Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 17. März 2010

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1 Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 17. März 2010 Neuorganisation der Hartz-IV-Verwaltung (Jobcenter) Der Landkreis Neu-Ulm zieht in Betracht, das Sozialgesetzbuch (SGB) II, in dem die Grundsicherung für Arbeitssuchende ( Hartz IV ) geregelt ist, künftig alleine zu vollziehen und dabei nicht mehr mit der staatlichen Arbeitsverwaltung zusammenzuarbeiten. Bislang kooperiert der Landkreis in der Arbeitsgemeinschaft (Arge) SGB II (auch Jobcenter genannt) mit der Agentur für Arbeit Memmingen. Die Arge-Mitarbeiter, die der Landkreis stellt, sind dabei für die Unterkunfts- und Heizungskosten der Hartz-IV-Empfänger zuständig, den bei der Agentur für Arbeit angestellten Arge-Beschäftigten obliegt die Leistungsgewährung zum Lebensunterhalt und die Arbeitsvermittlung. Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Memmingen sei problemlos, informierte Landrat Erich Josef Geßner; zu massiven Arbeitserschwernissen führten jedoch die unzähligen praxisfernen Anweisungen aus der Nürnberger Zentrale der Bundesagentur für Arbeit. Die bundeseinheitlichen Standards und Schwerpunkte, die die Bundesagentur vom grünen Tisch aus vorgebe, liefen häufig den örtlichen Erfordernissen zuwider. Zudem seien die Arge-Mitarbeiter verpflichtet, das für den Vollzug des SGB II nur schlecht geeignete Computerprogramm der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden. Rolf Schiele, der stellvertretende Geschäftsführer der Arge, nannte die Software vor dem Ausschuss eine Zumutung. Aus beiden Gründen tendiert der Landkreis dazu, seine Langzeitarbeitslosen künftig in eigener Regie und Verantwortung zu betreuen. Bestätigt sieht er sich in diesem Vorhaben durch die guten Erfahrungen, von denen alle dazu befragten Landkreise berichten, die die Hartz-IV-Verwaltung vom ersten Jahr 2003 an alleine betreiben. Laut Landrat Geßner gibt es in Deutschland derzeit 69 solche so genannte Optionskommunen; 170 weitere Landkreise und kreisfreie Städte wollen deren Beispiel folgen, sofern der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen dafür schafft. Notwendig ist dafür eine gesetzliche Ausweitung der bisher bundesweit auf 69 begrenzten Zahl der Optionskommunen. Die CDU/CSU will dies im Zuge einer Grundgesetzänderung regeln, welche die bisherige Kooperationspraxis von Kommunen und Agentur für Arbeit in den Jobcentern wie es Arbeitsministerin Ursula von der Leyen ausdrückte verfassungsfest machen soll. Um die dafür notwendige Zweidrittel- Mehrheit im Bundestag und Bundesrat zu erhalten, bedarf es neben der wohl sicheren Zustimmung der Union und der FDP auch der Stimmen der SPD. Bislang ist die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagentur unter dem rechtlichen Dach von Arbeitsgemeinschaften grundgesetzwidrig. Zu diesem Urteil kam das Bundesverfassungsgericht am 20. Dezember Die Hüter des Grundgesetzes in Karlsruhe befanden, dass der gemeinsame Aufgabenvollzug in den Arbeitsgemeinschaften eine nicht mit der Verfassung vereinbare Mischverwaltung von Bund und Kommunen darstelle. Weitere Voraussetzungen dafür, dass sich der Landkreis Neu-Ulm tatsächlich dafür entscheidet, das Optionsmodell zu wählen, sind, dass es dem Landkreis gelingt, qualifiziertes Personal im ausreichenden Umfang zu verpflichten (nach aktuellen Schätzungen sind circa 30 zusätzliche Vollzeitstellen zu besetzen) und außerdem die Finanzierung der Alleinverwaltung gesichert ist. Um sich die Option offenzuhalten, ermächtigte der Sozialausschuss die Landkreisverwaltung, den bestehenden öffentlich-rechtlichen Arge-Vertrag mit der Agentur für Arbeit Memmingen zum 31. Dezember dieses Jahres zu beenden. Dazu bedarf es einer fristgerechten Kündigung bis zum 31. März. Für den Fall, dass die Alleinbetreuung der Hartz-IV-Berechtigten durch den Landkreis nicht zustande kommt, wurde die Verwaltung ermächtigt, für den weiteren Aufgabenvollzug in einer Nachfolgeorganisation der Arge einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Agentur für Arbeit Memmingen abzuschließen. Sind dagegen künftig alle drei genannten Voraussetzungen erfüllt, wird dem Sozialausschuss das konkrete Optionskonzept zur Entscheidung vorgelegt. Das Gremium stimmte diesem Beschlussvorschlag mit Ausnahme seiner drei Mitglieder aus der SPD- Kreistagsfraktion zu.

2 - 2 - Ansprechpartner: Rolf Schiele Arge SGB II Neu-Ulm Telefon: 0731/ rolf.schiele@arge-sgb2.de Pflegestützpunkt für den Landkreis Neu-Ulm Im Landkreis Neu-Ulm wird kein Pflegestützpunkt auf Basis des zum 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes eingerichtet. Der Sozialausschuss lehnte eine finanzielle Beteiligung des Landkreises an einer solchen Einrichtung einstimmig ab. Damit ist die Voraussetzung für die Einrichtung eines Pflegestützpunktes nicht gegeben. Nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sollen die Pflegestützpunkte die Pflegeversicherten wohnortnah beraten, versorgen und betreuen. Die AOK Günzburg, zu deren Einzugsbereich neben dem Landkreis Günzburg auch die Landkreise Dillingen und Neu-Ulm gehören, hält einen solchen Pflegestützpunkt allerdings in keinem der drei Landkreise für erforderlich, weil das bestehende Angebot im Bereich der Pflege jeweils absolut ausreichend sei. Dieser Auffassung sind auch die Verwaltungen und Sozialausschüsse der drei genannten Landkreise. Im Übrigen haben sich alle schwäbischen Landräte bei der jüngsten Tagung des Bezirksverbandes Schwaben im Bayerischen Landkreistag geschlossen gegen die Errichtung von Pflegestützpunkten in ihren Landkreisen ausgesprochen. Der Landkreis Neu-Ulm fördert Landrat Erich Josef Geßner zufolge bereits sechs Altenbetreuungszentren. Im Haushaltsentwurf 2010 sind hierfür Mittel in Höhe von Euro eingeplant. Ansprechpartner: Günter Hock Leiter des Fachbereichs Soziale Leistungen Telefon: 0731/ guenter.hock@lra.neu-ulm.de Vorberatung von Teilhaushalten des Etatentwurfs 2010 Dem Landkreis Neu-Ulm verbleiben im Sozialetat nach Abzug aller Erträge (zum Beispiel Erstattungen des Bundes, des Landes, des Bezirks Schwaben und sonstige Ersatzzahlungen) folgende Zuschussbedarfe: Teilhaushalt Arge SGB II ( Hartz-IV-Behörde ) Soziale Leistungen Besondere soziale Leistungen insgesamt Zuschussbedarf (gerundet auf Tausender) 8,812 Millionen Euro (Vorjahr: 7,155 Millionen Euro; + 1,657 Millionen Euro = + 23,16 %) 5,341 Millionen Euro (Vorjahr: 4,729 Millionen Euro; Euro = + 12,94 %) Euro (Vorjahr: Euro; Euro = - 4,03 %) 14,820 Millionen Euro (Vorjahr: 12,579 Millionen Euro; + 2,241 Millionen Euro = + 17,82 %) In den obigen Beträgen sind auch die Personalkosten enthalten. Hauptursache für die erwarteten Kostensteigerungen sind im Teilhaushalt Arge SGB II höhere Unterkunftskosten aufgrund der gestiegenen Zahl von Hartz-IV-Empfängern und im Teilhaushalt Soziale Leistungen Mehrausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Sozialausschuss hat die genannten Teilhaushalte vorberaten und die Ansätze einstimmig gebilligt.

3 Teilhaushalt Arge SGB II 1.1. Allgemeine Vorbemerkungen Die Finanz- und Wirtschaftskrise machte sich 2009 erst ab Jahresmitte bemerkbar. Die durchschnittlichen monatlichen Aufwendungen für Hartz-IV-Empfänger erhöhten sich von Jahresanfang bis Oktober um knapp 25 Prozent. Trotz einer leichten konjunkturellen Erholung und zuletzt optimistischer Prognosen zum Wirtschaftswachstum bleiben die Aussichten für 2010 schlecht. Die Konjunkturpakete der Bundesregierung, insbesondere die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, trugen entscheidend dazu bei, einen noch stärkeren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Ist jedoch bis spätestens Jahresmitte 2010 kein deutlich spürbarer konjunktureller Aufschwung zu verzeichnen, wird die Kurzarbeit für viele Unternehmen nicht mehr länger finanzierbar sein und in der Konsequenz zu einem weiteren Verlust von Arbeitsplätzen führen. Die Bundesregierung erwartet ungeachtet des leichten Wirtschaftswachstums ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit. Zwar wurden die ursprünglichen Erwartungen von 4,6 Millionen Arbeitslosen auf mittlerweile 4,1 Millionen nach unten korrigiert, aber auch letztere Zahl liegt deutlich über dem Vorjahresniveau (durchschnittlich 3,7 Millionen Arbeitslose). Die Arbeitslosenstatistik hat bezogen auf den SGB II-Bereich allerdings nur bedingte Aussagekraft. Ein Großteil der Leistungsempfänger ist lediglich als arbeitsuchend im Sinne des SGB II eingestuft, taucht aber in der Arbeitslosenstatistik nicht auf. Ebenfalls nicht arbeitslos sind die Bezieher von Erwerbseinkünften, die ergänzende Leistungen der Grundsicherung erhalten und einen Anteil von ca. 30% des Fallbestandes ausmachen. Ferner steht eine große Zahl von Empfängern von Arbeitslosengeld I und von Kurzarbeitergeld, also direkt von der Wirtschaftskrise Betroffener, bereits im aufstockenden Leistungsbezug. Die Haushaltsplanung gestaltete sich aufgrund der unsicheren Vorhersagen zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der wirtschaftlichen Situation nicht einfach. Ab Herbst 2009 war ein erheblicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Die monatlichen Ausgaben liegen seither bei durchschnittlich über 1 Million Euro. Dieses konstant hohe Niveau wird sich in den kommenden Monaten nicht verringern. Die veranschlagten Ausgaben setzen voraus, dass es im Laufe des Jahres zu keinem nennenswerten Anstieg der Empfängerzahlen mehr kommt. Setzt gar wie erhofft zur Jahresmitte eine weitere konjunkturelle Erholung ein und finden wieder mehr Leistungsempfänger den Weg zurück ins Erwerbsleben, wird aufgrund der Regelung des 19 Satz 3 SGB II (Vorteil der Einkommenszurechnung) vorrangig der Bund davon profitieren. In seinen Planungen für 2010 geht der Bund beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) von Kostensteigerungen von durchschnittlich 15,3 Prozent aus. Die Arge Neu-Ulm ist im Cluster dem Typ 10 zugeordnet. Für diesen Vergleichstyp wurden zunächst Ausgabensteigerungen von 18,1 Prozent erwartet. Dieser Wert erfuhr vor kurzem eine Korrektur auf 15,5 Prozent, jedoch nur, um aufgrund höherer Ausgabenplanungen in anderen Vergleichstypen insgesamt noch im bisherigen Durchschnitt zu bleiben. Im mindestens gleichen Umfang sind auch Mehraufwendungen bei den kommunalen Leistungen einzuplanen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zur Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen führte bei der Ausgabenplanung nicht zu höheren Ansätzen. Die ab sofort zu erbringenden Leistungen zur Abgeltung besonderer Bedarfe liegen in Kostenträgerschaft des Bundes. Nach Vorgabe des Gerichts sind die Berechnungsgrundlagen der Regelleistungen neu zu definieren. Die Neuberechnung muss jedoch nicht zwangsläufig auch zu einer Erhöhung führen. Dem Gesetzgeber wurde eine Umsetzungsfrist bis 31. Dezember 2010 eingeräumt. Müssen die Regelleistungen vor allem für Kinder erhöht werden, wirken sich die Mehrbelastungen voraussichtlich erst ab 2011 aus. In diesem Fall kämen aufgrund der Regelung in 19 Satz 3 SGB II auch höhere Kosten auf die kommunalen Träger zu. Die Bundesregierung hat sich in den Koalitionsverhandlungen auf Verbesserungen für die Leistungsbezieher verständigt. Die Vermögens- und Einkommensfreigrenzen sollen erhöht werden. Insbesondere eine Änderung der Einkommensfreibeträge würde auch die kommunalen Haushalte enorm belasten. Im vorliegenden Gesetzesentwurf vom 25. Januar 2010 sind Neuregelungen zu diesen beiden Themen noch nicht enthalten. Es wurde erkannt, dass nicht nur mit deutlich höheren Ausgaben zu rechnen wäre, es würde auch einem großen Personenkreis (Schätzungen gehen von bis zu 2 Millionen aus) der erstmalige Zugang ins SGB II erschlossen.

4 Planung der Haushaltsansätze Sicherung des Lebensunterhalts Aufwendungen a) Laufende Unterkunftskosten Wesentliche Faktoren der Ausgabenplanung sind die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (laufende Hilfefälle) und die durchschnittlichen Kosten für Unterkunft und Heizung je Fall. Zu den aktuellen Fallzahlen liegen nur vorläufige Werte vor, die durchschnittlich um 10,45 Prozent vom tatsächlichen Fallbestand abweichen. Hochgerechnet sind derzeit circa 3120 Bedarfsgemeinschaften im Bezug. Mit einem leichten Anstieg bis Jahresmitte 2010 wird gerechnet. Danach dürfte sich der Bestand auf einem konstant hohen Niveau einpendeln, ohne nennenswerte Tendenzen nach unten. Im Jahresmittel wird von laufenden Hilfefällen ausgegangen. Die durchschnittlichen laufenden Unterkunftskosten je Leistungsfall lagen im Dezember 2009 bei 319,59 Euro. Allgemeine Kostensteigerungen entsprechend dem Mietkostenindex werden mit 3,4 Prozent veranschlagt und der Planung durchschnittliche Kosten von 330,46 Euro je Leistungsfall zugrunde gelegt. Es errechnen sich voraussichtliche Kosten von 12,492 Millionen Euro. Eingeplant werden ferner Mehraufwendungen aufgrund einer Anhebung der Einkommensfreigrenzen ab Jahresmitte Die tatsächlich anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung liegen bei 392,45 Euro je Fall. Die Differenz zu den anfallenden Durchschnittskosten von 319,59 Euro beträgt 72,86 Euro. Diese Differenz weist das durchschnittlich anzurechnende Einkommen aus, welches den kommunalen Aufwand verringert. In etwa 30 Prozent der Fälle ist anrechenbares Erwerbseinkommen vorhanden. Der Umfang der geplanten Verbesserungen ist derzeit nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass sich wenigstens in diesen 30 Prozent die übertragbaren Einkommensanteile um die Hälfte auf 36,43 Euro verringern. Mehraufwendungen von Euro wären dann zu erwarten. Zum Ansatz kommen insgesamt 12,700 Millionen Euro. b) Einmalige Unterkunftskosten Die einmaligen Unterkunftskosten betragen brutto 3,04 Euro (netto 1,86 Euro) je Leistungsfall. Die Bundesagentur für Arbeit belastet dem Kreiskonto zwar nur den Nettoaufwand (Ausgaben minus Einnahmen). Die Veranschlagung hat jedoch nach dem Bruttoprinzip zu erfolgen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Rückflüsse in unverändertem Umfang zu verzeichnen sind. Insbesondere wird Aufrechnungen für Darlehen (zum Beispiel Mietkautionen, Mietschulden) zunehmend widersprochen, weil das SGB II solche nur für darlehensweise Hilfen in Kostenträgerschaft des Bundes vorsieht. Für Aufrechnung kommunaler Darlehen enthält das SGB II keinerlei Rechtsgrundlage. Angesetzt werden Euro. c) Einmalige Leistungen Die Kosten liegen bei 3,05 Euro je Fall. Geplant wird mit einer Steigerung auf 3,15 Euro. Zum Ansatz kommen Euro. d) Zusammenfassung Der Gesamtansatz der kommunalen Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beträgt 12,935 Millionen Euro (Vorjahr 10,815 Millionen EUR). Die Steigerung beträgt 2,120 Millionen EUR oder 16,39 Prozent Erträge a) Beteiligung des Bundes an den laufenden Unterkunftskosten

5 - 5 - Der Bundeszuschuss zur den laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung soll erneut reduziert werden und im Jahr 2010 nur noch 23 Prozent betragen (Vorjahr 25,4 Prozent). Die wiederholte Verringerung der Bundesbeteiligung (2009: 25,4 Prozent; 2008: 28,6 Prozent; 2007: 31,2 Prozent) bedeutet eine e- norme Mehrbelastung der kommunalen Haushalte und stößt seitens der Landkreise und kreisfreien Städte auf großen Widerstand. Der Bundesrat hat der geplanten Gesetzesänderung nicht zugestimmt und am 18. Dezember 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen. Hauptkritikpunkt ist die Bemessungsgrundlage, die sich an den rückläufigen Fallzahlen der Vorjahre, nicht jedoch an den tatsächlichen und jährlich steigenden kommunalen Ausgaben orientiert. Ein Ergebnis liegt aktuell noch nicht vor, weshalb den Planungen die derzeit bekannte Erstattungsquote zugrunde liegt. Verringert sich der Bundeszuschuss auf 23 Prozent, betragen die Einnahmen 2,921 Millionen Euro. Im Vergleich zur Vorjahresquote entstehen dem Landkreis Einnahmeausfälle und damit Mehraufwendungen im Umfang von Euro. b) Belastungsausgleich des Landes Der Freistaat Bayern gewährt den Landkreisen eine Zuweisung zu den Belastungen, welche ihnen aus dem Vollzug des SGB II erwachsen. Die Regelung betrifft die Landkreise, bei welchen durch Senkung der Bezirksumlage kein belastungsneutraler Ausgleich erreicht werden konnte. Für 2008 (Zahlung in 2009) wurden 1,7 Millionen zugewiesen. Gegenüber den Vorjahren (2007: Euro; 2006: Euro) bedeutete dieses eine sehr erfreuliche Steigerung, die hauptsächlich auf die Erhöhung des Ausgleichspools auf 94,5 Millionen zurückzuführen war. Die erheblichen Schwankungen, vor allem im Vergleich zum Vorjahr, erschweren eine verlässliche Einnahmeplanung. Im Jahr 2009 lagen die Nettoaufwendungen höher als im Vorjahr und ließen alleine für sich einen Ausgleich wenigstens in Höhe der Vorjahreszahlung erwarten. Allerdings sind die Transferaufwendungen nicht der allein maßgebliche Faktor. Ent- und Belastungen aus der Bezirksumlage sind ebenfalls relevant. Entscheidende Bedeutung kommt jedoch den vom Freistaat bereitgestellten Mitteln zu. Die Höhe des Ausgleichspools für 2009 ist noch nicht bekannt. Die erheblichen Steuerausfälle der Länder lassen eher nicht darauf hoffen, dass in unveränderter Höhe Mittel zur Verfügung stehen. In der Planung für 2010 werden 1,2 Millionen Euro angesetzt. c) Einnahmen aus übergegangenen Unterhaltsansprüchen Das positive Ergebnis aus dem vergangenen Jahr lässt eine Erhöhung des Ansatzes auf Euro zu. Vorrangiges Ziel bleibt jedoch, die Unterhaltspflichtigen zu Direktzahlungen an die Unterhaltsberechtigten anzuhalten und damit die Ausgaben zu senken Transferleistungen insgesamt Aufwendungen: Erträge: Zuschussbedarf: 12,935 Millionen Euro 4,196 Millionen Euro 8,739 Millionen Euro Verwaltungskosten der Arge SGB II An den Verwaltungskosten der Arge SGB II beteiligt sich der Bund unverändert mit 87,4 Prozent. Der Landkreis hat 12,6 Prozent zu tragen. Die Planungen im Ergebnishaushalt entsprechen weitgehend den Ansätzen des Vorjahres. Für die zentralen Dienstleistungen der Agentur für Arbeit sind höhere Kosten einzuplanen ( Euro), auch bedingt durch den Ansatz zusätzlicher Mitarbeiter im Vermittlungsbereich. Die Personalaufwendungen des Landkreises erhöhen sich um knapp Euro. Die Ansätze bei den Sachkosten wurden um circa Euro reduziert.

6 - 6 - Verwaltungskosten insgesamt (Abrechnung mit der Agentur für Arbeit): Aufwendungen: Erträge: Zuschussbedarf: Euro (Vorjahr Euro = +1,59 Prozent) Euro (Vorjahr Euro = +2,28 Prozent) Euro Gesamter Zuschussbedarf des Teilhaushalts Arge SGB II Der gesamte Zuschussbedarf im Teilergebnishaushalt Arge SGB II beträgt somit ,00 Euro. Zusätzlich sind EUR bei den Investitionen angesetzt (Ergänzungsbeschaffungen Büroausstattung). Dieser Betrag wird im Teilfinanzhaushalt ausgewiesen Im Vorgriff auf die ab 2011 verfassungsrechtlich vorgegebene Neuorganisation des Aufgabenvollzugs sind im Investitionsbereich vorsorglich weitere Mittel von insgesamt Euro für die Beschaffung einer kommunalen IT-Software, die notwendige IT-Ausstattung und zusätzliche Büroausstattung veranschlagt. 2. Teilhaushalt Soziale Leistungen 2.1. Örtlicher Träger: Landkreis Neu-Ulm Beim örtlichen Träger sind ohne Personalkosten Bruttoaufwendungen von insgesamt 5,414 Millionen Euro ausgewiesen. Das sind Euro (10,24 Prozent) mehr als der Haushaltsansatz des Vorjahres Hilfe zum Lebensunterhalt Die Hilfe zum Lebensunterhalt nimmt ständig zu. Hauptursache sind Personen, die von der Arbeitsgemeinschaft SGB II Neu-Ulm in die Sozialhilfe wechseln. Es sind überwiegend Menschen, bei denen aufgrund ärztlicher Gutachten Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde oder eine längere Krankheit über 6 Monate hinaus vorliegt. Personen mit vorgezogener Altersrente kommen hinzu. Die im Jahr 2009 bearbeiteten Fälle stiegen gegenüber dem Jahr 2008 von 180 auf 200. Höhere Aufwendungen sind die Folge. Dies gilt analog für die einmaligen Leistungen. Bei den laufenden Leistungen haben die im Jahr 2009 veranschlagen Mittel in Höhe von Euro knapp ausgereicht. Für das Haushaltsjahr 2010 wurde eine Erhöhung um 7,5 Prozent auf Euro eingeplant. Dies erschien in Anbetracht der Entwicklung der letzten Jahre realistisch Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen Die Hilfe zur Pflege hat in den vergangenen zwei Jahren erheblich zugenommen. Leistungen erhalten Personen, die entweder nicht pflegeversichert sind oder bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung wegen der besonderen Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht ausreichen. Sie erhalten im Rahmen der Sozialhilfe entsprechende aufstockende Leistungen. Seit 2008 sind zwei Personen hinzugekommen, die außergewöhnlich pflegebedürftig sind. Beide sind Rollstuhlfahrer. Sie benötigen fast rund um die Uhr fremde Hilfe zur Bewältigung ihrer Lebenssituation. Sie wären mit 28 Jahren beziehungsweise 45 Jahren noch jung für eine Heimunterbringung, zumal sie dies selbst nicht möchten. Außerdem gibt es kaum geeignete Einrichtungen. Die Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit verursacht nicht unerhebliche Kosten, die derzeit bei jährlich rund Euro liegen. Entsprechend sind die Kosten angestiegen. Bei beiden Personen wurde überprüft, ob die Zuständigkeit des Bezirks Schwaben im Hinblick auf eine eventuelle Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vorliegt. Bei beiden wurde das Überwiegen der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Dadurch bleibt der Landkreis Neu-Ulm als örtlicher Träger für die Hilfegewährung zuständig. Die Aufwendungen lagen im Jahr 2008 bei Euro und im Jahr 2009 bei Euro. Für 2010 wird mit etwas geringeren Aufwendungen gerechnet. Der Mittelansatz wurde auf Euro festgelegt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Zahl der hilfebedürftigen Personen und der Kosten in der Grundsicherung ist im vergangenen Jahr gestiegen. So erhöhten sich die Fallzahlen zum Stichtag 31. Dezember von 752 im Jahr 2008 auf 790 im Jahr Die tatsächlich über das Jahr bearbeiteten Fälle stiegen von 783 auf 863.

7 - 7 - Auffällig ist die Zunahme von hilfebedürftigen ehemaligen Selbständigen über dem 65. Lebensjahr, die keine ausreichenden Altersrenten haben. Für diesen Personenkreis besteht keine Pflicht zur Entrichtung von Rentenbeiträgen. In Einzelfällen bestanden Lebensversicherungen zur Absicherung des Lebensunterhaltes im Alter. Durch Insolvenzen mussten die Erträge zur Deckung der Schulden herangezogen werden. Vereinzelt waren Personen auch durch die Bankenkrise im Herbst 2008 betroffen. In beiden genannten Bereichen waren die angesparten Lebensversicherungen verloren. Die noch übrig gebliebenen verhältnismäßig geringen Renten reichen zur Deckung des Lebensunterhaltes im Alter nicht aus. Für die betroffenen Personen ist die eingetretene Situation nicht sehr erfreulich. Sie müssen sich nach einem arbeitsreichen Leben an ihrem Lebensabend mit der aufstockenden Grundsicherung begnügen. Zum Jahresende 2009 ergab sich ein tatsächlicher Mittelbedarf von 3,196 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz von 3,080 Millionen Euro. Dagegen war die Entwicklung der Erträge positiv. Die Mehraufwendungen in 2009 konnten weitgehend durch höhere Erträge ausgeglichen werden. Für das Haushaltsjahr 2010 wurde eine Bruttosteigerung um Euro (rund 8 Prozent) auf 3,440 Millionen Euro eingeplant Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Die Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 2010 bleibt gegenüber 2009 mit Euro unverändert. Gefördert werden nach dem Subsidiaritätsprinzip im Rahmen von freiwilligen Leistungen 13 Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände. Die Einrichtungen leisten im Bereich der Sozialhilfe bedeutsame Hilfen in besonderen Lebenslagen Überörtliche Träger: Bezirk Schwaben und Freistaat Bayern Bei den überörtlichen Trägern Bezirk Schwaben und Freistaat Bayern belaufen sich die Bruttoaufwendungen ohne Personalkosten auf insgesamt Euro. Das sind 1,624 Millionen Euro (76,53 Prozent) weniger, als im Haushaltsplan 2009 angesetzt waren. Die jeweiligen Aufwendungen werden vom Bezirk Schwaben zu 100 Prozent erstattet Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Der Freistaat Bayern hat zum 1. Januar 2008 die gesamte sachliche Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen auf die überörtlichen Träger (Bezirke) übertragen. Dies hatte im Wesentlichen die ambulante Frühförderung behinderter Kinder, den Fahrdienst für Behinderte, die Integrationshelfer in Schulen sowie die teilstationären Hilfen betroffen, für die der Landkreis Neu-Ulm bis 31. Dezember noch delegiert war. Zum 1. Januar 2009 wurde die Delegationsverordnung geändert. Für die Übernahme der Aufgaben durch den Bezirk Schwaben wurde in Schwaben eine zeitversetzte Delegationsrücknahme vorgesehen. Die ambulanten Hilfen gingen zum 1. April 2009 auf den Bezirk Schwaben über. Die teilstationären Hilfen folgten zum 1. September Der Landkreis Neu-Ulm übergab insgesamt 584 Vorgänge an den Bezirk Schwaben zur Bearbeitung. Mit Wegfall der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen verringert sich der Mittelbedarf im Delegationsbereich entsprechend. Für das Haushaltsjahr 2010 wurden keine Gelder mehr eingeplant Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Die Anzahl der von der Regierung von Schwaben dem Landkreis Neu-Ulm zugewiesenen Asylbewerber ist nahezu gleich geblieben. Dies liegt an der beschränkten Platzzahl der Asylunterkunft. Durchschnittlich befinden sich dort 40 Personen, die im Leistungsbezug sind. Wegen wieder gesunkener Aufwendungen im Bereich der stationären Hilfe zur Gesundheit konnten die Mittel im Haushalt 2010 auf Euro ( Euro) gesenkt werden. Die anfallenden Kosten werden vom Freistaat Bayern voll erstattet. 3. Teilhaushalt Besondere soziale Leistungen 3.1. Förderung ambulanter Pflegedienste Für den Landkreis Neu-Ulm besteht aufgrund einer Änderung der Rechtsgrundlagen seit 1. Januar 2007 keine gesetzliche Verpflichtung mehr, ambulante Pflegedienste zu fördern. Die ausreichende und angemessene Versorgung mit ambulanten Diensten ist jedoch eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass dem sowohl vom Gesetzgeber als auch von der ganz überwiegenden Zahl der betroffenen älteren Menschen gewünschten möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung und im heimischen Umfeld Rechnung getragen werden kann. Die Förderrichtlinien wurden daher vom Kreistag mit Wirkung vom 1. Januar 2008 neu gefasst. Ambulante Pflegedienste, die als bedarfsnotwendig eingestuft und anerkannt

8 - 8 - sind, werden entsprechend der neuen Förderrichtlinien nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Haushaltsmittel mit Euro je Vollzeitkraft gefördert. Ingesamt sind dafür im Haushaltsentwurf Euro veranschlagt, womit 78 Vollzeitkräfte gefördert werden können Förderung der Offenen Altenhilfe Der Landkreis Neu-Ulm fördert seit vielen Jahren Altenbetreuungszentren beziehungsweise Beratungsstellen, die Offene Altenhilfe anbieten. Es handelt sich dabei um die folgenden sechs Einrichtungen: o Altenservicezentrum im Caritas-Centrum, Illertissen; o Altenbetreuungszentrum im Altenzentrum St. Elisabeth, Senden; o Senioren-Service-Zentrum Albertinum, Neu-Ulm; o Altenbetreuungszentrum im AWO Seniorenzentrum Alfred-Schneider-Haus, Neu-Ulm; o Seniorenberatung St. Michael, Neu-Ulm; o Beratungsstelle im Altentreff der Stadt Neu-Ulm. Die zwischen dem Landkreis Neu-Ulm und den sechs Trägern dieser Einrichtungen bestehenden gesonderten Vereinbarungen beinhalten einheitlich eine Förderung in Höhe von 45 Prozent der Brutto- Personalkosten je einer Fachkraftstelle für Offene Altenhilfe. Insgesamt wurden im Haushaltsentwurf als Fördermittel veranschlagt; das sind Euro mehr als im Vorjahr Neuauflage des Seniorenratgebers Kenntnis darüber zu haben, wo es Hilfe und Rat gibt und wer bei Fragen oder Problemen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger weiter helfen kann, ist eine der Voraussetzungen dafür, dass man Hilfe und Unterstützung bekommt, wenn diese notwendig sind. Im Zuge der Erstellung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes 2010 für den Landkreis Neu-Ulm wurde daher das Thema Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit ausführlich diskutiert. Als Ergebnis der Bestandsaufnahme wurde festgehalten, dass mit den vorhandenen Beratungsangeboten im Landkreis Neu-Ulm bereits ein sehr gutes Angebot zur Verfügung steht. Allerdings zeigte sich auch, dass der Zugang zu den vorhandenen Beratungsangeboten noch verbessert werden kann. Die verbesserte Information soll verstärkt auf kommunaler Ebene erfolgen. Insbesondere wurden auch die Städte, Märkte und Gemeinden aufgefordert, Seniorenratgeber auf Gemeindeebene zu entwickeln. Der Landkreis Neu-Ulm informiert seit Jahren mit der Broschüre Soziale Dienste für ältere Menschen im Landkreis Neu-Ulm über die im Landkreis vorhandenen vielfältigen Angebote an sozialen Diensten und Einrichtungen sowie die kommunalen Angebote zur Freizeitgestaltung für Senioren. Die Broschüre wurde letztmals im September 2007 überarbeitet und bedarf daher der Neuauflage. Neben der äußeren Neugestaltung sollen die Inhalte wesentlich erweitert werden. Insbesondere soll das Themenfeld Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren im Landkreis neu aufgenommen werden. Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für Ältere engagieren, leisten bereits einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Aufrechterhaltung von sozialen Angeboten in den Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm. Derzeit laufen die Erhebungen für eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Angebote. Für die Neuauflage des Seniorenratgebers (Gestaltung und Druck) und die weitere Öffentlichkeitsarbeit wurden im Entwurf des Haushaltsplans 2010 Haushaltsmittel in Höhe von 4.500,00 eingestellt. Ansprechpartner für den Teilhaushalt Arge SGB II : Rolf Schiele Arge SGB II Neu-Ulm Telefon: 0731/ rolf.schiele@arge-sgb2.de Ansprechpartner für den Teilhaushalt Soziale Leistungen : Günther Hock Leiter des Fachbereichs Soziale Leistungen Telefon: 0731/ guenther.hock@lra.neu-ulm.de Ansprechpartner für den Teilhaushalt Besondere soziale Leistungen : Alois Schnattinger Leiter des Fachbereichs Besondere soziale Leistungen Telefon: 0731/ alois.schnattinger@lra.neu-ulm.de

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

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