativ und steuerfrei

Stressfreie Mitarbeiterbelohnung zu Weihnachten - innovativ und steuerfrei Weihnachten - innovativ und steuerfrei BONAGO ist der führende Belohnungsexperte 2 Weihnachten ein perfekter Anlass Danke zu sagen Wertschätzung und Belohnung haben eine positive Auswirkung auf Stress.

Mehr

die vorteile im überblick

die vorteile im überblick Geschenk Pass die vorteile im überblick Sodexo, der österreichische Marktführer in der Abwicklung von Sozialleistungen an Mitarbeiter mittels Gutscheinen und Chipkarten, ist seit mehr als 20 Jahren tätig

Mehr

Der LOHN-Optimizer. Die Spezialsoftware zur Umsetzung professioneller Lohnkonzepte. Qualifizierte Mitarbeiter finden,

Der LOHN-Optimizer. Die Spezialsoftware zur Umsetzung professioneller Lohnkonzepte. Qualifizierte Mitarbeiter finden, Der LOHN-Optimizer Die Spezialsoftware zur Umsetzung professioneller Lohnkonzepte Qualifizierte Mitarbeiter finden, und neben dem Effekt einer WIN- WIN Situation diese an Ihr Unternehmen binden! Was versteht

Mehr