Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 18. März 2009

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1 Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 18. März 2009 Vorberatung der Teilhaushalte des Etatentwurfs 2009 Dem Landkreis Neu-Ulm verbleiben im Sozialetat nach Abzug aller Erträge (zum Beispiel Erstattungen des Bundes, des Landes, des Bezirks Schwaben und sonstige Ersatzzahlungen) folgende Zuschussbedarfe: Teilhaushalt Zuschussbedarf (gerundet auf Tausender) Arge SGB II ( Hartz-IV-Behörde ) 7,155 Millionen Euro Soziale Leistungen 4,729 Millionen Euro Besondere soziale Leistungen 0,695 Millionen Euro insgesamt 12,579 Millionen Euro In den obigen Beträgen sind auch die Personalkosten enthalten. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2008 von 12,136 Millionen Euro errechnet sich eine Steigerung um Euro oder 3,65 Prozent. Die Erhöhung liegt laut Landrat Erich Josef Geßner in einem vertretbaren Rahmen. Der Sozialausschuss empfahl dem Kreistag, die Teilhaushalte in der vorgelegten Form zu verabschieden. 1. Teilhaushalt Arge SGB II 1.1. Sicherung des Lebensunterhalts Aufwendungen Die Aufwendungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind insgesamt mit 10,815 Millionen Euro veranschlagt und übersteigen damit den Ansatz im Haushalt 2008 um Euro (plus 5,41 Prozent). a) Laufende Unterkunftskosten Es sind Ausgaben von 10,505 Millionen Euro (Vorjahr: 10 Millionen Euro) angesetzt. Der Planung liegen durchschnittliche Unterkunftskosten von 300,30 Euro je Leistungsfall zugrunde. Ferner wird von Bedarfsgemeinschaften im Jahresschnitt ausgegangen. Neben einer Steigerung der Fallzahlen aufgrund der Wirtschaftskrise wurde eine Änderung der Unterkunftsrichtlinien des Landkreises in die Planung einbezogen (siehe eigenen Berichtsteil unten). Die Angemessenheitsgrenzen wurden an die fortentwickelte Rechtssprechung und an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst. Die betragsmäßigen Angemessenheitsgrenzen in den Unterkunftsrichtlinien wurden auf Grundlage einer Wohnraumanalyse der Arge angehoben. Aktuell belaufen sich die durchschnittlichen Unterkunftskosten auf 291,51 Euro je Fall. Die Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen ist im Haushalt mit 5,83 Euro je Fall eingeplant. Ferner wurde angenommen, dass die Verbrauchskosten um 2,96 Euro je Fall steigen. Insgesamt liegen dem Haushaltsplan 2009 damit durchschnittliche Unterkunftskosten von 300,30 Euro zugrunde. b) Einmalige Unterkunftskosten Die einmaligen Unterkunftskosten sind mit einem Ansatz von Euro berücksichtigt (Vorjahr: Euro). Vor allem die aktuelle Rechtssprechung zu Renovierungskosten und Schönheitsreparaturen, welche dem einmaligen Unterkunftsbedarf zugeordnet werden, lässt Kostensteigerungen erwarten, zumal grundsätzliche Regelungen zu dieser Thematik auch in den neu gefassten Unterkunftsrichtlinien des Landkreises enthalten sind.

2 - 2 - c) Einmalige Leistungen Der Ausgabenansatz liegt mit Euro um Euro unter dem des Vorjahres. Diese Senkung ist trotz der erwarteten Steigerung der Fallzahlen möglich, weil im vergangenen Jahr Mittel für Schulbeihilfen eingeplant waren. Inzwischen ist geklärt, dass der Bund die im Rahmen des Familienleistungsgesetzes beschlossenen jährlichen Schulbeihilfen trägt. Sie belasten also die kommunalen Haushalte nicht Erträge a) Beteiligung des Bundes an den laufenden Unterkunftskosten nach 46 Abs. 5 und Abs. 6 SGB II Die Höhe der Erstattungsquote für das Jahr 2009 wurde auf 25,4 Prozent reduziert. Bei geplanten Ausgaben für laufende Kosten der Unterkunft von 10,505 Millionen Euro beträgt die erwartete Bundesbeteiligung 2,668 Millionen Euro. Bezogen auf die im Jahr 2008 gültige Erstattungsquote von 28,6 Prozent ist von Mindereinnahmen (Mehrbelastung für den Landkreis) in Höhe von rund Euro auszugehen. b) Belastungsausgleich des Landes Der Freistaat Bayern gewährt den Landkreisen gemäß Artikel 5 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) eine Zuweisung zu den Belastungen, welche ihnen aus dem Vollzug des SGB II erwachsen. Die Regelung betrifft die Landkreise, bei denen durch Senkung der Bezirksumlage kein belastungsneutraler Ausgleich erreicht werden konnte. Für das Jahr 2007 wurden in 2008 Zuweisungen des Freistaats von insgesamt Euro eingenommen. Mit Änderung des AGSG vom 20. Dezember 2007 wurde der Belastungsausgleich bis zum Jahr 2011 verlängert. Damit ist eine hinreichende Planungssicherheit gegeben. Für 2009 erfolgt ein Ansatz von Euro Verwaltungskosten der Arge SGB II Sonstige Geschäftsaufwendungen Bei den sonstigen Geschäftsaufwendungen wurde eine deutliche Kostensteigerung eingeplant. Grund ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. April 2008, in dessen Konsequenz das Amtsgericht Neu- Ulm seit Herbst 2008 alle Anträge auf Prozesskostenhilfe zur Geltendmachung gesetzlich übergegangener Unterhaltsansprüche ablehnt, die zur gerichtlichen Durchsetzung rückübertragen werden. Das Amtsgericht verweist darauf, eine Bedürftigkeit im Sinne von 114 ZPO bestehe nicht, weil die Unterhaltsberechtigten einen vorrangigen Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss durch die Arge hätten. Bisher wurden jährlich bis zu 200 Rückübertragungen zur Geltendmachung von Unterhaltsrückständen vorgenommen. Im Durchschnitt beträgt die Forderung Euro pro Fall, wofür Anwaltskosten mit circa 25 Prozent (500 Euro) zu veranschlagen sind. Von einem Kostenvolumen bis zu Euro jährlich ist auszugehen. Weil jegliche Erfahrungswerte aus Vorjahren fehlen, wurden für die Geltendmachung von Unterhaltsrückständen Euro eingeplant und der bisherige Ausgabenansatz entsprechend erhöht. Von den Aufwendungen erstattet der Bund wieder 87,4 Prozent. Letztlich verbleibt für den Landkreis bei einem Kostenvolumen von Euro ein Anteil von EUR. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen für Kinder wird sich auch auf die Verwaltungskosten auswirken, soweit das Bundesverfassungsgericht sich dieser Auffassung anschließt. Die Träger der freien Wohlfahrtsverbände kündigten bereits an, die Leistungsempfänger anzuhalten, Widersprüche gegen jeden Bewilligungsbescheid einzulegen. Gut zwei Drittel der Widerspruchsführer bedienen sich eines Anwalts. Ist den Widersprüchen abzuhelfen, sind die Anwaltskosten zu erstatten. Kostenmäßig dürfte sich dieses allerdings überwiegend erst im Jahr 2010 bemerkbar machen Gebäudemiete Für die Unterbringung der Registratur musste im Gebäude der Arge eine Alternative gefunden werden. Bisher wurde für die Aktenhaltung ein Raum im Treppenhaus mit einer Fläche von circa 32 m² genutzt. Anteilige Mietkosten verlangte der Hauseigentümer nicht. Die Kapazitäten für die Aktenlagerung sind vollkommen erschöpft. Hauptgrund für die Auslagerung der Registratur sind jedoch feuerpolizeiliche Auflagen, welche eine Aktenhaltung aufgrund der hohen Brandlast in den bisherigen Räumlichkeiten nicht mehr zulassen. Ab 1. Februar 2009 wurden im 2. Obergeschoss (Ostflügel) 74 m² zusätzlich für Registraturzwecke angemietet. Die monatlichen Mietkosten belaufen sich auf 678 Euro. In der Haushaltsplanung wurde der Ansatz vorab bereits um Euro erhöht. Vom Mehraufwand in Höhe von Euro erstattet der Bund anteilig 87,4 Prozent. Für den Landkreis verbleiben zusätzliche Aufwendungen von circa 950 Euro.

3 Teilhaushalt Soziale Leistungen 2.1. Örtlicher Träger: Landkreis Neu-Ulm Beim örtlichen Träger sind ohne Personalkosten Bruttoaufwendungen von insgesamt 4,910 Millionen Euro ausgewiesen. Das sind Euro (10,22 Prozent) mehr als der Haushaltsansatz des Vorjahrs Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben Personen, die nicht mehr arbeitsfähig sind und täglich weniger als drei Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Es handelt sich um Personen, denen eine vorgezogene Altersrente bewilligt wurde oder bei denen eine Erwerbsunfähigkeit auf Zeit festgestellt wurde oder bei denen eine längere Krankheit über 6 Monate hinaus vorliegt. Die im Haushalt 2008 veranschlagten Mittel in Höhe von Euro haben nicht ausgereicht. Zum Jahresende 2008 ergaben sich Aufwendungen in Höhe von Euro. Für 2009 wurde eine Steigerung um rund 7 Prozent eingeplant. Demzufolge sind Euro veranschlagt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hauptkostentreiber ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. So stiegen die Fallzahlen von 690 im Jahr 2007 auf 783 im Jahr Dies entsprach einem Plus von 13,48 Prozent. Entsprechend stiegen auch die Kosten. Mit einem erneuten Anstieg wird auch im Haushaltsjahr 2009 gerechnet. Die Zunahme hat folgende Ursachen: kaum Fluktuation; permanentes Erreichen der Altersgrenze 65. Lebensjahr mit Bedürftigkeit; kaum Rentenansprüche bei ausländischen Frauen; geringere Rentenansprüche bei ausländischen Männern; Übergang von Personen von Hartz IV in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ; Feststellungen auf dauernde Erwerbsunfähigkeit. Zum Jahresende 2008 ergab sich einen tatsächlicher Mittelbedarf von 2,792 Millionen Euro. Die Planung 2009 geht gegenüber dem Ergebnis 2008 von einer Steigerung um rund 10 Prozent aus. Es wurden deshalb Aufwendungen von 3,080 Millionen Euro angesetzt. Die optimistische Prognose stützt sich auf die Hoffnung, dass sich die Zunahme im Jahr 2009 wieder verlangsamt. Bei der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung hat sich eine Änderung ergeben. Das SGB XII wurde geändert. Eingefügt wurde 46a. Danach trägt der Bund im Jahr 2009 einen Anteil von 13 Prozent der Nettoausgaben des Vorvorjahres. Ab 2010 steigt der Anteil des Bundes um jährlich 1 Prozent. Ab 2012 ist der Anteil auf 16 Prozent festgelegt. Bei den Erträgen wurden entsprechende Mittel eingeplant Förderung von Trägern der freien Wohlfahrtspflege Die freien Wohlfahrtsverbände erbringen mit 13 Einrichtungen im Landkreis Neu-Ulm im Bereich der Sozialhilfe bedeutsame Hilfen in besonderen Lebenslagen. Der Landkreis fördert diese Einrichtungen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip mit Zuschüssen von insgesamt gut Euro Überörtliche Träger: Bezirk Schwaben Bei den überörtlichen Trägern betragen die Bruttoaufwendungen ohne Personalkosten insgesamt 2,122 Millionen Euro. Das sind 1,518 Millionen Euro (41,70 Prozent) weniger, als im Haushaltsplan 2008 angesetzt waren. Die jeweiligen Aufwendungen werden zu 100 Prozent erstattet, das heißt, ihnen stehen gleich hohe Erträge gegenüber Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Kraft Gesetzes ist seit 1. Januar 2008 der Bezirk Schwaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zuständig. Im Jahr 2008 waren Teilbereiche noch an den Landkreis delegiert. Dies betraf insbesondere die Frühförderung behinderter Kinder. Der Bezirk hat mit Beginn des Jahres 2009 die Delegation zurückgenommen. Er übernimmt die Eingliederungshilfe. Für den Landkreis Neu-Ulm gehen die ambulanten Hilfen zum 1. April 2009 auf den Bezirk über; zum neuen Schuljahr 2009/2010 folgen die teilstationären Hilfen. Entsprechend verringern sich die Mittelansätze. Ob und gegebenenfalls in welcher

4 - 4 - Höhe der Übergang der Zuständigkeit Auswirkungen auf die Bezirksumlage haben wird, kann derzeit noch nicht beantwortet werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Die Anzahl der Asylbewerber, die die Regierung von Schwaben dem Landkreis Neu-Ulm zugewiesen hat, ist nahezu gleich geblieben. Wegen gestiegener ambulanter und stationärer Krankenhilfe wurde der Mittelansatz gegenüber 2008 um auf Euro erhöht. Die anfallenden Kosten erstattet der Freistaat Bayern in voller Höhe. 3. Teilhaushalt Besondere Soziale Leistungen 3.1. Förderung ambulanter Pflegedienste Der Landkreis Neu-Ulm ist aufgrund einer Änderung der Rechtsgrundlagen seit 1. Januar 2007 nicht mehr verpflichtet, ambulante Pflegedienste zu fördern. Der Kreistag hat daher die Förderrichtlinien mit Wirkung vom 1. Januar 2008 neu gefasst. Ambulante Pflegedienste, die als bedarfsnotwendig eingestuft beziehungsweise anerkannt sind, werden seither nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Haushaltsmittel mit Euro je Vollzeitkraft gefördert. Insgesamt sind dafür im Haushalt 2008 Aufwendungen von Euro veranschlagt, womit 78 Vollzeitkräfte gefördert werden können Förderung der Offenen Altenhilfe Der Landkreis Neu-Ulm fördert seit vielen Jahren Altenbetreuungszentren beziehungsweise Beratungsstellen, die Offene Altenhilfe leisten. Es handelt sich dabei um die folgenden sechs Einrichtungen: Altenservicezentrum im Caritas-Centrum, Illertissen Altenbetreuungszentrum im Altenzentrum St. Elisabeth, Senden Senioren-Service-Zentrum Albertinum, Neu-Ulm Altenbetreuungszentrum im AWO Seniorenzentrum Alfred-Schneider-Haus, Neu-Ulm Seniorenberatung St. Michael, Neu-Ulm Beratungsstelle im Altentreff der Stadt Neu-Ulm Die zwischen dem Landkreis und den sechs Trägern dieser Einrichtungen bestehenden gesonderten Vereinbarungen beinhalten eine einheitliche Förderung in Höhe von 45 Prozent der Brutto- Personalkosten je Fachkraftstelle für Offene Altenhilfe. Insgesamt wurden Euro als Fördermittel veranschlagt; das sind Euro mehr als im Vorjahr Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Neu-Ulm Die Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern ist beauftragt, ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis nach Art. 69 AGSG zu entwickeln. Die Daten erheben die zwei in der Arbeitsgemeinschaft tätigen beiden Firmen: Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GbR (AfA) mit Sitz in München und das Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik GbR (SAGS) mit Sitz in Augsburg. Die Datenerhebung ist zwischenzeitlich weit fortgeschritten. Das zentrale Steuerungsgremium zur Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts setzt sich aus fachkundigen Personen aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, ambulante Dienste, stationäre Einrichtungen, Beratungsstellen für Senioren, Hospiz und Bürgermeistern/innen zusammen und hat sich im Februar 2009 zu einer ersten Arbeitssitzung getroffen. Das Gremium soll die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung des Konzepts festlegen und erste Ergebnisse der Bestandserhebung beraten. Für die Erarbeitung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts wurden im Haushaltsjahr 2008 als erster Teilbetrag bereits Euro bereitgestellt und ausgezahlt. Für das Haushaltsjahr 2009 sind der zweite Teilbetrag sowie die Kosten für den Druck und die Veröffentlichung veranschlagt: insgesamt Euro. Ansprechpartner für den Teilhaushalt Arge SGB II : Rolf Schiele Arge SGB II Neu-Ulm Telefon: 0731/ rolf.schiele@arge-sgb2.de

5 - 5 - Ansprechpartner für den Teilhaushalt Soziale Leistungen : Günther Hock Fachbereichsleiter Soziale Leistungen Telefon: 0731/ guenther.hock@lra.neu-ulm.de Ansprechpartner für den Teilhaushalt Besondere soziale Leistungen : Alois Schnattinger Fachbereichsleiter Besondere soziale Leistungen Telefon: 0731/ alois.schnattinger@lra.neu-ulm.de Änderung der Richtlinien für die Übernahme der Unterkunftskosten von Hartz-IV-Berechtigten Die Arbeitsgemeinschaft SGB II Neu-Ulm und der Fachbereich Soziale Leistungen haben gemeinsame neue Richtlinien für die Bewertung von Kosten der Unterkunft im Landkreis Neu-Ulm erarbeitet. Der Sozialausschuss genehmigte die entsprechenden Änderungen der seit 6. November 2006 geltenden bisherigen Richtlinien. Die neuen Richtlinien treten zum 1. April 2009 in Kraft. Nach Maßgabe der 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) II und 29 SGB XII erhalten Bedürftige Leistungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind. Die bisher für den Landkreis geltenden Richtlinien stammen aus dem Jahr Neben der seitherigen Preisentwicklung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt gab auch die fortentwickelte Rechtssprechung des Bundessozialgerichts Anlass, die Höhe der festgelegten Angemessenheitsgrenzen zu überprüfen. Insbesondere misst das Bundessozialgericht bei der Frage, ob Unterkunftskosten angemessen sind, dem örtlichen Vergleichsangebot an (kostengünstigem) Wohnraum eine entscheidende Bedeutung bei. Dazu fordert das oberste Sozialgericht Deutschlands, die Grundsicherungsträger müssten die konkreten örtlichen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt ermitteln und bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, ob und in welcher Höhe sie Leistungen für die Unterkunft gewähren. Weil außer für die Stadt Neu-Ulm kein Mietspiegel vorlag, war es notwendig, für die anderen Orte im Landkreis extra Preisdaten zu erheben. Dazu wurden vom 7. Mai bis 17. Dezember 2008 alle Wohnungsannoncen aus der Presse ausgewertet. Nach Bereinigung von Mehrfachnennungen blieben Angebote übrig. Auf dieser Basis wurden die neuen Angemessenheitsrichtwerte für die Mieten festgelegt und die bisherigen Richtlinien entsprechend geändert und zum Teil neu gefasst. Die Novellierung der Richtlinien führt zu Kostensteigerungen, die die Arge SGB II Neu-Ulm mit rund Euro beziffert. Davon erstattet der Bund 25,4 Prozent oder rund Euro. Ansprechpartner: Rolf Schiele Arge SGB II Neu-Ulm Telefon: 0731/ rolf.schiele@arge-sgb2.de Günther Hock Fachbereichsleiter Soziale Leistungen Telefon: 0731/ guenther.hock@lra.neu-ulm.de

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